Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Einzelplan 10) 28 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 10

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1 1 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Einzelplan 10) 28 Kat. A Entwicklung des Einzelplans Überblick Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten der Ernährung, der Land- und Forstwirtschaft, der landwirtschaftlichen Sozialpolitik sowie des Verbraucherschutzes wahr. Darüber hinaus gestaltet es die landwirtschaftliche Sozialpolitik und stellt finanzielle Mittel für die landwirtschaftlichen Sozialsysteme bereit. Im Jahr 2012 umfasste das Haushaltsvolumen des Einzelplans 5,2 Mrd. Euro (Ist-Ausgaben). Das entsprach 1,7 % der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt. Vier Fünftel des Gesamtbudgets gab das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die landwirtschaftlichen Sozialsysteme und die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) aus. Diese Mittel wies es den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern und den Ländern zu. Knapp ein Fünftel verwendete es, um die Lebensmittelsicherheit zu verbessern, den Verbraucherschutz zu stärken und die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zu fördern. Dazu finanzierte das Bundesministerium mehrere Programme, z. B. das Programm zur Innovationsförderung und das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V. wickelten die Förderungen als Projektträger fachlich und administrativ ab. Daneben förderte das Bundesministerium mit jährlichen Zuwendungen Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. und die Deutsche BiomasseForschungsZentrum ggmbh. Für das Jahr 2012 waren im Einzelplan 10 Verpflichtungsermächtigungen von 1,2 Mrd. Euro ausgebracht. Hiervon hat das Bundesministerium knapp die Hälfte (532 Mio. Euro) nicht genutzt. 65 % dieser nicht genutzten Ermächtigungen waren für Mieten und Pachten der Bundesforschungsinstitute und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement vorgesehen. Der Grund hierfür liegt darin, dass Mietverträge noch nicht in vollem Umfang wie vorgesehen abgeschlossen werden konnten. Im Jahr 2012 war das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eines der Pilotressorts, die ihren Einzelplan aufgrund eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages neu strukturiert haben (s. Vorbemerkung Nr. 5).

2 2 Tabelle 28.1 Übersicht über den Einzelplan 10 a Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2012 Soll 2012 Ist a Abweichung Soll/Ist 2013 Soll Haushaltsentwurf b Veränderung 2013/2014 in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans 5 280, ,0-37, , ,3-0,1 darunter: Landwirtschaftliche Sozialpolitik Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (einschl. Bundesforschungsinstitute) Verbraucherpolitik (einschl. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) Ministerium Einnahmen des Einzelplans Verpflichtungsermächtigungen 3 692, ,9-33, , ,0-1,5 590,0 583,7-6,3 590,0 590, ,2 484,1 8,9 494,1 508,8 3,0 148,6 148,5-0,1 143,1 158,5 10,8 75,7 82,7 7,0 93,2 96,4 3,4 58,7 86,7 28,0 63,2 83,5 32, ,6 c 699,4-532, , ,7 10,4 Planstellen/Stellen Personal d Erläuterungen: a Rundungsdifferenzen möglich. b Mit dem Ablauf der Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird der 1. Haushaltsentwurf nicht weiterverfolgt ( 125 GO-BT; s. auch Vorbemerkung Nr. 4). c Einschließlich über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen. d Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 10. Für das Jahr 2012: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2013: Haushaltsplan; für das Jahr 2014: 1. Haushaltsentwurf. Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums gehören neben der BLE und dem BVL das Bundessortenamt, vier Bundesforschungsinstitute, das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie der Deutsche Weinfonds, der über eine Sonderabgabe finanziert wird.

