2. Zwischenbericht TK Grundstücksinformationen für das Jahr 2005

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1 02. November 2005 / Version Zwischenbericht TK Grundstücksinformationen für das Jahr 2005 Inhalt: 1 Einleitung 2 Aktivitäten 3 Anträge 4 Kosten Budget Ausblick Einleitung Das Jahr 2005 stand für die TK Grundstücksinformationen im Zeichen der Konsolidierung der Grundlagenbeschaffung und Beurteilung bestehender Lösungen (z. B. c2014, LISAG ) sowie der allgemeinen Bedürfnisabklärung. Um sich mehreren Themen parallel widmen zu können, wurden dieses Jahr wichtige Arbeiten an Arbeitsgruppen delegiert. Mit dem Abschluss dieses Jahres sind nun voraussichtlich die wichtigsten Grundlagen vorhanden um im nächsten Jahr mit dem Entwurf der Rechtsgrundlage zum Geoinformationsgesetz Bund für den Kanton Thurgau beginnen zu können. Die Arbeiten wurden in drei verschiedenen Team-Zusammensetzungen sowie in drei Arbeitsgruppen an die Hand genommen: Projektleitungsteam: - Peter Hafner, Gesamtprojektleiter, geotopo AG, Sirnach - Stephan Horat, technischer Projektleiter (und Stellvertreter), Niklaus + Partner AG, Amriswil Kernteam - Projektleitungsteam - Christian Dettwiler, Kantonsgeometer, AGI Frauenfeld - Rainer Keller, IPG Keller AG, Kreuzlingen - Peter Mächler, Geschäftsstelle GIV, Frauenfeld - Urs Müller, Geschäftsstelle GIV, Frauenfeld Technische Kommission - Kernteam - Gianfranco Greco, DBU, Frauenfeld - Jürg Hotz, AfI, Frauenfeld - Marco Nold, Wälli AG, Arbon - Ernst Oderbolz, Gemeindeammann, Felben-Wellhausen - Andreas Raschle, Grundbuchamt Arbon - Fritz Zweifel, Gemeindeammann, Münsterlingen Arbeitsgruppen - AGR Musterordner - AGR Prozess Baugesuch - AGR Bedürfnisse

