Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft. Emissionsprospekt

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1 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft Emissionsprospekt Eine Frage des Vertrauens Ihre Investition in das Gesundheitswesen Attraktive Rendite, überschaubare Laufzeit, kostenfreie Kontoführung, kein Kursrisiko.

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3 Inhaltsverzeichnis 1. EUBKZGW Das Unternehmen Die Tätigkeitsfelder des EUBKZGW...6 Das Management Projekte Aktuelle Beteiligungsprojekte Investitionschancen Anlageformen Zeichnungsbedingungen und -informationen Partiarische Darlehen...15 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 3

4 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV Unternehmensdarstellung

5 Das Unternehmen Hochwertige medizinische Versorgung auch in Zukunft In Europa werden die Menschen immer älter. Mit steigender Lebenserwartung wächst auch die Bedeutung der Gesundheitswirtschaft, denn eine gute medizinische Versorgung steigert die Lebensqualität. Heute steigt die Nachfrage nach modernen medizinischen Versorgungsleistungen weltweit ebenso, wie die Kosten für das öffentliche Gesundheitswesen. Inzwischen muss sich auch die Gesundheitsbranche im globalen Wettbewerb behaupten. Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft (nachfolgend EUBKZGW genannt) macht die europäische Gesundheitsbranche fit für die Zukunft. Nur durch technischen Fortschritt, mehr Effizienz und Nutzung internationaler Synergien im Gesundheitswesen lässt sich auf die Dauer die hochwertige medizinische Versorgung aller Patienten sicherstellen, die wir in Europa gewohnt sind. Dafür setzen wir uns ein. Eine starke Gemeinschaft für die Gesundheit Das EUBKZGW mit Sitz in Berlin, London, Brüssel, Dubai, Moskau und New York ist ein Zusammenschluss namhafter internationaler Experten. Gemeinsam unterhalten wir intensive Kontakte zu Ministerien, Kammern und Verbänden nationaler und internationaler Gesundheitssysteme. Diese nutzen wir, damit unsere Mitglieder ihre Angebote in Deutschland, anderen EU-Staaten oder im außereuropäischen Ausland erfolgreich vermarkten können. Unter unserer Marke werden rechtssichere Lösungen für die Gesundheitswirtschaft entwickelt, um eine moderne medizinische Versorgung im 3. Jahrtausend zu ermöglichen. Wir vernetzen Behörden, Verbände, Politik und Wirtschaft. Als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Kliniken und Einrichtungen des Gesundheitswesens fördern wir deren grenzübergreifende Zusammenarbeit. Internationales Know-how kann somit den europäischen Gesundheitsmarkt befruchten, während unser Wissen in die weltweite Forschung einfließen kann. Die Gesellschaftsform als Erfolgsmodell Als Gesellschaftsform hat das EUBKZGW die EWIV gewählt. Die EWIV Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ist eine europäische Gesellschaftsform. Sie erleichtert die länderübergreifende Zusammenarbeit unserer europäischen Experten. Dies wiederum kommt auch Ihnen als Anleger zugute. Die unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung aller EWIV-Mitglieder ist ein zusätzliches Plus für Ihre Einlage. Die Geschäftsführung des Europäischen Branchenkompetenzzentrums wird durch einen Wirtschaftsbeirat und einem medizinischen Beirat unterstützt. EWIV Investieren Sie in die Medizin von morgen Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Umsetzung innovativer Projekte für das Gesundheitswesen. Unsere Produkte steigern die Qualität medizinischer Versorgung beispielsweise durch Patientenbefragung, -schulung und Archivierung von Patientendaten. Gleichzeitig senken sie Kosten der Gesundheitswirtschaft, indem sie Prozesse effizienter gestalten. Wir verfügen über ein Expertennetzwerk von internationalen Spezialisten. Ihre langjährige Erfahrung und fundierte Beratungskompetenz als Projektleiter, Rechtsbeistand im Gesundheitswesen, in der IT, der Prozessoptimierung und im Projektmanagement garantiert eine erfolgreiche Umsetzung unserer Projekte. Als Kapitalanleger haben Sie die Möglichkeit, sich an der Finanzierung unserer hochrentablen Projekte zu beteiligen und am Erfolg zu partizipieren. Unsere Anlageprodukte bieten attraktive Renditen in einem hochseriösen Marktumfeld. Ihre Geldanlage beim EUBKZGW fördert nicht nur Medizinprojekte und hilft der Entwicklung eines wichtigen Bereiches. Sie erwirtschaften dabei auch eine sehr hohe Rendite. Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 5

