Veranstaltung. Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nun amtlich Weihnachtsmarkt in Offenbach-Hundheim

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1 28. Jahrgang (137) Mittwoch, den 11. Dezember 2013 Ausgabe 50/2013 Veranstaltung Weihnachtsmarkt in Offenbach-Hundheim Nähere Informationen finden Sie im Innenteil! Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nun amtlich - Fusionsgesetz veröffentlicht - Das vom Landtag Rheinland-Pfalz beschlossene Landesgesetz zur freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinden Lauterecken und Wolfstein wurde am im Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist damit nun in Kraft getreten. Sie können das komplette Gesetz auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken ( einsehen. Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, stellen wir Ihnen den Text auch gerne in Papierform zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zum Gesetz oder sonstige Informationen zur anstehenden Fusion der beiden Verbandsgemeinden wünschen, können Sie sich gerne an Herrn Bürgermeister Egbert Jung (Vorzimmer Tel , egbert. jung@vg-lauterecken.de) oder den Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Herrn Hans Feld (Tel , hans.feld@vglauterecken.de), wenden. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Egbert Jung, Bürgermeister

2 Rundschau Ausgabe 50/2013 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0; Fax: 06382/ Internet: info@vg-lauterecken.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Gerhard Grub (techn. Bereich) Tel /791-71, 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Bereich) Tel /791-74, 0171/ Techniker Patrick Bauer Tel /791-72, 0160/ Kläranlage Lauterecken Tel /8071 Schwimmbad Rüllberg Tel /1260 Bereitschaftsdienst Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Bereich Wasserversorgung: / Bereich Abwasserbeseitigung: / Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel Fax: für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken, Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler, Odenbach, Stadt Lauterecken Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel Fax für Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel (gebührenpflichtig) Gasversorgung Pfalzgas GmbH für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken. Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/ Dienst des Bezirksbeamten der Polizei für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner für die Bevölkerung der Verbandsgemeinde Lauterecken montags - freitags zwischen Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung bei der Polizeiinspektion Lauterecken, Tel.-Nr / , zu erreichen. Nehmen Sie das Angebot wahr und wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten. Finanzamt Kusel-Landstuhl Telefon 06381/ (Fax: 06381/ ) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Internet: Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de Info-Hotline der Finanzämter: * Montag bis Donnerstag Uhr und freitags von Uhr bis Uhr, * 9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobil Der Jugendtreff in Lauterecken Offen ist immer: Dienstag - Donnerstag bis Uhr Freitag bis Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag bis Uhr Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht drauf, könnt ihr im Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden. Wer s lieber ruhiger mag, kann in den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch gute Musik, viele nette Menschen und gute Gespräche warten auf dich! Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags von Uhr donnerstags von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von Uhr, zusätzlich donnerstags von Uhr. Weitere Termine nach telef. Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen Uhr und Uhr: 06304/ oder Ökumenische Sozialstation Lauterecken / Wolfstein Zur Entlastung pflegender Angehöriger bietet die Ökumenische Sozialstation jeweils dienstags, donnerstags eine Tagesbetreuung für an Demenz erkrankte Menschen an. Die Betreuung findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr in Lauterecken statt. Ab 3. April bietet die Sozialstation mittwochs zusätzlich eine Tagesbetreuung für nicht an Demenz erkrankte Menschen an. Anmeldung und weitere Auskünfte sind unter Tel /8549 möglich. Krankenpflegeverein Lauterecken e.v. Ansprechpartner: Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, Lauterecken, Tel.: 06382/8460 Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, Heinzenhausen, Tel.: 06382/8625. Beratung nach Absprache. TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs-, Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Str Kusel, Tel / Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres, Tel / Mobil: 0151/ Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses, Tel.-Nr oder , bzw. www. bereitschaftsdienstzentrale-glan.de. Dienstzeiten: Freitags ab Uhr bis montags Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum Folgewerktag Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt die Bereiche der Verbandsgemeinden Wolfstein, Meisenheim und folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr Dienstzeiten: Freitags ab Uhr bis montags Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum 1. Werktag Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: Uhr und Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der Notdienst umfasst die Orte, die zu den Verbandsgemeinden Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören, sowie die Ortsgemeinden Reichenbach-Steegen und aus der Verbandsgemeinde Lauterecken die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen. Apotheken - Notdienst Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl des Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl (max. 0,42 EUR/Min.) zu erreichen. Der Notdienstplan kann auch auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter abgerufen werden. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um Uhr beginnt und am folgenden Tag um Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.

3 Rundschau Ausgabe 50/2013 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler und der Stadt Lauterecken. Mittwoch, 11. Dezember 2013 Ausgabe 50/2013 Bekanntmachung Am Montag, den 16. Dezember 2013, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Deimberg, An der Steinreiß 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Deimberg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes; Anhebung der Steuerhebesätze 3. Forstwirtschaftsplan 2014/Festlegung Brennholzpreise ab Investitionen für die Haushaltsjahre 2014 / Verschiedenes Susanne Heer, Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung Am Dienstag, den 17. Dezember 2013, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Ginsweiler, Hauptstraße 42, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Ginsweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes; Anhebung der Steuerhebesätze 3. Friedhofsangelegenheit a) Gehwege b) Umzäunung 4. Rückblick Weihnachtsmarkt 5. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Vertragsangelegenheit Wolfgang Neu, Ortsbürgermeister Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Vorschlag zur Sanierung der Ortsmitte 2. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren 3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 5. Grundstücksangelegenheiten 6. a) Versicherungsangelegenheiten b) Vertragsangelegenheiten 7. Vertragsangelegenheit Erich Wannenmacher, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Montag, den 16. Dezember 2013, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Homberg, Hauptstraße 42, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Homberg statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des Kindergartens Grumbach für die U3-Kinder 3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Änderung des Bebauungsplanes Die Hofstücker ; a) Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden und abschließende Abwägungsentscheidung b) Satzungsbeschluss 5. Forstwirtschaftsplan 2014/Festlegung Brennholzpreise ab Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes; Anhebung der Steuerhebesätze 7. Rasengrabfeld 8. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 9. Auftragsvergabe 10. Auftragsvergabe Anita Gräßer, Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung Am Mittwoch, den 18. Dezember 2013, 19:00 Uhr, findet in der Neuen Schule Hohenöllen, Vordergasse 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hohenöllen statt. Bekanntmachung Am Donnerstag, den 12. Dezember 2013, 19:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Kirrweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kirrweiler statt.

