REFERENTEN: Dr. Dennis Voigt, Markus Faust MELCHERS, FRANKFURT AM MAIN Business-Frühstück Keine Website ohne Datenschutz
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1 REFERENTEN: Dr. Dennis Voigt, Markus Faust MELCHERS, FRANKFURT AM MAIN Business-Frühstück Keine Website ohne Datenschutz BIEG Hessen / IHK Offenbach am Main 06. Februar 2014
2 Gliederung Datenschutzerklärung Datenschutz bei Telemedien Werbung per Telefon/ / SMS/ MMS/ Fax Beschäftigtendaten Tracking Tools Google Analytics/ Adobe Analytics/ PIWIK Cookies Social Media-Buttons Der Datenschutzbeauftragte als Freund und Helfer Dr. Dennis Voigt Markus Faust
3 Allgemein Website ist idr Telemediendienst, da elektronischer Informations- und Kommunikationsdienst Umfassende Informationspflichten, 5 TMG siehe hierzu: Dr. Dennis Voigt Markus Faust
4 Allgemein - Abgrenzung TMG/BDSG - TMG: personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzung eines Informations- und Kommunikationsdienstes erhoben werden BDSG: alle sonstigen personenbezogenen Daten (vorbehaltlich vorrangiger Spezialnormen) Problem: Inhaltsdaten Online-Erfüllung: Immer TMG Offline-Erfüllung: TMG für den Bestellvorgang BDSG für die Lieferung Dr. Dennis Voigt Markus Faust
5 Allgemein - Anwendungsbereich TMG/BDSG international - Kollisionsnormen sind gesetzesspezifisch Für das TMG: Herkunftslandprinzip, 3 TMG Ausnahme: Datenschutz, 3 Abs. 3 Nr. 4 TMG Kollisionsnormen: 1 Abs. 3 BDSG: Betreiber hat Sitz in der EU: ausländisches Datenschutzrecht, es sei denn Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung erfolgt durch Niederlassung in Deutschland Betreiber der Website hat keinen Sitz in der EU: deutsches Datenschutzrecht gilt uneingeschränkt Dr. Dennis Voigt Markus Faust
6 Datenschutzerklärung 13 TMG Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Dr. Dennis Voigt Markus Faust
7 Datenschutzerklärung Inhaltlich: Betreiber muss informieren über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten Datenverarbeitung außerhalb der EU Automatisierte Datenverarbeitung, die eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht oder eine Datenverarbeitung vorbereitet Dr. Dennis Voigt Markus Faust
8 Datenschutzerklärung Formell: Information muss Zu Beginn des Nutzungsvorgangs erfolgen, es sei denn eine derartige Unterrichtung ist bereits erfolgt Inhalt der Unterrichtung muss jederzeit abrufbar sein Mehr zum Datenschutzhinweis: Dr. Dennis Voigt Markus Faust
9 Datenschutz bei Telemedien Grundsatz: Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur bei Einwilligung oder gesetzlicher Erlaubnis Dr. Dennis Voigt Markus Faust
10 Datenschutz bei Telemedien Betreiber darf: Alle Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind, 14 Abs. 1 TMG (Bestandsdaten) Bestandsdaten zu bestimmten Zwecken Aufsichtsbehörden mitteilen, 14 Abs. 2 TMG Alle Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die erforderlich sind, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten) Dr. Dennis Voigt Markus Faust
11 Datenschutz bei Telemedien Sonderregelungen für Zusammenführung von Nutzungsdaten verschiedener Telemedien zu Abrechnungszwecken Abrechnungsdaten Nutzungsprofile zum Zweck der Werbung, bedarfsgerechten Gestaltung oder Marktforschung Pseudonymisiert Hinweis auf Widerspruchsrecht in Datenschutzerklärung Verbot der Depseudonymisierung Übermittlung anonymisierter Nutzungsdaten für Marktforschungszwecke Dr. Dennis Voigt Markus Faust
12 Praktikerseminar Direktmarketing Datenschutzrecht in Telemedien Deshalb: grundsätzlich Einwilligung erforderlich, 13 Abs. 2 TMG: Bewusst und eindeutig erteilt Nutzer auf Widerrufsrecht hingewiesen Nutzer kann Inhalt der Einwilligung und Hinweis zum Widerrufsrecht jederzeit abrufen Nutzer kann Einwilligung jederzeit widerrufen Einwilligung protokolliert Dr. Dennis Voigt Markus Faust
13 Datenschutz in Telemedien Einwilligung inhaltlich: Hinweis auf Zweck der Erhebung/Verarbeitung/Nutzung/Folgen der Verweigerung Bei besonderen personenbezogenen Daten muss Einwilligung ausdrücklich auf diese bezogen sein Angemessen und transparent Problem: LG Leipzig, wrp 2011, 1220 zu Werbezwecken Anwendungsempfehlungen des Düsseldorfer Kreises aus Dezember 2013 Dr. Dennis Voigt Markus Faust
14 Werbung per Telefon/ /SMS/MMS/Fax Zulässigkeit der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken richtet sich nach BDSG/TMG Zulässigkeit der Nutzung von Kommunikationskanälen zu Werbezwecken richtet sich nach BGB/UWG Dr. Dennis Voigt Markus Faust
