Bundesschuld (Einzelplan 32) 70 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 32

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1 1 Bundesschuld (Einzelplan 32) 70 Kat. A Entwicklung des Einzelplans Überblick Im Bundeshaushalt übersteigen die Ausgaben seit langem die Einnahmen. Der Bund schließt diese Lücke im jährlichen Haushalt regelmäßig durch Kreditaufnahmen (Nettokreditaufnahme oder Neuverschuldung). Sie sind als Mittelzufluss auf der Einnahmenseite des Einzelplans 32 aufgeführt. Der Einzelplan umfasst auf der Ausgabenseite insbesondere die Zinsen, die der Bund für seine gesamten Schulden zahlen muss. Im Einzelplan 32 sind außerdem die Einnahmen und Ausgaben für Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen enthalten. Der Bund übernimmt Gewährleistungen für förderungswürdige oder im staatlichen Interesse liegende Vorhaben im In- und Ausland. Er setzt dieses Instrument vorrangig zur Wirtschaftsförderung ein. Im Jahr lagen die Ausgaben aus dem Einzelplan bei 31,3 Mrd. Euro (Vorjahr: 33,6 Mrd. Euro). Sie hatten damit einen Anteil von 10,2 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Für das Jahr 2014 sind Ausgaben von 30,4 Mrd. Euro und damit 10,3 % der Gesamtausgaben des Bundes vorgesehen. Die Einnahmen im Jahr beliefen sich auf 23,7 Mrd. Euro (Vorjahr: 19,2 Mrd. Euro). Für das Jahr 2014 sind Einnahmen von 7,3 Mrd. Euro vorgesehen. Der deutliche Rückgang ist insbesondere auf eine niedrigere geplante Nettokreditaufnahme zurückzuführen (vgl. Tabelle 70.1).

2 2 Tabelle 70.1 Übersicht über den Einzelplan 32 a Bundesschuld Soll Ist Abweichung Soll/Ist 2013 Soll Haushaltsentwurf b Veränderung 2013/2014 in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans , , , , ,9-7,9 darunter: Zinsausgaben (einschl. Verwaltungsausgaben für den Schuldendienst) Gewährleistungen , ,5-824, , ,9-8, ,0 800,9-399, , ,0-3,7 Einnahmen des Einzelplans , , , , ,5-72,3 darunter: Einnahmen aus Krediten Zinseinnahmen Gewährleistungen/Bürgschaften , , , , ,0-75,5 69,5 43,0-26,5 160,6 144,5-10, , ,1 111, , ,0-8,0 Erläuterungen: a Rundungsdifferenzen möglich. b Mit dem Ablauf der Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird der 1. Haushaltsentwurf nicht weiterverfolgt ( 125 GO-BT; s. auch Vorbemerkung Nr. 4). Quelle: Einzelplan 32. Für das Jahr : Haushaltsrechnung; für das Jahr 2013: Haushaltsplan; für das Jahr 2014: 1. Haushaltsentwurf Haushaltsstruktur und -entwicklung Einnahmen aus Krediten Die auf der Einnahmenseite des Einzelplans 32 ausgewiesenen Einnahmen aus Krediten entsprechen der Nettokreditaufnahme. Sie gleicht die Deckungslücke zwischen allen im Haushalt veranschlagten Ausgaben und den haushaltsmäßig erwarteten Einnahmen aus. Wegen der jährlichen Nettokreditaufnahme steigt die Gesamtverschuldung des Bundes ständig weiter an. Im Jahr lag die Gesamtverschuldung des Bundes ohne Wertpapiere im Eigenbestand, Sondervermögen und Kassenverstärkungskredite bei 1 053,7 Mrd. Euro. Der Bund erzielt seit Jahren keine Haushaltsüberschüsse, mit denen er seine Schulden tilgen könnte. Daher nimmt er weitere Kredite auf, um fällige Kredite abzulösen (Anschlussfinanzierung). Weil der Bund auf diese Weise nur umschuldet, vermindert sich der Schuldenstand nicht. Der Bund verschiebt seine Belastungen aus der Verschuldung einschließlich der Zinslast lediglich weiter in die Zukunft. Die Nettokreditaufnahme und die Anschlussfinanzierung ergeben zusammen die haushaltsmäßige Bruttokreditaufnahme des Bundes. Ab dem Jahr 2005 betrug die jährliche Bruttokreditaufnahme des Bundes mehr als 200 Mrd. Euro (vgl. Abbildung 70.1). Im Jahr lag ihr Wert bei rund 245 Mrd. Euro. In dieser Höhe musste der Bund Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen.

