Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich - Bericht

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1 Eine Information der Abteilung Soziales beim Amt der Oö. Landesregierung Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich - Bericht Entwicklung November 1994 bis Jänner 2011

2 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel.: ( ) , Fax: ( ) , Redaktion: Renate Wiesinger, Abteilung Soziales Fotos: Landespresse, Bilderbox Grafik: Abteilung Jänner 2012 DVR:

3 Inhaltsverzeichnis... 3 Lagekarte... 4 Heime - Heimplätze - Heimgröße... 5 Anerkennung... 6 Normplätze... 7 Ausnahmegenehmigung... 8 Wohneinheiten... 8 Wohnkonzepte... 9 Hausgemeinschaften... 9 Wohngruppen Kurzzeitpflege Integrierte Tagesbetreuung Tageszentren Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Altersstruktur Neueintritte, Verstorbene Aufenthaltsdauer Verweildauer Sterbemonat Herkunft der Heimbewohner/innen...16

4 Pflegebedarf der Heimbewohner/innen Pflegegeld-Stufen Durchschnittlicher Pflegebedarf Pflegegeld-Anträge Besondere Pflegesituationen Pflegepersonal Mindestpflegepersonalschlüssel Qualitätsverbesserung Erfüllung Mindestpflegepersonalbedarf Ausbildung, Lehrgänge Entwicklung Pflegepersonal Personal-Fluktuation Pflegekonzepte Funktionspersonal Beschäftigte und zusätzlich tätige Personen Bedarfs- und Entwicklungsplanungen Heimaufsicht... 34

5 Entwicklung November 1994 bis Jänner 2011 M it der Artikel 15a B-VG-Vereinbarung des Bundes und der Länder im Jahr 1993 über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen (Pflegevorsorge) wurden wesentliche Weichenstellungen zur Weiterentwicklung und Neuorientierung der Aufgaben der Alten- und Pflegeheime eingeleitet. Mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen Pflegegeldes, der verpflichtenden Erarbeitung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen, der Oö. SHG-Novelle 1995, der Oö. Altenund Pflegeheimverordnung 1996 und der Neufassung des Oö. SHG 1998 wurden grundlegende Zielsetzungen und gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um den geänderten Anforderungen an Alten- und Pflegeheime gerecht zu werden. Besonders die im Oö. Sozialhilfegesetz 1998 (Oö. SHG) und in den Bedarfs- und Entwicklungsplänen formulierte neue Strategie mobil vor stationär hat zu merkbaren Strukturveränderungen in den oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen (im Folgenden kurz oö. APH) geführt. Während früher ein großer Anteil mobiler alter Menschen einen sicheren Lebensabend in einem Wohnheim mit geringen Serviceleistungen anstrebte und viele Altenheime auch nach diesem Konzept errichtet wurden, werden die Heimplätze nun für ältere Menschen bereitgehalten, für die aufgrund ihrer körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen die zuhause verfügbaren Ressourcen nicht mehr ausreichen. In diesem Zusammenhang wurden in den Jahren 1994, 1996 und ab 1998 jährlich umfangreiche Erhebungen in den oö. APH durchgeführt. Durch die zumindest seit 1998 praktisch lückenlose Beteiligung der Heime lassen sich sehr genaue Aussagen über die in den verschiedenen Bereichen erfolgten Entwicklungen treffen. Neben den Strukturdaten, wie z.b. Ausstattung mit Personal, dessen Qualifikation, Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege, Bewohntage, Kostentragung etc., werden zusätzlich Schwerpunkte erhoben, die sich aus Aktualitätsgründen ergeben und/oder für die weiterführende Sozialplanung bedeutsam sind. Gemäß 63 Abs. 7 Oö. SHG 1998 kann die Landesregierung die sich aus den Auswertungen der Daten ergebenden allgemeinen Schlussfolgerungen veröffentlichen. Dies dient nicht nur zur Überprüfung der bisherigen Altenheimpolitik, sondern auch zur Orientierung der Heimträger. Mit der vorliegenden Publikation wird versucht, einen Überblick über die Entwicklung der letzten Jahre zu geben und sich daraus ergebende Handlungsaufträge abzuleiten. Seite 3

