Wirkungsorientierte Heimerziehung in Essen

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1 Wirkungsorientierte Heimerziehung in Essen Dokumentation zum Bundesmodellprogramm Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a ff SGB VIII ESSEN

2 Impressum Herausgeber Satz und Druck Fotos und redaktionelle Bearbeitung Stadt Essen Der Oberbürgermeister Jugendamt In Kooperation mit - Tandempartner des Jugendamtes im Modellprogramm: Kinderheim St. Josefshaus, Essen-Kettwig - Institut zur Beratung im Modellprogramm: Universität Koblenz-Landau, Arbeitsbereich Sozialpädagogik Stadt Essen, Amt für Zentralen Service Januar 2010 Peter Herzogenrath Auflage 200

3 Wirkungsorientierte Heimerziehung in Essen Bericht über die Teilnahme Essener Akteure am Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a ff SGB VIII Autor(inn)en Birgit Kalter, Universität Koblenz-Landau Gudrun Gerschermann, Kinderheim St. Josefshaus Elisabeth Strenger, Jugendamt Udo Thelen, Jugendamt 3

4 Für eilige Leser/innen: Das Wichtige vorab Mit dem Bundesmodellprogramm Wirkungsorientierte Jugendhilfe (Januar 2006 bis Mai 2009) in Essen kurz BuMoPro genannt konnten erstmals wirkungsorientierte Vereinbarungen nach 78 a-g SGB VIII erarbeitet, umgesetzt und mit folgenden Ergebnissen wissenschaftlich ausgewertet werden: Es sind insbesondere Prozessmerkmale der Beförderung von Beteiligungschancen der Adressat/innen und der Beförderung von Arbeitsbedingungen für professionelles Handeln, die zu einer größeren Wirksamkeit der Jugendhilfe beitragen. Die förderlichen, wirkungsvollen Prozessmerkmale sind über Vereinbarungen und vereinbarte Verfahren, Instrumente und Methoden positiv beeinflussbar. Der Königsweg zur Steigerung von Prozess- und Ergebnisqualität führt nicht über einzelne Steuerrungstools wie bspw. Rankings oder Bonussysteme, sondern insbesondere über eine Qualifizierung und Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendamt und freien Trägern und Adressat/innen. Diese Befunde bekräftigen die am Modellstandort Essen gewählte Vorgehensweise: Jugendamt und Kinderheim St. Josefshaus stellten die Qualitätsentwicklungsvereinbarung ins Zentrum ihrer Modell-Vereinbarung. Sie regelt die verbindliche Entwicklung von Qualität und Wirksamkeit im Dialog : Bezogen auf Struktur-, Prozess- und Ergebnismerkmale werden Erfahrungen und Selbstevaluationsergebnisse in einen jährlichen Qualitätsentwicklungsdialog eingebracht, einer gemeinsamen fachlichen Reflexion und Interpretation unterzogen und als Grundlage für Zielvereinbarungen zur Qualitätsentwicklung beider Vertragspartner im Sinne auch gemeinsam lernender Organisationen aufgegriffen. Bemerkenswert ist, dass in Essen im Unterschied zu den weiteren Modellstandorten die Beteiligung am Bundesmodellprogramm nicht auf die Tandempartner beschränkt blieb: An Erörterungen des Programms in den Gremien der AG 78 anknüpfend, startete bereits Anfang 2007 die Durchführung von Qualitätsentwicklungsdialogen in allen Essener Heimeinrichtungen. Gemeinsam präsentierten die Essener Heimeinrichtungen und das Jugendamt Essen ihre Vereinbarungen konkrete Inhalte, Zielsetzungen, Maßnahmen zur Zielerreichung und zur Selbstevaluation sowie erste Ergebnisse im Rahmen der Regionalen Konferenz Wirkungsorientierte Heimerziehung im Juni Entlang von Fachvorträgen, Workshops und Diskussionsrunden beteiligten sich ca. 120 Fachkräfte aus Essen und aus zehn Nachbarstädten an der Auswertung der Beteiligung am Bundesmodellprogramm. Einig sind sich die Essener Akteure darin, dass jährliche Qualitätskreisläufe mit wechselseitig schriftlichen Berichten von Heimen und Amt, paritätisch besetzte Qualitätsdialoge und dokumentierte Zielvereinbarungen gut geeignet sind, die Wirksamkeit von Heimerziehung in gemeinsamer Verantwortung von Heim und Amt stetig weiterzuentwickeln. eine stadtweite und Träger übergreifende Standardisierung von Qualitätsmanagementsystemen nicht notwendig ist, um bessere Wirkungen der Essener Heimerziehung bei den Adressaten zu erreichen. auf monetäre Anreizsysteme wegen zweifelhafter Wirksamkeit verzichtet werden kann eine von allen Heimen und von Jugendamt gemeinsame Orientierung an den im europäischen Raum prominent gewordenen Quality for children Standards für die gemeinsame Qualitätsentwicklung ebenso hilfreich ist, wie eine statistische Basisdokumentation der Heime, die mit den jährlichen Qualitätsberichten in die Qualitätsdialoge eingebracht wird. Zustimmung der AG 78 und des JHA vorausgesetzt, wird es ab 2011 ein regelmäßiges Berichtswesen zur Entwicklung der Heimerziehung in Essen geben, das gestützt auf die Berichte von Heimen und Amt, auf die Qualitätsdialoge und dokumentierten Zielvereinbarungen gegenüber beiden Gremien über Struktur-, Prozess- und so weit dies möglich ist auch Ergebnisqualität Auskunft gibt und Planungs- und Entscheidungsprozesse ebenso unterstützt wie transparent macht. 4

5 Inhalt 1. Kurz gefasst: Das Bundesmodellprogramm... 7 und seine Ergebnisse 10 als Fazit der Regiestelle 10 als Fazit der Evaluation Das Modellprogramm am Standort Essen 14 Ausgangslage, Erwartungen 14 und Zielsetzungen des Essener Tandem 15 Meilensteine der gemeinsamen Arbeit 16 A. Etablierung der Programmstrukturen, der Qualifizierung, der Aushandlung und Kontraktierung 17 B. Implementierung und Erprobung Zentrale Inhalte der Essener 22 (Modell-)Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 4. Entwicklung von Qualität im Dialog 25 Zielvereinbarungen zwischen Jugendamt und Essener Heimen Qualitätsentwicklung und Wirkungsorientierung konkret 25 A. Zusammenwirken von Amt und Heimeinrichtung 45 B. Einleitung und Begleitung der Heimerziehung: 46 Neuausrichtung des Hilfeplanverfahrens C. Geregeltes Verfahren der Heimaufnahme 50 D. Zielgerichtete Heimerziehung 52 E. Stützung der Rechte und der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen 54 F. Gestaltete Zusammenarbeit mit Eltern Regionale Konferenz 59 Wirkungsorientierte Heimerziehung am 19. Juni 2009 Vertiefende Betrachtungen in Arbeitsgruppen 60 Standpunkte und Stellungnahmen der Mitwirkenden Resultate und Ausblick 73 5

