Materialband. Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v., Bremen

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1 Eine Untersuchung im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes, Holzminden Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v., Bremen Christian Erzberger Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen Materialband Bremen, Juli 2003

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3 Inhaltsverzeichnis 1 OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER JUGENDÄMTER Definition der Pflegeformen Definition der Kurzzeitpflege Definition der Bereitschaftspflege Zuständigkeitswechsel nach 86 Abs. 6 KJHG (SGB VIII) Finanzielle Zuwendungen Etat für Werbung Verhältnis zu einer unabhängigen Pflegeelternvereinigung Bewertung der Bewerberzahlen Probleme in der Fremd- und Verwandtenpflege Weitere Probleme in der Fremdpflege Weitere Probleme in der Verwandtenpflege Hilfeplanung Eignungs- und Ausschlusskriterien Eignungskriterien Ausschlusskriterien Erfahrungen bei Inpflegegaben OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER PFLEGEELTERN Bewertung des Zuständigkeitswechsels (Pflegeeltern) Schlussbemerkungen

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5 Zur Anwendung des Materialbandes Der Materialband enthält alle schriftlichen Äußerungen auf die offenen Fragen in den Fragebögen der standardisierten Jugendamts- und Pflegeelternbefragung. Den Antworten wurde nichts hinzugefügt und es wurde nichts weggelassen. Das bedeutet, es wurden weder Sätze vervollständigt, wenn diese nicht ausformuliert waren, noch Abkürzungen aufgelöst. Die hier getätigten Angaben finden sich aufbereiteter und komprimierter Form im Endbericht. Der Materialband ist daher als ein Nachschlagwerk zu sehen, in dem die Einzeläußerungen zu finden sind. Soweit sich die Angaben auf die Jugendamtsbefragung beziehen, sind die schriftlichen Äußerungen den Jugendämtern jeweils zugeordnet. Handelt es sich dagegen um Anmerkungen aus dem Fragebogen an die Pflegeeltern, so wurden Angaben dann verändert, wenn aus ihnen Rückschlüsse auf die Identität der befragten Personen gezogen werden könnten. Dies bezieht sich in der Regel auf Eigennamen und Ortsnamen sie wurden durch X und Y ersetzt. Damit ist es nicht mehr möglich, einzelne Äußerungen auf die Arbeit eines der vier Jugendämter in den Vertiefungsgebieten zu beziehen. 5

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7 1 OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER JUGENDÄMTER 7

8 1.1 Definition der Pflegeformen Frage: Die Pflegeformen Kurzzeit- und Bereitschaftspflege werden in den einzelnen Jugendämtern unterschiedlich definiert. Bitte nennen Sie je drei Kennzeichen, nach denen sich in Ihrem Jugendamtsbezirk diese Pflegeformen charakterisieren lassen. 8

9 1.1.1 Definition der Kurzzeitpflege Stadt Braunschweig Nr.: 1 1. Grundsätzlich sicher, dass das Kind in die HF zurückgeht. 2. Grundlagen 33 SGB VIII (befristet), 20 SGB VIII oder Krankenkassenleistungen. 3. keine Altersbegrenzung. Gifhorn Nr.: 4 * Die Kinder gehen zu einem bestimmten Zeitpunkt zurück. * Keine Betreuung durch PKD. KJA Göttingen Nr.: 5 * Zeitlich befristet (1 Woche - 3 Monate) bei Versorgungs- bzw. Betreuungsengpass. * Betreuung der Pflegefamilie und Kind durch PKD. * Erziehungsauftrag für Dauer der Unterbringung. Stadt Göttingen Nr.: 6 Bedarf bei Krankenhausaufenthalt-Kurzmaßnahme. Goslar Nr.: 7 * Notsituation der Eltern * Dauer unter drei Monate * Rückführung ins Elternhaus Helmstedt Nr.: 8 * Zeitlich befristet. * Eltern fallen auf Grund von Krankheit, Kur, Therapie aus. * Rückkehr der Kinder in die Herkunftsfamilie steht nicht in Frage. Osterode Nr.: 11 * Vorübergehende Unterbringung. * Pflegefamilien ohne besondere Qualifikation. * Pflegekinder ohne besondere Auffälligkeiten. Peine Nr.: auf Antrag der Sorgeberechtigten 2. zeitlich begrenzte Maßnahme 3. Ausfall der Bezugsperson Wolfenbüttel Nr.: 13 Zeitlich befristete Erziehungshilfe in einer Familie (nach 33 SGB VIII), z.b. Krankenhaus- und Kuraufenthalt. Diepholz Nr.: 14 * zeitlich klare Begrenzung (Kur, Krankenhaus) * keine besonderen Auffälligkeiten * klare Rückkehroption Hameln-Pyrmont Nr.: 15 * 42 KJHG (Inobhutnahme), Krisenintervention * Kur- Krankenhausaufenthalte u.u. auch in Kombination mit Dauerpflegeunterbringung KJA Hannover Nr.: 16 * Keine erzieherische Notsituation. * Eltern fallen wg. Krankheit/Kur aus. * Unterbringung max. 8 Wochen. 9

10 Definition Kurzzeitpflege Stadt Burgdorf Nr.: zeitlich genau festgelegte Hilfeform 2. Hilfen gem. 20 KJHG aus gesundheitl. Gründen 3. An die Pflegeeltern werden keine 'Kosten der Erziehung' gezahlt, nur doppelter Regelsatz - materielle Aufwendungen Stadt Lehrte Nr.: 18 * Zeitliche Begrenzung absehbar. * Kurzzeitiger Ausfall der Erziehenden. * Kein Clearing und kein erzieherischer Bedarf. KJA Hildesheim Nr.: 19 wird nicht angeboten KJA Holzminden Nr.: 21 * zeitlich begrenzte Dauerpflege * intensive Elternkontakte Nienburg Nr.: 23 * Klar begrenzter kurzer Zeitraum. * In der Regel kein HzE. * Sorgeberechtigte erfüllen grundsätzlich ihre Pflichten. KJA Celle Nr.: 25 (= Übergangspflege nach 33 KJHG) * Aufnahmedauer bis zu 6 Monaten. * Klärungsphase bedarf längerer Zeit. * Möglichst Rückführung. Stadt Celle Nr.: 26 * Kurzzeitige Abwesenheit des Sorgeberechtigten. * Dauer: bis max. 3 Monate. * Kostenträger: Krankenkasse oder Jugendamt. KJA Cuxhaven Nr.: zeitlich begrenzt (Krankheit, Kur). 2. Tagesmütter übernehmen teilweise Kurzzeitpflege. Harburg Nr.: 28 * Kind wird in einer Krisensituation kurzfristig untergebracht. * Verbleib ist zeitlich befristet. * Weitere Perspektive des Kindes muss noch geklärt werden. Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 Häufig erstes "Herantasten" an den Bereich. Pflegekinder, die dann auf Dauer bleiben. KJA Lüneburg Nr.: 30 Anlass und Dauerunterbringung sind eindeutig definiert. Keine aktuelle Konfliktlage, keine Verhaltensproblematik beim Kind. KJA Osterholz Nr.: Hilfe zur Erziehung bei vorübergehendem Ausfall der Erziehungsperson. 2. In der Regel Rückführung zur Herkunftsfamilie. 3. Befristung in der Regel bis zu 8 Wochen. 10

