1. Aktuelle Rentenreformdiskussion - Kurz-Positionierung des BAVC. 2. Social media aus arbeitsrechtlicher Sicht - Leitfaden des BAVC

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1 ANA Postfach Laatzen An unsere Mitgliedsunternehmen ANA aktuell 23/2012 Laatzen, (0) Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie ANA aktuell mit den folgenden Themen: 1. Aktuelle Rentenreformdiskussion - Kurz-Positionierung des BAVC 2. Social media aus arbeitsrechtlicher Sicht - Leitfaden des BAVC 3. Tarifrunde der Kunststoffverarbeitenden Industrie in Bayern Tarifabschluss 4. Elektronische Lohnsteuerkarte a) Gesetzliche Regelung und Neubeantragung von Freibeträgen für 2013 b) Neues Arbeitgeber-Informationsschreiben der Finanzverwaltung 5. Geringfügige Beschäftigung Anhebung des Geringfügigkeitsgrenze auf Hochschulbildung Personalvorstände formulieren klares Bekenntnis zum Bachelor 7. Gesetzlichen Krankenversicherung - Pressemitteilung des GKV- Schätzerkreises zur Finanzentwicklung 2012 und 2013 Seite 1 von 6

2 Im Einzelnen: 1. Aktuelle Rentenreformdiskussion - Kurz-Positionierung des BAVC Ende September 2012 hat der SPD-Parteivorstand seine Eckpunkte für ein Konzept zur Bewältigung der rentenpolitischen Herausforderungen verabschiedet. Gleichzeitig befinden sich die Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits im Gesetzgebungsverfahren. U. a. hat auch der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) zu den aktuellen Reformdiskussionen zur gesetzlichen Rente wie auch der betrieblichen Altersversorgung eine erste Kurz-Positionierung ausgearbeitet. Diese Positionierung fügen wir Ihnen als Anlage zu diesem Rundschreiben bei. Gerne können Sie die beigefügte Kurz-Position auch bei Ihren Kontakten und Gesprächen verwenden. 2. Social media aus arbeitsrechtlicher Sicht - Leitfaden des BAVC Beiliegend übersenden wir Ihnen den vom Spitzenverband der Arbeitgeber der chemischen Industrie (BAVC) erarbeiteten Leitfaden zum Thema Social media aus arbeitsrechtlicher Sicht. 3. Tarifrunde der Kunststoffverarbeitenden Industrie in Bayern Tarifabschluss Am 25. Oktober 2012 haben sich die Tarifvertragsparteien für die Kunststoffverarbeitende Industrie in Bayern auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt Der Tarifabschluss sieht nach zwei Leermonaten Entgelterhöhungen ab 1. Dezember 2012 um 3,2 % sowie um weitere 2.1 % ab 1. Oktober 2013 vor. Im November 2012 ist eine Einmalzahlung von 70, Auszubildende 30, zu zahlen. Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls in zwei Stufen. Aus wirtschaftlichen Gründen kann der Beginn der Tariferhöhungen durch einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat um bis zu zwei Kalendermonate verschoben werden. Der Entgelttarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30. April Weiterhin sieht der Tarifabschluss Anpassungen des Tarifvertrages Lebensarbeitszeit und Demografie in Anlehnung an die im Mai 2012 für die chemische Industrie vereinbarten Neuregelungen vor. Seite 2 von 6

