01/ 53/2014 Beigeordneter Hintzsche
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1 01/ 53/2014 Beigeordneter Hintzsche Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und FDP: Düsseldorf - eine Stadt der inklusiven Bildung Frage 1: Im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wurde die Kooperation der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen durch eine verbindliche Zusammenarbeit neu geordnet. Wie sehen die Erfahrungen hierzu aus und auf welche Weiterentwicklungen können sich Eltern und Kinder einstellen? Die integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf definiert die Gestaltung von verlässlichen Kooperationsstrukturen von Tageseinrichtungen und Grundschulen als einen zentralen Handlungsansatz. Dies entspricht auch dem gesetzlichen Auftrag zur Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, um den Übergang der Kinder in die Grundschule zu erleichtern ( 14 Kibiz). Die Kooperation der Kitas und Grundschulen ist in der Bildungsregion Stadt Düsseldorf systematisch geregelt. Seit 2010 arbeiten sie in 48 Kooperationsverbünden zusammen. Diese treffen sich in der Regel zwei- bis viermal jährlich zu festgelegten Terminen. Absprachen und Vereinbarungen werden protokolliert. Eine Übersicht über die Aktivitäten aller Kooperationsverbünde wird vom Regionalen Bildungsbüro der Landeshauptstadt Düsseldorf erstellt, so dass alle Kooperationspartner voneinander lernen können. Eine Steuerungsgruppe aus den Amtsleitungen für Jugend, Kultur und Schule organisiert gemeinsam mit Schulaufsicht und Regionalem Bildungsbüro Fachtagungen zu den in den gemeinsamen Empfehlungen vom Ministerium für Schule und Weiterbildung und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport benannten Bildungsschwerpunkten. Darüber hinaus begleitet und unterstützt sie die Arbeit vor Ort. Hier werden zusätzlich standortbezogene Fragen zur gegenseitigen Hospitation, zur Elternberatung, zu gemeinsamen Erziehungsschwerpunkten, Projekten und Feiern geklärt. Jeder der 48 Kooperationsverbünde hat eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner benannt, die/der in enger Verbindung zur Steuerungsgruppe steht; dadurch wird eine verbindliche, zielführende und adressatengerechte Begleitung des Übergangs Kita - Schule sichergestellt. Zur Projektarbeit der Kooperationsverbünde zwei Beispiele: Die GGS Richardstraße und benachbarte Kitas (Kooperationsverbund Eller-Nord/ Lierenfeld) führen regelmäßigen gemeinsamen Sportunterricht durch und nutzen gemeinsam Angebote außerschulischer Partner. Seite 1 von 5
2 Die Heinrich-Heine-Schule und benachbarte Kitas (Kooperationsverbund Heerdt) veranstalten gemeinsam den Besuch von Aufführungen, erstellen Zirkusprojekte, gemeinsame Martinsveranstaltungen und einen gemeinsamen Nikolausmarkt. Darüber hinaus besuchen Schulkinder die Kitas und lesen dort vor. Regelmäßig werden alle Tageseinrichtungen und Grundschulen nach der Zufriedenheit mit den bestehenden Kooperationen befragt. Das Funktionieren der Kooperation bezeichnet die überwiegende Mehrheit der Befragten als gut oder sogar als sehr gut. Von dieser guten Entwicklung verlässlicher Kooperationsstrukturen im Übergang von Tageseinrichtungen und Grundschulen profitieren alle Düsseldorfer Kinder unmittelbar. Die nun geschaffenen Strukturen gilt es zu verstetigen und sukzessive, abgestimmt auf konkrete Bedarfslagen und Möglichkeiten vor Ort, um weitere Partnerinnen und Partner aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Kultur, Sport und Gesundheit zu erweitern. Demnächst wird es eine langfristige Themenplanung mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Kooperationsverbünde geben. Dabei werden die Bildungsschwerpunkte und das Grundsatzthema Inklusion im Vordergrund stehen. In den Bereichen gemeinsam entwickelte Formen der Elternberatung gemeinsame Elterntrainings und enge Absprachen in Erziehungsfragen, besonders im Dreieck Eltern, Jugendhilfe und Schule arbeiten einige Kooperationsverbünde bereits gut zusammen. Die übrigen werden sich zukünftig verstärkt mit diesen Themenbereichen auseinander setzen. Frage 2: Welche Schritte sind bereits bezüglich der Inklusion von Schülerinnen und Schülern durch die beteiligten Fachbereiche vereinbart, und wie sieht die zeitliche Planung aus? In Düsseldorf stieg in den letzten Jahren die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schulen