4 Rundschau Ausgabe 50/2013 Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil 1. Personalangelegenheiten 2. Bauangelegenheiten 3. Verschiedenes Albert Reiß, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Mittwoch, den 18. Dezember 2013, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Langweiler, Oberdorf 12, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Langweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Entlastungserteilung 3. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 4. Vertragsangelegenheit 5. Vertragsangelegenheit 6. Friedhofsangelegenheit 7. Verschiedenes Berthold Janß, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Donnerstag, den 12. Dezember 2013, 19:00 Uhr, findet im Pfälzer Hof Lauterecken, Hauptstraße 12, eine Sitzung des Stadtrates Lauterecken statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Forstwirtschaftspläne 2014 / Brennholzpreise 2. Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Entlastungserteilung 3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Informationen II. Nichtöffentlicher Teil 5. Personalangelegenheit 6. Vertragsangelegenheit 7. Informationen 8. Vertragsangelegenheit Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Amtsgericht - Vollstreckungsgericht Kusel, den K 76/10 Trierer Str. 71 Terminbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Odenbach Blatt 516 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Freitag, den :30 Uhr An der Gerichtsstelle, Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal II versteigert werden. Lfd.Nr. Gemarkung Flur Fl.St.Nr. Wirtschaftsart/ Größe Lage qm 1 Odenbach 116 Hof- und Gebäudefläche Hammelsgasse Zusatz: Wohnhaus: Wohnfläche geschätzt ca. 167 qm. Das Gebäude ist in einem im Allgemeinen unterdurchschnittlichen Zustand. Massivbauweise; Baujahr zwischen 1920 und 1940; 2 Vollgeschosse, ausgebautes Dachgeschoss, voll unterkellert, allseitige Grenzbebauung. Das Objekt konnte nur nach äußerem Eindruck bewertet werden. Verkehrswert: ,- Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach 85 a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder der nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Pfeifer Rechtspflegerin Ausgefertigt: Becker, JBe. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Bekanntmachung Am Mittwoch, den 18. Dezember 2013, 19:00 Uhr, findet im Rathaus Odenbach, Hauptstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Odenbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Erhebung von Vorausleistungen für den Ausbau der Schulstraße a) Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beträge für öffentliche Verkehrsanlagen b) Festsetzung der Höhe der Vorausleistungen und der Fälligkeit c) Festlegung des Gemeindeanteils d) Beschlussfassung über die Festlegung des Straßenbeleuchtungsprogrammes mit entsprechender Abschnittsbildung 2. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 3. Vertragsangelegenheit Gerhard Gins, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Wochenendhausgebiet Am Mittelberg ; Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Offenbach-Hundheim hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Wochenendhausgebiet Am Mittelberg gemäß 12 BauGB beschlossen. Gegenstand der Bebauungsplanung ist a) die Ausweisung einer Baufläche für ein Wochenendhaus auf einer Teilfläche des Grundstückes Flurstück Nr. 620 der Gemarkung Hundheim und b) die Aufhebung des mit dem Bebauungsplan Hirschauer Weide und Am Mittelberg der damaligen Ortsgemeinde Hundheim, in

5 Rundschau Ausgabe 50/2013 Kraft getreten am 1. Oktober 1968, festgesetzten Wochenendhausgebietes. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die Grundstücke Flurstück Nr. 491/30 und 491/38 sowie die in beigefügtem Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 491/37, 490, 620, 611, 501/1und 898/6 (Weg) der Gemarkung Hundheim umfassen. Die Veranlassung zur Planaufstellung ergibt sich aus dem Antrag des Vorhabenträgers und der Absicht, das im Jahr 1968 durch den Bebauungsplan Hirschauer Weide und Am Mittelberg festgesetzte und in der Zwischenzeit nicht mehr realisierbare Wochenendhausgebiet aufzugeben, um damit die bauleitplanerische Situation entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Grundstücksnutzung zu korrigieren und anzupassen. Der Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der vorgesehene räumliche Geltungsbereich stehen unter dem Vorbehalt der Änderung und Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll sofort in Angriff genommen und möglichst binnen acht Monaten zum Abschluss gebracht werden. Dieser Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Offenbach-Hundheim, den Für die Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim: (D.S.) gez. Lißmann Lißmann, Ortsbürgermeisterin