11 Definition Kurzzeitpflege Rotenburg Wümme Nr.: 32 * Unterbringung für begrenzte Zeit (z.b. Kur). * Rückführung ist von vornherein klar. * Enge Kontakte zwischen PF und leiblichen Eltern mit dem Kind. Soltau-Fallingbostel Nr.: Normale Pflegestellen gem. 33 KJHG, die bereit sind, Kinder nur oder auch in Kurzzeitpflege aufzunehmen. 2. Aufnahme ist für die Familien nicht verpflichtend. 3. Vergütung richtet sich nach den Pflegegeldsätzen der Normalpflege (nach zeitlicher Dauer berechnet) KJA Stade Nr.: 34 * Kur der KE oder Elternteil. * Krankenhausaufenthalt bei KE oder Elternteil. Stadt Stade Nr.: Krankheit der Eltern, Kur etc. 2. Überschaubarer vorhersehbarer Aufenthalt. 3. Planbarer Aufenthalt in Pflegefamilie. Uelzen Nr.: 37 * Nachbarschaftshilfe. * Klare Rückkehroption in die Familie. * Befristet, einvernehmlich mit den Eltern. Verden Nr.: 38 * Zeitlich befristete Aufnahme. * Klare Rückkehrperspektive. * Aufnahme in akuten Krisen (Krankenhausaufenthalt). Delmenhorst Nr.: 39 * Zeitliche Begrenzung (z.b. Kur, Krankenhaus, Haft). * Rückkehroption. * geklärte Perspektive (kein Bedarf für HzE). Stadt Emden Nr.: 40 Akute, jedoch zeitlich einschätzbare Problematik. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Wenn Eltern aus gesundheitlichen Gründen die Versorgung der Kinder nicht sicherstellen können. Stadt Osnabrück Nr.: 42 * Alter * max. 8 Wochen * Während Krankenhaus/Kuraufenthalt der Eltern. Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 * Kinder oder Jugendliche bleiben nicht dort. * Die Perspektive wird je nach Situation erarbeitet. * Pflegeeltern können Wünsche hinsichtlich Alter, Geschlecht und Problem äußern. Ammerland Nr.: 44 * Ersatz für Eltern auf begrenzte Zeit. * Vorbereitung ist möglich. * Perspektive ist Rückkehr zu den Eltern. 11

12 Definition Kurzzeitpflege KJA Aurich Nr.: Zeitlich begrenzt. 2. Betreuung und Versorgung steht im Vordergrund. 3. Geplante, freiwillige Maßnahme (vorrangig nach 20 KJHG). Cloppenburg Nr.: 46 * zwei Wochen. * absehbar. KJA Emsland Nr.: 47 * Begrenzte Dauer. * Familiäre Notsituation. * Möglichst viel Kontakt zu den bisherigen Bezugspersonen. Stadt Lingen Nr.: 48 * Eltern (-teile, allein erz.) fallen aus für begrenzte Zeit (z.b. Krankenhausaufenthalt, Kur etc.) * Keine Krisensituation. * Kinder können auf jeden Fall in die Familie zurück. Friesland Nr.: 49 Wurde mangels Nachfrage nicht praktiziert KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 * Rückkehroption zu Eltern geklärt. * Anschlussmaßnahme schon festgelegt. * Zeitraum bis zu 6 Monaten. Stadt Nordhorn Nr.: Inpflegegabe ist zeitlich klar begrenzt. 2. Kurzzeitpflegen finden in Vollzeitpflegefamilien statt. 3. Nur auf Antrag der Sorgeberechtigten. KJA Leer Nr.: 52 * Unterbringung in Notsituationen gemäß 20 KJHG. * Unterbringung für einen bestimmten Zeitraum mit vorheriger Planungsmöglichkeit (z.b. Krankenhaus). * Inobhutnahme gemäß 42 KJHG. Stadt Leer Nr.: 53 zeitliche Befristung (nicht immer HzE auch 20) KJA Oldenburg Nr.: 54 * Keine Verpflichtung der Familien zur Aufnahme Minderjähriger. * Aufenthalt bis zu ca. 3 Monaten zur Klärung der Perspektive. KJA Osnabrück Nr.: Rückkehr in die Herkunftsfamilie 2. Verweildauer in der Kurzzeitpflege (< 3 Monate) 3. Überprüfte Bewerber Vechta Nr.: 56 * Kurzfristige Unterbringung wegen Kur- Krankenhausaufenthalt. * Kindesalter bis 6 Jahre. * Antragstellung 12

13 Definition Kurzzeitpflege Wesermarsch Nr.: 57 * relativ große Klarheit über (kurze) Verweildauer * geklärte Perspektive * kurzzeitige Entlastung der Familie mit Rückkehroption Wittmund Nr.: 58 * Zeitlich begrenzte Aufnahme eines Kindes. * Unterbringungsgründe: Krankenhausaufenthalt der Mutter/Eltern,..., Kur,... * Bezahlung nach den Sätzen für Vollzeitpflege bzw. durch die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger. KJA Cuxhaven Nr.: 59 * Festgesetzter Zeitraum (z.b. Kur- oder Krankenhausaufenthalt). * Keine Gefährdung des Kindeswohls. * Rückkehr in die Familie. Stadt Lüneburg Nr.: 60 * Vertragliche Regelung der Anforderungen, Dauer. * Altersbegrenzung (vorwiegend für Kinder bis zum Schulalter). * Mitwirkung bei der Perspektivklärung. Stadt Hannover Nr.: 63 * Rückkehrperspektive ins Elternhaus muss eindeutig sein. * Max. 8 Wochen. * Keine psycho-sozialen Krisen bei Sorgeberechtigten. 13

