Im Haushaltsjahr 2010 betrugen im Einzelplan 06 die Ausgaben 5,4 Mrd. Euro. Dies entsprach rund 1,8 % der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt.

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1 Bundesministerium des Innern (Einzelplan 06) 16 Entwicklung des Einzelplans 06 Kat. A 16.1 Überblick Das Bundesinnenministerium ist für Aufgaben der Inneren Sicherheit und des Zivilschutzes zuständig. Daneben übernimmt es Aufgaben für den Öffentlichen Dienst, beispielsweise bei der Organisation der öffentlichen Verwaltung (insbesondere Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung) sowie der Informationstechnik und - sicherheit. Weitere Schwerpunkte sind die amtliche Statistik, Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften, Zuwanderung, Integration und nationale Minderheiten, politische Bildung und Sportförderung. Das Bundesinnenministerium hat seinen ersten Dienstsitz in Berlin. Im Jahr 2015 soll es innerhalb Berlins von einem Mietobjekt in einen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu errichtenden Neubau umziehen. Im Haushaltsjahr 2010 betrugen im Einzelplan 06 die Ausgaben 5,4 Mrd. Euro. Dies entsprach rund 1,8 % der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt. Besonderer Ausgabenschwerpunkt im Einzelplan 06 ist die Innere Sicherheit. Im Jahr 2010 gab das Bundesinnenministerium dafür 3,5 Mrd. Euro aus; das sind zwei Drittel der Gesamtausgaben des Einzelplans 06. Mit diesen Ausgaben finanzierte es die verschiedenen Behörden mit Sicherheitsaufgaben, die Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder und den Aufbau eines bundesweiten digitalen Sprechund Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Ein weiterer Schwerpunkt war die Finanzierung von Maßnahmen zur Integration von Migranten und Flüchtlingen. Im Jahr 2010 gab der Bund dafür 454 Mio. Euro aus. Einnahmen erzielte das Bundesinnenministerium vor allem aus der Luftsicherheitsgebühr. Auf sie entfielen mit 308 Mio. Euro im Jahr 2010 rund drei Viertel der Gesamteinnahmen des Bundesinnenministeriums.

2 Tabelle 16.1 Übersicht über den Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern 2010 Soll 2010 Ist Abweichung Soll/Ist 2011 Soll 2012 Haushaltsentwurf Hausderung Verän- 2011/201 2 in Mio.Euro in % Ausgaben des Einzelplans ,2 darunter: Innere Sicherheit davon: Bundespolizei Bundeskriminalamt BOS a Migration und Flüchtlinge ,7 0,0 0,3 13,1 0,8 Einnahmen des Einzelplans ,4 darunter: ,5 Luftsicherheitsgebühr Verpflichtungsermächtigungen b ,6 Planstellen/Stellen in % Personal , ,7 c , , ,0-0,2 Erläuterungen: a Kosten für den Aufbau eines bundesweiten digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). b Im Bundeshaushalt 2010 veranschlagtes Soll. Nach 6 Absatz 9 Haushaltsgesetz 2010 durften die Verpflichtungsermächtigungen ab einer Gesamtsumme von 10 Mio. Euro pro Titel grundsätzlich nur bis zu 90 % in Anspruch genommen werden. c Ist-Besetzung am 1. Juni, ohne 443 beamtete Hilfskräfte (z. A.-Beamte alten Rechts), die auf Planstellen geführt werden. Quelle: Für die Jahre 2010 und 2011: Bundeshaushalt, Einzelplan 06; für das Jahr 2012: Haushaltsentwurf zum Bundeshaushalt, Einzelplan 06. Das Bundesinnenministerium wird von 17 Behörden bei der Erledigung seiner Aufgaben unterstützt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird in der folgenden Darstellung aus Gründen der Geheimhaltung nicht berücksichtigt. Im Jahr 2010 waren fünf Behörden und 84,4 % aller Stellen und Planstellen mit Aufgaben der Inneren Sicherheit befasst. Für das Jahr 2012 sieht der Haushaltsentwurf zum Einzel-plan 06 eine pauschale Ausgabenkürzung ( globale Minderausgabe ) von 130 Mio. Euro vor. Sie ist im Kapitel 0601 des Einzelplans (Bundesministerium) ausgebracht und ist vom Bundesinnenministerium und seinen nachgeordneten Behörden im Laufe des Jahres 2012 zu erwirtschaften.