6 Rundschau Ausgabe 50/2013 Bekanntmachung Am Dienstag, den 17. Dezember 2013, 19:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Offenbach-Hundheim, Am Marktplatz, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftsplan 2014/Festlegung Brennholzpreise ab Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 4. Auftragsvergabe 5. Auftragsvergabe Jutta Lißmann, Ortsbürgermeisterin Schützt die Wasserleitung/Wasserzähler vor Frost An alle Hausbesitzer, Hausverwalter, Hausbewohner Jeder Winter mit starkem Frost verursacht oft empfindliche Schäden an Wasserleitungen und insbesondere an Wasserzählern. Viele Frostschäden könnten vermieden werden, wenn die Anschlussnehmer rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen treffen würden. Es wird empfohlen, Wasserzähler und freiliegende Rohrleitungen der Wasserversorgung in frostgefährdeten Räumen mit Isolierstoffen zu umhüllen. Auch sollte bei Änderungen der Außenanlage darauf geachtet werden, dass die Wasserleitung noch genügend Überdeckung hat. Frostschäden an Hausanschlüssen und an Wasserzählern beseitigt nur das Wasserwerk. Alle dadurch entstehenden Kosten muss der Anschlussnehmer uns erstatten. Verbandsgemeindewerke Gerhard Grub, techn. Werkleiter Keine Haftung für Rückstauschäden Durch ständige Rechtssprechung wird bestätigt, dass für Schäden in Wohngebäuden, die durch einen Rückstau im Kanal entstehen, die Verbandsgemeinde als Betreiber des Kanalnetzes nicht haftet, wenn der Anschlussnehmer sich nicht ausreichend gegen solche Risiken abgesichert hat. Nach 11 Abs. 2 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken sind die Anschlussnehmer verpflichtet, sich selbst nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegen Rückstau zu sichern. Der Begriff nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bedeutet, dass eine Rückstausicherung der DIN 1986 Grundstücksentwässerungsanlagen, technische Bestimmungen für den Bau und Betrieb entsprechen muss. Der Einbau allein ist als Rückstauschutz nicht ausreichend. Auch die laufende Unterhaltung muss sichergestellt sein. Rückstauebene ist im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken immer die Straßenoberfläche im Bereich des jeweiligen Anschlusses. Eine Rückstausicherung sollte demnach jeder Anschlussnehmer einbauen und betreiben, der eine Einleitestelle in die Kanalisation hat, die tiefer liegt als das Niveau der Straße vor seinem Anwesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom August 1999 ausgeführt, dass eine Haftung nach 2 des Haftpflichtgesetzes ebenfalls ausscheidet, da Rückstauschäden nicht durch die Kanalisationsanlage als solche, sondern durch das in der Anlage transportierte Abwasser verursacht werden. Für Rückfragen in dieser Angelegenheit stehen Ihnen die Verbandsgemeindewerke Lauterecken, Gerhard Grub ( ) und Patrick Bauer ( ) zur Verfügung. Weitere und ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter /Verwaltung/VG-Werke/ Abwasserbeseitigung/Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstückes. Verbandsgemeindewerke Lauterecken Gerhard Grub, techn. Werkleiter Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftsersuchen und Übermittlungssperren aus dem Melderegister Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Lauterecken weist darauf hin, dass nach dem Meldegesetz von Rheinland-Pfalz, Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren und Übermittlungssperren für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können: 1 Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. ( 32 Abs. 2 Satz 3 Meldegesetz) 2 Für die Bekanntmachung von Alters- und Ehejubiläen. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Jubiläum durch die Einwohnerin, den Einwohner ausgeübt werden. ( 35 Abs. 3 Satz 3 Meldegesetz) 3 Für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage. ( 35 Abs. 4 Satz 3 Meldegesetz) 4 Für die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen ( 35 Abs. 1 Satz 2 Meldegesetz), sowie die Weitergabe von Daten an Antragstellerinnen und Antragsteller von Volksabstimmungen ( 35 Abs.2 Meldegesetz) 5 Für die Weitergabe von einfachen Melderegisterauskünften mittels automatisiertem Abruf über das Internet ( 34 Abs. 3 Satz 4 Meldegesetz) 6 Für die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu Zwecke der Zusendung in Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften nach ( 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz) 7 Für die Weitergabe von Daten für Zwecke der Direktwerbung ( 7 Meldegesetz, 6 Melderechtsrahmengesetz) 8 Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, oder ähnlicher schutzwürdige Belange erwachsen kann. ( 34 Abs. 8 Meldegesetz) Die Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefahr sind zu begründen. Die Auskunftssperre (lfd. Nr.: 8) endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres, sie kann auf Antrag verlängert werden. Weitere Informationen über die genannten Auskunftssperren erteilt Ihr Bürgerbüro Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Frau Lembach/ Frau Gonzalez-Müller/Herr Schneider, Tel.: / , 24 oder 25 Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, den gez. Jung, Bürgermeister Verwaltung geschlossen Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken ist am Freitag, den geschlossen. Für die Beurkundung von Sterbefällen und Erteilung von Bestattungsgenehmigungen, sofern die Beisetzung in der Zeit vom erfolgt, wird beim Standesamt Lauterecken am ein Notdienst eingerichtet. In der Zeit von Uhr Uhr erreichen Sie diesen Dienst telefonisch unter der Rufnummer Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken Jung, Bürgermeister Hinweis in eigener Sache - Weihnachtsferien Sehr geehrte Leserinnen, Leser und Zusteller der Rundschau für das Glan- und Lautertal, wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass unser letztes Amtsblatt in der Kalenderwoche 51 ( ) erscheint. Wie im letzten Jahr erscheint in den Kalenderwochen 52/2013 und 01/2014 kein Amtsblatt. Die erste Ausgabe im Jahr 2014 erscheint in der Woche 02/2014 am Veröffentlichungen für diese Ausgabe können bis Montag, eingereicht werden. Wir wünschen Ihnen jetzt schon eine erholsame Zeit Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken und Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Redaktion Schöne Bescherung! Alle Jahre wieder: Vorweihnachtliche Präventiv-Streifen Frei nach dem doppeldeutigen Ausspruch Schöne Bescherung! erleben viele Menschen in der Vorweihnachtszeit statt Gemütlichkeit und Besinnlichkeit eine eher erschreckende und vor allem ärgerliche Überraschung. Manche werden beispielsweise im dichten Gedränge eines Kaufhauses Opfer eines Taschendiebs, andere lassen sich durch die Weihnachtsstimmung dazu verleiten, Bargeld in irgendeine dubiose Spendenkasse zu werfen, gehen beim Geschenke-Kaufen via Internet Betrügern auf den Leim, finden ihre Wohnung aufgebrochen vor, stehen unvermittelt einem räuberischen Dieb gegenüber, der ihnen ihr Handy

7 Rundschau Ausgabe 50/2013 Bito unterstützt Grundschulen Lauterecken und Meisenheim - Kinderbewegungsschule bei Ganztagsbetreuung - Rückwärts laufen, balancieren auf einem Bein, eine längere Strecke zu Fuß gehen oder einen Purzelbaum schlagen - viele Kinder haben selbst für diese einfachen Dinge zu wenig Kraft und Ausdauer, oft fehlt auch das notwendige Koordinationsvermögen. Die Ursachen liegen auf der Hand: Die Kinder sitzen zu viel und bewegen sich zu wenig. Dabei ist Bewegung unabdingbar, damit Kinder sich gesund entwickeln können. Dem möchten die Grundschulen Lauterecken und Meisenheim entgegnen. Durch ein Sponsoring der Firma Bito- Lagertechnik Bittmann GmbH aus Meisenheim, welche auch in Lauterecken ein Zweigwerk betreibt, konnte die Kinderbewegungsschule (KIBS) von Dieter Müller aus Rehborn für die Betreuung der Ganztagsschüler/innen engagiert werden. Die KIBS bietet ein umfangreiches Programm an, welches auch mal neue und außergewöhnliche Wege einschlägt: Angefangen beim Waldtraining über Biathlon bis hin zu Abenteuer-Parcours und sportmotorischen Tests wird den Kindern ohne Leistungsdruck Spaß an der gemeinsamen Bewegung vermittelt. Nachhaltiges Ziel ist es, dass die Kinder Lust an einer sportlichen Betätigung bekommen, so ein Gesundheitsbewusstsein erlangen, welche sie zu glücklichen und gesunden Erwachsenen heranwachsen lässt. Sabine Bittmann machte sich gemeinsam mit den Bürgermeistern Egbert Jung und Alfons Schneider sowie den Schulleiterinnen Elke Wingertzahn und Gabriele Weinsheimer direkt vor Ort ein Bild über die Arbeit der KIBS und dem Spaß, den die Kinder an der Bewegung haben. Bürgermeister Jung und Schulleiterin Wingertzahn bedanken sich ebenso wie die Meisenheimer Vertreter bei dieser Gelegenheit bei Frau Bittmann für die großzügige Unterstützung der schulischen Arbeit durch die Firma Bito. Bürgermeister Egbert Jung (links) und Sabine Bittmann informieren sich beim KIBS-Team über das Programm der KIBS Den Kindern macht Bewegung sichtlich Spaß!

8 Rundschau Ausgabe 50/2013 entreißt oder geraten in eine alkoholbedingte Auseinandersetzung im Umfeld eines Weihnachtsmarktes und gehen mit einem Veilchen nach Hause. Und schon so mancher gestandene Familienvater ist nach der Weihnachtsfeier seines Arbeitgebers auf einer Polizeidienststelle gelandet, weil er die Menge an Bier, (Glüh-)Wein und Schnaps - sowie ihre Wirkung auf die Fähigkeit, am Straßenverkehr teilzunehmen - unterschätzt hat. Wenn dann unterm Weihnachtsbaum statt eines schönen Geschenks der Bußgeldbescheid oder sogar die Strafanzeige liegt und man ohne Führerschein ins neue Jahr gehen muss, dürfte es mit der Festtagsstimmung schwierig werden Um sowohl Langfingern als auch betrügerischen Spendensammlern und alkoholisierten Streithähnen in die Quere zu kommen, verstärkt die Polizei in der Westpfalz in der Vorweihnachtszeit ihre Präsenz. Mit zusätzlichen Streifen, vor allem zu Fuß, soll den Dieben in den Fußgängerzonen, auf Märkten und in den Läden das Weihnachtsgeschäft vermiest werden. Erfahrungsgemäß nutzen Taschendiebe die Enge und Hektik im vorweihnachtlichen Einkaufstrubel, um mit Vorliebe unaufmerksamen und leichtsinnigen Mitmenschen die Taschen zu leeren. Die Polizei rät daher, Rucksäcke und Taschen unbedingt immer zu verschließen sowie Bargeld und Kreditkarten immer gut verstaut, möglichst eng am Körper, bei sich zu tragen. Und insbesondere dort, wo viel los ist, gilt: erhöhte Obacht! Schon ein aufdringliches Anfassen könnte durchaus ein Hinweis darauf sein, dass Täter ihre potenziellen Opfer nach möglicher Beute abtasten. Auch den verschütteten Glühwein oder den verschmierten Senf auf der Jacke sollten Sie lieber selbst entfernen, anstatt Fremde zu nah an ihre Jackentaschen zu lassen. Diebe arbeiten gerne mit irgendwelchen Ablenkungsmanövern, die nicht immer so leicht zu durchschauen sind. Deshalb der Appell: Machen Sie es Taschendieben nicht so leicht! Im Einzelfall kann es schon ausreichen, einen gewissen Abstand zu seinem Nächsten einzuhalten. Eine weitere Diebstahl-Masche, die leider immer wieder zu beobachten ist, spielt sich insbesondere auf Parkplätzen vor