Publish or perish!? Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende

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1 Publish or perish!? Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende

2 Agenda Promotionsordnungen und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Einige Rahmenbedingungen wissenschaftlichen Publizierens Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, Plagiat Rechtsfragen der Übernahme fremder Inhalte Akademischer Reputationserwerb und die Wahl des idealen Publikationsorts Gestaltung des Verlagsvertrags Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld? Druckkostenzuschüsse, Publikationspauschalen und Open Access-Fonds Set the Default to Open Wissenschaftspolitische Rahmenbedingungen des Open Access-Publizierens Who s Afraid of Green, Gold and Platinum? Zur Farbenlehre des Open Access Open Access-Infrastrukturen der Berliner Universitäten Nach der Veröffentlichung Rezensionen und (alternative) Nutzungsmetriken Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 2

3 Promotionsordnungen und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Einige Rahmenbedingungen wissenschaftlichen Publizierens Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 3

4 Die Dissertation ist in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen. Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 4

5 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 5

6 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 6

7 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 7

8 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 8

9 Übernahme fremder Inhalte, Zitate

10 Plagiat: Die wörtliche und gedankliche Übernahme fremden geistigen Eigentums ohne entsprechende Kenntlichmachung Positionspapier Hochschulverbände zur Guten Wissenschaftlichen Praxis Schmücken mit fremden Federn

11 Wissenschaftsplagiat vs. Urheberrechtsplagiat Regeln der Guten wissenschaftlichen Praxis, z.b. Positionspapier Hochschulverbände: Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten Urheberrecht: Ist ein zitiertes Werk überhaupt urheberrechtlich geschützt? Zitatrecht, 51 UrhG: Nutzung muss durch Zitatweck gerechtfertigt sein

12 Plagiat in der Guten wissenschaftlichen Praxis Positionspapier Hochschulverbände: Fehlverhalten: Mit Fehlverhalten ist eine Grenze überschritten, die Wissenschaftliches und Unwissenschaftliches trennt. Gute Wissenschaftliche Praxis: Originalität und Eigenständigkeit: Fähigkeit des Autors, fremden Gedankengängen und Inhalten aus wissenschaftlichen Vorarbeiten vor dem Hintergrund eigener Erkenntnis einen eigenen sprachlichen Ausdruck zu verleihen.

13 Aus dem Positionspapier: Recherche und Zitation: korrektes und sorgfältiges Recherchieren und Zitieren bzw. Verweisen. Erkennbarkeit, was an fremdem geistigem Eigentum übernommen wurde: Deutliche Hinweise auf wörtliche und gedankliche Entlehnungen Plagiat: wörtliche und gedankliche Übernahme fremden geistigen Eigentums ohne entsprechende Kenntlichmachung: im Regelfall prüfungsrelevante Täuschungsversuche

14 Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis Akademische Folgen von Plagiaten Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz: Plagiat als schwerwiegendes Fehlverhalten. Wird es nachgewiesen, können akademische Grade und die Lehrbefugnis entzogen werden, außerdem können arbeits-, zivil-, straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen folgen.

15 Promotionsordnungen Phil. Fak. Der Uni Düsseldorf Mit (der Promotion) stellt die Verfasserin bzw. der Verfasser die Fähigkeit zu selbstständiger Forschung und angemessener Darstellung der Ergebnisse unter Beweis. Promotionsordnung der Phil. Fak. III der HU Berlin: Die Dissertation ist eine vom Antragstellenden selbständig verfasste Abhandlung im gewählten Promotionsfach, die in Form und Inhalt wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und zu neuen Erkenntnissen gelangt.

16 Plagiats-Kategorien /

17 1 Komplettplagiat 2 Verschleierung 3 Übersetzungsplagiat 4 Strukturplagiat 5 Alibi-Fußnote 5.1 Bauernopfer 5.2 Verschärftes Bauernopfer 6 Weitere Kategorien 6.1 Halbsatzflickerei 6.2 Shake & Paste 6.3 Kopiertes Zitat 6.4 Unbekannte Quelle 6.5 Verdachtsmomente 6.6 Möglicherweise übernommene Rechtschreibfehler 6.7 Eigenplagiat 6.8 Kein Plagiat 7 Fußnoten 8 Kommentare

18 Kategorie:Verschleierung Verschleierungen sind Textstellen, die erkennbar von fremden Quellen abstammen, aber umformuliert und weder als Paraphrase noch als Zitat erkennbar gemacht wurden. Die Vermutung, dass die Neuformulierung dazu dient, die Herkunft aus fremder Quelle zu verschleiern, liegt nahe