14 1.1.2 Definition der Bereitschaftspflege Stadt Braunschweig Nr.: 1 (FBB) 1. Inobhutnahme gem. 42 SGB VIII 2. Perspektivenklärung für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. 3. Dauer max. 6 Monate. Stadt Wolfsburg Nr.: 3 * sofortige Belegbarkeit * Für 0 bis 14 Jahre alte Kinder KJA Göttingen Nr.: 5 * Zeitlich befristet (1 Woche) insbesondere für aufgegriffene Kinder/Jugendliche * Kein Erziehungsauftrag an Pflegestelle, lediglich Sicherstellung Unterkunft/Verpflegung. * Abklären weiterer Maßnahmen innerhalb der Wochenfrist. Stadt Göttingen Nr.: 6 * Schutzmaßnahme in Folge von Krisenintervention. * Diagnostik. * Clearing. Goslar Nr.: 7 * Notdienst außerhalb der üblichen Sprechzeiten * Aufnahme eines Kindes bei Gefahr im Verzug * Schnellstmögliche Klärung der weiteren Unterbringung Helmstedt Nr.: 8 * Zeitlich befristet. * Erzieherischer Bedarf der Kinder soll geklärt werden. * Rückkehr der Kinder in die Herkunftsfamilie ist ungeklärt. Osterode Nr.: 11 * Unterbringung in Notsituationen (einschließlich Inobhutnahmen). * Fachliche Qualifikation der Pflegefamilie als "Clearingstelle". Peine Nr.: Akute Notsituation für Kinder und Jugendliche 2. Inobhutnahme 3. Zeitlich begrenzt Wolfenbüttel Nr.: 13 Ist in unserem Jugendamt in Vorbereitung; Konzeption und Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Bereitschaftspflegestellen liegen vor; politische Entscheidung wird im Frühjahr 2002 erwartet. Diepholz Nr.: 14 * Krisenintervention, Inobhutnahme von Kinder 0-10 Jahre * Laufendes oder Einleitung Hilfeplanverfahren * Perspektivklärung Hameln-Pyrmont Nr.: 15 * Diagnostik, maximal 6 Monate * Abrechnung über Tagessätze * päd. Ausbildung 14

15 Definition Bereitschaftspflege KJA Hannover Nr.: 16 * Kinder befinden sich in einer akuten Notsituation. * Perspektive unklar. * Unterbringung soll 6 Monate nicht überschreiten. Stadt Burgdorf Nr.: Hilfeform nach 33 KJHG und 42 KJHG, die längstens 1/2 Jahr dauern soll 2. Regionaler Erhalt des Lebensraumes für das Kind, hoher Betreuungsaufwand für PKD 3. Bezahlung: die ersten Tage 100DM/50, dann 'normales' Pflegegeld, meistens jedoch 'Sonderpflegestatus'. Stadt Lehrte Nr.: 18 * Aktuelle Krisensituation. * Klärung weiteren Verbleibs. * Max. Dauer 3-6 Monate (nach Alter). KJA Hildesheim Nr.: 19 im Aufbau: * begrenzte Dauer * besondere Vorbereitung der Pflegeeltern * höheres Entgeld (Tagessatz) * intensive Zusammenarbeit * Supervision Stadt Hildesheim Nr.: Unterbringung von Kindern in Notsituationen 2. bei ungeklärter Rechtslage und Perspektive KJA Holzminden Nr.: 21 * jederzeit Aufnahmebereitschaft * Unterbringung nicht länger als drei Monate Stadt Holzminden Nr.: 22 Aus der organisierten Tagespflege haben sich Bereitschaftspflegestellen entwickelt; sind identisch mit Vollzeitpflegestelle. Nienburg Nr.: 23 Anlass: Krisensituation in der Herkunftsfamilie. * Klärungsphase bezüglich. weiterer Perspektiven. * Zeitl. begrenzter Aufenthalt in der Pflegefamilie. KJA Celle Nr.: 25 (= Inobhutnahme) * Aufnahmedauer 6-8Wochen. * "Clearingstelle"/zeitnah. * Offene Perspektive. Stadt Celle Nr.: 26 * Schutz des Kindes (Inobhutnahme). * B. fungiert als Clearingstelle. * Zeitliche Begrenzung. KJA Cuxhaven Nr.: zeitlich begrenzt, wir im Einzelfall auch verlängert. 2. Vorbereitungsseminar ist Pflicht. 15

16 Definition Bereitschaftspflege Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 Kinder in Notsituationen aufnehmen, begrenzter zeitlicher Rahmen, vertragliche Regelungen. KJA Lüneburg Nr.: 30 Anlass, Problemhintergrund und Dauer unklar. Aktuelle Konfliktlage mit HF, Verhaltensauffälligkeiten beim Kind, notwendiges Hilfeplanverfahren. Professionelle Pflegepersonen. KJA Osterholz Nr.: Vermittlung aus akuter Krisensituation. 2. Clearing. 3. Befristung auf in der Regel max. 6. Wochen. Rotenburg Wümme Nr.: 32 * Unterbringung aus einer akuten Krise heraus. * Ansprechbarkeit der Bereitschaftsstelle rund um die Uhr, deswegen u.a. besondere finanzielle Leistungen. * Max. 3 Monate zur Perspektivklärung. Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 (siehe Konzeption) 1. eigene Konzeption / mit den Familien wird eine Vereinbarung geschlossen. 2. Aufnahmeverpflichtung, Schulung, Fortbildung etc. - Teilnahme ist erforderlich. 3. besondere Vergütung. KJA Stade Nr.: 34 * Notaufnahme/Krisenintervention 42/43 KJHG. * Clearing - Vermittlung in andere Hilfeformen wie z.b. nach 33 KJHG, 34 KJHG. Stadt Stade Nr.: Ad-hoc- Unterbringung zum Schutz der Kinder. 2. Abklärung der Situation der Familie. 3. Möglichst kurzer Aufenthalt. Uelzen Nr.: 37 * Professionalität. * Vertrag mit dem JA. * Inobhutnahme, Abklärung der Perspektive. Verden Nr.: 38 * Aufnahme von Krisenfällen für 1-3 Tage. * Vertragliche Bindung der Familien nach Dienstplan. * Besondere Finanzierung. Delmenhorst Nr.: 39 * Form der Krisenintervention. * Begleitung der Unterbringung durch ASD. * Ungeklärte Perspektive. Stadt Emden Nr.: 40 * Inobhutnahme. * Klärung. * Hilfeplanentwicklung. Stadt Oldenburg Nr.: 41 FBB (Familiäre Bereitschaftsbetreuung) In akuten Krisensituationen werden Säuglinge, Kleinkinder und schulpflichtige Kinder im Alter von 0-12 Jahren für einen befristeten Zeitraum in Obhut genommen. FBB ist einem anderen Fachdienst als der Pflegekinderdienst zugeordnet. 16