Einkaufsmärkten ab. Die Opfer sind vor allem Frauen. Dreiste Diebe lungern herum und beobachten die Kunden, die mit vollen Einkaufswagen zu ihren Autos zurückkehren. Wer dann zuerst die Handtasche auf dem Beifahrersitz ablegt, bevor er/sie die Waren in den Kofferraum lädt, hat quasi schon verloren. Die meisten Menschen sind dann für Minuten mit dem Umladen so beschäftigt, dass sie nicht mitbekommen, dass sich jemand an ihr Auto heranschleicht und sich die Handtasche aus dem Innenraum holt. Deshalb gilt auch hier: Taschen und Geldbeutel nicht aus den Augen lassen! Eine überaus beliebte Beute von Dieben ist - neben Bargeld - auch das Handy. Insbesondere die neuen hochwertigen Smartphones stehen hoch im Kurs - und Langfingern ist jedes Mittel recht, um an ihr Ziel zu kommen. Eine Masche, die in letzter Zeit verstärkt um sich greift, ist das sogenannte Handy-Rippen. Dabei sprechen die Täter arglose Menschen auf der Straße an und bitten unter dem Vorwand, dringend telefonieren zu müssen, darum, sich das Handy kurz ausleihen zu dürfen. Aber: Kaum hat das Handy den Benutzer gewechselt, verschwindet es und wird nicht mehr zurück gegeben. Bei der rabiaten Variante dieses Diebstahls erhalten die rechtmäßigen Besitzer womöglich noch eins auf die Nase, falls sie sich ihr Eigentum zurück holen wollen. Also seien Sie vorsichtig, wem Sie Ihr Handy anvertrauen - selbst wenn es aus reiner Hilfsbereitschaft ist. Aber egal, wo Sie sind und was passiert ist: Falls Sie einen verdächtigen Vorgang beobachten, selbst Opfer eines Diebstahls geworden sind oder Sie den Verdacht haben, dass es sich bei Spendensammlern um Betrüger handelt, so teilen Sie dies bitte umgehend der Polizei mit, und scheuen Sie sich auch nicht, eine der Polizeistreifen auf ihrem Weg durch die Stadt anzusprechen. Und noch ein Tipp: Falls Sie einen Besuch auf dem Weihnachtsmarkt planen oder eine Weihnachtsfeier besuchen und schon im Voraus wissen, dass dort auch Alkohol getrunken wird, lassen Sie die Finger vom Steuer eines Kraftfahrzeugs und nutzen Sie die Vorteile öffentlicher Verkehrsmittel - so kommen Sie sicher und entspannt an Ihr Ziel! Neben den Streifen wird die Polizei in der Vorweihnachtszeit auch die Verkehrskontrollen verstärken - um Trunkenheitsfahrten zu verhindern und dadurch die Sicherheit auf den Straßen in der Westpfalz weiter zu erhöhen. Polizeipräsidium Westpfalz mit Sicherheit für Sie da! Informationen zu den verschiedenen Präventionsthemen und Tipps, wie Sie sich schützen können, finden Sie im Internet auf der Seite www. polizei-beratung.de Eine Welt Meine Welt Entwicklungspolitik in Rheinland-Pfalz stärken Fairer Handel nicht nur zu Weihnachten Überall auf der Welt möchten Menschen mit ihrer Arbeit mindestens so viel verdienen, dass sie davon leben können. Doch in vielen Ländern Afrikas, Asiens und Südamerikas ist das nicht der Fall. Dort leben und arbeiten nach wie vor unzählige Menschen unter miserablen Bedingungen. Obwohl sie hart arbeiten, bekommen sie für ihre landwirtschaftlichen oder handwerklichen Produkte nur wenig Geld. Denn die meisten Kleinbauern und Handwerker können ihre Produkte nicht direkt verkaufen, sondern sind auf Zwischenhändler angewiesen, die die Preise zu ihrem eigenen Vorteil diktieren. Der Verdienst reicht für die Familien kaum zum Überleben. Oft müssen auch die Kinder arbeiten, um zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Ein Schulbesuch ist für sie dann nicht möglich uns ein Ausweg aus der Armut dauerhaft versperrt. Was will und kann der Faire Handel erreichen? Der Faire Handel setzt sich für bessere Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte ein. Er ermöglicht Kleinbauern und Handwerkern aus Entwicklungsländern den Marktzugang in Industrieländern und fördert langfristige und direkte Handelsbeziehungen. Der Zwischenhandel wird weitgehend ausgeschaltet. Dadurch wird sichergestellt, dass ein höherer Anteil des Verkaufspreises tatsächlich de Produzenten bekommen außerdem einen Teil des Kaufpreises im Voraus ausgezahlt, um beispielsweise Rohstoffe und Saatgut zu kaufen. Damit sind die Kleinbauern und Handwerker nicht länger auf lokale Geldverleiher angewiesen, die oftmals völlig überzogene Zinsen verlangen. Darüber hinaus wird für viele Produkte eine Fairtrade-Prämie bezahlt. Die Bauern entscheiden gemeinschaftlich, wofür die Fairtrade-Prämie verwendet wird, z.b. für die Wasserversorgung, den Bau von Schulen oder die medizinische Versorgung. Außerdem sind im Fairen Handel ausbeuterische Kinderarbeit und Zwangsarbeit verboten. Angestellte auf Plantagen und in Fabriken erhalten eine angemessene Bezahlung und profitieren unter anderem von Schutzkleidung oder sozialer Vorsorge Dinge, die bei uns selbstverständlich sind. Und was können wir tun? Wir Konsumenten haben durch den Kauf von fair gehandelten Produkten direkte Einflussmöglichkeiten auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen in anderen Erdteilen! Und je mehr Menschen hier zu Lande fair gehandelte Produkte einkaufen, desto besser sind die Einkommensmöglichkeiten der Produzenten im Süden. Der faire Handel trägt direkt dazu bei, dass Familien in Entwicklungsländern von ihrer Arbeit angemessen leben können. nicht nur zur Weihnachtszeit Schauen Sie bei der Suche nach kleinen Weihnachtsgeschenken doch einmal in einen der vielen Weltläden. Dort finden Sie viele nützliche und schöne Dinge. Und Sie schenken doppelt: eine weihnachtliche Freude und ein besseres Leben für Menschen in den Entwicklungsländern Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken gegen Entgelt. Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Ende des amtlichen Teils Holzabgabe an Selbstwerber Die Ortsgemeinde Cronenberg beabsichtigt Holz an Selbstwerber zu vergeben. Die Lose befinden sich Am Biedenberg. Interessierte Bürger können sich beim Revierförster, Herrn Antoni, Tel , melden. Klaus Schneider, Ortsbürgermeister Altersjubiläen Geburtstag Herr Jakob Gulentz, Ringstraße 12, Ginsweiler Geburtstag Frau Erna Rosinus, Hauptstraße 25, Ginsweiler

