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1 Stand : März Seite 1 Datenvergleich Gemeinde Kromsdorf Stadt Weimar (Zusammenstellung für eine Bürgerinformation) Vergleich Gemeinde Kromsdorf Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße Stadt Weimar Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden sollen zu Einheits- oder Landgemeinden fortentwickelt werden. Aussage Leitbild Zukunftsfähiges Thüringen (Beschluss durch Landesregierung Dezember 2015) Um gewachsene Strukturen und die damit verbundenen Verflechtungsbeziehungen und traditionellen Bindungen zu bewahren und zu stärken, soll bei der Neugliederung der gemeindlichen Ebene regelmäßig von den Grenzen der derzeitigen kommunalen Strukturen (eigenständige kreisangehörige Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden) ausgegangen und die Gebiete dieser Strukturen in dem erforderlichen Maße zusammengeschlossen werden. Eine Zuordnung der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften und beauftragenden Gemeinden außerhalb ihrer bisherigen Verwaltungsstruktur soll nur in besonders begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden können. Einwohner ( ) Gemeindestruktur (Mitglieds- bzw. Ortsgemeinden) Übergangsgemeinderat bei Gemeindeneugliederung ( 9 ThürKO) Selbständige, beauftragende Gemeinde - Verwaltung durch erfüllende Gemeinde Ilmtal-Weinstraße - Ehrenamtlich: 1 Bürgermeister, 1 Beigeordneter - 12 Gemeinderäte - kein direkter Einfluss auf Verwaltung (kein Vertreter in Gemeinschaftsversammlung) Landgemeinde - Hauptamtlich: 1 Bürgermeister - Ehrenamtlich: 1 Beigeordneter - 16 Gemeinderäte, ab Ew. 20 Gemeinderäte - derzeit 12 Ortsteile - derzeit 9 Ortschaften mit Ortschaftsräten und OrtsBM - Ortschaftsrat bei Ew: 8 Bürgermeister + 16 Gemeinderäte Ilmtal-Weinstraße + 5 Gemeinderäte Kromsdorf (32 %) Stadt Weimar - Hauptamtlich: 1 Oberbürgermeister, 1 Bürgermeister, 1 Beigeordneter - Ehrenamtlich: 2 Beigeordnete - 42 Stadträte - derzeit 14 Ortsteile, 5 Stadtteile - Ortsteilrat bei Ew: 8 Oberbürgermeister + 42 Stadträte Weimar + 1 Gemeinderat Kromsdorf (2,3 %) Anteil Wahlberechtigte Kromsdorf bei Zusammenschluss von (100 %) von (24 %) von (2 %)

2 Stand : März Seite 2 Gemeindeorgane - Entschädigung 1 ehrenamtlicher Bürgermeister 1 ehrenamtlicher Beigeordneter 1 hauptamtlicher Bürgermeister (A 14) 1 ehrenamtliche Beigeordnete 1 hauptamtlicher Oberbürgermeister (B 5) 2 hauptamtliche Beigeordnete (B3, A16) Haushaltsführung Kreditbelastung ( ) Kassenbestand abzgl. Schulden ( ) Einbindung in Haushaltsberatung Entscheidung über Haushaltsmittel/Budget Bürgermeister 1.114,00 /Monat 1. Beigeordnete 300,00 / Monat 42 Stadträte 135,00 /Monat (brutto) 16 Gemeinderäte 15,00 /Monat (Sockelbetrag) + 1. Beigeordneter 280,00 /Monat (Sockelbetrag) + 16,00 /Sitzung (brutto) 15,00 /Sitzung 12 Gemeinderäte 15,00 /Monat Ortschaftsbürgermeister bei Ew. Ortsteilbürgermeister bei Ew. (Sockelbetrag)+ 367 bis 734 / Monat 300 bis 600 / Monat Ortschaftsräte 15,00 /Sitzung Ortschaftsräte 15,00 /Sitzung 15,00 /Sitzung kommunale doppelte Buchführung kommunale doppelte Buchführung kameralistische Buchführung (Doppik) (Doppik) (Kameralistik) 1.317,45 / Einwohner 445,18 / Einwohner 1.090,52 / Einwohner - 268,95 / Einwohner 254,03 / Einwohner Die Stadt Weimar verfügt über keine Rücklagen mehr! Entscheidung über den Haushaltsplan Wichtigste Grundlage für die Haushaltsplanung Keine grundsätzliche Einbindung der der Landgemeinde sind: Ortschaften in die Haushaltsplanung. a) Anmeldung der Ortschaften zum Es können bei Bedarf Wünsche geäußert Ortschaftsbudget, werden. b) Vorschläge zu den Unterhaltungsmaßnahmen und den Investitionen Entscheidung des Gemeinderates über die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel Entscheidung des Ortschaftsrats über die Verwendung der im Ortschaftsbudget geplanten Mittel (Ortschaftsbudgets für 9 Ortschaften 2015 insgesamt ). Entscheidung des Ortsteilrates über im Haushalt etatisierte Mittel (Verfügungsmittel für 14 Ortsteile 2015 insgesamt ). Beispiel Oßmannstedt 2016: Aufw. für ehrenamtlich Tätige 920 Repräsentationen Vereinsförderung Ortschaftsfeste 450 Fahrbibliothek 350 Seniorenweihnacht 180 Chronik - Repräsentation - kleine, unvorhergesehene oder dringliche, nicht ausschreibungspflichtige Unterhaltungsmaßnahmen - Vereinsförderung, Heimatpflege

