Bundesministerium der Justiz (Einzelplan 07) 16 Entwicklung des Einzelplans 07 Kat. A Überblick
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1 79 Bundesministerium der Justiz (Einzelplan 07) 16 Entwicklung des Einzelplans 07 Kat. A 16.1 Überblick Die wesentlichen Aufgaben des Bundesjustizministeriums liegen im Bereich der Gesetzgebung. Es erarbeitet federführend Gesetz- und Verordnungsentwürfe für das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und die Prozessordnungen. Außerdem wirkt das Bundesjustizministerium bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen anderer Bundesministerien mit. Dabei prüft es, ob die Entwürfe mit dem Grundgesetz und der übrigen Rechtsordnung vereinbar sowie rechtssystematisch und rechtsförmlich einheitlich gestaltet sind. Im Einzelplan 07 sind außerdem drei der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes veranschlagt: der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof. Der Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums umfasst zudem den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundespatentgericht, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Bundesamt für Justiz (BfJ). Das Bundesjustizministerium nimmt die Dienstaufsicht über die Bundesgerichte sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die Behörden seines Geschäftsbereichs wahr. Im Haushaltsjahr 2011 fielen im Einzelplan 07 Ausgaben von 523,5 Mio. Euro an. Dem standen annähernd gleich hohe Einnahmen von 482,3 Mio. Euro gegenüber. Der Einzelplan 07 hatte einen Anteil von 0,2 % an den Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben um 31,6 Mio. Euro (6,4 %) und die Einnahmen um 46,1 Mio. Euro (10,6 %). Von den im Stellenplan des Einzelplans 07 für das Jahr 2011 ausgewiesenen Stellen waren 420 am 1. Juni 2011 nicht besetzt. Als Gründe nannte das Bundesjustizministerium Vorsorge für kommende Stelleneinsparungen, nicht ausreichende Personalmittel und Verzögerungen im Besetzungsverfahren. Im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums ist das DPMA mit Beschäftigten die größte Behörde. Es folgen mit jeweils rund 540 Beschäftigten das Bundes-
2 80 justizministerium selbst und das BfJ. Das DPMA und das BfJ bilden die Ausgabenund Einnahmenschwerpunkte im Einzelplan 07. Im Jahr 2011 entfielen auf diese beiden Behörden 44 % der Gesamtausgaben und 90 % der Gesamteinnahmen des Einzelplans Haushaltsstruktur und -entwicklung Die Personalausgaben (einschließlich Versorgung und Zuweisungen an den Versorgungsfonds) machten mit 403 Mio. Euro 77 % der Gesamtausgaben im Haushaltsjahr 2011 aus. Einen weiteren Ausgabenblock bildeten die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 87 Mio. Euro (16,6 %). Die Ausgaben für Allgemeine Bewilligungen fielen anders als bei anderen Einzelplänen mit 19,3 Mio. Euro (3,7 %) kaum ins Gewicht, wenngleich sie sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 fast verdoppelten. Die Allgemeinen Bewilligungen umfassen im Einzelplan 07 überwiegend Zuweisungen und Zuwendungen sowie Beiträge an internationale Organisationen. Ein- malig erhielt im Haushaltsjahr 2011 die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld 10 Mio. Euro als Stiftungskapital. Zweck der Stiftung ist es u. a., die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten und deren Diskriminierung in Deutschland entgegenzuwirken. Die Einnahmen des Einzelplans stammten zu 89 % aus Gebühren und sonstigen Entgelten des DPMA und des BfJ.
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4 82 In den letzten zehn Jahren stiegen die Ausgaben von 348 Mio. Euro um 51 % auf 523 Mio. Euro im Jahr Im Jahr 2006 wurden die Versorgungsausgaben dezentralisiert und in jedem Einzelplan veranschlagt. Dies führte beim Einzelplan 07 zu einer Steigerung der Ausgaben um 30 % gegenüber dem Vorjahr. Wegen des hohen Anteils an Personalkosten wirkte sich die Dezentralisierung der Versorgungsausgaben beim Bundesjustizministerium wesentlich stärker aus als bei den meisten anderen Ressorts. Die tatsächlichen Einnahmen lagen in den Jahren 2008 bis 2011 durchschnittlich 41 Mio. Euro über dem Soll. Dazu trugen die erheblichen Einnahmenanstiege beim DPMA seit dem Jahr 2008 und beim BfJ in den Jahren 2010 und 2011 bei. Das DPMA verzeichnete in dieser Zeit steigende Anmeldezahlen für gewerbliche Schutzrechte. Beim BfJ stieg die Zahl der Ordnungsgeldverfahren nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Die für das Jahr 2013 geplanten Einnahmen orientieren sich an dem Ist des Jahres Das Bundesjustizministerium konnte in den letzten Jahren in größerem Umfang Mehrausgaben aus Ausgaberesten finanzieren. Inzwischen hat es diese Ausgabereste weitgehend abgebaut.