9 Rundschau Ausgabe 50/2013 Odenbacher Adventstreff Dankeschön - Unser vorweihnachtlicher Adventstreff am Sonntag, (rund um das Rathaus), wurde in diesem Jahr, was das Ambiente betraf, etwas umgestaltet. Die weihnachtliche Musik, das Standkonzert mit dem Musikverein Odenbach, die weihnachtliche Dekoration an den Verkaufsständen und rund um das Rathaus, die schöne (bei Einbruch der Dunkelheit) rundum zusätzliche Lichtanstrahlung und der Nikolaus kam auch erst um Uhr umrahmt mit Gesang von dem Kinder-Projektchor in Begleitung von Arndt Müller. Die Ortsgemeinde bedankt sich bei dem Gemeinderat für die gespendeten Nikolauspräsente, bei Herrn Drumm für seinen Einsatz, was die kostenlose Lichtanstrahlung anbelangt und nicht zu vergessen bei allen anderen Helfern, die bei der Gestaltung des Adventstreffs mitwirkten. Auch der Wettergott hatte es an diesem Tag gut gemeint, was sich auch auf die Besucher auswirkte. Es war rundum ein sehr schöner gelungener 1. Advent Ortsbürgermeister G. Gins 1. Beigeordnete H. Becker 2. Beigeordneter D. Wirth Stadtbücherei Lauterecken Die Stadtbücherei Lauterecken ist am Montag, den geschlossen. Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes Neues Jahr Am 2. Januar 2014 sind wir wieder für Sie da. Ihr Bücherei-Team Hilde Döhnert Marlene Keller Astrid Welker Einladung Zu der diesjährigen Seniorenfeier am Sonntag, den 15. Dezember 2013, um Uhr im neuen Gemeindesaal, laden wir alle Odenbacher Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Verbringen Sie mit uns ein paar schöne Stunden in der Adventszeit. Mitwirkende: Herr Pfarrer J. Walker Gem. Chor und die Geschwister A.-M. u. M.Ch. Steil Wir freuen uns, Sie an diesem Nachmittag begrüßen zu dürfen Gerhard Gins, Ortsbürgermeister und der Gemeinderat Sollten einige Bürgerinnen und Bürger keine Fahrgelegenheit haben, melden Sie sich bitte bei Gerhard Gins, Tel Ev. Kirchengemeinde Grumbach Herren-Sulzbach Dienstag, den : 19 Uhr Grumbach, Adventsandacht Sonntag, den (3. Advent): 10 Uhr Deimberg, Gottesdienst, 11 Uhr Grumbach, Gottesdienst Kath. Pfarreiengemeinschaft Lauterecken - Reipoltskirchen - Wolfstein Donnerstag, : Ab Uhr Heilige Krankenkommunion in Reipoltskirchen und Nußbach dazwischen Uhr Messfeier auf dem Ingweiler Hof, Uhr Lauterecken Heilige Messe im Pro Seniore, Uhr Nußbach Heilige Messe Freitag, : Uhr Wolfstein Heilige Messe Sonntag, Adventsonntag: Sonntäglicher Vorabend, : Hl. Johannes vom Kreuz, Uhr Lauterecken Amt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft Sonntag: Uhr Reipoltskirchen Amt als Jgd. für Hermine Heß u. verstorbene Familienangehörige, Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde, Uhr Kaulbach Amt in der außerordentlichen Form Montag, : Uhr Wolfstein Heilige Messe in der außerordentlichen Form Dienstag, : Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz, Uhr Reipoltskirchen Heilige Messe Mittwoch, : Uhr Lauterecken Rosenkranz, Uhr Lauterecken Heilige Messe Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Mittwoch, : Uhr Adventsandacht in Lauterecken Sonntag, Advent: Uhr Gottesdienst in Lohnweiler, Uhr Gottesdienst in Lauterecken Mittwoch : Uhr Adventsandacht in Lauterecken Öffnungszeiten Pfarramt Am Donnerstag, 12. Dez ist das Büro des Pfarramtes von 8.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Mittwoch von Uhr bis Uhr Donnerstag von 9.00 Uhr bis Uhr Ev. Kirchengemeinden Offenbach Niedereisenbach Wiesweiler Medard Niederalben Sonntag, 3. Advent, : Offenbach: Uhr Ök. Adventssingen, Wiesweiler: 9.30 Uhr Gottesdienst Harry Schneider, Medard: Uhr Gottesdienst Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

10 Rundschau Ausgabe 50/2013 Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim : Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionausteilung : Uhr Vorabendmesse Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Mittwoch, , Uhr Glanbrücken - Adventsandacht in der Valentinskirche Sonntag, : 9.30 Uhr Gumbsweiler, Uhr St. Julian Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, : Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Donnerstag, : Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Sonntag, (3. Advent): Uhr Gottesdienst (Hinzweiler), Uhr Gottesdienst (Hundheim), Uhr Kindergottesdienst (Hinzweiler; Jugendheim) Montag, : Uhr Unsere KiTa Villa Winzig lädt zu einem winzigen Weihnachtsmarkt ein! Anschließend Weihnachtsgottesdienst der KiTa in der Kirche Dienstag, : Uhr Konfirmandenstunde (Gruppe 1), Uhr Präparandenstunde, Uhr Konfirmandenstunde (Gruppe 2). Präparanden- und Konfirmandenstunden finden im Jugendheim