19 Kategorie:BauernOpfer Fußnote zu einem unbedeutenden Teil eines Originaltexts, größere Abschnitte aus demselben ohne Zitatnachweis übernommen. Wirklich großräumige Verwendung von ganzen Absätzen

20 Urheberrecht Created By Scindo, Public Domain, ack.png

21 Geschützte Werke: Was ist der Schutzgegenstand?

22 Urheberrechtsschutz (schon) von Textausschnitten Zusammenfassungen von Artikeln der Tagespresse Eine Handlung, die im Laufe eines Datenerfassungsverfahrens vorgenommen wird, das darin besteht, einen aus elf Wörtern bestehenden Auszug eines geschützten Werkes zu speichern und auszudrucken, kann unter den Begriff der teilweisen Vervielfältigung fallen, wenn die so wiedergegebenen Bestandteile. die eigene geistige Schöpfung durch den Urheber zum Ausdruck bringen. EuGH Infopaq ( 2009)

23 Urheberrechtlicher Schutz von Grafiken

24 2 UrhG (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

25 Grenzen des Urheberrechts Schrankenregeln Erschöpfung des Verbreitungsrechts (=First Sale Doctrine) Amtliche Werke Urheberrecht Schutzfrist

26 Zwischenergebnis Ausgangsfall: Das Urheberrecht des XY (Comic-Zeichner) ist durch das Vervielfältigen, Verbreiten und Ins-Netz-Stellen betroffen.

27 Wann ist die Nutzung trotzdem erlaubt? Schutzfrist abgelaufen Amtliches Werk (z.b. Gesetz oder Gerichtsentscheidung) Einräumung von Nutzungsrechten (!) Schrankenregeln = Ausnahmeregeln

28 Einräumung von Nutzungsrechten: Lizenzvertrag

29 Angenommen, die Grafik ist so auf der Webseite des Comic-Zeichners zu finden By XY This work is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.

30 Ausnahmeregelung: Zitat

31 Was ist ein Zitat? Die unveränderte Übernahme fremden Geistesgutes unter Quellenangabe in den Grenzen des 51 UrhG.> Es dient dem Allgemeininteresse freier geistiger Auseinandersetzung, an Dialog, Kritik und kultureller Entwicklung

32 51, Zitierschranke Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe Veröffentlichtes Werk Durch den besonderen Zitat-Zweck gerechtfertigt Deutscher Bibliotheksverband e.v. Rechtskommission Armin Talke 5/22/2014 S. 32

33 51 UrhG, Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, (wissenschaftliches Großzitat) 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, (Kleinzitat) 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. (Musikzitat) 5/22/2014 S. 33

34 Zitatzweck zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen Nicht: Illustration/ Schmuck Nicht: Zweck der eigenen Arbeitsersparnis 5/22/2014 S. 34

35 Bildzitat

36 Die feinen Unterschiede Akademischer Reputationserwerb und die Wahl des idealen Publikationsorts Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 36

37 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 37

38 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 38

39 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 39

40 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 40

41 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 41

42 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 42

43 Verlagsvertrag Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 43

44 Gestaltung des Verlagsvertrags

45 Verlagsvertrag: Typische Regelungsgegenstände Vertragsgegenstand: Überlassungsverpflichtung des Verfassers und Auswertungspflicht des Verlegers Einräumung von Nutzungsrechten: Nutzungsrechte für verschiedene Nutzungsarten (z. B. Vervielfältigung und Verbreitungals Hardcoverausgabe, auf maschinenlesbaren Datenträgern (CD-ROM, DVD, etc.)) i. d. R. ausschließliche Nutzungsrechte, räumlich und zeitlich unbeschränkt Pflicht zur Rechtsausübung Beschaffenheit und Umfang des Werks: Verfasser i. d. R. verpflichtet, ein vollständiges und satzfertiges Manuskript abzuliefern Zuständigkeit für Rechteklärung an fremden Text-und/oder Bildvorlagen, Kostentragung Ablieferungs- und Veröffentlichungstermin Frist für Produktionsdauer (Promotionsvorhaben) Rücktrittsmöglichkeit nach Nachfristsetzung Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 45