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7 1. Kurz gefasst: Das Bundesmodellprogramm Die Leistungserbringung, die Weiterentwicklung der Qualität und die Finanzierung der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung wurden mit der Einführung der 78 a-g in das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe) zum auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Untersuchungen in den Jahren 2002/ zum Stand der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung zeigten, dass weder die Erwartungen des Gesetzgebers im Hinblick auf Transparenz der Leistungsangebote und Kostendämpfung hinreichend erfüllt wurden, noch die fachlichen Chancen zugunsten der Leistungsempfänger/innen und im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung von den Vereinbarungspartnern ausreichend erkannt und ausgeschöpft wurden: Die Vereinbarungen beinhalteten i. d. R. keine wiederkehrende Aushandlung und Überprüfung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Zielerreichung und blieben somit in Bezug auf die gesetzlich geforderte Verschränkung von Leistungs-, Kosten- und Qualitätsentwicklungsaspekten und den damit verbundenen Möglichkeiten zurück. Anlass und Ansatz für das Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a ff SGB VIII bildete somit die Umsetzung der 78a ff SGB VIII: Das Programm sollte Gelegenheit geben, beispielhaft solche Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zu erarbeiten und zu erproben, deren Augenmerk auf einer konsequenten Orientierung an Zweck und Ziel der Hilfe, auf intendierte Wirkungen und auf die Kompatibilität von pädagogischem Auftrag und Finanzierung der Hilfen zur Erziehung ggf. unter Erprobung von Anreizen und ergebnisorientierten Finanzierungselementen liegt. Das Hauptinteresse des Modellprogramms gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), koordiniert und begleitet durch das Institut für Soziale Arbeit (ISA GmbH) als Regiestelle, evaluiert durch die Universität Bielefeld, Fakultät für Pädagogik richtete sich auf die Verbesserung und Kennzeichnung der Wirkungen von Erziehungshilfen. Die Herausforderungen lagen in der Qualifizierung der Hilfen und der Reduzierung unerwünschter Nebenwirkungen, einer bessere Kompatibilität von pädagogisch-gesetzlichem Auftrag und Finanzierungsstruktur, der Rahmengestaltung für effektivere und effizientere Hilfeleistungen. 1 vgl.: Münder, J./Tammen, B.: Die Vereinbarungen nach 78 a ff. SGB VIII und AFET/ Gottlieb, H.-D. (2003): Rahmenverträge nach 78 f SGB VIII 7

8 Die lokalen Partner, Jugendämter und Leistungserbringer/innen als ausgewählte Tandems, stellten sich an den 11 Modellstandorten Steinfurt, Essen, Bremerhaven, Rostock, Oberhavel, Berlin, Braunschweig, Halle, Vogelsbergkreis, Nürnberg und Böblingen unter wissenschaftlicher Begleitung ihrer Berater/innen, den Herausforderungen sich über die wirkungsorientierte Gestaltung von HzE zu verständigen, handlungsleitenden Wirkungsziele und hierauf bezogenen Indikatoren und Kennziffern zu entwickeln, LEQ-Vereinbarungen abzuschließen, die Vereinbarungen zu erproben, an allen zentralen Veranstaltungen zur Qualifizierung und zum Erfahrungsaustausch des Programms teilzunehmen und an der Evaluation mitzuwirken, sich an Kommunikation, Dokumentation, Kondition des Programms zu beteiligen. Leitend sollten hierbei immer wieder die Fragestellungen sein: Was verstehen wir unter Wirkung? Was ist nötig um diese zu befördern? Woran können wir diese feststellen? Wie können wir diese bewerten? Was sollen die Konsequenzen dieser Bewertungen sein? Die Tandems und deren Berater/innen, das Institut für soziale Arbeit (ISA) als Regiestelle und die Mitarbeiter/innen der Universität Bielefeld zur Modellevaluation durchliefen gemeinsam vier Phasen des Programms 1. Etablierung der Programmstrukturen und Qualifizierung (März bis Juni 2006) 2. Moderierter Aushandlungsprozess und Kontraktierung (Juli 2006 bis Dezember 2006) 3. Implementierung Erprobung und weitere Evaluation (2007 bis Mai 2009). Die unterstützenden Inputs programminterner Workshops und öffentlicher Fachkongresse wurden als Schriftenreihe zur wirkungsorientierten Jugendhilfe ebenso online unter Jugendhilfe.de verfügbar gemacht, wie die Folien der Präsentationen der lokal entwickelten Konzepte zur wirkungsorientierten Qualifizierung von erzieherischen Hilfen. 8

9 Band 1: Beiträge zur Wirkungsorientierung von erzieherischen Hilfen Band 2: Mark Schrödter/Holger Ziegler: Was wirkt in der Kinder- und Jugendhilfe? Internationaler Überblick und Entwurf eines Indikatorensystems von Verwirklichungschancen. Band 3: Thomas Gabriel: Wirkungen erzieherischer Hilfen Eine Metaanalyse ausgewählter Studien Band 4: Klaus Wolf: Wirkungen erzieherischer Hilfen Eine Metaanalyse ausgewählter Fallstudien Band 5: Johannes Münder/Reinhard Joachim Wabnitz "Rechtliche Grundlagen für wirkungsorientierte Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen" Band 6: ISA Planung und Entwicklung GmbH, Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft: Zwischenberichte der Regiestelle und der Evaluation zum Modellprogramm Band 7: Frank Plaßmeyer (IJOS)/Miriam Kohlmeyer (con_sens): Finanzierungsmodelle im Kontext von wirkungsorientierter Steuerung der Hilfen zur Erziehung Band 8: Harald Tornow: Wirkungsorientierte Vereinbarungen in Rostock Band 9: ISA Planung und Entwicklung GmbH und Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft: Praxishilfe zur wirkungsorientierten Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung Die Abschlussveranstaltung im Mai 2009 bot den Programmbeteiligten Gelegenheit, das Bundesmodellprogramm Wirkungsorientierte Jugendhilfe entlang ihrer Erfahrungen und erster Evaluationsergebnisse gemeinsam mit Mitarbeiter/innen des BMFSFJ und der Fachöffentlichkeit zu resümieren. 9

10 und seine Ergebnisse Sowohl im Rahmen der öffentlichen Abschlussveranstaltung im Mai 2009 in Berlin als auch im Zuge der Regionalen Konferenz Wirkungsorientierte Heimerziehung im Juni in Essen stellten Regie- und Evaluationsstelle ihr Fazit zur Diskussion. Beide verwiesen auf die gemeinsam erarbeitete sog. Praxishilfe (Band 9: ISA Planung und Entwicklung GmbH und Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft: Praxishilfe zur wirkungsorientierten Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung) als ein Ergebnis des Bundesmodellprogramms: Die Praxishilfe bietet einen Handlungsrahmen für Jugendhilfeakteure, die sich auf ihren Weg der Wirkungsorientierung machen wollen, und erleichtert den Transfer der wissenschaftlichen Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Bundesmodellprogramm in die Praxis: Sie zeigt Schlaglichter und Rahmenbedingungen wirkungsorientierter Jugendhilfe, verdeutlicht konkrete Voraussetzungen und fünf Schritte auf dem Weg zu wirkungsorientierten Vereinbarungen auf. Sie beschreibt als Erkenntnisse der wissenschaftlichen Evaluation die Elemente Wirkungsorientierter Jugendhilfe und ihre Wirkungsweisen, Wechselwirkungen und implizite Wirkfaktoren. Sie greift zehn empirische Wirkfaktoren für den Ausblick auf die Zukunft einer Wirkungsorientierter Jugendhilfe auf. als Fazit der Regiestelle Zentrale Aussagen von Dr. Dirk Nüsken, Regiestelle ISA Planung und Entwicklung GmbH in Münster, im Rahmen der Regionalen Konferenz Wirkungsorientierte Heimerziehung am in Essen: Das Bundesmodellprogramm hat bewirkt, dass... es erstmalig gelungen ist, wirkungsorientierte Vereinbarungen in der Jugendhilfe zu erarbeiten, umzusetzen und wissenschaftlich auszuwerten. durch Veranstaltungen, Tagungen und Publikationen die kontroverse Debatte um Wirkungsorientierung versachlicht und die Wissensbasis erweitert und fundiert werden konnte, 10