2 2 Im laufenden Jahr sind zwei neue Mitglieder zur Technischen Kommission Grundstücksinformationen gestossen. Es sind dies zum Einen Christian Dettwiler, Kantonsgeometer und Chef des Amtes für Geoinformation und zum Anderen Ernst Oderbolz, Gemeindeammann von Felben- Wellhausen. Der Grund für die personelle Erweiterung liegt darin für die Umsetzung des Geoinformationsgesetzes den zuständigen Amtschef im Boot zu haben und die Vertretung der Gemeinden breiter abgestützt zu haben. Auf Ende des Jahres 2005 wird Marco Nold die TK verlassen, da er eine neue Tätigkeit im Kanton St. Gallen aufnehmen wird. 2 Aktivitäten Im laufenden Jahr haben mehrere Sitzungen in den verschiedenen Gremien stattgefunden. Die Informationen wurden den Mitgliedern der jeweiligen Gremien in Form von Protokollen und Rundschreiben per zugestellt. Insgesamt traf sich die gesamte TK zu drei Sitzungen: 1. TK-Sitzung 2005 vom 8. März in Frauenfeld (geotopo AG): Definition von Arbeiten 2005, Bildung von Arbeitsgruppen, personelle Erweiterung TK 2. TK-Sitzung 2005 vom 21. Juni in Kreuzlingen (IPG Keller AG): Zwischenberichte Arbeitsgruppen, Vorstellung Musterordner durch Genossenschaft c2014, Fragenbeantwortung 3. TK-Sitzung 2005 vom 24. Oktober in Frauenfeld (AGI): Besprechung 2. Zwischenbericht, Planung Aktivitäten und Budget 2006 Anlässlich der TK-Sitzung vom 8. März 2005 wurden für die Weiterarbeit drei Arbeitsgruppen gebildet: Die AGR Musterordner hat die Aufgaben den Musterordner zu analysieren, rechtliche Aspekte zu beleuchten, die Modelle zu analysieren, den Datenkatalog zu sichten und Fragen zu Handen der Genossenschaft c2014 zu formulieren. Die AGR Prozess Baugesuch soll den aktuellen Ablauf des Prozesses Baugesuch zumindest mit einem Flussdiagramm dokumentieren, die benötigten Daten auflisten und eine Priorisierung vornehmen Die AGR Bedürfnisse befasst sich grundsätzlich mit den Wünschen und Bedürfnissen der aktuellen und potentiellen Nutzern von Geodaten Jede AGR hat einen abschliessenden Bericht ihrer Arbeiten verfasst. Diese sind diesem Zwischenbericht als Anhang beigelegt. In der Berichterstattung zu den jeweiligen Aktivitäten wird zusammenfassend nur auf die wichtigsten Punkte eingegangen. 2.1 Musterordner An der TK-Sitzung vom 21. Juni 2005 präsentierten die Herren Hugo Thalmann und Thomas Wüthrich von der Genossenschaft c2014 den Musterordner Thurgau, welchen der GIV im letzten Jahr bestellt hat. Zudem informierten Sie über die der Genossenschaft zu Grunde liegende Organisation und das Geschäftsmodell. Die AGR Musterordner hat sich vorgängig mit dem Inhalt des Musterordners befasst und einen Fragenkatalog zu Handen der c2014 zusammengestellt. Diese Fragen wurden wo möglich durch die beiden Herren beantwortet. Des Weiteren wurden die Datenmodellierungen der Rechtsdokumente sowie der zugehörigen Geometrien analysiert und die Rechtsdokumente auf ihre Richtigkeit sowie Vollständigkeit ü- berprüft. Eine entsprechende Rückmeldung an die Adresse der c2014 wurde gemacht. Die Gemeinde Sirnach sowie der Kanton Thurgau haben die für die Erarbeitung wichtigen geometrischen wie auch reglementarischen Grundlagendaten zur Verfügung gestellt. Dies sei an dieser Stelle nochmals verdankt. Die von der Genossenschaft c2014 erarbeiten Verschnitte in ihrem GIS-System können aktuell von uns oder von der Gemeinde Sirnach nicht weiter genutzt werden.

