Unterrichtsprotokoll Politik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterrichtsprotokoll Politik"

Transkript

1 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 10. Februar 2000 A RBEITSSCHUTZ Als wesentliche Vorraussetzung zur Erhaltung und Sicherung der Arbeitsleistung Notwendig zur Sicherung der individuellen Arbeitsleistung und zur Verhütung zu starker Belastung der Solidargemeinschaft (volkswirtschaftliche Kosten) Arten von Arbeitsunfällen Reine Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten 88 % 10 % 2 % (Ziegel auf n Kopp, umgeklinkt, Stromschlag) (Unfall auf dem Weg zur Arbeit) Ursachen Menschliches Versagen 80 % Wie Leichtsinn, fehlende Information, Technisches Versagen und mangelnde Sicherheitseinrichtungen 20 % Unterrichtsprotokoll 1

2 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 6. April 2000 M ÄRKTE UND M ARKTSTRUKTUREN Markt : ökonomischer Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage Marktarten werden unterschieden nach a) Der Art der angebotenen und nachgefragten Güter Faktormärkte (von den Produktionsfaktoren abgeleitet) - Arbeitsmarkt - Kapitalmarkt - Immobilienmarkt Güter- und Dienstleistungsmärkte - Konsumgütermärkte - Investitionsgütermärkte b) Der Anzahl der Nachfrager und Anbieter Monopol ( Ein großer Anbieter und viele kleine Nachfrager ) Oligopol ( Wenige großer Anbieter und viele kleine Nachfrager ) Polypol ( Viele kleine Anbieter und viele kleine Nachfrager ) c) Dem Grad des Wettbewerbs, der vollkommenheit des Marktes vollkommener Markt (theoretisches Modell) unvollkommener Markt Unterrichtsprotokoll 7

3 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 17. Februar 2000 Technischer Arbeitsschutz (Fortsetzung) 4. Arbeitssicherheitsgesetz Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte der Arbeitssicherheit Bei Großunternehmen eigene Einrichtungen, bei kleineren Betrieben erfolgt die Betreuung über die Berufsgenossenschaften 5. Maschinenschutzgesetz Hersteller müssen Garantien über die Sicherheit ihrer Maschinen abgeben und sind bei Nichteinhaltung haftbar. Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch bestimmte Institutionen überprüft und durch Siegel quittiert. Beispiel VDE oder TÜV 6. Unfallverhütungsvorschriften Zuständig sind die Berufsgenossenschaften der einzelnen Branchen. Sie erlassen die Vorschriften und überwachen sie. Ordnungsstrafen bis zu DM sowie Verlust des Versicherungsschutzes sind möglich. Gewerbeämter sind ebenfalls Kontrollorgane mit der Befugnis, Ordnungsstrafen auszusprechen. Unterrichtsprotokoll 3

4 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 23. März 2000 Sozialer Arbeitsschutz - Regelungen der Arbeitszeit der Arbeitnehmer - Regelungen für alle und bestimmte, besonders schutzbedürftige Gruppen (Jugensarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertenschutz) 1. Arbeitszeit und Gewerbeordnung Generelle Regelung der Arbeitszeiten für alle Arbeitnehmer. Ausnahmen möglich bei Zugehörigkeit zu einer besonderen schutzbedürftigen Gruppe oder bei tariflichen Vereinbarungen. - Tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - An bis zu 30 Tagen im Jahr darf bis zu 10 Stunden gearbeitet werden - Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten (Ausnahmen möglich) - Verbot der Nachtarbeit (Ausnahmen möglich) - Mehrarbeit muss vergütet werden oder ist durch Freizeit auszugleichen - Ruhezeit zwischen 2 Arbeitstagen ist mind. 11 Stunden - Pausen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt 30 Minuten 2. Bundesurlaubsgesetz - Mindesturlaub pro Jahr beträgt 18 Werktage - Arbeitgeber bestimmt den Urlaubstermin unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerwünsche und belange - Urlaub ist im Prinzip zusammenhängend zu gewähren, mindestens 14 Werktage = Gewährung des Urlaubs setzt eine Beschäftigungsdauer von 6 Monaten voraus 3. Ladenschlussgesetz Regelung: Montags Freitags: 7 20:00 Uhr Samstags: Adventssamstage: 7 16:00 Uhr 7 18:00 Uhr Unterrichtsprotokoll 4