11 ein deutlicher Qualitätsimpuls für die Hilfen zur Erziehung initiiert werden konnte, es gelungen ist, die empirische Wissensbasis über die Wirksamkeit der Rahmengestaltung, der Steuerungsmöglichkeiten sowie der Methoden der Hilfeerbringung in der Jugendhilfe zu erweitern, Modelle entwickelt, analysiert, und in der Praxis erprobt wurden, die fachliche und finanzielle Steuerung miteinander verschränken, es gelungen ist gemäß den sozialpolitischen Vorgaben Erfolge der Jugendhilfe beweiskräftiger zu machen. als Fazit der Evaluation Zentrale Aussagen von Andreas Polutta, Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft, im Rahmen der Regionalen Konferenz Wirkungsorientierte Heimerziehung am in Essen: Vor dem Hintergrund der Ausgangsfrage Wie können Hilfen zur Erziehung wirkungsorientierter für junge Menschen gestaltet werden? weisen die neuen Leistungs- Entgelt und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Modellpartner neue Methoden, Instrumente und Verfahren auf, die Wirkungen verbessern sollen. Erkennbar ist, dass sich die an den Standorten entwickelten Projekte 1. auf Methoden im Hilfeprozess und Verfahren der Hilfeplanung, 2. auf lokale Evaluation- und Controllingsysteme und 3. auf Verfahren der Wirkungsbewertung, beziehen. Insbesondere sind es drei Elemente, die Wirkungen entscheidend fördern: 11

12 Methoden im Hilfeprozess und Verfahren der Hilfeplanung Lokale Evaluationsinstrumente, bezogen auf: Bewertungsverfahren Standardisierung von Diagnosen und Hilfegewährung Verbindliche Festlegung von Aufgaben, Terminen und Fristen (Verfahrensabläufe) Standardisierung der Dokumentation von Hilfeverläufen Aktivierung von Elternverantwortung / Stärkung von Erziehungskompetenz Stärkung von Beteiligung von Adressaten (Kindern/ Jugendlichen/ Eltern/Familie) im Kontext der Hilfeplanung Standardisierung von Hilfezielen und Methoden der Zielformulierung Methoden der Hilfeeinfädelung und Nachbetreuung Entwicklung und Situation des Kindes im Hilfeverlauf Erreichung von Hilfeplanzielen Zufriedenheit der Beteiligten mit der Hilfe Nachhaltigkeit von positiven Veränderungen Strukturelle Rahmenbedingungen der Hilfeerbringung Bonus-Malusverfahren Trägerranking / Förderung des Trägerwettbewerbs Bewertung im dialogischen Verfahren (Wirksamkeitsdialog) entscheidend förderlich entscheidend förderlich entscheidend förderlich Drei entscheidend fördernde Elemente im Gesamt der 15 Elemente wirkungsorientierter Jugendhilfe Die verbindliche Festlegung von Verfahrensabläufen (z.b. in Bezug auf Berichte, Einladungen und Protokolle und Firsten; Aufgaben und Verantwortung der beteiligten Akteure; klarere und gemeinsam erarbeitete Regelungen) fördern Handlungssicherheit und Transparenz, ermöglichen fachliches Handeln und fördern wirksame Hilfeprozesse für junge Menschen. Regelungen in den 78a ff Vereinbarungen in Bezug auf die Beteiligung junger Menschen in der Hilfe-planung (z. B. bezogen auf geregelte Teilnahme an Hilfeplangesprächen; Ich-Formulierungen von Zielen; Adressatenbefragungen; Diskussions- und Aushandlungspartner; Vorbereitungen von Hilfeplan-gesprächen; Einbindung in die Erziehungsplanung) steigern die Wahrnehmung der Beteiligung und die Qualität der Beteiligungsmöglichkeiten. Die Bewertung im Dialog bzw. die gemeinsame Interpretation der Ergebnisse durch die Beteiligten ist zwar zeit- und personalintensiv, aber viel versprechend: Sie hat einen positiven Einfluss auf Arbeitsatmosphäre und Teamentwicklungsprozesse und ist förderlich für Beziehung zwischen jungen Menschen und Fachkräften. Jugendhilfe wirkt also durch Beteiligung junger Menschen, befördert durch den Einbezug in Entscheidungen, gute Vorbereitung der jungen Menschen auf Hilfeplangespräche, eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Fachkräften und jungen Menschen. professionelles Handeln, befördert durch fachliche Zielorientierungen und Professionalität, angemessene Standards für Verfahren, Autonomie ermöglichende Arbeitstrukturen. 12

13 Zum zweiten Erhebungszeitpunkt, d.h. nach einem Beobachtungszeitraum von ca. einem Jahr, zeigten sich trotz des kurzen Zeitverlaufs Veränderungen und konnten Einflüsse des Bundesmodellprogramms festgestellt werden: Die Befähigung- und Verwirklichungschancen der Adressat/innen hatten sich im Zeitverlauf erhöht; dies kann teilweise auf die Hilfen zur Erziehung zurückgeführt werden. Zum einen hat der Hilfeverlauf allgemein Einfluss und zum anderen können die Veränderungen mit einer Erhöhung des Partizipationsempfindens der Kinder und Jugendlichen im Hilfeplangespräch in Verbindung gebracht werden. Die Erhöhung des Partizipationsempfindens der jungen Menschen steht im direkten Zusammenhang mit dem Bundesmodellprogramm. Die Qualität der Vorbereitung der Hilfeplangespräche hatte sich im Rahmen des Bundesmodellprogramms zum zweiten Erhebungszeitraum verbessert und erlangte dadurch einen signifikanten Einfluss auf das Partizipationsempfinden. Die von Kindern und Jugendlichen bewertete Qualität der Hilfeplangesprächsvorbereitung war zum einen abhängig von den Arbeitsbeziehungen zwischen den jungen Menschen und den Fachkräften der Leistungserbringer und zum anderen vom Vorhandensein verbindlicher Verfahrensregelungen. Verbindliche Verfahrensregelungen wirkten nicht nur auf die Hilfeplangesprächsvorbereitung, sondern auch direkt auf das Partizipationsempfinden der Kinder und Jugendlichen im Hilfeplangespräch. Diese verbindlichen Verfahrensregelungen wurden an allen 11 Modellstandorten neu vereinbart und legten die Abläufe für Hilfeplanverfahren fest. Mit ihnen wurde ausschließlich eine Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen verfolgt und keine Festlegung der Inhalte von Kommunikationen und Entscheidungen. Fazit: Hilfen zur Erziehung sind wirksam. Wirkungsorientierte Qualifizierung ist möglich. Das Wissen um Wirkmechanismen und Wirkfaktoren ermöglicht die weitere Qualifizierung. Wirkmächtig sind nicht nur die explizit wirkungsorientierten Verfahren, sondern eben auch (und besonders!) die Qualität der pädagogischen Beziehung und die fachlichen Orientierungen der Professionellen. Hier liegen die Ansatzpunkte einer sich wirkungsorientiert qualifizierenden Jugendhilfe: Es reicht nicht, ein einzelnes Steuerungstool einzusetzen. Qualifiziert sich die Jugendhilfe aber so, dass sie die Zusammenarbeit von Jugendämtern und freie Trägern und Adressat/innen verbessert, so beschreitet sie den Weg zur Steigerung von Prozess- und Ergebnisqualität. Viele der Wirkfaktoren verweisen auf qualitative Prozessmerkmale, die praktisch relevant und durchaus veränderbar sind. Von zentraler Bedeutung ist, dass Beteiligungschancen für Adressat/innen und Arbeitsbedingungen für professionelles Handeln ermöglicht werden. Es muss sicher gestellt sein, dass diese zentralen Voraussetzungen durch die vereinbarten Verfahren, Instrumente und Methoden auch erreicht werden. Die Evolutionsstelle/Universität Bielefeldt hofft, dass im Anschluss an das Bundesmodellprogramm vor Ort in der Vereinbarungspraxis in den Kommunen, aber auch z.b. in den Landesrahmenvereinbarungen solche Präzisierungen erfolgen. Dies bedeutet dann eine wirkungsorientierte Qualifizierung der Jugendhilfe nicht nur im Modell. 13