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7 Heime - Heimplätze - Heimgröße Alten- und Pflegeheime nach Rechtsträgern 120 Anzahl der Heime Städte/SHV Gemeinden Orden/Vereine Z wischen 1994 und 2011 wurden 14 Gemeinde- und 2 Ordensheime aufgelassen und 28 Heime regionaler Träger sozialer Hilfe, 1 Gemeindealtenheim und 5 Ordensheime eröffnet, mehrere wurden generalsaniert bzw. durch Neubauten ersetzt. Die Zahl der Heimplätze hat sich dadurch erhöht, es kam jedoch vor allem zu einer Verlagerung der Kapazitäten von den Gemeinde- und Ordensheimen hin zu den Heimen der regionalen Sozialhilfeträger. Zum gibt es in Oberösterreich 120 anerkannte Alten- und Pflegeheime, die von 50 verschiedenen Rechtsträgern betrieben werden. Neben den 75 eigenen Heimen der regionalen Träger sozialer Hilfe (incl. Seniorenzentren Linz GmbH), bei denen die Erfüllung der Bedarfs- und Qualitätskriterien ex lege vorausgesetzt wird, verfügen 21 Gemeindeheime (incl. Netzwerk Pasching GmbH.) und 24 Einrichtungen von Orden oder Vereinen über eine Anerkennung gemäß 64 Oö. Sozialhilfegesetz. Seite 5

8 ANERKENNUNG Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden insbesondere die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung, die Frage des Bedarfs und die Wirtschaftlichkeit des Betriebes der Einrichtung geklärt. Über die Anforderungen des Oö. Sozialhilfegesetzes hinaus verfügen mittlerweile 18 Einrichtungen über Qualitätsmanagementsysteme. In 8 Alten- und Pflegeheimen kommt E-Qualin zum Einsatz, in 4 Heimen QAP und in einem APH das System ISO. Ansätze von Qualitätsmanagement finden sich aber in deutlich mehr Einrichtungen. Die in den anerkannten Einrichtungen lebenden Personen erhalten Soziale Hilfe in stationären Einrichtungen ( 15) als Hilfe zur Pflege ( 17) nach dem Oö. Sozialhilfegesetz. Das hat zur Folge, dass sie einen Anspruch auf Sozialhilfezuzahlungen haben, wenn ihr eigenes Vermögen und ihre eigenen Einkünfte und/oder Leistungen Dritter für die Aufenthaltskosten im Heim nicht ausreichen. Für andere, insbesondere gewinnorientierte gewerbliche Heime, die nicht über eine Anerkennung verfügen, sind nach dem herrschenden Verständnis die zitierten Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes nicht anzuwenden diese Einrichtungen unterliegen somit auch nicht der Aufsicht der oberösterreichischen Landesregierung und sind folglich nicht in die vorliegenden statistischen Auswertungen miteinbezogen. Normplätze nach Rechtsträgern Anzahl der Heimplätze Städte/SHV Gemeinden Orden/Vereine Seite 6

9 NORMPLÄTZE In den Alten- und Pflegeheimen nach dem Oö. Sozialhilfegesetz gibt es insgesamt (Norm-) Plätze, davon sind zum Stichtag bewohnt*). Das kleinste Heim verfügt über 20 Plätze, das größte über 472, mehr als drei Viertel (9.075 = 75,8 %) der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner leben in Heimen mit 41 bis 130 Plätzen. Die Anzahl von 340 leer stehenden Plätzen ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund von Sanierungsmaßnahmen Teile von Heimen nicht in Betrieb sind bzw. neu eröffnete Heime erst sukzessive bezogen wurden und daher noch nicht ihre Kapazitätsmöglichkeiten ausschöpften. Daneben konnte in manchen Heimen ein Teil der freigewordenen Plätze nicht vergeben werden, weil das für die Betreuung und Pflege erforderliche Fachpersonal am Markt nicht verfügbar war. Die Verteilung der Plätze bezogen auf die Heimgröße sieht folgendermaßen aus: weniger als 41 Plätze 244 Plätze in 8 Heimen Plätze Plätze in 31 Heimen Plätze Plätze in 67 Heimen Plätze Plätze in 10 Heimen mehr als 200 Plätze Plätze in 4 Heimen *) Die Differenz zwischen Anzahl der ausgewiesenen Normplätze und Anzahl der zum Erhebungsstichtag ( ) bewohnten Heimplätze ergibt sich aus folgenden Gründen: Nach einem Todesfall frei gewordene Plätze werden aus Pietätsgründen nicht unmittelbar anschließend neu vergeben. Zwei-Personen-Wohneinheiten werden als Ein-Personen-Wohneinheiten genützt. Zur Standardverbesserung werden als Mehr-Personen-Wohneinheiten ausgewiesene Zimmer nur mehr als Zwei- Personen-Wohneinheiten genützt. Aufgrund von Personalmangel besteht ein Aufnahmestopp für neue Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Im Hinblick auf anstehende Sanierungsmaßnahmen wird die Kapazität an Heimplätzen verringert. Seite 7

