Der TVöD ; Regelungen zu Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst. KKH GM 2002 Deutscher Krankenhaustag Düsseldorf -Joachim Finklenburg -

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1 Der TVöD ; Regelungen zu Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst 1

2 Agenda Der TVöd Die neuen Arbeitzeitregelungen TVöD Besonderheiten Sparte Krankenhaus Arbeitszeitmodelle 2

3 Der neue Tarifvertrag Der Spartentarifvertrag TVöD Krankenhäuser kommt, der BAT ( gültig seit 1961 ) geht! Tarifrecht für Krankenhäuser vor grundlegender Umstrukturierung

4 Der neue Tarifvertrag Grundgedanken des neuen Tarifrechts deutliche Vereinfachung wesentliche Verschlankung und Flexibilisierung Eingruppierungsregeln entfallen einheitliches Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter Leistung wird künftig stärker honoriert die Betriebsparteien können durch Vereinbarungen den betrieblichen Besonderheiten stärker Rechnung tragen 4

5 Eingruppierung Ziel der Reform ist ein transparentes Eingruppierungsrecht, das über objektive Bewertungskriterien verfügt 3 Qualifikationsebenen Anforderungen an die Aufgabe des Mitarbeiters 4 Komponenten als weitere Bewertungsmaßstäbe Vielseitigkeit Verantwortung / Führung / Sach- und Finanzmittel Selbstständigkeit Belastung und Kundenkontakt 5

6 Eingruppierung Eckeingruppierung E 1 für Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten E 5 für Tätigkeiten die eine dreijährige Ausbildung voraussetzen E 9 für Fachhochschulabschlüsse E 13 für wissenschaftliche Hochschulabschlüsse Abschaffung Senioritätsprinzip dafür 2 Grundentgelt und 4 Erfahrungsstufen die sich nicht nach dem Alter richten 6

7 Entgelt BAT = 8 Tabellen mit 14 bis 18 Lebensalter oder Dienststufen TVöD = flache Abfolge: in jüngeren Jahren mehr verdienen Wegfall familienbezogener Leistungen Umverteilung des Volumens familienbezogener Leistungen 15 Entgeltgruppen mit 6 Erfahrungsstufen Eigene Tabelle für KR - Bereich 7

8 Leistungsanreize Führungsaufgaben können ab EG 9 als Führung auf Zeit besetzt werden ( auf 4 Jahre ) Führung auf Probe kann bis zu 2 Jahren in befristeten Arbeitsverhältnissen vergeben werden Erfahrungsstufenaufstiege sind leistungsbezogen erheblich über dem Durchschnitt = verkürzen erheblich unter dem Durchschnitt = verlängern 8

9 Leistungsanreize Drei Formen leistungsbezogener Vergütung stehen zu Verfügung: Prämie als Einmalzahlung; Messung über Zielvereinbarung und Zielerreichung Zulage als Zahlung von begrenzter Dauer; Messung durch systematische Leistungsbewertung ertragsorientierte Zahlung bei Unternehmenserfolg ( Erfolgsprämie ) Leistungsentgelte können auch an Gruppen von Beschäftigten gezahlt werden es muss grundsätzlichen allen Beschäftigten zugängig sein 9

10 Die neuen Arbeitzeitregelungen TVöD 10

11 Urteil EuGH Urteil des EuGH Bereitschaftsdienst ist arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten Die Bezahlung und Bewertung bleibt unverändert EU-Richtlinie kennt nur Begrenzung durchschnittlich 48 Stunden pro Woche 11 Stunden Ruhezeit Ausnahmen durch TV möglich bei Ausnahmen gleichwertige Ruhezeit im Anschluss 11

12 Arbeitszeit Arbeitszeitgesetz Höchstarbeitzeit pro Werktag 8 Stunden ( 48 Wochenstunden), tarifliche Öffnung bis 10 Stunden pro Tag Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser durch Tarifvertrag möglich, insbesondere zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Bereitschaftsdienstregelungen, Kurzpausen, Sonn- und Feiertagsarbeit Opt.-Out Out-Regelung mit Zustimmung des Mitarbeiters 25 ArbZG : Übergangsregelung bis Ende