3 3 Die Höhe der Gesamtverschuldung des Bundes ist weder im Einzelplan 32 noch im Haushaltsplan erkennbar (vgl. auch Bemerkung Nr. 2). Die Anschlussfinanzierung von Schulden ist ebenfalls nicht Bestandteil des Einzelplans 32. Sie ist im Kreditfinanzierungsplan als Teil des Haushaltsplans ausgewiesen. Entwicklung der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Kreditaufnahme Abbildung 70.1 Erläuterung: Gesamtverschuldung des Bundes ohne Wertpapiere im Eigenbestand, Sondervermögen sowie Kassenverstärkungskredite. Ab dem Jahr 1990 einschließlich der Altschulden der von der ehemaligen DDR übernommenen Kreditaufnahme. Für die Jahre 1990 bis : Ist-Zahlen; für die Jahre 2013 und 2014: eigene Schätzung. Nettokreditaufnahme und Anschlussfinanzierung für die Jahre 1990 bis : Ist-Zahlen; für die Jahre 2013 und 2014: Planzahlen. Die Bruttokreditaufnahme entspricht wegen Umbuchungen auf das jeweilige Haushaltsjahr nicht genau der Summe aus Nettokreditaufnahme und Anschlussfinanzierung. Quelle: Einzelplan 32; Bundesfinanzministerium; Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Abbildung 70.1 zeigt die Entwicklung der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Kreditaufnahme seit dem Jahr In diesem Zeitraum haben sich die Schulden des Bundes und seine jährliche Kreditaufnahme mehr als verdreifacht. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Ende der 1990er-Jahre in erheblichem Umfang die Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld überführt wurden. In den letzten Jahren hat der Bund allerdings neue Sondervermögen eingerichtet, deren Kreditaufnahme sich nicht in der Gesamtverschuldung des Bundes niederschlägt (vgl. Bemerkung Nr. 1.12) Schuldenmanagement Der Bund deckt den überwiegenden Teil seines Kreditbedarfs durch die Ausgabe von Bundeswertpapieren. Dabei trägt das Bundesfinanzministerium die Gesamtverantwortung für das Schuldenwesen. Wegen der haushaltspolitischen Bedeutung unterliegen die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes einer besonderen parlamentarischen Kontrolle. Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nehmen diese Aufgabe im Bundesfinanzierungsgremium wahr. Der Bund hat sein Schuldenmanagement im Jahr 2000 auf die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) als zentrale Dienstleisterin ausgelagert. Die Finanzagentur führt dabei die Kreditaufnahmen, das Schuldenmanagement und die Schuldenverwaltung im Namen und für Rechnung des Bundes aus. Zusätzlich erarbeitet die Finanzagentur Marktanalysen und bereitet Entscheidungsalternativen für das Bundesfinanzministerium zur Liquiditätssteuerung des Bundes sowie zur Risikoüberwachung vor.