15 Werbung per Telefon/ /SMS/MMS/Fax 7 UWG Unzumutbare Belästigungen (1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht. (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen 1. bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht; 2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung, 3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder 4. bei Werbung mit einer Nachricht, Dr. Dennis Voigt Markus Faust
16 a) bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder b) bei der gegen 6 Absatz 1 des Telemediengesetzes verstoßen wird oder in der der Empfänger aufgefordert wird, eine Website aufzurufen, die gegen diese Vorschrift verstößt, oder c) bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. 3) Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn 1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat, 2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet, 3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und 4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Dr. Dennis Voigt Markus Faust
17 Veröffentlichung von Beschäftigtendaten Bei Beamten: BVerwG 2 B 131/07 Veröffentlichung des Namens, Zuständigkeitsbereichs, Telefonnummer und -Adresse unterliegt alleiniger Entscheidungsgewalt des Dienstherren Im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis Uneingeschränkt zulässig, soweit gesetzlich zwingende Angaben erfüllt werden müssen Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung der Arbeitspflicht erforderlich ist Bspw. Name und Telefonnummer von Außendienstmitarbeitern Veröffentlichung von Fotos nur mit Zustimmung des Beschäftigten Erlischt mit Ausscheiden aus dem Unternehmen, LAG Hessen, 19 SaGa 1480/11 Dr. Dennis Voigt Markus Faust
18 Tracking Tools - insbesondere Google Analytics/Adobe Analytics Erstellen von Nutzungsprofilen nach 15 Abs. 3 TMG nur bei Nutzung eines Pseudonyms zulässig IP-Adresse ist personenbezogenes Datum (streitig) Problem: Übermittlung von IP-Adressen in die USA genügt datenschutzrechtlichen Anforderungen (wohl) nicht, selbst wenn IP-Adressen in den USA gekürzt werden Empfehlung der Bayerischen Datenschutzaufsicht für Google Analytics/Adobe Analytics Dr. Dennis Voigt Markus Faust
19 Tracking Tools - insbesondere Google Analytics/Adobe Analytics Vertrag zur ADV mit Google Analytics/Adobe Analytics Implementierung der Funktion_anonymizelp (bei Google Analytics) Ergänzung Datenschutzhinweis Implementierung von Widerspruchsmöglichkeiten Alternative: PIWIK Dr. Dennis Voigt Markus Faust
20 Cookies Hinweispflicht aus 13 Abs. 1 TMG, wenn Automatisiertes Verfahren Welches eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht oder eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet Dr. Dennis Voigt Markus Faust
21 Cookies Cookie-Richtlinie: 2009/136/EG: führt Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2002/58/EG ein: Art. 5 Abs /58/EG: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann. Problem: Umsetzung in deutsches Recht bisher nicht erfolgt Unmittelbare Anwendbarkeit fraglich Dr. Dennis Voigt Markus Faust
22 Social Media Plugins Plugins sind Präsenz des Social Media Anbieters auf eigener Website Über die Plugins erheben die Social Media Betreiber personenbezogene Daten unter Umständen aller Nutzer (IP-Adresse) Erfordert grundsätzlich Hinweis in Datenschutzerklärung und streng rechtlich betrachtet Einwilligung des Nutzers Einwilligungserfordernis in der Praxis kaum umsetzbar Ergänzung der Datenschutzerklärung mit Texten der Social Media Anbieter Dr. Dennis Voigt Markus Faust
23 DSB als Freund und Helfer DSB ist zu bestellen wenn Automatisierte Datenverarbeitung durchgeführt Ausnahme: höchstens 9 Personen ständig damit beschäftigt Rückausnahme: Vorabkontrolle oder Geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet Bei nicht automatisierter Verarbeitung: wenn mindestens 20 Personen damit betraut sind Nach Bestellung des DSB entfällt die Meldepflicht vor automatischer Datenverarbeitung Dr. Dennis Voigt Markus Faust
24 DSB als Freund und Helfer Aufgaben: Hinwirkung auf die Einhaltung des BDSG und anderer Vorschriften im Datenschutz Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen Schulung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Personen durch geeignete Maßnahmen Erstellung und Aufbewahrung des internen Verfahrensverzeichnisses Bereitstellung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses an Dritte in geeigneter Weise Erarbeitung der technisch-organisatorischen Maßnahmen Dr. Dennis Voigt Markus Faust
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Markus Faust Rechtsanwalt Dr. Dennis Voigt Rechtsanwalt MELCHERS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb Darmstädter Landstraße Frankfurt Dr. Dennis Voigt Markus Faust
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