3 3 Für die TK Grundstücksinformationen konnte folgende Resultate erzielt werden: - Beschreibung aller notwendigen Geometriedaten in Interlis für die Auswertung von öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen - Konzept zur Umsetzung der Beschreibung von Rechtsdokumenten. - Hinweise für die korrekte Erfassung von Geometrien zur Verwendung für analytische Verschnitte und Katasteraussagen. - Vorgabe einer technischen Lösung zur Umsetzung von rein textuellen Katasteraussagen. Diese könnten in Zukunft zum Beispiel auf ein GIS-Thurgau als Ergänzung zu den Geometrien aufgepfropft werden. - Eine Zusammenstellung von offenen Fragen sowie von bereits gelösten Problemen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und dem Verkauf von Katasterdaten über einen Dienst im Internet. - Eine organisatorische Lösungsmöglichkeit für ein Projekt im Zusammenhang mit Grundstücksinformationen. Dabei handelt es sich um einen Ansatz aus der Privatwirtschaft und kann so für unsere TK nicht direkt adaptiert werden. Die Resultate aus der Analyse des Musterordners sollen jeweils in die nächsten Arbeitsschritte einfliessen oder zumindest dort berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen die Erfahrungen für die Datenmodellierung in die vom GIV noch zu erarbeitenden Datenmodelle einfliessen, vor allem im Bereich der Erweiterung der Nutzungsplanung (Beispiel Baulinien bereits als so genannte Bauverbotsflächen ausgestalten). Mit der Abgabe des Berichtes der AGR Musterordner gilt das Thema Musterordner als abgeschlossen. Es geht nun darum, die nützlichen und wichtigen Aussagen daraus zu nutzen. Die TK schlägt dem Vorstand vor, das Projekt Musterordner formal abzuschliessen und vorerst in seiner konkreten Ausführung nicht weiter zu verfolgen, bis Klarheit darüber besteht wie die Geodaten im Kanton Thurgau zu erfassen und auch zu finanzieren sind. Wichtig ist aber, dass man das Projekt immer im Hinterkopf behält. Dies ist vor allem wichtig im Zusammenhang mit anstehenden Datenmodellierungen. Berücksichtigt man die Geometrievorgaben aus c2014 so ist es im Nachhinein möglich, die Ausgabe von relevanten Rechtsdokumenten pro Grundstück problemlos aufzusetzen. Der Musterordner in Papier- wie auch in digitaler Form ist bei der Geschäftstelle des GIV deponiert und kann auch bei Bedarf dort eingesehen oder bezogen werden. 2.2 Prozess Baugesuch Für die Arbeiten in dieser Arbeitsgruppe wurden externe Fachspezialisten aus der kantonalen Verwaltung beigezogen. Dies aus dem Grund, dass auch die Abläufe innerhalb der kantonalen Verwaltung und die verwendeten Daten optimal beleuchtet werden konnten. In erster Linie ging es darum, den aktuellen Prozessablauf eines Baugesuches zu analysieren und in keinster Weise diesen verändern oder kritisieren zu wollen. Aus dieser Analyse soll herausgeschält werden, welche Daten wo, wann und in welcher Form Verwendung finden. Die verschiedenartigen Resultate und Aussagen aus mehreren intensiven Sitzungen können dem Bericht der Arbeitsgruppe Baugesuche im Anhang entnommen werden. Die für die Weiterarbeit der TK wichtigsten Aussagen und Resultate sind: - Es muss unterschieden werden zwischen den verschiedenen verwendeten Grundlagen. Es gibt Plangrundlagen (Sachpläne) aber auch Gesetze, Verordnungen und Reglemente, gemäss c2014 Rechtsdokumente genannt (Texte). - Verfahrenstechnische Abläufe bei Baugesuchen sind nicht Thema und Aufgabe der TK - Grundsätzlich gelten die Verfahrensabläufe aus dem PGB.

4 4 Es wurden zwei Listen erarbeitet, welche die verwendeten Daten in verschiedenen Kontexten darstellen. Zum Einen wurden sie in ihrer Art und Notwendigkeit beschrieben zum Anderen wurde versucht sie in einen zeitlichen Kontext zu bringen. Die Resultate können im Bericht der AGR im Anhang eingesehen werden. Unter dem Titel 2.4 wird eine konsolidierte Liste mit der AGR Bedürfnisse der relevanten Datensätze und deren Prioritäten aufgeführt. 2.3 Bedürfnisse Die AGR befasste sich ganz grundsätzlich mit den Bedürfnissen der Nutzer raumrelevanter Daten und stellte sich dazu die Frage Wo drückt der Schuh? Es ging im Generellen darum relevante Daten mit Raumbezug aufzulisten, zu priorisieren und deren aktuellen Zustand zu beschreiben. Des Weiteren wurde abgeklärt, ob Normierungen vorhanden sind und wie die Datenhaltung aktuell erfolgt. Der so erhaltene Datenkatalog wurde bezüglich der Aktualität, Genauigkeit, Verbindlichkeit und Notwendigkeit beurteilt und in Prioritäten eingeteilt. Aus den Diskussionen ergaben sich einige Punkte, welche Handlungsbedarf aufzeigten. So wurden durch die AGR konkrete Anträge an den GIV-Vorstand formuliert. Diese sind mit einer Ausnahme unter Punkt 3 aufgeführt. Der Antrag betreffend der Erfassung und Normierung von Dienstbarkeiten wurde im Rahmen der letzten TK-Sitzung einstimmig zurückgezogen. Unter dem Titel 2.4 wird eine konsolidierte Liste mit der AGR Bedürfnisse der relevanten Datensätze und deren Prioritäten aufgeführt. 2.4 Datenkatalog und Prioritäten Katalog der Informationen über ein Grundstück Thema Notwendigkeit Normierung Datenherren Aktualität (Anspruch) Genauigkeit (Anspruch) Verbindlichkeit (Anspruch) 1. Privatrechtliche Informationen a. Grundstück-Nr., Fläche, Status, Lage 1 io a) b. Bestand inkl. projektierte Bauten, 1 io Adresse a) c. Eigentümer mit Anschreibeadresse* 1 fehlt a) / b) 1-1 d. Grundbuchinformationen (ZGB) 1 io a) e. Höhen (Topografie) 2 io a) Öffentlich rechtliche Informationen a. Zonenplan 1 io b) b. kommunaler Richtplan 3 b) c. Überlagernde Zonen 1 io b) d. Baulinien, Waldfeststellung 1 fehlt b) 1 1 1