3 Stand : März Seite 3 Koordinierung Gemeindearbeiter / Bauhof Bauhof Feuerwehr Struktur Bürgermeister koordiniert Aufgaben der Gemeindearbeiter 1 Gemeindearbeiter - 1 Multicar FFW Kromsdorf-Denstedt - Teamleiter koordiniert zentralen Bauhof mit dezentralen Stützpunkten - Planung der Arbeiten in Absprache mit den Ortschaftsbürgermeistern - jeder Ortschaft wird ein verantwortlicher Gemeindearbeiter zugeordnet. 7 Gemeindearbeiter 1 Schwimmmeister (Winter: Bauhof) - 3 Mulitcar - 3 Traktoren - 1 Pick Up FFW Ilmtal-Weinstraße mit 9 Ortsteilwehren - Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar - Bedarf kann angemeldet werden - kein direkter Ansprechpartner für die einzelnen Ortsteile Kommunalservice Weimar (ehemals Abwasserbetrieb, Müllfahrer und Straßenreiniger der Stadtwirtschaft, Betriebshof aus dem Bau-, Grünflächenund Umweltamt) Berufsfeuerwehr Weimar 7 Freiwillige Feuerwehren ca. 200 Kameraden in Einsatzabteilungen Leitung: Amtsleiter Brandschutz Entschädigungen Ortsbrandmeister Stellvertreter Gerätewart Jugendwart 52,00 / Monat 26,00 / Monat 13,00 / Monat 26,00 / Monat Ortsbrandmeister 137,00 / Monat Stellvertreter 55,00 / Monat Gerätewart 50,00 / Monat Wehrführer der Ortsteilfeuerwehren: - in Niederroßla, Oßmannstedt und Pfiffelbach, je 50,00 / Monat - in Liebstedt, Mattstedt und Niederreißen je 36,00 / Monat -in Goldbach, Wersdorf und Willerstedt je 26,00 / Monat stellv. Wehrführer erhalten je 50 % der Wehrführer - in allen Ortsteilfeuerwehren: Jugendfeuerwehrwart 26,00 Gerätewart Löschfahrzeuge 26,00 Gerätewart Kleinlöschfahrz. 13,00 Stadtbrandinspektor Wehrführer (LF) Stellvertreter (LF) Wehrführer (KLF) Stellvertreter (KLF) 42,92 / Monat 33,00 / Monat 20,00 / Monat 25,00 / Monat 15,00 / Monat Stadtjugendfeuerwehrwart 30,00 / Monat Jugendfeuerwehrwart 25,00 / Monat Komponentenführer im Katastrophenschutz und Gefahrgutzug 20,00 / Monat