17 Definition Bereitschaftspflege Stadt Osnabrück Nr.: 42 * Alter 0-6. * Clearing. * max 6 Monate. Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 Aufnahme rund um die Uhr, auf Vertragsbasis, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht und Problem, Unterbringung erfolgt durch Polizei, Ordnungsamt oder Jugendamt. Ammerland Nr.: 44 * Spontane Bereitschaft. * Keine oder kaum Vorbereitung. * Perspektive muss erarbeitet werden. KJA Aurich Nr.: Inobhutnahme der Kinder nach 42 KJHG. 2. Zeitlich befristete Maßnahme zur Abklärung und Planung. 3. Besondere Qualifikation der Pflegestelle. Cloppenburg Nr.: 46 * Weniger als zwei Wochen. KJA Emsland Nr.: 47 * Diagnostik/Clearing. * Noch nicht abschätzbare Situation. * Maximale Dauer bis 6 Monate. Stadt Lingen Nr.: 48 * Unterbringung des Kindes auf Grund akuter Krisensituation. * Schnelle Unterbringung notwendig. * Diagnose notwendig, weiterer Verbleib der Kinder ist offen. Friesland Nr.: 49 * maximal 3 Monate. * höheres Pflegegeld. * Pflegeeltern müssen sich bereit erklären nur mit JA Friesland zu kooperieren. KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 "Ad-hoc-Aufnahme (Krisensituation). * Begleitung im Clearingprozess. * Höchstdauer 3 Monate. Stadt Nordhorn Nr.: Dient der Perspektivklärung für das Kind. 2. Soll in eigenen Bereitschaftsfamilien stattfinden. 3. Ist zeitlich begrenzt (nicht länger als 3 Monate) KJA Leer Nr.: 52 Wir arbeiten mit den Pflegestellen "Kinderhilfsstelle" und "Jugendhilfsstelle" zusammen, haben keine Bereitschaftspflegestellen. Kinder bis ca. 3 Jahre werden in bewährte Pflegefamilien vermittelt. Stadt Leer Nr.: 53 * Clearing * Hilfeplanung mit leiblichen Eltern * Notaufnahme 17

18 Definition Bereitschaftspflege KJA Oldenburg Nr.: 54 * Bereitschaft und Verpflichtung zur sofortigen Aufnahme Minderjähriger, jederzeit. * Vertragliche Bindung, Bereitschaftsgeld, erhöhtes Pflegegeld. * Nur kurzfristiger Aufenthalt der Minderjährigen. KJA Osnabrück Nr.: Eine Form der Kriseninterventionshilfe für 0 bis 6 jährige 2. Perspektivklärung während der Unterbringung 3. Zeitl. Befristete Unterbringung möglichst < 6 Monate Vechta Nr.: 56 * Inobhutnahme / Clearing. * Kleinere bzw. jüngere Kinder bis 10 Jahre. * Tag- und Nachtbereitschaft. * Kurzfristige Dauer. * Feste Verträge. Wesermarsch Nr.: 57 * akute Krisensituation * ungeklärte Perspektive * häufiger im Vorfeld einer sich anschließenden HzE Wittmund Nr.: 58 * Kurzfristige Unterbringung zu jeder Tages- und Nachtzeit. * Unterbringung zur Klärung der Situation des Kindes/der Geschwister. * Bezahlung nach Bereitschaftspflegesätzen. KJA Cuxhaven Nr.: 59 * Akute Krisensituation in Herkunftsfamilie (plötzlicher Beginn). * Perspektivenklärung / Hilfeplanung. * Erhöhte Fachlichkeit + Fähigkeiten der Aufnahmeeltern. Stadt Lüneburg Nr.: 60 entfällt. Stadt Hannover Nr.: 63 * Inobhutnahme - Krisensituation. * Unklare Perspektive. * Verweildauer max. 6 Monate. 18

19 1.2 Zuständigkeitswechsel nach 86 Abs. 6 KJHG (SGB VIII) Frage: Bitte skizzieren Sie kurz (Stichworte), ob und ggf. welche Probleme/Vorteile Sie durch den Zuständigkeitswechsel ( Abgaben und Übernahmen ) sehen: 19

20 Probleme Zuständigkeitswechsel Stadt Braunschweig Nr.: 1 Neuorientierung der PE auf die spezifischen Gegebenheiten/Bedingungen des jetzt zuständigen JA, Serviceangebote/Beihilfen können unterschiedlich sein, Intensität der Begleitung von PE unterschiedlich, Übernahme gegebener Strukturen kann wechselseitig problematisch sein. Vorteil: Sichtwechsel Stadt Wolfsburg Nr.: 3 Vorteile: Ein Fall weniger! Nachteile: Abbruch der Beziehungsarbeit. Der 86.6 ist insgesamt eine unglückliche Regelung, vor allem für große Städte, die Kinder in die anliegenden Landkreise vermitteln müssen. KJA Göttingen Nr.: 5 Verstärkte Pflegestellenunterbringungen aus Stadtbereich in den ländlichen Raum. Inanspruchnahme des eigenen PKD durch untergebrachte Kinder bereits vor Zuständigkeitswechsel. Stadt Göttingen Nr.: 6 Vorteil - bei räumlicher großer Distanz. Nachteile - weiterer Beziehungsabbruch - fehlende Motivation und Beziehung des neuen PKD. Goslar Nr.: 7 * sehr hohe Zahl von Zuweisungen bes. in die Harzregion * von uns abgelehnte Pflegeeltern kommen über andere Jugendämter zurück. * Ansprüche, einstellen aufeinander schwierig Helmstedt Nr.: 8 Problem: Sachbearbeiterwechsel; ggf. andere finanzielle Modalitäten für die Pflegeeltern; höhere Personalkosten. Vorteil: Gleichbehandlung von Pflegeeltern im Zuständigkeitsbereich. KJA Northeim Nr.: 9 Vorteile: ortsnahe Betreuung, Überblick über Infrastruktur. Nachteile: vermehrte Unterbringung ohne vorherige Information des örtlichen JA; vermehrte Fallbelastung des örtlichen JA; häufige Nichtanerkennung notwendiger Leistung durch das erstattende JA. Stadt Einbeck Nr.: 10 Vorteile: ortsnahe Betreuung, besserer Überblick über Infrastruktur. Nachteile: Unterbringung ohne Absprache und Information durch andere JÄ, höhere Fallbelastung bei gleichem Zuschnitt des Personals im PKD, oft werden notwendige Leistungen für das Pflegekind nicht durch das erstattende JA anerkannt. Osterode Nr.: 11 * Größere Entfernungen der beteiligten Jugendämter. * Unkenntnis über Unterbringungen im eigenen Zuständigkeitsbereich durch fremde Jugendämter, erhebliche Nachteile der Pflegefamilien. * Vermehrte Zuständigkeitsstreitigkeiten/Kostenerstattung. Peine Nr.: 12 Gefahr des häufigen Zuständigkeitswechsels in den ersten zwei Jahren; Landkreise mit gutem Bewerberpotential werden stark belastet (Personal/Personalkosten) 20

