Antikorruptionsregelungen in Österreich
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- Christoph Kopp
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1 Antikorruptionsregelungen in Österreich Konsultativtagung der deutschsprachigen Ärzteorganisationen Juli 2013, Oberbozen/Ritten, Südtirol Wechselberger Artur
2 Inhalt Korruption erweiterte inländische Gerichtsbarkeit Amtsträger Pflichtwidrigkeit Vorteil Bestechlichkeit Bestechung Vorteilsnahme Vorteilszuwendung Anfüttern Verbotene Intervention Ärztlicher Verhaltenskodex 2
3 Beispiele kritische Situationen Interessenskonflikte Situationen, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst wird. 3
4 Sekundäre Interessen Materielle Interessen Zuwendungen pharmazeutischer Unternehmen oder Herstellern von Medizinprodukten und -technik; Zusatzeinkommen durch Vortragstätigkeit und Prüfarzthonorare für die Durchführung klinischer Studien; Nebenbeschäftigungen in konkurrierenden Unternehmen (öffentlicher und privater Sektor, Status als Angestellter und freier Unternehmer) Intellektuelle Interessen Karriereentwicklung durch Spezialisierung mit klinischer Forschung Mitgliedschaften in Berufsverbänden und fachspezifischen Interessensgruppen Soziale und psychologische Interessen Anerkennung durch Einwerben von beträchtlichen Drittmittelsummen ExpertInnnen-Status und Einfluss in Fachgremien Netzwerkbildung und Gruppendruck 4
5 Beispiele sekundärer Interessen Umgehung von Wartelisten Informal Payments - Kuvertmedizin Rabatte und Kickback Zahlungen - Naturalrabatte bei Medikamenten Auftragsvergaben in Krankenhäusern Finanzierung von Dienstreisen Fortbildungsfinanzierung und Drittmittel Sponsorgelder 5
6 Historie zur Antikorruptionsregelung in Österreich 1964 Antikorruptionsgesetz 2008 Verschärfung der österreichischen Korruptionsgesetzgebung Breite Definition des Amtsträgers Antikorruptionsstaatsanwaltschaft Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 wurde eine bundesweit zuständige Organisationseinheit der Justiz, eingerichtet. Am 1. Jänner 2009 hat sie ihren Betrieb aufgenommen teilweise Zurücknahme Neudefinition des Amtsträgers 2012 Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz (in Kraft seit ) März 2013 Whistleblower-Homepage anonymes Online-Anzeigensystem zur Korruptionsbekämpfung 6
7 Korruption Missbrauch eines öffentlichen Amtes zum privaten Vorteil 7
8 Erweiterte inländische Gerichtsbarkeit Jede im Ausland begangene Bestechung, Vorteilszuwendung oder Intervention von Österreichern gegenüber in- oder ausländischen Beamten Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder Intervention von inoder ausländischen Amtsträger mit österreichischer Staatsbürgerschaft Bestechung oder Vorteilszuwendung gegenüber österreichischen Amtsträgern 8
9 Amtsträger Organe oder Dienstnehmer: einer Organisation des öffentlichen Rechts, eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation eines Unternehmens mit 50% Beteiligung einer Gebietskörperschaft eines Unternehmens das durch den Rechnungshof überprüft wird 9
10 Amtsträger Ärzte als Amtsträger im Sinne des Korruptionsstrafrechts Spitalsärzte Universitätsangehörige Amtsärzte Freiberuflich tätige Ärzte mit Kassenvertrag fallen aus Sicht des Justizministeriums nicht unter das Korruptionsstrafrecht 10
11 Pflichtwidrigkeit Zuwiderhandeln konkreter Amts- oder Dienstpflichten pflichtgemäßes Handeln wird durch Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Anordnungen und Richtlinien definiert Besorgung von Amtsgeschäften darf ausschließlich auf sachlichen Gründen beruhen 11
