Bundeskinderschutzgesetz und das Fachkonzept Sozialraumorientierung
|
|
- Gudrun Bretz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundeskinderschutzgesetz und das Fachkonzept 8 a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 3 KKG Rahmenbedingungen für Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen 37 SGB VIII Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Neumünster
2 8 a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 1. Wie definiert sich eine Aufgabenverteilung zwischen öffentlichem Träger und freien Träger der Jugendhilfe? In der Praxis der wird eine enge Kooperation von Jugendamt und freier Jugendhilfe praktiziert. Wie erfüllen Sie auf dieser Basis die im Schutzauftrag beschriebenen unterschiedlichen Aufgaben? 2. Über welche milieunahen Lösungsideen verfügen Ihre Jugendhilfeträger? Werden diese Lösungswege auch im Kinderschutz in den Maßnahmen und Kontrollen realisiert? 3. Wie gehen Sie mit dem Spannungsfeld zwischen der im Fachkonzept geforderten Arbeit mit dem Willen (vgl. dazu Hinte) und dem im Kinderschutz erforderlichen Zwang gegenüber den Erziehungsberechtigten um? SGB VIII 1. Hausbesuche: das Dilemma mit der fachlichen Einschätzung 2. Unterschiede in Absatz 1 und 4: Von der Formulierung in entsprechender Weise wurde Abstand genommen und im Absatz 4 wurde der Schutzauftrag ausdrücklich geregelt (vgl. dazu Wiesner) 3. Schritte zur Abwendung der Gefährdung 4. Einbeziehung der Erziehungsberechtigten 1. Wie sieht der Leistungserbringer die gewichtigen Anhaltspunkte? Wo in der Praxis ersetzen Trägerfachkräfte den unmittelbaren Eindruck? 2. Wie viel Nähe ist für die viel zitierte gemeinsame HzE-Verantwortung von öffentlichem und freie Träger erlaubt? Was bleibt für die Träger der freien Jugendhilfe? 3. Wie milieunah (eine Forderung im Konzept) sind die Maßnahmen und Kontrollen oder hört beim Kinderschutz die auf? 4. Was tun Sie dafür, dass im Kinderschutz die Erziehungsberechtigten Auflagen erfüllen und trotzdem noch in der Hilfe den Ton angeben? + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Neumünster
3 3 KKG Rahmenbedingungen für Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 1. Wie lauten die Ziele eines Netzwerks im Kinderschutz und welche Standards werden angelegt? Inwieweit gehen Sie hierbei bereichs- und zielgruppenübergreifend vor? 2. Wie muss die Organisationsform und Zusammenarbeit in den Frühen Hilfen aussehen, damit keine Kinder durch das Netz fallen? 3. Wie wirken sich die gesetzlichen Kooperationspflichten auf die fallunspezifische und fallübergreifende Arbeit der HzE-Fachkräfte aus? (vgl. dazu Budde / Früchtel) KKG 1. Aufbau von Netzwerken im Kinderschutz 2. Vorschriften zur Zusammenarbeit mit Fachkräften bestimmter Einrichtungen und Diensten 3. Gestaltung der Schnittmengen von Jugendhilfe zu anderen Systemen (z.b. Gesundheitswesen) 4. Was geschieht mit denen, die nicht kommen oder nicht verpflichtet sind? (EGH Kinder, Justiz, manche Schulen...) 1. Wie kann es gelingen, die genannten Einrichtungen und Dienste für das im HzE Umbauprozess erarbeitete neue Hilfeverständnis zu gewinnen? 2. Wie verhindern Sie, dass durch den Anstieg der Fachkräfte lebensweltliche Schutzmechanismen zersetzt werden? (Fachkräftemonopolkritik) 3. Wie kann es gelingen so viel wie möglich mit den Betroffenen und so wenig wie möglich über diese zu reden? 4. Wie sieht das Aktivierungsmanagement der Jugendhilfe vor Ort für die Fachkräfte aus, die das Potential für Schutzmaßnahmen oder zur Beseitigung von Benachteiligungen haben, aber sich nicht beteiligen? + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Heide
4 4 KGG Beratung und Übermittlung von Informationen 1. Wie beurteilen Sie die in Ihrer Kommune vorhandenen definierten und nach Indikatoren unterteilten Gefährdungsmerkmale? Was unternehmen Sie in Bezug auf eine Vereinheitlichung der Kinderschutzbrille (vgl. dazu Lüttringhaus) 2. Wie und in welcher Form wird der fallunabhängige Dialog im Kinderschutz geführt? 3. Wie sehen die Informationswege bei Kinderschutzfällen in den Sozialraumteams und auf den Fluren aus? Was tun Sie für eine Unterscheidung des Schutzauftrags zwischen Trägern der freien Jugendhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe? (vgl. dazu Wiesner) KKG 1. Werden... in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes... bekannt so sollen Sie mit den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern ist das Vorgehen erfolglos,... so sind sie befugt das Jugendamt zu informieren; Wie viel Milieunähe halten die Fachkräfte aus? Wie lange reicht ihr Atem im Gewinnen des Kooperationswillens der Erziehungsberechtigten zur Abwendung der Gefährdung? 2. Wie direkt ist der Kontakt zwischen Betroffenen und Fachkräften? Wie gelingt es Ihnen, Eltern zu Bündnispartnern im Kinderschutz zu machen? 3. Sind Ihre Verfahren und Dokumentationsvorlagen in der Risikoeinschätzung dazu geeignet, neben dem erforderlichen Zwang sozialräumliche Schutzmaßnahmen (d.h. vor Ort und mit Umfeldressourcen) umgehend zu aktivieren? + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Neumünster
