BRANDSCHUTZPLÄNE FÜR DEN FEUERWEHREINSATZ

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1 Österreichischer Bundesfeuerwehrverband Die österreichischen Brandverhütungsstellen TECHNISCHE RICHTLINIEN VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ TRVB 121 O BRANDSCHUTZPLÄNE FÜR DEN FEUERWEHREINSATZ INHALTSÜBERSICHT 1. Einleitung 2. Aufbau 3. Format 4. Maßstab 5. Maßleiste, Randraster 6. Umfang 7. Ausführung 8. Anzahl und Aufbewahrung 9. Planzeichen 10. Planbeispiele Anhang 1: Deckblatt Anhang 2: Objektbeschreibung Anhang 3: Lagebild Anhang 4: Lageplan Anhang 5: Geschoß-Übersichtsplan Anhang 6a: Geschoßplan Anhang 6b: Geschoßplan Anhang 7: Übersichtsplan Anhang 8: Bedienungsgruppen- Übersichtsplan Anhang 9a: Bedienungsgruppenpläne zweiseitig - Vorderseite Anhang 9b: Bedienungsgruppenpläne zweiseitig - Rückseite Anhang 10: Lageplan mit verkleinerter Gesamtdarstellung Anhang 11: Wasserlöschanlagen- Übersichtsplan Genehmigt in der 321. Präsidialsitzung des ÖBFV am und in der Geschäftsführerkonferenz der österreichischen Brandverhütungstellen am Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit Zustimmung des Herausgebers Ausgabe Ersatz für Ausgabe 2004

2 1. Einleitung Zweck dieser Richtlinie ist die einheitliche Gestaltung von Brandschutzplänen. Brandschutzpläne sind färbige, vereinfachte Lage- und Gebäudepläne und müssen alle Informationen enthalten, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind und ausschließlich zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt sind. Soferne aus innerbetrieblichen Gründen Pläne erforderlich sind (z.b. Fluchtweg- oder Orientierungspläne), kann diese Richtlinie als Grundlage für die Erstellung dieser Pläne verwendet werden. Diese Pläne müssen jedoch nicht zur Gänze mit dieser TRVB übereinstimmen, müssen nicht von der örtlich zuständigen Feuerwehr oder mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle vidiert werden und dürfen nicht im Plankasten für die Feuerwehr hinterlegt werden. Sie sind jedenfalls von der örtlich zuständigen Feuerwehr oder mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle auf formale Richtigkeit zu vidieren, dafür ist das Deckblatt zu verwenden. Bei komplexen Objekten und/oder Zugangssituationen wird empfohlen, das Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr oder mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle herzustellen. Brandschutzpläne müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. 2. Aufbau In Österreich werden teilweise unterschiedliche Detail-Anforderungen an die Ausführungsform von Brandschutzplänen gestellt. In den Anhängen 1 bis 11 dieser Richtlinie (unter Punkt 10. Planbeispiele) werden diese Detail- Anforderungen in Form von Musterdarstellungen dargelegt. Hinweis: die Pläne sind reine Symbolpläne in denen versucht wurde, so viele Symbole wie möglich unterzubringen und stellen keinerlei tatsächlich existierende Objekte dar. Die Pläne sind keinesfalls ein Beispiel für die brandschutztechnisch richtige Umsetzung baulicher Maßnahmen! Dem/Der Ersteller/in von Brandschutzplänen wird dringend empfohlen, sich vor Ausführung bei jener Stelle, die diese Brandschutzpläne letztendlich auf formale Richtigkeit vidieren wird zu erkundigen, welche Unterlagen im Sinne der Anhänge 1 bis 11 konkret erforderlich sind! Grundsätzlich werden jedoch zumindestens folgende Unterlagen zu erstellen sein: - Deckblatt sinngemäß Anhang 1, - Objektbeschreibung sinngemäß Anhang 2, - Legende nur mit den verwendeten Plansymbolen, - Lageplan gemäß Anhang 4 - und je Objekt die erforderlichen Geschoßpläne (Grundrisspläne) gemäß Anhang 6a und 6b Es können darüber hinaus auch z.b. Übersichtspläne in Form eines Lagebildes gemäß Anhang 3 verlangt werden, welche durch einen größeren Erfassungsbereich eine weiträumigere Orientierung um das Objekt zulassen, um beispielsweise Bereitstellungsräume, komplexere Zufahrtswege oder weiter entfernte Wasserbezugsstellen darstellen zu können. Hinweis: Hier haben sich Orthofotos mit den erforderlichen Zusatzangaben wie Straßen- und Objektsbezeichnungen als vorteilhaft erwiesen.. Brandschutzpläne mit Bedienungsgruppenkarten (Anhänge 7, 8, 9a, und 9b) bilden eine weitere Darstellungsmöglichkeit, wobei folgende Teilpläne dazu erforderlich sind: TRVB 121 O Seite 2 von 34

