Zimmer:: B 2.24 Telefon:: (02241) Telefax:: (02241) :
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- Bertold Becke
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1 :rhein-sieg-kreis* * Derr Landrat ^ Rhein-Sieg-Kreiss Der Landrat Postfach * Siegburg Ann die Mitgliederr des Beirates bei der Unterenn Landschaftsbehörde nachrichtlich: : ann die stellvertretenden Mitglieder Berndd Zimmermann Leiterr des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz Zimmer:: B 2.24 Telefon:: (02241) Telefax:: (02241) : bernd.zimmermann@rhein-sieg-kreis.de Siegburg,, den Bäumee am Bahnhof Swisttal-Odendorf Sehrr geehrter Herr Vorsitzender Cunz, sehrr geehrte Damen und Herren, inn der vergangenen Beiratssitzung hatte ich es übernommen, Ihnen die von der Bürgerinitiativee Rettet die Bäume am Bahnhof Odendorf" angekündigten zusätzlichen Informationenn einschließlich einer Stellungnahme der Gemeinde Swisttal zuzuleiten. Beiliegendd finden Sie das Schreiben der Bürgerinitiative vom [Bürgerinitiativee an Beirat.pdf] mit der darin angesprochenen Powerpoint-Präsentation [Rettet_Bäume_Präsentation_kl.pdf].. Ebenso finden sie die Stellungnahme der Gemeindee Swisttal vom [Stellungnahme Gemeinde.pdf und Stellungnahme Gemeindee Anlage.pdf]zu dem in der vergangenen Beiratssitzung angesprochenen Schreibenn von Herrn Simon. Die Gemeinde hat auf eine weitere Stellungnahme verzichtet,, da alle vorgebrachten Argumente Gegenstand der in Swisttal geführten Beratungenn waren und sich aus ihrer Sicht aus den im Anschluss an die Beiratssitzung vonn der Bürgerinitiative erneut vorgelegten Darstellungen keine neuen Aspekte ergeben.. Derr Vollständigkeit halber habe ich Ihnen das Schreiben von Herrn Simon vom [Antrag LNU.doc] ebenso beigefügt. Mitt freundlichen Grüßen IpprAuftrag: : (Zimmermann) ) 1 1 Behindertenparkplätze e Dienstgebäudee Kaiser-Wilhelm-Platz Siegburg Tel.. ( ) 13-0 Faxx ( ) Parkhauss P 10 Kreishaus Internet:: Kontenn der Kreiskasse Kreissparkasse Köln (BLZ ) IBAN:: DE SWIFT-BIC:: COKSDE Postbank Köln (BLZ )
2 Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.v. Dachverband Anerkannt nach 29 Bundesnaturschutzgesetz Mitglied im Deutschen Naturschutzring (DNR) Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW Heinrich-Lübke-Str Arnsberg Rhein-Sieg-Kreis Amt für Natur und Landschaftsschutz Herrn Bernd Zimmermann Vorsitzender des Landschaftsbeirates Herrn Siegfried Cunz Landesgeschäftsstelle: Heinrich-Lübke-Str Arnsberg-Hüsten Telefon (02932) Telefax (02932) Absender dieses Schreibens: Matthias Simon Klein Ollheim Swisttal Tel.: / Mail: matthias@mcs-simon.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Betr.:TOP Vorlage zur Sitzung des Landschaftsbeirates am Bürgerinitiative Baumrettung Bahnhof Odendorf Sehr geehrter Herr Zimmermann, sehr geehrter Herr Cunz, wie mit Ihnen vorbesprochen beantrage ich hiermit, das Thema Bürgerinitiative Baumrettung Bahnhof Odendorf zur Sitzung des Landschaftsbeirates des Rhein-Sieg Kreises auf die Tagesordnung zu setzen. Umfangreiche Unterlagen wie Pläne und Bildmaterial werden Ihnen zeitgleich durch den Initiator der Bürgerinitiative Herrn von Sturm per Mail zugesandt. Die wichtigsten Grundsatzfragen zu der Problematik habe ich Ihnen bereits in meiner Mail vom mitgeteilt und in der Sitzung des LBR vom erörtert. Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Matthias Simon Vorstand: Mark vom Hofe (Vorsitzender), Werner Gessner-Krone (Stellv. Vorsitzender), Bankverbindung: Dr. Henning Vierhaus (Stellv. Vorsitzender), Fritz Schröder (Schatzmeister), Stefani Pleines (Schriftführerin) Beisitzer: Dr. Margret Bunzel-Drüke, Dr. Antonia Dinnebier, Prof. Dr. Lothar Finke, Axel Freude Sparkasse Arnsberg-Sundern Rainer Hülsheger, Dr. Klaus-Dieter Kleefeld, Gerhard Naendrup, Bernd Rosenkranz, Dr. Martin Sorg, BLZ Jörg Werbeck; Prof. Dr. Wilfried Stichmann (Ehrenvorsitzender) Konto-Nr