5 37 (1) SGB VIII Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie Absatz 1 blieb unverändert, die hier geforderte Beratung und Unterstützung der Herkunftseltern wird in der Praxis jedoch vielfach mit Beginn der Unterbringung eingestellt (vgl. dazu Frankfurter Kommentar 2009 zum 37 (1),16) - Wie befördern Sie durch Ihre Organisation und durch die Haltung der Fachkräfte, dass...eltern und Einrichtung / Pflegepersonen zum Wohl der Kinder zusammen arbeiten...? - Wie intensiv werden in stationären Wohnformen und Pflegeverhältnissen die zu einer Aufnahme führenden Verhältnisse bearbeitet? - Wie sieht die Kooperation zwischen Jugendamt und stationären Trägern außerhalb des Sozialraumes aus? Was tun Sie zur Überbrückung der Distanz? - Welche Auswirkungen haben die sozialraumorientierten Veränderungsprozesse in Ihrer Kommune auf die Arbeit des Pflegekinderdienstes? SGB VIII...Eltern und Einrichtung / Pflegepersonen arbeiten zum Wohl der Kinder zusammen... es soll darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes... zu seiner Herkunftsfamilie gefördert wird......ist dies nicht möglich... soll eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. Wie sieht ihr Konzept zur Verbindung der beiden Lebenswelten aus? Wie verhandeln Sie mit den Erziehungsberechtigten das Verhältnis von Be- und Entlastung? Wie befördern Ihre Hilfen das Recht von Eltern auf Unterstützung zuhause? Wie unterstützen Sie das Recht der Kinder nach Erhalt des bestehenden Umfelds? + Andreas Krämer + Personalentwicklung und Organisationsberatung + Neumünster
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,
MehrBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrBundeskinderschutzgesetz
LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz
MehrDokumentation. Fachtage Kinder und Jugendliche schützen
Do Dokumentation Fachtage Kinder und Jugendliche schützen Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung am 13.03.2014 und am 26.03.2014 Herausgeber Kreis Groß-Gerau
MehrRechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg
Rechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Der Gesetzgeber hat beim präventiven und intervenierenden Kinderschutz gesetzgeberischen Handlungsbedarf
MehrGood practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen
Good practice vor Ort Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Gesund ins Leben Netzwerk Junge Familie 2. Netzwerkkongress 03. Juli 2012, Berlin Überblick
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrElternarbeit im Kinderschutz
Elternarbeit im Kinderschutz Gliederung: In welchem Rahmen habe ich die Aufgabe mit den Eltern zu sprechen? Gesetzliche Grundlagen Was macht es mir schwer, mit Eltern zu sprechen? Fallbeispiel Gruppenarbeit
MehrWerben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern
Werben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern Anne K. Künster Projekt Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz Fachtag 15.05.2014 Ulm Angst vor kritischen Elterngesprächen...? 1 Vorbemerkung Es gibt
MehrDatenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma Dr. Claudia Federrath Berlin, den 14. März 2015 Aufgaben Der Berliner Beauftragte
MehrÄnderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch 1. 1 wird wie folgt geändert: c) Der bisherige
MehrMagistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema
1. Das Thema der Tagung zeigt, dass es zumindest Diskussionen und wahrscheinlich auch Realitäten im Kinderschutz gibt, dass sozialpädagogische Handlungen nicht um der Sache willen, sondern aus Selbstschutz
MehrBundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
Mehr8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln
8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln Krisenmanagement beim Jugendamt der Stadt Heilbronn 1 Gefährdung Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtig
MehrRechtliche Grundlagen Früher Hilfen
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Rechtliche Grundlagen Früher Hilfen Frühe Hilfen im SKF Fachtag: Schnittstellen und Abgrenzungen Früher Hilfen Köln 7.Dezember 2012 Übersicht 1. Frühe Hilfen und was man
MehrDatenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch?
Datenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch? Gelingende Kooperation im Kinderschutz Fachtagung des JA Mannheim Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
MehrPressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem Saarland-Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz
Pressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem -Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz Inhalt Soziale Rahmenbedingungen im Regionalverband 3 Vorbemerkungen
MehrDer Vorwurf sexuellen Missbrauchs im Gerichtsverfahren und die Folgen für die Arbeit des Verfahrensbeistands
ZKJ Artikel - / Spalte von 0 0 0 0 Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs im Gerichtsverfahren und die Folgen für die Arbeit des Verfahrensbeistands EINE ERSTE ANNÄHERUNG AN DAS THEMA Auf der Mitgliederversammlung
MehrHerzlich Willkommen zum Fachtag. des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim. Kinder schützen? Aber klar!
Herzlich Willkommen zum Fachtag des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim Kinder schützen? Aber klar! Bürgerhaus Ottersheim, 29. Juni 2016 Inhalte Definition und Formen von
MehrUmgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl
Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrVerantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit
Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht
MehrKinderbetreuung in Tagespflege
Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen
MehrKooperation von Schule und Jugendamt
Kooperation von Schule und Jugendamt Sehr geehrte Frau Schulleiterin, Sie halten den Jan für einen schwierigen Schüler und wollen, daß wir der Familie helfen wenn Sie wüßten, um welche Klienten wir uns
MehrKinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main - Fachtag am 03. Juli 2013 - Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main Daniela Geyer 51.51 Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe Jugend- und Sozialamt,
MehrAllgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild
Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Leitbild Präambel Die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte verpflichten unsere Gesellschaft, Menschen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrDEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN
DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort Praxistag Hamm, 17.03.2015 Milena Bücken / Dirk Fiegenbaum Serviceagentur
MehrForum 6: Dr. med. Thomas Fischbach. Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe
Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Der Schutzauftrag als Herausforderung Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Fachkongress Qualitätsentwicklung
Mehr1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrDIJuF Interaktiv Stand:
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 12.9.2016 GESAMTSYNOPSE (2017) zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage (23.8.2016) (aktualisiert durch Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage für Fachgespräche,
MehrFrühe Hilfen: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
Frühe Hilfen: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Beispiele regionaler Umsetzungen Landeshauptstadt Düsseldorf 1 Die Grundhaltung des Bundeskinderschutzgesetzes ist die Kooperation der Hilfesysteme
MehrMünster, 20. Oktober 2014 Köln, 24. November 2014
Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft Bericht aus der Arbeit zur Erstellung einer Orientierungshilfe für Jugendämter Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24.
