15. FLGÖ Bundesfachtagung Bürgermeister und Amtsleiter im Spannungsfeld des Strafrechts

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1 15. FLGÖ Bundesfachtagung 2013 Bürgermeister und Amtsleiter im Spannungsfeld des Strafrechts StA Mag. Erich Mayer, MBA Leiter der Medienstelle Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)

2 Inhalt des Vortrags Ausgestaltung der WKStA Das neue Korruptionsstrafrecht - KorrStrÄG 2012 Erläuterung der wesentlichen Begriffe - Amtsträger Korruptionsdelikte im öffentlichen Bereich Gemeindeorgane und Strafrecht Diskussion

3 WKStA - Profil Rechtsnachfolgerin der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) Aufnahme Dienstbetrieb am , Vollzuständigkeit seit bundesweite Zuständigkeit funktionell (auch) Oberstaatsanwaltschaft Konzentration auf komplexe Wirtschafts- und Korruptionsfälle (Stärkung der Wirtschaftskompetenz, Effizienzsteigerung durch Zentralisierung)

4 WKStA - Profil das an sich Ziehen von Verfahren ( Opt-in- Möglichkeit ) eingeschränktes Berichtswesen Berichts- und Amtshilfeverpflichtung der übrigen StA im Endausbau rund 40 StaatsanwältInnen (zweitgrößte StA)

5 WKStA - Zuständigkeit Vermögensdelikte (Veruntreuung, Betrug, Untreue, betrügerische Krida etc mit einem Schaden von über 5 Millionen Euro) Korruptionsdelikte (Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsannahme zur Beeinflussung, Bestechung, Vorteilszuwendung, Vorteilszuwendung zur Beeinflussung, Verbotene Intervention etc, wenn ein Euro übersteigender Vorteil) Bilanzfälschungsdelikte (wenn mehr als 5 Millionen Euro Stammkapital oder mehr als Beschäftigte), Insiderhandel, Organisierte Schwarzarbeit, Finanzvergehen (> 5 Millionen Euro), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, etc. zusätzliche Opt-in -Möglichkeit bei Vermögensdelikten, Korruptionsdelikten und Amtsmissbrauch

6 WKStA - Zusammenarbeit mit Polizei Korruptionsdelikte: zentrale WKStA zentrales BAK gesetzliche Bindung an BAK BAK für ganz Österreich zuständig, mit Deliktskatalog und Kompetenzkompetenz. Gründung 2001 (als BIA) mit 6 MitarbeiterInnen, aktuell etwa 120 Mitarbeiter Wirtschaftsstrafsachen: zentrale WKStA dezentrale Polizeidienststellen 9 Landespolizeikommandos bzw. Landeskriminalämter sowie BKA zuständig BKA selbst nur eingeschränkt operativ tätig bzw Organisation von Sondereinheiten (zb SOKO Constantia, Task Force Cetium)

7 Korruptionsstrafrecht - Neuerungen Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit Erweiterung des Amtsträgerbegriffs (im vollen Umfang inländische Abgeordnete; andere Personen des öffentlichen Rechts; Amtsträger im staatsnahen Bereich) Änderungen im Bereich der Privatkorruption (Abschaffung des Privatanklageerfordernis, erhöhte Strafdrohungen) Änderung der Regelungen der Vorteilsannahme und zuwendung ( ungebührliche Vorteile ) Wiedereinführung des sog Anfütterns (Vorteilsannahme und zuwendung zur Beeinflussung) Siehe Fibel zum Korruptionsstrafrecht Neu (Bereich: Bürgerservice/Publikationen)

8 Korruption - Einführung Was ist Korruption Es gibt keine gesetzliche Definition (im Strafgesetzbuch nur in einer Überschrift) Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil (lt. Transparency Int.) Aktive Korruption Geberseite (kann jeder begehen) Passive Korruption Nehmerseite (eingeschränkter Personenkreis auf Amtsträger)

9 Korruption - Einführung Besonderheiten von Korruptionsdelikten Zweiseitigkeit Geheimhaltung Mangelndes Unrechtsbewusstsein Fehlen von Opfern (Tatzeugen) Bestehen von wechselseitigen Abhängigkeiten

10 Wesentliche Begriffe Amtsträger Personen, die ua für einen Gemeindeverband oder eine Gemeinde etc Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz wahrnehmen (organisatorisches Verständnis; unabhängig ob Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung) Personen, die sonst im Namen einer Gebietskörperschaft und in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vornehmen (zb Einhebung von Parkstrafen) Bedienstete eines Unternehmens, an dem eine Gebietskörperschaft (mind. 50%) beteiligt ist oder die der Rechnungshofkontrolle unterliegen

11 Wesentliche Begriffe Amtsträger Für die Beurteilung des Merkmals der Rechnungshofkontrolle bietet die Liste des Rechnungshofes, die dieser der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) bekannt zu geben hat, Anhaltspunkte; abzurufen ist sie über folgende Links: /beratung/pruefungsobjekte/rechtstraeger_pruefungsobl igo_ _v4.pdf

12 Korruption im öffentlichen Bereich Änderung des Titels des 22. Abschnittes durch das KorrStrÄG 2012: Strafbare Verletzung der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen Missbrauch der Amtsgewalt ( 302 StGB) Bestechlichkeit ( 304 StGB) Vorteilsannahme ( 305 StGB) Vorteilsannahme zur Beeinflussung ( 306 StGB) Bestechung ( 307 StGB) Vorteilszuwendung ( 307a StGB) Vorbereitung der Bestechung ( 307b StGB) Verbotene Intervention ( 308 StGB) Verletzung des Amtsgeheimnisses ( 310 StGB)

13 Bestechlichkeit ( 304 StGB) Strafbar ist ein Amtsträger, der für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt Striktes Sachlichkeitsgebot Zusammenhang von Vorteil mit einem gegenwärtigen oder künftigen (konkreten) Amtsgeschäft.

