Gleichstellungsbericht

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1 Gleichstellungsbericht 28 für das Landratsamt Ebersberg und die kreiseigenen Einrichtungen Landkreis Ebersberg, Eichthalstr. 5, 8556 Ebersberg

2 Inhalt Seite Teil I Einführung 3 Teil II Gleichstellungsbericht 4 1. Personalsituation und -struktur Grundsätzliches Entwicklung des Frauenanteiles Entwicklung nach Statusgruppen BeamtInnen ArbeitnehmerInnen 6 2. Entwicklung nach Laufbahngruppen BeamtInnen ArbeitnehmerInnen 8 3. Frauen als Führungskräfte Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigung BeamtInnen ArbeitnehmerInnen Mutterschutz und Beurlaubungen Mutterschutz Beurlaubungen Heim-/Telearbeitsplätze Stellenausschreibungen Einstellungen und Stellenbesetzungen Ausbildung Leistungsanreize 18 Seite

3 Teil I Einführung Dieser Gleichstellungsbericht des Landkreises Ebersberg wurde vom Sachgebiet Personalservice gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet. Personalrat und Familienbeauftragte wurden mit einbezogen. Aufgrund des Bayer. Gleichstellungsgesetzes ist alle 5 Jahre ein Gleichstellungskonzept zu erstellen. Grundlage des Gleichstellungskonzeptes ist der Gleichstellungsbericht. Dieser Gleichstellungsbericht bezieht sich auf folgende Bereiche: Landratsamt Ebersberg - das Kreispersonal folgender kreiseigener Einrichtungen: Medienzentrale kreiseigene Schulen (kreiseigenes Haus- und Reinigungspersonal in den Gymnasien Grafing, Markt Schwaben und Vaterstetten, Realschulen Ebersberg und Markt Schwaben, Johann-Comenius-Schule Grafing, Sonderpädagogisches Förderzentrum Poing sowie Landwirtschaftsschule Ebersberg) Straßenmeisterei - das an folgende sonstige Einrichtungen zur Verfügung gestellte Kreispersonal: Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Kreisjugendring ABS Als Stichtag für die diesem Bericht zugrunde gelegten Daten wurde der gewählt. Seite

4 Teil II Gleichstellungsbericht 1. Personalsituation und struktur 1.1 Grundsätzliches Am setzte sich das Personal wie folgt zusammen: Personalstruktur amtl.tierärzte (Kreis) 7 Auszubildende/ Anwärter 14 KreisarbeitnehmerInnen 325 StaatsarbeitnehmerInnen 16 StaatsbeamtInnen 52 KreisbeamtInnen 33 Am umfasste der Personalstand insgesamt 447 (22: 451) Personen. Das Gesamtpersonal setzt sich zusammen aus Kreisbediensteten (BeamtInnen und ArbeitnehmerInnen des Landkreises, amtl. TierärztInnen) mit 365 ( : 369) MitarbeiterInnen, Staatsbediensteten (BeamtInnen und ArbeitnehmerInnen des Freistaates Bayern) mit 68 (22: 67) MitarbeiterInnen, 11 (22: 12) Auszubildenden sowie 3 (22: 3) Beamtenanwärtern. In den folgenden Abschnitten sind, sofern nicht der genaue Bedienstetenbereich bezeichnet ist, die Auszubildenden und BeamtenanwärterInnen nicht enthalten. Der Bereich der Ausbildung wird separat abgehandelt. Ebenso sind die amtlichen TierärztInnen aufgrund der speziellen fachspezifischen Situation und den sondertariflichen Bestimmungen nicht mit einbezogen. Der nachfolgende Bericht bezieht sich also auf insgesamt 426 ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen. Seite