6 Die Tätigkeitsfelder des EUBKZGW Service für Unternehmen Das EUBKZGW analysiert Unternehmen, findet deren Bedürfnisse heraus und berät sie zu allen Fragestellungen rund um die Gesundheitswirtschaft. Es vernetzt seine Mitglieder und vermittelt ihnen Geschäftspartner-Kontakte im In- und Ausland. Über eine ständig wachsende Datenbank verschiedenster Trägerorganisationen werden Angebot und Nachfrage miteinander verknüpft. Es werden weltweit Investoren für Projekte unserer Mitglieder gefunden sowie Finanzierungen im Rahmen von EU-Programmen ermöglicht. Dabei unterstützen ausgewählte Spezialisten unsere Mitglieder aktiv von der Planung bis zum Abschluss der Projekte. Schnittstelle zwischen Unternehmen und Institutionen Das Branchenkompetenzzentrum hat das Ohr am Markt sowie entsprechende Kontakte in den Institutionen. Als Schnittstelle sieht es Chancen, die es seinen Mitgliedern zugänglich macht, aber auch Hürden, die an entsprechender Stelle überwunden werden müssen. Das EUBKZGW nutzt seine guten Kontakte zu den Entscheidungsträgern in den Institutionen, um dort die Belange der Unternehmen zu vertreten. Informationen zu EU-Richtlinien und Maßnahmen Gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) haben oft nicht die erforderlichen Kapazitäten, um die Möglichkeiten aller EU-Richtlinien und Maßnahmen zu nutzen. Das EUBKZGW bereitet diese Informationen für seine Mitglieder auf, damit diese sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. KMU sind aktuell außerhalb ihres Heimatlandes tätig, weil sie dazu begleitende Beratung und Unterstützung benötigten. Das Branchenkompetenzzentrum berät KMU und hilft, die Grenzen zu überwinden. Damit verschaffen wir unseren Mitgliedern einen interessanten Wettbewerbsvorteil und ermöglichen somit einen regen europäischen Handel. Finanzielle Ressourcen für den Projekterfolg In der Gesundheitswirtschaft sind die Projekte zumeist besonders investitionsintensiv. Medizinische Einrichtungen, mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen können die Investitionen oft nur teilweise über Eigenmittel finanzieren. Deshalb bieten Bund, Länder und EU umfangreiche Mittel zur Projektförderung im Bereich Gesundheitswirtschaft an. Damit diese von den Akteuren auch in Anspruch genommen werden können, beraten die Experten des EUBKZGW über Fördermöglichkeiten und begleiten die Geförderten bei den erforderlichen Schritten während der Inanspruchnahme. Abgerundet wird die Fördermittelberatung durch das Vernetzen mit Investoren, die die erforderlichen Ressourcen für den Eigenmittelanteil bereitstellen. Innovationsförderung Das Kompetenzzentrum bietet Starthilfe, damit aus Ideen Erfolge werden. Wir kennen die EU-Programme der einzelnen Mitgliedsstaaten und machen diese für unsere Mitglieder nutzbar. Zudem vernetzen wir innovative Unternehmer mit erfahrenen, damit bewährte Methoden die Innovationen erfolgreich umzusetzen helfen. Grenzüberschreitende Vernetzung zwischen KMU In Europa gibt es etwa eine Million kleiner und mittelständischer Unternehmen, die die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Handels nicht nutzen, obwohl die nationalen Grenzen innerhalb der EU weggefallen sind. Nicht einmal 10 % der 6 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin

7 Das Management Geschäftsführung Klaus Aulenbacher, Kaufmann, geb ist seit über 20 Jahren Experte für Beratung und Vertrieb von IT-Lösungen im Gesundheitswesen. Als Preisträger des Deutschen Zukunftspreises für Innovatoren im Gesundheitswesen war er auch Mitglied der Regierungsdelegation für das Gesundheitswesen auf Reisen des Bundesaußenministers sowie des Bundeswirtschaftsministers. Er leitete zahlreiche hochdotierte Gesundheitsprojekte und war bei Planung und Aufbau eines vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der IT) und TÜV-IT zertifizierten Rechenzentrums für das Gesundheitswesen (Patientenakten) zuständig. Der Geschäftsführer wird von einem Wirtschaftsbeirat beraten und unterstützt. Justitiar André Kleinheisterkamp, geb seit über 20 Jahren Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im Wirtschafts- und Medizinrecht. Er begleitete Großprojekte und war im Vorstand und im Aufsichtsrat des Arbeiter-Samariter-Bundes. Als ehemaliger Niederlassungsleiter einer Wirtschaftsprüfungs- / Steuerberatungsgesellschaft begleitet er das EUBKZGW seit Weitere Partner: Über unsere Partner informieren wir Sie gern persönlich. Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 7

8 Projekte Patient-Info-Netz MediPre Shared Medical Archiving Solution

9 Aktuelle Beteiligungsprojekte Patient-Info-Netz Diabetes ist eine Volkskrankheit von der derzeit ca. 7 Mio. Menschen (ca. 8,9%) in Deutschland betroffen sind. In anderen Regionen, wie beispielsweise den Vereinigten Arabischen Emiraten, liegt der Anteil heute schon bei über 20% und wird sich in den nächsten Jahren verdoppeln. Wissenschaftler fordern schon lange eine frühzeitige Aufklärung und Schulung der Patienten, um Folgeerkrankungen zu vermeiden. So lässt sich die Lebensqualität der Patienten verbessern, während für das Gesundheitswesen zugleich signifikant weniger Kosten entstehen. Mit Hilfe modernster Technologien hat das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft ein innovatives Schulungssystem für chronisch Kranke entwickelt: Das Patient-Info-Netz. Damit werden die Patienten im Frühstadium der Krankheit über Apple IPad Tablet Computer durch leicht verständliche Filme zum richtigen Umgang mit ihrer Krankheit geschult und anschließend dazu befragt. Anhand der Ergebnisse wird der weitere Behandlungsweg festgelegt und über weitere Schulungsangebote entschieden. Erstmals sind Wissenschaftler und Krankenkassen mit dieser interaktiven Technologie in der Lage, kurzfristig auf das individuelle Wissen der betroffenen Patienten zu reagieren und die maßgeblichen Schritte für ihre optimale Versorgung einzuleiten. Patient-Info-Netz das Geschäftsmodell Die Patienten werden von der Krankenkasse ausgewählt, angeschrieben und persönlich betreut. Die Krankenkasse bezahlt für jede nachgewiesene Schulung einen Kostenbeitrag an das EU Branchenkompetenzzentrum. Aus dieser fallbezogenen Abrechnung der Patientenschulung ergibt sich das Geschäftsmodell für uns und unsere Kapitalanleger. Zusätzlich erhält der Arzt von der Krankenkasse eine Vergütung. Das Projekt ist problemlos erweiterbar und kann von verschiedenen Krankenkassen, aber auch der Industrie genutzt werden. Insbesondere der Einsatz im Ausland (Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Türkei, Russland, Großbritannien und USA) bietet ein großes Potential. Dafür wurde das System von Anfang an mehrsprachig ausgelegt. Anleger können sich an der Finanzierung des Patient-Info-Netz durch partiarische Darlehen beteiligen und damit von den Erträgen dieses sehr renditeträchtigen Projekts profitieren! Das Projekt beginnt mit dem Einsatz mehrerer hundert Systeme in Krankenhäusern und Arztpraxen. Die Daten werden in zwei Hochsicherheits-Rechenzentren ausgewertet, die mit den höchsten Zertifikaten für die Datensicherheit ausgestattet sind. Das Einhalten des Datenschutzes wird von namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zertifiziert. Das System wurde ohne Mittel von Krankenkassen oder der Pharmazeutischen Industrie entwickelt und steht allen interessierten Gruppen (Ärzten, Krankenkassen und Industrien) zur Verfügung. In der Pilotphase sollen Diabetes-Patienten geschult werden. Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 9