5 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 30. März 2000 Sozialer Arbeitsschutz (Fortsetzung) Frauenschutzgesetz /Frauenarbeitsschutz (Arbeitszeitverordnung) Wegen der geringeren körperlichen Belastbarkeit gelten folgende Sonderregelungen: - Frauen dürfen in Bergwerken nicht unter Tage arbeiten. - tägliche Arbeitszeit darf bei Frauen 9 Stunden nicht überschreiten - schwere Arbeiten z.b. an Hochöfen sind für Frauen verboten - zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens dürfen Frauen nicht beschäftigt werden - Frauen stehen besondere Ruhepausen zu Mutterschutzgesetz 1. Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und noch 4 Monate nach der Entbindung, sofern kein Erziehungsurlaub in Anspruch genommen wird. [Kündigungen aus außerordentlichen Gründen sind möglich] 2. Wird Erziehungsurlaub genommen, kann eine Kündigung erst nach dessen Ablauf erfolgen. 3. Erziehungsurlaub von 3 Jahren steht pro Kind der Mutter zu; Verlängerung wird immer ab der letzten Geburt gerechnet. Maximal 9 Jahre. 4. Erziehungsgeld beträgt innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt 600,- DM einkommensunkabhängig. Ab dem 7. Monat ist Erziehungsgeld einkommensabhängig. 5. Erziehungsurlaub kann gleichzeitig von beiden Partnern genommen werden. 6. Bei Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten haben beide Partner Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Schwerbehindertenschutz (lt. Schwerbehindertengesetz) Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit um 50% und mehr eingeschränkt ist. Der Grad wird auf Antrag gemäß entsprechendem ärztlichen Gutachten durch die Versorgungsbehörden festgelegt. Vergünstigungen : - zusätzlicher Jahresurlaub von 6 Werktagen - Verpflichtung zu Mehrarbeit ist unzulässig - Kündigung nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle Unternehmen, die eine gewisse Quote von Behinderten an der Gesamtbeschäftigtenzahl (6%), nicht einhalten müssen eine Abgabe zahlen (100,-) Zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen werden Zuschüsse gezahlt. Unterrichtsprotokoll 5

6 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 6. April 2000 Sozialer Arbeitsschutz (Fortsetzung) Jugendarbeitsschutzgesetz Es gilt für alle Arbeitnehmer, die noch keine 18 Jahre alt sind und das 14 Lebensjahr vollendet haben. Kontrolle der Vorschriften erfolgt durch Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter. Besondere Gefahrenquellen müssen durch Beschilderung gekennzeichnet sein. Warnschilder: Gebotsschilder: Weiße Schrift auf blauem Grund Verbotsschilder: Weiße Schrift auf rotem Grund Unterrichtsprotokoll 6

7 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 17. Februar 2000 Der Arbeitsschutz soll die Arbeit sichern als Technischer Arbeitsschutz Vorschriften & Maßnahmen, die Gefahren am Arbeitsplatz und in dem betrieblichen Einrichtungen bekämpfen Sozialer Arbeitsschutz Vorschriften, die Belastung aller Arbeitenden bzw. bestimmter Gruppen mindern sollen Technischer Arbeitsschutz - Gesetze bzw. Bestimmungen 1. Gewerbeordnung Von 1869; sie enthält neben den rechtlichen Arbeitsbestimmungen die grundsätzlichen Regelungen über die Unfallverhütung. Regelungen: alle Einrichtungen sind so zu gestalten, dass die Arbeitnehmer vor Gefährdung ihrer Gesundheit bzw. ihres Lebens geschützt werden. - Bestimmungen über das Anbringen von Schutzvorrichtungen bei Maschinen - Bestimmungen über die Einrichtung von Wasch- und Umkleidekabinen - Bestimmungen über die Einrichtung von Betriebsräumen (Licht, etc.) 2. Arbeitsstättenverordnung Ergänzung bzw. Erweiterung der Gewerbeordnung (s. Blatt vom Besonderheiten raumorientierter Ablauforganisation ) 3. Sicherheitsregeln für die Büroarbeitsplätze Unterrichtsprotokoll 2

8 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 6. April 2000 Voraussetzungen für den vollkommenen Markt : 1. Anbieter und Nachfrager sind rein rational handelnde Menschen (homo oeconomicus); sie verfolgen das ökonomische Prinzip, um das Gewinn- bzw. das Nutzenmaximum zu erreichen. Die Enscheidungen sind somit rein preisorientiert. 2. Gültigkeit der Homogenitätsbedingungen: a) Sachliche Homogenität Es darf keine sachlichen Präferenzen geben = es gibt nur homogene Güter = keine qualitativen oder sonstige Unterschiede in Form, Farbe, Handlung usw. b) Personelle Homogenität Keine personellen oder persönlichen Präferenzen c) Räumliche Homogenität Keine räumlichen Präferenzen = Punktmarkt d) Zeitliche Homogenität Keine zeitlichen Präferenzen 3. vollkommene Markttransparenz 4. unendliche schnelle Reaktionsgeschwindigkeit der Marktteilnehmer Konsequenz: Es kann pro Produkt nur einen Preis geben; eine Preisdifferenzierung ist nicht möglich Unterrichtsprotokoll 8

