Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland
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- Sarah Maurer
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1 HEINRICH - KRAFT - SCHULE INTEGRIERTE GESAMTSCHULE - EINE SCHULE FÜR ALLE - Fachfeldstraße Frankfurt Tel 069/ Fax 069/ poststelle.heinrich-kraft-schule@stadt-frankfurt.de Dr. Kirsten Kielbassa-Schnepp, Zentralverband des Deutschen Handwerks Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich aus Sicht der Jugendlichen in den vergangenen Jahren deutlich entspannt mittlerweile gelten Ausbildungsplatzbewerber in einigen Regionen und Branchen als Mangelware. Dennoch gelingt vielen Schulabgängern und absolventen kein nahtloser Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die duale Ausbildung. Trotz einer Zunahme des betrieblichen Ausbildungsangebotes um mehr als Plätze mündeten laut Berufsbildungsbericht 2012 im Jahr 2011 immer noch junge Menschen in die Angebote des sogenannten Übergangsbereichs. Diese Zahl dürfte im Jahr 2012 geringer ausfallen, sie zeugt jedoch von einer Missmatchsituation von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt. Ursachen für Ungleichgewichte auf dem Ausbildungsmarkt Die Gründe hierfür sind mannigfaltig: Nicht selten passen die konkreten Berufsvorstellungen der Jugendlichen nicht mit dem regionalen Ausbildungsangebot der Betriebe überein. Zudem konzentriert sich die Mehrzahl der Bewerbungen auf nur wenige Ausbildungsberufe. Darüber hinaus unterscheiden sich die Erwartungen der Betriebe an den Fachkräftenachwuchs teilweise erheblich von den Kompetenzen, die die Jugendlichen tatsächlich mitbringen. Nun ist die Qualifikation der Schulabgänger und absolventen nicht erst seit den ersten Ergebnissen der PISA-Studien im Jahr 2000 Gegenstand kontrovers geführter Diskussionen unter Bildungspolitikern, Pädagogen, Eltern und Interessensvertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Nicht ohne Grund wird in diesem Zusammenhang gerne Sokrates zitiert, der schon vor mehr als 2000 Jahren die schlechten Manieren und Umfangsformen der Jugend beklagt haben soll. Heute ranken sich die Debatten vor allem um den Begriff "Ausbildungsreife". Während die Betriebe auf nachlassende Ergebnisse in den Bewerbungstests von einer Generation zur nächsten hinweisen und Auszubildende häufig systematisch nachschulen, sehen andere
2 in der Klage über mangelnde Ausbildungsreife nur ein Feigenblatt, um eine (vermeintlich) nicht ausreichende Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen zu kaschieren. Entwicklung der Anforderungen an Ausbildungsbewerber Allgemeiner Konsens ist, dass die Ausbildungsordnungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich anspruchsvoller geworden sind. Wachsende Kundenansprüche hinsichtlich Dienstleistungs- und Produktqualität sowie die Internationalisierung der Märkte fordern Unternehmer ebenso wie Fachkräfte heraus und spiegeln sich in einem höheren Qualifikationsniveau wider. Das Anforderungsprofil der Wirtschaft geht dabei über die schulischen Basiskenntnisse Lesen, Schreiben und Rechnen deutlich hinaus. Vielmehr sind häufig gerade die personalen Kompetenzen im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gefordert. So beklagen Unternehmen nicht nur Defizite in der Konzentrationsfähigkeit, Beherrschung der Grundrechenarten und in geometrischen Grundkenntnissen, sondern auch ein nicht ausreichendes Durchhaltevermögen, unzureichende Sorgfalt und Höflichkeit. Andererseits honorierten die im Rahmen des Expertenmonitors des Bundesinstitut für Berufsbildung befragten Sachverständigen im Jahr 2005 bessere IT-Grundkenntnisse, eine ausgeprägte Selbstsicherheit, Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit sowie bessere Grundkenntnisse der englischen Sprache bei den heutigen Schulabgängern im Vergleich zu ihren Vorgängern. Versachlichung der Diskussion durch Begriffsdefinition Der Kriterienkatalog des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs soll eine Orientierungshilfe zu Merkmalen und Mindestanforderungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung bieten und damit zur Versachlichung der Diskussionen beitragen. Er ist als Sprachregelung und Unterstützungsinstrument für alle an der Bildung Beteiligten zu verstehen. Experten des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Psychologischen Dienstes und