10 Aktuelle Beteiligungsprojekte MediPre Nach Umfragen unter niedergelassenen Ärzten, nehmen diese zunehmend die Rolle eines Dienstleisters ein, während der Patient zum Kunden wird. Daher sind auch Ärzte nunmehr gezwungen, ihrem Service mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Dazu benötigen sie das Feedback ihrer Patienten, doch das kostet bislang viel Zeit. Die Ärzte standen vor einem Dilemma, denn sie brauchen zufriedene Patienten, die mit ihrer Leistung zufrieden und ihnen vertrauen. Im Zeitalter sozialer Medien und Bewertungsportale im Internet, werden auch Bewertungen über Ärzte abgegeben. Patienten äußern sich zumeist, wenn mal etwas nicht optimal gelaufen ist, sie sich über zu lange Wartezeiten geärgert haben oder ihnen die Ansprache der Sprechstundenhilfe missfallen hat. Diese Urteile machen dann öffentlich die Runde, ohne dass der Arzt eingreifen und an seiner Performance arbeiten kann. Die neue Patientenbefragung ist bedienerfreundlich, ergonomisch und lässt sich auch von älteren Patienten leicht handhaben. Sie erspart Ärzten lästige Fragenbögen, ist skalierbar und mit einem individualisierten Fragenkatalog auf die unterschiedlichen Ansprüche zugeschnitten. Das Arzt-Patienten-Verhältnis lässt sich mit MediPre kostengünstig optimieren. Dank Ihrer Investition werden hier schnell Erfolge erzielt! Diesen Konflikt löst ein neues System der Patientenbefragung, das das Branchenkompetenzzentrum in Kooperation mit einem Partner anbietet: MediPre ist eine neue moderne Art der Patientenbefragung. MediPre bietet Patienten die Möglichkeit, über Tablet-PCs anonymes Feedback zu geben und sich damit gleichzeitig die Wartezeit zu verkürzen. Die elektronischen Fragebögen lassen sich einfach und automatisiert auswerten. Den Ärzten zeigt MediPre stets aktuell an, was Patienten an ihnen schätzen und wo es etwas zu verbessern gibt. Die vielfältigen Evaluierungsoptionen der Software bietenzudem die Möglichkeit, die anonymen Antworten der Patienten dezentral wissenschaftlich auszuwerten. 10 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin

11 Aktuelle Beteiligungsprojekte Shared Medical Archiving Solution (SMAS) Patientendaten gehören zu den besonders sensiblen Daten. Nach europäischem und deutschem Recht unterliegen alle Leistungserbringer in der Gesundheitswirtschaft deshalb sehr hohen Datenschutz- und -aufbewahrungsbedingungen. Im Normalfall müssen Patientendaten zehn bzw. 30 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden, bei Soldaten bis zum Erreichen des 90. Lebensjahres. Rahmenbedingungen wie diese stellen EDV-Verantwortliche vor ehebliche technische Hürden. Hinzu kommen komplexe juristische Probleme und Haftungsrisiken, die Geschäftsführer und Vorstände von Krankenhäusern zu bewältigen haben. Weltweiter Vertrieb durch das Branchenkompetenzzentrum Unser erfahrenes Vertriebsteam ist täglich in ganz Europa und auf Messen weltweit unterwegs, um die Lösungen des EUBKZGW bei Krankenkassen, in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten vorzustellen. Unsere IT-Berater und Projektmanager aus dem Expertennetzwerk sorgen anschließend für eine professionelle Einführung der jeweiligen Lösung vor Ort. Finanziert werden Patient-Info-Netz, MediPre und SMAS durch partiarische Darlehen Ihre Chance von den Erträgen zu profitieren! Für diese Problemstellung haben wir das Projekt Shared Medical Archiving Solution (SMAS) ins Leben gerufen. SMAS bietet eine juristisch und technisch durchgängig zertifizierte Gesamtlösung für die rechtssichere Archivierung von Patientendaten auf Basis der hochmodernen Cloud-Technologie. Dieses System wurde in Deutschland entwickelt, erfolgreich getestet und zertifiziert. Im Rahmen eines Betreibermodells können Kliniken die Lösung unkompliziert einsetzen. Sie bezahlen dabei lediglich die konkret erfolgte Nutzung und werden durch Zertifikate von ihrer Haftung befreit. Die Daten werden in zwei Hochsicherheitsrechenzentren in Gütersloh und in Zug (Schweiz) revisionssicher und langfristig aufbewahrt. Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 11

12 Investitionschancen Attraktive Rendite, überschaubare Laufzeit, kostenfreie Kontoführung, kein Kursrisiko.

13 Anlageformen Partiarische Darlehen Bereits ab einer Einlage von Euro startet das partiarische Darlehen, welches im ersten Jahr 7%, im zweiten Jahr 8% und im dritten Jahr 9% Zinsen ausschüttet. Hinzu kommt zusätzlich eine anteilige, gewinnabhängige Verzinsung in Höhe von 10%. Der Ratensparplan Normalerweise beginnen unsere Anlagen mit einer Einlagesumme von Mit dem Raten-Sparplan können Sie nun schon mit monatlichen Zahlungen, deren Höhe Sie frei bestimmen können 1, Ihre Einlagesumme ansparen. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 3 Jahren, die Zinszahlungen erfolgen hier quartalsweise bereits ab dem ersten Quartal. Es gibt keine Kontoführungsgebühren oder Agios zu Lasten des Anlegers. Abgesichert werden die partiarischen Darlehen über eine Besicherung aller installierten Systeme und natürlich die Zuverlässigkeit der namhaften Mitglieder des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft, die an den Projekten in diesem hochseriösen Marktumfeld mitwirken. Weitere Informationen sowie rechtliche Hinweise entnehmen Sie bitte den Zeichnungsunterlagen. Sobald das zweite volle Quartal eingezahlt ist, erhalten Sie bereits Ihre anteiligen Zinszahlungen für die von Ihnen eingezahlte Summe. Danach erhalten Sie immer zum Ende des nächsten Quartals Ihre Zinsausschüttung. Die maximale Einzahlungsdauer bis zum Erreichen der Mindesteinlage von 5000 Euro beträgt 12 Monate. Über diese Mindesteinlage hinaus können Sie über einen frei wählbaren Zeitraum weitere Einzahlungen bis zur Höhe der von Ihnen gewählten Darlehenssumme leisten. Die Beträge werden von Ihnen selbst eingezahlt, ein Abbuchung findet nicht statt. Die Gesamtlaufzeit der Geldanlage beträgt 36 bzw. 60 Monate (je nach Auswahl des Zeichners), die gestaffelte Verzinsung beginnt mit der letzten Einzahlung. Im ersten Jahr erhalten Sie 7% Zinsen auf die eingezahlten Beträge. Im zweiten Jahr steigt der Zinssatz auf 8%, im dritten Jahr auf 9%. Zu jedem Geschäftsjahresende erhalten Sie zusätzlich eine gewinnbezogene Verzinsung von 10% anteilig auf Ihre Einlagesumme. Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 1 ab 500,00 monatlich 13