9 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 13. April 2000 Konsequenzen: Vollkommener Markt: Es kann pro Produkt nur einen Preis geben; eine Preisdifferenzierung ist nicht möglich Verhalten der Wirtschaftssubjekte bei einem vollkommenen Markt und gegebener Polypolsituation = vollkommener Wettbewerb = atomistische Konkurrenz Bei dieser Situation ergibt sich als Konsequent für den Anbieter, dass ein Wettbewerb über den Preis bei gegebener Menge nicht möglich ist Preis ist für den Anbieter Datum; er ist Mengenanpasser. Preisbildung erfolgt über Angebot und Nachfrage; Nachfrageverhalten = Nachfragefunktion, die die Abhängigkeit zwischen Preis und Nachfrage angibt. P N PN = m x + b Steigung (m) gibt Auskunft über die Reaktionsstärke N X N Güter mit hoher Dringlichkeit (Medikamente) Bsp: AIDS-Kranker braucht sein Medikament Egal ob es teurer wird, er kauft es trotzdem Güter mit nicht so hoher Dringlichkeit P N P N Starke Reaktionen X N Nachfrager, die ab oder zunehmen Hier sind wesentlich mehr Nachfrager dazugekommen X N Je steiler, desto weniger Leute reagieren auf die Preisänderung Unterrichtsprotokoll 9

10 Jahrgang ITU-I 1999 /00 Donnerstag, 13. April 2000 Anbieterverhalten = Angebotsfunktion, die die Abhängigkeit zwischen Preis und Angebot angibt. P Angebot PA = m x + b X N Reaktion Nachfrager Preisbildung P 1 P A/N Angebotsüberhang = Käufermarkt A A > N deflationäre Tendenzen P 0 N = A Preisstabilität N > A inflationäre Tendenzen P 2 Nachfrageüberhang = Verkäufermarkt N X N/A Käufermarkt (bei Angebotsüberhang): Käufer hat die Macht Käufer kann den Anbieter zwingen, den Preis zu senken Jeder Angebotsüberhang hat Preissenkungen zur Konsequenz (sonst kriegt er seinen Warenüberschuß nicht weg) Verkäufermarkt (bei Nachfrageüberhang): Anbieter haben die Macht Konsequenz: der Preis geht nach oben Unterrichtsprotokoll 10

Arbeitnehmerschutzgesetze. Schutzbedürftige Personen. Menschliche Arbeit im Betrieb

Arbeitnehmerschutzgesetze. Schutzbedürftige Personen. Menschliche Arbeit im Betrieb Menschliche Arbeit im Betrieb Arbeitnehmerschutzgesetze Quellen: IG-Metall FH-Deggendorf Verdi.. Schutzbedürftige Personen Um den Schutz besondere Personengruppen zu gewährleisten, wurden spezielle Schutzgesetze

Mehr

SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018

SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 Stephanie Oehl Leitung SC Personal und Recht Persönlicher Anwendungsbereich 1 Abs. 2 MuSchG Vor Benachteiligungen zu

Mehr

Grundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht

Grundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze und Verordnungen, die

Mehr

Der Markt und die Preisbildung

Der Markt und die Preisbildung Der Markt und die Preisbildung Definition, Formen, Modelle, Einflussgrößen... 1.Grundlegendes a. Was ist ein Markt? 1 b. Marktformen 2.Märkte und Preisbildung a. Das Marktmodell b. Angebotsfunktion c.

Mehr

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Mutterschutzgesetz (MuSchG) Titel, Vorname, Name Abteilung, Fachbereich oder Institut Mutterschutzgesetz (MuSchG) Was gilt seit dem 01.01.2018? Bildquelle:pixabay.de Mutterschutzgesetz Ziele: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der

Mehr

Lernfeld/Fach: AWL Allgemeine Wirtschaftslehre Thema: Angebot und Nachfrage, Preisbildung

Lernfeld/Fach: AWL Allgemeine Wirtschaftslehre Thema: Angebot und Nachfrage, Preisbildung Übungsaufgaben Aufgabe 1 Beim Ingolstädter Obstgroßmarkt bietet eine Vielzahl von Händlern Äpfel an. Auf der anderen Seite möchten viele Obsteinzelhändler aus ganz Bayern auf dem Ingolstädter Markt Äpfel

Mehr

MEDIZIN UND TECHNIK. Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2001

MEDIZIN UND TECHNIK. Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2001 Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2001 1 Leitgedanken der Betriebsführung Erfüllung gesetzlicher Vorgaben Wirtschaftlichkeit (Betriebsergebnis) 2 3 4 Schutzziele Die Schutzziele der staatlichen

