Bundeskinderschutzgesetz und das Fachkonzept Sozialraumorientierung

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1 Bundeskinderschutzgesetz und das Fachkonzept 8 a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 3 KKG Rahmenbedingungen für Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen 37 SGB VIII Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Neumünster

2 8 a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 1. Wie definiert sich eine Aufgabenverteilung zwischen öffentlichem Träger und freien Träger der Jugendhilfe? In der Praxis der wird eine enge Kooperation von Jugendamt und freier Jugendhilfe praktiziert. Wie erfüllen Sie auf dieser Basis die im Schutzauftrag beschriebenen unterschiedlichen Aufgaben? 2. Über welche milieunahen Lösungsideen verfügen Ihre Jugendhilfeträger? Werden diese Lösungswege auch im Kinderschutz in den Maßnahmen und Kontrollen realisiert? 3. Wie gehen Sie mit dem Spannungsfeld zwischen der im Fachkonzept geforderten Arbeit mit dem Willen (vgl. dazu Hinte) und dem im Kinderschutz erforderlichen Zwang gegenüber den Erziehungsberechtigten um? SGB VIII 1. Hausbesuche: das Dilemma mit der fachlichen Einschätzung 2. Unterschiede in Absatz 1 und 4: Von der Formulierung in entsprechender Weise wurde Abstand genommen und im Absatz 4 wurde der Schutzauftrag ausdrücklich geregelt (vgl. dazu Wiesner) 3. Schritte zur Abwendung der Gefährdung 4. Einbeziehung der Erziehungsberechtigten 1. Wie sieht der Leistungserbringer die gewichtigen Anhaltspunkte? Wo in der Praxis ersetzen Trägerfachkräfte den unmittelbaren Eindruck? 2. Wie viel Nähe ist für die viel zitierte gemeinsame HzE-Verantwortung von öffentlichem und freie Träger erlaubt? Was bleibt für die Träger der freien Jugendhilfe? 3. Wie milieunah (eine Forderung im Konzept) sind die Maßnahmen und Kontrollen oder hört beim Kinderschutz die auf? 4. Was tun Sie dafür, dass im Kinderschutz die Erziehungsberechtigten Auflagen erfüllen und trotzdem noch in der Hilfe den Ton angeben? + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Neumünster

3 3 KKG Rahmenbedingungen für Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 1. Wie lauten die Ziele eines Netzwerks im Kinderschutz und welche Standards werden angelegt? Inwieweit gehen Sie hierbei bereichs- und zielgruppenübergreifend vor? 2. Wie muss die Organisationsform und Zusammenarbeit in den Frühen Hilfen aussehen, damit keine Kinder durch das Netz fallen? 3. Wie wirken sich die gesetzlichen Kooperationspflichten auf die fallunspezifische und fallübergreifende Arbeit der HzE-Fachkräfte aus? (vgl. dazu Budde / Früchtel) KKG 1. Aufbau von Netzwerken im Kinderschutz 2. Vorschriften zur Zusammenarbeit mit Fachkräften bestimmter Einrichtungen und Diensten 3. Gestaltung der Schnittmengen von Jugendhilfe zu anderen Systemen (z.b. Gesundheitswesen) 4. Was geschieht mit denen, die nicht kommen oder nicht verpflichtet sind? (EGH Kinder, Justiz, manche Schulen...) 1. Wie kann es gelingen, die genannten Einrichtungen und Dienste für das im HzE Umbauprozess erarbeitete neue Hilfeverständnis zu gewinnen? 2. Wie verhindern Sie, dass durch den Anstieg der Fachkräfte lebensweltliche Schutzmechanismen zersetzt werden? (Fachkräftemonopolkritik) 3. Wie kann es gelingen so viel wie möglich mit den Betroffenen und so wenig wie möglich über diese zu reden? 4. Wie sieht das Aktivierungsmanagement der Jugendhilfe vor Ort für die Fachkräfte aus, die das Potential für Schutzmaßnahmen oder zur Beseitigung von Benachteiligungen haben, aber sich nicht beteiligen? + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Heide

4 4 KGG Beratung und Übermittlung von Informationen 1. Wie beurteilen Sie die in Ihrer Kommune vorhandenen definierten und nach Indikatoren unterteilten Gefährdungsmerkmale? Was unternehmen Sie in Bezug auf eine Vereinheitlichung der Kinderschutzbrille (vgl. dazu Lüttringhaus) 2. Wie und in welcher Form wird der fallunabhängige Dialog im Kinderschutz geführt? 3. Wie sehen die Informationswege bei Kinderschutzfällen in den Sozialraumteams und auf den Fluren aus? Was tun Sie für eine Unterscheidung des Schutzauftrags zwischen Trägern der freien Jugendhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe? (vgl. dazu Wiesner) KKG 1. Werden... in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes... bekannt so sollen Sie mit den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern ist das Vorgehen erfolglos,... so sind sie befugt das Jugendamt zu informieren; Wie viel Milieunähe halten die Fachkräfte aus? Wie lange reicht ihr Atem im Gewinnen des Kooperationswillens der Erziehungsberechtigten zur Abwendung der Gefährdung? 2. Wie direkt ist der Kontakt zwischen Betroffenen und Fachkräften? Wie gelingt es Ihnen, Eltern zu Bündnispartnern im Kinderschutz zu machen? 3. Sind Ihre Verfahren und Dokumentationsvorlagen in der Risikoeinschätzung dazu geeignet, neben dem erforderlichen Zwang sozialräumliche Schutzmaßnahmen (d.h. vor Ort und mit Umfeldressourcen) umgehend zu aktivieren? + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Neumünster

5 37 (1) SGB VIII Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie Absatz 1 blieb unverändert, die hier geforderte Beratung und Unterstützung der Herkunftseltern wird in der Praxis jedoch vielfach mit Beginn der Unterbringung eingestellt (vgl. dazu Frankfurter Kommentar 2009 zum 37 (1),16) - Wie befördern Sie durch Ihre Organisation und durch die Haltung der Fachkräfte, dass...eltern und Einrichtung / Pflegepersonen zum Wohl der Kinder zusammen arbeiten...? - Wie intensiv werden in stationären Wohnformen und Pflegeverhältnissen die zu einer Aufnahme führenden Verhältnisse bearbeitet? - Wie sieht die Kooperation zwischen Jugendamt und stationären Trägern außerhalb des Sozialraumes aus? Was tun Sie zur Überbrückung der Distanz? - Welche Auswirkungen haben die sozialraumorientierten Veränderungsprozesse in Ihrer Kommune auf die Arbeit des Pflegekinderdienstes? SGB VIII...Eltern und Einrichtung / Pflegepersonen arbeiten zum Wohl der Kinder zusammen... es soll darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes... zu seiner Herkunftsfamilie gefördert wird......ist dies nicht möglich... soll eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. Wie sieht ihr Konzept zur Verbindung der beiden Lebenswelten aus? Wie verhandeln Sie mit den Erziehungsberechtigten das Verhältnis von Be- und Entlastung? Wie befördern Ihre Hilfen das Recht von Eltern auf Unterstützung zuhause? Wie unterstützen Sie das Recht der Kinder nach Erhalt des bestehenden Umfelds? + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Neumünster

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