4 4 Die Finanzagentur soll die Bedingungen für die Finanzierung des Bundes nachhaltig verbessern, die Zinskostenbelastung mittelfristig senken und die Risikostrukturen im Schuldenportfolio des Bundes optimieren. Für das Jahr 2014 sind im Einzelplan 32 Zahlungen von 30,8 Mio. Euro an die Finanzagentur vorgesehen. Daraus finanziert sie vor allem ihre Personalausgaben und sonstigen Verwaltungskosten. Die Finanzagentur war ab dem 1. August 2006 auch dafür verantwortlich, Bundeswertpapiere an Private zu verkaufen (z. B. Bundesschatzbriefe) und das Bundesschuldbuch zu führen. Der Bundesrechnungshof bezweifelte die Wirtschaftlichkeit des Privatkundengeschäfts. Er wies auch mehrfach darauf hin, dass es mit weniger als 1 % nur einen geringen Beitrag für die Kreditaufnahme des Bundes leistete. Daher empfahl er dem Bundesfinanzministerium, das Privatkundengeschäft einzustellen. Weil Privatanleger weiterhin Bundeswertpapiere über Kreditinstitute erwerben könnten, wären sie zudem nicht von einer Geldanlage beim Bund ausgeschlossen. Im Jahr sagte das Bundesfinanzministerium zu, das Privatkundengeschäft zu beenden (vgl. Bemerkungen, Bundestagsdrucksache 17/11330 Nr. 78). Inzwischen hat die Finanzagentur dieses Geschäft eingestellt. Sie führt noch bestehende Depots bis zum Ende der Laufzeit der dort gehaltenen Bundeswertpapiere fort. Der Bundesrechnungshof prüft die Zinsausgaben des Bundes und die damit zusammenhängenden Fragen der Verschuldung beim Bundesfinanzministerium und der -Finanzagentur. Er befasst sich daher u. a. mit dem Schuldenportfolio des Bundes und seinen Verschuldungsinstrumenten. Zu diesen Instrumenten gehören u. a. Bundeswertpapiere, derivative Finanzierungsinstrumente zur Zinskostenoptimierung sowie Geldmarktaktivitäten. Zudem beschäftigt sich der Bundesrechnungshof mit der Zinsausgabenplanung und künftigen Haushaltsbelastungen, der Liquiditätsplanung und -steuerung sowie der Steuerung und Überwachung der Finanzagentur durch das Bundesfinanzministerium. Der Bundesrechnungshof setzt sich weiterhin mit der Verwaltung der Bundesschuld sowie organisatorischen Fragen auseinander; er berät das Bundesfinanzierungsgremium und das Bundesfinanzministerium Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen Der Bund übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für außen- und binnenwirtschaftliche Zwecke, soweit sie förderungswürdig sind oder im staatlichen Interesse liegen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Wirtschaftsförderung. Der Bund steht nur für tatsächliche Ausfälle ein. Er vergibt Gewährleistungen nicht immer direkt, sondern meist über Mandatare, die namens und im Auftrag des Bundes tätig sind. Nach dem Haushaltsgesetz war der Bund im Jahr ermächtigt, Gewährleistungen bis zu einer Gesamtsumme von 436,9 Mrd. Euro (Vorjahr: 445,6 Mrd. Euro) zu vergeben. Zum 31. Dezember beliefen sich die vom Bund übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen auf 335,6 Mrd. Euro (vgl. Tabelle 70.2). Der Bund schöpfte damit den Gewährleistungsrahmen zu 76,8 % aus. Auf den Gewährleistungsrahmen sind auch diejenigen Gewährleistungen anzurechnen, für die der Bund in der Vergangenheit in Anspruch genommen worden ist, ohne Ersatz für seine Leistungen zu erlangen. Der bisher aufgelaufene Schaden aus früheren Gewährleistungen beträgt nach Angaben der Vermögensrechnung des Bundes 11,7 Mrd. Euro. An den Ausfällen hatten die Bürgschaften für die Binnenwirtschaft mit 8,6 Mrd. Euro den größten Anteil. Für die Gewährleistungen zahlen die Gewährleistungsnehmer grundsätzlich ein Entgelt an den Bund. Im Jahr machten diese Einnahmen zusammen