14 Zeichnungsbedingungen und -informationen Partiarische Darlehen

15 Partiarische Darlehen Zeichnungsbedingungen Informationen gem. BGB - Info VO Informationen für Zeichner des EUBKZGW-LA2 gemäß 312c BGB in Verbindung mit der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung) 1. Rechtsverhältnisse Maßgebliche rechtliche Grundlagen sind diese Zeichnungsbedingungen sowie der Zeichnungsschein. 2. Rechtsnatur Das hier eingeworbene Darlehen - im Folgenden als EUBKZGW-LA2 bezeichnet - ist ein nachrangiges partiarisches Darlehen. Bei einem partiarischen Darlehen wird dem Zeichner (= Darlehensgeber) neben Zinsen auch ein Anteil am Geschäftsgewinn zugesprochen. Qualifiziert nachrangig ist der hier zur Zeichnung angebotene EUBKZGW-LA2, da er nach den übrigen Gläubigern bedient wird und in der Krise eine Auszahlung nur mit dem Rang der Einlagenrückgewähransprüche der Gesellschafter erfolgt. Es handelt sich bei dem EUBKZGW-LA2 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch durch den Erfolg des Unternehmens bedingt ist. Der Zeichner ist nicht am Unternehmen beteiligt. (Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Ziffern 12 und 14 dieser Zeichnungsbedingungen.) Der Zeichner ist stattdessen entsprechend dieser Bedingungen anteilig am erwirtschafteten Unternehmensgewinn beteiligt. Der Zeichner trägt in Höhe seiner Einlage und der hier versprochenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko der nachteiligen Geschäftsentwicklung ohne Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position inne zu haben (Bitte lesen Sie hierzu Ziffer 14), weil seine Ansprüche nur dann erfüllt werden können, wenn Aktivvermögen und die liquiden Mittel der Gesellschaft zur Begleichung auch aller weiteren gegen die Gesellschaft bestehenden Forderungen ausreichen. Eine über die Zeichnung hinausgehende Nachschusspflicht besteht nicht. 3. Mindestzeichnung Die Mindestzeichnungssumme beträgt Höhere Zeichnungssummen müssen durch ohne Rest teilbar sein. Im Ratensparplan beträgt die Mindesteinlage, die nach zwölf Monaten erreicht sein muss, Die monatlichen Einzahlungen müssen mindestens 500 betragen. 4. Zeichungsberechtung Jede natürliche oder juristische Person kann durch Unterzeichnung eines entsprechenden Zeichnungsscheins den EUBKZGW-LA2 zeichnen. Der Zeichner erhält eine schriftliche Bestätigung seiner Zeichnung. 5. Einzahlung Die Einzahlung der Zeichnungssumme hat auf das Konto der Gesellschaft zu erfolgen. Zahlungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Annahme der Zeichnungsangebotes auf dem Konto der Gesellschaft eingegangen sein. 6. Garantieverzinsung Das eingezahlte Anlagekapital ist sofort nach vollständiger Einzahlung des Geldes an der Ausschüttung beteiligt, sofern nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wurde. Das eingezahlte Kapital wird mit einer quartalsweisen Ausschüttung des jeweiligen Nennbetrages ab diesem Zeitpunkt verzinst (Garantieverzinsung). Die erste Zinsausschüttung erfolgt zum nächsten Quartalsende. Die Zinsansprüche sind nachrangig im Sinne der Ziffer 12 dieser Zeichnungsbedingungen. 7. Gewinnabhängige Verzinsung Maximal 25% des Jahresgewinns des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin werden als gewinnabhängige Verzinsung an die Zeichner ausgeschüttet. Die maximale Gewinnverzinsung darf jedoch 10% p.a. der Zeichnungssumme nicht überschreiten, so dass die maximale Gesamtverzinsung 19% p.a. beträgt. Grundlage für die gewinnabhängige Verzinsung ist der Jahresüberschuss nach ausgewiesener Bilanz aber nach den Aufwendungen für die Garantieverzinsung. Weist die Gesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag aus, werden die auflösbaren Rücklagen und Rückstellungen aufgelöst. Sie werden neu gebildet, wenn die Darlehen vollstän- Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 15