Mehr

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell MARKTSTRUKTUR

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell MARKTSTRUKTUR E-Lehrbuch BWL einfach und schnell MARKTSTRUKTUR Märkte sind durch bestimmte Struktur- und Wirkungskomponenten charakterisiert. Zunächst unterscheiden wir wie im Wirtschaftskreislauf Märkte für Produktionsfaktoren

Mehr

M a r k t a r t e n u n d - f o r m e n

M a r k t a r t e n u n d - f o r m e n M a r k t a r t e n u n d - f o r m e n LERNZIEL Sie sollen den Begriff Markt definieren und verschiedene Marktarten nennen können. die drei grundsätzlichen Marktformen nennen, die unterschiedlichen Einteilungsmöglichkeiten

Mehr

Inhalt. 7 Stillzeit 20 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit 21

Inhalt. 7 Stillzeit 20 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit 21 Inhalt MUTTERSCHUTZGESETZ 13 Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 14 1 Geltungsbereich 14 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes.. 14 Zweiter Abschnitt: Beschäftigungsverbote 16 3 Beschäftigungsverbote für

Mehr

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 27 Einleitung... 31 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S.

Mehr

Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung

Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung Anhang 1 Zusammenfassung arbeitsrechtlich relevante Gesetze und Verordnungen Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ArbZG (Arbeitszeitgesetz)

Mehr

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mehr

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel. GESETZE 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den

Mehr

Selbst aus einem Papagei kann man einen gelehrten Nationalökonom machen; er muss nur die beiden Worte Angebot und Nachfrage beherrschen

Selbst aus einem Papagei kann man einen gelehrten Nationalökonom machen; er muss nur die beiden Worte Angebot und Nachfrage beherrschen Selbst aus einem Papagei kann man einen gelehrten Nationalökonom machen; er muss nur die beiden Worte Angebot und Nachfrage beherrschen 2. Markt und Preis Begriff Markt o Unter Markt versteht man das Zusammentreffen

Mehr

Arbeitnehmerschutzrecht

Arbeitnehmerschutzrecht Arbeitnehmerschutzrecht Schutz der Arbeitnehmer in besonderen Situationen Schutz besonderer Personengruppen Die Grundrechte der Arbeitnehmer haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers

Mehr

Arbeitsschutzgesetze

Arbeitsschutzgesetze Beck`sche Textausgaben Arbeitsschutzgesetze Arbeitszeit, Ladenschluß, Sonntagsarbeit, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Erziehungsgeld, Schwerbehindertenrecht, Beschäftigtenschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Unterrichtsprotokoll Politik

Unterrichtsprotokoll Politik Das duale Ausbildungssystem Schule als Ausbildungsort Berufsschulabschluss und Berufsabschluss Unternehmen als Ausbildungsort Prüfungen Berufsbildungsgesetz Inhaltspunkte des Ausbildungsvertrages Die Pflichten

Mehr

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Informationen zum rechtlichen Rahmen der Arbeitszeitgestaltung

Mehr

Bedürfnis Bedarf Nachfrage

Bedürfnis Bedarf Nachfrage Wirtschaftskunde 2010 2011 Frau Dr. Jäpel Private Haushalte und Konsum Ökonomisches Handeln = wirtschaftliches Handeln Tendenziell unendliche Bedürfnisse Knappheit der Güter Lösung: Wirtschaften Spannungsverhältnis

Mehr

Herausgeber. TÜV Rheinland Akademie GmbH. Rechte. Copyright by TÜV Rheinland Akademie GmbH

Herausgeber. TÜV Rheinland Akademie GmbH. Rechte. Copyright by TÜV Rheinland Akademie GmbH Herausgeber TÜV Rheinland Akademie GmbH Rechte Copyright 2016, TÜV Rheinland Akademie GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes

Mehr

Merkblatt zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Merkblatt zur Neuregelung des Mutterschutzrechts Merkblatt zur Neuregelung des Mutterschutzrechts A. kurzer Überblick 1. Ziele Ziel der Reform ist es, auch weiterhin eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere

Mehr

ABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien

ABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien ABSCHLUSSBERICHT Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien IMPRESSUM Herausgeber: Bearbeitung: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße

Mehr

2 Die rechtlichen Grundlagen für das Sozialsystem. 2.1 Der soziale Arbeitsschutz

2 Die rechtlichen Grundlagen für das Sozialsystem. 2.1 Der soziale Arbeitsschutz 2 Die rechtlichen Grundlagen für das Sozialsystem 2.1 Der soziale Arbeitsschutz... beinhaltet gesetzliche Mindeststandards zum Schutz der AN vor körperlicher und seelischer Überforderung: - das Arbeitszeitgesetz,

