Auswärtiges Amt (Einzelplan 05) 13 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 05

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1 1 Auswärtiges Amt (Einzelplan 05) 13 Kat. A Entwicklung des Einzelplans Überblick Das Auswärtige Amt vertritt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland und pflegt die Beziehungen zu auswärtigen Staaten sowie internationalen und überstaatlichen Organisationen. Deutschen im Ausland leistet es Hilfe und Beistand. Das Auswärtige Amt besteht aus der Zentrale in Berlin sowie 230 Auslandsvertretungen, bestehend aus Botschaften, Konsulaten, multilateralen Vertretungen und Verbindungsbüros. Zusätzlich verfügt das Auswärtige Amt über einen Dienstsitz in Bonn. Im Jahr 2012 umfasste das Haushaltsvolumen des Einzelplans 05 3,1 Mrd. Euro. Das entsprach 1 % der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt. Gegenüber dem Vorjahr blieben die Ist-Ausgaben gleich; sie lagen 227 Mio. Euro unter den geplanten Ausgaben. Außerdem standen dem Auswärtigen Amt 2012 im flexibilisierten Bereich des Einzelplans 05 Ausgabereste aus dem Haushaltsjahr 2011 von 184 Mio. Euro zur Verfügung, die es übertragen hatte. Rund ein Drittel des Gesamtbudgets gab das Auswärtige Amt für Personal, Liegenschaften und Infrastruktur der Zentrale und der Auslandsvertretungen zur Erfüllung seiner außenpolitischen Aufgaben aus. Knapp zwei Drittel verwendete es unmittelbar für außenpolitische Aufgaben, insbesondere für Beiträge an internationale Organisationen, Mittel für humanitäre Hilfe und Krisenprävention sowie für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Das Auswärtige Amt erzielte im Jahr 2012 Einnahmen von 145 Mio. Euro. Den Großteil hiervon bildeten Visagebühren und Entgelte für andere konsularische Leistungen und gebührenpflichtige Amtshandlungen. Für Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren nahm das Auswärtige Amt im Jahr 2012 Verpflichtungsermächtigungen von 459 Mio. Euro in Anspruch.

2 2 Tabelle 13.1 Übersicht über den Einzelplan 05 a Auswärtiges Amt 2012 Soll 2012 Ist Abweichung Soll/Ist 2013 Soll Haushaltsentwurf b Veränderung 2013/2014 in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans 3 323, ,3-226, , ,4 0 darunter: Zentrale und Auslandsvertretungen Beiträge Vereinte Nationen und anderes Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und anderes Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik 955,8 c 988,2 32, , ,6 c 4,7 802,8 581,9-220,9 793,3 742,8-6,4 498,1 511,9 13,8 541,9 488,7-9,8 784,8 745,8-39,0 787,1 746,4-5,2 Einnahmen des Einzelplans 110,3 145,4 35,1 123,9 135,2 9,2 darunter: Visagebühren und andere Entgelte 96,5 106,4 9,9 107,2 117,2 9,3 Verpflichtungsermächtigungen 872,5 d 459,3-391, , ,7 44,6 Planstellen/Stellen in % Personal e ,6 davon: Inland Ausland , ,9 Erläuterungen: a Rundungsdifferenzen möglich. b Mit Ablauf der Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird der 1. Haushaltsentwurf nicht weiterverfolgt ( 125 GO-BT; s. auch Vorbemerkung Nr. 4). c Nicht berücksichtigt ist die Globale Minderausgabe von 30 Mio. Euro, die durch Einsparungen im nicht-flexibilisierten Bereich erbracht wurde bzw. wird. d Einschließlich über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen. e Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 05. Für das Jahr 2012: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2013: Haushaltsplan; für das Jahr 2014: 1. Haushaltsentwurf