14 2. Das Modellprogramm am Standort Essen Ende des Jahres 2005 entschieden die Kinder- und Jugendhilfe St. Peter GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführerin, Gudrun Gerschermann, und das Jugendamt der Stadt Essen, vertreten durch den damaligen Leiter des Jugendamtes, Peter Renzel, sich als Tandempartner für eine Teilnahme am Bundesmodellprogramm Wirkungsorientierte Jugendhilfe in Essen zukünftig kurz BuMoPro genannt zu bewerben. Die gemeinsame Interessensbekundung vom beinhaltete eine Offenlegung der Ausgangslage, Erwartungen und Zielsetzungen, die an die Beteiligung geknüpft waren. Ausgangslage, Erwartungen (Auszug aus der gemeinsamen Interessensbekundung) Die Hilfen zur Erziehung weisen in Essen eine vergleichsweise hohe Leistungsdichte und ein ungünstiges Verhältnis zwischen ambulanten und stationären Hilfen aus. Das Jugendamt unternimmt deshalb erhebliche Anstrengungen, die präventive und sozialraumorientierte Jugend- und Erziehungshilfe weiter auszubauen und über die Teilnahme am Modellprogramm die Wirkungsorientierung in der stationären Hilfe zu verbessern. So hat sich das Jugendamt der Stadt Essen mit Unterstützung der Universität Koblenz-Landau in den Jahren 2003 bis 2005 vertieft mit der Frage beschäftigt, wie präventive und sozialraumorientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe besser miteinander vernetzt und möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden können, ohne den eigenen Stellenwert der Heimerziehung damit grundsätzlich in Frage zu stellen (EPSO-Projekt). Mit dem Kinderheim St. Josefshaus der Kinder- und Jugendhilfe St. Peter GmbH hatte das Jugendamt einen Tandempartner gefunden, der sich seit vielen Jahren für die Qualitätsentwicklung in seiner Einrichtung engagiert und zusammen mit fünf anderen Heimeinrichtungen das Qualitätsentwicklungssystem moses (Monitoring von Schlüsselprozessen und Ergebnisqualität zur Systematisierung von Planungsprozessen) eingeführt hat, das die Evaluation von Wirkungen in der Heimerziehung unterstützt. In der fachlichen Debatte um Wirkungsorientierung in der Jugendhilfe hat das St. Josefshaus hiermit gute Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt geschaffen, die eine ausbalancierte Bewertung von wirtschaftlichen und pädagogischen Fragen aussichtsreich erscheinen lässt. Mit der Teilnahme am Modellprogramm verbinden beide Tandempartner die Erwartung, dass die Weiterentwicklung der ambulanten wie der stationären Hilfen in einem Kontext gedacht und letztendlich auch planerisch und vertraglich umgestaltet werden kann. Verbindend ist ihnen auch das gemeinsame Interesse, in der Heimerziehung ein ausbalanciertes Verhältnis von pädagogischen Notwendigkeiten und wirtschaftlichen Möglichkeiten herzustellen. Absicht ist, plausibel und überzeugend darzustellen, dass messbare und kommunizierbare Wirkungen der stationären Hilfe den Mittelaufwand für junge Menschen und ihre Familien rechtfertigen. 14

15 und Zielsetzungen des Essener Tandems (Auszug aus der gemeinsamen Interessensbekundung) An das Qualitätsentwicklungssystem des Kinderheimes St. Josefshaus anknüpfend ist es das gemeinsame Ziel, zu einer ausgehandelten Vereinbarung zur Gestaltung der stationären Hilfen zu gelangen, die nachweisbare, operationalisierbare Wirkungen verfolgt, die Leistungserbringung auf die intendierten Wirkungen konzentriert und bei erreichter Wirkung Erfolg honoriert. Hierzu haben sich die Tandempartner auf konkrete Ziele geeinigt, die über die Teilnahme am Modellprogramm Eingang in die zu schließenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen finden sollen. Die zu vereinbarenden Qualitätsstandards sollen: - die Entwicklung von Zielfindungsmethoden unterstützen, die an den Lebenslagen und Ressourcen der Hilfeempfänger/innen anknüpfen und die Beteiligung und Akzeptanz der jungen Menschen und ihrer Familien verbessern, - die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von Jungen und Mädchen und von jungen Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigen, - fachlich für die Zielverfolgung geeignet sein und die rechtliche Verbindlichkeit der Hilfeplanung sichern, - die Rollen- und Handlungssicherheit der beteiligten Fachkräfte fördern und insgesamt die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und dem Heim qualifizieren, - die für die Beurteilung von Hilfeverläufen notwendigen Verfahren, Instrumente und Dokumente definieren, - die Hilfe- und Erziehungsplanung an erreichten und nicht erreichten Veränderungen ausrichten und dynamisch-dialogische Suchbewegungen im Hilfeprozess ermöglichen, - die Vergleichbarkeit und Prognostizierbarkeit von Hilfeprozessen erleichtern und Hinweise für die erforderliche Betreuungsdichte, für die Betreuungsqualität und für kostenmäßige Einschätzungen liefern. Ziel ist auch, die im Kontext des Modellprogramms gewonnenen Erfahrungen in der (Essener) Transfergruppe Bundesmodellprogramm mit Leitungen anderer Heimeinrichtungen und ASD zu reflektieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wirkungsorientierung sowohl in den Essener Einrichtungen als auch beim Vertragsmanagement des Jugendamtes stärkere Beachtung und Umsetzung findet. 15