10 AUSNAHMEGENEHMIGUNG Die 6 f Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung (im Folgenden kurz Oö. APH-VO) sehen für jene bestehenden Einrichtungen, die hinsichtlich Platzkapazität, Beschaffenheit der Wohneinheiten bzw. Raumgröße noch nicht den Vorgaben entsprechen, die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vor. Ein Antrag auf Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung bedarf einer besonderen Begründung. Als solche gilt insbesondere der dringende Bedarf an Heimplätzen. Bei Mehr-Personen-Wohneinheiten bzw. massiven Unterschreitungen der Mindestraumerfordernisse wird in der Regel keine Ausnahmegenehmigung erteilt. WOHNEINHEITEN Derzeit verfügen rund 60 Heime über zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen nach der Oö. APH-VO, wobei der Zeitraum der einzelnen Ausnahmegenehmigungen individuell festgelegt wird. Die Ausnahmegenehmigung kann im begründeten Einzelfall wiederholt erteilt werden, insbesondere wenn ein entsprechender Bedarf gegeben ist und bereits feststeht, wie eine Sanierung bzw. ein Um- oder Neubau realisiert werden kann. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen erfolgt durch die Landesregierung und wird oftmals mit der Vorschreibung von Auflagen bzw. Bedingungen verbunden. Dadurch entsteht eine Handlungsnotwendigkeit für die Träger, was im Hinblick auf eine flächendeckend vergleichbare Qualität in OÖ und auf die gegenüber dem Bund und den anderen Ländern eingegangenen Verpflichtungen nach der Art. 15a B-VG- Vereinbarung (Pflegevorsorge) auch beabsichtigt ist. Die Vorgaben der Oö. APH- VO hinsichtlich des Angebots an Ein-Personen- Wohneinheiten, wonach mindestens 90 % der Wohneinheiten als Ein-Personen- Wohneinheiten ausgestaltet sein müssen, werden bereits in einem hohen Ausmaß erfüllt: Lediglich 18,2 % der gesamten Normplätze befinden sich noch in 2- oder Mehr-Personen-Wohneinheiten. Der Standard in den privat-gemeinnützigen Heimen ist mit 6,8 % Zwei- und Mehr-Personen- Wohneinheiten deutlich höher als bei den Häusern der Gemeinden (13,8 %) und regionalen Träger (21,6 %). 26 Heime bieten ausschließlich Ein- Personen-Wohneinheiten an, der Trend bei den Neubauten weist weiter in diese Richtung. Laut Auskunft der Heimleitungen werden insbesondere von den Angehörigen vermehrt Ein-Personen-Wohneinheiten nachgefragt. Da es schwierig ist, den zwei- Seite 8