in Hinzweiler statt. Mittwoch, : Uhr Seniorenkreis (Hinzweiler; Jugendheim), Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg Lauschied Pfarrbüro in Meisenheim, Klenkertor 7 Herr Pfarrer Eck hat folgende Sprechzeiten: Montag von Uhr und Freitag Uhr Tel.: 06753/2381 Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von Uhr und Uhr Tel.: 06751/2286, Fax: / Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Mittwoch, 11.12: Uhr Taizé-Andacht (Bad Sobernheim-Malteserkapelle) Sonntag, : Uhr Eucharistiefeier Montag, : ab Uhr Hauskommunion in Abtweiler, Bärweiler und Lauschied Dienstag, : Uhr Gemeinsamer Bußgottesdienst der acht Pfarrgemeinden (Kirche Bad Sobernheim) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Mittwoch, : Uhr Taizé-Andacht (Bad Sobernheim-Malteserkapelle) Freitag, : Uhr Seniorennachmittag im Advent bei Kaffee und Kuchen Sonntag, : Uhr Eucharistiefeier Dienstag, : Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus, Uhr Bußgottesdienst für die Pfarreiengemeinschaft (Kirche Bad Sobernheim) Am Freitag, den 13. Dezember 2013 findet um Uhr der Seniorennachmittag im kath. Pfarrhaus in Meisenheim, Klenkertor 7 statt. Alle Senioren sind dazu eingeladen! Wir wollen zusammen Adventslieder singen und hören Gedichte und Geschichten in der Vorweihnachtszeit bei Kaffee oder Tee. Es freut sich auf Sie das Seniorenteam mit Herrn Pfarrer Eck. Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Vortragsveranstaltung zum Thema Rosenkranz Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung der kath. Pfarrei St. Franz Xaver in Lauterecken sprach im dortigen Pfarrheim Rechtsanwalt Franz Möhler (Kaiserslautern/Wolfstein) zur Entstehung und weiteren Entwicklung des Rosenkranzes bis in die heutige Zeit. Nach der Begrüßung durch Ortspfarrer Mathias Köller im Beisein von Pfr. Anton Ociepka teilte Möhler zunächst mit, dass der Rosenkranz das am meisten bekannte und verbreitete katholische Volksgebet und Herzstück katholischer Volksfrömmigkeit sei. Der bekannte Religionsphilosoph Romano Guardini habe ihn als das Verweilen in der Lebenssphäre Mariens, deren Inhalt Christus ist gekennzeichnet. Die Form des Rosenkranzes sei seit Papst Pius V. (1569) verbindlich geregelt. Er sei kein Pflichtgebet, sondern eine empfohlene freiwillige Übung. Der Referent gab sodann einen umfangreichen geschichtlichen Überblick. Am Anfang des Rosenkranzes hätten die Orden der Benediktiner, Zisterzienser, Dominikaner, Franziskaner und Kartäuser gestanden. Insbesondere Personen wie die Kartäuser Heinrich Egher von Kalkar, Adolf von Essen sowie Dominikus von Preußen und die Dominikaner Alanus de Rupe und Jakob Sprenger sowie die lothringische Herzogin Margarete von Bayern, welche im 14. Und 15. Jahrhundert lebten, seien prägend gewesen. Die Städte Trier und Köln, wo die vorgenannten Personen gelebt und gewirkt haben, waren Ausgangspunkte für die Entstehung des Rosenkranzes. Möhler ging sodann auf die Marienerscheinungen in Lourdes (1858) und Fatima (1917) ein, bei welchem die Gottesmutter jeweils und mehrfach auf die Wichtigkeit des Rosenkranzgebetes hingewiesen habe. Weitere Vortragsschwerpunkte waren u.a. großen Rosenkranzbeter und -verbreiter wie der Italiener Bartolo Longo und der Österreicher Pater Petrus Pavlicek. Auch im Lehramt der Päpste der neueren Zeit bis zum jetzigen Zeitpunkt habe der Rosenkranz eine herausragende Rolle gespielt. Der Referent kam sodann u.a. auf die einzelnen Rosenkranzgeheimnisse, die Betweisen sowie Rosenkranzbewegungen, -bruderschaften, -lieder und Sonderformen des Rosenkranzes zu sprechen. Pfarrer Mathias Köller dankte am Schluss dem Referenten für seine umfangreichen und aufschlussreichen Ausführungen. Geschichten im Advent Die Katholische Pfarreiengemeinschaft, vertreten durch 3 Mitglieder des Pfarrgemeinderates besuchten die Bewohner des CJD Seniorenheimes in Wolfstein. Inge Lütz und Angelika Ehrhard lasen Geschichten aus längst vergangener Zeit. Aus einer Zeit die den Seniorinnen und Senioren aus ihrer eigenen Kindheit bekannt waren. Gemeinsam wurden Weihnachtslieder, die von Regina Jäger am Klavier begleitet wurden, gesungen. Förderverein Freiwillige Feuerwehr Homberg Hallo liebe Wanderfreunde Am ab Uhr ist die Grillhütte Pitzburg in Homberg geöffnet. Zum Essen gibt es Schwenkbraten mit Kartoffelsalat und Brot. Wir bitte um Vorbestellung bis unter Tel.: 06788/460 und freuen uns auf euren Besuch. Die Vorstandschaft des Fördervereins der freiwilligen Feuerwehr Homberg Landfrauen Ortsverein Kappeln Mi., , Uhr (DGH Weihnachtsfeier. Anmeldung erforderlich. TuS Kappeln 1927 e.v. Wannerschdaach, Sportheim Kappeln geöffnet Alle Wanderer und Gäste aus nah und fern sind herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl und eine gut geheizte Stube wird bestens gesorgt. Es gibt: Schnitzel in verschiedenen Variationen, mit Beilage Wir bitten um telefonische Voranmeldung bis einschließlich , bei: Jochen Weiß: Tel /403393, Bernhard Neu: Tel /6289 oder im Sportheim direkt an der Theke, wenn geöffnet. Jugendfeuerwehr Lauterecken Freundeskreis e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Jugendfeuerwehr Lauterecken Freundeskreis e.v. lädt alle seine Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag, 19. Dezember 2013, Beginn: Uhr in die Feuerwache Lauterecken ein.