16 Meilensteine der gemeinsamen Arbeit Mit dem Startworkshop des BuMoPro im März 2006 begann für das Essener Tandem ausführend namentlich für Gudrun Gerschermann und Udo Thelen (Jugendhilfeplanung) unterstützt und wissenschaftlich begleitet von Christian Schrapper und Birgit Kalter der Universität Koblenz-Landau eine Phase intensiver Zusammenarbeit. In den nun folgenden drei Jahren wurden in Essen wie an den 10 anderen Standorten im Zuge des BuMoPro Anstrengungen unternommen, - die Wirkungen, dass heißt, die Effektivität und Effizienz von Erziehungshilfen zu verbessern, - unerwünschte Nebenwirkungen von Erziehungshilfen zu mindern, - Wirkungen kenntlich und einer informierten Einschätzung zugänglich zu machen - und im Rahmen von Leistungs-, Entgelt-, und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach den 78 a g SGB VIII Möglichkeiten einer besseren Passgenauigkeit von pädagogischgesetzlichem Auftrag und Finanzierungsstruktur zu erproben. Verbunden war dies mit regelmäßigen Arbeitstreffen, mit der Beteiligung an den Programm begleitenden Qualifizierungsworkshops, Tagungen zum internen Erfahrungsaustausch und bundesweiten öffentlichen Fachkongressen, in die zunehmend auch die Erfahrungen des Essener Tandem eingespeist wurden. Über den gesamten Programmzeitraum unterstützten die Leitungskräfte und Mitarbeiter/innen des Kinderheim St. Josefshauses, des Allgemeinen Sozialdienstes und der Jugendhilfeplanung die Evaluation der Universität Bielefeld, stellten sich Interviews und leiteten ausführliche Prozessdokumentationen als sog. Zwischen- und Statusberichte an die ISA-Regiestelle und an die Evaluationsmitarbeiter/innen weiter. Bezogen auf die einzelnen Phasen des Programms sind einige Aktivitäten als Meilensteine hervorzuheben, die sich einerseits auf die Arbeit des Tandems, andererseits auf den Transfer und den Austausch mit den anderen Essener Heimen beziehen: 16

17 Etablierung der Programmstrukturen, der Qualifizierung, der Aushandlung und Kontraktierung (Programmphasen 1 und 2) März 2006 April 2006 Essen erhält neben zehn weiteren Standorten den Zuschlag zur Beteiligung am Bundesmodellprogramm und entscheidet sich für eine wissenschaftliche Begleitung der Universität Koblenz-Landau. Konstitution der Essener Projektgruppe Heimerziehung (Leitungskräfte Essener Heime) als Transfergruppe Modellprogramm Wirkungsorientierte Jugendhilfe. Der Facharbeitskreis Hilfen zur Erziehung und Soziale Dienste der Essener AG nach 78 SGB VIII befasst sich mit dem Modellprogramm. Ausgangspunkte der gemeinsamen Arbeit der Tandempartner bildeten erste interne Verständigung über: - Was können päd. Wirkungen sein? - Was kann wirkungsorientiert wie vereinbart werden? - Wer sollte in Essen wie und wann am Prozess beteiligt werde? Zunächst galt es, Feststellungen zur Ausgangssituation in Bezug auf die bisherige Praxis der Zusammenarbeit der Tandempartner und die bisherige Praxis im Hilfeplanverfahren zu treffen. Zu klären war, was grundlegend unter Wirkung zu verstehen sei und welche Forderungen an eine wirkungsorientierte Leistungserbringung zu richten seien. Die Erörterungen zu Anforderungen an das Hilfeplanverfahren, an das Qualitätsentwicklungssystem und die Berichterstattung des Heimes, an den Qualitätsdialog zwischen Kinderheim und Jugendamt, an Inhalt und Qualität der Leistungen und die Modalität der Entgeltzahlung mit wirkungsabhängigen Entgeltbestandteilen wurden unterstützt durch die Arbeitstreffen mit den Beratern und durch die Vorträge und Diskussionen im Rahmen der Qualifizierungsworkshops des Bundesmodellprogramms sukzessive konkretisiert. Vorstellungen darüber, wie Vereinbarungen ausgestaltet werden können, um die Hilfepraxis fortlaufend zu qualifizieren, Ergebnisse der Leistungserbringung bei den Adressaten zu fördern und die Mitwirkungsbereitschaft und Eigenverantwortung der Hilfeempfänger zu stärken, nahmen zunehmend Gestalt an. Juni 2006 Mitte August 2006 Verständigung der exekutiven Tandempartner mit den Leitungskräften von ASD und Jugendamt sowie einer Bezirksstelle über pädagogische Zieldimensionen und Ebenen der Messung wirkungsorientierter Leistungserbringung. Einigung auf eine erste Fassung zentraler Elemente einer entsprechenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätssicherungsvereinbarung. Die Tandempartner stellen ihre bisherigen Aktivitäten und Verständigungsergebnisse über Grundzüge und zentrale Elemente wirkungsorientierter LEQ- Vereinbarungen in der Projektgruppe Heimerziehung zur Diskussion. 17

18 Ende August 2006 Die bisherigen Aktivitäten werden zusammenfassend ausgewertet und die Grundzüge der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung festgelegt und den Abteilungen für Vertragswesen beider Partner sowie der Servicestelle des Landesjugendamts zur Prüfung vorgelegt. Oktober 2006 November 2006 Dezember 2006 Die Tandempartner stellen die Vereinbarungsmodule im Kreise der Mitarbeiter/ innen des Kinderheims St. Josefshaus und des ASD sowie im Kreise der Projektgruppe Heimerziehung zur Diskussion. Der Vereinbarungsentwurf mit allen Anlagen wird zur rechtlichen Überprüfung an Prof. Dr. Johannes Münder weitergeleitet. Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a-g SGB VIII werden von den Vertragspartnern unterzeichnet. Gudrun Gerschermann und Peter Renzel unterzeichneten am 11. Dezember 2006 die Kooperationsvereinbarung 18

19 Implementierung und Erprobung (Programmphasen 3 und 4) Januar 2007 Februar 2007 Der Vereinbarungstext sowie die dazugehörigen konkretisierenden Instrumente und Anlagen werden auf CD-Rom den Arbeitsgremien der AG nach 78 zur Verfügung gestellt und sind für die Mitarbeiter/innen von Heim und Jugendamt im jeweiligen Intranet einsehbar. Erster Qualitätsentwicklungsdialog zwischen Heim und Amt auf der Grundlage des Qualitätsentwicklungs- und Wirkungsberichts des St. Josefshauses und einer Stellungnahme seitens des Jugendamts. Im Fokus des ersten Qualitätsentwicklungsdialogs zwischen dem Kinderheim St. Josefshaus und dem Jugendamt Essen im Februar 2007 stand die Reflexion möglicher Zusammenhänge von Struktur- und Prozessmerkmalen und Ergebnissen der Heimerziehung. Die Diskussion über mögliche Konsequenzen führte einerseits zu vertiefenden Fragestellungen; andererseits berührte sie das Zusammenwirken von Amt und Heimeinrichtung. Entsprechend wurden Ziele vereinbart, die mit Konsequenzen verbunden waren, zum einen auf die Erfassung statistischer Daten der Heimeinrichtung; zum anderen auf die Schaffung verbindlicher Regelungen der Schnittstelle Heim und Amt. So standen im Jahr 2007 die Erarbeitung von Einzelschritte zur Zielerreichung, die Qualifizierung der Schnittstelle sowie Veröffentlichung und Diskussion der Vereinbarungsinhalte und Erfahrungen im Zentrum der mit dem Modellprogramm verbundenen Aktivitäten. März 2007 Februar Qualifizierungsworkshop für Fachkräfte des ASD und des Heims zum Thema: Gemeinsames Fallverstehen und Zusammenarbeit im Hilfeplanverfahren (Leitung Prof. C. Schrapper) 2. Qualifizierungsworkshop für Fachkräfte des ASD und des Heims zum Thema: Gemeinsame Gestaltung der Zusammenarbeit mit Eltern (Leitung Dipl. Päd. B. Kalter) In der Projektgruppe Heimerziehung wurden die Ziele des Modellprogramms und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem Kinderheim St.Josefshaus und dem Jugendamt mehrfach erörtert. Im Vorlauf der Leistungs- und Entgeltverhandlungen 2007 haben alle Essener Heime mit dem Jugendamt individuelle Qualitätsentwicklungsvereinbarungen geschlossen, die in einer schlankeren und modifizierten Version Teilaspekte der Vereinbarungen zwischen den Tandempartnern aufgegriffen haben bzw. alternative Verfahren der Wirkungsorientierung erprobten. Damit waren gute Voraussetzungen für eine auf fundierten Erfahrungen fußende Vereinbarungskultur geschaffen. 19