11 ten Platz in einer Zwei-Personen-Wohn- einheit zu vergeben zum Teil begründet durch den steigenden Anteil von Menschen mit demenziellen Veränderungen, die einen Heimplatz benötigen und die Tatsache, dass auch immer mehr Männer in Alten- und Pflegeheime übersiedeln bleiben in manchen Regionen vermehrt Plätze frei, was wiederum den wirtschaftlichen Erfolg des Heimes gefährdet. WOHNKONZEPTE Die stationären Einrichtungen zur Begleitung, Förderung und Pflege alt gewordener Menschen befinden sich schon seit einigen Jahren in einem intensiven konzeptionellen und baulichen Erneuerungsprozess. Die Schwerpunktsetzung auf das Wohnen wird verstärkt und bereits in mehreren Neubauten umgesetzt. Die Herausforderungen, die durch die ständig steigende Anzahl von Menschen, deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist, entstehen, erfordern sowohl neue bauliche Konzepte als auch andere Rahmenbedingungen im täglichen Ablauf. In mehreren Heimen werden inzwischen spezifische Angebote wie homogene Wohngruppen oder tagesstrukturierende Maßnahmen umgesetzt. Das Einbeziehen der Wirkung von Licht und Farben sowie besonders gestaltete Therapie- bzw. Sinnesgärten oder das Halten von Tieren im Heim runden die Bestrebungen ab, den Heimalltag für die alten Menschen trotz körperlicher oder intellektueller Beeinträchtigung so biografieorientiert und so normal wie möglich zu machen. HAUSGEMEINSCHAFTEN Eine neue Organisationsform, die ihre Wurzeln in Frankreich (cantou), in den Niederlanden (Anton Pieck Hofje) und Deutschland hat, wird derzeit von zwei Trägern, nämlich dem Evangelischen Diakoniewerk Gallneukirchen und der St. Anna Hilfe GmbH, umgesetzt. Zum stehen in deren Hausgemeinschaften im Haus für Senioren in Wels, Mauerkirchen und Gallneukirchen, im Sozialzentrum Kloster Nazareth in Stadl Paura und im Haus St. Josef in Gmunden 378 Normplätze zur Verfügung. Weitere Häuser mit diesem Organisationskonzept sind in Linz und Kremsmünster geplant, das Haus für Senioren in Linz, Körnerstraße (47 Normplätze) ist im April 2011 in Betrieb gegangen. In einer Hausgemeinschaft leben bis zu 15 alte Menschen, das bauliche Zentrum bildet ein großes gemeinsames Wohnzimmer mit integrierter Küche. Eine Präsenzkraft ( Alltagsmanager/in ) befindet sich als Ansprechperson tagsüber durchgehend in diesem Zentrum. Sie kocht, animiert dabei zum Mitmachen und lässt die Bewohner/ innen am alltäglichen, gewohnten Tagesablauf teilnehmen. Nicht die Pflegelogik bestimmt das Tagesgeschehen, sondern die Alltagsnormalität. Seite 9

12 Dieses bewohner/innennahe Konzept ermöglicht es vor allem desorientierten Bewohner/innen, sich in ihrer Normalität zurechtzufinden, da viele Handlungsabläufe von früher gewohnt und damit vertraut sind. Aber auch anderen Bewohner/ innen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen die Infrastruktur eines Heimes benötigen, bietet das Konzept der Hausgemeinschaften eine dem gewohnten Alltag möglichst nahe Wohnform. Erfahrungen aus dem In- und Ausland zeigen, dass alle Bewohner/innen von diesem Betreuungskonzept profitieren; außerdem stellen Hausgemeinschaften keine Konkurrenz zu konventiell geführten Alten- und Pflegeheimen dar, sondern leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbreiterung des Angebotes an stationären Langzeitpflegeeinrichtungen in Oberösterreich. WOHNGRUPPEN Zwei Drittel der Normplätze (nämlich 64,2 % oder Plätze) werden in Wohngruppen angeboten. In 80 Heimen gibt es insgesamt 419 Wohngruppen, wobei im Durchschnitt 20 Personen in einer Gruppe betreut werden. 31 dieser Wohngruppen (in 18 Heimen) stehen ausschließlich für Menschen mit Demenz zur Verfügung, die durchschnittliche Gruppengröße beträgt hier 14 Personen. KURZZEITPFLEGE Neben den Normplätzen verfügt eine Reihe der oberösterreichischen Alten- und Pflegeheime über Kurzzeitpflegeplätze. Diese Plätze können bis maximal 6 Wochen an Gäste vergeben werden, die einer vorübergehenden stationären Betreuung und Pflege bedürfen. Das können Menschen sein, deren pflegende Angehörige auf Urlaub fahren möchten oder selber erkrankt sind. Diese Überbrückung kann jedoch auch dazu dienen, dass sich hilfebedürftige Menschen nach einer schweren Krankheit in einem Heim bei intensiver Pflege erholen können. Zur Zeit stehen insgesamt 284 fix gewidmete Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Daneben bieten 57 Heime zusätzlich und 25 Heime ausschließlich variable Kurzzeitpflegeplätze an. Die Kapazitäten je Heim schwanken und sind regional unterschiedlich. Der Ausbaugrad von 3 % der Normplätze laut Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) ist zur Zeit noch nicht erfüllt. Besonders zu erwähnen ist das Angebot von 22 Plätzen im Alten- und Pflegeheim Schloß Hall in Bad Hall (Betreiber: Caritas für Betreuung und Pflege), das von Gästen aus dem gesamten oberösterreichischen Raum in Anspruch genommen wird. Ansonsten nehmen die Träger von Alten- und Pflegeheimen in einem stärkeren Ausmaß auf die Bedarfe im jeweiligen Bezirk Rücksicht. INTEGRIERTE TAGESBETREUUNG In 29 Alten- und Pflegeheimen wird gegenwärtig integrierte Tagesbetreuung angeboten. Zielgruppe sind Menschen, die Betreuungs- oder Pflegebedarf haben, jedoch geh- bzw. transportfähig sind. Sie können den Tag im Regelfall mehrmals pro Woche im Tageszentrum verbringen Seite 10