3 Tabelle 16.2 Übersicht über den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Behörde a Einnahmen 2010 (Ist) Ausgaben 2010 (Ist) Planstellen/Stellen am 1. Juni 2010 in Mio. Euro (Ist) Bundesministerium des Innern 2,2 125, ,6 Behörden im Bereich Innere Sicherheit 0,9 360, ,0 Bundeskriminalamt Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 1,4 62,1 438,0 Bundespolizei 339, , ,6 Bundesamt für Bevölkerungsschutz 11,5 104,0 251,1 und Katastrophenhilfe Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 5,3 179,6 840,9 Sonstige Verwaltungsbehörden Der Bundesbeauftragte für den Da-tenschutz 5,8 60,7 und die Informations- freiheit Statistisches Bundesamt 9,7 162, ,5 Bundesakademie für öffentliche 0,2 6,6 43,5 Verwaltung Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung 1,6 19,2 147,0 Bundesverwaltungsamt 9,2 207, ,7 Bundesamt für Kartographie und 2,0 33,7 237,4 Geodäsie Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung 0 2,0 22,5 Bundesinstitut für Sportwissenschaft 0,2 5,8 24,6 Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern 0,4 18,8 191,8 Bundesamt für Migration und 29,8 454, ,3 Flüchtlinge Bundeszentrale für politische Bil-dung 38,2 161,5 Erläuterung: a Ohne Bundesamt für Verfassungsschutz. Quelle: Für das Jahr 2010: Bundeshaushalt 2010 und 2011, Einzelplan 06. Zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums gehört auch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Sie

4 hat die Aufgabe, ein digitales Sprech- und Datenfunksystem aufzubauen und zu betreiben. Dieses System sollen u. a. die Polizeien des Bundes und der Länder, die Feuerwehren und Rettungsdienste, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und die Zollbehörden nutzen Haushaltsstruktur und -entwicklung Aufgrund des Aufgabenzuschnitts des Ressorts und seiner Geschäftsbereichsbehörden prägen ein hoher Stellenbestand und somit hohe Personalausgaben den Einzelplan des Bundesinnenministeriums. Abbildung 16.1 gibt einen Überblick über die Ausgabenstruktur des Einzelplans 06. Für Planstellen und Stellen (ohne Bundesamt für Verfassungsschutz) sind Ausgaben von 2,8 Mrd. Euro veranschlagt; das sind 50,8 % des Einzelplanansatzes. Der Stellenbestand im Bereich der Inneren Sicherheit ist seit dem Jahr 1998 um 2,3 % angestiegen. Das Bundesinnenministerium (Ministerium, Geschäftsbereich ohne Bereich der Inneren Sicherheit) reduzierte seinen Stellenbestand in demselben Zeitraum um 13,5 %. Im Ministerium wurden 3,6 % des Stellenbestandes abgebaut. Für das Jahr 2012 sind im Haushaltsentwurf Ausgaben von 5,5 Mrd. Euro vorgesehen. Dabei ist eine globale Minderausgabe von 130 Mio. Euro zu erbringen. Das Soll ist damit 24 Mio. Euro geringer als im Jahr Gegenüber der bisherigen Finanzplanung für das Jahr 2012 (nämlich 5,3 Mrd. Euro) wächst der Einzelplan 06 um 3,4 %. Der Anstieg kommt vollständig dem Bereich der Inneren Sicherheit zugute. Die Bundesregierung erhöht die Ausgaben für den Aufbau eines bundesweiten digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Darüber hinaus erhöht sie die Mittel für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, um der Bedeutung der IT- Sicherheit (u. a. Cyber- und weitere IT-Sicherheitsprogramme ) Rechnung zu tragen Ausgabenbereich Innere Sicherheit Bundespolizei Allgemeines Im Jahr 2010 betrugen die Ausgaben der Bundespolizei 2,3 Mrd. Euro. Die Bundespolizei ist eine Sonderpolizei, deren Hauptaufgabe ursprünglich im