4 Stand : März Seite 4 Verwaltungsorganisation - Sitz der Verwaltung (Entfernung, km) Anbindung ÖPNV Bürgerbetreuung (z. B. EMA, Standesamt) Gemeindeabgaben - Grundsteuer A - Grundsteuer B - Gewerbesteuer - Hundesteuer - Sonstiges Satzungen (Gebühren) Straßenreinigung Erfüllende Gemeinde Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, OT Pfiffelbach Willerstedter Str. 1, Ilmtal-Weinstraße 8,5 km, / kein Fuß- bzw. Radweg Ausreichend kostenlose Parkplätze Barrierefreier Zugang EMA Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr Do 9-12 u Uhr Fr Uhr Standesamt mit Stadt Apolda 300% 390% 360% 25,00 (1.&2.), 50 (ab 3.) 600 (gefährlicher Hund) Besitzer übertragen (auch Winterdienst Landgemeinde Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, OT Pfiffelbach Willerstedter Str. 1, Ilmtal-Weinstraße 8,5 km, / kein Fuß- bzw. Radweg Ausreichend kostenlose Parkplätze Barrierefreier Zugang EMA Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr Do 9-12 u Uhr Fr Uhr Standesamt mit Stadt Apolda 300 % (2016 mussten an die fiktiven des Landes angepasst werden, eine weitere Erhöhung ist nicht geplant) In Ortschaften unterschiedlich Je Hund 20, 24 (6 OT), 30, (gefährlicher Hund) Sonstige Steuern Vergnügungssteuer (Spielgeräte u. a.) Besitzer übertragen (auch Winterdienst Stadtverwaltung Weimar Schwanseestr Weimar 3,0 km Ilmradweg vorhanden Bürgerbüro: Montag: 7-13 Uhr Dienstag: 8-18 Uhr Mittwoch: 8-13 Uhr Donnerstag: 8-15 Uhr Freitag: 8-13 Uhr Jeden ersten Samstag /Monat: 9-12 Uhr Standesamt der Stadt Weimar 296 % (Erhöhung der ist angedacht, Vorschlag Verwaltung HH 2016: Grundsteuer B 495 %, Gewerbesteuer 475 %) 60 (1.), 72 (2.), 84 (ab 3.) Sonstige Steuern Zweitwohnsitzsteuer (13 % Nettokaltmiete) Vergnügungssteuer (Spielgeräte u. a.) Besitzer übertragen (auch Winterdienst, + Verzeichnis Straßen für kostenpflichtige Reinigung mit Anschluss- und Benutzungszwang

5 Stand : März Seite 5 Regelungen Straßenausbau Winterdienst Kindertagesstätte Organisation wiederkehrende Beiträge in 3 Abrechnungseinheiten Kromsdorf - Nord Kromsdorf - Süd Denstedt Durchgangsstraße Vergabe an TSI restliche Straßen: Gemeindearbeiter Kita Kromsdorf in Trägerschaft DRK Unterschiedlich nach Ortschaften - sowohl wiederkehrende als auch einmalige Beiträge in jeweiligen Abrechnungseinheiten Regelungen der Ortschaften bleiben bestehen, Änderungen nur im Einvernehmen mit der Ortschaft Durchgangsstraße Vergabe (z.b. TSI) restliche Straßen: Gemeindearbeiter 6 Kitas in Trägerschaft DRK einmalige Beiträge je betroffene Straße Straße an TSI und Fremdfirmen vergeben Rest: Kommunalservice Weimar 38 Kitas in Trägerschaft bei 13 unterschiedlichen freien Trägern Geplante Plätze Plätze 236 Plätze Plätze Elternbeiträge Schulorganisation Staffelung nach Alter 0-1 Jahre 350 / Monat 1-2 Jahre 235 / Monat 2-3 Jahre 190 / Monat 3-6,5 Jahre 135 / Monat Halbtagsplätze, Geschwisterkinder 75 % Schulträger Landkreis Weimarer Land 15 Grundschulen 10 Regelschulen 3 Gymnasien Grundschulverbund Oßm./Kromsdorf Grundschule u. Regelschule Pfiffelbach Gymnasium Apolda Staffelung nach Alter 0-1 Jahre 370 / Monat 1-2 Jahre 210 / Monat 2-3 Jahre 175 / Monat 3-6,5 Jahre 145 / Monat Halbtagsplätze, Geschwisterkinder 75 % Schulträger Landkreis Weimarer Land 15 Grundschulen 10 Regelschulen 3 Gymnasien Grundschulverbund Oßm./Kromsdorf Grundschule u. Regelschule Pfiffelbach Gymnasium Apolda Bekenntnis zu den Schulstandorten Staffelung nach Netto-Einkommen z.b.: ab / Monat / Monat / Monat / Monat / Monat bis / Monat weitere Staffelung für Geschwisterkinder Kein Beitrag für Kinder von 1-2 Jahre Schulträger Kreisfreie Stadt Weimar 8 Grundschulen 4 Regelschulen 4 Gymnasium 1 Gemeinschaftsschule Mögliche Einbindung in Schulnetzplan Weimarer Land bei Verlust der Kreisfreiheit

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