13 und können dort die Mahlzeiten konsumieren. Dort besteht auch die Möglichkeit zum Duschen oder Baden, es können pflegerische Leistungen in Anspruch genommen werden und es gibt Angebote zur Aktivierung und Unterhaltung. TAGESZENTREN In den letzten 10 Jahren entwickelten sich in Oberösterreich Tageszentren in unter- schiedlichsten Formen. Häufig ist ein Tageszentrum in Anbindung an ein Alten- und Pflegeheim, in Kombination mit einer betreubaren Wohnanlage bzw. mit einem ambulanten Pflegedienst oder auch als solitäre Einrichtung zu finden. Zur Zeit werden 417 Plätze in Tageszentren angeboten. Die Tagesbetreuung wird dort, wo sie bereits bekannt und eingeführt ist, vor allem von den Angehörigen sehr begrüßt. Die Tarifgestaltung und hier insbesondere die der Transportkosten ist allerdings gegenwärtig noch nicht einheitlich geregelt und sehr oft hinderlich für die durchgängige Umsetzung und Realisierung des Angebotes. Seite 11

14 Heimbewohnerinnen und Heimbewohner D ie Frauen stellen mit 77 % den bei weitem überwiegenden Anteil der in den Heimen lebenden Personen, nur in einigen Heimen beträgt dieser Anteil weniger als 70 %. ALTERSSTRUKTUR Jünger als 75 Jahre sind nur 15 % der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, 22,9 % sind zwischen 81 und 85 Jahre alt, 49,9 % der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sind älter als 85 Jahre, das Durchschnittsalter der insgesamt zum Stichtag Personen beträgt 82,9 Jahre. Im Vergleichszeitraum ist eine deutliche Verschiebung zu einem höheren Durchschnittsalter eingetreten. Altersstruktur der Heimbewohner/innen unter über 85 Die Altersentwicklung im Längsschnittvergleich zeigt einmal, dass das Lebensalter, in dem die Menschen in ein Heim übersiedeln, immer höher wird zum Teil dank des Ausbaus der mobilen und teilstationären Dienste und lässt weiters den Seite 12

15 Schluss zu, dass die Heimplätze immer zielgruppengerechter von hochaltrigen und pflegebedürftigen Menschen genützt werden. NEUEINTRITTE, VERSTORBENE Im Jahr 2010 sind Personen mit einem Durchschnittsalter von 83,2 Jahren in ein Oö. APH eingezogen, 33,6 % der Plätze wurden somit neu vergeben. Während des Jahres 2010 haben insgesamt Personen in einem oberösterreichischen Alten- und Pflegeheim gewohnt. Im gleichen Zeitraum sind Menschen verstorben, das sind 21,7 % aller während des vergangenen Jahres in den Heimen lebenden Personen. Die Vergleichszahlen für 2002: Personen sind mit einem Durchschnittsalter von 81 Jahren in ein Heim eingezogen, somit wurden 27,8 % der Plätze neu vergeben Menschen (20,2 %) sind im gleichen Zeitraum verstorben. Dass Palliativpflege und Sterbebegleitung inzwischen zu einem wichtigen Bestandteil der Betreuungsarbeit in den Heimen geworden sind, ist auch daran abzulesen, dass mehr als zwei Drittel der im Jahr 2010 verstorbenen Bewohnerinnen und Bewohner (2.304 Personen, 68,2 %) im Heim und damit in ihrer gewohnten Umgebung sterben konnten. Für das Jahr 2010 ergeben sich folgende Zahlen (in Bezug auf alle im Jahr 2010 in den Heimen Verstorbenen): 256 Personen, das sind 7,6 % (2002: 7,9 %), verstarben innerhalb der ersten vier Wochen, 395 Personen, das sind 11,7 % (2002: 9,8 %), lebten zwischen 2 und 3 Monate im Heim, 263 Personen, das sind 7,8 % (2002: 8,5 %), verbrachten zwischen 4 und 6 Monate im Heim, hingegen lebten 721 der im Jahr 2010 Verstorbenen, das sind 21,3 %, mehr als 5 Jahre im Heim (2002: 23,8 %). AUFENTHALTSDAUER Mit dem Anstieg des Eintrittsalters und der Zunahme der Pflegebedürftigkeit hat sich die Aufenthaltsdauer der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner verändert: Zwar gibt es immer noch Bewohnerinnen und Bewohner, die seit zehn oder manchmal sogar 20 Jahren im Heim leben, immer stärker ist allerdings die Tendenz zu beobachten, dass Menschen bereits nach einem relativ kurzen Aufenthalt im Heim versterben. Seite 13