Mehr

Herausgeber. TÜV Rheinland Akademie GmbH. Rechte. Copyright by TÜV Rheinland Akademie GmbH

Herausgeber. TÜV Rheinland Akademie GmbH. Rechte. Copyright by TÜV Rheinland Akademie GmbH Herausgeber TÜV Rheinland Akademie GmbH Rechte Copyright 2013, TÜV Rheinland Akademie GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes

Mehr

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Innerbetrieblich Die innerbetrieblichen Organe sollen ebenso wie die außerbetrieblichen Organe den Unternehmer bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit

Mehr

A. In Wohnhäusern privater Eigentümer beschäftigte Hauswarte

A. In Wohnhäusern privater Eigentümer beschäftigte Hauswarte A. In Wohnhäusern privater Eigentümer beschäftigte Hauswarte 1. Geltungsbereich, Begriffe 1 1.1 Persönlicher Geltungsbereich 1 1.2 Fachlicher Geltungsbereich 1 2. Einstellung, Vertrag, Befristungen 1 2.1

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis Arbeits- und Sozialrechts-Info Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis Stand: 6/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Rechte von schwerbehinderten Menschen Wer ist schwerbehindert? Nach

Mehr

Workshop 4: Arbeitsschutz zum Thema machen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen

Workshop 4: Arbeitsschutz zum Thema machen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Fachtagung am Dienstag, den 30. September 2014 Weshalb? Der demographische Wandel erreicht jede Branche - die Belegschaften werden immer älter Fehlende Fachkräfte

Mehr

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) (Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit

Mehr

Verzeichnis der Rechtsvorschriften

Verzeichnis der Rechtsvorschriften Verzeichnis der Rechtsvorschriften Anlage 1 1 Arbeitsschutzgesetz 1.1 Verordnungen auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes 1.1.1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 1.1.2 Baustellenverordnung 1.1.3

Mehr

Der Arzt als Arbeitnehmer

Der Arzt als Arbeitnehmer Der Arzt als Arbeitnehmer Rechte und Pflichten angestellter Ärzte und Psychotherapeuten 30. Januar 2019 Dr. Christoph T. Thies Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht christophthies@rugekroemer.de Hans-Henny-Jahnn-Weg

Mehr

Die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage

Die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage Markt und Absatz: Markt und Wettbewerb WS 2017/18 Kapitel 03 Angebot und Nachfrage, Lars Metzger 1 / 52 Kapitel 03 Die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage Markt und Absatz: Markt und Wettbewerb WS 2017/18

Mehr

Einführung in die. Regulierungsökonomie. Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Karsten Zippack, M.Sc.

Einführung in die. Regulierungsökonomie. Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Karsten Zippack, M.Sc. Einführung in die Regulierungsökonomie Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Karsten Zippack, M.Sc. Regulierungsökonomie Wiederholung Was sind Märkte und wie lassen sich diese

Mehr

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften und Regeln -Arbeitsschutzgesetz -Arbeitsstättenverordnung -Biostoffverordnung -Gefahrstoffverordnung

Mehr

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Wie viel Arbeit darf sein? Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Arbeitszeitgestaltung zum Vorteil für alle

Mehr

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Mutterschutz...

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Mutterschutz... Seite 1 von 5 06.06.2017 Gesetz Mutterschutzgesetz Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 grundlegend reformiert. Weitere

Mehr

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.

Mehr

Der Betriebsarzt informiert Ab tritt ein neues Mutterschutzgesetz Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft

Der Betriebsarzt informiert Ab tritt ein neues Mutterschutzgesetz Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft Betriebsärztlicher Dienst - Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg Der Betriebsarzt informiert Ab 01.01.2018 tritt ein neues Mutterschutzgesetz Das Gesetz zur Neuregelung

Mehr

Abschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe

Abschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe Einleitung An Jugendliche werden beim Wechsel von der Schule ins Erwerbsleben gerade im Baugewerbe zwangsläufig neue Anforderungen

Mehr

Technische Universität München. II. Theorie der Unternehmung. III. Markt- und Preistheorie

Technische Universität München. II. Theorie der Unternehmung. III. Markt- und Preistheorie Technische Universität München Teil B: Marktlehre theoretische Grundlagen I. Rationale Konsumwahl II. Theorie der Unternehmung III. Markt- und Preistheorie Aufbau: Markt- und Preistheorie 1. Einleitung

Mehr

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften für Nicht-ÖkonomInnen. Teil 4: Der Markt

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften für Nicht-ÖkonomInnen. Teil 4: Der Markt Einführung in die Wirtschaftswissenschaften für Nicht-ÖkonomInnen Teil 4: Der Markt Dieses Werk ist unter einem Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Mehr