der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und Sachverständige aus Unternehmen und beruflichen Schulen haben Voraussetzungen definiert und präzisiert, die Betriebe in der Regel an Ausbildungsanfänger stellen. Dabei wurden wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Bereichen Psychologie und Pädagogik sowie der Kompetenzforschung und bereits bestehende Anforderungskataloge der Wirtschaft zugrunde gelegt. So erfolgte eine Festlegung schulischer Basiskenntnisse, psychologischer Leistungsmerkmale, physischer Merkmale, Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens und einer erforderlichen Berufswahlreife, die von Schulabgängern vor einer Berufsausbildung erwartet werden. Differenzierung zwischen Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit Der Kriterienkatalog differenziert zwischen den Begriffen "Ausbildungsreife", "Berufseignung" und "Vermittelbarkeit" (siehe Grafik 1), die im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet werden. Ausbildungsreife setzt die Erfüllung 2
3 allgemeiner Merkmale sowie Bildungs- und Arbeitsfähigkeit voraus, um eine berufliche Ausbildung unabhängig vom gewählten Beruf - beginnen zu können. Noch nicht erlangte Ausbildungsreife kann im Laufe des weiteren Entwicklungsprozesses des jungen Menschen ggf. auch mit gezielter Förderung zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden. Grafik 1: Definition der Begriffe Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit Eine Berufseignung bezieht sich dagegen immer auf die Anforderungen eines oder mehrerer konkreter Berufe oder eines bestimmten Berufsfeldes. Zur Beurteilung werden die Voraussetzungen herangezogen, die für die jeweils geforderte berufliche Leistungshöhe und die berufliche Zufriedenheit der Person gelten. Auch bei Vorliegen von Ausbildungsreife und Berufseignung kann eine Vermittlung in eine Ausbildung aufgrund marktabhängiger und betriebs- bzw. branchenbezogener Rahmenbedingungen eingeschränkt sein. Der Kriterienkatalog fokussiert sich auf die allgemeinen, berufsunabhängigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung und gibt Anhaltspunkte für ihre Operationalisierbarkeit. Für jede Eigenschaft wurden aus Sicht der Experten grundlegende und unverzichtbare Basismerkmale definiert und durch Hinweise zur Umsetzung in der Beratungspraxis ergänzt. Damit unterstützt der Kriterienkatalog Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule bei der Vorbereitung der Schüler und Schülerinnen auf den Ausbildungsmarkt. Eine konstant hohe Nachfrage nach der Broschüre durch Schulen und Kammern lässt auf eine entsprechende Akzeptanz durch die Praxis schließen. 3
4 Anwendung in der Beratungspraxis Der Katalog findet vor allem Anwendung in der täglichen Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. Diese ist vom Gesetzgeber beauftragt, Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Ausbildungsinteressierten bei der Beratung zu berücksichtigen und als Grundlage für die Vermittlung an einen Ausbildungsbetrieb heranzuziehen. 4
5 Merkmale der Ausbildungsreife im Überblick (Kurzfassung) I. Schulische Basiskenntnisse und Psychologische Leistungsmerkmale (Recht)Schreiben - Sie/er schreibt Texte in lesbarer handschriftlicher Form. - Sie/er kennt die Grundregeln der Rechtschreibung und Zeichensetzung und kann sie anwenden. - Sie/er kann häufig vorkommende Wörter richtig schreiben. - Sie/er kann Texte verständlich und zusammenhängend schreiben. - Sie/er kann formalisierte Texte verfassen: z. B. Brief, Lebenslauf, Bewerbungsanschreiben, Ausfüllen von Formularen. Lesen mit Texten und Medien umgehen - Sie/er verfügt über grundlegende Lesefertigkeiten - Sie/er kann Wortbedeutungen klären. - Sie/er kann die zentrale Aussage eines Textes erfassen und Informationen zielgerichtet entnehmen. Sprechen und Zuhören (mündliches Ausdrucksvermögen) - Sie/er kann sich verständlich in der Standardsprache Deutsch äußern. - Sie/er verfügt über einen für das Bewältigen von Alltagssituationen angemessenen Wortschatz. - Sie/er kann sich durch gezieltes Fragen notwendige Informationen beschaffen. Mathematische Grundkenntnisse - Sie/er kann Rechengesetze (Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren, Dividieren) anwenden. - Sie/er beherrscht Prozent- und Bruchrechnung. - Sie/er führt einfache Berechnungen (z. B. Kleines Einmaleins) und Überschlagsrechnungen im Kopf durch. - Sie/er