mit den Rückflüssen aus geleisteten Entschädigungen 1,2 Mrd. Euro aus. Sie überstiegen die Ausgaben um rund 400 Mio. Euro. Wenn der Bund aus Gewährleistungen in Anspruch genommen wird, können sich Belastungen für künftige Bundeshaushalte ergeben. Diese sind jedoch nicht vorhersehbar. Der Haushaltsansatz ist daher aus Erfahrungswerten abgeleitet. Im Haushaltsgesetz ist festgelegt, für welche Zwecke und bis zu welchen Höchstgrenzen der Bund Gewährleistungen übernehmen darf (Ermächtigungsrahmen). Hierzu gehören im Wesentlichen folgende Gewährleistungstatbestände: Für außenwirtschaftliche Vorhaben übernimmt der Bund vor allem Gewährleistungen für Ausfuhrgeschäfte (Exportkreditgarantien). Damit deckt er zugunsten deutscher Exporteure und Banken die mit Ausfuhrgeschäften verbundenen, im Ausland liegenden Risiken ab (z. B. Embargo, kriegerische Ereignisse, Zahlungsverbote, Insolvenz oder Nichtzahlung des Kunden). Ende war der Ermächtigungsrahmen für Exportkreditgarantien von 135 Mrd. Euro mit 125 Mrd. Euro belegt. Das Entschädigungsrisiko erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3 Mrd. Euro auf 85 Mrd. Euro. Das Entschädigungsrisiko bezeichnet den gesamten Deckungsbestand abzüglich bereits getilgter oder entschädigter Kreditforderungen zuzüglich künftiger Zinsen. Eine Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und damit der Inanspruchnahme des Bundes lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Der Bund hat ein Mandatarkonsortium damit beauftragt, die eingehenden Anträge der Exporteure und ihrer Banken zu bearbeiten und die Entscheidungen vorzubereiten. Die Entscheidungen über die Gewährung von Ausfuhrgewährleistungen trifft ein interministerieller Ausschuss, in dem das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesfi-

5 5 nanzministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten sind. Daneben bietet der Bund auch Gewährleistungen für ungebundene Finanzkredite und für Direktinvestitionen im Ausland. Die ungebundenen Finanzkredite sind an kein Ausfuhrgeschäft gebunden, sondern dienen der Finanzierung von Rohstoffprojekten im Ausland und sollen insbesondere die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen sichern. Diese Kredite sichert der Bund nur dann ab, wenn ein langfristiger Rohstoffliefervertrag mit einem deutschen Abnehmer geschlossen wird. Direktinvestitionen im Ausland sichert der Bund gegen politische Risiken ab, wie z. B. Verstaatlichungen, Krieg und Zahlungsmoratorien. Der Ermächtigungsrahmen von 50 Mrd. Euro war Ende für diese beiden Gewährleistungen mit 41 Mrd. Euro belegt, das Entschädigungsrisiko daraus beträgt 36 Mrd. Euro. Für die Binnenwirtschaft besteht ein Ermächtigungsrahmen von 171 Mrd. Euro u. a. für Bürgschaften, um Kredite für freie Berufe und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft abzusichern. Der Bund kann die Bürgschaft übernehmen, wenn eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist und ein allgemeines volkswirtschaftliches Interesse bei vertretbarem Risiko besteht. Der Ermächtigungsrahmen war hierfür Ende mit 100 Mrd. Euro belegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an internationalen Finanzinstitutionen und Fonds die Gewähr für abrufbares Kapital übernommen (Haftungskapital). Der Gewährleistungs-rahmen von 62 Mrd. Euro war Ende mit 56 Mrd. Euro belegt, davon mit 36 Mrd. Euro für die Europäische Investitionsbank. Weitere Gewährleistungen gelten für die Weltbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Afrikanische, Asiatische, Interamerikanische und Karibische Entwicklungsbank, die Entwicklungsbank des