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt

Mehr

SCHWANGER IM JOB. Informationen für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen

SCHWANGER IM JOB. Informationen für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen SCHWANGER IM JOB Informationen für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen * Weitergehende Informationen erhalten Sie in der Publikation Schwanger in Schule und Studium ** Die Erklärung ist jederzeit

Mehr

Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016

Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016 Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung

Mehr

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe Volkswirtschaftliche Grundbegriffe Bedürfnisse grenzenlos Bedarf Wunschliste Nachfrage Einkaufszettel Was bezeichnet man als Güter? alle Sachgüter, Dienstleistungen und Nutzungsrechte, die der Erfüllung

Mehr

Schwangerschaft, Mutterschutz & Gestaltung der Elternzeit

Schwangerschaft, Mutterschutz & Gestaltung der Elternzeit Schwangerschaft, Mutterschutz & Gestaltung der Elternzeit Rahmenbedingungen & Tipps zur Umsetzung Telefonvortrag am 25. April 2006 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de Elena de Graat work & life

Mehr

2010 Tage 2011 Tage Tage 2011 Tage. Betriebsrat vorhanden: Ja nein. Beanstandungen: Erwachsene ja nein Schwangere ja nein Jugendliche ja nein

2010 Tage 2011 Tage Tage 2011 Tage. Betriebsrat vorhanden: Ja nein. Beanstandungen: Erwachsene ja nein Schwangere ja nein Jugendliche ja nein Besichtigungsdatum: Dienststelle: Bearbeiter: Name: Telefon: E-Mail: Firma: Straße und Hausnummer: PLZ / Ort ArbStNr: Öffnungszeiten: von bis Samstags: von bis Erweiterte Öffnungszeiten an Werktagen (

Mehr

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen Übungsaufgaben zum Thema: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen Rechtsgrundlagen zur Arbeitssicherheit Aufgrund gesetzlicher Vorschriften und ihrer sozialen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur

Mehr

DAS NEUE MUTTERSCHUTZGESETZ

DAS NEUE MUTTERSCHUTZGESETZ DAS NEUE MUTTERSCHUTZGESETZ www.mediaserver.hamburg.de / Maxim Schulz EIN KURZER ÜBERBLICK 01.03.2018 Hamburg AGENDA 01 02 03 04 05 06 Für wen gilt das neue Gesetz? Schutzfristen Arbeitszeit Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Urlaub für Auszubildende

Urlaub für Auszubildende Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu

Mehr

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)

Mehr

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Spielregeln im Berufsleben einhalten Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,

Mehr

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Programmarbeit Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014 Checkliste /Datenerhebung Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Allgemeine Angaben Regionalstelle 06 - LUWG, Mainz Datum der Überprüfung: Ansprechpartner

Mehr

Zwischenprüfung. im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 23. November 2016

Zwischenprüfung. im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 23. November 2016 Landesdirektion Sachsen Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 23. November 2016 Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an! 3. Prüfungsgebiet

Mehr

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge 3. Offshore Symposium in Rostock 22. Februar 2017 Hannah Gaedeke Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abteilung Arbeits- und Tarifrecht

Mehr

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?

Mehr

Die Form der Umsetzung des Jahresarbeitszeitkontos ist in Absatz 2 geregelt:

Die Form der Umsetzung des Jahresarbeitszeitkontos ist in Absatz 2 geregelt: Jahresarbeitszeitkonto nach 4 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) Überarbeitung der Kommentierung Nach 4 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) kann mit den Mitarbeitern

Mehr

Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität

Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Die Regelung der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sind für die Beschäftigten von zentraler

Mehr

Mutterschutz. Mutterschutzfristen. (MuSchG, MuSchArbV)

Mutterschutz. Mutterschutzfristen. (MuSchG, MuSchArbV) Mutterschutz (MuSchG, MuSchArbV) Durch den gesetzlichen Mutterschutz genießen (werdende) Mütter und ihre Kinder besonderen Schutz vor Gefährdungen und gesundheitlichen Schädigungen am Arbeitsplatz. Dies

Mehr

Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt

Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Telearbeit und Homeoffice: Rechtliche Grundlagen und

Mehr

1. Kap. Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Rechtliche Grundlagen Fürsorgepflicht des AG 2

1. Kap. Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Rechtliche Grundlagen Fürsorgepflicht des AG 2 Inhalt I. Teil Arbeitszeitrechtliche Grundlagen der Dienstplangestaltung 1. Kap. Grundlagen zum Arbeitszeitrecht 1 1.1 Rechtliche Grundlagen 1 1.2 Fürsorgepflicht des AG 2 2. Kap. Definition von Arbeitszeit"