3 - Übersichtsplänen gemäß Anhang 7: hier werden Geschosspläne eines Objektes mit allen automatischen und nichtautomatischen Meldern bzw. Komponenten der Brandmeldeanlage dargestellt. Es soll möglichst ein ganzes Geschoss oder ein größerer Bereich abgebildet sein, der der besseren Übersicht dient. - Bedienungsgruppenplänen (siehe Anhang 9a und 9b): diese sind beidseitig auszuführen. Auf der Vorderseite ist ein verkleinerter Übersichtsplan mit der betreffenden farblich unterlegten Meldergruppe abzubilden. Auf der Rückseite ist ein Gebäudeausschnitt mit dem Melderbereich inklusive der Komponenten der Brandmeldeanlage und der entsprechenden Nummerierung darzustellen (Meldergruppe und Meldernummer). - Bedienungsgruppen-Übersichtsplan gemäß Anhang 8: - es sind alle Druckknopfmelder mit Meldergruppe und Meldernummer einzutragen, jedoch keine automatischen Brandmelder; - es sind die Komponenten der BMA (Sirenen, Brandmelderzentrale, usw.) darzustellen - es sind die jeweiligen Meldergruppen mit der Bezeichnung BG xxx darzustellen Hinweis: Diese Brandschutzpläne mit Bedienungsgruppenkarten werden von einigen Alarmannehmenden Stellen pflichtig gefordert. Um welche Stellen es sich handelt, ist dem Anhang 2 der TRVB 114 S 14 zu entnehmen. Gibt es für eine darzustellende brandschutztechnische Einrichtung kein Symbol gemäß Punkt 9, so ist ein Symbol in Anlehnung an die vorhandenen zu zeichnen und zwecks zentraler Erfassung und Überprüfung der Übereinstimmung mit den Intentionen dieser TRVB vom TRVB-AK freizugeben. Das Symbol ist in editierbarer Form (PSD, TIFF, JPG, DWG) an sg4.3@bundesfeuerwehrverband.at zu senden und darf erst nach Freigabe endgültig verwendet werden. Die Pläne selbst sind im Ordner für die Feuerwehr gemäß TRVB 114 S einzuordnen, bei mehreren Objekten sind diese mittels dementsprechend beschrifteter Trennblätter zu trennen. Sofern die Pläne auf Grund ihres Umfanges nicht im Ordner für die Feuerwehr hinterlegt werden können, sind sie in Mappen (Ordner) bereitzuhalten. Mappen bzw. Ordner sind deutlich sichtbar und dauerhaft zu beschriften. 3. Format Die Brandschutzpläne sind auf geeignetem Papier auszudrucken (Reinweiß o.ä., mindestens 90g/m 2 maximal 100g/ m 2 ). Die Pläne sind so zu falten und so in die Mappen bzw. Ordner einzulegen, dass sie zum Auffalten nicht herausgenommen werden müssen. Generell ist maximal A3 Querformat anzustreben, falls erforderlich, kann auf A3+A4 oder A3 Hochformat abgewichen werden. Falls es für eine wesentlich bessere Plandarstellung erforderlich erscheint, von diesen Formaten abzuweichen, ist vorab das Einverständnis der planvidierenden Stelle einzuholen. TRVB 121 O Seite 3 von 34

4 4. Maßstab Grundsätzlich ist für den Lageplan sowie für die Geschoßpläne ein solcher Maßstab zu wählen, sodass die erforderlichen Informationen und Symbole klar ersichtlich sind und das gewählte Blattformat möglichst ausfüllt wird. Ein bestimmter Maßstab ist daher nicht vorgeschrieben. Für einen allfällig erforderlichen Übersichtsplan ist ein Maßstab dermaßen zu wählen, dass sämtliche für die weiträumigere Orientierung relevanten Informationen am Plan dargestellt werden können. Empfohlen wird ein Maßstab von 1:1000 bis 1:2500. Generell müssen alle Geschoßpläne in einem einheitlichen Maßstab gezeichnet werden. Falls, auf den Brandschutzplänen mehrere nicht aneinandergebaute Objekte dargestellt werden, die in ihrer Größe stark differieren, kann vom einheitlichen Maßstab abgewichen werden. Hierbei ist unbedingt ein Vermerk unterschiedlicher Maßstab auf jedem Plan in der Nähe der Maßleiste einzutragen. Eine Teilung der einzelnen Geschoße auf mehrere Einzelpläne ist zulässig. In diesem Fall müssen folgende Eintragungen vorgenommen werden. Angabe im Plankopf (z.b. Erdgeschoß / Teil 1 usw..). Eine verkleinerte Gesamtdarstellung des Geschoßes mit Kennzeichnung des jeweils dargestellten Planinhaltes in der Nähe des Nordpfeiles. Angabe des Anschlußplanes. Die Pläne sind mit einem Übergriff zu zeichnen. Ab 4 Plänen pro Ebene ist ein Geschoß-Übersichtsplan erforderlich. Dieser kann das Format A3 überschreiten und muß alle wesentlichen Brandschutzsymbole (z.b. baulicher Brandschutz, betriebstechnischer Brandschutz, Gefahrenstellen, Entrauchungsanlagen, erweiterte Löschhilfe, besondere Gefahren) in gut leserlicher Form enthalten. 5. Maßleiste, Randraster Sämtliche Pläne sind mit einer Maßleiste oder einem Randraster zu versehen, mit deren Hilfe Entfernungen (Abstände) abgeschätzt werden können. Diese müssen 20 Meter oder ein Mehrfaches davon darstellen. 6. Umfang 6.1 Allgemeines Der Hauptzugang in jedes Objekt ist am unteren Blattrand zu situieren, abweichend davon kann der Hauptzugang, falls für eine bessere Darstellung erforderlich, am rechten Blattrand situiert werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Lageplan und alle Geschoßpläne in identischer Ausrichtung gezeichnet werden. Für Objekte in Pavillionbauweise sind die einzelnen Teilobjekte wie beschrieben darzustellen. Wenn die Ausrichtung vom Lageplan abweicht, ist dies durch einen Hinweis in der Form Geänderte Drehrichtung im Vergleich zum Lageplan anzugeben. Die kartographische Richtung muss durch einen nach Norden gerichteten Pfeil in der rechten oberen Planecke erkennbar sein. Aus den Brandschutzplänen müssen in übersichtlicher Weise Raumeinteilungen, Brandabschnitte, Flucht- bzw. Zugangsmöglichkeiten, Vorkehrungen für den Brandfall oder andere Schadensfälle, sowie Hinweise auf besondere Gefahren ersichtlich sein. Die unter den Punkten 6.2, 6.3 und 6.5 angeführten notwendigen Angaben sind je nach Art der baulichen bzw. betrieblichen Anlage in die Brandschutzpläne aufzunehmen. TRVB 121 O Seite 4 von 34