12 Vorteil Jede Leistung, die einen Täter besser stellt und auf die er keinen rechtlichen Anspruch hat Jede Zuwendung, der keine Gegenleistung gegenübersteht Zeitpunkt der Annahme/Gewährung gleichgültig Materielle Vorteile wirtschaftliche oder rechtliche Besserstellung Geld, Wertgegenstände, Dienstleistungen Immaterielle Vorteile gesellschaftliche und berufliche Vorteile Auszeichnungen, Jobverschaffung, sexuelle Zuwendungen 12
13 Arten erlaubter Vorteile Ein Vorteil gilt nicht als ungebührlich, wenn Annahme ausdrücklich gesetzlich erlaubt aufgrund dienstrechtlicher Bestimmungen oder Erlaubnisnormen Drittmittel für Forschungsvorhaben (Universität) Vorteile im Rahmen von Dienstverhältnissen Gewährung im Rahmen einer Veranstaltung mit dienstlichem Interesse Zuwendung der Vorteile für gemeinnützige Zwecke orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten geringen Werts 13
14 Bestechlichkeit Annehmen, fordern oder sich versprechen lassen eines ungebührlichen Vorteils für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts. Bestechung Anbieten, versprechen oder gewähren eines ungebührlichen Vorteils für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes. 14
15 Vorteilsannahme Annehmen, fordern oder sich versprechen lassen eines ungebührlichen Vorteils für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts. Vorteilszuwendung Anbieten, versprechen oder gewähren eines ungebührlichen Vorteils für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes. 15
16 Beispiel Vorteilsannahme Ein Arzt verlang von einem Kassenpatient für eine Operation die diesem ohnehin zustehen würde. Beispiel Vorteilszuwendung Eltern lassen dem behandelnden Arzt eine erhebliche Geldsumme für die Organtransplantation ihres schwerkranken Kindes zukommen. 16
17 Vorteilsannahme zur Beeinflussung Anfüttern Annehmen, fordern oder sich versprechen lassen eines ungebührlichen Vorteils, mit dem Vorsatz sich dadurch in seinen amtlichen Tätigkeiten beeinflussen zu lassen. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung Anfüttern Anbieten, versprechen oder gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger um diesen in seinen amtlichen Tätigkeiten zu beeinflussen. 17
18 Verbotene Intervention Annehmen, fordern oder sich versprechen lassen eines Vorteils, dafür dass man einen Amtsträger bei seiner Entscheidungsfindung beeinflusst. Anbieten, versprechen oder gewähren eines Vorteils, dafür dass eine andere Person einen Amtsträger bei seiner Entscheidungsfindung beeinflusst. 18
19 Ärztlicher Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex regelt unter Berücksichtigung der Antikorruptionsregelungen die Zusammenarbeit von Ärzten mit der Pharma- und Medizinprodukteindustrie die unmittelbare Anwendung von Medikamenten im Zuge der ärztlichen Behandlung das Verbot von Doping beschlossen von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer 2005, geändert 2007 und 2009
20 Beispiele für Regelungsbedarf Zuwendung für die Ausstattung von Ordinationen Produktwerbung durch Ärzte (z.b. in Medien oder in der Ärzte- Software; Awareness Kampagnen) Arzneimittelmuster Provisionen, Essenseinladungen, Geschenke, Reisen Einladung zu Kongressen Hochbezahlte Vortragstätigkeiten Sponsoring (Fortbildung, Veranstaltungen) Beauftragung von Gutachten Forschungsaufträge als Forschung getarnte Marketingmaßnahmen (z.b. Anwendungsbeobachtungen) 20
21 Regelungsinhalt des Verhaltenskodex Teilnahme an medizinisch-wissenschaftlichen Veranstaltungen Annahme von Geschenken und anderer Vorteile Annahme von Ärztemustern Klinische Prüfungen und Forschung Verschreibung von Medikamenten und nichtinterventionelle Studien (Anwendungsstudien) Anwendung von Medikamenten am Patienten Verbot von Doping Formvorschrift (Schriftlichkeit von Verträgen) 21
22 weitere Informationen Fibel zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgetz Ärztlicher Verhaltenskodex 22
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