5 Schutz der Landesgrenzen bestand (Bundesgrenzschutz). Als Folge des Übereinkommens von Schengen aus dem Jahr 1985 wurden die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der sogenannten Schengenstaaten abgeschafft. Aufgrund dessen und wegen der deutschen Wiedervereinigung änderte sich das Einsatzspektrum der Bundespolizei grundlegend. Die grenzpolizeilichen Aufgaben gingen zurück und bahn-polizeiliche sowie Luftsicherheitsaufgaben kamen hinzu. Die Bundespolizei verfügt daneben über Bereitschaftspolizeikräfte, die sie für eigene Aufgaben und in bestimmten Ausnahmefällen auch zur Unterstützung der Länderpolizeien einsetzen darf. Das Grundgesetz sieht vor, dass die Länder für außergewöhnliche Einsatzlagen, wie Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle, die Hilfe der Bundespolizei anfordern können. Abbildung 16.1 Aufteilung der Ausgaben im Einzelplan 06 in Mio. Euro Ausgaben für Investitionen 536 Mio. Euro 9,6 % Zuweisungen und Zuschüsse Mio. Euro 20,5 % Personalausgaben Mio. Euro 50,8 % Sächliche Verwaltungsausgaben Mio. Euro 19,1 % Erläuterung: Einzelplanveranschlagung einschließlich der globalen Minderausgabe von 130 Mio. Euro. Quelle: Für das Jahr 2012: Haushaltsentwurf zum Bundeshaushalt, Einzelplan 06.

6 Neuorganisation der Bundespolizei und Unterstützung der Länder Am 1. März 2008 begann das Bundesinnenministerium, die Bundespolizei neu zu organisieren, um die Aufgaben wirksamer und wirtschaftlicher als bisher wahrnehmen zu können. Insbesondere sollen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte von Verwaltungsaufgaben entlastet und die Organisation insgesamt gestrafft werden. Dadurch will das Bundesinnenministerium bislang in Verwaltungsbereichen verwendete Polizeivollzugskräfte für den Streifendienst und Fahndungsaufgaben verfügbar machen. Die Polizeien der Länder können ihre Aufgaben in vielen Fällen nur mit Unterstützung der Bundespolizei erfüllen. Auf der Basis der Einsatzstunden berechnet, waren im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2010 ständig 255 Polizeivollzugskräfte des Bundes für die Länder tätig. Rechnet man Einsatztraining, Fortbildung, Verwaltungsangelegenheiten etc. zu den Einsatzstunden hinzu, wurden durchschnittlich 750 Polizeivollzugskräfte für Aufgaben der Länder gebunden. Damit unterstützt die Bundespolizei die Länder nicht nur in den vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefällen, sondern z. B. regelmäßig auch bei der Absicherung von Fußballspielen. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, die Unterstützung der Landespolizeien auf außergewöhnliche Einsatzlagen zurückzuführen. Damit stünden der Bundespolizei entsprechend mehr Kräfte für eigene polizeiliche Aufgaben zur Verfügung. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes könnte dies die Ziele der Neuorganisation unterstützen. Schnittstellen von Bundespolizei und Zoll Der Bundesinnenminister setzte in Abstimmung mit dem Bundesfinanzminister eine Kommission ein, um die Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern zu evaluieren. Diese Evaluierung sollte ausdrücklich die Schnittstelle zwischen Bundespolizei und Zoll einbeziehen. In seinen abschließenden Empfehlungen zu dieser Schnittstelle beschränkte sich der Bericht auf einen begrenzten Teilbereich (Integration der Spezialeinheit Zentrale Unterstützungseinheit Zoll als Teileinheit in die GSG 9). Bei der Küstenwache nehmen Zoll und Bundespolizei seit einigen Jahren ihre Aufgaben gemeinsam wahr. Derzeit erproben sie gemeinsame Seestreifen. Der Bundesrechnungshof prüft diese Erprobung begleitend. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat sich mehrfach mit der

