Pflegekinder im Mittelpunkt Zur Qualität begleiteter Umgangskontakte. Sparkassenakademie Münster, Susanne Prinz
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- Catharina Schräder
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1 Pflegekinder im Mittelpunkt Zur Qualität begleiteter Umgangskontakte Sparkassenakademie Münster, Susanne Prinz
2 Der Begleitete Umgang und rechtliche Rahmenbedingungen Kinderrechtskonvention: Art. 9 Abs. 3, 12 Abs. 1 u. 2, 19 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): 1626 Abs. 3, 1631 Abs. 1, 1666, 1666a, 1684 Abs. 1-4 BGB FamFG (Gesetz Verfahren über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit): 9, 89 ff.,155, 156, 159, 210 ff. FamFG KKG (Gesetz zur Information und Kooperation im Kinderschutz): 3, 4 KKG SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch): 8, 8a, 8b (1), 16 (3), 17, 18, 28 SGB VIII, bei Pflegekindern auch als Teil der Hilfeplanung 36 SGB VIII
3 Typische Konstellationen im Begleiteten Umgang Fremdplatzierung (Unterbringung) des Kindes in einer psychiatrischen Einrichtung, in einem Kinderheim, in einer Wohn- oder Erziehungsgruppe, Pflegefamilie ( 1631b, 1666 BGB) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie oder Kinderheim ( 1666, 1666a BGB) Wegnahme des Kindes von den Pflegeeltern und Rückführung in die Herkunftsfamilie nach 1632 Abs. 4 BGB
4 Erhebung des DJI 2011 zum Umgang 2011 waren in 81% der Fälle Umgangskontakte zur Herkunftsfamilie geplant 58% der Pflegekinder hatten zur leiblichen Mutter, 46% zum leiblichen Vater Kontakt Fachkräfte der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichte sehen im Konfliktbereich Umgang die größten Herausforderungen. (aus: Elterliche Sorge und Umgang, Bundesanzeiger Verlag 2013)
5 Trennungskinder vs. Pflegekinder Während die Regelvermutung der Kindeswohldienlichkeit von Umgang mit den Eltern in 1626 Abs. 3 BGB in der überwiegenden Mehrzahl von Fällen der Elterntrennung Gültigkeit beanspruchen mag mit Sicherheit kann die Vermutung nicht in Fällen von häuslicher Gewalt, erheblichen Konfliktspannungen oder Ähnlichem mehr gelten-, sind Pflegekinder überwiegend deshalb fremdplatziert worden, weil sie im häuslichen Milieu in unterschiedlichem Ausmaß gefährdet waren ( Elterliche Sorge und Umgang, Bundesanzeiger Verlag, 2013)
6 Pflegekinder und Besuchskontakte In Pflegeverhältnissen, in denen das Kind untergebracht wird, weil die Herkunftseltern aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren elterlichen Pflichten nachzukommen, ist das Thema Umgangskontakte zwischen Kind und leiblichen Eltern häufig belastet und konfliktgeladen. Dienen die Kontakte dem Elternwohl oder dem Kindeswohl?
7 Pflegekinder und Besuchskontakte Um kindorientierte Bedingungen für die Umgangskontakte herzustellen, sind eine intensive Vorbereitung und die Einbindung aller Beteiligten des Pflegeverhältnisses durch Fachkräfte erforderlich. Die elementare Voraussetzung dafür ist ebenfalls die Qualität der Begleitung. Einheitliche Standards für Umgangskontakte mit Pflegekindern fehlen bislang. Begleiteter Umgang im Kontext von Fremdunterbringung verlangt Handeln durch vielfältige Institutionen und Berufsgruppen. Alle sollten sich auf einen Perspektivwechsel einlassen und die Kooperation mit anderen Fachstellen und Netzwerken suchen.
8 Umgang des Kindes mit den Eltern und allen anderen bedeutsamen Bezugspersonen, zu denen das Kind Bindungen hat ; Rainer Balloff Belegbar ist, dass Kinder, die nach einer manifesten Kindeswohlgefährdung (z.b. durch Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung) fremduntergebracht werden mussten, oder massive Gewalt zwischen den Eltern miterlebt haben, bei unvorbereiteten Umgangskontakten retraumatisiert werden.
9 Bindung oder Beziehung? Wir können die Kinder aus den Familien herausnehmen aber nicht die Familien aus den Kindern
10 Trauma Ich glaube, dass der Kern jeder Traumatisierung in extremer Einsamkeit besteht, im äußersten Verlassensein. Eine liebevolle Beziehung, die in mancher Hinsicht einfach ist, wird unerlässlich sein, um überhaupt von einem Trauma genesen zu können. (Onno van der Hart)
11 Retraumatisierung? Psychologen unterschiedlicher Schulen warnen deutlich vor Retraumatisierungen durch Umgang Forcierter Umgang kann bei schwer beeinträchtigten und traumatisierten Kindern sogar einen zusätzlichen Risikofaktor im Hinblick auf die gelingende Bewältigung ihrer vielfältigen Entwicklungsstörungen bedeuten
12 Fragen zur Auftragsklärung Einzelfallbezogene/ergebnisoffene Prüfung? Differenzierte Umgangsregelung geplant? Kindeswohldienlichkeit? Elternkompetenzen? Bindungstoleranz, Kooperationsbereitschaft? Bewältigungskompetenzen des Kindes? Wie hoch ist das Ausmaß der Belastung für das Kind? Welcher Hilfe- und Interventionsbedarf steht zur Verfügung?