16 Verweildauer der 2010 verstorbenen Heimbewohner/innen 45,0% 41,7% 40,0% in % der 2010 verstorbenen Heimbewohner/innen 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 7,6% 11,7% 7,8% 9,9% 15,2% 6,1% 5,0% 0,0% bis 1 Monat 1 bis 3 Monate 4 bis 6 Monate 7 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre länger Mehr als ein Drittel, nämlich 36,9 % der Verstorbenen, haben weniger als ein Jahr im Heim gelebt, 19,3 % sind bereits in den ersten 3 Monaten nach ihrer Übersiedlung verstorben. Verweildauer Entwicklung 2003 bis % 40% 41,2% 39,4% 41,3% 42,6% 41,3% 42,2% 42,5% 41,7% 35% in % der im Jahr Verstorbenen 30% 25% 20% 15% 10% 9,0% 8,5% 9,2% 8,1% 9,0% 8,5% 7,3% 7,6% 9,4% 10,6% 9,9% 10,2% 11,0% 10,6% 9,9% 11,7% 8,2% 8,9% 8,7% 7,8% 7,4% 8,3% 7,5% 7,8% 10,7% 11,3% 9,8% 9,8% 9,1% 10,1% 11,1% 9,9% 13,9% 14,6% 14,5% 14,0% 14,3% 13,6% 15,3% 15,2% 7,6% 6,7% 6,6% 7,6% 7,8% 6,5% 6,4% 6,1% 5% 0% bis 1 Monat 1 bis 3 Monate 4 bis 6 Monate 7 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre länger Seite 14

17 Im Acht-Jahres-Vergleich zeigen sich keine gravierenden Unterschiede, es ist lediglich eine geringfügige Erhöhung von 2,3 % der Sterberate bei Personen, die bis 3 Monate im Heim gelebt haben, festzustellen. Dennoch sollte der Tatsache, dass 256 Menschen innerhalb von 4 Wochen nach ihrem Einzug in das Heim bereits verstorben sind, vermehrte Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sich in diesem Zusammenhang die Frage stellt, ob nicht andere Unterstützungsstrukturen menschlicher und auch fachlich sinnvoller wären als ein solcher kurzfristiger Wohnortwechsel. STERBEMONAT Aufgrund der Berichterstattung über viele Hitzetote im Sommer 2003 in Frankreichs Altenhilfeeinrichtungen wurde von den verstorbenen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern 2003 bis 2009 auch der Sterbemonat erhoben. Knapp 56 % der Todesfälle im Jahr 2009 entfallen auf das vierte (25,4 %) und erste (30,5 %) Quartal. 22,6 % der Todesfälle entfallen auf die Monate April bis Juni, 21,6 % auf die Monate Juli bis September, wobei im Juli (6,9 %) die wenigsten Sterbefälle aufscheinen. Todesfälle im Jahr ,0% 10,8 % 11,2 % in % der Gesamtsumme 10,0% 8,0% 6,0% 4,0% 8,5 % 7,7 % 7,9 % 7,0 % 6,9 % 7,7 % 7,0 % 8,6 % 8,4 % 8,4 % 2,0% 0,0% Jänner Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Seite 15