3 3 T abelle 28.2 Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Behörde Einnahmen 2012 (Ist) Ausgaben 2012 (Ist) Besetzte Planstellen/Stellen am 1. Juni 2012 in Mio. Euro Bundesministerium 0,3 82,7 900 Bundesforschungsinstitute Julius Kühn-Institut (Kulturpflanzen) Friedrich-Löffler-Institut (Tiergesundheit) Max Rubner-Institut (Ernährung und Lebensmittel) Johann Heinrich von Thünen-Institut (Ländliche Räume, Wald und Fischerei) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 7,1 85, ,5 128, ,5 48, ,6 80, ,2 67,2 904 Bundesinstitut für Risikobewertung 4,7 73,5 544 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 8,2 38,6 343 Bundessortenamt 10,6 23,3 303 Quelle: Einzelplan 10: Haushaltsrechnung für das Jahr 2012 und Haushaltsplan für das Jahr Die größte Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist die BLE. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und hat vielfältige Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Fischerei und Verbraucherschutz sowie als Dienstleistungszentrum. Das Bundesministerium erstattet der BLE Verwaltungs- und Investitionsausgaben, soweit diese nicht durch eigene Einnahmen, z. B. Gebühren für Genehmigungen nach dem Ökolandbau-Gesetz, gedeckt sind. Im Haushaltsjahr 2012 erstattete das Bundesministerium der BLE 59,1 Mio. Euro. Für das Jahr 2013 sind 95,9 Mio. Euro veranschlagt. Für das Jahr 2014 sieht der Haushaltsentwurf 103,7 Mio. Euro vor. Hintergrund der höheren Ansätze in den Jahren 2013 und 2014 ist die Neustrukturierung des Einzelplans 10. Seit dem Jahr 2013 werden die Mittel für Investitionen sowie Personal- und Betriebskosten für Fischereischutzboote und -forschungsschiffe der BLE nicht mehr im Kapitel 1002 (Titelgruppe 04, Fischerei) veranschlagt, sondern im Verwaltungshaushalt der BLE. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Lebensmittelsicherheit und im gesundheitlichen Verbraucherschutz zu beraten und zu unterstützen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz plante, eine Abteilung des Bundesinstituts von Berlin in das rund 100 km entfernte Neuruppin auszulagern. Der Bundesrechnungshof prüfte die geplante Auslagerung und stellte fest, dass eine Aufteilung des Bundesinstituts auf zwei Standorte unwirtschaftlich wäre. Der Bund könnte Mehrausgaben für zusätzliches Per-

4 4 sonal und höhere Reisekosten von insgesamt jährlich ca Euro sowie für den Erwerb einer zusätzlichen Liegenschaft vermeiden. Am Sitz des Bundesinstituts in Berlin sind ausreichende Flächen vorhanden, um alle Beschäftigten des Instituts unterzubringen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich der Empfehlung des Bundesrechnungshofes angeschlossen, die Planungen zur Auslagerung aufzugeben. Daraufhin hat das Bundesministerium im Jahr 2012 entschieden, die Abteilung am Standort Berlin zu belassen Haushaltsstruktur und -entwicklung Ausgabenschwerpunkte bildeten im Jahr 2012 die landwirtschaftliche Sozialpolitik mit 3,7 Mrd. Euro, die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit 584 Mio. Euro sowie die Förderung von Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation mit 484 Mio. Euro. Nicht im Einzelplan 10 veranschlagt sind die Direktzahlungen der Europäischen Union für die Landwirtschaft. Die Förderung der Landwirtschaft ist aufgrund der EU-Verträge (Gemeinsame Agrarpolitik GAP ) vorrangig eine Aufgabe der Europäischen Union. Die GAP beruht auf zwei Säulen. Die erste Säule bilden die Gemeinsamen Marktordnungen für Agrarprodukte und die Direktzahlungen für die Landwirtschaft. Dazu zahlt die Europäische Union den Mitgliedstaaten Fördermittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft. Im Jahr 2012 erhielt der Bund daraus 5,4 Mrd. Euro, die er an die Länder weitergeleitet hat. Die zweite Säule bildet die Politik für ländliche Räume, die Bund und Länder mit Mitteln der GAK kofinanzieren. Hierzu zählen z. B die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie die finanzielle Förderung des Küsten- und Hochwasserschutzes. Nachdem die Ist-Ausgaben im Einzelplan 10 in den Jahren 2008 bis 2010 kontinuierlich gestiegen waren, lagen sie im Jahr 2011 mit rund 5,4 Mrd. Euro wieder auf dem Niveau des Jahres Im Jahr 2012 sind die Ausgaben gegenüber dem Jahr 2011 nochmals um rund 175 Mio. Euro gesunken. Im gleichen Zeitraum sind die Gesamtausgaben des Bundes um 8,8 % gestiegen. Die sinkenden Ausgaben im Einzelplan 10 sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Bund seine befristete Unterstützung für Milchviehbetriebe nach dem Milch-Sonderprogrammgesetz wie geplant Ende 2011 eingestellt hat. Die Soll-Ausgaben im Einzelplan 10 bleiben in den Jahren 2013 und 2014 gegenüber dem Jahr 2012 nahezu gleich, während die Gesamtausgaben des Bundes im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2012 um 3,7 % sinken sollen. Im Finanzplan des Bundes sind für die Jahre 2013 bis 2017 jeweils 5,2 Mrd. Euro für den Einzelplan 10 vorgesehen Wesentliche Ausgabenbereiche Abbildung 28.1 gibt einen Überblick über die wesentlichen Ausgabenbereiche des Einzelplans 10. Abbildung 28.1 Wesentliche Ausgabenbereiche im Jahr 2012 Quelle: Haushaltsrechnung des Einzelplans 10 für das Haushaltsjahr 2012.