21 Probleme Zuständigkeitswechsel Wolfenbüttel Nr.: 13 Probleme bei der Übernahme: 1. Teilweise unzureichende Infos durch abgebendes Jugendamt. 2. Pflegeeltern und Pflegekinder müssen sich an neue Jugendamtsmitarbeiter gewöhnen. Neuer Beziehungsaufbau notwendig. 3. Unterschiedliche Pflegekinderrichtlinien und unterschiedliche Pflegegeldhöhe schaffen teilweise Irritationen. Vorteile bei Übernahme: 1. Langfristige Perspektive meist schon gesichert. 2. Beziehung zwischen Pflegekind und Pflegeeltern schon gefestigter. 3. Rahmenbedingungen für das Pflegeverhältnis schon geschaffen. Probleme bei Abgaben 1. Pflegeeltern und Pflegekinder empfinden den Wechsel als belastend. 2. Kooperation mit abgebenden Jugendämtern im Einzelfall völlig misslungen (z.b. 'selbst installiertes' Pflegeverhältnis schafft Tatsachen, die zu unterschiedlichen Positionen der einzelnen Jugendämter führen). 4. Vorteile der Abgabe: Grundsatz: Gesetzliche Grundlage schafft Schutz für Jugendämter, die über viele belegungsfähige Pflegefamilien verfügen Diepholz Nr.: 14 * Wechsel der Betreuungs- Beratungspersonen erschwert Vertrauensbildung, Vorgeschichte-Herkunftsfamilie weitgehend unbekannt, Integrationsphase wird nicht miterlebt, Arbeitsbelastung über unkalkulierbare Fallzahlen wächst. * Betreuung vor Ort, Kenntnis der lokalen Ressourcen Hameln-Pyrmont Nr.: 15 Bei Übernahmen Probleme in Kontakterhaltung bzw. Aufbau zu Herkunftsfamilien. * wenig Infos zur Anamnese, lebt Familie und Pflegefamilie * kein Einfluss auf Auswahl und Qualität der Pflegefamilie (bisher nur 1 Abgabe im Zuständigkeitszeitraum - seit September erfolgt) Stadt Burgdorf Nr.: 17 Nachteile: oft nur 1 Übergabegespräch, durch teilweise Akteneinsicht nicht alles bekannt, schon durchlaufende Hilfeformen schwer nachvollziehbar, Vertauensbasis zu Klienten muss aufgebaut werden. Vorteile: Neuer Start, neue Sichtweise, 'abgeben'-können, Orts-Einzugsnähe, Arbeitsentlastung. Stadt Lehrte Nr.: 18 * Fehlende Kontinuität in der Betreuung durch Zuständigkeitswechsel. * Aus hiesiger Sicht machen Betreuungswechsel nur Sinn bei Wegzug der Pflegefamilie über größere Distanz. * Damit die Betreuungskontinuität gewahrt bleiben kann, wird hier oftmals die Betreuung der hier lebenden Pflegefamilien sofort übernommen (Amtshilfe). KJA Hildesheim Nr.: 19 Übernahme: fehlende Beziehung zu Pflegeeltern/-kind muss erst aufgebaut werden, unterschiedliche Sichtweisen bei Einschätzung, unterschiedliche Standards Abgabe: Beziehungsabbruch, unterschiedliche Sichtweise in der Bearbeitung KJA Holzminden Nr.: 21 Probleme für Pflegefamilien durch unterschiedliche Ansätze in der Arbeit mit den Pflegefamilien; langfristige Hilfeplanung wird in Frage gestellt; Neuüberprüfung der Grundlagen für Inpflegegabe führt zu Verunsicherung Nienburg Nr.: 23 Problem: Keine Kontinuität; großes Ungleichgewicht zwischen "Abgaben" und "Übernahmen" / personelle Belastung. Vorteil: ortsnahe Betreuung. KJA Celle Nr.: 25 * Hohes Arbeitsaufkommen (2/3 der Kinder "wechseln zu uns) bei gleichem Personalstand. * Bezugspersonenwechsel für Pflegefamilien und Kinder. * Häufig schlechte Vorbereitung der Übergabe. * Entfernung zur Herkunftsfamilie (Besuchskontakte). Keine Vorteile! 21