18 Herkunft der Heimbewohner/innen H insichtlich der Eigenverwendung der Heimplätze ist festzustellen, dass in Oberösterreichs Heimen 127 Menschen aus anderen Bundesländern und 17 Menschen aus anderen Staaten wohnen. Betrachtet man die Zahlen je regionalem Träger geschichtet nach Herkunftsbezirk der Bewohnerinnen und Bewohner wird deutlich, dass große Unterschiede bestehen. Im OÖ- Schnitt leben in den Heimen 8 % Bewohnerinnen und Bewohner aus anderen Bezirken, aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland, der niedrigste Wert liegt hier bei 1,4 %, der höchste bei 17,8 %. Anders ausgedrückt bedeutet der Wert von 17,8 %, dass nahezu jede fünfte Bewohnerin/jeder fünfte Bewohner nicht aus dem eigenen Bezirk stammt. Selbstverständlich müssen diese Zahlen immer vor dem regionalen, soziodemografischen und soziohistorischen Hintergrund im Versorgungsgebiet des jeweiligen regionalen Trägers gesehen werden. Mehr als die Hälfte aller Bewohner/innen, nämlich Personen, stammen aus der Standortgemeinde des Heimes, in dem sie leben. Das bedeutet, dass nicht einmal jede/r Zweite anlässlich der Übersiedlung in ein Heim seine Heimatgemeinde verlassen muss. Bevorzugt sind dabei die alten Menschen aus den Ballungszentren, 41,6 % der Heimbewohner/innen, die weiter in ihrer Wohnsitzgemeinde verbleiben können, stammen nämlich aus den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr. Um diese Qualität auch bei Alten- und Pflegeheimen in anderen Gemeinden zu gewährleisten, ist das Konzept der Gemeindenähe und Wohnortorientierung daher weiterzuführen bzw. zu intensivieren. I N A U S Stadt Linz Stadt Steyr Stadt Wels Braunau Eferding Freistadt Gmunden Grieskirchen Kirchdorf Linz-Land Perg Ried Rohrbach Schärding Steyr-Land Urfahr-Umgebung Vöcklabruck Wels-Land andere Bundesländer Ausland Summe Standortgemeinde Stadt Linz % Stadt Steyr % Stadt Wels % Bezirk Braunau % Bezirk Eferding % Bezirk Freistadt % Bezirk Gmunden % Bezirk Grieskirchen % Bezirk Kirchdorf % Bezirk Linz-Land % Bezirk Perg % Bezirk Ried % Bezirk Rohrbach % Bezirk Schärding % Bezirk Steyr-Land % Bezirk Urfahr-Umgeb % Bezirk Vöcklabruck % Bezirk Wels-Land % Summe Eigenvorsorge 93% 86% 88% 97% 88% 96% 97% 95% 96% 94% 96% 91% 96% 93% 96% 89% 96% 87% Beispiel Eigenvorsorge: 93% aller HB, die aus Linz kommen, w ohnen in Linzer Heimen; 7% der Linzer leben in anderen Bezirken Beispiel Eigenverwendung: 96% aller HB die in Linz w ohnen sind Linzer; 4% kommen aus anderen Bezirken, Bundesländern oder Ausland Seite 16