11 Rundschau Ausgabe 50/2013 Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 3. Jahresbericht des Vorsitzenden 4. Kassenbericht des Kassenwarts 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Aktivitäten im Jahr Wünsche und Anträge Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann ( 9 Abs. 3 der Vereinssatzung). Die Vorstandschaft des Jugendfeuerwehr Lauterecken Freundeskreises e.v. würde sich sehr freuen wenn alle Mitglieder an der Versammlung teilnehmen würden. Maximilian Fritz, 1. Vorsitzender Einladung zum Weihnachtskonzert am Veldenz-Gymnasium Das Weihnachtskonzert des Veldenz Gymnasiums Lauterecken findet am ab Uhr in der Turnhalle der Schule statt. Der Unterstufenchor, die Big Band und verschiedene Solisten bieten dem Publikum fröhliche und festliche Melodien. Eingeladen sind alle Freunde des Veldenz Gymnasiums und die interessierte Öffentlichkeit. Der Eintritt ist kostenlos, um eine Spende zur Anschaffung von Musikinstrumenten wird gebeten. Die Schulgemeinschaft des Veldenz Gymnasiums mit ihren jungen Musikern freut sich auf Ihren Besuch! ASV Medard Am Freitag, den 27. Dezember ab Uhr bietet der Angelsportverein Medard in seinem Vereinsheim in Medard, Mühlstraße, Speisen und Getränke für die Freunde des Wanderns an. Auf der Speisenkarte stehen Spießbraten und Schweineschnitzel mit versch. Soßen und Beilagen. Voranmeldung mit verbindlicher Bestellung bis bei S. Krauth oder P. Reidenbach , Fax info@glantal-center.de.. Auf ihren Besuch freut sich der Angelsportverein Medard e.v. 27. Weihnachtsmarkt in Offenbach-Hundheim am Samstag, ab Uhr Weihnachtliches Markttreiben mit über 50 Standbetreibern im historischen Ortskern. Große Verlosung um Uhr Programm: Uhr Eröffnung (Bühne) Uhr Start des 21. Weihnachtsmarktlaufs Uhr Gesang mit den Kids der Grundschule St. Julian (Bühne) Uhr Der Nikolaus kommt Uhr Fri-Fra Figurentheater (Evang. Gemeindehaus) Uhr große Verlosung (Bühne) 1. Preis: Preis: Preis: 50 und viele weitere Sachpreise Ganztägig Kunsthandwerkermarkt im Pranger Drehorgelspieler Musikalische Unterhaltung mit Tiefes Blech Lebende Tiere am Hotel Alte Abtei Alte Schmiede geöffnet Abteikirche geöffnet Kinderkarussell am Modehaus Wenk Kaffee und Kuchenbuffet der KiTa Glantalstrolche im Gemeindehaus am Marktplatz und der Kirchengemeinde im Evangelischen Gemeindehaus Landfrauen Lauterecken Am Donnerstag den findet ab Uhr im Bürgersaal ein Spieleabend statt. Der Vorstand freut sich über eine rege Beteiligung. Auch Nichtmitglieder, die Interesse an einem geselligen Beisammensein haben, sind herzlich willkommen. Advents-Senioren-Kaffee bei der AWO Die AWO Lauterecken lädt zum Advents-Senioren-Kaffee herzlich ein. Er findet am Sonntag, 15. Dezember, (3. Advent) ab Uhr im Bürgersaal, Schulstraße statt. Mitwirkende sind junge Sänger(innen) der Musikschule Bernd Bunn. 21. Weihnachtsmarktlauf des TV 1891 Offenbach-Hundheim am , 1000 und 500 Meter-Läufe - Am Samstag, 14. Dezember ist es wieder so weit: Dann startet der TV 1891 Offenbach-Hundheim seinen mittlerweile 21. Weihnachtsmarktlauf in Folge seit Um 10:00 Uhr laufen in der Klosterstraße am Evangelischen Gemeindehaus die Kinder bis 7 Jahre über die 500 Meter Strecke. Um 10:15 Uhr dürfen die Großen ran über die bekannt anspruchsvolle und bergige 7500 Meter-Runde um den Ort. Um 10:16 Uhr folgen direkt nach dem Hauptlauf die Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 15 Jahren über die 1000 Meter-Strecke - zwei Runden durch den Weihnachtsmarktbereich. Die schnellsten Läufer und Läuferinnen des Hauptlaufs werden gegen 10:40 Uhr im Ziel erwartet. Jeder Finisher erhält eine Flasche Wein und auf Wunsch eine Urkunde. Außerdem erhält der teilnehmerstärkste Verein 15 Liter Bier. Sachpreise für die Sieger und für die drei schnellsten Läuferinnen und Läufer der Altersklassen werden u.a. von OIE Idar-Oberstein, Kreissparkasse Kusel, Globus Idar-Oberstein, Weintreff Emig Altenglan, Schwollener Sprudel, Worscht-Willi Offenbach-Hundheim und Kirner Privatbrauerei zur Verfügung gestellt. Alle Kinder und Jugendlichen, die am 500- bzw Meter-Lauf teilnehmen, erhalten eine Medaille, Urkunden und Preise.

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