5 Landwirtschaftliche Sozialpolitik Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist ein von der allgemeinen Sozialversicherung unabhängiges, berufsständisch geprägtes Sondersystem. Sie bietet den selbstständigen Landwirten, deren Ehegatten und Lebenspartnern sowie mitarbeitenden Familienangehörigen eine soziale Absicherung, die der abhängig Beschäftigter vergleichbar ist. Allerdings besteht eine Einschränkung bei der Alterssicherung der Landwirte, die nur eine Teilsicherung ist. Im Jahr 2012 gab der Bund für die landwirtschaftliche Sozialversicherung insgesamt 3,7 Mrd. Euro aus. In den Jahren 2013 und 2014 sollen die Ausgaben auf annähernd gleichem Niveau bleiben. Folgend sind die drei finanzstärksten Ausgabenbereiche dargestellt Alterssicherung der Landwirte Aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft zahlen immer weniger Personen Beiträge für die Alterssicherung der Landwirte. Im Jahr 2000 waren das Personen, im Jahr 2013 werden es voraussichtlich nur noch sein (-39 %). Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Zahl der Leistungsempfänger von im Jahr 2000 auf Personen im Jahr 2012 (5 %). Der Bund trägt den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben. Im Jahr 2012 bezuschusste er die Alterssicherung der Landwirte mit 2,2 Mrd. Euro. Das waren 77 % der Gesamtausgaben für die Alterssicherung der Landwirte und 42 % der gesamten Haushaltsmittel im Einzelplan Krankenversicherung der Landwirte Landwirte sind selbstständige Unternehmer. Eine schwere Erkrankung kann die Existenz ihrer Betriebe gefährden. Deshalb erhält ein versicherter Landwirt statt Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen Betriebs- und Haushaltshilfen, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb aufrechterhalten zu können. Im Jahr 2012 hatte die Krankenversicherung der Landwirte rund Mitglieder. Deren Beiträge reichten nicht aus, um die krankheitsbedingten Aufwendungen aller Leistungsberechtigten aufzufangen. Zu ihnen gehören auch die Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte. Für sie trägt der Bund die Ausgaben, soweit diese nicht durch deren Beiträge oder den in den Beiträgen der aktiven Landwirte enthaltenen Solidarzuschlag gedeckt sind. Im Jahr 2012 zahlte der Bund für diesen Zweck 1,2 Mrd. Euro Landwirtschaftliche Unfallversicherung Die landwirtschaftliche Unfallversicherung sichert 1,6 Millionen beitragspflichtige Unternehmen gegen arbeitsbedingte Unfallrisiken ihrer Beschäftigten ab. Der Bund bezuschusste die landwirtschaftliche Unfallversicherung im Jahr 2012 mit 175 Mio. Euro. Dadurch zahlten landwirtschaftliche Betriebe geringere Beiträge an die Unfallversicherung. Der Zuschuss des Bundes verringert sich seit dem Jahr 2012 um jährlich 25 Mio. Euro und wird ab dem Jahr 2015 auf 100 Mio. Euro pro Jahr begrenzt werden Entwicklung der landwirtschaftlichen Sozialpolitik Aufgrund des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung wird es künftig immer weniger landwirtschaftliche Betriebe und auch weniger Beitragszahler in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geben. Die Bundesregierung geht in ihrem Lagebericht aus dem Jahr 2009 über die Alterssicherung der Landwirte von Beitragszahlern im Jahr 2019 aus. Langsamer abnehmen wird dagegen die Zahl der Leistungsempfänger. Der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist es bisher nicht gelungen, ihre Verwaltungsausgaben dem Rückgang der Versichertenzahl anzupassen. Bei vergleichbaren Leistungen liegen ihre Verwaltungskosten über denjenigen anderer Sozialversicherungsträger. Der Gesetzgeber hat die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger daher verpflichtet, bestimmte Verwaltungsausgaben bis zum Jahr 2016 um 20 % gegenüber dem Jahr 2004 abzusenken. Darüber hinaus hat er die