16 Partiarische Darlehen dig bedient sind. Die Ausschüttungen der gewinnabhängigen Verzinsung für das abgelaufene Geschäftsjahr sind jeweils zum des Folgejahres fällig. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Jahresabschluss der Gesellschaft noch nicht festgestellt sein, sind die Ausschüttungen zehn Tage nach der Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Die Zinsansprüche sind qualifiziert nachrangig im Sinne der Ziffer 12 dieser Zeichnungsbedingungen. Zahlstelle für den Zeichner ist das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin. Der Zeichner ist verpflichtet, dem Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin eine Kontoverbindung mitzuteilen. Die Auszahlung der Ausschüttungen erfolgt automatisch auf das vom Zeichner benannte Konto. 8. Wahlrecht für den Fall eines Börsenganges Jedem Zeichner steht im Falle des Börsenganges der dann gesellschaftsrechtlich umgestalteten Gesellschaft das Recht zu, den EUBKZGW-LA2 außerordentlich zu kündigen. Die Rückzahlung der Zeichnungssumme nebst Zinsen erfolgt in diesem Fall ausschließlich in Aktien der Gesellschaft. Der Wert der Aktien wird dabei mit einem Abschlag von 25% auf den Ausgabekurs versehen. Dem Zeichner wird rechtzeitig vor Ausübung seines Wahlrechts der Wertpapierprospekt zugänglich gemacht. Die Gesellschaft wird den Börsengang dem Zeichner per , per Fax oder per einfachem Brief bekannt geben. Dabei wird der voraussichtliche Kurs genannt werden, oder wenn ein solcher nicht bekannt ist, die zu erwartende Kursspanne. Der Zeichner kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung nur bis 24 Stunden vor dem angekündigten Termin des Börsenganges ausüben. Danach verfällt es ersatzlos. Bei Drucklegung dieser Bedingungen ist kein Börsengang beabsichtigt. 9. Liquiditätsvorbehalt Voraussetzung für die Auszahlung der gewinnabhängigen Verzinsung ist die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird ihre Firmenpolitik so ausrichten, dass der Liquiditätsbedarf zur Bedienung der patriarchischen Darlehen mit berücksichtigt wird. Unterbleibt die Auszahlung aufgrund fehlender Liquidität ganz oder teilweise, wird die gewinnabhängige Verzinsung nachgezahlt. Die Nachzahlung wird mit 3% verzinst. Nach drei Jahren verfallen Nachzahlungen, die auf Grund der Liquiditätslage nicht gezahlt werden konnten, ersatzlos. 10. Tilgung, Laufzeit, Kündigung Eine Kündigung ist sowohl für den Zeichner als auch für die Gesellschaft grundsätzlich nur aus wichtigem Grund möglich. Die Gesellschaft kann den EUBKZGW-LA2 zusätzlich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist für 120% des Nennwerts zuzüglich der anteiligen unterjährigen Garantieverzinsung ablösen. Der Rückzahlungsbetrag ist abweichend von Ziffer 12 sofort fällig. Die Tilgung erfolgt ausschließlich mit Rückzahlung nach Laufzeitende oder Kündigung. Die Laufzeit beträgt 36 bzw. 60 Monate (je nach Auswahl des Zeichners) ab Zahlungseingang auf dem Konto der Gesellschaft. 11. Rückzahlung im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund Die Rückzahlung einer aus wichtigem Grund wirksam gekündigten Anlage erfolgt zum Nennbetrag zusammen mit der Ausschüttung für das letzte Geschäftsjahr. Die Gesellschaft kann die Zeichnungssumme in drei gleichen Jahresraten zurückzahlen. Der noch nicht ausgezahlte Rückerstattungsbetrag ist in Höhe der Garantieverzinsung zu verzinsen. Die Rückzahlungsansprüche sind qualifiziert nachrangig im Sinne der Regelung unter Ziffer Nachrangig Der EUBKZGW-LA2 ist nachrangig. Es handelt sich bei dem EUBKZGW-LA2 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch durch den Erfolg des Unternehmens bedingt ist. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung oder Zinsen ist solange und soweit ausgeschlossen als sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahren herbeiführen würde. Das bedeutet für den Zeichner, dass sein Anspruch auf Rückzahlung der Zeichnungssumme oder der Zinsen schon dann ausgeschlossen ist, wenn sich die Gesellschaft in der Krise befindet. Die Ansprüche des Zeichners können nur dann erfüllt werden, wenn die liquiden Mittel und das weitere Aktivvermögen der Gesellschaft zur Begleichung auch aller weiteren gegen die Gesellschaft bestehenden Forderungen ausreichen. Der Zeichner trägt in Höhe seiner Einlage und der hier versprochenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko der nachteiligen Geschäftsentwicklung ohne Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position inne zu haben (Bitte lesen Sie hierzu Ziffer 14) mit der Folge, dass er bei ungünstiger geschäftlicher Entwicklung mit seinen Ansprüchen ausfallen kann. Sollte die Gesellschaft in Insolvenz geraten, treten die Rückzahlungsansprüche der Zeichner für den Fall, dass die Ge- 16 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin

17 Partiarische Darlehen sellschaft auf der Basis eines Insolvenzplans reorganisiert wird, entsprechend der oben genannten Regelung zurück bis die Krise überwunden ist. Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft gilt Ziffer 14 der Zeichnungsbedingungen. gestattet. Der Sicherungsfall tritt nur ein, wenn die Gesellschaft liquidiert wird oder die Gesellschaft Insolvenzantrag gestellt hat oder das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet wird nicht aber bei Zinsrückständen. 13. Übertragung der Rechte Die dem Zeichner zustehenden Rechte zur Übertragung von Forderungen sind nach den Vorschriften des BGB frei übertragbar. Die Rechte können nach Maßgabe der Ausgabebedingungen geteilt werden. Mehrere Berechtigte haben eine gemeinsame Adresse anzugeben. 14. Auflösung der Gesellschaft Im Falle der Auflösung der Gesellschaft haben die Zeichner Anspruch auf Rückzahlung des Anlagekapitals zum Nennwert zuzüglich noch nicht ausgezahlter Gewinnanteile. Die Zeichner haben keinen Anspruch auf eine über die Rückzahlung der Zeichnungssumme hinausgehende Teilnahme am Liquidationserlös. 15. Kein Gesellschafter Der Zeichner ist kein Gesellschafter. Er hat auch weder Rechte noch Pflichten eines Gesellschafters. Den Zeichnern stehen also auch keine gesellschaftlichen Mitwirkungsrechte zu. Insbesondere sind sie nicht zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen berechtigt und haben auch keine Stimmrechte. 16. Ausgabe weiterer Zeichnungen Die Gesellschaft ist berechtigt, jederzeit weitere Tranchen anzubieten. Alle Anlagen sind im Hinblick auf gewinnabhängige Verzinsung und Ausschüttung untereinander im Rang gleichberechtigt. Das heißt, dass die Ausschüttungen gleichmäßig auf das insgesamt vorhandene nominale Kapital aus den Anlagen verteilt werden. 17. Besicherung Als Sicherheit gewährt die Gesellschaft das Zugriffsrecht auf alle im Lager befindlichen und bei Kunden installierten Geräte die sich im Besitz der Gesellschaft befinden. Der Gesellschaft steht weiterhin das alleinige und ausschließliche Nutzungsrecht an den übertragenen Rechten zu. Die Übertragung der Rechte erfolgt zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Darlehensverhältnis. Der Sicherungsnehmer verpflichtet sich, alle Ansprüche und Rechte an die Gesellschaft zurück zu übertragen, sobald und soweit die Gesellschaft den Rückzahlungsanspruch erfüllt. Eine Übertragung der Sicherheit an Dritte ist dem Zeichner nicht Zuerst haftet immer das EUBKZGW mit seinem Kapital und den Vermögensgegenständen (z.b. Rechenzentrumsinfrastruktur und alle installierten Systeme, Rechte an Software, Patente etc.), dann die einzelnen Mitglieder. Die Mitglieder des EUBKZGW haften immer unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für deren Verbindlichkeiten (Art. 24, Verordnung (EWG) Nr. 2137/85). Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten Subsidiärhaftung, d.h. erst haftet die Vereinigung als solche, dann die Mitglieder. 18. Mittelverwendung Als Mittelverwendungskonto dient das Konto der Gesellschaft. 20. Vorgesehene Verwendung Die Gelder werden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung für den Geschäftsbetrieb, die Produktentwicklung, den Vertrieb und alle anfallenden Kosten der Gesellschaft verwandt. 21. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand Die Zeichnungsbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind - soweit zulässig - der Wohnsitz, der Sitz der Gesellschaft bzw. derer Gesellschafter. 22. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Zeichnungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr gilt in diesem Falle eine solche Bestimmung als vereinbart, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck rechtswirksam weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung dieser Bedingungen eine regelungsbedürfte Lücke offenbar wird. Risikohinweise 1. Allgemeines Sie als Zeichner geben dem Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsda- Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 17