5 In den jeweiligen Planköpfen und am Deckblatt ist die zumindest die Einsatzadresse (Hauptzugang für die Feuerwehr Standort des Feuerwehr-Schlüsselsafes) anzugeben. In jenem Fall, bei dem die Einsatzadresse und die sogenannte Postadresse unterschiedlich ist, kann es nach Rückfrage bei der planvidierenden Stelle auch erforderlich sein, ebenso die Postadresse am Deckblatt anzuführen. 6.2 Lagebild betroffenes Gebäude färbig hervorheben Feuerwehrzufahrten Bereitstellungsräume Lotsenstandorte notwendige Absperrungen Wasserflächen, Wasserbezugsstellen Straßenbezeichnungen ev. Namensgebung/Objektbezeichnungen der Nachbarobjekte Löschwasserrückhaltemöglichkeiten, Löschwasserrückhalteeinrichtungen besondere Gefahren (z.b. Freileitungen, Trafostationen) 6.3 Lageplan Angrenzende und benachbarte Grundstücke, Gebäude und Verkehrswege Feuerwehrzufahrten und -zugänge Flächen für die Feuerwehr gemäß TRVB F Brandschutzstreifen und -zonen im Freien Standort(e) der Brandmelderzentrale(n), der/des Feuerwehrwehrbedienfeldes/r und des Feuerwehrschlüsselsafes Stiegenhäuser und Aufzüge inklusive allfällig vorhandener Druckbelüftungsvarianten Hinweis: Für den Fall, dass die in den Symbolen gewählte Stiegenhausbezeichnung von der tatsächlichen Bezeichnung vor Ort abweicht, ist folgendermaßen vorzugehen: In der Schnittskizze ist zuerst die im jeweiligen Symbol verwendete Bezeichnung anzugeben; Trennung mittels / und dann konkrete Bezeichnung vor Ort. z.b.:8/tg.. Symbolbezeichnung: 8, tatsächliche Bezeichnung TG Geschoßanzahl Löschwasserversorgung Einspeise stelle(n) von Löschwasserleitungen mit der Art und Anzahl der Dimension der Anschlüsse (z.b. 2 x B) Angaben über Brandschutzeinrichtungen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Stiegenhausentlüftungen (RA) Angaben über besondere Gefahren (bei Bedarf Angabe des relevanten Stoffes) Gebäudebezeichnung mit der Art der Nutzung Lagerungen brennbarer Stoffe im Freien Hauptabsperreinrichtungen, mit Angabe der Geschoße Kennzeichnung der Feuerwiderstandsklasse der Decken Brandwände, die vertikal durch alle Geschoße - ausgenommen Garagengeschoße reichen Bereiche, die durch Wasserlösch- oder Gaslöschanlagen geschützt werden, mit Angabe des Löschmittels bzw. Löschgases Bereiche, die durch Sauerstoffreduktionsanlagen geschützt sind Sprinkler-/Schaumlösch- bzw.- Hochdrucklöschzentralen(n) 1 2 Sämtliche Flächen (Straßen, Plätze u.ä.), die für die Feuerwehr gemäß TRVB F 134 genutzt werden können, sowie öffentliche Verkehrsflächen, sind am Lageplan blassgelb (ähnlich oder gleich folgenden RGB-Werten: Rot=255, Grün=255, Blau=152) zu hinterlegen. Jene Flächen (Straßen, Plätze u.ä.), die keinesfalls durch Feuerwahrzeuge benutzt werden dürfen, sind blassgelb/schwarz 45 Grad schraffiert darzustellen. Diese Flächen sind rot 45 Grad schraffiert darzustellen. TRVB 121 O Seite 5 von 34

6 Objektfunkbedienfeld Feuerwehr-Einsprechstelle Druckbelüftungsanlagen Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen Sammelplätze Hinweis: Sämtliche am Lageplan eingetragenen Brandschutzsymbole, die sich innerhalb des Gebäudes befinden, sind mit einer entsprechenden Geschoßangabe zu bezeichnen. 6.4 Übersichtsplan Wände Öffnungen in Wänden Stiegenhäuser Aufzüge Angaben zur Brandmeldeanlage und deren Komponenten (Sirenen, usw.) Raum- bzw. Raumgruppenbezeichnungen Objektfunkbedienfeld Feuerwehr-Einsprechstelle 6.5 Geschoß-Übersichtsplan Wände, die Brandabschnitte begrenzen Rauchabschnitte bzw. Rauchschürzen Wände Öffnungen in Wänden und Decken mit und ohne Brandschutzabschlüssen Stiegenhäuser inklusive allfällig vorhandener Druckbelüftungsvarianten Angriffswege für die Feuerwehr Fluchtwege ins Freie Aufzüge inklusive allfällig vorhandener Entrauchungs- bzw. Druckbelüftungsvarianten Hinweise auf besondere Gefahren in einzelnen Räumen oder Raumnutzungen mit Angabe der relevanten Stoffe Hinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt werden dürfen Absperr- und Abschalteeinrichtungen Sämtliche Brandschutzeinrichtungen wie Entrauchungsanlagen (DBA/RWA/BRE/BRA/BRV/RAA), Stiegenhausentlüftungen (RA) Raum- bzw. Raumgruppenbezeichnungen Bereiche die durch Wasserlösch-, Sauerstoffreduktions-, Pulver-, Schaum- oder Gaslöschanlagen geschützt werden, im letzteren Fall mit Angabe des Löschgases Sprinkler-/Schaumlösch- bzw.- Hochdrucklöschzentrale(n) Objektfunkbedienfeld Feuerwehr-Einsprechstelle Bereiche, die durch Druckbelüftungsanlagen geschützt werden Druckbelüftungszentrale Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen 6.6 Geschoßplan bzw. Bedienungsgruppen-Übersichtsplan Wände, die Brandabschnitte begrenzen Rauchabschnitte bzw. Rauchschürzen Wände Öffnungen in Wänden und Decken mit und ohne Brandschutzabschlüssen Brandschutzklappen nur nach Rücksprache mit der planvidierenden Stelle Stiegenhäuser inklusive allfällig vorhandener Druckbelüftungsvarianten Angriffswege für die Feuerwehr Fluchtwege ins Freie 3 4 Türöffnungen sind zumindest mit einer Gehachse oder mit der konkreten Türöffnung darzustellen; Türöffnungen sind zumindest mit einer Gehachse oder mit der konkreten Türöffnung darzustellen; TRVB 121 O Seite 6 von 34