22 Probleme Zuständigkeitswechsel Stadt Celle Nr.: 26 Probleme: Abbruch von (Arbeits-)Beziehungen, von Kontinuität, Entwicklungen bis hin zu Trennungserfahrungen. Vorteil: Neuanfang mit allen Folgen, Chancen. KJA Cuxhaven Nr.: 27 Durch räumliche Entfernungen nicht so ausführliche Abgaben/Übernahmen. Vertrauensvolle Kontakte werden Harburg Nr.: 28 * Unterschiedliche Standards bei der Vermittlung und Auswahl der Pflegeeltern. * Fehlendes Vertrauensverhältnis zwischen Jugendamt und PE. * Der dauerhafte Verbleib des Kindes wurde vor der Abgabe nicht ausreichend mit den leiblichen Eltern thematisiert. * Fehlende Einbindung der leiblichen Eltern in die Hilfeplanung, unklare Besuchsregelungen. Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 Unverhältnismäßig hoher Arbeitsaufwand, "Hängenbleiben" auf Kosten. Zuständigkeitsstreitereien, keine Erstattung der Personalkosten. KJA Lüneburg Nr.: 30 Vorteile: ortsnahe Betreuung, vergleichbare Qualität der Beratung aller Pflegefamilien. Nachteile: Das übernehmende Jugendamt bleibt auf den Personalkosten sitzen. Das abgebende Jugendamt verliert den direkten Bezug zum Hilfefall. KJA Osterholz Nr.: 31 * ortsnahe Betreuung und Beratung. * Problem: Kontinuität der pädagogischen Betreuung durchbrochen. Viele Unklarheiten bezüglich der Übergabemodalitäten zwischen Jugendämtern. Bei Übernahmen oft Problem zu später Beteiligung. Wünschenswert wäre, Informationen bereits bei Unterbringung und nicht erst bei Übergabe. Problematik Land-Stadt-Gefälle, Abgabe steht nicht im Verhältnis zur Übernahme. Rotenburg Wümme Nr.: 32 +) Wohnortnahe Betreuung. -) Unzureichende Betreuung durch entsendendes JA; kein Einfluss auf die Inpflegegabe; Probleme bei Übergabe und Zuständigkeitswechsel; Problem der kontinuierlichen Betreuung (z.b. fehlende Infos). Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 Nachteile: Während der ersten 2 Jahre häufige Betreuungswechsel für Kinder und Pflegeeltern. Informationsverlust durch häufige Wechsel - Unsicherheit für die Betroffenen. Unvorhersehbare Arbeitsbelastung (inkl. Personal- und Sachkosten) Vorteile: Nach Ablauf von zwei Jahren und geklärter Perspektive definitive Kontinuität in der Betreuung der Pflegekinder und Pflegeeltern. KJA Stade Nr.: 34 * Keine Vorteile. * Erhebliche Nachteile bei Klärung der Zuständigkeit. Stadt Stade Nr.: 36 * Kontinuität der Betreuung nicht gegeben. * Kinder werden vergessen, da sie einem nicht so nahe sind, als wenn sie selbst begleitet werden. * Eltern wohnen weiterhin am Abgabeort und es entstehen lange Wege für Konferenzen etc. Uelzen Nr.: 37 Bei Umzug der Eltern: fehlende rechtliche Verbindlichkeit bei vertraglich eingerichteten Erziehungsstellen. Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie gestaltet sich schwierig. Übernahme von Verantwortung für Pflegestellen, die vom örtlichen JA für nicht geeignet erhalten wurden. 22

23 Probleme Zuständigkeitswechsel Verden Nr.: 38 * Doppelbelastung durch verschiedene Jugendämter. * Zusätzliche Arbeitsbelastung bei der Übernahme. * Bruch der Beziehungsarbeit mit Pflegefamilie und Kindern. * Manchmal mangelnde Kooperation der verschiedenen Jugendämter. Delmenhorst Nr.: 39 * Stadt/Land-Gefälle: starke Belastung der LK. * Übernahmen: oft nur unzureichende Informationen. * Probleme, Anschluss ans Familiensystem zu finden. * Möglichkeit der 'Abgabe' schafft keinen Anreiz für ortsnahe Vermittlungen. Stadt Emden Nr.: 40 Hier ist die grundlegende Meinung gegeben, dass Kinder regional nah untergebracht werden sollen und das zuständige und unterbringende JA in jeder Weise zuständig bleibt. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Negativ: Betreuungswechsel, hoher Verwaltungsaufwand durch Abgabeprozess. Positiv: Entlastung für Großstädte, Hilfsangebote vor Ort besser regelbar. Stadt Osnabrück Nr.: 42 Problem: keine Kontinuität. Vorteil: * erhebliche Zeitersparnis * flexibles Handeln durch das Jugendamt 'vor Ort'. Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 Probleme: Unterschiedliche Richtlinien der Jugendämter führen zu Konflikten und Problemen, besonders krass im sonderpädagogischen Bereich. Durch Zuständigkeitswechsel werden Vertrauensverhältnisse zwischen Sozialpädagogen, Pflegeeltern und Pflegekindern zerstört. Vorteile: Jugendämter vor Ort können besser und schneller handeln als z.b. Jugendämter, die 300km entfernt liegen. Ammerland Nr.: 44 Probleme: Durch Zuständigkeitswechsel hoher Aufwand, die Pflegeeltern sind irritiert, Kontakt zu leiblichen Eltern ist reduziert. Vorteile: Pflegeeltern haben dann einen Ansprechpartner (ist bei häufigen Umzügen der leiblichen Eltern wichtig). Durch örtliche Nähe besserer Kontakt zum Pflegekinderdienst. KJA Aurich Nr.: 45 Vorteil: ortsnahe Betreuung des Pflegeverhältnisses. Nachteil: Keine Ansprechpartner bzgl. Herkunftseltern beim abgebenden Jugendamt; viele Fallübernahmen in Gebietskörperschaften. KJA Emsland Nr.: 47 Probleme: Um unterschiedliche Handhabung im Bereich der Betreuung und Hilfeplanung bzw. Fortführung. Mangelnder Informationsaustausch vor der Übergabe. Stadt Lingen Nr.: 48 * Arbeitsüberlastung durch Übernahme. * Kontinuität in der Betreuung der Pflegefamilie erleidet oft einen Bruch durch Betreuerwechsel (bez. Arbeit). Friesland Nr.: 49 * Verschiedene Maßstäbe der JÄ bei Überprüfung der Pflegefamilien. * Qualitätsunterschiede bei Betreuung "eigener", bzw. "fremder" Kinder. 23