3 Bürgerinitiative Norbert Phiesel Essigerstraße Swisttal An den Landschaftsbeirat des Rhein-Sieg-Kreis über das Amt für Natur- u. Landschaftsschutz z. Hd. Herrn Zimmermann Kaiser W ilh elm P latz 1 Tel.: Mobil. : E. Mail : info@bautechnik-phiesel.de Siegburg Verstoß der Gemeinde Swisttal gegen die Rechtsverordnungen zum Schutz von Alleen und des Landschaftsgesetzes NRW (Schutz von Alleen nach 47a, Schutz von Biotopverbund nach 2b und 18, Schutz von Nist- Brut- Wohn- und Zufluchtsstätten nach 64) sowie der Inkaufnahme der nachhaltigen negativen Veränderung des Ortsbildes und des Mikroklimas! Sehr geehrte Damen und Herren der unteren Landschaftsschutzbehörde, sehr geehrte Damen und Herren des Landschaftsbeirates, wir möchten Ihnen heute unser Anliegen betreffend der prächtigen Bäume, die der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes Odendorf (B-Plan Od 17) zum Opfer fallen sollen vortragen. Wer, wenn nicht wir, Sie mit Ihrer Aufgabe im Landschaftsbeirat und wir die vor Ort lebenden Bürger soll für die Bäume und Tiere sprechen, sie selbst können es ja nicht? Grundsätzlich wollen auch wir den Ausbau der Bahnverbindung, die behindertengerechte Personenunterführung und das die anliegenden Grundstückseigentümer ihr Recht auf Nutzung ihrer Grundstücke wahrnehmen können. Dem gegenüber steht allerdings unser Bedürfnis auf weitestgehenden Erhalt und Ausgleich der wertvollen vorhandenen Struktur. Das nicht alles in der vorhandenen Form erhalten bleiben kann ist uns bewusst aber besonders markante, insbesondere alte prächtige Bäume sollten erhalten bleiben zumal dieses in den meisten Fällen durchaus möglich ist. Desweiteren ist es mit Hinblick auf die Biotopvernetzung ganzeinfach erforderlich einen Ausgleich für entfallende Bäume, Garten- und Wiesenflächen zu schaffen. Im Umfeld des Areals sind zahlreiche Gärten und Streuobstwiesen zu Bauland erklärt worden. In den angrenzenden Baugebieten (Gewerbegebiet und Wohngebiet) gibt es genügend Fläche und seien es nur Randstreifen die z. B. mit Obstbäumen in ausreichender Zahl als Ausgleich bepflanzt werden könnten. Die nicht, es ist einfach nur lächerlich, überhaupt zu verwenden zumal die Flächen wesentlich kleiner sind als die die entfallen und teilweise sogar Flächen sind, die bisher bereits Gärten waren. Auch wenn es von Seiten des Gesetzgebers nicht vorgesehene ist, Innerorts für Ausgleich zu sorgen, so ist es doch zumindest zeitgemäß und aus moralischer
4 Sicht geboten, der Kreatur Pflanze und Tier einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Desweiteren kommen Maßnahmen in den Erhalt und die Verbesserung des natürlichen Umfeldes dem Schutzgut Mensch umgehend zugute. Leider wurden die meisten unserer Vorschläge, die sogar Dr. Ehrenberg vom BUND als für dringend umzusetzen empfohlen hat (s. Schreiben des BUND in unserer Präsentation), verworfen. Das Bahnhofsgelände liegt zwar innerhalb der Ortsgrenze, befindet sich aber trotz der kürzlich ausgewiesen Bau- und Gewerbegebiete immer noch am Ortsrand und hat von daher nach wie vor, bzw. durch die kürzliche Baulandausweisung umso mehr, eine besondere Funktion als Trittsteinbiotop zwischen der freien Feldflur und dem Auenbereich des Ohrbaches und drüber hinaus zum Schornbusch hin einerseits sowie andererseits zum Auenbereich des Ohrbaches in Richtung Miel mit den angerenzenden Biotopen, Lochhof, Fließenhof und Golfareal. Exemplarisch stellen wir Ihnen hier einige Positionen vor die uns besonders berühren und die auch durch geringe Umplanungen noch korrigiert werden könnten: 1. Am Anfang der Bahnhofstraße stehen 8 Linden, Teil der ehemaligen Lindenallee (Bäume Nr ), 7 davon sind aus Kaisers-Zeiten, eine wurde mal nachgepflanzt, diese ist nur ca. 50 Jahre alt. Die Linden Nr wurden im Sommer 2012 durch unfachgerechtes Anbaggern im Wurzelbereich stark geschädigt und sollen außerdem lt. eines Beschlusses des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde gefällt werden, um dem dort entstehenden Altenheim 2 Zufahrten für 6 Parkplätze zu ermöglichen. Im Erläuterungsbericht zum B-Plan Stellt sich für uns die Frage, warum die Rechtsverordnungen des Landschaftsgesetzes NRW, missachtet? (Schutz von Alleen nach 47a, Schutz von Biotopverbund nach 2b und 18, Schutz von Nist- Brut- Wohn- und Zufluchtsstätten nach 64)! 