7 6.6.8 Aufzüge inklusive allfällig vorhandener Entrauchungs- bzw. Druckbelüftungsvarianten Hinweise auf besondere Gefahren in einzelnen Räumen oder Raumnutzungen mit Angabe der relevanten Stoffe Hinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt werden dürfen Absperr- und Abschalteeinrichtungen Sämtliche Brandschutzeinrichtungen wie Entrauchungsanlagen (DBA/RWA/BRE/BRA/BRV/RAA), Stiegenhausentlüftungen (RA), Brandmelder Brandschutzklappen nur nach Rücksprache mit der planvidierenden Stelle Raum- bzw. Raumgruppenbezeichnungen Bereiche die durch Wasserlösch-, Sauerstoffreduktions-, Pulver-, Schaum- oder Gaslöschanlagen geschützt werden, im letzteren Fall mit Angabe des Löschgases Sprinkler-/Schaumlösch- bzw.- Hochdrucklöschzentrale(n) Objektfunkbedienfeld Feuerwehr-Einsprechstelle Bereiche, die durch Druckbelüftungsanlagen geschützt werden Druckbelüftungszentrale Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen Haltemagnete 7. Ausführung 7.1 Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind in den Brandschutzplänen folgende Farben zu verwenden: Blau: für Löschmittel und Löscheinrichtungen für die Feuerwehr Grün: für Fluchtwegsymbole, Notausgänge, Notausstiege, Entrauchungsvariante - Druckbelüftungsanlage etc. Rot: für Räume und Flächen mit erhöhter Brand und Explosionsgefahr, zur Kennzeichnung von Verboten sowie zum Herausheben wichtiger Informationen für die Feuerwehr Gelb: Kennzeichnung von anderen besonderen Gefahren (Gifte, Chemikalien, radioaktive Stoffe, Säuren, Laugen etc.), Gefahren durch Elektrizität Orange: Brand- und Rauchabschnittsgrenzen Der Sättigungsgrad der Farben ist so zu wählen, dass in den farbigen Bereichen vorhandene Schrift- oder Planzeichen deutlich lesbar bleiben. Brandmeldergruppen sind gruppenspezifisch verschiedenfarbig anzulegen. Diese Farben sind frei wählbar, da sie keine Warn- oder Hinweisfarben darstellen, müssen allerdings so gewählt werden, dass sie deutlich erkennbar sind. Auf den jeweiligen Geschoßplänen sind nur die auf diesen eingezeichneten Meldergruppen in ihrer Farbe - numerisch geordnet - in Form einer Leiste in der Nähe des Plankopfes anzuführen. Zur leichteren Lesbarkeit der Pläne müssen Verkehrswege wie Gänge, ständig frei zu haltende Bewegungsflächen, Eingangshallen usw.., die sich innerhalb des Gebäudes befinden, durch eine hellgraue Flächenfüllung hinterlegt werden. Für andere Räume ist diese Kennzeichnung unzulässig. Sofern das Erfordernis besteht, eigene Bedienungsgruppenpläne anzufertigen (siehe auch Anmerkung zu Punkt 6.5.4) ist folgendermaßen vorzugehen. Im Plankopf ist statt der Bezeichnung Brandschutzplan der Ausdruck Bedienungsgruppenplan einzutragen. 5 6 Sofern die Eintragung der Brandmeldergruppen die Übersichtlichkeit beeinträchtigt, sind eigene Bedienungsgruppenpläne zu verwenden und die geschützten Bereiche in den Brandschutzplänen dementsprechend zu beschriften. Dies gilt sinngemäß auch für die Eintragung von tragbaren Feuerlöschern. Siehe auch weitere Hinweise zu Brandschutzplänen mit Bedienungsgruppenkarten in Punkt 2 TRVB 121 O Seite 7 von 34

8 Die jeweilige Plannummer des Bedienungsgruppenplanes muss identisch mit der Nummer des zugehörigen Brandschutzplanes sein. Im Brandschutzplan müssen alle Brandschutzsymbole, allerdings ohne Meldersymbole, dargestellt werden. Im Bedienungsgruppenplan sind alle Meldergruppen, die zugehörigen Bedienelemente und die Brand- und Rauchabschnitte einzutragen. 7.2 Die Schrift muss in schwarzer Farbe ausgeführt sein. Die Schrifthöhe muss mindestens 2,5 mm betragen. 7.3 Angaben zum Inhalt müssen - mit oder ohne Farbe - als Klartext ohne Abkürzungen oder als Planzeichen dargestellt werden. 7.4 Angaben, die für den Einsatz der Feuerwehr von untergeordneter Bedeutung sind, sind wegzulassen (z.b. Kotenlinien, Raumgrößen, Fußbodenbelag, Sanitärtechnik, Einrichtungsgegenstände, etc.). 7.5 Jeder Raum ist mit einer eigenen unverwechselbaren Raumbezeichnung (Raumnummer oder Raumwidmung, wie z.b. Büro 1, Büro 2) zu bezeichnen. Hinweis: diese Raumbezeichnungen müssen ident mit den Meldereinzeltexten in der Brandmelderzentrale sowie den Kennzeichnungen vor Ort sein. 7.6 Sofern mehrere Geschoße gleichartige Grundrisse und Raumnutzungen haben und auch aus brandschutztechnischer Sicht gleichartig sind, können Regelgeschoßpläne ausgeführt werden. Soferne Brandmelder auf diesen Plänen eingezeichnet werden, dürfen Regelgeschoßpläne nur dann ausgeführt werden, wenn die Melderbezeichnungen mit Ausnahme vorangestellter Stockwerksnummern ident sind, z.b. Geschoß 2: Melder 2116/4, Geschoß 14: Melder 14116/4 an exakt gleicher Stelle übereinander In diesem Fall ist auf jedem Plan mittels Beispielen anzugeben, wie die Stockwerke auf den Melderbezeichnungen identifiziert werden können und sind die Melder auf dem Regelgeschoßplan ohne diese Stockwerksidentifizierungen einzuzeichnen, im Beispiel oben: alle Melder mit 116/4 7.7 Sind wichtige Angaben zu umfangreich, um auf dem Plan im jeweiligen Raum eingetragen werden zu können, sind die entsprechenden Symbole oder Texte in einem freien Planbereich mit einer Bezugslinie zur tatsächlichen Position darzustellen. 7.8 Bei weitläufigen Objekten, bei denen die Darstellung der Geschoße auf mehreren Geschoßplänen erfolgt, ist ab 4 Plänen pro Ebene die Erstellung von Geschoßübersichtsplänen zwingend erforderlich. Diese müssen enthalten: Brand- und Rauchabschnitte, Aufzüge, Verkehrswege, Stiegenhäuser, Wandhydranten, alle wesentlichen Brandschutzsymbole, keine Brandmelder. Diese Pläne können zusätzlich zur Darstellung von Löschanlagen und/oder Sprinklergruppen herangezogen werden. TRVB 121 O Seite 8 von 34

