Möglichkeiten der Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Dietmar Ruf Gemeindetag Baden-Württemberg Heiligenberg
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- Guido Busso Meissner
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1 Möglichkeiten der Breitbandversorgung im ländlichen Raum Dietmar Ruf Gemeindetag Baden-Württemberg Heiligenberg
2 Begriff Breitband Breitbandatlas des BMWi (freiwillige Angaben der Anbieter): 128 KB - Forderung für Fortschreibung: 1 BM als Mindeststandard Österreichische Regluationsbehörde: 144 KB Schweiz: Grundversorgungskonzession 2008 bis 2017 an Swisscom (600 KB downstream 100 KB upstream) Dietmar Ruf 2
3 Situation im ländlichen Raum Breitband-Infrastruktur ist für die Gemeinden - wie die Verkehrsinfrastruktur - ein wichtiger Standortfaktor Wachstum und Arbeitsplätze entstehen gerade dort, wo moderne Infrastrukturen zur Verfügung stehen Gewerbeansiedlungen sind auf Breitband-Infrastrukturen angewiesen Dietmar Ruf 3
4 Ohne die Datenautobahn auf dem Land haben Gewerbeansiedlungen keine Zukunft - Firmen, Architektur- und Ingenieur-Büros, Design-Büros, Ärzte, "moderne" Privatleute Präsident Kehle, Gemeindetag Baden-Württemberg: Breitband ist die Straße des 21. Jahrhundert Dietmar Ruf 4
5 Technische Übertragungsmittel Telefonkabel (Deutsche Telekom) Kabel (Kabel Baden-Württemberg) Satellit Funk (WLAN, Wimax, UMTS) Stromleitung (Powerline Internet aus der Steckdose) Dietmar Ruf 5
6 Dietmar Ruf 6
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9 Dietmar Ruf 9
10 Telefon Deutsche Telekom Fixierung auf Festnetz der Deutschen Telekom Deutsche Telekom (DT): Verfügbarkeit über 95 % der Fläche (nicht Haushalte). DT: 9 % T-Com-Anschlüsse kein DSL aus wirtschaftlichen Gründen = ländlicher Raum = weiße Flecken aber: mit welcher Qualität im ländlichen Raum? 384 kb? Mitbewerber sagen: DSL nur für etwa 80 % der Haushalte seit Frühjahr 2005 setzt DT sog. Outdoor DSLAM ein Dietmar Ruf 10
11 Erhebliche Investitionen der DT (mehr als ) Unterstützung durch Gemeinden (DT: "Kooperationsvertrag") 1. einmalige Leistung (Zuschuss oder Sachleistung) oder 2. Garantiezusage der Gemeinde für ein bestimmte Zahl von Neukunden (Gewährvertrag Genehmigungspflicht nach 88 GemO Rechtsaufsichtsbehörde): - Gemeinde zahlt je garantiertem, aber nicht erreichtem Anschlussnehmer (300 bis) 500 (halbes Jahr/ein Jahr nach Inbetriebnahme) - Gemeinden erreichen i.d.r. die Garantiezahl (Werbung ) Dietmar Ruf 11
12 Gemeindetag: keine MWSt da keine steuerbare Leistung vor Vertragsabschluss haben die Gemeinden zu beachten: - Genehmigung nach Gemeindewirtschaftsrecht - Ausschreibung nach EU-notifizierten Eckpunkten Deutsche Telekom: es gibt ca. 180 Verträge mit Gemeinden (100 in BW) bisher wurde nur in wenigen Fällen gezahlt Fazit: Akquisition durch die Gemeinden war erfolgreich Deshalb künftig: nur noch Kooperationsvertrag ohne Gewährleistung für Neukunden (?) Dietmar Ruf 12
13 Kabel Baden-Württemberg Bis 2008 werden sollen etwa 3,4 Mio. Haushalte Breitband erhalten: Triple Play: TV Telefonie Internet mit 10 MB und mehr Unterstützung durch die Gemeinden (Sachleistungen im Tiefbau als Regelfall, Kabel BW liefert Material) künftig zusätzlich einen Investitionskostenzuschuss (?) aber: EU-Beihilferecht beachten kein Vertrag ohne Ausschreibung nach EU-Beihilferecht Dietmar Ruf 13
14 Satellit (Anbieter s. Homepage Clearingstelle) Download über Satellit (große Datenmengen) - Upload über Telefon (nur kleine Datenmengen). DT: Upload über Satellit Funk - Insellösungen mit Funk (Anbieter siehe Homepage Clearingstelle) Wimax - drei Lizenznehmer, u.a. NeckarCom (im Raum Ulm) Bei konkret angebotenen Funklösungen kommt es oft zu Wettbewerb deshalb: Alternativen genau prüfen seit Januar 2008 Angebot von Breitband über UMTS Modellversuch in drei Gemeinden Dietmar Ruf 14
15 EU- Gemeinschaftsrecht - Unterstützung der Anbieter als EUrechtliche Beihilfe Unterstützung eines Wirtschaftsunternehmens durch Finanzbeitrag oder Übernahme von Sachleistungen = Subvention / Beihilfe Begriff der staatlichen Beihilfe (Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag) Hauptanwendungsgebiet : de minimis ( innerhalb 3 Steuerjahren) Dietmar Ruf 15