Mehr

Betriebstechnikausarbeitung Wirtschaft. Thomas Braunsdorfer

Betriebstechnikausarbeitung Wirtschaft. Thomas Braunsdorfer Betriebstechnikausarbeitung Wirtschaft Thomas Braunsdorfer Inhaltsverzeichnis 1 Wirtschaft... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Kreisläufe der Wirtschaft... 3 1.2.1 Geldkreislauf...3 1.2.2 Waren- (Güter-) und

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

BGYTW 2017 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE LF 12/1 KAPITEL 1

BGYTW 2017 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE LF 12/1 KAPITEL 1 1 SITUATIONEN AUF MONOPOLISTISCHEN UND OLIGOPOLISTI- SCHEN MÄRKTEN 1.1 Ursachen für monopolistische und oligopolistische Märkte 1.1.1 Wettbewerb und unternehmerische Zusammenarbeit 1.1.1.1 Bedeutung und

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung

Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung zwischen Umschulungsbetrieb Betriebsnummer: Firma: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: E-Mail: und dem/der Umzuschulenden Name: Vorname: Geburtsdatum: Geschlecht:

Mehr

Der Schutz der Familie und das Arbeitsrecht

Der Schutz der Familie und das Arbeitsrecht Dirk von Detten Der Schutz der Familie und das Arbeitsrecht 1/1/1= Inhaltsverzeichnis Seite Abkurzungsverzeichnis Literaturverzeichnis IX X 1 Problemstellung 1 1. Kapitel Die "Familie" s 2 Inhaltliche

Mehr

Pflichten der Versicherten

Pflichten der Versicherten apops fotolia.com 3. Pflichten der Versicherten Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten

Mehr

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer ä ki TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI 2014 und Österreichische Tierärztekammer 1 TIERÄRZTIN UND KIND STAND JULI 2014 Im Zusammenhang mit Schwangerschaften und der Geburt eines Kindes stellen sich immer

Mehr

Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I

Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I Thema Dokumentart Mikroökonomie: 2. Semester Vollzeit Aufgabensammlung Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I Aufgabe 1 Bezeichnen Sie die richtigen Aussagen. Das Menschenbild des Homo oeconomicus versteht

Mehr

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 1. Was versteht man unter mechanischen Gefährdungen am Arbeitsplatz? Absturz, stolpern, rutschen, stürzen erfasst/getroffen werden unkontrolliert

Mehr

Kanton Zug Reglement über die Jahresarbeitszeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Reglement über die Jahresarbeitszeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug 54.7 Reglement über die Jahresarbeitszeit Vom 9. November 005 (Stand. März 008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 0 und des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals

Mehr

Mikroökonomie: 1. Semester Vollzeit. Lösung zu der Aufgabensammlung. Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I

Mikroökonomie: 1. Semester Vollzeit. Lösung zu der Aufgabensammlung. Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I Thema Dokumentart Mikroökonomie: 1. Semester Vollzeit Lösung zu der Aufgabensammlung Lösung Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I Aufgabe 1 Bezeichnen Sie die richtigen Aussagen. Das Menschenbild des

Mehr

Soziale Mitbestimmung. Anke Kozlowski

Soziale Mitbestimmung. Anke Kozlowski Anke Kozlowski Themen 1. Die Einbettung 2. Die Systematik des 87 Betriebsverfassungsgesetzes 3. Die Gegenstände der sozialen Mitbestimmung 4. Die Durchsetzung der Mitbestimmung 1.1 Die Einbettung Bundesarbeitsgericht

Mehr

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer

Mehr

IK Ökonomische Entscheidungen und Märkte

IK Ökonomische Entscheidungen und Märkte IK Ökonomische Entscheidungen und Märkte LVA-Leiterin: Ana-Maria Vasilache Einheit 6/II: Monopol (Kapitel 10) Marktformen Die Marktform beeinflusst das Verhalten und die Angebotsentscheidung der Unternehmung:

Mehr

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute www.kiehl.de Beck Dippold Wachtler Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute 240 Prüfungsaufgaben mit Lösungen 2. Auflage Vorwort Mit den Prüfungsklassikern erhalten angehende

Mehr

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - externe Organisation

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - externe Organisation Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - externe Organisation Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

Mehr

Telearbeit - Arbeitsvertragliche Regelungen

Telearbeit - Arbeitsvertragliche Regelungen Arbeitszeit bei alternierender Telearbeit: Die zu leistende Arbeitszeit für die zu erledigenden Arbeitsaufgaben ist die tarifvertraglich/arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit.

Mehr

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz TK Lexikon Arbeitsrecht Arbeitszeit Arbeitszeit HI520312 Zusammenfassung LI1096996 Begriff Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.

