Naturschutz und Landschaftspflege I Feuchtflächen - S.1. Nutzungsformen

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1 Naturschutz und Landschaftspflege I Feuchtflächen - S.1 Lebensraum Feuchtflächen: Vegetationstypen in Abhängigkeit von ökologischem Feuchtegrad und relativer Naturnähe naturbetont kulturbetont I meist offenes Wasser II nass III feucht 1 Auwälder (Weichholzaue) 2 Wasserpflanzengesellschaft Kleinseggensümpfe 3 Röhrichte Schlenkenvegetation 4 Großseggenriede Mädesüßhochstaudenfluren 5 Seggen- u. binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen Bruchwälder Hochmoorblüten und Gebüsche Seggen- u. binsenreiche Pfeifengras- Streuwiese Nassund Feuchtwiesen IV mäßig feucht u. wechselfeucht Auwälder (Hartholzaue) Sonstige, mäßig feuchte Laub- u. Mischwälder Hochmoorwälder, (mäßig feuchte) u. Borstgrasrasen Pfeifengras-Streuwiesen (Mäßig feuchte u. wechselfeuchte) 6 Binsenweiden (Mäßig feuchte u. wechselfeuchte) 7 V frisch (Frische) Laub- und Mischwälder Hochlagen- Fichtenwälder u. Borstgrasrasen Alpine Kalkmagerrasen VI mäßig trocken u. wechseltrocken (Mäßig trockene) Laub- u. Mischwälder Schneeheide- Kiefernwälder (Mäßig trockene) und Borstgrasrasen Sandmagerrasen, Kalkmagerrasen (Halbtrockenrasen) (Mäßig trockene u. wechseltrockene) (Mäßig trockene u. wechseltrockene) VII trocken u. sehr trocken Steppenheide- Kiefernwälder Trockenwälder und -gebüsche Steppenheiden (Trockenrasen) Ruderalvegetation trockener Standorte Nass- und Feuchtflächen nach Art. 13d (1) BayNatSchG Mager- und Trockenstandorte nach Art. 13d (1) BayNatSchG Nutzungsformen Mahd kombinierte Nutzung (Mähweide) Weide einschürig mehrschürig Vornutzung geregelter Wechsel Nachnutzung Hutung Standweide Umtriebsweide Portionsweide periodisch tägliche Entnahme Handgeräte Teilmechani- Vollmechanisierung sierung Schafe Rinder Pferde (Ziegen) spezialisierte Herde Fächerung der Grünlandnutzung, schematisch. Entwurf: HAMEL. Eine weitere Aufgliederung ergibt sich durch die Einbeziehung Streuwiesen von Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Düngung, und Moore: Schnitthäufigkeit und Meliorationen. Wollträger Jungrinder Arbeitspferde Muttern Milchrinder Jährlinge Lämmer Zuchtpferde gemischte Herde

2 Naturschutz und Landschaftspflege Feuchtflächen - S.2 Streuwiesen und Moore Hochmoor (nur Niederschlagswasser) Streuwiese, Niedermoor (Grundwassereinflussbereich) Bedeutung für den Naturhaushalt: Lebende Hochmoore sind Reste von Naturlandschaften und Reliktlebensräume für seltene Pflanzen- und Tierarten Streuwiesen und Moore haben eine hohe botanische und zoologische Bedeutung Funktion der Wasserrückhaltung und der Vergleichsmäßigung des Wasserabflusses Sicherung der Gewässergüte von oberflächennahem Grundwasser Beitrag der Landwirtschaft: Moore (v.a. Hochmoore) nicht in Nutzung nehmen eine Neuschaffung solcher Lebensräume ist nicht möglich Beibehaltung der extensiven Nutzung in Streuwiesen (Pflegeprogramme des Naturschutzes ausschöpfen) Erhaltung einer Pufferzone zu landwirtschaftlichen Intensivflächen Keine Anlage von Fischteichen (Wasserschutz) Arten, die obligatorisch auf Feuchtwiesen als Monotop bzw. essentiellen Teilhabitat angewiesen sind: Dt. Artname Lat. Artname Uferschnepfe Rotschenkel Weißstorch Wachtelkönig Braunkehlchen Wiesenpieper Sumpfohreule Wiesenweihe Numenius arquata Limosa limosa Tringa totanus Gallinago gallinago Ciconia ciconia Crex crex Saxicola rubetra Anthus pratensis Asio flammeus Circus pygargus

3 Naturschutz und Landschaftspflege Feuchtflächen - S.3 Habitatansprüche der wichtigsten Wiesenbrüter: Habitatanspruch Leitarten Hoher Flächenanspruch (>100ha), Toleranz gegenüber vergleichsweise intensiver Nutzung Etwas geringerer Flächenanspruch (>50ha), aber geringere Toleranz gegenüber Intensivierung (Drainage), da obligatorisch hohe Ansprüche an Bodenfeuchte Geringer Flächenanspruch (ab ca 1ha), aber große Empfindlichkeit gegenüber Intensivnutzung Geringer Flächenanspruch, Empfindlichkeit gegen Intensivnutzung, hohe Ansprüche an Faktor Bodenfeuchte (Weißstorch) (Wiesenweihe) Uferschnepfe Rotschenkel Wachtelkönig Braunkehlchen Wiesenpieper Raumansprüche von Arten der Feuchtwiesenfauna (JEDICKE 1990 nach RIESS und WOIKE) Art pro Brutpaar Flächenanspruch Population Flächenanspruch Weißstorch Watvögel (im allgemeinen) Schmetterlinge Heuschrecken 200 ha 25 ha 250 ha 10 ha 20 ha