16 Breitband-Infrastruktur und EU-Beihilferecht : 1. Eckpunkte für die Verwendung öffentlicher Mittel zur flächendeckenden Versorgung des ländlichen Raums in Baden- Württemberg mit Breitbandanschlüssen 2. Leitfaden für Kommunen (MLR) 3. Mitteilung der Kommission vom K(2007) 5099 endg. Staatliche Beihilfe Nr. N 570/2007 Deutschland Eckpunkte zur Bereitbandversorgung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg Fundstellen: Gt-INFOs, Homepage Clearingstelle Dietmar Ruf 16
17 EU-Beihilferecht Verfahren siehe Leitfaden des MLR: Marktanalyse: Die Gemeinde stellt eine Unterversorgung (EU: Marktversagen ) fest (kleiner als 1 MB Download) Maßnahmen der Gemeinde: Verlegung von Leerrohren (Standard: 3fach DN 50), Bündelung der Breitbandnachfrage, Werbung für Breitbandnutzung Die Gemeinde fragt Anbieter, ob diese die Unterversorgung ohne finanzielle Beteiligung beseitigen würden Bei Kostenforderungen hat die Gemeinde eine Ausschreibung der von der Gemeinde gewünschten Maßnahmen vorzunehmen Dietmar Ruf 17
18 technische Spezifikation (mindestens DSL 1.000) offener Zugang Technologieneutralität Papier der LfK Ausschreibung der Absicht einer Beihilfengewährung auf der Homepage der Gemeinde / der Homepage Clearingstelle Bewertung der eingegangenen Angebote durch die Gemeinde Zuschlagserteilung der Gemeinde an günstigsten Anbieter Gemeinde muss auf Eckpunkte und Notifizierung verweisen Beihilfe bis max pro Einzelfall Dietmar Ruf 18
19 Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden- Württemberg Sonderlinie "Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum Ministerratsbeschlüsse vom und Impulsprogramm Baden-Württemberg 20 Mio. Landesmittel 2008 und Mio. GAK 2008 bis 2010 (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) EU-Notifizierung für GAK steht noch aus Dietmar Ruf 19
20 30. März 2008: Ausschreibung des Jahresprogramms 2008 (Staatsanzeiger vom , Gt-INFO, Homepage Clearingstelle) Leitfaden des MLR für Kommunen als Anlage zur Ausschreibung Gemeinden müssen sich mindestens in gleicher Höhe beteiligen ELR = ländlich geprägte Orte (Gebietskulisse ELR) also nicht ländlicher Raum i.s. Raumordnung kommunale Vorhaben Gemeinden als Zuwendungsempfänger Dietmar Ruf 20
21 Fördertatbestände 1. Modellprojekte mit innovativem und modellhaftem Charakter 2. Breitbandtrassen (Verlegung von kommunalen Leerrohren, nicht nur in Straßen) 3. Zuwendungen von Gemeinden an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (DT, Kabel BW ) Voraussetzung: Marktanalyse / Gemeindekonzeption EUbeihilferechtskonformes Handeln der Gemeinde (nach den notifizierten Eckpunkten) Verfahren = Leitfaden MLR Dietmar Ruf 21
22 Höhe der Zuwendungen: 1. Modellvorhaben: 50 % der Kosten 2. Verlegung von Leerrohren: Festbeträge (20/10 /lfdm) 3. Zuwendungen an Netzbetreiber: max. 40 %, höchstens Zuwendungen erst ab Förderbetrag (wegen ELR) Gemeindetag: Förderung ist über 2009 weiterzuführen Dietmar Ruf 22
23 flankierende Maßnahmen: Umlage der Kosten für Breitbandausbau bei Neuerschließung von Wohn- und Gewerbegebieten auf die Anlieger als "Erschließungskosten" Was können die Gemeinden tun? Aktivierung und Bündelung der Nachfrage in der Gemeinde Information der Bürger über örtlich mögliche breitbandige Internetzugänge (Amtsblatt) Abfrage der Versorgungssituation über den Breitbandatlas und bei den Anbietern Dietmar Ruf 23
24 Informationsveranstaltungen zusammen mit den Anbietern Aufruf an die Bürger zur Bedarfsermittlung Investitionszuschüsse als letztes Mittel und sehr zurückhaltend zu bewerten Abwälzung des Investitionszuschusses (?) Aufkauf von Grundstücken - Bestandteil des Verkaufspreises - Investor und Erschließungsvertrag Dietmar Ruf 24
25 Einlegung von Leerrohren - Appell an die Gemeinden: Bei allen Tiefbauarbeiten Leerrohre einlegen! - Straßenbau (Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen) - Ortsumgehungen - Sanierung von Entwässerungsleitungen - Erschließung von Neubaugebieten Dietmar Ruf 25
26 Informationen über Homepages (seit Mai 2007) 1. Für die Gemeinden: Homepage der Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum" (Clearingstelle gibt es seit 2004) Mitglieder der Clearingstelle (MLR, LfK, ALR, Mediendörfer, Gemeindetag) Inhalte: Technik, Tagungsberichte (Dokumentationen), Anbieter, Sonderlinie Breitband, Ausschreibungen der Gemeinden, 14./ Brüssel "Bridging the Broadband Gap, 2. Für die Bürgerinnen und Bürger: Breitband-Informationsportal "Neue Medien" des MLR Dietmar Ruf 26
27 Dietmar Ruf 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wenn Sie noch Fragen haben Dietmar Ruf 28
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