24 Probleme Zuständigkeitswechsel KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 -) Stadt-LK-Gefälle, unterschiedliche Standards in JÄ, u.u. keine kontinuierliche Betreuung. +) Betreuung am Wohnort des Kindes, Gleichbehandlung von PF in einer Region. Stadt Nordhorn Nr.: 51 Belastung der ländl. PKDs durch die vielen Übernahmen. Kein finanzieller Ausgleich für diese 'Leistung'. Ortsnahe Betreuung der Pflegefamilien durch Übernahme möglich. Durch Übernahme nach 86,6 könnten leibl. Eltern aus dem Blickwinkel 'verloren' gehen. KJA Leer Nr.: 52 Probleme der Pflegefamilien, Wechsel der Betreuung, des "Beraters" beim JA, Landkreis ist Zuzugsgebiet, viele Wechsel nach 86, 6 KJHG, kein Einfluss durch hiesiges JA, Arbeitsbelastung durch päd. Übernahme (sehr arbeitsintensiv) und durch Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen (wirtschaftliche Jugendhilfe). Stadt Leer Nr.: 53 Wechsel der Betreuung durch PE, leibliche Eltern und Kind Vorteil: örtliche Nähe für Fortbildungsangebote für PE KJA Oldenburg Nr.: 54 Probleme: Geringere Kenntnis der Lebenssituation, der Herkunftsfamilie des Kindes vor Vermittlung in die Pflegefamilie. Wesentliche gemeinsame Erfahrungen (Vermittlung, erste Jahre) fehlen als Grundlage für die künftige Zusammenarbeit. Vertrauen muss erst wieder geschaffen werden. Pflegefamilien werden nicht von eigenem JA vorbereitet. Vorteile: Keine! KJA Osnabrück Nr.: 55 Unterschiedliche Standards bei der Vermittlung: Unterschiedliche Besuchskontaktregelungen. Mangelnde Kooperation bei der Übergabe Vechta Nr.: 56 Wechsel der betreuende Pflegekinderdienste. Den zuständig werdenden Jugendämtern sind die Probleme der Herkunftsfamilien wenig bekannt. Vorgeschichten der Kinder muss erst erarbeitet werden. Kostenstellen müssen sich um die Heranziehung der Eltern kümmern, die häufig weit außerhalb des eigenen Bereiches leben und sich so entziehen können. Wesermarsch Nr.: 57 * massive Arbeitsbelastung für 'ländliches' Jugendamt * wesentlich weniger Gestaltungsmöglichkeiten als bei 'eigenen' Fällen * fachlich 'zweifelhafte' Placements (häufiger) * 'Pflegeverhältnisse 2.Klasse' KJA Cuxhaven Nr.: 59 Kinder aus großstädtischen Jugendämtern sind sehr arbeitsintensiv; oft ganz neues Erarbeiten von Vorgeschichte (im Prinzip neuer Fall); die unterschiedlichen Standards und Entscheidungsprozesse; Herkunftsfamilie aufgrund von örtlicher Entfernung häufig weniger beteiligt. Stadt Lüneburg Nr.: 60 * Erneute Überprüfung und Bewertung der Hilfe. * Keine Kontinuität in Beratung und Hilfeplanung. * Überhang an Abgaben an den Landkreis. * Unterschiedliche Bewertung der Qualität von Pflegestellen. Stadt Hannover Nr.: 63 * PE, Kind müssen sich an 'neue' Berater gewöhnen; manchmal gehen damit Wechsel von Haltungen/Einschätzungen zu Problemen, zur Perspektive einher. * Unterschiedliche Möglichkeiten der JA an personeller Ausstattung des PKD und der Organisation; dadurch gelegentlich Verschlechterung für Pflegefamilie. 24

25 1.3 Finanzielle Zuwendungen Frage: Welche finanziellen Zuwendungen ( ) erhalten Pflegefamilien monatlich bei Ihnen für ein sechsjähriges Kind? Pflegeformen normale Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII (Fremdpflegefamilien) normale Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII (Verwandtenpflegestellen) Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche nach 33 Satz 2 mit der Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung evtl. ankreuzen wenn nicht, bitte Betrag eintragen: nach Empfehlungen des Deutschen Vereins monatlicher Unterhalt für das Kind bzw. bitte -Beträge eintragen monatlicher Erziehungsbeitrag und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Kurzzeitpflege (nach 33 SGB VIII) Kurzzeitpflege auf einer anderen rechtlichen Grundlage Bereitschaftspflege nach 33 und/oder 42/43 SGB VIII) Anmerkung: Im Fragebogen war diese Frage nicht als offene Frage konzipiert worden. Vielmehr sollten in vorgegebene Kästchen die jeweiligen Summen eingetragen werden (s.o.). Dieses Verfahren setzt ein relativ einheitliches System der Bezahlung voraus, das aber offensichtlich nicht gegeben war. Entsprechend wurden Anmerkungen gesondert als Randbemerkungen abgegeben. Statt einen Betrag einzusetzen, konnte auch angegeben werden, dass sich bei der Bezahlung nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins gerichtet wird. Wurde dieses vermerkt, so sind in der Aufstellung die -Beträge dafür eingesetzt, wie sie in 2001 Gültigkeit hatten. 25

26 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Braunschweig Nr.: 1 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag bei nicht anerkannter PF doppelter Regelsatz Bereitschaftspflege 57,- 13,- Pauschale ist monatliche Freihaltepauschale Jugendamt: Stadt Wolfsburg Nr.: 3 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege 812,- 388,- Entw.beeintr. ohne Bez. monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Kurzzeitpflege 67,47 Bereitschaftspflege Jugendamt: Gifhorn Nr.: 4 "normale" Vollzeitpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Verwandtenpflege sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 26

27 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: KJA Göttingen Nr.: 5 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 406,- 873,- Entw.beeintr. ohne Bez. monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Kurzzeitpflege 1200,- Bereitschaftspflege 51,- Jugendamt: Stadt Göttingen Nr.: 6 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege 406,- 388,- Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Bereitschaftspflege 406,- 194,- 102,- Pauschale: Zulage Jugendamt: Goslar Nr.: 7 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Verwandtenpflege 406,- 194,- Kindergeld anteilig sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 406,- 194,- 126,- Berechnung nach Tagen 27

28 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Helmstedt Nr.: 8 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 194,- 194,- mit päd. Mehrbedarf Kurzzeitpflege Tagessatz berechnet auf Grundlage des normalen Pflegegeldsatzes Bereitschaftspflege 406,- 194,- Tagessatz berechnet auf Grundlage des normalen Pflegegeldsatzes Jugendamt: KJA Northeim Nr.: 9 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Jugendamt: Stadt Einbeck Nr.: 10 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag 28