20 Juni bis Oktober 2007 November 2007 November 2007 und Januar 2008 Februar 2008 Februar 2008 März bis Dezember 2008 Vorstellung der Essener Vereinbarung und Erfahrungen - gegenüber dem Vorstand der diözesanen Arbeitsgemeinschaft der erzieherischen Hilfen des Bistums Essen sowie gegenüber der Fachöffentlichkeit im Rahmen - der Konferenz der Regionalgruppe der IgfH im Martinswerk e.v. Dorlar/Schmallenberg - des Fachtags des Vereins für Kommunalwissenschaften e.v. in Berlin - der ersten öffentliche Fachtagung des Bundesmodellprogramms - der Bundestagung der AWO - einer Fachtagung des St. Josefshauses. 3. Qualifizierungsworkshop für Fachkräfte des ASD und des Heims zum Thema: Gemeinsame Integrationsbegleitung und Nachhaltigkeitserfassung (Leitung Prof. C. Schrapper) Die AG 78-Projektgruppe Heimerziehung befasst sich mit den Quality 4Children-Standards für die Betreuung von fremd untergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen in Europa 2 und greift sie als Orientierung für ihre QE-Systeme auf. Zweiter Qualitätsentwicklungsdialog zwischen dem Kinderheim St. Josefshaus und dem Jugendamt. Das Essener Tandem stellt seine Vereinbarung und die hiermit gewonnen Erfahrungen im Rahmen von öffentlichen Regionaltagungen des Bundesmodellprogramms in Bonn und in Stuttgart zur Diskussion. Regelmäßige Arbeitstreffen zur fachlichen Auswertung und Interpretation der Zwischenergebnisse auf dem Wege der im Qualitätsentwicklungsdialog festgelegten Ziele. Februar 2009 März 2009 Dritter Qualitätsentwicklungsdialog zwischen dem Kinderheim St. Josefshaus und dem Jugendamt. Resümierende Arbeitstagung der Tandempartner mit Fachkräften des ASD und des Heims. 2 vgl.: 20

21 Einen ganzen Tag diskutierten Fachkräfte der Jugendhilfe, wie die Wirksamkeit der Heimerziehung beschrieben, verbessert und über Qualitätsentwicklungsvereinbarungen vertraglich gestaltet werden kann. Schlusspunkt des BuMoPro in Essen bildete die Regionale Konferenz Wirkungsorientierte Heimerziehung im Haus der Technik im Juni Hierzu eingeladen waren Fachkräfte aus Essen und aus Nachbarstädten von Duisburg bis Dortmund. Thematisiert wurde, wie im Rahmen der Heimerziehung Wirksamkeit nicht nur beschrieben und verbessert, sondern auch über sog. Qualitätsentwicklungsvereinbarungen vertraglich gestaltet werden kann. Neben Fachvorträgen gab es Workshops, in denen sich die Essener Heime und das Jugendamt Essen über bisherige Erfahrungen austauschten und gemeinsame Perspektiven entwickelten, die in Empfehlungen an den Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen münden sollten. 21

22 3. Zentrale Inhalte der Essener (Modell-)Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung Im Zentrum der von dem Essener Tandem erarbeiteten Modell-Vereinbarungen steht die Qualitätsentwicklungsvereinbarung. In der Präambel heißt es: Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, zur Verwirklichung des Rechts des Kindes und Jugendlichen auf Förderung seiner Persönlichkeit und auf eine Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen, d.h. sie muss ihre Leistungen und Angebote abgestimmt und wirksam gestalten, insbesondere ausgerichtet auf: (1) den gesetzlichen Auftrag (insbes. 34 und 37 SGB VIII) mit dem Ziel einer Rückführung in die Herkunftsfamilie oder einer Vermittlung in eine andere Familie oder einer Beheimatung in einer geeigneten Einrichtung mit dem Ziel, eine selbständige, eigenverantwortliche und sozial akzeptierte Lebensführung vorzubereiten; (2) eine zielgerichtete Hilfeplanung und Hilfegestaltung, die sowohl bezogen ist auf die positive Förderung und Entwicklung von Kompetenzen und Verhalten des Kindes oder Jugendlichen. als auch bezogen ist auf eine positive Unterstützung und ggf. Entwicklung der Fähigkeiten der Eltern, für ihr Kind angemessen zu sorgen und es zu fördern und zu erziehen oder, falls das Kind oder der Jugendliche dauerhaft nicht (mehr) mit seinen Eltern zusammenleben kann, die Beziehungen von Eltern und Kind soweit zu klären, dass sie einer positiven Entwicklung und ggf. eigenständigen Lebensführung des jungen Menschen möglichst wenig hinderlich sind; (3) die Nachhaltigkeit der Hilfeleistungen, d.h. dass nach Abschluss der konkreten Leistungen eine dauerhaft positive Entwicklung und ggf. eigenständige Lebensführung i. S. der Ziele in 1 SGB VIII erkennbar ist. Pädagogische Prozesse, die zur Umsetzung dieser Ziele beitragen, sind in ihrer Wirksamkeit nicht technisch messbar, d.h. es gibt keine eindeutig bestimmbaren, weil kausalen Ursache-Wirkungszusammenhänge. Vielmehr ist von immer komplexen Einflüssen und Wirkungsfaktoren auszugehen, die sich nicht unzweifelhaft einer bestimmten Leistung als Ergebnis oder Erfolg zurechnen lassen. Auch sind sowohl die Leistungen selbst als auch ggf. erzielte Erfolge nur als Koproduktionen zu verstehen, an denen neben den professionellen Leistungserbringern Kinder, Jugendliche und Eltern wie auch andere Menschen im Umfeld erheblichen Beitrag haben. Über die Qualitäten und Wirkungen pädagogischer Prozesse und Leistungen können sich die Beteiligten daher nur reflexiv vergewissern. Allerdings ist hierfür eine angemessen detaillierte Dokumentation und Auswertung von Fakten, Beobachtungen und Einschätzungen ausgesprochen förderlich, um strukturiert und systematisch an der Weiterentwicklung einer qualifizierten, wirksamen und dies bedeutet auch sparsamen und wirtschaftlichen Leistungserbringung zu arbeiten. Diesen Zielen dient die folgende Qualitätsentwicklungsvereinbarung. 22