9 7.9 Jeder Brandschutzplan ist in der rechten unteren Ecke entsprechend dem folgenden Muster zu beschriften, zum Beispiel: Hinweis: die vorgegeben Relationen der Textgrößen gemäß vorliegendem Muster sind einzuhalten. Diese Beschriftung muss auch im gefalteten Zustand erkennbar sein, Plannummern sind besonders hervorzuheben Strichstärken und Symbolgrößen Außenwände, Brandabschnittsbildende Wände, Stiegenhauswände... 1,0 mm Wände, öffentliche Verkehrswege, benachbarte Objekte... 0,5 mm Hilfslinien... 0,25 mm Generell sollten alle Wände in einer annähernd maßstäblich richtigen Dicke dargestellt werden. Die Symbole sind in ihrer Größe nach dem Gesichtspunkt der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit den Plänen anzupassen. 8. Anzahl und Aufbewahrung Es sind insgesamt zumindest drei komplette Brandschutzplanparien erforderlich. Diese sind wie folgt aufzubewahren. - im Ordner für die Feuerwehr inklusive einer Kopie des vidierten Deckblattes - eine Brandschutzplanparie sowie Pdf-Dateien aller Pläne bei der örtlich zuständigen Feuerwehr - eine Brandschutzplanparie beim Brandschutzbeauftragten Anmerkungen: Bei z.b. Großobjekten kann es nach Vorgabe der planvidierenden Stelle erforderlich sein, zwei Parien im Ordner für die Feuerwehr zu hinterlegen. Brandschutzpläne bilden einen wesentlichen Bestandteil der erforderlichen Unterlagen, die für die Anschaltung von Brandschutzanlagen an öffentliche Brandmeldestellen erforderlich sind. Bei der Anschaltung von Brandmeldeanlagen sind ebenso sogenannte Bedienungsgruppenverzeichnisse erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, daß sich der Planverfasser mit dem Ersteller des Bedienungsgruppenverzeichnisses hinsichtlich der gewählten Plannummerierung abzustimmen hat! TRVB 121 O Seite 9 von 34

10 9. Planzeichen Hinweis: die Symbole wurden fortlaufend nummeriert, wobei zur besseren Übersicht und Nachvollziehbarkeit eine zusätzliche Klassifizierungsabkürzung der Nummer vorgesetzt wurde (z.b. BaBr - Baulichen Brandschutz ). Diese Nummern dürfen weder in die Legende noch in die Pläne eingetragen werden Planzeichen für den Baulichen Brandschutz Aktuelle Normen Nummer Symbol Beschreibung BaBr 01 Grenze eines Brandabschnittes BaBr 02 Grenze eines Rauchabschnittes bzw. Rauchschürze BaBr 03 Feuerschutzabschluss ohne Türschließer (weitere mögliche Klassifikationen: z.b. E30) BaBr 04 Feuerschutzabschluss mit Türschließer (weitere mögliche Klassifikationen: z.b. E30C) BaBr 05 Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen BaBr 06 Feuerwiderstandsklasse von Glasbauteilen BaBr 07 Brandschutzklappe mit Angabe der Feuerwiderstandsklasse BaBr 08 BaBr 09 Brandbrücke, Brandausbreitungsmöglichkeit Kennzeichnung der Brandwiderstandsklassen mit Angabe der angrenzenden Gebäude bzw. Erdreiches sowie der Dachkonstruktion inkl. Photovoltaik- oder Solaranlage am Dach integriert montiert mit folgenden Zusatzbezeichnungen: B..brennbare Dachkonstruktion NB nichtbrennbare Dachkonstruktion DH...harte Dachdeckung DW..weiche Dachdeckung ST Solarthermieanlage PV Photovoltaikanlage TRVB 121 O Seite 10 von 34

11 BaBr 10 BaBr 11 BaBr 12 BaBr 13 BaBr 14 Kennzeichnung der Brandwiderstandsklassen mit Angabe der angrenzenden Gebäude bzw. Erdreiches sowie der Dachkonstruktion inkl. Photovoltaik- oder Solaranlage am Dach auf Ständerkonstruktion montiert mit folgenden Zusatzbezeichnungen: B..brennbare Dachkonstruktion NB nichtbrennbare Dachkonstruktion DH...harte Dachdeckung DW..weiche Dachdeckung ST Solarthermieanlage PV Photovoltaikanlage Fluchtweg, Zusätze: NA = Notausgang oder Notausstieg Sicherheitsstiegenhaus druckbelüftet mit Angabe des Konzeptes: A: Aufenthaltskonzept (alle Türen im Stiegenhaus sollten möglichst geschlossen bleiben, Abströmöffnungen sind herzustellen) R: Räumungsalarmkonzept:(eine Türe im Stiegenhaus darf dauerhaft geöffnet sein) B: Brandbekämpfungskonzept (zwei Türen im Stiegenhaus dürfen dauerhaft geöffnet sein) und weiters mit folgenden Zusatzbezeichnungen: E Erdgeschoß D = Dachgeschoß K Kellergeschoß wenn z.b. zwei Kellergeschosse: K1, K2 (unterstes Geschoß) wenn z.b. zwei Dachgeschosse: D1, D2 (oberstes Geschoß) Sicherheitsstiegenhaus (Zutritt über Schleuse oder Loggia) mit folgenden Zusatzbezeichnungen: E Erdgeschoß D = Dachgeschoß K Kellergeschoß wenn z.b. zwei Kellergeschosse: K1, K2 (unterstes Geschoß) wenn z.b. zwei Dachgeschosse: D1, D2 (oberstes Geschoß) Stiegenhaus (brandschutztechnisch abgeschlossen) mit folgenden Zusatzbezeichnungen: E Erdgeschoß D = Dachgeschoß K Kellergeschoß wenn z.b. zwei Kellergeschosse: K1, K2 (unterstes Geschoß) wenn z.b. zwei Dachgeschosse: D1, D2 (oberstes Geschoß) TRVB 121 O Seite 11 von 34