Europarates, den Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur. Gewährleistungen des Bundes gemäß Haushaltsgesetz Tabelle 70.2 Ermächtigungsrahmen Ausnutzung Zweck Ist Zugang Abgang in Mio. Euro Summe der Gewährleistungen darunter: Ausfuhren (Exportgarantien) Ungebundene Finanzkredite und -Direktinvestitionen im Ausland Bürgschaften für die Binnenwirtschaft und sonstige Zwecke im Inland Gewährleistungen gegenüber internationalen Finanzinstitutionen und Fonds Quelle: Bundeshaushalt, Einzelplan 32; Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr, Tabelle 20 ff Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte Außerhalb des Haushaltsgesetzes gewährt der Bund Finanzhilfen und übernimmt Gewährleistungen zugunsten deutscher Unternehmen des Finanzsektors, um die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu erhalten. Diese Stabilisierungsmaßnahmen sind nicht im Bundeshaushalt veranschlagt. Sie werden in zwei von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabi-

6 6 lisierung geführten Sondervermögen, dem Finanzmarktstabilisierungsfonds und dem Restrukturierungsfonds, verwaltet. Zum Jahresende übernahm der Bund über den Finanzmarktstabilisierungsfonds Garantien für Schuldverschreibungen der Institute von 3,7 Mrd. Euro (Vorjahr: 28,2 Mrd. Euro) und gab Kapitalhilfen von 18,8 Mrd. Euro (Vorjahr: 19,8 Mrd. Euro). Nach dem Restrukturierungsfondsgesetz sind Kreditinstitute ab dem Jahr 2011 verpflichtet, Jahres- und Sonderbeiträge zu leisten (sog. Bankenabgabe). Langfristig soll der Restrukturierungsfonds durch diese jährlichen Zuflüsse einen Kapitalstock von 70 Mrd. Euro erreichen. Wenn die durch die Bankenabgabe eingenommenen Mittel für Stützungsmaßnahmen bei Kreditinstituten in Schieflagen nicht ausreichen, kann der -Restrukturierungsfonds Kredite bis zu 20 Mrd. Euro für Rekapitalisierungen aufnehmen sowie Garantien bis zu 100 Mrd. Euro gewähren (vgl. auch Bemerkung Nr und ). Die Finanzhilfen und Gewährleistungen zugunsten deutscher Institute unterliegen der parlamentarischen Kontrolle. Das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung informieren das Parlament in einem geheim tagenden Gremium, dem sogenannten Finanzmarktgremium, über alle Belange des Finanzmarktstabilisierungsfonds und des Restrukturierungsfonds. Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und ihre Maßnahmen einschließlich der Garantiegewährungen; er berichtet dem Finanzmarktgremium. In der Vergangenheit hat er sich mit Blick auf die Finanzmarktstabilisierung z. B. zur Aufbau- und Ablauforganisation, zur Abwicklung von übernommenen Risikopositionen, zum Einsatz externer Berater sowie zu einzelnen Stabilisierungsmaßnahmen geäußert. Zur Sicherstellung der Finanzstabilität in der europäischen Währungsunion übernimmt der Bund u. a. Gewährleistungen von 22,4 Mrd. Euro für Kredithilfen an Griechenland sowie bis zu 211 Mrd. Euro für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Diese Gewährleistungsermächtigungen sind weder im Haushaltsgesetz erfasst noch im Bundeshaushalt veranschlagt und damit haushaltsmäßig nicht erkennbar. Sie ergeben sich direkt aus dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik und aus dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. Im Jahr richteten die Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ein. Dieser löst die zeitlich befristete EFSF ab und setzt die Stabilisierungsmaßnahmen fort. Der ESM ist eine supranationale Einrichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion, die auf der Grundlage eines umfangreichen Regelwerks arbeitet. Der Deutsche Bundestag billigte das Regelwerk ebenso wie den