13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich Waldhotel Bebauungsplan Rheinbach Nr Waldhotel
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- Mathias Möller
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1 Stadt Rheinbach 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich Waldhotel Bebauungsplan Rheinbach Nr Waldhotel wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Stand: erneute öffentliche Auslegung
2 Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
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16 Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen PER MAIL Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstr. 7, Eitorf Stadt Rheinbach Fachbereich VI Sachgebiet 60.2 Planung/Umwelt Schweigelstr Rheinbach Seite 1 von 2 Aktenzeichen RFA 04 bei Antwort bitte angeben Herr Langer/ Frau Schäfer Hoheit / Zentrale Dienste Telefon Mobil Telefax Eingriffe in den Wald müssen ausreichend begründet sein. Ein einfacher Hin- ralf.langer@wald-undholz.nrw.de a) 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich Rheinbach Waldhotel b) Bebauungsplan Rheinbach Nr. 62 Waldhotel Sehr geehrter Herr Denstorff, aus forstrechtlicher Sicht müssen erhebliche Bedenken gegen die geplante Änderung des FNP, und die Aufstellung eines daraus zu entwickelnden B- Planes, geltend gemacht werden: Der derzeit geltende FNP wurde aus dem Regionalplan entwickelt. Der Regionalplan sieht als übergeordneter Plan für die Flächen Wald bzw. Flächen zum Schutz der Natur vor, welches der alte FNP auch korrekt umsetzt: Der Wald ist insbesondere als Landschaftsbestandteil mit wichtigen ökologischen Funktionen,wegen seines volkswirtschaftlichen Nutzens sowie als Erholungsraum zu erhalten, vor nachteiligen Entwicklungen zu bewahren und zu entwickeln. Durch nachhaltige Forstwirtschaft sind dementsprechend standortgerechte, ökologisch intakte, leistungsstarke Waldbestände zu schaffen und zu erhalten, die auch zukünftig den vielfältigen Ansprüchen gerecht werden können.naturnahe Waldbestände sollen in ihrem Bestand und in ihrer Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt erhalten werden. Bankverbindung WestLB Konto : BLZ : IBAN: DE BIC/SWIFT: WELA DE DD Ust.-Id.-Nr. DE Steuer-Nr. 337/5914/3348 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Regionalforstamt Rhein-Sieg- Erft Flerzheimer Allee Bonn Telefon Telefax Rhein-Sieg-Erft@wald-undholz.nrw.de DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO und OHSAS Zertifikat Nr F 001
17 Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen weis auf touristische Vorteile reicht hier nicht aus. Zumal Standortalternativen me bisher nicht geprüft wurden: Seite 2 von 2 Waldgebiete sind so zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, dass der Wald seine Nutz-, Schutz und Erholungsfunktion nachhaltig erfüllen kann. Waldgebiete dürfen nur für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Ist die Inanspruchnahme von Waldgebieten unabweisbar, ist durch Planungen und Maßnahmen möglichst gleichwertiger Ausgleich/Ersatz vorzusehen. Davon kann aus landesplanerischer Sicht abgesehen werden, wenn der Waldanteil einer Gemeinde mehr als 60 % ihres Gemeindegebietes beträgt. Der Regionalplan erhält einen klaren Hinweis auf eine erforderliche Variantenprüfung außerhalb vorhandener Waldflächen. Die Unabweisbarkeit des Vorhabens ist nicht gegeben. Rheinbach hat einen Prozentualen Waldanteil von 26,8% gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis von 29,2%. Rheinbach ist keine waldreiche Gemeinde. Neben der Schutz und Nutzfunktion hat der Wald in Rheinbach besondere Bedeutung für die örtliche Erholung und ist in der Waldfunktionenkarte von NRW als Erholungswald ausgewiesen und gehört zum Naturpark Rheinland. Zudem sind die Flächen überwiegend als Naturschutzgebiet SU 061 und FFH Gebiet DE ausgewiesen. Die Wahrscheinlichkeit, das besonderes geschützte Arten gemäß Anhang IV FFH-Richtlinie betroffen sind, ist hoch. Entsprechende Gutachten, die in ausgewiesenen FFH-Gebieten das Gegenteil belegen, liegen nicht vor. Für einen Großteil der Fläche liegt eine Biotopkartierung BK vor. Auch die angrenzenden forstlichen Saatgutbeständen könne durch die zu erwartende stärkere Frequentierung beeinträchtigt werden. Nach derzeitiger Sachlage kann daher das Projekt im beantragten Umfang aus forstrechtlicher Sicht nicht realisiert werden. Weiteres folgt gegebenefalls im Rahmen der weiteren Behördenbeteiligung. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag gez. Langer