12 BaBr 15 BaBr 16 Stiegenhaus (brandschutztechnisch nicht abgeschlossen, jedoch geschlossen) mit folgenden Zusatzbezeichnungen: E Erdgeschoß D = Dachgeschoß K Kellergeschoß wenn z.b. zwei Kellergeschosse: K1, K2 (unterstes Geschoß) wenn z.b. zwei Dachgeschosse: D1, D2 (oberstes Geschoß) Offene Verbindungsstiege ohne brandschutztechnischen Abschluss mit folgenden Zusatzbezeichnungen: E Erdgeschoß D = Dachgeschoß K Kellergeschoß wenn z.b. zwei Kellergeschosse: K1, K2 (unterstes Geschoß) wenn z.b. zwei Dachgeschosse: D1, D2 (oberstes Geschoß) BaBr 17 Notleiter BaBr 18 Deckendurchbruch (z.b. Abschluß E 30); strichliert, wenn der Durchbruch in der Decke oberhalb ist BaBr 19 Schacht mit Angabe der Geschoße BaBr 20 Aufzug mit Angabe der Geschoße BaBr 21 Aufzug mit FW Vorrangschaltung und Angabe der Stockwerke BaBr 22 Feuerwehraufzug mit Angabe der Entrauchungsvariante (A, R oder B) A: Aufenthaltskonzept R: Räumungsalarmkonzept: B: Brandbekämpfungskonzept BaBr 23 Feuerwehraufzug ohne Angabe der Entrauchungsvariante TRVB 121 O Seite 12 von 34

13 9.1.2 Zurückgezogene Normen Hinweis: Bestehende Bauteile sind hinsichtlich ihres Brandwiderstandes gemäß ihren bestehenden Normen zu bezeichnen. Symbol Beschreibung Rauchabschluß gemäß ÖNORM B 3855 Brandschutzabschluß (Brandschutztüre) gemäß ÖNORM B 3850, ÖNORM B 3852 und ÖNORM B 3855 Ersetzt durch BaBr 03 oder BaBR 04 BaBr 03 oder BaBR 04 Brandwiderstandsklasse von Bauteilen einschließlich F-Verglasungen gemäß ÖNORM B 3800 BaBr 05 Brandwiderstandsklasse von G-Verglasungen gemäß ÖNORM F 3800 Brandschutzklappe mit Angabe der Brandwiderstandsklasse ÖNORM M 7625 Brandwiderstandsklasse von Außenwandbauteilen gemäß ÖNORM B 3800 BaBr 06 BaBr 07 BaBr 05 Deckendurchbruch ( z.b. Abschluss F 30); strichliert, wenn der Durchbruch in der Decke oberhalb ist gemäß ÖNORM F 3800 BaBr Planzeichen für den Betriebstechnischen Brandschutz Nummer Symbol Beschreibung BetrBr 01 Hauptabsperrvorrichtung für Wasser BetrBr 02 Hauptabsperreinrichtung Löschwasserversorgungsanlage Hauptabsperrvorrichtung für Gas oder Chemikalien; BetrBr 03 Bei Chemikalie: statt G Angabe der Chemikalie BetrBr 04 Hauptabsperrvorrichtung für brennbare Flüssigkeiten BetrBr 05 Hauptabsperrvorrichtung für Heizung BetrBr 06 Hauptabsperrvorrichtung für Dampf TRVB 121 O Seite 13 von 34

14 BetrBr 07 BetrBr 08 BetrBr 09 BetrBr 10 Elektroverteiler, Sicherungskasten, Zusatz: HS = Hauptschalter E-Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr mit Angabe des CEE- Steckers und der Leistung in kva Elektroverteiler, in dem sich die Netzversorgungsanlage der BMA befindet Kanaleinlauf (Pfeil gibt Fließrichtung an) 9.2 Planzeichen für den Organisatorischen Brandschutz Nummer Symbol Beschreibung OrgBr 01 OrgBr 02 Hauptzugang für die Feuerwehr, für Anlagen mit einem Alarmkriterium oder Mehralarmkriterien mit dem gleichen Zugang Hauptzugang für die Feuerwehr mit Angabe der Mehralarmkriterien OrgBr 03 Weiterer wichtiger Zugang für die Feuerwehr OrgBr 04 Angriffsweg mit Hochrettungsgeräten der Feuerwehr OrgBr 05 Durchfahrt mit Angabe der Breite und Höhe in m OrgBr 06 Durchfahrt mit Angabe der maximalen Belastbarkeit in Tonnen OrgBr 07 Lotsen-Treffpunkt OrgBr 08 OrgBr 09 OrgBr 10 Bereitstellungsraum Feuerwehr Absperrung Sammelplatz OrgBr 11 Sammelplatz für Personen mit eingeschränkter Mobilität OrgBr 12 Fluchtfiltermaskendepot TRVB 121 O Seite 14 von 34

15 9.3 Planzeichen für Gefahrenstellen Nummer Symbol Beschreibung GefSt 01 Gefahr durch Löschen mit Wasser (Gefährdung der Einsatzkräfte) GefSt 02 nicht mit Wasser löschen (Sachschaden) Erhöhte Brandgefahr: GefSt 03 bei Bedarf mit Angabe des jeweiligen Stoffes Explosionsgefahr GefSt 04 bei Bedarf mit Angabe des jeweiligen Stoffes Gefahr durch Chemikalien GefSt 05 bei Bedarf mit Angabe des jeweiligen Stoffes) GefSt 06 Gefahr durch Elektrizität, mit folgenden Zusatzangaben: Spannungsart - AC oder DC, Spannungsangabe Gefahr durch Gase GefSt 07 bei Bedarf mit Angabe des jeweiligen Gases GefSt 08 Gefahr durch radioaktive Stoffe, (offen oder umschlossen) andere Gefahren GefSt 09 bei Bedarf mit Angabe der Gefahr z.b.: Dampf, Kälte, Absturz usw. GefSt 10 Achtung Magnetfeld TRVB 121 O Seite 15 von 34