finanziellen Rahmen für die Stabilisierungsmaßnahmen. Aufgabe des ESM ist es, Mitgliedstaaten zu unterstützen, wenn ihre Schuldenaufnahme am Kapitalmarkt nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. In diesen Fällen kann der ESM den betroffenen Staaten Kredite und Bankenhilfen gewähren, vorsorgliche Kreditlinien einräumen sowie deren Staatsanleihen erwerben. Ziel des ESM ist es, die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets und seiner Mitgliedstaaten zu wahren. Der ESM verfügt über ein Kapital von 700 Mrd. Euro. Von dieser Summe müssen die Mitgliedstaaten 80 Mrd. Euro direkt einzahlen. Der deutsche Anteil hieran liegt bei 21,7 Mrd. Euro, die bis zum Jahr 2014 zu leisten sind. Im Jahr überwies Deutschland 8,7 Mrd. Euro an den ESM, weitere insgesamt 13 Mrd. Euro sind für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehen. Diese Ausgaben sind im Einzelplan 60 veranschlagt (vgl. Bemerkung Nr. 71). Die Haftung Deutschlands am Kapital des ESM ist auf 190 Mrd. Euro begrenzt. Der ESM wird von einem fünfköpfigen Prüfungsausschuss (Board of Auditors) kontrolliert, in dem derzeit auch der Bundesrechnungshof vertreten ist. Zusammensetzung und Aufgaben dieses Kontrollgremiums sind in dem zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarten ESM-Vertrag und in der ESM-Satzung geregelt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig. Der Ausschuss prüft die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie das Risikomanagement des ESM. Dabei kann er auf alle Dokumente und Informationen des ESM zugreifen, die er für seine Arbeit für erforderlich hält. Im Juli 2013 ging der Jahresbericht des Prüfungsausschusses für das Jahr den nationalen Parlamenten, den Obersten Rechnungskontrollbehörden im Euro-Währungsgebiet sowie dem Europäischen Rechnungshof zu Ausblick Die Zinsausgaben des Bundes gingen im Jahr auf 30,5 Mrd. Euro zurück. Die dem Entwurf des Bundeshaushalts und der Finanzplanung zugrunde gelegte Entwicklung der Zinsausgaben in den Jahren 2013 bis 2017 zeigt Tabelle 70.3.

7 7 Tabelle 70.3 Zinsausgaben des Bundes Soll 1. Haushaltsentwurf Finanzplan in Mrd. Euro 31,6 29,1 31,3 32,5 34,2 Quelle: Einzelplan 32. Für das Jahr 2013: Haushaltsplan; für das Jahr 2014: 1. Haushaltsentwurf; für die Jahre 2015 bis 2017: Finanzplan. Danach sind für das Jahr 2013 zunächst höhere Zinsausgaben vorgesehen. Für das Jahr 2014 wird wegen des niedrigen Zinsniveaus mit einem deutlichen Rückgang auf 29,1 Mrd. Euro gerechnet. Mittelfristig sollen die Ausgaben bis zum Jahr 2017 jedoch auf 34,2 Mrd. Euro steigen. Inwieweit sie sich in diesem Rahmen bewegen werden, hängt von der weiteren Entwicklung des Zinsniveaus ab. Kurzfristig würde sich demnach die scheinbar paradoxe Entwicklung fortsetzen, nach der die Zinsausgaben sinken, obwohl die Verschuldung ansteigt. Ursache hierfür ist das historisch niedrige Zinsniveau. Dies darf nicht zu falschen haushaltspolitischen Folgerungen führen. Der finanzielle Handlungsspielraum verbessert sich durch die rückläufigen Zinsausgaben nicht. Die in der mittelfristigen Finanzplanung unterstellten höheren Zinsausgaben von 34,2 Mrd. Euro im Jahr 2017 entsprächen 11 % der Gesamtausgaben des Bundes. Damit wäre dieser Ausgabenblock wieder der zweitgrößte im Bundeshaushalt. Die Zinsausgaben sind aus den jährlich zufließenden Einnahmen sowie über zusätzliche Kreditaufnahmen zu finanzieren. Die hieraus entstehende Schuldendynamik kann durch die Schuldenregel nach Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz gebremst werden (vgl. auch Bemerkung Nr. 2.2).

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