19 Pflegebedarf der Heimbewohner/innen G rundlage für die Bewertung des Pflegebedarfes der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ist die Einstufung nach den Pflegegeldgesetzen, damit liegt für alle Heime ein gleicher objektiver Maßstab vor. PFLEGEGELD-STUFEN 0,57 % der Heimbewohner/innen erhalten zum Erhebungsstichtag (noch) kein Pflegegeld und haben damit keinen Pflegebedarf im Sinne der Pflegegeldgesetze, 11,3 % beziehen Pflegegeld der Stufen 1 und 2, 18,5 % der Stufe 3, 51,5 % der Stufen 4 und 5, 18,1 % der Stufen 6 und 7. Der Anteil an Heimbewohner/innen in den Pflegestufen 3 bis 5 ist im Vergleichszeitraum stark angestiegen von 41 % auf 70 %, der Anteil an Personen ohne Pflegebedarf (Pflegegeldanspruch) hat sich im selben Zeitraum stark reduziert von 19,8 % auf 0,6 %. Der Anstieg des Anteils der Bewohnerinnen und Bewohner mit der Pflegestufe 4 von 1998 auf 2000 um 7,2 % ist vor allem auf eine Novelle des Pflegegeldgesetzes zurückzuführen: Personen in der Pflegegeldstufe 3 mit mehr als 160 Stunden monatlichem Pflegeaufwand wurden automatisch in die Pflegegeldstufe 4 umgestuft. Mit dieser Regelung sollte insbesondere dem erhöhten Betreuungsaufwand bei Menschen mit demenziellen Veränderungen Rechnung getragen werden. Heimbewohner/innen nach Pflegestufen 35,0 30,8 30,6 30,0 26,9 28,2 29,3 25,0 24,7 23,0 22,4 22,3 23,2 24,6 25,7 22,8 22,2 22,4 24,0 Anteile in Prozent 20,0 15,0 10,0 5,0 19,8 16,7 13,4 8,5 5,3 3,4 2,2 1,3 0,6 0,6 4,9 6,2 7,5 8,0 7,9 5,3 4,3 2,8 1,9 1,7 19,0 16,9 14,3 10,8 9,6 19,5 19,8 17,5 17,6 18,2 18,0 18,0 17,6 18,5 10,2 11,2 13,1 20,3 11,3 11,7 12,5 14,3 16,3 20,2 2,2 2,1 2,3 3,7 3,9 6,1 6,2 8,0 11,3 11,4 1,3 1,7 1,9 3,0 3,7 4,6 5,4 5,9 6,8 6,6 0, Seite 17

20 I DURCHSCHNITTLICHER PFLEGEBEDARF n Verbindung mit den Bestimmungen über den Mindestpersonalschlüssel nach der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung lässt sich aus der Pflegegeldeinstufung für jedes Heim die Kennzahl Verhältnis Pflegepersonaleinheit-SOLL (PPE) zu Heimbewohner/in (HB) als Maßstab für den durchschnittlichen Pflegebedarf ermitteln. Je höher diese Kennzahl ist, desto geringer ist der durchschnittliche Pflegebedarf und damit auch der objektive Bedarf nach einer stationären Versorgung. Diese Kennzahl betrug im Landesdurchschnitt :4,33 und :2,40. Das bedeutet, dass im Jahr 1996 von einer vollbeschäftigten (40 Wochenstunden) Pflegemitarbeiterin statistisch 4,33 Heimbewohner/innen betreut wurden. Im Jahr 2011 kommen statistisch auf eine Vollzeitkraft Pflegepersonal 2,40 Heimbewohner/innen. In den vergangenen Jahren ist daher das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit der Heimbewohner/innen insgesamt deutlich angestiegen, allerdings sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Heimen sehr groß. Ein wesentlicher Unterschied ist bereits zwischen den einzelnen Trägergruppen (regionale Träger sozialer Hilfe 1:2,34; Gemeinden 1:2,68; Orden/ Vereine 1:2,45) festzustellen. Bei den einzelnen Heimen liegen die Kennzahlen zwischen 1:1,91 und 1:4,02; bei 19,2 % der Heime liegt die Kennzahl HB je PPE über 2,64 und damit mehr als 10 % über dem Landesdurchschnitt. Bei Heimen mit Bewohner/innen mit geringem Pflegebedarf ist zu beobachten, dass der Anteil der Heimbewohner/innen aus der Standortgemeinde überdurchschnittlich hoch ist, d.h. dass offensichtlich hier das frühere Modell der Wohnheime noch erkennbar ist. 6 Verhältnis Pflegepersonal-SOLL zu Heimbewohner/innen 1 :... 5,28 5 4,6 Kennzahl-Wert 4 3 4,13 3,88 3,64 3,47 3,33 3,19 3,07 2,87 2,78 2,73 2,65 2,56 2,49 2,37 2,34 4,15 3,9 3,71 3,65 3,48 3,24 3,1 3 2,93 2,83 2,75 2,72 2,68 4,23 4,13 3,77 3,5 3,36 3,33 3,12 2,87 2,88 2,79 2,76 2,67 2,58 2,48 2,45 4,33 4,04 3,74 3,52 3,39 3,28 3,14 2,92 2,83 2,78 2,7 2,62 2,54 2,43 2, Städte/SHV Gemeinden Orden/Vereine alle oö. APH Seite 18

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