Leistungsfähige Pflegekinderdienste: Qualitätskriterien und finanzielle Steuerung
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- Günther Sternberg
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1 Leistungsfähige Pflegekinderdienste: Qualitätskriterien und finanzielle Steuerung Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen Forschungsgruppe Pflegekinder
2 Vorbemerkungen
3
4
5 Leistungsfähige Pflegekinderdienste: Qualitätskriterien und finanzielle Steuerung 1 Rechtliche Rahmung: Relevante Rechtsvorschriften 2 Sozialpädagogische Qualitätskriterien 3 Kosten 4 Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in Siegen
6 Leistungsfähige Pflegekinderdienste: Qualitätskriterien und finanzielle Steuerung 1 Rechtliche Rahmung: Relevante Rechtsvorschriften
7 ! Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungs-bedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeein-trächtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.! 33 SGB VIII
8 ! Hilfen nach 32 bis 34 und 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten. Durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden.! 37, Abs. 1 SGB VIII
9 ! Die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt soll innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums" getroffen werden. Die Gesetzesbegründung führt hierzu aus (BT-Dr. 11/5948, 74 f.): Kommt das JA deshalb nach einer sorgfältigen Prüfung der Situation in der Herkunftsfamilie zu der Überzeugung, dass Bemühungen zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie mit dem Ziel der Rückführung des Kindes innerhalb eines angemessenen Zeitraums offensichtlich erfolglos sind oder sein werden, dann ändert sich sein,auftrag'. Fortan hat es seine Bemühungen darauf auszurichten, die Eltern davon zu überzeugen, dass sie ihrer Elternverantwortung in der konkreten Situation am besten gerecht werden können, dass sie einem dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie ggf. auch einer Adoption (möglichst durch die Pflegeeltern) zustimmen. Gelingt dies nicht und handeln die Eltern zum Schaden des Kindes, hat das JA den Schwebezustand möglichst bald durch die Anrufung des Vormundschaftsgerichts (heute FamG, d. Verf.) zu beenden.! J. Münder u.a.: Frankfurter Kommentar zum SBG VIII (Auflage 2006): 516 f)
10 ! Schon bei der Entscheidung über eine Hilfe außerhalb der eigenen Familie ( 36) gilt es regelmäßig, eine Prognose darüber abzugeben, ob diese Unterbringung im Interesse des Kindes oder Jugendlichen zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein soll. Prognosen bedürfen einer fortwährenden Evaluation hinsichtlich ihrer Verwirklichung (vgl. 36 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2).! a.a.o.: 517
11 ! Abs. 1 Satz 2 fordert vor dem Hintergrund der Ziele des 1 Abs. 1 und 3 14 Rückführungsbemühungen nur dort, wo positive emotionale Bindungen der Kinder und Jugendlichen zur Herkunftsfamilie die Rückführung im Interesse der betroffenen Minderjährigen auch als mit dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen vereinbar erscheinen lassen. Haben sich bei lang andauernder Misshandlung (Vernachlässigung, physische oder psychische Misshandlung oder sexueller Missbrauch) die Beziehungen zur Herkunftsfamilie angstbesetzt, traumatisch und/oder destruktiv entwickelt, ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob positive emotionale Bindungen bestehen oder realistischerweise entstehen können. Bei der Klärung der Perspektive über den Lebensmittelpunkt sind dabei entwicklungshemmende Entscheidungsverzögerungen zu vermeiden und ggf. bei der Hilfe außerhalb der eigenen Familie von vornherein auf eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive hinzuarbeiten. a.a.o. S. 517
12 ! Sowohl das Kind bzw. der Jugendliche als auch die Pflege-/Erziehungspersonen und die Herkunftseltern sind bei der Klärung des Lebensmittelpunkts und der Sicherung der kindeswohldienlichen Kontinuität des Hilfeprozesses einzubeziehen. a.a.o.: S. 518
13 Leistungsfähige Pflegekinderdienste: Qualitätskriterien und finanzielle Steuerung 1 Rechtliche Rahmung: Relevante Rechtsvorschriften 2 Sozialpädagogische Qualitätskriterien Bedeutung von Kontinuität für eine gute Entwicklung Deutsche Praxis im internationaler Vergleich Pflegeelternzufriedenheit
14 Diskontinuität als massives Entwicklungshindernis Fazit: Es gibt keinen Zweifel daran, dass wiederholte Ortswechsel und Beziehungsabbrüche die Entwicklungsbedingungen erheblich verschlechtern.
15 Zusammenfassung I: Gravierende Fehler! Es bleiben alle Perspektiven völlig offen, das Kind erfährt einen sich ständig verlängernden Zeitraum, in dem unklar ist, wo es seinen Lebensmittelpunkt auf Dauer haben wird.! Das Kind muss in einem Spannungsfeld zwischen zwei Familien leben, das es zwingt, ständig mit Loyalitätskonflikten umzugehen. Es gelingt nicht, eine auf Stabilität ausgerichtete Koproduktion aller Bezugspersonen zu entwickeln.! Ressourcen für das Kind, seine Eltern oder Pflegeeltern werden erst zur Verfügung gestellt, wenn es eskalierende Entwicklungen gibt.! Die Eltern oder Pflegeeltern erhalten nicht die notwendige Unterstützung, sondern werden mit Erwartungen konfrontiert, die sie (zum Teil oder zeitweise) nicht erfüllen können.! Die Pflegekinder sind an den Entscheidungen nicht beteiligt: Sie werden nicht gut informiert, haben keine wohlwollenden Gesprächspartner für ihre Fragen und Probleme, ihre Wünsche und Befürchtungen werden nicht gehört.
16 Leistungsfähige Pflegekinderdienste: Qualitätskriterien und finanzielle Steuerung 1 Rechtliche Rahmung: Relevante Rechtsvorschriften 2 Sozialpädagogische Qualitätskriterien Bedeutung von Kontinuität für eine gute Entwicklung Deutsche Praxis im internationaler Vergleich
17 Leistungsfähige Pflegekinderdienste: Qualitätskriterien und finanzielle Steuerung 1 Rechtliche Rahmung: Relevante Rechtsvorschriften 2 Sozialpädagogische Qualitätskriterien Bedeutung von Kontinuität für eine gute Entwicklung Deutsche Praxis im internationaler Vergleich Pflegeelternzufriedenheit
18 Leistungsfähige Pflegekinderdienste: Qualitätskriterien und finanzielle Steuerung 1 Rechtliche Rahmung: Relevante Rechtsvorschriften 2 Sozialpädagogische Qualitätskriterien 3 Kosten Relation HE-PF Prädikatoren und Verweildauer
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22 v. Santen: Prädikatoren für Verweildauer und Übergansgraten in Fremdunterbringung. NP 6/2010: 623
23 Leistungsfähige Pflegekinderdienste: Qualitätskriterien und finanzielle Steuerung 1 Rechtliche Rahmung: Relevante Rechtsvorschriften 2 Sozialpädagogische Qualitätskriterien 3 Kosten 4 Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in Siegen Reunification and permanency planning Erhöhung der Pflegeelternzufriedenheit Qualitätsentwicklungsprojekt Rückführung
24 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str Siegen Homepages:
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