5 Wesentliche Ausgabenbereiche Personal und Versorgung Die Ausgaben für Personal und Versorgung bilden den Ausgabenschwerpunkt im Einzelplan 07. Die Aufgaben des Bundesjustizministeriums, des Justizbereichs (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht) und des DPMA erfordern in hohem Maß Personal mit Hochschulabschluss. Deshalb ist im Bundesjustizministerium und seinem Geschäftsbereich der Anteil der Beschäftigten des höheren Dienstes an allen Beschäftigten mit 38 % überdurchschnittlich hoch. Beim Bundesjustizministerium liegt er bei 36 % im Justizbereich bei 41 % und beim DPMA bei 44 %. Zudem ist bei den obersten Bundesgerichten der Anteil der Beschäftigten in hohen Besoldungsgruppen größer als bei anderen Gerichten und Behörden. Der hohe Anteil der Beschäftigten im höheren Dienst sowie die hohen Besoldungsgruppen der Richterinnen und Richter an den obersten Gerichten führen im Einzelplan 07 auch zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil der Versorgungsausgaben. Ihr Anteil lag im Jahr 2011 bei 23 % der Gesamtausgaben des Einzelplans und bleibt in den Jahren 2012 und 2013 in etwa gleich. Die besondere Personalstruktur wirkt sich auch auf die Leistungen an die Sondervermögen Versorgungsrücklage des Bundes und Versorgungsfonds des Bundes aus. Diese sind beim Einzelplan 07 überdurchschnittlich hoch. Beim Versorgungsfonds des Bundes kommt hinzu, dass das Einstellungsalter bei den Richterinnen und Richtern der obersten Bundesgerichte im Durchschnitt bei über 50 Jahren liegt. Die Höhe der Zuweisungen und damit die Belastung für den Einzelplan bemisst sich u. a. nach dem Alter: Die Zuweisungssätze steigen ab dem 45. Lebensjahr grundsätzlich um die Hälfte und verdoppeln sich ab dem 50. Lebensjahr. Für das Haushaltsjahr 2013 sollen die Ansätze für die Zuweisungen zum Versorgungsfonds erheblich aufgestockt werden. Deutlich mehr Mittel müssen auch zur Finanzierung von Personalkosten eingesetzt werden. Damit sollen Stellen finanziert werden, die dem BfJ für Aufgaben nach dem Geldsanktionengesetz und dem EHUG bewilligt wurden. Die Erhöhung der Ansätze dient außerdem dazu, den Mehrbedarf zu finanzieren, der durch die Tarif- und Besoldungsrunde entsteht.
6 Deutsches Patent- und Markenamt Im Jahr 2011 entfiel auf das DPMA mehr als ein Drittel der Ausgaben des Einzelplans 07. Die Personalausgaben machten knapp drei Viertel seiner Gesamtausgaben aus. Durch Gebühren und Entgelte erzielte das DPMA 63 % der gesamten Einnahmen des Einzelplans 07. Das DPMA ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes. Es erteilt und verwaltet gewerbliche Schutzrechte und informiert hierüber die Öffentlichkeit. Bei der Erteilung von gewerblichen Schutzrechten steht das DPMA in Konkurrenz zu Behörden, die für die europaweite oder internationale Registrierung gewerblicher Schutzrechte zuständig sind. Schutzrechte für mehrere Länder Europas können unmittelbar beim Europäischen Patentamt beantragt werden. Eine internationale Registrierung ist zudem bei den Anmeldeämtern der Staaten möglich, die dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens beigetreten sind; Deutschland zählt zu diesen Staaten. Deshalb ist es von großer Bedeutung, wie schnell und in welcher Qualität Schutzrechte beim DPMA bearbeitet werden. Das DPMA wurde in der Vergangenheit von der allgemeinen jährlichen Stelleneinsparung im öffentlichen Dienst im Ergebnis weitgehend ausgenommen. Dies sollte ihm ermöglichen, Schutzrechtsanträge zügig zu bearbeiten. Darüber hinaus hat das DPMA in den vergangenen Jahren bei der Haushaltsaufstellung Personalmehrbedarf angemeldet wiederholt mit Erfolg. Die Arbeitsbelastung des DPMA und sein Personalbedarf hängen wesentlich von der Zahl der Prüfanträge ab. Deren Zahl ist seit dem Jahr 2009 in etwa stabil. Die künftige Entwicklung lässt sich nur schwer einschätzen und unterliegt konjunkturellen Einflüssen. Zwei Drittel der Gesamtausgaben des Einzelplans 07 für Informationstechnik entfielen im Jahr 2011 auf das DPMA. Seit Mai 2006 werden sämtliche Markenverfahren elektronisch ausgeführt. Am 1. Juni 2011 führte das DPMA die Elektronische Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster (ElSA) ein. Zur Finanzierung von Zusatzleistungen für die ElSA und Programmierarbeiten zur Umsetzung der Patentrechtsnovelle werden die Ausgabenansätze für Informationstechnik im Haushaltsjahr 2013 gegenüber 2012 um 4,9 Mio. Euro steigen. Die EISA brachte Prozesserleichterungen mit sich. Sie erlaubt, unterschiedliche Vorgänge parallel zu bearbeiten. Personelle Änderungen bleiben abzuwarten.