MehrAufbau 1 - Zertifikatskurs
Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG Aufbau 1 - Zertifikatskurs 20.-21. Januar und 16.-17. Februar 2016 in Augsburg Modul 1: Aufsichtspflicht und Haftung - Baustein
MehrDormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann
Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen
MehrKreisjugendamt Konstanz
Prävention und Sozialraumorientierung Die vielfältigen Aufgaben des Jugendamtes Info-Veranstaltung zur neuen ESU am 8. und 9. 10.2008 im LRA KN Sabine Senne 1 Wichtigste gesetzliche Grundlage für das Handeln
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrLandratsamt Karlsruhe Fachbereich III - Jugendamt
1 Frühe Hilfen des Ziele: Die Lücke zwischen Hebamme und Kindergarten schließen niedrigschwellig, aufsuchend, mobil Aufbau einer positiven Beziehung zum Baby, Abbau von Verunsicherungen Vermittlung von
MehrGefährdungseinschätzung von Jugendämtern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
www.akjstat.tu-dortmund.d Gefährdungseinschätzung von Jugendämtern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Forschungskolloquium Erziehungshilfen 2014 von IGFH und ISS 07. März in Frankfurt a.m., Sandra Fendrich
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a und 8b SGB VIII: Ein neues Aufgabengebiet für Erziehungsberatungsstellen
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a und 8b SGB VIII: Ein neues Aufgabengebiet für Erziehungsberatungsstellen Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 und den damit verbundenen
MehrAnforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrS P A T Z. Auftaktveranstaltung
Ulmer Projekt S P A T Z Auftaktveranstaltung 17.12.200812 2008 im Bürgerhaus Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (BKiSchG) Prof. Dr. Jörg M. Fegert Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Referentenentwurf
MehrElternarbeit, Frühe Hilfen und Migrationsfamilien
Fachliche Rahmung und Vorstellung des Landesprogramms Vortrag im Rahmen der landesweiten Auftaktveranstaltung: Elternarbeit, Frühe Hilfen und Migrationsfamilien Januar 2011 Hannover Institut für Sozialpädagogische
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrFachberatung im Kontext Kindeswohlgefährdung. Kita - Fachberatung Angelika Stroh-Purwin 25.03.13
Fachberatung im Kontext Kindeswohlgefährdung Kita - Fachberatung Angelika Stroh-Purwin 25.03.13 Gliederung Gesetzliche Grundlagen Fachberatung im Kontext Kinderschutz Die Rolle der Kinderschutzfachkraft
MehrRÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII
RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII Die Diskussionen und die Reformen. Vortrag am 11.03.2015 von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, MinDir. a. D. GRUNDFRAGEN SEIT DER ZEIT DES RJWG Standort für
MehrNetzwerk Kinderschutz. Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!!
Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!! Andreas Gagelmann, Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte der LH kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Stadtverwaltung
MehrPerspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH
Perspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH Fachtagung Bilanz und Perspektiven der Frühen Hilfen im Saarland Saarbrücken, 01. Juli 2013 Träger Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen Bundesinitiative
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 23.02. 24.02.2010 Bad Urach 2. Seminarblock 10.03. 11.03.2010 Stuttgart 3. Seminarblock 14.06. 15.06.2010 Stuttgart Beginn:
Mehr- Der Beratungseinrichtungen mit Auftrag nach 8b (SGB VIII) - Und dem Jugendamt
Standardisierte Verfahrensweise im Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen in Rheine aus 2014 - Ergebnis einer Arbeitsgruppe aus - VertreterInnen der Kindertageseinrichtungen - Der Beratungseinrichtungen
MehrChristine Gerber - NZFH/DJI Gelsenkirchen, 29.11.2013
Vielfalt im Kinderschutz 7. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte 29.11.2013 Die Kinderschutzfachkraft - mehr als eine Unterstützerin bei der Risikoeinschätzung! Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe
MehrAusführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Entwurf Ausführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.200-76 SenBildWiss
MehrDie Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung
Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung In Mutter-Kind-Einrichtungen leben heute Frauen, die vielfach belastet sind. Es gibt keinen typischen Personenkreis,
MehrProfessionen Hand in Hand Öffentliches Gesundheitswesen, Frühe Hilfen und Kinderschutz ziehen in Kiel an einem Strang
Professionen Hand in Hand Öffentliches Gesundheitswesen, Frühe Hilfen und Kinderschutz ziehen in Kiel an einem Strang 30.04.2016 Bad Segeberg Stefan Thiele, Zentrumsleitung, Sozialzentrum Ost Kathrin Glatzhöfer,
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ann-Katrin Michel 01.01.2014 Fachdienst 4340 Allgemeine Informationen Präventions- und Schutzkonzept seit
MehrUmgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes
MehrLEITFADEN ZUR UMSETZUNG DES BUNDES- -GESETZES IN ELTERNINITIATIVEN, KINDERLÄDEN UND SELBSTORGANISIERTER KINDER BETREUUNG
LEITFADEN ZUR UMSETZUNG DES BUNDES- -GESETZES IN ELTERNINITIATIVEN, KINDERLÄDEN UND SELBSTORGANISIERTER KINDER BETREUUNG BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT ELTERNINITIATIVEN E.V. VORWORT Liebe Leser_innen, als
MehrHandlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vorwort Die Stadt Brandenburg an der Havel ist geprägt durch ihr Leitbild: Brandenburg an der Havel - die Stadt im Fluss
MehrPraxisfelder sozialer Arbeit im SKFM e.v. Stationäre und ambulante Erziehungshilfe
Praxisfelder sozialer Arbeit im SKFM e.v. Stationäre und ambulante Erziehungshilfe Fachbereich Erzieherische Hilfen Mutter und Kind Verselbständigungs-WG m o b i l e Wohnen wendepunkt Ambulante erzieherische
MehrVom 8. April SenBildWiss III C 4 Tel.: intern (926) SenGesUmV I J 18 Tel.: oder , intern (928) 1646
Gemeinsame Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz Jug Ges) Vom 8. April 2008
MehrAktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) www.kinderschutzbund-sachsen.de
Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) Prämissen UN-Kinderrechtskonvention = Kinder bis 18 Jahre Kinderschutz nicht nur Intervention auch Prävention
MehrFachveranstaltung: Kinderschutz macht Schule- erfolgreich nur im Tandem. 25. März 2015 Marion Schild - stellvertretende Jugendamtsleiterin
Fachveranstaltung: Kinderschutz macht Schule- erfolgreich nur im Tandem 25. März 2015 Marion Schild - stellvertretende Jugendamtsleiterin Gliederung 1. Allgemeines 2. Vereinbarungen zum Kinderschutz im
MehrLRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER
LRG15016 r ng Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER Sie haben gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und am Ende
MehrMike Seckinge. nforderungen an die agesgruppe heute ein lick aus der Forschung
Mike Seckinge nforderungen an die agesgruppe heute ein lick aus der Forschung Entwicklungen der letzten Jahre Steigende Inanspruchnahme Aus Gadow/Peucker/Pluto/van Santen/Seckinger (2013): Wie geht`s der
MehrSystemische Grundgedanken bei Aufnahme eines Kindes / Jugendlichen in eine Einrichtung der Jugendhilfe
Systemische Grundgedanken bei Aufnahme eines Kindes / Jugendlichen in eine Einrichtung der Jugendhilfe 1. These Das Verhalten des Kindes ist eine (Über ) Lebensstrategie die es im Herkunftssystem erlernt
MehrGrundsätze der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sozialem Dienst des Jugendamtes im Rems-Murr-Kreis
Staatliches Schulamt Backnang Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sozialem Dienst des Jugendamtes im Rems-Murr-Kreis Herr Wieland Kreisjugendamt Winnender Straße 30/1 71334 Waiblingen 07151-501
MehrBundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft Die insoweit erfahrene Fachkraft Bedeutung/Aufgaben/Rolle/Anforderungen
MehrKooperation von Jugendhilfe und Schule
Kooperation von Jugendhilfe und Schule Workshop an der Fachtagung Schulsozialarbeit In Jena am 18.3.2010 Durchgeführt Von Hartmut Kick Stadtjugendamt München Abteilung KJF hartmut.kick@muenchen.de Kinder
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrKinderschutz. in Monheim am Rhein. Monheim. am Rhein. Stadt
Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Mo am nheim Rhe ptst in adt für K Hau inde r Monheim Stadt am Rhein Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Impressum Herausgeber: Stadt Monheim am Rhein Der
MehrVernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz)
Input für die Arbeitsgruppe am 29.1.2010 Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) RA Dr. Carsten Wendtland, Hildesheim Überblick Rechtsgrundlagen
MehrOrientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1
Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 I. Träger plant ein neues Projekt; mit 100 % Eigenmittel Ohne Stiftungsgelder oder anderweitige Zuschussgeber, die eine Einbeziehung,
MehrAktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene
Aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene 3. Kinder- und Jugendhilfetag in der Region Hildesheim Hildesheim, 3. Juni 2013 Dr. Dirk Härdrich Übersicht 1. Landesjugendhilfeplanung
MehrAFET Stellungnahme zur Evaluation Bundeskinderschutzgesetz
AFET Stellungnahme zur Evaluation Bundeskinderschutzgesetz Der AFET bedankt sich für die Einladung im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes eine Stellungnahme zur Vorbereitung des Berichts
MehrStärken sozialer Netze
Ein Projekt zum Ausbau sozialräumlicher Orientierung der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Fulda Inhaltsverzeichnis: Ausgangslage Folie 2-8 Zielsetzung und Leitgedanken Folie 9-13 Regionenbildung Folie
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6586 20. Wahlperiode 25.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 17.01.13 und Antwort des Senats Betr.:
Mehr-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?