5 1.2 Entwicklung des Frauenanteils Entwicklung des Frauenanteils w m Frauenanteil (Personen) in %: 198: 58,5% 199: 59,% 1996: 66,8% 22: 68,4% 27: 69,3% Während die Zahl des männlichen Personals von 199 bis 27 praktisch gleich geblieben ist, hat sich die Zahl des weiblichen Personals um 6 % erhöht. Gründe hierfür sind in der deutlichen Erhöhung der Teilzeitquote seit 199 und den Beurlaubungen zu sehen, beides Bereiche, die in erster Linie von Frauen beansprucht werden. Deshalb ist auch der Frauenanteil der besetzten Stellen mit 59,2 % niedriger. 1.3 Entwicklung nach Statusgruppen BeamtInnen Der Frauenanteil am Beamtenstand entwickelte sich wie folgt: Entwicklung des Anteiles an Beamtinnen im Vergleich zu den Beamten w m Frauenanteil (Personen) in %: 198: 11,9% 199: 25% 1996: 36,1% 22: 47,2% 27: 52,9% Am waren 33 Kreis- und 52 StaatsbeamtInnen, insgesamt also 85 BeamtInnen tätig. Obige Grafik zeigt den weiteren kontinuierlichen Anstieg des Frauenanteils im Seite

6 Beamtenbereich. Auch hier sind nunmehr mehr Frauen als Männer beschäftigt. Allerdings ist der Frauenanteil der besetzten Stellen mit 4,8 % niedriger ArbeitnehmerInnen Von den 341 ArbeitnehmerInnen sind 325 beim Kreis und 16 beim Staat angestellt. Entwicklung des Anteiles Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer w m Frauenanteil (Personen) in %: 198: 7,% 199: 69,8% 1996: 74,% 22: 74,5% 27: 73,3% Der Frauenanteil der besetzten Stellen beträgt 64,5 %. 2. Entwicklung nach Laufbahngruppen 2.1 BeamtInnen Tabelle 4 Laufbahngruppe weibl. männl. inges. weibl. männl. inges. weibl. männl. inges. weibl. männl. inges. einfacher D. (A1 -A 5) Kreis Staat insges mittlerer D. (A5 A9) Kreis Staat insges gehobener D. (A 9 A13) Kreis Staat insges höherer D. (A13 A15) Kreis Staat insges Gesamtzahl Besetzte Stellen 26,42 38,36 64,78 durchschn. bes. Stelle/MA 58,71 95,9 76,21 Seite

7 gehobener Dienst Der gehobene Dienst ist mit 57 BeamtInnen die mit Abstand größte Laufbahngruppe. Den gehobenen BeamtInnen obliegt im Landratsamt hochwertige, anspruchs- und verantwortungsvolle Sachbearbeitung. Die Führungsaufgaben im Landratsamt werden hauptsächlich von gehobenen BeamtInnen ausgeübt. Deshalb wird diese Laufbahngruppe nachfolgend einer eigenen Betrachtung unterzogen: Entwicklung der Beamtinnen im geh. Dienst Vergleich Beamtinnen/Beamte w m Auch im gehobenen Dienst liegt der Frauenanteil (Personen), allerdings knapp, über dem Anteil der Männer. Zu sehen ist aber, dass bei den Beamtinnen 5 Beurlaubte und 17 Teilzeitkräfte enthalten sind. Bei den Männern ist keiner beurlaubt und nur 4 in Teilzeit. Dies sind die Ursachen dafür, dass im gehobenen Dienst die 28 Männer 27,36 Stellen besetzen, während die 29 Frauen nur 15,2 Stellen einnehmen. Vergleich der BeamtInnen im gehobenen Dienst nach Besoldungsgruppen: Vergleich der Beamtinnen/-beamte nach Besoldungsgruppen (Stand ) A9 A1 A11 A12 A13 1 w eibl. männl. Seite