13 Umsetzung neuer Arbeitszeiten Es gibt nicht das Arbeitszeitmodell in Krankenhäusern, sondern bezogen auf die betrieblichen Erfordernisse unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Stationen und Bereichen! Darüber hinaus sollen Arbeitszeiten auch die persönlichen Interessen und Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen können Die Rahmenbedingungen müssen diese unterschiedlichen Arbeitszeitbedingungen und betrieblichen Bedürfnisse zulassen! 13

14 Allgemeine Arbeitszeitregelungen TVöD Arbeitszeitflexibilisierung Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Beschäftigte des Bundes 39 Stdt. Beschäftigte im Tarifgebiet VKA West 38,5 Stdt. Beschäftigte im Tarifgebiet VKA Ost 40,0 Stdt. Durch landesbezirklichen Tarifvertrag können die Tarifvertragsparteinen im Tarifgebiet West die Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden verlängern ( für den gesamten Bereich KAV aber auch für einzelne Sparten oder Mitglieder) 14

15 Allgemeine Arbeitszeitregelungen TVöD Verteilung der Arbeitszeit Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage verteilt werden bei notwendigen betrieblichen Gründen auch auf 6 Tage Ausgleichszeitraum Arbeitszeitflexibilisierung Für die Berechnung des Durchschnittes der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen Bei Schicht und Wechselschicht kann auch ein längerer Ausgleichszeitraum zugrunde gelegt werden! 15

16 Allgemeine Arbeitszeitregelungen TVöD Besonderheiten Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit Protokollerklärung: Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen des Dienstplanes am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung nacharbeiten müssten. 16

17 Allgemeine Arbeitszeitregelungen TVöD Pflichten der Arbeitnehmer Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung verpflichtet von: Sonntagsarbeit Feiertagsarbeit Nachtarbeit Wechselschichtarbeit Schichtarbeit Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft Überstunden / Mehrarbeit 17

18 Allgemeine Arbeitszeitregelungen TVöD Arbeitszeitflexibilisierung Arbeitszeitkorridor Durch Betriebsvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden. Ausgleichszeitraum 1 Jahr! Rahmenarbeitszeit Durch Betriebsvereinbarung kann in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenarbeitszeit von bis zu 12 Stunden eingerichtet werden. Ausgleichszeitraum 1 Jahr! 18

19 Allgemeine Arbeitszeitregelungen TVöD Arbeitszeitkonto Arbeitszeitflexibilisierung Arbeitszeitkonten können betriebliche eingerichtet werden. Mindestregelungstatbestände: Bereiche für die das AZK gelten soll welche Zeiten gebucht werden dürfen höchstmögliche Zeitguthaben und Zeitschulden Fristen für das Abbuchen von Zeitguthaben Fristen für den Ausgleich von Zeitschulden Berechtigung des Arbeitgebers zum Abbuchen von Zeitguthaben zu bestimmten Zeiten ( Brückentage) Folgen bei kurzfristigem Widerruf von genehmigtem Freizeitausgleich 19

20 Allgemeine Arbeitszeitregelungen TVöD Arbeitszeitkonto Arbeitszeitkonten müssen betriebliche eingerichtet werden soweit Arbeitszeitkorridor oder Rahmenarbeitszeit eingeführt werden Gleitzeitmodelle sind daneben weiterhin zulässig. (Sie dürfen keine Regelungen zur regelmäßigen Arbeitszeit enthalten) Der Arbeitgeber kann mit der/dem Beschäftigten die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebsrat zu beteiligen und bei Insolvenzfähigkeit der Arbeitgebers eine Regelung zur Insolvenzsicherung zu treffen. 20

21 Allgemeine Arbeitszeitregelungen TVöD Arbeitszeitflexibilisierung Sonderformen der Arbeit Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitsgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigen leisten 21

22 Allgemeine Arbeitszeitregelungen TVöD Öffnungsklauseln Arbeitszeitflexibilisierung Aus dringenden betrieblichen Gründen kann auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung im Rahmen der 7 und 12 ArbZG von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes abgewichen werden. Beispiele : Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden an Wochenenden/Feiertagen, wenn dadurch zusätzlich freie Schichten erreicht werden ( 12 ArbZG) Abweichend von 5 Abs. 1 und 2 ArbZG insbesondere zur Ermöglichung längerer zusammenhängender Freizeit - kann die Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn die Kürzung innerhalb von 3 Monaten ausgeglichen wird 22