3 3 Die meisten Beschäftigten des Auswärtigen Amtes sind im Ausland tätig. Den knapp Planstellen und Stellen in der Zentrale stehen rund an den Auslandsvertretungen gegenüber. Hinzu kommen Beschäftigte, die unmittelbar von den Auslandsvertretungen als Ortskräfte angestellt werden. Darüber hinaus sind Beschäftigte aus anderen Ressorts, wie dem Bundeswirtschaftsministerium oder Bundesverteidigungsministerium, beim Auswärtigen Amt tätig, überwiegend an den Auslandsvertretungen. Zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes zählt außerdem das Deutsche Archäologische Institut mit Sitz in Berlin und Außenstellen u. a. in Bagdad, Damaskus, Sanaa und Teheran. Für die Forschungseinrichtung auf dem Gebiet der Altertumswissenschaften verwendete das Auswärtige Amt im Jahr 2012 insgesamt 29 Mio. Euro Haushaltsstruktur und -entwicklung Das Haushaltsvolumen des Auswärtigen Amtes erhöhte sich seit dem Jahr 2009 von 3 Mrd. Euro auf 3,5 Mrd. Euro im Jahr Ursächlich für die Steigerungen waren Mehrausgaben für außenpolitische Aufgaben und für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. In diesen beiden Bereichen stiegen die Ausgaben in den letzten vier Jahren von 2 Mrd. Euro um 10 % auf 2,2 Mrd. Euro im Jahr Nach dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt vom Juli 2013 sollen sie im Jahr 2014 auf 2,1 Mrd. Euro sinken. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Haushaltsansatz des Auswärtigen Amtes für das Jahr 2013 mit 162 Mio. Euro um 5 % an. Der Grund dafür liegt u. a. in den erstmals veranschlagten Mietzahlungen von 40 Mio. Euro an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die Inlandsliegenschaften des Auswärtigen Amtes. Außerdem vereinbarte das Auswärtige Amt mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zusätzliche Aufgaben der humanitären Hilfe zu übernehmen. Zu diesem Zweck wurden 80 Mio. Euro aus dem Einzelplan 23 übertragen (s. Nr ). Darüber hinaus erhielt das Auswärtige Amt im Jahr 2013 einmalig 30 Mio. Euro für bauliche Sicherheitsmaßnahmen an Auslandsvertretungen mit besonderem Gefährdungspotenzial. Auslöser hierfür war die zunehmende Verschlechterung der Sicherheitslage, insbesondere für die Vertretungen in Nordafrika und dem Nahen Osten Wesentliche Ausgabenbereiche Abbildung 13.1 gibt einen Überblick über die wesentlichen Ausgabenbereiche des Einzelplans 05.

4 4 Abbildung 13.1 Wesentliche Ausgabenbereiche im Jahr 2012 Quelle: Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 05 für das Haushaltsjahr Zentrale und Auslandsvertretungen Die Ausgaben des Auswärtigen Amtes für die Zentrale und die Auslandsvertretungen sind wesentlich durch die Personalausgaben für seine weltweit rund Beschäftigten geprägt. Im Jahr 2012 waren das 853 Mio. Euro. Für seine Liegenschaften verwendete das Auswärtige Amt im Jahr 2012 etwa 7 % seiner Gesamtausgaben (203 Mio. Euro). Davon entfielen auf die Zentrale 16 Mio. Euro und auf die Auslandsvertretungen 187 Mio. Euro. Das Auswärtige Amt hat derzeit rund 700 Liegenschaften an 236 Standorten in 157 Ländern. Diese teilen sich auf in 350 Kanzleien und Visastellen, 175 Residenzen für Botschafterinnen und Botschafter sowie 923 Dienstwohnungen. Die Hälfte der Liegenschaften ist bundeseigen, die andere Hälfte ist gemietet. Darüber hinaus finanziert das Auswärtige Amt weltweit Bau und Unterhalt von 52 bundeseigenen Goethe-Instituten und 23 ebenfalls bundeseigenen Deutschen Schulen im Ausland (s. Nr ). Seit dem Haushaltsjahr 2011 gestattet der Haushaltsgesetzgeber dem Auswärtigen Amt, Erlöse aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Liegenschaften gezielt für die Sanierung seiner Dienstgebäude im Ausland einzusetzen. Dadurch wird der Bauetat im Einzelplan 05 entlastet. Vorher flossen die Erlöse dem Bundeshaushalt zu. Im Jahr 2012 betrugen die Einnahmen 12 Mio. Euro. Hiervon hat das Auswärtige Amt etwas mehr als 9 Mio. Euro für seine Liegenschaften ausgegeben. Das Auswärtige Amt rüstet die deutschen Vertretungen im Ausland mit Möbeln, Büroausstattung und sonstigen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen aus. Ihm stehen dafür jährlich 5 Mio. Euro zur Verfügung. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes hat das Auswärtige Amt die Produktbeschaffung und die hiermit beauftragten Arbeitsbereiche neu organisiert. Hierdurch spart es Haushaltsmittel und beugt Korruption vor (s. Bemerkung Nr. 15) Beiträge an Vereinte Nationen und andere Organisationen Die Zahlungen an internationale Organisationen betragen rund ein Fünftel der Gesamtausgaben des Auswärtigen Amtes. Sie bestehen zum größten Teil aus Pflichtbeiträgen für den regulären Haushalt und die Einsätze von Friedens-

5 5 truppen der Vereinten Nationen sowie für Internationale Strafgerichtshöfe, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), den Europarat und andere Organisationen. Im Haushaltsjahr 2012 musste das Auswärtige Amt aufgrund einer veränderten Beitragsskala und Wechselkursschwankungen 221 Mio. Euro weniger Beiträge leisten als ursprünglich veranschlagt Humanitäre Hilfe und Krisenprävention Im Jahr 2012 finanzierte das Auswärtige Amt Maßnahmen der humanitären Hilfe, der Krisenprävention und zur Unterstützung von Demokratisierungsprozessen mit 512 Mio. Euro. Es hat seine Mittel für das Haushaltsjahr 2013 auf 542 Mio. Euro erhöht. Mit humanitären Hilfsmaßnahmen unterstützt das Auswärtige Amt in Not geratene Menschen bei Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen sowie bei kriegerischen Auseinandersetzungen oder in politischen Krisen. Dazu stellt es z. B. Notunterkünfte und sanitäre Einrichtungen zur Verfügung und versorgt die Menschen mit Trinkwasser, Nahrung und medizinischer Hilfe. Für diesen Zweck waren bislang auch im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Mittel veranschlagt (Einzelplan 23). Im Jahr 2012 vereinbarten beide Ressorts, die humanitäre Nothilfe im Auswärtigen Amt zu konzentrieren. Dem Auswärtigen Amt wurden zu diesem Zweck im Haushalt 2013 zusätzlich 95 Mio. Euro aus dem Einzelplan 23 für die Übernahme der Gesamtzuständigkeit der humanitären Hilfe zugewiesen. Im Gegenzug übernahm das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Zuständigkeit für die Katastrophenvorsorge. Hierfür wurden ihm im Jahr 2013 vereinbarungsgemäß 15 Mio. Euro aus den Mitteln für Krisenprävention und Konfliktbewältigung aus dem Einzelplan 05 übertragen. Mit dem Stabilitätspakt Afghanistan finanziert das Auswärtige Amt unter anderem die Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte, den Aufbau von Justiz und Verwaltung sowie die Bildung in Schulen und Hochschulen. Das Auswärtige Amt gab zu diesem Zweck 177 Mio. Euro im Jahr 2012 aus. Für die Jahre 2013 und 2014 sind hierfür weitere 350 Mio. Euro veranschlagt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Transformationspartnerschaft Nordafrika/Naher Osten. Mit diesem Programm soll der demokratische Wandel insbesondere in Ägypten und Tunesien unterstützt werden. Hierfür gab das Auswärtige Amt im Jahr 2012 insgesamt 47 Mio. Euro aus. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird auch in 2013 und 2014 mit insgesamt fast 100 Mio. Euro fortgesetzt Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Das Auswärtige Amt fasst die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland unter dem Begriff der Auswärtigen Kulturund Bildungspolitik zusammen und bezeichnet diese als einen der Schwerpunkte deutscher Außenpolitik. Für Partnerschulen im Ausland, Stipendien, den Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Hochschulpartnerschaften und die Förderung der deutschen Sprache gab es im Jahr 2012 insgesamt 746 Mio. Euro aus. Der größte Anteil entfällt hiervon auf die Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen wie dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, der Alexander von Humboldt-Stiftung und anderen Institutionen. Die Mittlerorganisationen erhielten im Jahr 2012 insgesamt 527 Mio. Euro institutionelle Zuwendungen und Projektmittel. Davon erhielt allein das Goethe-Institut als größter Zuwendungsempfänger des Auswärtigen Amtes 235 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln unterhält das Goethe-Institut 136 Kulturinstitute und 10 Verbindungsbüros in 92 Ländern. Hinzu kommen über 800 weitere Einrichtungen ausländischer Partner weltweit, die das Goethe-Institut mitfinanziert bzw. mit denen es zusammenarbeitet. Hierzu gehören unter anderem Goethe-Zentren, deutsch-ausländische Kulturgesellschaften, Bibliotheken sowie Informations- und Sprachlernzentren. Darüber hinaus betreibt das Goethe-Institut 13 Unterrichtsstätten im Inland, die es aus eigenen Mitteln finanziert. Das Goethe-Institut soll die deutsche Sprache im Ausland fördern, die internationale kulturelle Zusammenarbeit pflegen und ein umfassendes Deutschlandbild durch Informationen über das kulturelle, politische und gesellschaftliche Leben vermitteln. Als besondere Schwerpunkte, die sich aus der mit dem Auswärtigen Amt für die Jahre 2011 bis 2014 geschlossenen Zielvereinbarung ergeben, bezeichnet das Goethe-Institut die Bereiche Migration und Integration, Bildung sowie die Förderung der europäischen Integration durch kontinuierlichen Kulturaustausch. Das Auswärtige Amt fördert als weiteren Schwerpunkt seiner Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik rund Partnerschulen im Ausland. Dazu zählen 141 Deutsche Auslandsschulen, die einen hohen deutschsprachigen Unterrichtsanteil haben und in Deutschland anerkannte Schulabschlüsse vermitteln. Hinzu kommen 870 Schulen, die als Abschluss das Deutsche Sprachdiplom anbieten, sowie 533 durch das Goethe-Institut betreute Schulen, an denen Deutschunterricht stattfindet. Im Jahr 2012 gab das Auswärtige Amt für das Partnerschulnetz 219 Mio. Euro aus.

6 6 Hinzu kommen Mittel für Baumaßnahmen der Schulen. Das Auswärtige Amt finanzierte im Jahr 2012 mit 26 Mio. Euro den Bau und die Unterhaltung deutscher Schulen und Kulturinstitute im Ausland. Darunter fällt auch der Neubau der Deutschen Schule Madrid mit Gesamtkosten von knapp 50 Mio. Euro als eines der derzeit größten Bauprojekte des Bundes im Ausland. Das Auswärtige Amt plant derzeit, das Partnerschulnetz bis zum Jahr 2014 auf insgesamt Schulen auszuweiten. Für die Förderung der Partnerschulen hat das Auswärtige Amt 244 Mio. Euro im Jahr 2013 und 224 Mio. Euro im Jahr 2014 veranschlagt. Am 20. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag das Auslandsschulgesetz verabschiedet. Deutsche Auslandsschulen sollen dadurch künftig einen Rechtsanspruch auf personelle und finanzielle Förderung erhalten. Hierzu müssen die Schulen besondere Voraussetzungen erfüllen und insbesondere eine jährliche Mindestanzahl anerkannter Schulabschlüsse nachweisen. Zurzeit erfüllen 82 Deutsche Auslandsschulen diese Voraussetzungen. Alle übrigen Partnerschulen werden weiterhin durch Bundeszuwendungen auf der Grundlage von Richtlinien gefördert. Mit Beginn des Jahres 2013 hat das Auswärtige Amt