Informationsveranstaltung der Regierung von Oberbayern am 29. November 2013 in Erding Interkommunale Zusammenarbeit
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- Inken Gärtner
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1 Informationsveranstaltung der Regierung von Oberbayern am 29. November 2013 in Erding Interkommunale Zusammenarbeit Interkommunale Zusammenarbeit unter den Blickwinkel der Umsatzbesteuerung - Sachstandsbericht Johann Kronauer Finanzreferent,
2 Neue BFH-Rechtsprechung BFH-Rechtsprechung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: BFH vom (VR10-09), Aufstellung von Automaten in Universitäten BFH vom (VR1-11), Überlassung von Pkw-Stellplätzen in Tiefgaragen auf hoheitlicher Grundlage BFH vom (VR41/10), entgeltliche Überlassung einer Sporthalle an private Nutzer sowie an Nachbargemeinden für den Schulunterricht Zurückverweisung an das Sächsische FG: Übernahme der BFH-Rechtsprechung Das Urteil vom beinhaltet zwei Kernprobleme: Richtlinienkonforme Auslegung der Unternehmereigenschaft einer jur. Person d. öffentlichen Rechts nach der EU-MwSt-Systemrichtlinie Klarstellung, dass die sog. Beistandsleistungen, die zwischen Kommunen erbracht werden, steuerpflichtig sind. 2
3 Neue BFH-Rechtsprechung Unternehmereigenschaft Kommune öffentlich-rechtlicher Grundlage Unternehmereigenschaft liegt vor, wenn die Behandlung als Nicht-Unternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Nach der EuGH-Rechtsprechung sind größere Wettbewerbsverzerrungen nur dann zu verneinen, wenn die Behandlung öffentl. Einrichtungen als Nicht- Steuerpflichtige lediglich zu unbedeutenden Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Für diese Beurteilung ist auf den potentiellen (nicht konkreten) Wettbewerbsmarkt abzustellen. privatrechtlicher Grundlage In diesem Fall liegt immer wirtschaftliche Tätigkeit vor. Konsequenz: Bei richtlinienkonformer Auslegung des Unternehmerbegriffs werden mehr Leistungen der Städte und Gemeinden der Umsatzbesteuerung unterliegen. 3
4 Neue BFH-Rechtsprechung Reaktion der Finanzverwaltung // (noch) keine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt // Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe IMK hat mit Beschluss vom 30.5./ // BFH-Rechtsprechung wird im Hinblick auf die bedeutsame interkommunale Zusammenarbeit mit Sorge zur Kenntnis genommen // Appell an Finanzministerkonferenz (FMK) nach Lösungsansätzen zu suchen Ergebnis der FMK // Herbst 2012: Ablehnung Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und Gründung einer länderoffenen Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene // April 2013: Erneute Ablehnung einer Veröffentlichung der BFH-Urteile + Verhandlungsauftrag mit den kommunalen Spitzenverbänden // Seit April 2013: Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen 4
5 Neue BFH-Rechtsprechung Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände an den Gesetzgeber: Kommunale Beistandsleistungen - Anpassung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie - Umsatzsteuerbefreiung für interkommunale Kooperationen, die in Eigenregie steuerfrei wären, Übernahme der Grundsätze für nicht ausschreibungspflichtige Inhouse-Vergabe Umsetzung der BFH-Rechtsprechung nur im Umsatzsteuerrecht - Beibehaltung des Betrieb gewerblicher Art (BgA) 4 KStG - Übertragung der Unternehmereigenschaft aus dem Umsatzsteuerrecht hätte negative ertragssteuerliche Folgen (Körperschaftssteuer) Großzügige Übergangsregelungen - umfangreiche steuerliche Prüfung innerhalb der Kommune notwendig - Anpassung von Verträgen notwendige (schwierige Nachverhandlungen) Angemessene Nichtaufgriffsgrenzen - mögliche Anlehnung an die Kleinunternehmergrenze ( EUR) zu niedrig! EU-Richtlinie für die Besteuerung der öffentlichen Hand - Frühzeitige politische Intervention erforderlich! 5
6 Aktueller Sachstand Es gibt noch keine Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe von Bund, Länder und Kommunen (Berichtsentwurf für Anfang 2014 angekündigt) Es zeichnet sich ab, dass die neue Rechtsprechung nicht vor dem Jahr 2019 umzusetzen ist Ausnahme: Kommune beruft sich auf die Rechtsprechung Die Kommune unterliegt dann insgesamt der neuen Rechtsprechung! Konkretisierung der Regelungen aus der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie durch den nationalen Gesetzgeber notwendig! Möglicher Lösungsansatz: Änderung des 2 III UStG in Anlehnung an den Inhouse-Ansatz aus dem Vergaberecht 6
7 Aktueller Sachstand Kompensationsdebatte Es ist fraglich, ob die bislang diskutierten Modelle (z.b. Refund- Systeme, Erhöhung des Kommunalanteil an der Umsatzsteuer) die gewünschten Entlastungen bringen. 7
8 Konsequenzen für interkommunale Kooperationen Im Falle einer Konkretisierung des nationalen Umsatzsteuerrechts in Anlehnung an den Inhouse-Ansatz würde eine Vielzahl von interkommunalen Kooperationen nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen Bedeutet die Umsatzsteuerpflicht das Aus für die IKZ? Die Besteuerung ist ein wichtiges, aber nicht allein entscheidendes Kriterium (Vorsteuerabzug wirkt auch dämpfend). Qualitative Vorteile dürfen nicht unberücksichtigt bleiben! Offenes und faires Miteinander zwischen den Vertragsparteien. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollten beide Varianten abbilden Mitaufnahme von Umsatzsteuerklauseln in die Kooperationsverträge Beispiel: Für den Fall, dass die Finanzverwaltung eine Umsatzsteuerpflicht des vereinbarten Preises/Entgeltes erkennt, ist die Stadt/Gemeinde berechtigt, zusätzlich die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen 8
9 Reform der Mehrwertsteuer im öffentlichen Sektor Auf EU-Ebene werden derzeit folgende Reformoptionen diskutiert: Vollbesteuerung der öffentlichen Hand z.b. alle entgeltlichen und ggf. entgelt-unabhängigen Leistungen der Kommune EU-weites Erstattungssystem innerhalb des MwSt-Systems Vorsteuerabzug für alle öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Erbringer von dem Gemeinwohl dienenden Leistungen Streichung von Art. 13 MwSt-System-Richtlinie und ggf. Ausdehnung der Steuerbefreiungen nach Art Gezielte Herausnahme von Sektoren z.b. Abfallwirtschaft, Postdienstleitungen Punktuelle Änderungen der geltenden Vorschriften z.b. Streichung spezieller Steuerbefreiungen für die öffentliche Hand 9
10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Tel
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