14 Vorteilsannahme ( 305 StGB) KorrStrÄG 2012 hat umfassende Änderungen gebracht. Strafbar ist ein Amtsträger, der für die pflichtgemäße Vornahme eines Amtsgeschäfts einen Vorteil fordert oder einen ungebührlichen Vorteil annimmt oder sich versprechen lässt Keine ungebührlichen Vorteile: - ausdrücklich gesetzlich erlaubt ( 59 BDG) - im Rahmen von Veranstaltungen gewährt - zu gemeinnützigen Zwecken - orts- und landesübliche Aufmerksamkeiten geringen Werts

15 Vorteilsannahme zur Beeinflussung ( 306 StGB - sog Anfüttern ) Strafbar ist ein Amtsträger, der mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen zu lassen, einen Vorteil fordert oder einen ungebührlichen Vorteil annimmt oder sich versprechen lässt Ausnahme beim Annehmen oder Sich- Versprechen-Lassen von geringfügigen Vorteilen erfasst soll die sog Klimapflege werden es genügt bereits die Möglichkeit einer künftigen Tätigkeit

16 Aktive Korruptionsdelikte Im Wesentlichen gelten die Ausführungen zu den passiven Korruptionsdelikten Bestechung 307 StGB Vorteilszuwendung 307a StGB (anders als bei der (passiven) Vorteilsannahme darf man aktiv auch einen nicht ungebührlichen Vorteil anbieten (als Gegenpol zum Fordern)) Vorteilszuwendung zur Beeinflussung 307b StGB

17 Besonderheiten bei der Verfolgung von Korruptionsdelikten Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Kronzeugenregelung Hinweisgebersystem

18 Gemeindeorgane und Strafrecht Amtsmissbrauch Untreue Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren Verletzung des Amtsgeheimnisses etc

19 Amtsmissbrauch ( 302 StGB) Wissentlicher Missbrauch der Befugnis durch einen Beamten mit Schädigungsvorsatz Tatbestandsmerkmal des Amtsgeschäftes bezieht sich auf solche in Vollziehung der Gesetze (bezieht sich daher auf die Hoheitsverwaltung Begriff ist daher enger als jener der Bestimmungen nach den 304ff StGB) Hoheitsverwaltung Privatwirtschaftsverwaltung?

20 Amtsmissbrauch ( 302 StGB) Beamter? (funktionales Verständnis auch VB; jedenfalls Bürgermeister, Gemeindevorstand) Begehung auch durch Unterlassung Begehung auf Weisung des Vorgesetzten

21 Amtsmissbrauch ( 302 StGB) Kenntnis der Beamtenstellung? ( Parallelwertung in der Laiensphäre ) Exkurs: Rechtsirrtum: (leichte) Erkennbarkeit des Widerspruchs des Verhaltens zur Rechtsordnung? Irrtümer über rechtliche Details unbeachtlich Vertraut machen mit den einschlägigen Vorschriften!

22 Untreue ( 153 StGB) Missbrauch der Beamtenstellung ohne Hoheitsakt zu setzen Wissentlicher Befugnismissbrauch durch einen Machthaber mit Schädigungsvorsatz Strafschärfung bei Begehung einer strafbaren Handlung unter Ausnützung der Amtsstellung

23 Typische Fälle - Amtmissbrauch Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz: Absehen von einer Anzeigeerstattung an die BH/Magistrat im Vertrauen auf eine baldige Baubewilligung Garant für die Einhaltung der Baunormen Pflicht zur Anzeige bekannt gewordener Verwaltungsübertretungen Kein Ermessensspielraum

24 Typische Fälle - Amtmissbrauch Abfragen aus dem Melderegister (Entgang von Gebühren, Verletzung des Rechtes auf Datenschutz) Unrichtige Eintragungen ins Melderegister (Richtigkeit und ordnungsgemäße Führung des Melderegisters)

25 Typische Fälle - Ausschreibungsverfahren Malversationen im Zuge von Ausschreibungen, Auftragsvergaben (Betrug, Untreue?) Absprachen bei Vergabeverfahren (wettbewerbsbeschränkende Absprachen - 168b StGB, Verletzung des Amtsgeheimnisses)

26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Diskussion Fragen StA Mag. Erich MAYER, MBA Leiter der Medienstelle Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Dampfschiffstraße 4, 1030 Wien Tel.: Mobil: erich.mayer1@justiz.gv.at

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