kontinuierlich. Bereits seit mehreren Jahren werden in allen Schulformen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beschult. Auf dem Weg zur schulischen Inklusion bereitet die Landeshauptstadt Düsseldorf dementsprechend alle notwendigen Schritte vor, um zunächst das Gemeinsame Lernen in allen allgemeinen Schulen auszuweiten. Um den Eltern darüber hinaus die Wahlfreiheit bezüglich einer Beschulung ihrer Kinder in einer Förder- oder einer allgemeinen Schule weiterhin zu ermöglichen, erarbeitet das Schulverwaltungsamt gemeinsam mit der Schulaufsicht und Vertreterinnen und Vertretern der Förderschulen Vorschläge zu schulorganisatorischen Maßnahmen. Um ein möglichst flächendeckendes und wohnortnahes Angebot an barrierefreien Schulgebäuden verschiedener Schulformen zu schaffen, wird das entwickelte Konzept Barrierefreie Schulen Düsseldorf weiterhin sukzessive umgesetzt. Seite 2 von 5
3 Daneben werden die entsprechenden Vorgaben zur Barrierefreiheit bei allen Neu und Umbauten sowie Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Ein Konzept, wie darüber hinaus gehende Bedarfe, die sich aus der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern ergeben, gedeckt werden können, befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Der Qualitätszirkel Inklusion als multiprofessionell besetztes Fachgremium unterstützt den Umsetzungsprozess in den Schulen. Zielsetzung ist, den Dialog aller Beteiligten zu sichern und in einem abgestimmten, nachhaltigen Prozess die Entwicklung einer inklusiven Bildungslandschaft zu unterstützen. Der Qualitätszirkel Inklusion berichtet regelmäßig der Bildungskonferenz der Bildungsregion Stadt Düsseldorf, die ihrerseits Handlungsempfehlungen an Entscheidungsträger ausspricht. So wurden beispielsweise folgende vordringliche Themen vom Qualitätszirkel Inklusion ausgewählt und in der Bildungskonferenz im Mai 2013 vorgestellt: Unterrichtsgestaltung durch Differenzierung Gemeinsame Projekte zwischen Förderschule und allgemeiner Schule Beratung und Begleitung von Schulen in Düsseldorf auf dem Weg zur Inklusion Bildungsdokumentation/Bildungspass Der Qualitätszirkel Inklusion kümmert sich seitdem sukzessive um die Bearbeitung dieser Themen und wird erste Ergebnisse den Mitgliedern der Bildungskonferenz in der nächsten Sitzung am 12. Mai 2014 präsentieren. Eine weitere Informationsveranstaltung für Düsseldorfer Schulen zum Thema Inklusion ist für den geplant. Um den Prozess der schulischen Inklusion in der Landeshauptstadt Düsseldorf transparent zu gestalten, ist auf den Seiten des Schulverwaltungs- und Schulamtes eine neue Internetseite entstanden. Eltern, pädagogische Fachkräfte, Schulen und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Internetseite über den aktuellen Stand der schulischen Inklusion und über wichtige Beratungsangebote im Schulbereich in Düsseldorf informieren. Innerhalb des Schulamtes für die Landeshauptstadt Düsseldorf werden Beratungen für Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Kindertageseinrichtungen sowie Eltern durch die Inklusionskoordinatorinnen und beauftragten Lehrerinnen und Lehrer durchgeführt. Frage 3: Wie sehen die Feststellungsverfahren für Kinder und Jugendliche in den Bildungseinrichtungen der Jugendhilfe und Schule aus, und wie werden die Verfahren zeitlich, inhaltlich, organisatorisch und qualitativ aufeinander abgestimmt? Rechtliche Grundlage zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in NRW ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (Kinderbildungsgesetz KiBiz). Seite 3 von 5
4 Im Besonderen definiert hier 8 KiBiz den Auftrag einer integrativen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Zur Finanzierung des erhöhten Aufwandes integrativer Bildungs- und Erziehungsarbeit und zur Sicherstellung eines notwendigen Qualitätsstandards sieht das KiBiz eine erhöhte Kindpauschale vor. Darüber hinaus fördert der Landschaftsverband Rheinland seit dem den Ausbau der Inklusion in Kindertageseinrichtungen im Rahmen einer freiwilligen Kindpauschale. Kinder mit einer wesentlichen Behinderung werden in heilpädagogischen Gruppen, integrativen Gruppen oder als Einzelintegration in einer Kindertagesstättengruppe einer wohnortnahen Tagesstätte betreut. Während die Kinder für heilpädagogische und integrative Gruppen durch bereits bestehende Förderaktivitäten (Frühförderung, ambulante