46 Rechtliche Unbedenklichkeit/ Haftung: Zusicherung des Verfassers, dass mit Veröffentlichung des Werks keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Haftungsfall: Kostenverteilung nach dem Verschuldensanteil im Innenverhältnis Enthaltungspflicht und Konkurrenzverbot Treuepflichten gegenüber dem Verlag, Interessenabwägung Zustimmungs- und Unterrichtungspflichten Werbung / Ausstattung / Preis Verlag ist zu angemessener Verbreitung verpflichtet. Verlag bestimmt i.d.r. formale Gestaltung, Ausstattung, Ladenpreis und Nutzervergütung Korrektur Verfasser ist zur Endkorrektur innerhalb einer bestimmten Frist ohne zusätzliche Vergütung verpflichtet. Problem: nachträgliche Korrekturen im fertigen Satz; Kostentragung Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 46

47 Honorar: Bestimmter Prozentsatz am Verlagsabgabepreis (Nettoerlös) oder Netto-Ladenpreis. Seltener: Pauschalhonorar bei Dissertationen i.d.r. Honorarverzicht oder Druckkostenzuschuss (angemessene Vergütung ( 32 UrhG) bestimmt sich nach der Branchenüblichkeit) Honorarfrei: Beleg-, Frei-, Pflicht-, Prüf-, Werbe- und Besprechungsexemplare Ggf. Beteiligung an Nettoerlösen bei Lizenzvergabe an Dritte Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 47

48 Druckkostenzuschuss Freiexemplare / Zugriffsrecht Regelung zur Verramschung oder Makulierung Regelung, wann Verleger Restauflage verramschen darf Unterrichtungsverpflichtung des Verlegers vor Verramschung/ Makulierung Anbietungspflicht des Verlegers vor Verramschung/ Makulierung Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 48

49 Grundsätze des Verlagsvertrags 1 Durch den Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur oder der Tonkunst wird der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen. Der Verleger ist verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Verlagsrecht = Recht zur verlagstypischen Vervielfältigung und Verbreitung (Druckform)

50 Beispielsklausel: Rechteeinräumungen Hauptrechte Der Autor überträgt dem Verlag räumlich und inhaltlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist und etwaiger Schutzfristverlängerungen das ausschließliche, übertragbare Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes (Verlagsrecht) für alle Druckausgaben wie auch körperlichen elektronischen Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachfassungen.

51 Beispielsklausel: Rechteeinräumungen Nebenrechte Der Autor räumt dem Verlag für die Dauer des Hauptrechts nach Abs 1 folgende ausschließliche, übertragbare und räumlich unbeschränkte Nebenrechte ein: für alle Auflagen und Ausgaben, insbesondere als Hardcover-, Taschenbuch-, Volks-, Buchgemeinschafts-,. b) das Sonderausgabenrecht c) das Recht, das Werk in andere Sprachen oder Mundarten zu übersetzen, das Recht zur Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Werkes Gesamtausgabe digitale Speichermedien online- Zugänglichmachung.Übertragung der Rechte an Dritte

52 Beispiel: De Gruyter 2.1 The Author/Editor grants.to the Publisher the following rights the right to reproduce and distribute the Article in printed form, including print-on-demand; the right to produce prepublications, reprints, and special editions of the Article; the right to translate the Article into other languages; the right to reproduce the Article using photomechanical or similar means including, but not limited to photocopy, and the right to distribute these reproductions; the right to reproduce and distribute the Article electronically or optically on any and all data carriers or storage media especially. the right to store the Article in databases, including online databases,

53 2.2. The rights pursuant to clause 2.1 shall be granted as exclusive rights for the duration of the copyright, each unlimited in geographic scope The Publisher may transfer the rights granted to it pursuant to clauses 2.1 and 2.2 in whole or in part to third parties, Retention of Rights: The Author/Editor may deposit an Author-created version of the Article on Author's/Editor's funder's or funder's designated repository

54 Beispielsklausel: Rechte und Pflichten des Verlags (1) Der Verlag übernimmt die Herstellung und den Vertrieb des Werkes auf seine Kosten. (2) Der Verlag ist verpflichtet, die Verbreitung des Werkes durch geeignete Werbemaßnahmen zu fördern. (3) Ausstattung des Werkes, Umschlaggestaltung

55 Beispielklausel: Gewährleistung (1) Besteht hinsichtlich der in dem Werk enthaltenen Darstellungen von Personen und Ereignissen das Risiko einer Rechts-, insbesondere Persönlichkeitsrechtsverletzung, so wird der Autor den Verlag hierauf bei Ablieferung des Manuskripts schriftlich hinweisen..der Autor versichert im Übrigen, dass sein Werk auch andere Rechte Dritter nicht verletzt. (2) Er versichert weiterhin, dass er über die genannten Rechte an dem Werk allein und uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist und dass er bisher keine diesem Vertrag entgegenstehende Verfügung getroffen hat und auch nicht treffen wird. Der Autor stellt den Verlag insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