4 Naturschutz und Landschaftspflege - Feuchtflächen - S.4 Maschinen und Geräte für Mäh- bzw. Mulch-Mäh-Arbeiten, gegliedert nach Bau- und Funktionsweise Maschinen und Geräte für Mulch- bzw. Mäharbeiten Angebaute/gezogene Geräte Maschinen mit eigenem Antrieb Balkenmähwerke (Scherenschnitt) Rotationsmähwerke (Freischnitt) Handgeräte (Freischnitt) Selbstfahrende Mäher (meist arbeitend nach beiden Prinzipien) Fingerbalkenmähwerk Mulchbalkenmähwerk Doppelmessermähwerk Sichelmäher Kreiselmäher Schlegelmäher Freischneider Einachsfahrzeuge Zweiachsfahrzeuge Mähboote Quelle: Jedicke, 1993 Nutzung und Pflege von Bergwiesen zur Erhaltung der Artenmannigfaltigkeit: Nutzung und Pflege Pflanzengesellschaft optimal suboptimal Bewirtschaftungsfehler 1.Borstgrasrasen Hutung, geleg. Auflassung, Flämmen Auflassung, Rinderbeweidung extensiv Düngung 2.Montane Frischwiesen Waldstorchschnabel- Frischwiese Submontane Glatthaferwiese Bärwurz-Frischwiese Bergplatterbsen- Frischwiese 1-2schürige Nutzung, Grunddüngung einschürige Nutzung, geleg. Düngung Intensive Nutzung; Auflassung über 1 Jahr Intensive Nutzung; Auflassung über 3 Jahre; Beweidung Rinder; Flämmen N-Gaben über 60 kg/ha, intensive Beweidung Frühmahd, N-Gaben über 60 kg/ha 3.Montane Feuchtwiesen Trollblumen-Feuchtwiese Wiesenknopf-Feuchtwiese u.a. Nutzung jedes zweite Jahr, Wasserhaltung zweischürige Nutzung, Grunddünung zweischürige Nutzung; Auflassung über 5 Jahre Frühmahd, stärkere Intensivierung, ext. Beweidung Intensive Beweidung, Entwässerung Intensive Beweidung, N- Gaben über 80 kg 4.Nasswiesen geleg. Mahd in Trockenperioden 1-2schürige Nutzung, Düngung, Auflassung über 3 Jahre Intensive Beweidung, Entwässerung, N-Gaben über 40 kg 5.Submont. Halbtrockenrasen einschürige Nutzung, geleg. Grunddüngung, geleg. Kalkung, Nachweide Intensive Nutzung; Beweidung mit Rindern, Flämmen, Auflassung über 5 Jahre N-Gaben über 60 kg

5 Naturschutz und Landschaftspflege - Feuchtflächen - S.5 Einfluss der Intensivierung der Mähnutzung in Auenwiesen auf den Brutverlauf des Kiebitz: Nach ZUPPKE, 1984 Überblick zu Vorgaben pflegebedürftiger Feuchtbiotoptypen: Feuchtbiotoptyp Pflegepraxis Röhricht Mädesüß-Hochstaudenfluren Pfeifengrasstreuwiesen und Kleinseggensümpffe, insbes. die kalkreichen Kleinseggensümpfe (Caricion davallianae u.a.) Seggen- und binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen Pflege nur in besonderen Fällen Mahd in mehrjährigen Abständen Charakteristische Pflanzenarten können auf Dauer nur erhalten werden, wenn zumindest in jedem zweiten Jahr Gelegenheit zum Aussamen haben; Mahd nicht regelmäßig vor dem 1. September; wenn in Einzelfällen schon im August gemäht werden muss, darf die Mahd im Folgejahr nicht vor dem 15. September durchgeführt werden. Die seit jeher ein- bis zweijährig zur Grünfuttergewinnung gemähten Wiesen sind umso artenreichen, je später sie gemäht werden. Bei Vereinbarungen mit den Landwirten ist ein möglichst später Mähtermin wünschenswert. Bei Mähterminen vor dem 1. Juli wird kein Erschwernisausgleich gewährt. Für Flächen, die nach dem 1. Juli gemäht und die in geringem Umfang ohne dass sich der charakteristische Zustand verändert mit Festmist gedüngt werden, wird Erschwernisausgleich (nur geringer Hektarsatz) gewährt. Für Flächen, die nur einmal möglichst spät gemäht und nicht gedüngt werden, wird ein entsprechend höherer Erschwernisausgleich gewährt.

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