29 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Osterode Nr.: 11 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Sonderpflege 1858,- Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 194,- 45,- Tagessatz: 1.-7.Tag Jugendamt: Peine Nr.: 12 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Kurzzeitpflege 406,- 194,- plus bis 179,- Bereitschaftspflege 406,- 194,- plus bis 179,- Jugendamt: Wolfenbüttel Nr.: 13 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Sonderpflege 406,- 194,- 100,- Pauschale ist Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- kein Kindergeldanspruch gegenüber dem Arbeitsamt, keine Beihilfen Bereitschaftspflege 29

30 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Diepholz Nr.: 14 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 379,80 384,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Bereitschaftspflege 40,- 102,30 Jugendamt: Hameln-Pyrmont Nr.: 15 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 406,- 388,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 194,- 154,- oder Pauschale 52,- bei Stufe I Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege wird zurzeit ausgehandelt Jugendamt: KJA Hannover Nr.: 16 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Sonderpflege 406,- 291,- 103,- (Festbetrag) Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 35,32 30

31 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Burgdorf Nr.: 17 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 406,- 394,- Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag vom Einzelfall abhängig Bereitschaftspflege 406,- 194,- 350,- Pauschale bei Inpflegegabe einmalig Jugendamt: Stadt Lehrte Nr.: 18 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 406,- 194,- Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Jugendamt: KJA Hildesheim Nr.: 19 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 194,- 105,- Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege noch im Aufbau 31

32 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Hildesheim Nr.: 20 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Sonderpflege 102,26 Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 406,- 388,- Jugendamt: KJA Holzminden Nr.: 21 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 406,- 194,- evtl. Tagessatz oder Pauschale Jugendamt: Stadt Holzminden Nr.: 22 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag 32

33 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Nienburg Nr.: 23 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Verwandtenpflege 406,- * * Großeltern abzüglich sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 388,- Jugendamt: KJA Celle Nr.: 25 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 30,- bis 50,- Pflegenest Kurzzeitpflege 35,- Bezeichnung: Übergangspflege Bereitschaftspflege 50,- Jugendamt: Stadt Celle Nr.: 26 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 786,68 Pflegenest Kurzzeitpflege 406,- 194,- anteilig für die Tage Bereitschaftspflege 53,69 anerkannte Inobhutnahmestellen, 30,69 sonstige Inobhutnahmestellen 33

34 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: KJA Cuxhaven Nr.: 27 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 794,- monatl. heilpädagogische Pflege (bis 7. Lebensjahr) Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: Harburg Nr.: 28 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Kurzzeitpflege 25,- Bereitschaftspflege Jugendamt: Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- 150,- Pauschale nur bei sozialpädagogischer Pflege mit Zuschlag Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 194,- 100,- bis 150,- Vollzeit mit Zuschlag Kurzzeitpflege 406,- 194,- + 1/2 Kindergeld Bereitschaftspflege 40,64 34

35 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: KJA Lüneburg Nr.: 30 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag doppelter Regelsatz der Sozialhilfe nach BSHG sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Zuschlag zur Rente z.zt. 64,- Sonderpflege 406,- 194,- 1546,96 Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 25,- Bereitschaftspflege 44,48 127,82 Pauschale ist monatliche Freihaltepauschale Jugendamt: KJA Osterholz Nr.: 31 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 388,- ohne Bezeichnung Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 26,- Jugendamt: Rotenburg Wümme Nr.: 32 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag noch Zahlung durch Krankenkassen Bereitschaftspflege 42,- 200,- Pauschale ist monatliche Freihaltepauschale 35

36 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege 406,- 873,- Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Bereitschaftspflege 51,- Tagessatz für 10 Tage, dann Vergütung wie Vollzeitpflege (406,- / 194,-) Jugendamt: KJA Stade Nr.: 34 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Bereitschaftspflege Tagessätze: 1. Tag: 107,-, 2.-7.Tag: 52,-, ab 8. Tag: 37,- Jugendamt: Stadt Stade Nr.: 36 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag 36

37 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Uelzen Nr.: 37 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag sozialpädagog. Pflege 465,- 388,- je nach Kind und Vertrag Sonderpflege 1499,- je nach Kind und Vertrag Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 46,02 Jugendamt: Verden Nr.: 38 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 388,- ohne Bezeichnung, Pflegegeldsatz beinhaltet Abstufungen bei "normalen" Pflegefamilien Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 51/38 113,- Pauschale gilt für eine Woche Bereitschaft Jugendamt: Delmenhorst Nr.: 39 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 388,- ohne Bezeichnung Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 37

38 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Emden Nr.: 40 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Bereitschaftspflege 40,- Jugendamt: Stadt Oldenburg Nr.: 41 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Sonderpflege 43,05 Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 43,46 Kostenträger Krankenkasse Jugendamt: Stadt Osnabrück Nr.: 42 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 582,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Bereitschaftspflege 130,- 38

39 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Sonderpflege 920,- (schwer) 1125,- (besonders schwer) Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege mit Vertrag 72,- täglich, ohne Vertrag 30,68 täglich Jugendamt: Ammerland Nr.: 44 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Entw.beeintr. ohne Bez. 42,95 Kind mit besonderen Bedürfnissen Kurzzeitpflege 406,- 194,- 77,- Bereitschaftspflege 406,- 194,- 77,- Jugendamt: KJA Aurich Nr.: 45 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Bereitschaftspflege 100,- 38,35 Für die ersten Betreuungstage wird ein höherer Tagessatz gezahlt. 39

40 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Cloppenburg Nr.: 46 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Jugendamt: KJA Emsland Nr.: 47 "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 388,- monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag Jugendamt: Stadt Lingen Nr.: 48 monatlicher monatlicher und/oder und/oder An- Unterhalt Erziehungs- Tagessatz Pauschale merkungen beitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- abzüglich 1/2 Kindergeld oder 1/4 Kindergeld Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- abzüglich 1/2 Kindergeld oder 1/4 Kindergeld Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 51,13 40

Sprachförderprogramm Kitas in Mio. Euro (gerundet) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. in Mio. Euro (gerundet)

Sprachförderprogramm Kitas in Mio. Euro (gerundet) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. in Mio. Euro (gerundet) LK Ammerland 2013 3,86 4,42 0,77 0,03 0,40 9,48 2014 5,49 3,67 0,00 0,03 1,84 11,03 2015 6,13 5,24 1,16 0,03 0,47 1,69 14,71 2016 6,49 5,24 0,12 0,71 0,47 13,02 2017 6,93 5,75 0,13 0,71 1,40 14,92 2018

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