7 Zusammenarbeit der Behörden auf See beschäftigt. Er hat die beteiligten Bundesministerien aufgefordert, zum 31. Dezember 2011 erneut über die Zusammenarbeit zu berichten. Dabei sollen sie sich auch zu möglichen Einspareffekten der gemeinsamen Streifen von Bundespolizei und Zoll äußern. Der Bundesrechnungshof hat angeregt, die positiven Erfahrungen beim Zusammenwirken von Bundespolizei und Zoll auf See als Modell zu nutzen, um auch die übrigen Schnittstellen zwischen Bundespolizei und Zoll zu optimieren Bereitschaftspolizeien der Länder Der Bund stattet die Bereitschaftspolizeien der Länder mit Führungs- und Einsatzmitteln aus. Er gab dafür in den Jahren 2002 bis 2010 jeweils zwischen 14 und 20 Mio. Euro aus. Dafür beschaffte er z. B. Einsatzfahrzeuge, Laptops, Camcorder, Körperschutzausstattungen, Schutzschilde, Absperrgitter und Einsatzstöcke. Die Bereitschaftspolizeien der Länder sind eigenständige Einheiten innerhalb der jeweiligen Landespolizei. Ihnen gehören Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamte an. Sie unterstützen die Landespolizeien beim polizeilichen Einzeldienst und auch länderübergreifend bei größeren Einsätzen, z. B. bei Naturkatastrophen. Die Zahl der jährlichen Einsätze lag im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2010 bei rund 120. Das Bundesinnenministerium erachtet es als Aufgabe des Bundes und Teil der Sicherheitsarchitektur der Inneren Sicherheit, die Länder bei der Ausstattung ihrer Bereitschaftspolizei zu unterstützen. Wenn der Bund seine Ausstattungshilfe aufgebe, bestehe die Gefahr, dass sich die Bereitschaftspolizeien nicht mehr länderübergreifend unterstützen könnten. Seit dem Jahr 2007 hat der Bundesrechnungshof mehrfach kritisiert, dass der Bund die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder finanziert. 1 Die Bereitschaftspolizeien sind Teil der Landesverwaltung und insofern grundsätzlich auch von den Ländern zu finanzieren. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes würden die Länder im eigenen Interesse dafür sorgen, dass ihre Ausstattung für gemeinsame länderübergreifende Einsätze tauglich ist. 1 Vgl. Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung: Gutachten zur Modernisierung der Verwaltungsbeziehungen von Bund und Ländern, Ziffer Bereitschaftspolizei, Stuttgart (Verlag W. Kohlhammer), 2007.

8 Aufbau eines bundesweiten digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Mit dem Projekt Aufbau eines bundesweiten digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) soll ein bundesweit einheitliches Funknetz für Rettungs- und Sicherheitskräfte geschaffen werden. Es soll die bestehenden, voneinander unabhängigen Analogfunknetze ablösen. Das BOS-Digitalfunknetz ist ausgelegt für die gleichzeitige Kommunikation von Nutzerinnen und Nutzern. Für das Projekt standen im Einzelplan 06 erstmals im Jahr 2004 Mittel zur Verfügung. Im Jahr 2008 übertrug das Bundesinnenministerium Ausgabereste von 242 Mio. Euro erstmals ins Folgejahr. Auch in den beiden folgenden Jahren konnte es die Ausgabereste nicht abbauen. Vielmehr kam es zu einem weiteren Anstieg der Ausgabereste, welche das Bundesinnenministerium in die Folgejahre übertrug. Im Haushaltsjahr 2011 stehen für das Projekt Ausgabereste von 421 Mio. Euro zusätzlich zu den im Haushalt neu veranschlagten Mitteln zur Verfügung. Abbildung 16.2 zeigt die Entwicklung der Ausgaben und Ausgabereste der Jahre 2008 bis Bei der Bildung von Ausgaberesten ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Bemerkungen 2010, Bundestagsdrucksache 17/3650 Nr. 1.7). Die ansteigende Bugwelle an Ausgaberesten zeigt jedoch, dass das Bundesinnenministerium bei der Veranschlagung neuer Mittel seit Jahren von zu optimistischen, von der Realität deutlich abweichenden Projektverläufen ausgeht. Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass die in das Jahr 2011 übertragenen Ausgabereste wiederum nicht abgebaut werden und in nahezu unveränderter Höhe in das Jahr 2012 übertragen werden sollen. Sollte das Bundesinnenministerium die Ausgabereste dennoch in späteren Haushaltsjahren benötigen, sollte es die benötigten Ausgaben in den betreffenden Jahren veranschlagen. Die Ausgabereste sind dann in Abgang zu stellen Sicherheit in der Informationstechnik Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist zentraler Dienstleister des Bundes für IT-Sicherheitsfragen. Das Bundesinnenministerium hat beantragt, das BSI von der im Haushaltsgesetz 2012 festgelegten pauschalen Stelleneinsparung auszunehmen. Der Bundesrech-