die Zuständigkeit für die Finanzierung der Europäischen Schulen an das Bundesbildungsministerium abgegeben. Die zu diesem Zweck im Finanzplan des Auswärtigen Amtes vorgesehenen Mittel von 13 Mio. Euro entfallen. Das Auswärtige Amt betreibt seit dem Jahr 2009 die Initiative Außenwissenschaftspolitik. Ziel ist es, den akademischen und wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und der Welt zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt das Auswärtige Amt unter anderem den Aufbau von Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäusern (DWIH). Standorte sind New York, Moskau, Neu Delhi, Sao Paulo, Tokio sowie Kairo. Das Auswärtige Amt finanzierte die DWIH bis zum Jahr 2013 mit insgesamt 10 Mio. Euro. In seinen diesjährigen Bemerkungen kritisiert der Bundesrechnungshof, dass sich die DWIH nicht wie geplant aus Eigenund Drittmitteln selbst finanzieren und das Auswärtige Amt auch in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt 3,4 Mio. Euro für Betriebsausgaben aufwenden musste. Aus der geplanten Projektförderung für eine zwei- bis dreijährige Anlaufphase ist damit eine dauerhafte Förderung der DWIH entstanden. Damit verfehlte das Auswärtige Amt ein wesentliches Ziel seiner ursprünglichen Projektstrategie (s. Bemerkung Nr. 14) Wesentliche Einnahmenbereiche Das Auswärtige Amt erzielt Einnahmen im Rechts- und Konsularbereich. Die Auslandsvertretungen bearbeiten insbesondere Visa- und Passanträge. Im Jahr 2012 betrugen die Einnahmen hieraus 106 Mio. Euro. Durch ein höheres Aufkommen an Visagebühren rechnet das Auswärtige Amt für das Jahr 2014 mit Mehreinnahmen von 10 Mio. Euro. Die Gebühren für Amtshandlungen, z. B. Beglaubigungen oder Beurkundungen, wurden durch eine Änderung der Auslandskostenverordnung mit Beginn des Jahres 2013 erhöht. Hieraus erwartet das Auswärtige Amt für das Haushaltsjahr 2014 rund 1 Mio. Euro; das sind Mehreinnahmen von über 40 %. Außerdem erhielt das Auswärtige Amt Sponsoringleistungen deutscher Unternehmen von 6 Mio. Euro, die es hauptsächlich für Veranstaltungen der Auslandsvertretungen verwendete Ausblick Der erste Haushaltsentwurf der Bundesregierung sieht für das Auswärtige Amt für das Jahr 2014 einen Mittelansatz von knapp 3,5 Mrd. Euro vor. Das Bundesfinanzministerium genehmigte bei den Haushaltsverhandlungen im Mai 2013 zusätzlich 120 Mio. Euro, davon 90 Mio. Euro zur Verstärkung der Mittel im Bereich der Humanitären Hilfe, Krisenprävention und Abrüstung. Dadurch bleiben die Ansätze im Einzelplan 05 voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres. Im Haushaltsjahr 2015 sollen die Ausgaben laut mittelfristiger Finanzplanung 2013 im Vergleich zur Finanzplanung aus dem Jahr 2012 um 299 Mio. Euro auf 3,2 Mrd. Euro sinken. Für das Haushaltsjahr 2016 ist eine Erhöhung auf 3,4 Mrd. Euro vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2017 soll der Etat dann nach neuer Finanzplanung wieder auf 3,2 Mrd. Euro sinken. Das Auswärtige Amt übertrug 184 Mio. Euro Ausgabereste in das Haushaltsjahr 2012, die es im Vorjahr nicht für die von ihm veranschlagten Verwaltungsausgaben benötigt hatte (s. Nr. 13.1). Es sollte diese zum großen Teil flexibilisierten Ausgaben künftig bedarfsgerecht veranschlagen.

7 7 Die in der Finanzplanung für die Jahre 2015 und 2017 vorgesehenen Einsparungen von jeweils 6 % wird das Auswärtige Amt auch bei den Ausgaben für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik erbringen müssen. Dies wäre insbesondere bei einem weiteren Ausbau des Partnerschulnetzes (Nr ) zu berücksichtigen.

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