18 Partiarische Darlehen mer Platz 11, D Berlin ein partiarisches Darlehen, im Folgenden als EUBKZGW-LA2 bezeichnet. Partiarisch ist dieses Darlehen deswegen, weil Sie neben einer Festverzinsung noch eine gewinnabhängige Verzinsung erhalten. Das Darlehen ist nachrangig. Es handelt sich bei dem EUBKZGW-LA2 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch bedingt ist. Schlimmstenfalls bedeutet dies für Sie, dass Sie einen Totalverlust erleiden. Sie haben also nicht die gleichen Rechte, wie ein sonstiger Gläubiger. Lesen Sie bitte die genauen Regelungen in den Zeichnungsbedingungen (Ziffer 12) und Ziffer 2 dieser Risikohinweise. 2. Besondere Risiken der insolvenzvermeidenden Nachrangigkeit Ihrer Ansprüche Der EUBKZGW-LA2 ist mit einer sogenannten insolvenzvermeidenden Nachrangigkeit ausgestattet. Das bedeutet, dass Sie als Zeichner Ihre Ansprüche auf Zinsen und Tilgung nur geltend machen können, wenn das Eigenkapital und die liquiden Mittel und das weitere Aktivvermögen ausreichen, um alle weiteren Forderungen gegen das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin auszugleichen. Eine Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen die Gesellschaft ist solange und soweit ausgeschlossen wie die Gesellschaft sich in der Krise befindet. Sie als Zeichner übernehmen trotz Ausschlusses an den Verlusten des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung mit der Folge, dass Sie mit Ihren Ansprüchen auf Zinsen und Tilgung ausfallen, wenn andere Gläubiger noch Befriedung erlangen können. Es ist in Ihr unternehmerisches Ermessen gestellt, ob Sie den Geschäftsplan des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin für Erfolg versprechend halten. solcher förmlicher Verkaufsprospekt gesetzlich nicht gefordert. Ihnen als Zeichner stehen mithin nicht die Informationsquellen zur Verfügung, die ein Anleger in vergleichbaren Fällen nutzen kann. Der EUBKZGW-LA2 ist kein Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes. Deswegen kann er von Vertrieben angeboten werden, die nicht der Aufsicht des Bundesamtes für Finanzdienstleistung (BaFin) unterliegen. Die staatliche Aufsicht dient unter anderem auch dem Verbraucherschutz. Sie müssen sich im Klaren sein, dass Sie eine nicht regulierte Anlage täten und dass ein nicht regulierter Vertrieb Sie beraten hat. 4. Keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer Sie als Zeichner müssen sich darüber bewusst sein, dass Sie eine Vermögensanlage tätigen, die nicht von einem Wirtschaftsprüfer (WP) geprüft wurde. Grundsätzlich dienen solche WP-Gutachten der Einschätzung der Erfolgsaussichten des geplanten Vorhabens. Bei einer solchen Prüfung werden oft sogar schwerwiegende Planungs- oder Berechnungsfehler aufgedeckt. 5. Fehlendes Rating Das Wort Rating bezeichnet allgemein das Verfahren für die Einschätzung von Personen, Gegenständen oder Unternehmen. Ein Rating dient dazu, die Bonität festzustellen. Durch das fehlende Rating ist es Ihrer persönlichen Einschätzung als Zeichners überlassen, die Bonität des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin zu beurteilen. 6. Risiken aus dem Geschäftsbetrieb, Schlüsselpersonenrisiko Als Zeichner müssen Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie mit der Zeichnung des EUBKZGW-LA2 ein typisches unternehmerisches Risiko eingehen, das mit der Finanzierung eines Unternehmens verbunden ist. Ferner müssen Sie sich als Zeichner über das Schlüsselpersonenrisiko im Klaren sein. Das heißt, dass das Unternehmen und dessen Erfolg von der Leistungsfähigkeit des Managements abhängig ist. 3. Kein förmlicher Prospekt, nicht regulierter Vertrieb Sie als Zeichner müssen sich darüber bewusst sein, dass es keinen förmlichen Prospekt gibt. Ein förmlicher Verkaufsprospekt nach dem Verkaufsprospektgesetz dient unter anderem dem Verbraucherschutz. Ein solcher Verkaufsprospekt soll den Anleger vollständig über alle wesentlichen Aspekte einer Geldanlage informieren. Dazu gehören Informationen über den Anbieter ebenso wie die mit dem Geschäftsmodell verbundenen Chancen und Risiken. Bei dem hier angebotenen EUBKZGW-LA2 ist ein 7. Management-Risiken Das Management des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin hat Erfahrung im Bereich des geplanten Unternehmensaufbaus sowie der Gesellschaftsführung. Deswegen gehen Sie als Zeichner in Bezug auf das Management kein großes Zusatzrisiko ein. 18 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin

19 Partiarische Darlehen 8. Wahlrecht auf Aktien Als Zeichner müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Börsengang des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin nicht als wahrscheinlich anzusehen ist. Zunächst müsste sich das Geschäftsmodell des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin durchsetzen können. Ferner kann nicht prognostiziert werden, ob eine Ausübung des Wahlrechts im Falle des Börsengangs, mit der Folge, dass Sie als Zeichner die Zeichnungssumme sowie die ausstehenden Zinsen in Aktien der Börsengesellschaft erhalten, für Sie als Zeichner positiv ist, da die Wertentwicklung der Aktie nicht vorhersehbar ist. 9. Insolvenzrisiko Das Risiko des EUBKZGW-LA2 besteht darin, dass das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin wirtschaftlich in der Lage sein muss, Zinsen und Tilgung bedienen zu können. Zinsen und Tilgung können nicht bedient werden, wenn das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin insolvent bzw. zahlungsunfähig wird oder sich in einer Krise befindet. Eine solche Entwicklung ist nicht auszuschließen und kann für Sie als Zeichner das Risiko eines Totalverlustes bedeuten. Hinzukommt, dass Ihr Risiko aufgrund der vereinbarten sogenannten insolvenzvermeidende Nachrangigkeit Ihrer Zins- und Rückzahlungsansprüche sogar über das übliche Insolvenzrisiko hinausgeht (vgl. Ziffer 2 dieser Risikohinweise). 10. Steuerliche Risiken Die Zeichnung eines EUBKZGW-LA2 ist nicht auf Steuerersparnis ausgerichtet. Es liegt keine besondere steuerliche Erwägung zugrunde. Jeder Zeichner muss selbst prüfen, ob sich die Zeichnung für ihn steuerlich negativ auswirken könnte. 11. Totalverlustrisiko Im Extremfall können Sie als Zeichner einen Totalverlust erleiden. Der Totalverlust tritt ein, wenn das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin nicht in der Lage ist, das Anlagekapital zurückzuzahlen und sich die Sicherheit als nicht ausreichend werthaltig erweist. Eine über die Zeichnungssumme hinausgehende Zahlungsverpflichtung besteht für Sie als Zeichner nicht. Zeichnungsinformationen Informationen für Zeichner des EUBKZGW-LA2 gemäß 312c BGB in Verbindung mit der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung) 1. Informationen zum Anbieter Der Zweck der Vereinigung soll sein, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Dies wird zu besseren Ergebnissen führen, als wenn die Mitglieder einzeln vorgingen. 2. Die Hauptgeschäftstätigkeit Im Zentrum unserer Tätigkeit steht die Wirtschafts- und Unternehmensberatung für die Gesundheitswirtschaft in Europa. Wir schaffen Schnittstellen in der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Verbänden, der Politik und der Wirtschaft. Darüber hinaus unterstützt unser Haus Körperschaften sowie Unternehmen bei wirtschaftlichen Prozessen und ermöglicht den Zugang zu anderen EU-Ländern. Das Thema ist umfangreich und nachhaltig zugleich. Unser Team unterstützt von der Planung bis zum Alltagsbetrieb von rechtssicheren Lösungen für Kliniken und alle stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens - in Europa und weltweit. Die Mitarbeiter und Partner des Branchenkompetenzzentrums haben weit über 20 Jahre Erfahrung als Berater, Projektleiter und Rechtsbeistände in den Bereichen Patienteninformation, Netzwerklösungen, Prozessoptimierung und Projektmanagement für die nationalen und internationalen Gesundheitssysteme. Mit ihrer Kompetenz unterstützen sie Unternehmen und Organisationen des Gesundheitswesens bei der Entwicklung und dem Betrieb von neuen, modernen rechtssicheren Lösungen in den Bereichen: Patienten-Information, -Aufklärung, -Schulung Revisionssichere Langzeit-Archivierungssysteme Integrierte Dokumentationslösungen Hardwaresysteme (Client, Server, Netzwerk, Multimedia Terminals) Interimsmanagement Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 19