landwirtschaftliche Sozialversicherung zum 1. Januar 2013 neu organisiert. Er hat sieben landesunmittelbare, die beiden bundesunmittelbaren Versicherungsträger und den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in einem Bundesträger zusammengefasst, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Dieser Bundesträger untersteht der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes. Dadurch erhält der Bund seiner finanziellen Unterstützung entsprechend angemessene Einwirkungsmöglichkeiten. Der Bundesrechnungshof begleitete die Organisationsreform von Beginn an. Er stellte bei seinen Prüfungen fest, dass der Bundesträger noch kein zukunftsfähiges Organisations- und Personalentwicklungskonzept hat. Zudem beschäftigt er Geschäftsführer der früheren Träger als sogenannte Regionalbeauftragte, ohne ihnen eigenständige Aufgaben zu-

6 6 zuweisen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Anregung des Bundesrechnungshofes aufgefordert, bei den Verhandlungen mit dem Bundesträger über den Haushalt 2014 dafür zu sorgen, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ehemalige Geschäftsführer nur weiterbeschäftigt, wenn sie ihnen eigenständige Aufgaben überträgt und dies wirtschaftlich ist. Der Bundesrechnungshof begleitet auch die weitere Entwicklung. Er wird prüfen, ob bestehende dezentrale Strukturen aufgelöst werden und der Personalbedarf so bemessen wird, dass die Verwaltungsausgaben sinken Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Im Jahr 1969 wurde die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder in das Grundgesetz aufgenommen. Die GAK umfasst eine Vielzahl von Förderungen für Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der EU-Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER-Verordnung) ab. Einzelheiten vereinbaren Bund und Länder in jährlichen Rahmenplänen, die die Länder als eigene Aufgabe umsetzen. Der Bund übernimmt 60 % der Ausgaben bei der Agrarstruktur und 70 % beim Küstenschutz. Im Jahr 2012 gab das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die GAK 583,7 Mio. Euro aus. Für die Jahre 2013 und 2014 sind dafür jeweils 590 Mio. Euro im Einzelplan 10 vorgesehen. Bund und Länder haben begonnen, den Rahmenplan an die neue Förderperiode der Europäischen Union ab dem Jahr 2014 anzupassen Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz steigerte die Ausgaben für Forschung und Innovation von 135 Mio. Euro im Jahr 2009 auf 179 Mio. Euro im Jahr 2013 (33 %). Für das Jahr 2014 sieht der Haushaltsentwurf 187 Mio. Euro vor Förderung von Einrichtungen Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert vier Bundesforschungsinstitute, die Deutsche BiomasseForschungsZentrum ggmbh (DBFZ) und sechs Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL). Die vier Bundesforschungsinstitute erarbeiten Entscheidungshilfen für die Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzpolitik des Bundes (vgl. Nr. XX.1). Die im Jahr 2008 gegründete DBFZ ist eine bundeseigene Gesellschaft. Das Bundesministerium hat die DBFZ in den Jahren 2008 bis 2012 mit jährlich rund 32,8 Mio. Euro institutionell gefördert. Der Bundesrechnungshof prüft derzeit die institutionelle Förderung. Die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen der WGL werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Der Bundesanteil für das Jahr 2012 lag bei 31,3 Mio. Euro. Im Jahr 2013 veranschlagte das Bundesministerium 34,6 Mio. Euro. Für das Jahr 2014 sieht der Haushaltsentwurf 36,2 Mio. Euro vor Projektförderung Neben den Forschungseinrichtungen fördert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auch einzelne Forschungsvorhaben, vorrangig mit den Programmen Innovationsförderung, Nachwachsende Rohstoffe sowie Ökologischer Landbau und andere nachhaltiger Formen der