kann einfache Textaufgaben lösen. - Sie/er beherrscht die Dreisatzrechnung. - Sie/er kann Längen, Flächen und Volumina bestimmen. - Sie/er wählt Maß-Einheiten von Größen situationsgerecht aus (insbesondere für Zeit, Masse, Geld, Länge, Fläche, Volumen und Winkel) und kann sie umwandeln. - Sie/er zeichnet und konstruiert geometrische Figuren unter Verwendung angemessener Hilfsmittel, wie Zirkel, Lineal Geodreieck. - Sie/er versteht graphische Darstellungen und Tabellen. Wirtschaftliche Grundkenntnisse - Sie/er kennt das wirtschaftliche Ziel unternehmerischen Handelns. - Sie/er hat ein Grundverständnis von Pflichten und Rechten aus Verträgen und Geschäften (Ausbildungsvertrag, Kaufvertrag). Räumliches Vorstellungsvermögen - Sie/er kann räumliche Geometrieaufgaben lösen. - Sie/er kann sich an Hand von Zeichnungen räumliche Gegenstände vorstellen. - Sie /er kann sich an Hand eines Grundrisses das Haus vorstellen. - Sie /er kann den Weg von der Wohnung zur Schule/Kirche/zum Kaufhaus nachvollziehbar aufmalen. Merkfähigkeit - Sie/er kann Arbeitsaufträge auch nach längerer Zeit wiederholen. - Sie/er kann sich an die räumliche Lage von Gegenständen erinnern. - Sie/er weiß nach längerer Zeit noch, welches Werkzeug sie/er bei einer bestimmten Aufgabe verwendet hat. Bearbeitungsgeschwindigkeit - Sie/er kann Aufgaben, die wenig Überlegung fordern, zügig abarbeiten. - Sie/er kann Aufgaben, bei denen sich der Arbeitsablauf oft wiederholt, zügig erledigen. - Sie/er kann bei Klassenarbeiten/ Schulaufgaben meistens alle Aufgaben bearbeiten. Befähigung zu Daueraufmerksamkeit - Sie/er beendet eine gestellte Aufgabe, obwohl seine Mitschüler/innen sich (schon) über Freizeitaktivitäten unterhalten. - Sie/er kann sich auch in der letzten (6.) Schulstunde noch konzentrieren. - Sie/er kann sich nach der Schule noch mit Dingen beschäftigen, für die Konzentration benötigt wird. Altersgerechter Entwicklungsstand und gesundheitliche Voraussetzungen - Sie/er befindet sich in einem für Ausbildungsanfänger typischen Entwicklungsstand und ist gesundheitlich nicht in einem Umfang eingeschränkt, der der Bewältigung eines Acht-Stunden-Tages entgegensteht. - Der/die Jugendliche entspricht den Kriterien der Untersuchung nach dem Jugendarbeitschutzgesetz in dem Maße, dass dauerhaft eine Gefährdung der Gesundheit nicht zu erwarten ist. 5
6 II. Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit Durchhaltevermögen und Frustrationstoleranz - Sie/er beendet eine übertragene Aufgabe erst, wenn sie vollständig erfüllt ist. - Sie/er erfüllt Aufgaben und Ziele, die einen kontinuierlichen Arbeitseinsatz erfordern. - Sie/er verfolgt ein Ziel/eine Aufgabe mit erneuter Anstrengung angemessen weiter, wenn vorübergehende Schwierigkeiten auftauchen oder erste Erfolge ausbleiben. Kommunikationsfähigkeit - Sie/er hört aufmerksam zu. - Sie/er kann sachgerecht antworten oder nachfragen. - Sie/er achtet auf einfache nonverbale Botschaften. - Sie/er kann wichtige Informationen unverfälscht weitergeben. - Sie/er ist im Umgang mit anderen Menschen offen. Konfliktfähigkeit - Sie/er spricht eigene Bedürfnisse zur rechten Zeit deutlich an. - Sie/er lässt auch stark von der eigenen Meinung abweichende Vorstellungen anderer zu. Kritikfähigkeit - Sie/er nimmt Kritik auch an der eigenen Leistung oder am eigenen Verhalten an. - Sie/er kann Kritik sachlich begründen. - Sie/er zeigt gegenüber Fehlern anderer angemessene Geduld und Toleranz. Leistungsbereitschaft - Sie/er widmet sich Aufgaben mit angemessener Intensität. - Sie/er strengt sich auch bei unbeliebten Aufgaben an. Selbstorganisation/Selbstständigkeit - Sie/er kann den Lebensalltag (Aufstehen, Ankleiden, Weg zur Schule/Arbeit) selbständig bewältigen. - Sie/er kann selbständig Anrufe mit Institutionen, Arbeitgebern usw. führen (z. B. um Termine zu vereinbaren, sich krank zu melden). - Sie/er erledigt Aufgaben aus eigenem Antrieb und beschafft sich die erforderlichen Informationen und Hilfsmittel. Sorgfalt - Sie/er geht mit schriftlichen Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsmaterialien und Werkzeugen achtsam, pfleglich und sachgerecht um. - Sie/er beachtet beim Erfüllen eines Auftrags gewissenhaft sämtliche Hinweise und Vorschriften. Teamfähigkeit - Sie/er bringt eigene Erfahrungen und Wissen ein. - Sie/er ist bereit und in der Lage, anderen zuzuhören und von anderen zu lernen. - Sie/er