5 5 e. Stand der Erschliessung, Baureifekataster 2 fehlt b) f. Gestaltungs-, Quartier und Arealüberbauungspläne 1 fehlt b) g. Schutzplan Natur und Kulturobjekte 1 fehlt (NHG) b) h. Kantonale Daten (siehe Ordner Geodaten io TG) - kantonaler Richtplan 2 a) Hydrologie 2 a) Geologie, Gefahrenkarte 2 a) Forst (Teile in AV enthalten) 2 a) Altlastenkataster 1 a) EKT 3 a) Leitungskataster aller Medien a. Abwasser 1 b) / c) b. Wasser 1 b) / c) c. Gas 1 b) / c) d. Strom 1 b) / c) e. Kabel- TV, -Kommunikation 1 b) / c) f. Telefon 1 b) / c) g. Fernwärme 1 b) / c) h. Ölpipelines 1 c) i. private Leitungen 1 d) Rechtsanwendung: Beschlüsse im Baubereich etc. 2 fehlt 1-1 a. Baureglemente b) 1 b. Beitrags- und Gebührenreglemente b) 1 c. Ausnützungstransfer b) 1 d. Perimeterbeitragsflächen b) 1 1 * = Unterscheidung nach effektivem Eigentümer (Besitzer) und Anschreibeadresse (Postadresse) Legende: 1 = hohe Priorität a) Kanton 2 = mittlere Priorität b) Gemeinde 3 = tiefe Priorität c) Werke d) Private In Arbeit GIV

6 6 3 Anträge Die TK Grundstücksinformationen formuliert zusammenfassend folgende Anträge an den Vorstand des GIS Verbund Thurgau: - Antrag 3.1: Das Teilprojekt Musterordner gilt hiermit als abgeschlossen. Die Aussagen und Modellierungen daraus müssen aber in die weiteren Überlegungen und Arbeiten einfliessen und berücksichtigt werden. - Antrag 3.2: Die TK Nutzungsplanung soll beauftragt werden, weitere Normierungen im Bereich Raumplanung vorzunehmen. Es sind zumindest die Baulinien, Waldfeststellungen, der Schutzplan Natur- und Kulturobjekte (NHG), der Stand der Erschliessung und die Abgrenzungen der Sonderbauordnungen in einem Datenmodell in Interlis zu beschreiben und normieren. Falls sich aus unserer Arbeit noch weitere Bedürfnisse ergeben so werden diese unter dem Jahr direkt an die GIV-Geschäftsstelle gemeldet. Organisation / Projekt c2014: Musterordner, Datenmodelle Ergänzungsauftrag an TK Nutzungsplanung: - Baulinien(-flächen) - Waldfeststellungen - NHG-Objekte - Stand der Erschliessung - Abgrenzung von Sonderbauordnungen - Antrag 3.3: Die Eigentümerinformationen sollen konsolidiert neu organisiert und wenn möglich normiert werden, so dass auch die Aktualität für alle Stellen gewährleistet werden kann. Die Vorgaben aus den Projekten des Bundes sind dabei im Auge zu behalten. Dieser Antrag hat unserer Meinung nach eine hohe Dringlichkeit. Normierung der Eigentümerinformationen Projekt egris: Kleine Schnitt- Stelle Datenstruktur Grundsteuern Gebäudeversicherung Datenexport Terris an die Geometer