23 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Spartenregelungen für Krankenhäuser Wechselschichtdienst Regelung über Bereitschaftsdienst mit Opt-Out Regelung über Rufbereitschaft 23

24 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird und in 2 Monaten mindestens 4 Nachtschichten geleistet hat Im Geltungsbereich der Sparte KR sind Arbeitspausen auch in Wechselschichtarbeit keine Arbeitszeit! 24

25 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Verbesserung gegenüber der Rechtslage nach gerichtlichen und gesetzlichen Einschränkungen Keine konstitutive Regelung,wonach Bereitschaftsdienst arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit wäre Sonderkündigungsrecht sichert Teilhabe an Veränderungen ArbZG 25

26 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Unveränderte Definition Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst leistet der Beschäftigte der sich auf Anordnung des Arbeitsgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitgeber darf BD nur anordnen, wenn zu erwarten ist dass zwar Arbeit anfällt, aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt 26

27 Tarifmodell Bereitschaftsdienst Grundmodell Tarifliche Öffnung Öffnungsmodell Vereinbarung auf Betriebsebene BD Stufe A u. B Max 16 Std./ 8 Stdt AZ einschl. Pausen BD Stufe C u. D Max 13 Std./ 8 Stdt AZ einschl. Pausen BD Stufe A bis D max. 24 Std./ 10 Stdt. AZ ausschl. Pausen 27

28 Tarifmodell Bereitschaftsdienst Grundmodell Höchstdauer der jeweils zulässigen täglichen Arbeitperiode im Grundmodell bei Bereitschaftsdienst der Stufen A und B Insgesamt maximal 16 h einschl. Pausen Vollarbeit bis max. 8 Stdt

29 Tarifmodell Bereitschaftsdienst Grundmodell Höchstdauer der jeweils zulässigen täglichen Arbeitperiode im Grundmodell bei Bereitschaftsdienst der Stufen C und D Insgesamt maximal 13 h einschl. Pausen Vollarbeit bis max. 8 Stdt

30 Tarifmodell Bereitschaftsdienst Öffnungsklausel Voraussetzungen: Umsetzung durch BV, DV oder LBezTV Besondere Regelungen zur Vermeidung der Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer ( 7 Abs.2a ArbZG) Belastungsanalyse gem. 5 ArbSchG. Gesundheitsschutznachweis Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle Schriftliche Einwilligung der Arbeitnehmer 30

31 Tarifmodell Bereitschaftsdienst Öffnungsklausel Höchstdauer der jeweils zulässigen täglichen Arbeitsperiode im Öffnungsmodell, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichen Umfang Bereitschaftsdienst fällt Insgesamt maximal 24 h ausschl. der Pausen

32 Tarifmodell Bereitschaftsdienst Öffnungsklausel Wöchentliche Höchstarbeitszeit Abweichung von der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gem. 7 Abs. 2a ArbZG (Opt-Out) bei Stufe A+B bis 58 Stunden/Woche bei Stufe C+D bis 54 Stunden/Woche 32

33 Belastungsananlyse nach 5 ArbSchG. 33

34 34

35

36 Tarifmodell Bereitschaftsdienst Öffnungsklausel Opt-Out-Regelung ( zusätzl. oh. Freizeitausgleich) 48 Stunden/Woche = 26,13 Bereitschaftsdienste* ( 48 38,5= 9,5 Stdt./Woche * 44 Wochen = 418Stdt./Jahr/16 = 26,13 ) 54 Stunden/Woche = 42,63 Bereitschaftsdienste* 58 Stunden/Woche = 53,63 Bereitschaftsdienste* * bei 16-stündigen Bereitschaftsdiensten in 44 Wochen 36

37 Tarifmodell Bereitschaftsdienst Öffnungsklausel Ausgleichszeitraum : bis zu einem Jahr vom Entstehungszeitpunkt Teilzeitklausel für Betreuung Kinder/ pflegebedürftige Angehörige gesonderte Höchstgrenzen Info an landesbezirkliche Tarifparteien: Verhandlungen BV/DV für Öffnungsmodell u. opt-out 37

38 Tarifmodell Rufbereitschaft Unveränderte Definition Der Arbeitgeber darf Rufbereitschaft nur anordnen, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit durch Inanspruchnahme aus Rufbereitschaft über 10 Stunden ist zulässig Arbeitsschutzrechtlich wird nur die tatsächliche Inanspruchnahme gewertet! 38