-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden? Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung
MehrBUNDESKINDERSCHUTZGESETZ ÜBERSICHT. ÄNDERUNG DES 72a SGB VIII. 72a (4) SGB VIII
ÜBERSICHT Ausgangslage Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) 72a (4) SGB VIII die Partner der Vereinbarung Geltungsbereich relevanter Personenkreis relevante Straftaten ( 72a (1) SGB VIII) Kriterien qualifizierter
Mehr2. Ringvorlesung Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege. Lost in Translation: ASD und Pflegekinderhilfe
2. Ringvorlesung Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege Lost in Translation: ASD und Pflegekinderhilfe Ines Benne, Fachdienst Jugendhilfe, Landkreis Lüneburg Christian Erzberger, Gesellschaft für Sozialforschung
MehrFachtag Lokales Netzwerk Kinderschutz
Fachtag Lokales Netzwerk Kinderschutz 26.11.2012 Dessau-Ro Roßlau Ilona Oesterhaus, Leiterin des Zentrums Frühe Hilfen für f r Familien 1 Gliederung 1. Hintergründe und Inhalt des Landeskinderschutzgesetzes
MehrVollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)
Vollzeitpflege ( 33, 44 SGB VIII) Die Vollzeitpflege gehört zu den familienersetzenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Kind wird dabei auf eine unbestimmte Zeit oder sogar auf Dauer von seiner Herkunftsfamilie
MehrVoraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe
Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches
MehrZwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht
Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe Fachgespräch des Diakonie Bundesverbands Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und
MehrBeteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten
und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz den Schutz und die
MehrERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN
Hessischer Landkreistag Fachliche Empfehlungen für die ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Fachliche Empfehlungen für die Erziehungsberatung in Hessen (Beschlussfassung Sozialausschuss im Hessischen Landkreistag:
MehrRichtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines
Richtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines Ergänzend zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in Kindertagesstätten
Mehr1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten drin!
Zukunftsweisende Unterstützung der und durch die Erziehungsberatung Stuttgart, 30.01.2013 1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten
MehrErziehung in einer Tagesgruppe
Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Erziehung in einer Tagesgruppe Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 15.10.2014 und dem Jugendhilfeausschuss am 06.11.2014 in Kraft getreten
MehrKinderschutz im Ehrenamt
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt, Referat Jugendarbeit 11.09.2015 Inhalte - Allgemeine Informationen - Schutzbedürfnis - Sensibilisierung
MehrInsoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG. Zertifikatskurs
Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG Zertifikatskurs Modul 1: Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung nach 8a SGB VIII (Donath, 22-23.10.2014) Kindeswohl
MehrBeschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität
Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität 4. Berufskongress des DBSH und der KHSB, 09.09.2016 Stefan Anacker, DRK-Kreisverband Berlin-Nordost e.v.
MehrKonzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel.
Konzeption Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007 Träger: Leitung: Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn Martina Bock Tel. 08165 4294 Vorwort Das Tagesmütter-Projekt Neufahrn
Mehr