7 7 - Antrag 3.4: Das Geoinformationsgesetzes sieht neu die Einführung eines Raumkatasters mit den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen vor und delegiert diesen an die Kantone. Dieser Raumkataster ist jedoch als Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden anzusehen. Aus diesem Grund soll für die Umsetzung ein Gremium zuständig sein, in welchem alle Beteiligten vertreten sind. Daher soll es Sache des GIV, insbesondere der TK Grundstücksinformationen sein, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des ÖREB-Katasters zu setzen. Der Kanton mit dem zuständigen Amt für Geoinformation wird sich bei der Einführung des kantonalen Gesetzes oder der kantonalen Verordnung an die Rahmenbedingungen des GIV halten. Die Arbeiten können frühestens dann in Angriff genommen, wenn das Geoinformationsgesetz von den beiden Räten behandelt wurde und dann die entsprechenden Grundlagen vom Bund an die Kantone weitergegeben wurde (frühestens im Spätsommer 2006). Vorgängig können aber bereits Rechtsabklärungen betreffend dem Datenschutz in kleinen Arbeitsgruppen erfolgen. Dies soll speziell für und in Zusammenarbeit mit dem GIS-Thurgau erfolgen. Musterordner c2014 Geoinformationsgesetz Bund Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Rechtsgrundlagen des Kantons Projekt GIS- Thurgau 4 Kosten 2005 Die Aufwendungen für die Aktivitäten 2005, vorwiegend für die drei Arbeitsgruppen, belaufen sich auf ca. Fr. 42'000.- (Stand Ende Oktober 2005). Die definitive Abrechnung steht noch aus. Das Budget 2005 beträgt Fr. 45' Es werden bis Ende Jahr noch etwa Kosten von ca. Fr anfallen.

8 8 5 Budget 2006 Im Jahr 2006 werden die Aktivitäten vorerst auf ein Minimum reduziert, bis klare Vorgaben vom Bund zum Geoinformationsgesetz selber und zu dessen Umsetzung vorliegen. Die Projektleitung wird noch in diesem Jahr eine Auflistung der Arbeiten mit möglichen Terminen zusammenstellen. Die TK geht davon aus, dass sie für das Jahr 2006 mit einem Rahmenbudget von Fr. 30'000.- ihre Aktivitäten abdecken kann. 6 Ausblick 2006 Im Hinblick darauf, dass das Geoinformationsgesetz auf Bundesebene erst auf Mitte Jahr definitive Formen annimmt, werden die Aktivitäten der TK Grundstücksinformationen auf ein Minimum heruntergefahren. Im ersten Halbjahr 2006 können jedoch Abklärungen betreffend Datenhoheit und auch Datenschutz an die Hand genommen werden. Diese Arbeiten sind jedoch stark mit dem Projekt GIS-Thurgau verbunden und müssen auch mit diesem koordiniert werden. Im Dezember dieses Jahres setzt sich das Kernteam bestehend aus der Projektleitung und Christian Dettwiler zusammen, um die Arbeiten für 2006 zusammenzustellen. Dringend anstehende Themen werden auch unter dem Jahr direkt an die Geschäftsstelle des GIS Verbund Thurgau weitergeleitet. November 2005, für die TK Grundstücksinformationen Peter Hafner, Projektleiter Stephan Horat, technischer Projektleiter (und Stellvertreter) Anhang: - Bericht AGR Musterordner - Bericht und Abbildungen AGR Prozess Baugesuch - Bericht und Liste AGR Bedürfnisse Verteiler: - Technische Kommission Grundstückinformationen - Vorstand GIV

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