Landwirtschaft. Im Jahr 2012 waren im Einzelplan 10 für diese drei Programme 109,5 Mio. Euro veranschlagt, von denen es 92,3 Mio. Euro ausgab. Für das Jahr 2013 sind 114 Mio. Euro veranschlagt. Auch für das Jahr 2014 sieht der Haushaltsentwurf 114 Mio. Euro vor. Die vom Bundesministerium institutionell geförderten Einrichtungen der WGL erhielten aus diesen Förderprogrammen zusätzliche Mittel. Der Bundesrechnungshof hat bei einer Prüfung im Wesentlichen festgestellt, dass es vielfach nicht notwendig war, den Einrichtungen zusätzliche Projektmittel zu gewähren. Der Bundesrechnungshof hat deshalb dem Bundesministerium empfohlen, die Schwerpunkte seiner beabsichtigten Forschungsvorhaben in die Arbeitsplanung der WGL einfließen zu lassen. Nur wenn die Vorhaben nachweisbar aus besonderen sachlichen und zeitlichen Gründen nicht im Rahmen der allgemeinen Arbeitsplanung durchgeführt werden können, sollte eine Projektförderung in Be-

7 7 tracht gezogen werden. Das Bundesministerium hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen und entsprechende Schritte eingeleitet Verbraucherpolitik Ausgaben und Schwerpunkte Die Verbraucherpolitik ist ein politischer Schwerpunkt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Seine Ausgaben für die Verbraucherpolitik (109,9 Mio. Euro) und für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (38,6 Mio. Euro) machten im Jahr 2012 mit 148,5 Mio. Euro gleichwohl nur 2,8 % des Gesamtbudgets des Einzelplans 10 aus. Für das Jahr 2013 sind hierfür 143,1 Mio. Euro veranschlagt. Für das Jahr 2014 sieht der Haushaltsentwurf 158,5 Mio. Euro vor. Die größte Fördermaßnahme zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Nationale Aktionsplan IN FORM Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, eine Gemeinschaftsinitiative mit dem Bundesministerium für Gesundheit. Für den Aktionsplan veranschlagte das Bundesministerium im Jahr ,4 Mio. Euro. Mit 5,6 Mio. Euro unterstützte das Bundesministerium die 16 Verbraucherzentralen der Länder Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Der Präsident des Bundesrechnungshofes hat als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr 2011 das Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland vorgelegt. Anlass für das Gutachten waren erhöhte Dioxin-Werte in Lebens- und Futtermitteln. Im Gutachten regte der BWV Änderungen bei den betrieblichen Eigenkontrollen, der Organisation der staatlichen Lebensmittelüberwachung, dem Krisenmanagement und der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern an. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium zusammen mit den Ländern Lösungen. Der Bundesrechnungshof wird diesen Prozess begleiten. Bislang sind im Wesentlichen folgende Empfehlungen aufgegriffen worden, die teilweise bereits bei den Vorfällen um falsch deklariertes Pferdefleisch umgesetzt wurden: Die Aufstellung interdisziplinärer Spezialeinheiten in den Ländern, die die bisherigen Kontrollstrukturen ergänzen, im Falle länderübergreifender Lebensmittelkrisen die Einberufung eines Krisenrates auf Staatssekretärs-Ebene und eines nationalen Krisenstabs auf Abteilungsleiter-Ebene sowie die Verabschiedung einer Rechtsgrundlage, um die Öffentlichkeit bei einer nachweislichen erheblichen Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren zu können. Die Empfehlung im Gutachten, die Kompetenzen des Bundes beim Verbraucherschutz durch eine Grundgesetzänderung zu stärken, wollen Bund und Länder nicht aufgreifen. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes sollte der nationale Krisenstab mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet werden. Außerdem hält er es für erforderlich, eine interdisziplinäre Spezialeinheit auch beim Bund einzurichten.

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