56 Beispielklausel: Druckfahnen, Korrektur und Satz Satz und Korrekturen (1) Die Erstkorrektur des Satzes wird vom Verlag oder einem vom Verlag beauftragten Dritten vorgenommen. Nach Durchführung der Erstkorrektur wird dem Autor ein gut lesbarer Abzug übersandt. (2) Der Autor ist verpflichtet, diesen Abzug unverzüglich nach Zugang honorarfrei zu korrigieren und ihn mit dem Vermerk druckfertig zurückzusenden.

57 Beispielklausel: Honorar (1) Für die erste und alle weiteren Auflagen des Werkes erhält der Autor ein Honorar in Höhe von...% des um den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz verminderten Ladenpreises für jedes verkaufte, bezahlte und nicht remittierte Exemplar einer Ausgabe des Werkes

58 Beispielklausel: Freiexemplare 9 Freiexemplare (1) Der Autor erhält für seinen eigenen Bedarf von der Erstauflage und jeder veränderten Neuauflage des Werkes... Freiexemplare... (3) Die nach den Abs 1 und 2 bezogenen Exemplare dürfen nicht weiterveräußert werden. Für sie besteht kein Honoraranspruch.

59 Beispielklausel: Konkurrenzverbot Der Autor verpflichtet sich, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages während der Laufzeit dieses Vertrages jede anderweitige Veröffentlichung des Werkes oder von Teilen davon, gleich in welcher Form (gedruckt, körperliche elektronische Form oder online) zu unterlassen. Er verpflichtet sich weiterhin, von Veröffentlichungen in anderen Verlagen abzusehen, die von ihrer Thematik, ihrem inhaltlichen Konzept und ihrem Erscheinungsbild geeignet erscheinen, mit dem Werk und/oder allen anderen vertragsgegenständlichen Werkarten oder Nutzungsformen in Wettbewerb zu treten..

60 Beispielklausel: Lieferbarkeit (1) Der Autor ist zu benachrichtigen, wenn die Verlagsausgabe des Werkes vergriffen ist. Er ist dann berechtigt, den Verlag schriftlich aufzufordern, sich spätesten innerhalb von... Wochen nach Eingang der Aufforderung zu verpflichten, innerhalb einer Frist von weiteren... Monaten eine ausreichende Anzahl von Exemplaren des Werkes herzustellen und zu verbreiten. (2) Fristsetzung, Kündigung

61 Beispielklausel: Verramschen Werden in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren weniger als...% der Exemplare der letzten Druckauflage des Werkes abgesetzt, so ist der Verlag berechtigt, die Restbestände zu Sonderpreisen, die frei festgelegt werden können, ganz oder teilweise zu verkaufen.

62 Was ist verhandelbar? Gewinnbeteiligung pro Exemplar Druckkostenzuschuss Ladenpreis Zahl der Freuexemplare Ausstattung (Papier, Lektorat, Qualität des Satzes) Fristen der Herstellung Bei elektronischen Ausgaben: - Total- Buy-Out- Verträge vermeiden - Einfaches Recht zur Online-Bereitstellung sichern - Oder: Embargo-Fristen verhandeln Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 62

63 Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld? Druckkostenzuschüsse, Publikationspauschalen und Open Access-Fonds Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 63

64 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 64

65 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 65

66 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 66

67 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 67

68 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 68

69 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 69

70 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 70

71 Ausschüttung der VG Wort Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 71

72 Ausschüttung der Verwertungsgesellschaften Angemessene Vergütung für Nutzungen u.a.: Ausleihe in Bibliotheken: Bibliothekstantieme Kopien: Betreiberabgabe, Leermedienabgabe

73 Set the Default to Open Wissenschaftspolitische Rahmenbedingungen des Open Access-Publizierens Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 73

74 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 74

75 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 75

76 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 76

77 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 77

78 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 78

79 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 79

80 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 80

81 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 81

82 Who s Afraid of Green, Gold and Platinum? Zur Farbenlehre des Open Access Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 82

83 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 83

84 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 84

85 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 85

86 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 86

87 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 87

88 Rechtlicher Hintergrund von Open Access Was bedeutet Open Access in rechtlicher Hinsicht? Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 88