7 Bundesamt für Justiz Auf das BfJ entfielen 8,4 % der Ausgaben des Einzelplans 07 im Jahr Die Personalausgaben machten etwa zwei Drittel seiner Ausgaben aus. An den Einnahmen des Einzelplans hatte das BfJ einen Anteil von 26 %. Von den Einnahmen des BfJ stammten 80 % aus Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG, 17 % erzielte es mit der Erteilung von Führungszeugnissen nach dem Bundeszentralregistergesetz. Das BfJ besteht seit dem Jahr 2007 als zentrale Dienstleistungsbehörde für die Bundesjustizverwaltung. Es führt insbesondere das Bundeszentralregister, das Gewerbezentralregister und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. Das BfJ nimmt zudem Aufgaben des internationalen Rechtsverkehrs wahr; es verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten und erledigt Aufgaben der allgemeinen Justizverwaltung, z. B. als Vollstreckungsbehörde anderer Behörden und Gerichte. Des Weiteren führt das BfJ Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG durch. Da die Zahl der Ordnungsgeldverfahren und der eingelegten Widersprüche deutlich höher war als zunächst angenommen, wurden Stelleneinsparungen in diesem Bereich mehrfach verschoben. Die Aufgaben des BfJ wurden wiederholt erweitert. Seit Oktober 2010 ist es Vollstreckungsbehörde nach dem Geldsanktionengesetz. Um im EU-Ausland verhängte Geldbußen und -strafen eintreiben zu können, erhielt das BfJ 99 neue Stellen, die zunächst über Ausgabereste finanziert wurden. Im Jahr 2011 trat eine weitere Aufgabe hinzu: Durch die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 muss jeder EU-Mitgliedstaat eine zentrale Behörde für Unterhaltsverfahren mit Auslandsbezug einrichten. Dies soll es erleichtern, Unterhaltsansprüche gegen Unterhaltspflichtige im Ausland geltend zu machen. Zentrale Behörde in Deutschland ist das BfJ Ausblick Das Ausgaben-Soll für das Haushaltsjahr 2013 liegt um 17,1 % höher als das Soll Dies ist der höchste Anstieg unter den Bundesministerien. Das Bundeskabinett hat den erheblichen Rückgang der Ausgabereste im Haushaltsjahr 2011 berücksichtigt und einen auf Dauer höheren Mittelbedarf anerkannt. Gegenüber dem im März 2012 beschlossenen Eckwert hat sich das Soll 2013 noch einmal um 32,3 Mio. Euro
8 86 erhöht. Damit hat das Bundeskabinett den Auswirkungen der Tarif- und Besoldungsrunde 2012 und der Einführung des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements beim Bundesjustizministerium Rechnung getragen. Im Jahr 2013 soll der Ansatz für die Zuweisungen zum Versorgungsfonds mehr als verdoppelt werden. Für diese Zuweisungen konnten bis zum Haushaltsjahr 2012 Ausgabereste eingesetzt werden. Nachdem diese aufgebraucht waren, musste der Ansatz entsprechend erhöht werden. Auch für sächliche Verwaltungsausgaben sollen im Haushaltsjahr 2013 in größerem Umfang zusätzliche Mittel eingesetzt werden. Dies liegt vor allem daran, dass für weitere Objekte Mieten nach dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement gezahlt werden müssen. Hierfür hat das Bundesjustizministerium im Haushaltsjahr 2013 rund 34 Mio. Euro angesetzt, dies sind 12 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Weitere Entwicklungen im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums können finanzielle Auswirkungen auf den Einzelplan haben: Für das BfJ sind neue Zuständigkeiten geplant: Voraussichtlich im Jahr 2013 soll es die Aufgaben der Schlichtungsstelle nach dem geplanten Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr übernehmen. An diese Schlichtungsstelle können sich Fluggäste wenden, um Ansprüche wegen Nichtbeförderung oder Verspätung von Flügen geltend zu machen. Sie soll über Zahlungsansprüche bis Euro entscheiden. Um die Kosten der Schlichtungsstelle zu decken, sollen die Fluggesellschaften eine Fallpauschale zahlen. Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen beabsichtigt der Bund zudem, sein Rechtsinformationssystem neu zu gestalten. Im Zuge dessen plant das Bundesjustizministerium, beim BfJ ein Kompetenzzentrum aufzubauen. Es soll die staatlichen Pflichtaufgaben bei der Rechtsinformation übernehmen, beispielsweise den beauftragten Dienstleister steuern und die beteiligten Stellen fachlich und technisch koordinieren.
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