39 Bezahlung Rufbereitschaftszeit Pauschale i.h.v. vier Stundenentgelten 12,5 % des Stundenentgelts je Stunde Pauschale i.h.v. zwei Stundenentgelten Mo-Fr Sa, So und Feiertags 0-11 Std. ab 12 Std. 39

40 Bezahlung Rufbereitschaft Rufbereitschaftszeit Bei Anordnung bis 12 Stunden 12,5 % des Stundenentgelts je Stunde Bei Anordnung ab 12 Stunden Rufbereitschaftspauschale (2 Stunden Mo-Fr; 4 Stunden Sa, So und Feiertags) Inanspruchnahmezeit Überstundenentgelt Aufrundung auf volle Stunde; keine 3stündige Garantiezeit 40

41 Praxisbeispiele 41

42 Schicht - dienste Arbeitszeitmodelle Starrer Arbeitsbeginn-/ / ende Variabler Arbeitsbeginn-/ / ende Mit / ohne Kernarbeitszeit Mit / ohne Dienstplan Mit / ohne Arbeitszeitkonto Verkürzte / verlängerte Tages- dienste Geteilte Tages- dienste Bereitschafts- dienste Sonn-/ Feiertags - arbeit Tages -/ Regel- dienste Versetzte Tages- dienste Nacht- dienste Wechsel- schicht- dienste Rufdienste 42

43 Organisation der Arbeitszeit Tagesdienst von 8 Stunden ( 7,7 Stdt) und Bereitschaftsdienst von 16 Stunden Verlängerte Tagesdienste mit verkürztem Bereitschaftsdienst 3- Schicht Modelle ggf. mit versetzten Schichten 43

44 Tagesdienst von 8 Stunden ( 7,7 Stdt) und Bereitschaftsdienst von 16 Stunden

45 Betriebsabläufe im Krankenhaus Verlauf der Arbeitsbelastung 140% 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0% 0:00 2:00 4:00 6:00 8:00 10:00 12:00 14:00 16:00 18:00 20:00 22:00 00:00 45

46 Inanspruchnahmekurve im Bereitschaftsdienst 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 16:00 18:00 20:00 22:00 0:00 2:00 4:00 06:00 08:00

47 Spätdienstmodell 2 Schichten plus Bereitschaftsdienst Frühdienst / Tagesdienst mit stärker Besetzung Verlängerung der Betriebszeiten z.b. Op. durch Spätdienst mit 1 Arzt bzw. Team je nach Arbeitsanfall bis Uhr direkt anschließender Bereitschaftsdienst von 10 bis 12 Stunden mit anschließendem Freizeitausgleich 47

48 Spätdienstmodell

49 Schichtdienst 3 Schichten rund um die Uhr Bekannt Organisationsform z.b. Intensiv -oder Aufnahmeeinheiten Wie Spätdienstmodell nur in der Nacht statt Bereitschaftsdienst volle Schicht. 49

50 Schichtdienst mit BD

51 Gleitzeitmodell Festlegung von Kernarbeitszeit und Rahmenarbeitzeit Kernarbeitszeit 9:00 bis 15:00 Uhr Rahmenzeit 6:00 bis 19:00 Uhr Servicezeit 7:00 bis 18:00 Uhr Keine Überstundenzuschläge Obergrenze für Arbeitszeitkonto festlegen (+50 Stunden am Monatsende; Mehrstunden verfallen!) Minusstunden festlegen ( - 20 Stunden ) Umfang des möglichen Ausgleichsrahmen pro Woche regeln (z.b. max. 2 freie Tage im Monat) Information über Zeitstände an Vorgesetzten (Direktionsrecht) 51

52 Fazit Das neue Tarifecht schafft den Krankenhäusern die rechtlichen Möglichkeiten flexible Arbeitszeitmodelle umzusetzen. Die Produktivität und Wirtschaftlichkeit lassen sich deutlich erhöhen. Überstundenzuschläge gehören eigentlich der Vergangenheit an Aktives Handeln der Unternehmensleitung ist gefordert Das neue Tarifrecht setzt dabei auf die Betriebsebene Allerdings; mit der Änderung von Arbeitszeiten ist es nicht getan, es müssen auch die Arbeitsabläufe verändert werden! 52

53 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 53

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