13 Vorbereitung des Begleiteten Umgangs Sorgfältige Auftragsklärung (Zeit nehmen) Erstgespräche mit den Pflegeeltern, Eltern Vorbereitungstreffen und Gespräche mit dem Kind Vereinbarungen (schriftlich) mit allen Beteiligten treffen (ggf. Schutzplan) Transparenz über Regeln und Absprachen herstellen (Entbindung der Schweigepflicht)
14 Handlungsempfehlungen für die Praxis für Pflegekinder - Durchführung Umgangskontakte mit ein bis zwei Fachkräften begleiten (Fach- und Sachkompetenz) Beaufsichtigter oder auch Kontrollierter Umgang (während der Eltern-Kind-Kontakte ständig anwesend) Flankierende Beratung mit allen Beteiligten Regelmäßiger Austausch mit beteiligten Fachkräften Feinfühliger Umgang mit dem NEIN des Kindes
15 Durchführung Kindgerecht ausgestatteter Raum Offene Haltung (positive Atmosphäre schaffen, unerschrocken sein, beruhigen, normalisieren, Sicherheit vermitteln ) Bei Bedarf anleiten Raum für Eltern und Kind schaffen Pflegeeltern versorgen und Sicherheit vermitteln Nach Bedarf fachliche Erklärungen geben Abschied rechtzeitig ankündigen Abschiedsprozess positiv unterstützen
16 Nachbereitung Mit Erwachsenen Befindlichkeiten besprechen Beobachtungen austauschen, Gefühle reflektieren Evtl. neue Vereinbarungen treffen Mit dem Kind Gefühle besprechen, benennen Beobachtungen besprechen Wünsche, Ideen für das nächste Treffen erfragen
17 Übergeordnete Ziele - Nachbereitung Stützung und Stärkung des Kindeswohls Vermeidung von Überforderungssituationen Auseinandersetzung mit den gegebenen Realitäten Fachliche aber auch emotionale Begleitung Erhöhung der Kooperationsbereitschaft von Pflegefamilie und Herkunftsfamilie Abbruchprävention für das Pflegeverhältnis Sekundärtraumatisierung der Fachkräfte Realitätsbezug? (Supervision, kollegiale Beratung)
18 Was brauchen Kinder? Partizipation Klare und kindgerechte Informationen Ehrlichkeit Mit den Kindern vor- und nachbesprechen Schutz Erwachsene, die breit sind sich auseinanderzusetzen, mit dem was ist Ambivalenzen (Zerrissenheit zwischen zwei Welten) sichtbar machen Loyalitätskonflikte wahrnehmen und reflektieren Keine unhaltbaren Versprechungen (z.b.es kommt alles in Ordnung)
19 PflegeKinder und Besuchskontakte - Fazit Umgangskontakte haben dem Kind zu dienen (auf seine Bedürfnisse achten) Kind hat ein Recht auf Schutz Signale des Kindes wahrnehmen und ernst nehmen Beendigung der Einsamkeit des Kindes zwischen den Gefühlen der Erwachsenen Alle sind am Prozess beteiligt Ziel ist, dass Pflegeeltern und Herkunftseltern lernen, spannungsarm miteinander umzugehen Freundliche Atmosphäre während des Umgangs schaffen (alle Erwachsenen sollen an einem Strang ziehen, Augenhöhe)
20 Abbruch und Aussetzen der Umgangskontakte Verleugnung und Verharmlosung der Realität (körperliche und seelisch Misshandlung, schwere Vernachlässigung, sexuelle Gewalt) Fachliche Interventionen werden von den leiblichen Eltern nicht akzeptiert bzw. respektiert Keine Verantwortungsübernahme der Herkunftseltern (keine Problem- und Hilfeakzeptanz) Akute psychische Erkrankung oder aktueller Suchtmittelkonsum Der Kontakt darf nicht zu Lasten des Kindes durchgeführt werden!
21 Kinderschutz im Dialog und auf Augenhöhe Alle am Verfahren beteiligte Fachkräfte müssen gemeinsam zum Kindeswohl handeln (Verantwortungsgemeinschaft Jugendamt, Familiengericht, Umgangsbegleitung, Umgangspfleger, Einzelfallhelfer ) Achtung vor der Sichtweise des Anderen und Respekt vor dem Fachwissen der jeweiligen Fachkraft Effektiver Kinderschutz erfordert Kooperation und Vernetzung
22 Wählen Sie ein Fallbeispiel aus Ihrer praktischen Austausch zum Thema Kontakte zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie! Fallbeschreibung: Alter des Kindes, Dauer des Pflegeverhältnisses, Kindeswohlgefährdung, Sorgerecht? Umgangskontakte: Häufigkeit, Teilnehmer, Ort, Aktivität, Begleitung / Unterstützung, Belastungen Probleme / Veränderungspotentiale bezüglich der Kontakte zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie Diskutieren Sie ein Fallbeispiel in der Kleingruppe und beachten Sie hierbei folgende Aspekte: Fähigkeit Eltern zur kindgemäßen Gestaltung von Umgangskontakten, Fähigkeit Pflegeeltern zur Unterstützung von Umgangskontakten Bewältigungskompetenzen des Kindes geäußerter Kindeswille Strategien zur Konfliktbegrenzung im Verhältnis Eltern Pflegeeltern Jugendamt
23 Literaturquellen Begleiteter Umgang Pädagogische, psychologische und rechtliche Aspekte ; Dr. Monika Klinkhammer, Susanne Prinz (Hrsg.), 2. Auflage Bundesanzeiger Verlag 2011 Elterliche Sorge und Umgang ; Reinhard Prenzlow (Hrsg.), Bundesanzeiger Verlag 2013 Handbuch Pflegekinderhilfe; 2. Auflage 2011 DJI, DIJUF Umgang des Kindes mit den Eltern und allen anderen bedeutsamen Bezugspersonen, zu denen das Kind Bindungen hat ; Rainer Balloff
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