3 4. Elektronische Lohnsteuerkarte a) Gesetzliche Regelung und Neubeantragung von Freibeträgen für 2013 Am 25. Oktober 2012 hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Jahressteuergesetz 2013 in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses verabschiedet. Hierin enthalten ist mit dem neuen 52b EStG die gesetzliche Grundlage für die Nutzung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens in dem Einführungszeitraum (vgl. Anlage, Auszug aus den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses des Bundestags). Die abschließende Beratung im Bundesrat findet voraussichtlich am 23. November 2012 statt. 52b EStG ist zugleich rechtliche Grundlage für das Startschreiben und das Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung für das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren, die wir Ihnen bereits mit ANA-aktuell 22/2012 vom im Entwurfstadium zur Verfügung gestellt haben. Die Finanzverwaltung hat uns nunmehr einen aktualisierten Leitfaden für Lohnbüros zur Verfügung gestellt, der als erste Hilfe beim Auftreten der häufigsten Abweichungen und Problemstellungen beim ELStAM-Abruf zu Rate gezogen werden kann (vgl. Anlage). In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Steuerpflichtigen mit der Umstellung auf das ELStAM-Verfahren die bisher in der Übergangszeit 2011 und 2012 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug nach 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 5 bis 8 EStG neu beantragen müssen. Die für die Kalenderjahre 2010, 2011 oder 2012 auf der Lohnsteuerkarte oder auf Ersatzbescheinigungen vermerkten Freibeträge gelten im Jahr 2013 ohne weiteren Antrag nur bis zum erstmaligen Einsatz des ELStAM- Verfahrens. Für Arbeitnehmer steht zur Beantragung von Freibeträgen inzwischen der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013 zur Verfügung. Dieser kann aus dem Internet ( heruntergeladen und auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Die Freibeträge werden daraufhin als ELStAM gespeichert und den Arbeitgebern im elektronischen Abrufverfahren bereitgestellt. Unterbleibt eine Beantragung von Freibeträgen bei der Finanzverwaltung durch den Arbeitnehmer, dann wird mit dem erstmaligen Abruf der ELStAM dem Arbeitgeber ein Freibetrag in Höhe von Null übermittelt. Dies kann Auswirkungen auf den Nettolohn des Arbeitnehmers haben und zugleich Nachfragen beim Arbeitgeber wie auch einen nachträglichen Korrekturaufwand auslösen. Zur Information der Arbeitnehmer über die erforderliche Neubeantragung von Freibeträgen können die Musterformulierungen des Informationsschreibens genutzt werden, welches das Kommunikationsprojekt zum ELStAM-Verfahren bereitgestellt hat (vgl. ANA aktuell 21/2012 vom ). Seite 3 von 6

4 Die Informationsschreiben des Bundesfinanzministeriums und des Kommunikationsprojekts zum ELStAM-Verfahren können auch jederzeit unter > Service > ELStAM heruntergeladen werden. b) Neues Arbeitgeber-Informationsschreiben der Finanzverwaltung Anbei erhalten Sie das von der Finanzverwaltung erstellte Informationsschreiben an die Arbeitgeber, auf dessen folgende Inhalte wir besonders hinweisen möchten (vgl. Anlage): Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 1. Januar 2013 wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ab dem 1. November 2012 können Arbeitgeber - sofern ihre Software bereits ELStAM-kompatibel ist - ihre Arbeitnehmer anmelden und die zum 1. Januar 2013 gültigen ELStAM abrufen. Um in das ELStAM-Verfahren einsteigen zu können, benötigt der Arbeitgeber in der Regel ein so genanntes Organisationszertifikat. Die Registrierung erfolgt kostenlos im ElsterOnline-Portal. Mit diesem Zertifikat kann er seine Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank anmelden. Für die Anmeldung benötigt der Arbeitgeber das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers. Diese Angaben wurden auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf einer Ersatzbescheinigung 2011, 2012 oder 2013 aufgedruckt. Nach der Anmeldung werden dem Arbeitgeber die ELStAM des Arbeitnehmers elektronisch bereitgestellt. Weichen diese von den bisherigen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab, müssen die bisherigen Entgeltabrechnungen nicht korrigiert werden. Änderungen der ELStAM werden dem Arbeitgeber mittels Änderungslisten zu Beginn eines jeden Monats elektronisch bereitgestellt. Grund für die Abweichungen können in den ELStAM nicht enthaltene Freibeträge sein. Diese sind grundsätzlich jährlich neu zu beantragen. Freibeträge, die für 2013 nicht neu beantragt wurden, sind in den ELStAM nicht gespeichert. Sie können deshalb auch nicht (mehr) berücksichtigt werden. 5. Geringfügige Beschäftigung Anhebung des Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags hat am 25. Oktober 2012 nach 2. und 3. Lesung für das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung gestimmt. Das Gesetz wird voraussichtlich am 23. November 2012 den Bundesrat passieren. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist und mit einem Einspruch der Mehrheit der Bundesländer nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu rechnen ist, wird das Gesetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Insbesondere werden Seite 4 von 6