ist bereit, eigene Interessen zurückzustellen, wenn es die Ziele des Teams erfordern. Umgangsformen - Sie/er verwendet die Anreden Du und Sie situationsangemessen. - Sie/er benutzt eine der Situation angemessene Sprache. - Sie/er begrüßt andere Menschen in angemessener Form (persönliche Anrede, Blickkontakt, Händeschütteln, Vorstellen der eigenen Person). - Sie/er ist bereit, die gängige Kleiderordnung der beruflichen Bezugsgruppe im beruflichen Zusammenhang für sich zu akzeptieren. - Sie/er begegnet anderen Menschen mit Respekt. Verantwortungsbewusstsein - Sie/er übernimmt Verantwortung für Aufgaben, die vereinbart wurden (z. B. in Familie, Schule, Sport, Verein). - Sie/er geht verantwortungsvoll mit sich selbst um (Gesundheit, Konsumgewohnheiten). - Sie/er vermeidet Gefährdungen der eigenen und anderer Personen. - Sie/er übernimmt Verantwortung für anvertraute Materialien, Geräte usw. Zuverlässigkeit - Sie/er erscheint pünktlich zum vereinbarten Termin (Unterricht, Praktikum, Beratungsgespräch). - Sie/er entschuldigt sich rechtzeitig, wenn er/sie eine Vereinbarung nicht einhalten kann. - Sie/er erledigt einen Arbeitsauftrag termingerecht. Berufswahlreife: Selbsteinschätzungs- und Informationskompetenz - Sie/er kann eigene berufsbedeutsame Interessen, Vorlieben, Neigungen und Abneigungen benennen. - Sie/er benennt eigene Werthaltungen. - Sie/er benennt eigene Stärken und Schwächen. - Sie/er hat sich über Berufe und ihre Anforderungen informiert. - Sie/er benennt Gründe für die eigene Berufswahlentscheidung. 6
7 Bei Schulabgängern oder absolventen mit konkreten Berufswünschen wird zunächst die Eignung des Jugendlichen für die in Frage kommenden Berufe geprüft. Dazu zieht der Berater/die Beraterin Informationen über berufsspezifische Anforderungen aus BERUFEnet und anderen berufskundlichen Unterlagen heran. Die Merkmale des Ausbildungsinteressierten werden aus seinen Unterlagen (Schulzeugnisse, Praktikumszeugnisse, Beurteilungsbogen der Schule, sonstige schriftliche Fremdeinschätzungen, schriftliche Selbsteinschätzungen des Jugendlichen usw.), und den im Beratungsgespräch gemachten Aussagen und Verhaltensbeobachtungen abgeleitet. Sofern eine Eignung für die ausgewählten Berufe nicht gegeben ist, wird im Weiteren das Vorliegen der Ausbildungsreife geprüft werden, ggf. durch ergänzende Beteiligung der Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit (Psychologischer und/oder Ärztlicher Dienst). Mit Hilfe professioneller diagnostischer Verfahren im Rahmen der medizinischen und psychologischen Untersuchungen kann dann ein fundiertes Urteil über die jeweilige Berufseignung oder über die Ausbildungsreife abgegeben werden. Darüber hinaus sind auch Prognosen möglich, ob die Berufseignung in einem bestimmten Beruf oder Ausbildungsreife zu einem späteren Zeitpunkt erwartet werden kann und welche Hilfen gegebenenfalls zur Herstellung der Eignung für einen Beruf oder der Ausbildungsreife erforderlich sind. Sofern die Ausbildungsreife vorliegt, erhält der Jugendliche den "Bewerberstatus". Wenn darüber hinaus die Berufseignung für konkrete Ausbildungsberufe besteht, erfolgt eine Vermittlung an eine entsprechende Ausbildungsstelle. Stellt ein Betrieb über die allgemeinen Kriterien hinausgehende Anforderungen, kann die Vermittelbarkeit des jungen Menschen dennoch trotz Ausbildungsreife und Berufseignung eingeschränkt sein. Unterstützungsangebote für ausbildungsreife und (noch) nicht ausbildungsreife junge Menschen Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf besteht die Möglichkeit, Auszubildende durch ergänzende ausbildungsbegleitende Hilfen zu unterstützen. Dieses von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Angebot können auch (noch) nicht ausbildungsreife Jugendliche während einer betrieblichen Ausbildungsvorbereitung ("Einstiegsqualifizierung Plus") wahrnehmen. Auch über schulische oder außerschulische berufsvorbereitende Maßnahmen wird die Erlangung der Ausbildungsreife unterstützt. Der Kriterienkatalog ist über den Bestellservice der BA: bestellservice.de als Broschüre (Bezugsbedingungen siehe dort) oder als kostenloser Download auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit ( zu beziehen. 7
8 Grafik 2: Idealtypischer Ablauf des Beurteilungsprozesses der Berufsberatung (aus Kriterienkatalog für Ausbildungsreife) 8
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