Therapien, etc) sehr gezielt für diese Gruppenformen angemeldet werden, erfolgt ein Feststellungsverfahren im Rahmen der Einzelintegration überwiegend während des ersten Betreuungsjahres in der Tagesstätte. Häufig werden tiefgreifendere Entwicklungsrückstände von Kindern, die ihre Teilhabe am Alltag und ihre Entwicklungsmöglichkeiten deutlich behindern, erst im Kontext veränderter Anforderungen aus Gruppenstrukturen, Regelwerken und durch die gezielten Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte, deutlich. In diesen Fällen stimmen die pädagogischen Fachkräfte, Sorgeberechtigte und Fachberatungen gemeinsam eine Strategie zur weitergehenden Diagnostik ab, um im Folgenden die Beantragung und Einleitung aller notwendigen Unterstützungs- und Fördermaßnahmen im Rahmen der vorschulischen Betreuung einzuleiten. Die Verfahrensabläufe hierzu sind den Fachkräften und Fachberatungen bekannt. Es gibt Abstimmungen mit den beteiligten Institutionen und Behörden, insbesondere dem Amt für Soziale Sicherung und Integration, dem Gesundheitsamt sowie dem Landschaftsverband Rheinland. In den letzten Jahren konnte so ein kontinuierlicher Ausbau der Einzelintegration in den Düsseldorfer Kindertageseinrichtungen erreicht werden. Während im Kitajahr 2005/2006 als Zielmarke die Realisierung von 20 Plätzen gesetzt wurde, werden im Kindergartenjahr 2013/2014 aktuell zum Stichtag gesamtstädtisch 105 Kinder mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung in Einzelintegration gefördert. Ein weiterer Ausbau wird angestrebt. Wurde das Antrags- und Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erfolgt im Einzelfall eine heilpädagogische Diagnostik, die als interdisziplinärer Prozess in einer pädagogischen Bildungs- und Förderplanung der Kindertageseinrichtung mündet. Hierbei können Eltern und Kindertagesstätten durch eine interdisziplinäre Fachgruppe beraten, begleitet und in der Alltagsgestaltung unterstützt werden, um mögliche, die Inklusion verhindernde Barrieren zu beseitigen und ihre Teilhabe bestmöglich zu befördern. Seite 4 von 5
5 Der Entwicklungsverlauf wird in der Kindertageseinrichtung fortlaufend dokumentiert. Er ergänzt die in 5 Kinderbildungsgesetz festgeschriebene, verpflichtende Bildungsdokumentation, die mit den Eltern besprochen und ihnen zum Abschluss zur weiteren Nutzung, insbesondere zur Kommunikation mit der aufnehmenden Grundschule, übergeben wird. Zu Beginn des letzten Betreuungsjahres in der Kindertageseinrichtung werden alle Eltern von Kindern mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung zu einem gemeinsamen Informationsabend zum Thema des Überganges von der Kita in die Grundschule mit ihren unterschiedlichsten Gestaltungsformen eingeladen. Beteiligt sind Institutionen der Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe, Vertreter der unterschiedlichen Förderschulen in Düsseldorf, die Schulräte der Grundschulen und die Fachberater des Gemeinsamen Unterrichts in Düsseldorf. Gemeinsame Übergangsgespräche der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen mit Lehrern von Förder- und Grundschulen sind im Rahmen der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes (AO-SF) üblicher Standard, sofern die Sorgeberechtigten diesen zustimmen. Das Jugendamt hat eine Fortbildungsreihe Inklusion mit dem Ziel entwickelt, das Wissen zum Thema Inklusion zu erweitern. Zwanzig Erzieherinnen und Erzieher nehmen an diesem Pilotprojekt teil. Die Testphase läuft bis zum 1. Quartal Mit Beginn der Schulpflicht können in der Regel die Erziehungsberechtigten und in Ausnahmefällen die allgemeine Schule einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen ( 19 (7) Schulgesetz NRW). Mit der Anmeldung der im kommenden Schuljahr schulpflichtigen Kinder werden die Eröffnungsanträge bis ca eines Jahres bei der Schulaufsicht eingereicht. Sowohl für den begründeten Eröffnungsantrag als auch später für das pädagogische Gutachten werden mit Zustimmung der Eltern die Kindertageseinrichtungen gebeten, Berichte über ihre Einschätzung des individuellen Lern- und Leistungsverhalten sowie des Sozialverhaltens der Kinder einzureichen. Die erforderlichen Beobachtungen der Kinder im pädagogischen Umfeld und/oder die Durchführung weiterer Testverfahren werden im Regelfall vor Ort in den Kitas durchgeführt. Seite 5 von 5
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