Mehr

Ausbildung Aktiv Wirtschaft und Soziales

Ausbildung Aktiv Wirtschaft und Soziales Ulrike Weber Ausbildung Aktiv Wirtschaft und Soziales 4. Auflage Bestellnummer 34901 Inhaltsverzeichnis 1. Eintritt in das Berufsleben Entscheidungsvoraussetzungen......... 3 Anforderungen der Arbeitswelt........

Mehr

Mutterschutzgesetz was ist neu?

Mutterschutzgesetz was ist neu? Mutterschutzgesetz was ist neu? Mutterschutzgesetz was ist neu? 1. Ziele des neuen Mutterschutzrechts 2. Neue Struktur 3. Geschützte Personengruppen 4. Gesundheitsschutz Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

Mehr

Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt

Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Seite: 1 Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt (Vortrag bei der Arbeitnehmerkammer, Bremen) Wie kann die Umsetzung in der Praxis funktionieren? (Der Vortrag

Mehr

Volkswirtschaftslehre - Übungsklausur 1 80 Minuten

Volkswirtschaftslehre - Übungsklausur 1 80 Minuten Kopieren nicht gestattet! Volkswirtschaftslehre - Übungsklausur 1 Box 11 (1.1) VWL (1.1) Volkswirtschaftslehre - Übungsklausur 1 80 Minuten Markt und Preise Aufgabe 1 Unter Wirtschaften versteht man planvolle

Mehr

Markt als Steuerungsmechanismus

Markt als Steuerungsmechanismus 1 Markt als Steuerungsmechanismus 2 Nachfrage der privaten Haushalte Die individuellen Nachfrage eines privaten Haushalts nach einem Gut ist abhängig: vom Preis des Gutes (p 1 ) vom Preis anderer Güter

Mehr

MERKBLATT GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN 1. ALLGEMEINE FRISTEN ( 622 ABS. 1 BIS 3 BGB) Recht und Steuern

MERKBLATT GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN 1. ALLGEMEINE FRISTEN ( 622 ABS. 1 BIS 3 BGB) Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN Wer einem Arbeitnehmer wirksam kündigen will, muss die dafür geltenden Kündigungsfristen einhalten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die dafür

Mehr

Rogall 2013 Prof. Dr. Holger Rogall

Rogall 2013 Prof. Dr. Holger Rogall Prof. Dr. Holger 10.1 Funktionen des Preismechanismus 10.2 Preisbildung auf unterschiedlichen Märkten 10.3 Mögliche Folgen staatlicher Eingriffe 10.4 Kritik Preisbildung in der Realität Ziel: Kennen lernen

Mehr

Arbeitsschutzgesetze 2015

Arbeitsschutzgesetze 2015 Beck`sche Textausgaben Arbeitsschutzgesetze 2015 Textausgabe mit Verweisungen, Sachverzeichnis und einer Einführung 56. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN

Mehr

ARBEITSRECHT. Referent: Martin Umlauff

ARBEITSRECHT. Referent: Martin Umlauff ARBEITSRECHT Referent: Martin Umlauff ABSCHLUSS DES ARBEITSVERTRAGS FORM UND ZUSTANDEKOMMEN DES ARBEITSVERTRAGS Schriftform nicht erforderlich (Ausnahme: befristeter Arbeitsvertrag, Wettbewerbsverbot),

Mehr

Leseprobe aus "Mutterschutz & Karenz" 2. Auflage Mai 2012

Leseprobe aus Mutterschutz & Karenz 2. Auflage Mai 2012 Vorwort Eine Schwangerschaft bringt für DienstnehmerInnen und Dienstgeber zahlreiche Verpflichtungen aber auch Rechte mit sich. Wie komplex die Rechtsmaterie rund um die Geburt eines Kindes geworden ist,

Mehr

BGYTW 2015 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE LF 12/1 KAPITEL 1

BGYTW 2015 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE LF 12/1 KAPITEL 1 1 SITUATIONEN AUF MONOPOLISTISCHEN UND OLIGOPOLISTI- SCHEN MÄRKTEN 1.1 Ursachen für monopolistische und oligopolistische Märkte 1.1.1 Wettbewerb und unternehmerische Zusammenarbeit 1.1.1.1 Bedeutung und

Mehr

DGUV Lernen und Gesundheit Arbeitsschutz im Betrieb

DGUV Lernen und Gesundheit Arbeitsschutz im Betrieb DGUV Lernen und Gesundheit Arbeitsschutz im Betrieb Hintergrundinformationen für die Lehrkraft Schwerpunkt Prävention Um Arbeitsplätze so sicher und gesund wie möglich zu gestalten, sind vielerlei Anstrengungen

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

Reglement über die Jahresarbeitszeit

Reglement über die Jahresarbeitszeit 54.7 Reglement über die Jahresarbeitszeit vom 9. November 005 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 0 und des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom. September 994 (Personalgesetz)

Mehr