5 dabei mit der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 und der Gleitzeitgrenze auf 850 in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung die bisherigen Höchstgrenzen für so genannte Mini- bzw. Midijobs angepasst. Die zahlreichen Übergangsvorschriften des Gesetzes führen zum Teil zur unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Arbeitsverhältnissen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, die nach dem 31. Dezember 2012 begründet werden, im Vergleich zu bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen. Als Anlage 1 finden Sie daher eine kurze Übersicht über die durch das Gesetz entstehenden Änderungen, vorausgesetzt, das Gesetz wird in Form der BT-Drs. 17/10773 vom 25. September 2012 (vgl. Anlage 2) verabschiedet. Über eventuelle Änderungen werden wir Sie informieren. 6. Hochschulbildung Personalvorstände formulieren klares Bekenntnis zum Bachelor Die Wirtschaft bekennt sich zum fünften Mal seit 2004 zum Bachelor-Abschluss. 62 Personalvorstände, darunter namhafte Vertreter der chemischpharmazeutischen Industrie, haben auf Einladung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft die hochschulpolitische Erklärung Bologna@Germany 2012 unterzeichnet. In der Wirtschaft sind Bachelor-Absolventen willkommen. Die deutschen Unternehmen wollen den Bologna-Prozess gemeinsam mit den Hochschulen weiterentwickeln und konsequent auf die Vernetzung von Bildung und Arbeitsleben ausrichten. Die Personalvorstände fordern die Hochschulen auf, ihr Angebot an weiterbildenden und berufsbegleitenden Studiengängen deutlich auszubauen. Gleichzeitig wünschen sich die Unternehmen deutlich mehr Praxisorientierung, einen stärkeren Fokus auf gute Lehre und eine bessere Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen. Insbesondere bereitet ihnen die hohe Zahl an MINT- Studienabbrechern von teilweise über 50 Prozent an den Universitäten große Sorge. Gerade im Vergleich mit den Fachhochschulen gelingt es den Universitäten noch nicht zufriedenstellend, die Studierenden angemessen zu betreuen. Die Personalvorstände sagen zu, Mitarbeitern die Verbindung von Berufstätigkeit und Studium zu ermöglichen, sei es durch flexible Arbeitszeit oder Förderung. Die ausführliche Pressemeldung der BDA sowie die Erklärung Bologna@Germany 2012 sind beigefügt. Seite 5 von 6

6 7. Gesetzliche Krankenversicherung - Pressemitteilung des GKV- Schätzerkreises zur Finanzentwicklung 2012 und 2013 Anliegend übersenden wir Ihnen zur Kenntnis die Pressemitteilung und das Zahlentableau des GKV-Schätzerkreises zur Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung ( 220 SGB V) in den Jahren 2012 und Die zentralen Aussagen sind: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag je GKV-Mitglied ( 242 a SGB V) wird voraussichtlich auch in 2013 Null betragen. Das ist immer dann der Fall, wenn die Ausgaben der Krankenkassen von den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zumindest gedeckt sind. Damit findet - wie bereits 2011 und auch im nächsten Jahr kein Sozialausgleich statt ( 242 b SGB V), der über die Betriebe abgewickelt werden müsste. Die Finanzentwicklung 2013 ist mit erheblichen gesamtwirtschaftlichen Risiken behaftet. Die Rücklagen des Gesundheitsfonds erhöhen sich bis Ende 2012 um 3,2 Mrd. Euro. Mit freundlichen Grüßen Silke Wichert Anlagen Seite 6 von 6

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