23 Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung regelt die verbindliche Entwicklung von Qualität und Wirksamkeit im Dialog gestützt auf drei Module (1. Struktur- und Prozessmodul, 2. Wirksamkeitsmodul, 3. Nachhaltigkeitsmodul), deren Umsetzung Auswirkungen auf unterschiedlichen Ebenen hat: auf der Ebene des Zusammenwirkens zwischen Heim und Amt, auf der Ebene des Zusammenwirkens der Fachkräfte im Heim und im Hilfeplanverfahren sowie auf der Ebene des Kindes/Jugendlichen und der Eltern. Zentrales Steuerungsgremium ist der jährliche Qualitätsentwicklungsdialog zwischen Heim und Amt. Als Steuerungsinstrumente dienen Zielvereinbarungen zwischen Jugendamt und Heim und Regelungen einer gestaffelten Entgeltauszahlung. Entsprechend sind mit der QE-Vereinbarung folgende Auswirkungen auf die Entgeltvereinbarung verbunden: Auf der Grundlage der in der jeweils geltenden Entgeltvereinbarung festgelegten Entgelte werden veränderte Modalitäten der Auszahlung wie folgt vereinbart: 90% des Entgeltes werden wie bisher vereinbart ausgezahlt; 5% des Entgeltes werden zusätzlich hierzu ausgezahlt, wenn in Qualitätsentwicklungsbericht und Qualitätsdialog die Systemqualität des Qualitätsmanagements des Heimes nachgewiesen bzw. Zielvereinbarungen zwischen Jugendamt und Heim aus dem Vorjahr hierzu umgesetzt wurden; diese Feststellung wird für das abgeschlossene Berichtsjahr getroffen und gilt prospektiv für die kommende Berichtsperiode (Struktur- und Prozessmodul); weitere Anteile in Höhe von bis zu 5% des Entgeltes werden zusätzlich hierzu ausgezahlt, wenn die Wirksamkeit der stationären Hilfe im Einzelfall aggregiert dargestellt auf Einrichtungsebene- in einem Wirkungsbericht nachgewiesen wird bzw. Zielvereinbarungen hierzu aus dem Vorjahr umgesetzt wurden (Wirkungsmodul). In jedem abgeschlossenen Leistungsfall erhält das Heim zusätzlich die Möglichkeit zur Integrationsbegleitung und zur Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichtes (Nachhaltigkeitsmodul/ Bonus in Höhe von max Euro). Im Hinblick auf die Leistungsvereinbarung verpflichtet sich das Heim zu einem Qualitätsmanagement, das sich mit der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der eigenen Einrichtung bzw. Arbeit auseinandersetzt, dabei ausgehend vom aktuellen Stand der Fachdiskussion wirkmächtige Faktoren berücksichtigt und diese in die Schlüsselprozesse des Heimes integriert, regelmäßig kontrolliert, reflektiert und u. a. durch Beteiligung am Qualitätsdialog weiterentwickelt. Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsdialogs werden die Aspekte der Struktur- und Prozessqualität in ihren Voraussetzungen und Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der pädagogischen Prozesse (Ergebnisqualität) regelmäßig dargestellt, bewertet und ggf. Vereinbarungen über die Weiterentwicklung der Struktur- und Prozessqualität getroffen, die in der kommenden Berichtsperiode vom Heim in ihrer Umsetzung dargestellt und nach Dialog mit dem Amt bewertet werden (vg. Muster Ergebnisse und Zielvereinbarungen des Qualitätsentwicklungsdialogs). Die Feststellung von Defiziten führt nicht unmittelbar zu finanziellen Nachteilen, sondern erst dann, wenn Zielvereinbarungen nicht eingehalten wurden. Belohnt wird fachliche Authentizität, die sich immer auch mit dem Scheitern und dem Misslingen auseinandersetzen darf und soll. Mängel in der Struktur und Prozessqualität, die hingegen trotz dieses Verfahrens vom Heim nicht abgestellt werden, können Einfluss auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis haben. Zentrales Anliegen der mit der Vereinbarung getroffenen Regelungen ist die Qualitätsentwicklung beider Vertragspartner im Sinne lernender Organisationen. Wohl wissend, dass Wirkungen bisweilen auch ohne wesentliches Dazutun des Leistungserbringers erzielt oder durch äußere Einflüsse verun- 23

24 möglicht werden, geben nicht die Wirkungen pädagogischer Interventionen im Einzelfall den Ausschlag für eine gestaffelte Auszahlung des Entgelts. Belohnt oder sanktioniert werden Ergebnisse von Zielvereinbarungen. Wirkungen im Sinne des Erreichens und der Nachhaltigkeit von Hilfeplanzielen, von beobachtbaren, intendierten Entwicklungen von Kompetenzen und im Verhalten der jungen Menschen, werden im Qualitätsdialog aggregiert dargestellt und reflektiert. In Bezug auf die Ausgestaltung des pädagogischen Prozesses, die ihn ermöglichenden und sichernden Strukturen, Rahmenbedingungen, Kooperationsbezüge werden gemeinsam d.h. unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven Verbesserungspotentiale identifiziert und in konkrete Zielvereinbarungen gefasst. Entsprechend können und sollen sich die im Qualitätsdialog erarbeiteten Ziele auch auf Absprachen beispielsweise zur Weiterentwicklung von Diagnostik, Elternarbeit und Hilfeplanung beziehen, die Seitens des ASD zu bearbeiten sind. MUSTER: Ergebnisse und Zielvereinbarungen des Qualitätsdialoges Datum des Qualitätsdialoges Gesprächspartner Vereinbarungspartner Heim Frau Heimleiterin Vereinbarungspartner Jugendamt Frau JHP Beteiligte Frau K. (Spitzenverband) Herr Q-Beauftragter Herr JHP; Herr ASD Nr 1. Ziele und Vereinbarungen Das Heim entwickelt eine dokumentierte Erziehungsplanung, die sich an den Hilfeplanzielen orientiert und diese mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Bis wann realisierbar? Woran überprüfbar? Schriftliche Darlegung von Verfahren und Dokumentationswesen bis Weitergabe von Informationen an Dritte Darstellung des Themas im Jahresbericht Qualitätsentwicklung der Essener Heime (Empfänger: Projektgruppe Heimerziehung, AG nach 78) ohne namentliche Erwähnung des Heimes. Frau JHP vermittelt einen Kontakt zum Heim X, das zur Beratung hinzugezogen werden kann. 2. Der Allgemeine Sozialdienst sorgt durch die rechtzeitige Übersendung einer sozialpädagogischen Diagnose für eine schriftliche Information des Heimes über die Vorgeschichte des Kindes/ der Familie und die vorangegangenen Hilfen Vollständigkeit u. Termintreue aller bei Heimaufnahme notwendigen Unterlagen des ASD Weitergabe von Informationen an Dritte Darstellung des Themas im Jahresbericht Qualitätsentwicklung der Essener Heime (Empfänger: Projektgruppe Heimerziehung, AG nach 78) ohne namentliche Erwähnung des Heimes. Der Fortbildungsträger... wird von Herrn ASD gebeten, das Thema Schriftliche Diagnostik im Fortbildungsprogramm... zu fokussieren. 3. Im konkreten Einzelfall des Kindes X. wird schnellstmöglich dafür gesorgt, dass... Weitergabe von Informationen an Dritte Keine Weitergabe an Dritte. In der Nachbetreuung sorgt die ASD-Sozialarbeiterin, Frau Z, 4. für Kontakte der Jugendlichen X. Y. zu den Jugendzentren in den Spätestens bis Im Laufe der nächsten 3 Monate Tel. Mitteilung der Erzieherin, Frau X, an die Eltern des Kindes u. an die BSA, Frau Y Berichterstattung ASD im nächsten Qualitätsdialog Stadtteilen A und B. Weitergabe von Informationen an Dritte Das Thema sozialräumliche Integration von Jugendlichen nach Heimaufenthalt wird von der Heimleitung im nächsten Treffen der Projektgruppe Heimerziehung mit den Kolleginnen/Kollegen des ASD zur Sprache gebracht. Unterschrift Heimträger Unterschrift Jugendamt Bitte füllen Sie ein Formular aus und fertigen davon eine Kopie. Ein Exemplar verbleibt beim Heim, ein Exemplar beim Jugendamt. Mit ihren Unterschriften verpflichten sich beide Gesprächspartner, die Vereinbarungen, soweit Dritte Empfänger nicht ausdrücklich genannt sind, vertraulich zu behandeln. Bewahren Sie die Zielvereinbarung bitte gut auf, sie wird zur Vorbereitung auf den nächsten Qualitätsdialog wieder benötigt. 24