89 Elektronische Erstpublikation ( goldener Weg ) Rechteeinräumung: Wissenschaftliche Publikation = urheberrechtlich geschützt Einräumung der zur freien Internetpublikation erforderlichen unentgeltlichen Nutzungsrechte an OA-Verlag, Dokumentenserver, etc. Ggf. Erweiterung um Nutzungsrechte, die PoD-Dienste erlauben, Ermächtigung zur Übertragung einfacher Nutzungsrechte an weitere Repositorien, etc. Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts: Wissenschaftler behalten dadurch die Möglichkeit, ihr Werk parallel in gedruckter oder elektronischer Form zu veröffentlichen Unbefristete und unwiderrufliche Rechteeinräumung (DINI Zertifikat), Bearbeitungsrecht (Langzeitarchivierung) Erklärung, dass der Internetpublikation keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte Dritter, Persönlichkeitsrechte ( 22 KUG), etc.) entgegenstehen. Ggf. zusätzlich Open-Content-Lizenz (z. B. CC) nach den Forderungen der Berliner Erklärung (insbes. Befugnis zur Weiterverbreitung) Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 89

90 Elektronische Zweitveröffentlichung ( grüner Weg ) Pre- oder Postprint Rechteeinräumung: Repositorium benötigt entsprechende Nutzungsrechte, aber: Urheber hat bereits Dritten (z. B. Verlag) Nutzungsrechte eingeräumt Liegt das Recht zur elektronischen Veröffentlichung bereits exklusiv beim Verlag?, Enthaltungspflicht?) Wenn die Online-Nutzungsrechte exklusiv beim Verlag liegen, dann ist eine Zweitpublikation nur mit Zustimmung des Verlags möglich Fazit: Falls zusätzlich eine OA-Publikation gewünscht ist: Zweitveröffentlichungsrechte im Verlagsvertrag vorbehalten! Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 90

91 Vorbehalt der Zweitveröffentlichung Streichungen: Durchstreichen von Formulierungen, die die exklusive Abgabe aller Rechte ebenso wie weitere einschränkende Formulierungen beinhalten. Hinweis darauf in Begleitbrief. Vertragszusätze: Zusatz beifügen, um sich das einfache Nutzungsrecht für die Onlinenutzung auf einem Non-Profit- Dokumentenserver vorzubehalten. Gegenzeichnung durch Verlag. Beispiele: SPARC Author's Addendum (SPARC) Copyright Addendum Engine (Science Commons, SPARC) Open Access.net Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 91

92 Rechteeinräumung bei Open Access i.e.s. Open Content-Lizenzen Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 92

93 By XY This work is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License. Aussage / Bedingungen dieser Lizenz: XY ist Rechteinhaber Jeder darf das Werk verbreiten, ins Netz stellen, bearbeiten XY muss genannt werden Das (unbearbeitete) Werk darf nur unter der gleichen Lizenz genutzt werden

94

95

96 Bei Nutzung keine Angabe des Namens oder der Lizenz erforderlich Auch das bearbeitete Werk darf nur unter der gleichen Lizenz genutzt werden

97 Open Access-Infrastrukturen der Berliner Universitäten Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 97

98 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 98

99 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 99

100 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 100

101 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 101

102 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 102

103 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 103

104 Rechtsfragen nach der Publikation Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 104

105 Konkurrenzverbot

106 Lieferbarkeit

107 Neuauflagen

108 Verramschen

109 Nach der Veröffentlichung Rezensionen und (alternative) Nutzungsmetriken Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 109

110 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 110

111 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 111

112 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 112

113 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 113

114 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 114

115 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 115

116 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 116

117 Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 117

118 Literaturhinweise Stock, Steffen u.a.; Erfolgreich promovieren: Ein Ratgeber von Promovierten für Promovierende, 3. Aufl Ruhl, Kathrin u.a. (Hrsg.), Publizieren während der Promotion, 2010 Günauer, Franziska u.a.; GEW-Handbuch promovieren mit Perspektive : ein Ratgeber von und für DoktorandInnen, 2. Aufl Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 118

119 Besten Dank für Ihre Geduld und Ihr Interesse! Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung Dr. Christian Mathieu / Armin Talke, LL.M. Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz Wissenschaftliche Dienste Potsdamer Straße 33 D Berlin Tel.: +49 (0)30 / / 220 Fax +49 (0)30 / christian.mathieu@sbb.spk-berlin.de armin.talke@sbb.spk-berlin.de Wissenschaftliches Publizieren für Promovierende S. 119

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