9 nungshof hat die Stellenzu- und -abgänge seit dem Jahr 2008 analysiert und kam zu folgenden Ergebnissen: Das BSI erhielt seit dem Jahr 2008 jedes Jahr zusätzliche Planstellen und Stellen (Stellen). Es begründete seinen Bedarf mit neuen Aufgaben, z. B. der Cyber- Sicherheit und der verstärkten Wahrnehmung bestehender Aufgaben, z. B. der IT- Sicherheitsberatung. In den letzten drei Jahren hatte das BSI einen Stellenzuwachs von 89 Stellen. Auch für das Jahr 2012 plant das Bundesinnenministerium einen Stellenzuwachs. Daneben musste das BSI im betrachteten Zeitraum auch Stellen einsparen, weil dies aus behördenspezifischen Gründen, z. B. aufgrund von Umorganisationen, erforderlich war. Außerdem hatte das Bundesinnenministerium Stelleneinsparungen angeordnet, um neue Stellen bei anderen Behörden, z. B. für das Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit, auszugleichen. Ferner sah das Haushaltsgesetz pauschale Stelleneinsparungen vor. Abbildung 16.3 zeigt die Stellenzu- und -abgänge für die Jahre 2008 bis 2012 (für 2012 Planzahlen).

10 Abbildung 16.2 Entwicklung der Ausgaben und Ausgabereste beim Projekt BOS-Digitalfunk pro Jahr Soll Ist Ausgabereste (kumuliert) Mio. Euro Jahr Quelle: Bundesrechnungshof, eigene Erhebungen.

11 Abbildung 16.3 Stellenzu- und -abgänge beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik pro Jahr Stellenzugang Stellenabgang (Soll) Stellenabgang (Ist) Anzahl Haushaltsjahr Erläuterung: Für die Jahre 2011und 2012 Stellenabgang-Ist geschätzt. Quelle: Bundeshaushalt, Einzelplan 06 und eigene Erhebungen. Die pauschalen Stelleneinsparungen nach dem Haushaltsgesetz erbrachte das BSI im betrachteten Zeitraum nicht. So sparte es z. B. im Jahr 2010 statt der vorgegebenen neun Stellen nur zwei Stellen ein. Bis Ende 2010 müssten beim BSI mehr als 26 Stellen entsprechend der pauschalen Stelleneinsparung weggefallen sein. Diese Stellen sind als künftig wegfallend gekennzeichnet. Die vom Bundesinnenministerium beantragte Ausnahme von der pauschalen Stelleneinsparung ist bei anhaltendem Bedarf des BSI an zusätzlichen Stellen nachvollziehbar. Sie darf jedoch nicht damit einhergehen, dass noch bestehende Einsparverpflichtungen unerfüllt bleiben. Es sollte diesen Verpflichtungen vielmehr zügig nachkommen, indem es den künftigen Stellenzuwachs mit seinen als künftig wegfallend gekennzeichneten Stellen verrechnet Weitere Aufgabenbereiche Integration Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert vor allem Maßnahmen

12 zur sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration von Zuwanderern. Im Jahr 2010 setzte das BAMF 312 Mio. Euro und damit 69 % seiner Haushaltsmittel für die Integration von Zuwanderern ein. Der Ausgabenschwerpunkt lag bei den Integrationskursen. Sie sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausreichende Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands vermitteln. Die Integrationskurse umfassen 645 Unterrichtsstunden; davon entfallen 600 Stunden auf einen Sprachkurs. Sie sind mit einem Sprachtest abzuschließen. Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen sich in der Regel mit einem Euro je Unterrichtsstunde an den Kosten für einen Integrationskurs beteiligen. Im Jahr 2010 nahmen rund Personen an einem Integrationskurs teil; im Jahr 2011 werden es nach derzeitigem Stand voraussichtlich rund sein Sportwissenschaft Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Bundesinstitut) soll sportwissenschaftliche Forschungsprojekte initiieren, fördern und koordinieren. Der Bundesrechnungshof prüfte, wie das Bundesinstitut Fördermittel vergibt. Dabei untersuchte er auch den Anteil der Verwaltungskosten. Er stellte fest, dass das Bundesinstitut 68 % seiner Haushaltsmittel für Fachaufgaben und 32 % für die Verwaltung verwandte. Das Bundesinstitut will der Empfehlung des Bundesrechnungshofes folgen und mittelfristig eine Kosten- und Leistungsrechnung einführen. Außerdem hat der Bundesrechnungshof empfohlen, die Abläufe des Antragsverfahrens bei der Forschungsförderung zu verbessern. Das Bundesinnenministerium hat daraufhin den Errichtungserlass des Bundesinstituts geändert. Seitdem ist es nicht mehr zulässig, dass Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des Instituts in die Beratungsgespräche zur Forschungsförderung einbezogen werden, soweit es sich um eigene Projekte oder Projekte ihrer Einrichtung aus demselben Fachgebiet handelt. Gutachter und Gutachterinnen in die Begutachtung oder Beratung eigener Projekte oder Projekte ihrer Einrichtung aus demselben Fachgebiet einbezogen werden oder Projekte gegenseitig begutachten (Überkreuzbegutachtungen). Gutachter und Gutachterinnen bei Projekten beratend tätig werden, die sie selbst begutachtet haben.