25 4. Entwicklung von Qualität im Dialog Zielvereinbarungen zwischen Jugendamt und Essener Heimen Von Beginn an sorgten die Tandempartner für größtmögliche Transparenz: Mittels regelmäßiger Infobriefe berichteten sie über den Fortgang des Bundesmodellprogramms, sorgten für eine Offenlegung ihrer eigenen Ideen, Vorgehensweisen und Arbeitsschritte und suchten die Diskussion und den Austausch innerhalb ihrer eigenen Einrichtung und mit den Leitungskräften anderer Essener Heimeinrichtungen. Auf der Ebene der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und den freien Trägern der Jugendhilfe wurden so sowohl das Bundesmodellprogramm in Gänze als auch die Essener Vereinbarung und die sich daran anknüpfenden Themen in den Gremien der AG 78 erörtert und weiterführende Ideen entwickelt. Daran anknüpfend konnte bereits Anfang 2007 die Durchführung von Qualitätsentwicklungsdialogen mit konkreten Zielvereinbarungen in allen Essener Heimeinrichtungen starten. (Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in Essen; Quelle: Präsentation Jugendamt, Stand 3/09) Voraussetzung dafür, dass sich an der Schnittstelle zwischen Heimerziehung und Jugendamt beide Systeme zukünftig gemeinsam unter das Dach eines an den Rechten der Kinder ausgerichteten Qualitätsverständnisses stellen, bot die Verständigung auf eine gemeinsame Orientierung an den Quality4- Children-Standards für die Betreuung von fremd untergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen in Europa. Im Unterschied zu der Vereinbarung mit dem Kinderheim St. Josefshaus als unmittelbarem Tandempartner beschränkte sich die Berichterstattung der übrigen Heime ausschließlich auf die Zielvereinbarungen. Ausgehend von den Erfahrungen im Tandem wurde das Berichtswesen somit deutlich auf die Kernaussagen aus dem Qualitätsdialog reduziert. Schrittweise wurde auf den Weg gebracht, Kennziffern zu entwickeln, die der gemeinsamen Auffassung nach in jedem Qualitätsdialog auf der Tagesordnung stehen sollten. 25

26 Insgesamt konnte zum Jahresende 2007 auf einen Strauss von 20 Essener Vereinbarungen und zum Jahresende 2008 auf 10 weitere Vereinbarungen auf Bundesebene geblickt werden, womit sehr gute Voraussetzungen für eine auf fundierten Erfahrungen fußende Vereinbarungskultur geschaffen war. Die Zusammenstellung aller im Zuge des Modellprogramms Wirkungsorientierte Jugendhilfe ersten getroffenen Vereinbarungen mit Essener Heimen Zum Stand Sept zeigt, dass sich die Heime und das Amt gleichermaßen verpflichtet sehen, als Koproduzenten der Heimerziehung ihren Beitrag zur Steigerung der Wirksamkeit der Heimerziehung beizutragen. Hierbei zeigt sich, dass es nicht um bloße Absichtserklärungen geht, sondern um qualitätsrelevante Themenstellungen und konkrete Vorstellungen über Ansatzpunkte zur Verbesserung der eigenen und gemeinsamen Arbeit: 1. Kinderheim St. Josefshaus Q-Dialog Status: Qualitäts- und Wirkungsbericht des Heimes lagen dem Jugendamt fristgemäß vor und waren zusammen mit einer schriftlichen Stellungnahme des Jugendamtes Gegenstand des Qualitätsdialoges. Das Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Entgeltes in Höhe von 100 % des zuletzt vereinbarten Entgeltsatzes ist erfüllt. Vereinbarungen: 1.1 Die Zuständigkeit für die Ermittlung des Bedarfs nach Angeboten der Heimerziehung seitens des Jugendamtes wird gegenüber dem Heim so dargestellt und umgesetzt, dass das Heim im Amt stets klare und verlässliche Ansprechpartner für die Entwicklung seiner Angebotsstrukturen findet. 1.2 Das Jugendamt prüft ergebnisorientiert, ob und in welcher Form die Heimplatzvermittlung effektiver organisiert werden kann. 1.3 Hinsichtlich der Elternarbeit sind zwischen Heim und Jugendamt die jeweiligen Aufgaben und Rollen geklärt und mit dem Ziel einer einvernehmlichen und handlungsleitenden Absprache über die Kooperation in der Elternarbeit festgelegt. 1.4 nicht öffentlich 1.5 Als Informationsgrundlage zur Aufnahme von Kindern u. Jugendlichen in das Heim ist a) die anonymisierte Sozialdatenerhebung des ASD dem Heim zur Verfügung gestellt und b) geprüft, ob die darin enthaltenen Informationen ausreichend sind hierzu werden die Ergebnisse gemeinsamer Workshops von MitA des Heimes und des ASD (vom März 2007) Berücksichtigung finden. 1.6 Die in der Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom vereinbarten Instrumente (CBCL und andere) sind hinsichtlich ihrer Geeignetheit zur Beschreibung und/oder Messung von Wirkungszielen überprüft. 1.7 Jugendamt und Heim klären gemeinsam Standards der Hilfeplanung und setzen sie um % des Entgeltes werden in 2008 wie bisher ausgezahlt. Jeweils 5 % des Entgeltes werden zusätzlich ausgezahlt, wenn für 2007 a) eine Qualitätsentwicklungsbericht einschließlich Umsetzungsbericht über obige Zielvereinbarungen und b) ein Wirkungsbericht vorliegt. 1.9 Für nachgewiesene Nachhaltigkeit im Einzelfall zahlt das Jugendamt a) sechs Monate nach Hilfebeendigung eine Pauschale in Höhe von und b) zwölf Monate nach Beendigung zusätzlich bis zu

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