16 GefSt 11 Ansteckungsgefahr gemäß Gentechnikgesetz oder Biogefährdung, mit Angabe der jeweiligen Gefährdungsklasse 9.4 Planzeichen für technische Brandschutzeinrichtungen Brandmeldeanlagen Hinweis: Brandmeldergruppen sind gemäß Punkt 7.1 gruppenspezifisch verschiedenfarbig anzulegen. Diesbezüglich werden nachfolgend die Symbole Bma 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 17, 18 und 19 in der Farbe rot als Musterbeispiel dargestellt. Nummer Symbol Beschreibung Bma 01 Automatischer Rauchmelder mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer; Zusatz M für Multisensormelder Hinweis: Als Beispiel wurde hier die Meldergruppe 2 mit der Meldernummer 11 angeführt. Bma 02 Automatischer Temperaturmelder mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Bma 03 Bma 04 Bma 05 Bma 06 Bma 07 Bma 08 Bma 09 Bma 10 Bma 11 Bma 12 Automatischer Flammenmelder mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Automatischer Rauchmelder im Zwischenboden mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Automatischer Rauchmelder in der Zwischendecke mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Rauchmelder mit Akustikeinrichtung mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Rauchmelder mit Sprachausgabe mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Rauchmelder mit Blitzleuchte mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Rauchmelder mit Akustikeinrichtung und Blitzleuchte mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Rauchmelder mit Sprachausgabe und Blitzleuchte mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer CO-Melder mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Druckknopfmelder mit Angabe der Meldergruppe und Meldernummer Bma 13 Alle Brandfallsteuerungen EIN TRVB 121 O Seite 16 von 34

17 Bma 14 Hausalarm Bma 15 Bma 16 Bma 17 Auslöstaster der Stiegenhausentlüftung Parallelindikator Rauchansaugsystem (die Pfeile stellen die tatsächlichen Ansauglöcher dar mit Angabe der Meldergruppe Bma 18 Lüftungsleitungsmelder Bma 19 Linearmelder Bma 20 Mimic Panel Bma 21 Bma 22 Bma 23 Bma 24 Bma 25 Bma 26 Bma 27 Bma 28 Bma 29 Feuerwehr-Blitzleuchte Brandmelderzentrale Brandmelderzentrale mit Hauptmelder Brandmelder-Hauptzentrale Brandmelder-Unterzentrale mit Nummernangabe Brandmelder-Parallelanzeigeeinrichtung Brandmelder-Lageplantableau Feuerwehrbedienfeld Black Box der BMZ: Rechnerschrank der BMZ ohne Bedienelemente Bma 30 Auslösestelle für Alarmeinrichtungen (weitere Texte: DBA, RWA, BRE, BRA, BRV, RAA, RA, Not AUS, Löschanlage usw.) Bma 31 Bma 32 Bma 33 Bma 34 Bma 35 Haltemagnet Abgesetztes Bedienfeld Abgesetztes Anzeigefeld AAF Feuerwehr Plankasten Brandschutzplan: Hinterlegungsort des BSP, wenn sich dieser nicht bei der BMZ oder im Plankasten befindet Sperrsysteme Nummer Symbol Beschreibung SpSy 01 Feuerwehr-Schlüsselsafe TRVB 121 O Seite 17 von 34

18 SpSy 02 SpSy 03 Schlüsselbox für sonstigen Zugang (z.b. Aufzugstriebwerksraum, Schranken, ) Schlüsselschalter: mit Angabe der Sperre: GHS Gebäude-Hauptschlüssel; Lokale Zentralsperren wie z.b. WEZ 2000, P-Schlüssel FW - Feuerwehrschlüssel und Angabe der auslösenden Stelle, z.b.: Schranken, Rolltore usw Entrauchungsanlagen Nummer Symbol Beschreibung EntrA 01 verschiedene Hinweise und Texte, z.b. durch eine dimensionierte RWA geschützter Bereich EntrA 02 Automatisch öffnende Rauchabzugsöffnung, Absaugöffnung einer BRA EntrA 03 EntrA 04 EntrA 05 EntrA 06 EntrA 07 Ausschließlich manuell zu öffnende Rauchabzugsöffnung Automatisch öffnende Zuluftöffnung für RWA Ausschließlich manuell zu öffnende Zuluftöffnung für RWA Druckbelüftungsanlage, geschützter Bereich Zentrale einer Druckbelüftungsanlage Sonstige Anlagen Nummer Symbol Beschreibung SoAn 01 SoAn 02 SoAn 03 SoAn 04 Einsprechstelle für die Feuerwehr Objektfunk-Bedienstelle Lautsprecher, Sirene, ELA-Anlage Kombinierte Sirene/Blitzleuchte 9.5 Planzeichen für die Erste und Erweiterte Löschhilfe Nummer Symbol Beschreibung EELh 01 Standort Tragbarer oder fahrbarer Feuerlöscher mit folgender Kennzeichnung Kennbuchstabe K: Kohlenstoffdioxidlöscher (Brandklasse B, nur als Sonderlöscher C) Kennbuchstabe P: Pulverlöscher für reine Flammenbrände (Brandklassen B und C) Kennbuchstabe G: Pulverlöscher für Flammen- und Glutbrände (Brandklassen A, B und C) Kennbuchstabe PM: Pulverlöscher für Brände von Metallen (Brandklasse D) Kennbuchstabe W: Wasserlöscher (Brandklasse A) Kennbuchstabe F: Fettbrandlöscher (Brandklasse F) TRVB 121 O Seite 18 von 34

19 Kennbuchstabe S: Schaumlöscher (Brandklassen A und B) EELh 02 EELh 03 Wandhydrant, mit Angabe des Anschlusses und Ausführungsart der Löschwasseranlage: 1a: nasse Löschwasseranlage mit Wandhydranten ohne Möglichkeit der Wasserentnahme (nur für die Erste Löschhilfe) 1b: nasse Löschwasseranlage mit Wandhydranten sowie zusätzliche Schlauchanschlußstelle 2a: nasse Löschwasseranlage mit Wandhydranten mit C-Festkupplung, geeignet zur Entnahme an nur einer Entnahmestelle 2b: nasse Löschwasseranlage mit Wandhydranten mit C-Festkupplung, geeignet zur gleichzeitigen Verwendung von zwei Entnahmestellen 3: nasse Löschwasseranlage mit Wandhydranten mit C-Druckschläuchen Noteinspeisung nasse Löschwasseranlage, mit Angabe des Anschlusses 9.6 Planzeichen für die Löschmittelversorgung Abhängige Löschwasserversorgung Nummer Symbol Beschreibung ALwVs 01 ALwVs 02 Überflurhydrant mit Angabe der Leistung des Hydranten (l/min) und der Nennweite der Leitung (mm) Unterflurhydrant mit Angabe der Leistung des Hydranten (l/min) und der Nennweite der Leitung (mm) ALwVs 03 Absperrschieber in Hydrantenleitung ALwVs 04 ALwVs 05 Einspeisestelle trockene Löschwasseranlage mit Angabe der Art und der Anzahl der Anschlüsse Entnahmestelle trockene Löschwasseranlage (Schlauchanschlußventil) Unabhängige Löschwasserversorgung Nummer Symbol Beschreibung UaLwVs 01 UaLwVs 02 UaLwVs 03 Löschteich oder offener Löschwasserbehälter mit Angabe des Fassungsvermögens in m 3 und des Zuflusses in l/min Gedeckter Löschwasserbehälter mit Angabe des Fassungsvermögens in m 3, der geodätischen Saughöhe und der erforderlichen Saugleitungslänge jeweils in m Bach mit Stau und vorbereiteter Saugstelle mit Angabe der geodätischen Saughöhe und der erforderlichen Saugleitungslänge in m TRVB 121 O Seite 19 von 34