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33 An die Stadt Rheinbach Fachbereich VI Postfach Rheinbach Fax: (02226) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NW e.v. Ortsgruppe Rheinbach Absender dieses Schreibens: Dr. Eckehart Ehrenberg Krahforst Rheinbach 11. Januar 2013 a) 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Rheinbach Waldhotel b) Bebauungspläne (B-Pläne) Rheinbach Nr und Nr "Waldhotel hier: Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB; Ihr Schreiben vom 4. Dezember 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen unserer fachlichen Zuständigkeit möchten wir wie folgt Stellung nehmen: Zunächst begrüßen wir die Verringerung der überplanten Flächen (vgl. Ihre Zustimmung/Schreiben vom zur Stellungnahme des BUND vom ). Im Rahmen der sinnvollen Nutzung der bereits vorhandenen Gebäude als Waldhotel hat der BUND seinerzeit der Errichtung eines weiteren Baukörpers in unmittelbarer Nähe der bestehenden Gebäude grundsätzlich zugestimmt. Die vorhandenen und vorgesehenen Baukörper und ihr Umfeld liegen vollständig im durch Satzung festgesetzten Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 4 des Rhein-Sieg-Kreises, und uns liegt daran, dass der festgelegte Schutzzweck einschließlich der in diesem Zusammenhang landschaftsrechtlich festsetzbaren Maßnahmen Priorität behält. Zwar kann sich der Landschaftsplan auch auf B-Plan-Flächen erstrecken, jedoch ist seine Festsetzungshoheit dann eingeschränkt ( 16 LG NRW). Auch kommt es bei der landschafts- und naturschutzgerechten Gestaltung der Baukörper sehr auf Einzelheiten an. Aus diesem und dem vorgenannten Grund plädieren wir dafür, anstelle der vorgesehenen Planaufstellung bzw. änderung eine Genehmigung nach 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) und dort gemäß Abs. 4 Nr. 6 (bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs) vorzunehmen. Dabei können viele der umfangreich erarbeiteten und vorgelegten Materialien ebenfalls Verwendung finden. Die nach 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB erforderliche Angemessenheit im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb wäre nachzuweisen. Hilfsweise könnte in Frage kommen, den Privilegierungstatbestand gemäß 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (besondere Anforderungen an die Umgebung bzw. besondere Zweckbestimmung) hinzuzuziehen, was sicher von der vorgelegten betrieblichen Konzeption/ Wald hotel abhängt. Anerkannter Naturschutzverein Landesgeschäftsstelle Bankverbindung: nach dem Bundesnaturschutzgesetz Merowinger Str. 88 Bank für Sozialwirtschaft, Köln Düsseldorf BLZ Deutsche Sektion von Friends Telefon (0 211) Geschäftskonto: of the Earth International Telefax (0 211) Spendenkonto: bund.nrw@bund.net
34 - 2 - In jeden Falle wäre worauf wir großen Wert legen im Rahmen einer Befreiung gemäß 69 LG der Landschaftsbeirat beim Rhein-Sieg-Kreis in allen relevanten Einzelheiten zu beteiligen. Insoweit der Landschaftsplan zwecks Zulassung einer Ausnahme geändert werden müsste, wäre das in Kauf zu nehmen. Wir möchten auch bemerken, dass das vorgesehene Plangebiet Bebauungsplan Rheinbach Nr Waldhotel im Osten (durch die Landstraße L492 getrennt) und im Süden unmittelbar an das EU- FFH-Gebiet Laubwald südlich Rheinbach DE angrenzt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eckehart Ehrenberg als Beauftragter des Vorstands der Kreisgruppe Rhein-Sieg des BUND NW e.v. und stellvertretender Vorsitzender des Naturschutzvereins Rheinbach-Voreifel e.v. (NRV), zugleich im Namen des Naturschutzbunds Deutschland (NABU), Kreisgruppe Bonn e.v. 2
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Frau / Herrn Dezember 2018 Seite 1 von 2. Verpachtung staatlicher Eigenjagdbezirke im Regionalforstamt Münsterland zum
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