20 Partiarische Darlehen Darüber hinaus bieten wir: Kompetente Rechtsberatung für das Gesundheitswesen Zertifizierung von IT Lösungen im Gesundheitswesen EU Fördermittel-Beratung Grenzüberschreitende Partnerschaften Prozessoptimierung und Projektmanagement 3. Informationen zur Finanzdienstleistung Bei der hier angebotenen Finanzdienstleistung handelt es sich um ein partiarisches Darlehen. Bei einem partiarischem Darlehen wird dem Kapitalgeber neben einer Festverzinsung eine gewinnabhängige Verzinsung eingeräumt. Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin bietet neben einer Festverzinsung von 7% bis max. 9% eine maximale gewinnabhängige Verzinsung von 19% an. Eine Verlustbeteiligung ist mit dem EUBKZGW-LA2, abgesehen von einer möglichen Verlustbeteiligung in einer Krise oder in der Insolvenz wegen des vereinbarten Nachrangigkeit der Ansprüche nicht verbunden. Der Zeichner hat keine mitgliedschaftlichen Rechte an dem Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin inne. Als Sicherheit gewährt die Gesellschaft das Zugriffsrecht auf alle im Lager befindlichen und bei Kunden installierten Geräte, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden. Für den Fall eines Börsenganges des dann rechtlich umgestalteten Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin hat der Zeichner das Recht, außerordentlich zu kündigen und die Rückzahlung der Zeichnungssumme nebst Zinsen ausschließlich in Aktien zu verlangen. Der Wert der Aktien wird dabei mit 25% Abschlag bezogen auf den Ausgabekurs versehen. Dem Zeichner wird rechtzeitig vor Ausübung des Wahlrechts der Wertpapierprospekt zugänglich gemacht. Der EUBKZGW-LA2 bietet dem Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin eine eigenkapitalähnliche Unternehmensfinanzierung. Dabei werden die Zeichner nicht Mitgesellschafter des Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin und sie haben auch keine Mitbestimmungsrechte oder sonstige gesellschafterähnliche Rechte oder Pflichten. Sie werden auch nicht im Handelsregister eingetragen. Das Haftungsrisiko des Zeichners ist auf seine gezeichnete Einlage einschließlich der versprochenen Zinsen begrenzt. Der EUBKZGW-LA2 ist nachrangig. Es handelt sich bei dem EUBKZGW-LA2 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder. Nachrangigkeit bedeutet für den Zeichner, dass seine Ansprüche im Falle der Insolvenz oder der Liquidation des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin nach den Ansprüchen der übrigen Gläubiger bedient werden. Während einer Krise des Unternehmens sind die Ansprüche auf Rückzahlung der Zeichnungssumme oder der Zinsen des Zeichners ausgeschlossen. Es handelt sich bei dem EUBKZGW-LA2 also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch durch den Erfolg des Unternehmens bedingt ist. Nachrangigkeit bedeutet ferner, dass Ansprüche der Zeichner zur Beseitigung einer sonst entstehenden bilanziellen Überschuldung oder einer drohenden Zahlungsunfähigkeit unberücksichtigt bleiben. Das bedeutet für den Zeichner, dass er in Höhe seiner Einlage und der versprochenen Zinsen das unternehmerische Risiko vollständig mit trägt. Er muss sich also darüber im Klaren sein, dass er als Zeichner seine Ansprüche auf Zinsen und Tilgung nur geltend machen kann, wenn die liquiden Geldmittel und das weitere Aktivvermögen ausreichen, um alle weiteren Forderungen gegen das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin auszugleichen. Der Zeichner übernimmt trotz Ausschlusses einer Beteiligung an den Verlusten des Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung mit der Folge, dass er mit seinen Ansprüchen auf Zinsen und Tilgung zurück steht,, wenn andere Gläubiger noch Befriedung erlangen können. Es ist in das unternehmerische Ermessen des Zeichners gestellt, ob er den Geschäftsplan des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin für Erfolg versprechend hält. 4. Verwendungszweck Das Anlagekapital wird dazu verwendet, das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin mit Kapital zu versorgen, sowie die Produktentwicklung weiter fortzuführen und die entsprechenden Projekte und den Geschäftsbetrieb zu finanzieren. 20 Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin

21 Partiarische Darlehen 5. Ausstattung des EUBKZGW-LA2 Der EUBKZGW-LA2 ist wie folgt ausgestattet: Garantieverzinsung p. a.: im 1 Jahr 7%, 2 Jahr 8%, 3 Jahr 9% maximale gewinnbezogene Verzinsung: max. 10% Maximale Gesamtverzinsung p. a.: max. 19% 6. Handel des EUBKZGW-LA2 an organisierten Märkten Ein Handel des EUBKZGW-LA2 an organisierten Märkten (Anleihemärkten) ist nicht geplant. 7. Risikohinweis Wegen der mit der Zeichnung verbundenen Risiken verweisen wir auf die unter Ziffer 2 abgedruckten Risikohinweise. 8. Einzelheiten über das Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Zeichner den Zeichnungsschein unterzeichnet und die Gesellschaft die Zeichnung annimmt. 9. Mindestlaufzeit, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten Die Laufzeit der Zeichnung endet 36 bzw. 60 Monate (je nach Auswahl des Zeichners) Monate nach dem jeweiligen Zahlungseingang (auf dem Mittelverwendungskonto). Eine Kündigung ist sowohl für den Zeichner als auch für das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin grundsätzlich nur aus wichtigem Grunde im Sinne des 314 BGB möglich. Der Zeichner hat seine Kündigungserklärung an das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin zu richten. Darüber hinaus kann das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den EUBKZGW-LA2 künden. In diesem Fall hat das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 120 % des Nennwertes zurückzubezahlen. Die Rückzahlung einer aus wichtigem Grund wirksam gekündigten Anlage erfolgt zum Nennbetrag zusammen mit der Ausschüttung für das letzte Geschäftsjahr. Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin kann die Zeichnungssumme in 3 gleichen Jahresraten zurückzahlen. Der noch nicht ausgezahlte Rückerstattungsbetrag ist in Höhe der Garantieverzinsung zu verzinsen. Die Rückzahlungsansprüche sind nachrangig im Sinne der Regelung unter Ziffer 3.13 der Zeichnungsbedingungen. 10. Gesamtpreis Die Zeichnung erfolgt zum Darlehensbetrag (Zeichnungssumme). Daraus ergibt sich der Gesamtpreis, in dem alle Kosten, Gebühren und Abgaben, insbesondere für Vertrieb und Platzierung der Kapitalanlage, enthalten sind. Es fallen keine weiteren Kosten und Gebühren auf den Gesamtpreis an. Die Zeichnung der Kapitalanlage ist von der Umsatzsteuer befreit, die Besteuerung der Erträge aus der Kapitalanlage erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz. 11. Informationen zur Zahlung und zur Erfüllung des Vertrages durch das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin Der Zeichner hat die Zeichnungssumme auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Annahme der Zeichnungserklärung auf dem Mittelverwendungskonto eingegangen sein. Die Zinszahlung sowie die Rückzahlung der Zeichnungssumme erfolgt auf das vom Zeichner angegebene Konto. Die Verzinsung erfolgt nach Maßgabe der Zeichnungsbedingungen. Dies heißt, dass die Garantieverzinsung quartalsweise ausgezahlt wird, zum Ende eines jeden Kalenderquartals und die Gewinnverzinsung jeweils zum des Folgejahres. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Jahresabschluss des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin noch nicht festgestellt sein, sind die Ausschüttungen 10 Tage nach der Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Die Rückzahlung einer wirksam gekündigten Anlage erfolgt zum Nennbetrag zusammen mit der Ausschüttung für das letzte Geschäftsjahr. Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin kann den EUBKZGW-LA2 in 3 gleichen Jahresraten zurückzahlen. Der noch nicht ausgezahlte Rückerstattungsbetrag ist in Höhe der Garantieverzinsung zu verzinsen. Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 11, D Berlin 21

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