20 UaLwVs 04 UaLwVs 05 UaLwVs 06 UaLwVs 07 Saugstelle mit Angabe der möglichen Wasserentnahme in l/min, der geodätischen Saughöhe und der erforderlichen Saugleitungslänge jeweils in m Brunnen mit Angabe der möglichen Wasserentnahme in l/min, der geodätischen Saughöhe und der erforderlichen Saugleitungslänge in m Pumpe mit Angabe der bei der Nennleistung erreichbaren Fördermenge in l/min und der Förderhöhe in bar, z.b. Tragkraftspritze Ortsfeste Saugleitung mit Angabe der möglichen Wassermenge in l/min und der geodätischen Saughöhe in m (Dieses Zeichen kann zur Ergänzung folgender Zeichen verwendet werden: Löschteich, Löschwasserbehälter, Saugstelle, Brunnen) Sonderlöschmittelvorräte und Abschottungen Nummer Symbol Beschreibung LmVo 01 LmVo 02 LmVo 03 Löschmittellager mit Angabe des Fassungsvermögens in m3 (entspricht. 3000l Schaummittel) Löschwasserrückhaltebecken mit Angabe des Fassungsvermögens in m 3 Löschwasserschott mit Angabe der Betätigungsweise: A: automatisch M: manuell 9.7 Planzeichen für ortsfeste Löschanlagen und Sauerstoffreduktionsanlagen Nummer Symbol Beschreibung OfLa 01 OfLa 02 OfLa 03 Bereich, der durch eine Wasserlöschanlage geschützt ist mit Angabe des Löschmittels (Sprinkler, Sprühwasser oder Schaum) Bereich, der durch eine Gaslösch-, Pulver- oder Sauerstoffreduktionsanlage geschützt ist mit Angabe des Löschmittels (z.b. CO 2, N 2, Ar, HFC 227, Novec 1230, SRA) Zentrale einer Löschanlage: SPZ: Wasserlöschanlage: Sprinkler/EAL-, Sprühwasser-, Schaumlöschanlage LMZ: Löschmittelzentrale (Gaslöschanlage) SRA-Z: Sauerstoff-Reduzieranlage Steuerzentrale OfLa 04 Naßalarmventilstation (NAVST) mit Angabe der Nummer, wie auf der BMZ dargestellt TRVB 121 O Seite 20 von 34

21 OfLa 05 OfLa 06 Strömungswächter mit Angabe der Nummer, wie auf der BMZ dargestellt Werfer mit folgenden Bezeichnungen und Angaben: W - Wasserwerfer mit Angabe der Fördermenge in l/min S - Schaumwerfer mit Angabe der Fördermenge in l/min P - Pulverwerfer mit Angabe der Ausstoßrate in kg/s 9.8 Planzeichen für besondere Gefahren Nummer Symbol Beschreibung BesGf 01 Gasflasche, Zusatz: Art des Gases BesGf 02 Entnahmestelle für Gefahrenstoffe oder verunreinigtes Löschwasser BesGf 03 BesGf 04 Leitungen, Trassen und Fördereinrichtungen freiliegend mit Angabe des Fördermediums Leitungen, Trassen und Fördereinrichtungen gedeckt oder innenliegend mit Angabe des Fördermediums Photovoltaik- und Solarthermieanlagen Nummer Symbol Beschreibung PvSo 01 Spannungsfreischalter PvSo 02 PvSo 03 PvSo 04 Übergabeschrank (Wechselrichter, Trafo, Phasensync.) Lage der PV-Paneele mit Angabe der Flächenausdehnung Lage der Sonnenkollektoren mit Angabe der Flächenausdehnung TRVB 121 O Seite 21 von 34

22 10. Planbeispiele Anhang 1: Deckblatt TRVB 121 O Seite 22 von 34

23 Anhang 2: Objektbeschreibung TRVB 121 O Seite 23 von 34

24 Anhang 3: TRVB 121 O Lagebild Seite 24 von 34

25 Anhang 4: Lageplan TRVB 121 O Seite 25 von 34

26 Anhang 5: Geschoß-Übersichtsplan TRVB 121 O Seite 26 von 34

27 Anhang 6a: Geschoßplan TRVB 121 O Seite 27 von 34

28 Anhang 6b: Geschoßplan TRVB 121 O Seite 28 von 34

29 Anhang 7: Übersichtsplan TRVB 121 O Seite 29 von 34

30 Anhang 8: Bedienungsgruppen-Übersichtsplan TRVB 121 O Seite 30 von 34

31 Anhang 9a: Bedienungsgruppenpläne zweiseitig Vorderseite Hinweis: grundsätzlich genügt eine Gebäudeübersicht mit rot schraffiertem Melderbereich. Bei größeren Objekten empfiehlt es sich, eine Objektübersicht mit rot schraffiertem Gebäude und eine Gebäudeübersicht mit rot schraffiertem Bedienungsgruppenbereich zu erstellen. Bedienungsgruppe Nr. 32 TRVB 121 O Seite 31 von 34

32 Anhang 9b: Bedienungsgruppenpläne zweiseitig - Rückseite Hinweis: Grundriss des rot gekennzeichneten Bereiches der Vorderseite. Es werden nur die Brandmelder mit Nummerierung der betroffenen Bedienungsgruppe eingezeichnet. Bedienungsgruppe Nr. 32 Bedienungsgruppenbereich: TRVB 121 O Seite 32 von 34

33 Anhang 10: Lageplan mit verkleinerter Gesamtdarstellung TRVB 121 O Seite 33 von 34

34 Anhang 11: Wasserlöschanlagen-Übersichtsplan TRVB 121 O Seite 34 von 34

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