13 Beschaffungsaufgaben für das Bundesinnenministerium und die Bundesverwaltung Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern ist die zentrale Einkaufsorganisation für den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und für weitere Behörden der Bundesverwaltung. Als zweitgrößter Einkäufer des Bundes vergab es im Jahr 2011 mehr als Aufträge an Unternehmen mit einem Volumen von 575 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof prüfte die Korruptionsprävention im Beschaffungsamt. Er gab Hinweise zur weiteren Verbesserung, die das Beschaffungsamt aufgreifen will Politische Stiftungen Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien unterhalten auf Bundesebene ihnen nahestehende sogenannte Politische Stiftungen. Diese Stiftungen erhalten aus dem Bundeshaushalt u. a. institutionelle Zuwendungen als sogenannte Globalzuschüsse für gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit. Die Politischen Stiftungen bestreiten aus diesen Globalzuschüssen u. a. ihre Ausgaben für Personal und Verwaltung im In- und Ausland. Sie erhielten für das Jahr 2010 Globalzuschüsse in Höhe von 98 Mio. Euro. Zusätzlich erhalten sie sogenannte Bauglobalmittel sowie weitere Bundeszuwendungen vom Auswärtigen Amt, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für ihre Projekte. Die Zuwendungen des Bundes an die Politischen Stiftungen stiegen von 295 Mio. Euro im Jahr 2000 um 42,5 % auf 421 Mio. Euro im Jahr Abbildung 16.4 zeigt die Entwicklung und Struktur der Bundeszuwendungen in den letzten zehn Jahren.

14 Abbildung 16.4 Bundeszuwendungen an die Politischen Stiftungen in den Jahren 2000 bis 2010 Mio. Euro Bauglobalmittel BMI Zuwendungen anderer Ressorts Globalmittel BMI Jahr Quelle: Bundesverwaltungsamt. Die Politischen Stiftungen haben zusammen rund Beschäftigte. Davon sind etwa 85 % im Inland und 15 % im Ausland tätig Bundeszentrale für politische Bildung Die Bundeszentrale hat folgende Kernaufgaben: Förderung des Verständnisses für politische Sachverhalte, Festigung des demokratischen Bewusstseins, Stärkung der Bereitschaft zur politischen Mitarbeit. Abbildung 16.5 zeigt die Ist-Ausgaben der Bundeszentrale in den letzten elf Jahren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gibt die Bundeszentrale multimediales Informationsmaterial heraus, führt rund 150 eigene Veranstaltungen im Jahr durch und fördert Veranstaltungen Dritter. Ihre Produktpalette reicht von Büchern und Broschüren über Veranstaltungen und audiovisuelle Medien bis zu unterschiedlichen Internetauftritten.

15 16.5 Wesentliche Einnahmenbereiche Einnahmen erzielte das Bundesinnenministerium vor allem aus der Luftsicherheitsgebühr (Gebühr für die Kontrolle der Fluggäste und deren Gepäck). Auf sie entfielen im Jahr 2010 mit 308 Mio. Euro rund 74 % der Gesamteinnahmen des Bundesinnenministeriums. Diesen Einnahmen standen Ausgaben an Dritte für die Fluggastund Reisegepäckkontrolle von 257 Mio. Euro gegenüber. Abbildung 16.5 Ausgaben der Bundeszentrale für politische Bildung in den Jahren 2000 bis Quelle: Bundeshaushalt, Kapitel Mio. Euro 17 Saarland zahlt Euro Zuwendungsmittel an den Bund zurück Kat. C (Kapitel 0602 Titel ) Das Saarland zahlte nach Hinweisen des Bundesrechnungshofes Euro an den Bund zurück. Es hatte das Geld zu Unrecht für die Errichtung eines Unterkunfts- Jahr

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