2. Auf der Insel der derzeitigen Buswendeschleife stehen ebenfalls 3 prächtige alte Linden als Teil der ehemaligen Lindenallee (Bäume Nr. 43, 64 u. 65) die erhalten werden könnten. Die Vorgabe im Erläuterungsbericht zum B- verkleinert u Würden beide Punkte umgesetzt und die Buswendeschleife nicht nach Osten, sondern nach Norden wie im Erläuterungsbericht beschrieben verschoben, würde die Insel der Buswendeschleife genau dort sein wo die 3 Linden stehen. Wahrscheinlich hat sich der Ersteller des Erläuterungsberichts auch genau das dabei gedacht! Hier Stellt sich ebenfalls die Frage, warum wurden auch hier bereits in der Planungsphase Rechtsverordnungen und das Landschaftsgesetzes NRW wie vor erwähnt, missachtet? 3. Am Bahnhofgebäude stehen ebenfalls 2 der alten Linden (Bäume Nr. 39 u. 41) die zu dem gesamt Ensemble gehören. Eine davon, die 39 konnten wir retten, die zweite ist angeblich zu krank? Beide Bäume können nach unserer Ansicht durchaus erhalten werden. Diese ein paar Parkplätzen wegen zu opfern ist nicht zeitgemäß! Hier Stellt sich ebenfalls die Frage, warum wurden auch hier bereits in der Planungsphase Rechtsverordnungen und das Landschaftsgesetzes NRW wie vor erwähnt, missachtet? 4. Am derzeitigen Bolzplatz stehen ebenfalls 2 prächtige Linden (Bäume Nr. 16 u. 17) die zu dem gesamt Ensemble gehören. Weiterhin steht in dieser Reihe ein prächtiger Ahorn (Baum Nr. 18). Diese 3 Bäume zählen lt. Forstoberinspektor Christian Wagner zu den gesündesten und erhaltungswürdigsten des gesamten Areals. Den mittleren der Bäume, (Linde, Baum Nr. 17) konnten wir in zähen Verhandlungen retten. Zum Erhalt aller 3 Bäume hat die Bürgerinitiative auch hier 2 alternativ Vorschläge ausgearbeitet die jedoch keine Beachtung gefunden haben. Auch hier Stellt sich die Frage, warum wurden bereits in der Planungsphase Rechtsverordnungen und das Landschaftsgesetzes NRW wie vor erwähnt, missachtet? Desweiteren stellen sich uns die nachfolgenden allgemeinen Fragen zum Projekt:
5 5. Warum hat keine Projektüberprüfung gem. den Vorschriften Natura 2000 nach 48d stattgefunden? 6. Warum wurden bereits bei den ersten Leitungsträger-Bauarbeiten gröbste Verstöße gegen die DIN (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) geduldet, obwohl der beauftragte Planer angeblich Sachverständiger für Bäume ist? 7. Hat der Förderungsgeber nicht die Pflicht, Mindeststandards von Umweltauflagen auch besonders in Ausführungsplänen zu überprüfen und bei Nichtbeachtung Förderzusagen zu versagen bzw. zu wiederrufen? 8. Sind bei den in den Medien häufig veröffentlichten Apellen des Umweltministers an den schonenderen Umgang mit Umweltressourcen für Landwirtschaft und Industrie die Kommunen ausgenommen? Diese Schreiben ist kürzlich, leicht abgewandelt an Umweltminister Remmel mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes und Stellungnahme gegangen. Wir bitten den Beirat um eingehende Prüfung, Erörterung und Einflussnahme zum Schutz von Landschaft und Natur im Rahmen seiner Möglichkeiten. Mit freundlichem Gruß i.a. Norbert Phiesel & Jost von Sturm Anlage: Präsentation
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zur Sitzung des Landschaftsbeirates am Antrag der LNU vom 11, zu verschiedenen Maßnahmen in Swisttal
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