8 Die Grafik zeigt, dass die Frauen im Bereich der Besoldungsgruppen A 12 und A 13, den Spitzenämtern im gehobenen Dienst, weiterhin stark unterrepräsentiert sind. Eine Veränderung zugunsten der Frauen wird hier angesichts der Altersstruktur erst längerfristig möglich sein. Betrachtet man die Besoldungsgruppen, A 9 bis A 11 (25 Beamtinnen, 17 Beamte) wird deutlich, dass seit längerem mehrheitlich Frauen den gehobenen Dienst besetzen. Dies wird sich langfristig auch auf Führungspositionen, die weit überwiegend aus dem Potential der gehobenen Beamtenschaft gestellt werden, auswirken. Dies wird sich allerdings erst in ca. 1 Jahren spürbar auswirken, da erst dann eine Reihe von mit Männern besetzte Führungspositionen frei werden. höherer Dienst Zum waren von 8 (davon 7 staatl. Stellen) höheren Beamtenstellen 6 mit Frauen besetzt. Dabei befand sich der einzige Kreisbeamte bereits in der Freizeitphase der Altersteilzeit. Die Stellen im höheren Dienst waren mit 5,5 Frauen und 1, Männern besetzt. 2.2 ArbeitnehmerInnen In nachfolgender Tabelle wird die Entwicklung der Eingruppierung der Arbeitnehmerinnen dargestellt. Tabelle 5 Entgelt gruppe weibl. männl. insges. weibl. männl. insges. weibl. männl. insges. weibl. männl. insges Ü Gesamtzahl Besetzte Stellen 145,54 79,96 225,5 Bes. Stelle/MA 6,9 86,9 66,1 Seite

9 Bei den nachfolgenden Betrachtungen werden die Entgeltgruppen (EG) 1 bis 4 (= einfacher Dienst), 5 bis 8 (= mittlerer Dienst; erforderlich ist i.d.r. der erfolgreiche Abschluss des AL I bzw. der Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellte/n), 9 bis 12 TVöD (= gehobener Dienst; FH-Studium, erfolgreicher Abschluss des AL II) und 13 bis 15 (= höherer Dienst) zusammengefasst. Entwicklung der Eingruppierung der Arbeitnehmerinnen im Vergleich zu den Arbeitnehmern (FA = Frauenanteil) Tabelle 6 Entg gruppe weibl. männl. FA % weibl. männl. FA % weibl. männl. FA % weibl. männl. FA % , , , , , , , , , , , ,3 insges , , , ,2 Bemerkenswert ist die Entwicklung des Frauenanteiles (Personen) im Bereich der Entgeltgruppen 9 bis 12 TVöD (gehobener Dienst) seit 199 von 43,6 % auf nunmehr 67,5 %, dem Tätigkeitsbereich also mit anspruchs- und verantwortungsvoller Sachbearbeitung. Nachfolgende Grafiken geben Aufschluss darüber, wie sich die Verteilung nach Laufbahngruppen innerhalb der ArbeitnehmerInnen verändert hat: 1% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% % Entwicklung der Arbeitnehmerinnen nach Entgeltgruppen (in%) 46,1 43,56 28,9 49,8 14,17 7,63 6, 56,63 34,94 22,2 25,83 1,43, % 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% % Entwicklung der Arbeitnehmer nach Entgeltgruppen (in %) 16,98 12,82 13,93 11,96 41,51 41,51 37,18 35,44 39,13 5, 5,63 45,65 3, Seite

10 Bei den Männern ist die Verteilung der einzelnen Laufbahnen seit 199 relativ gleich geblieben. Waren bei den Frauen noch 199 ca. 9 % (!) im einfachen und mittleren Dienst eingruppiert, sind es 27 nur mehr 64 %. Sehr positiv ist natürlich auch die Entwicklung im gehobenen Dienst von 1,43 auf 34,94 %. Wenngleich sich der Anteil ab EG 9 gerade in den letzten 5 Jahren mit einer Erhöhung von 9 % zügig erhöht hat, sind einer weiteren prozentualen Erhöhung des Anteil innerhalb der Arbeitnehmerinnen doch Grenzen gesetzt. Es wurde festgestellt, dass sich im Berichtszeitraum überwiegend Frauen beworben haben. Insgesamt betrachtet ist festzustellen, dass sich die Tendenz der höherwertigen Eingruppierungen (9-12) weiter fortgesetzt hat. Dies hängt mit den steigenden Anforderungen an die Beschäftigten zusammen. Entwicklung der Arbeitnehmer Entgeltgruppe 9-12 (weibl./männl.) weibl. männl. Wie obige Grafik zeigt, fällt der Ist-Vergleich im gehobenen Arbeitnehmerbereich mit 87 Frauen zu 42 Männern zu Gunsten der Frauen aus. Der Frauenanteil (Personen) im gehobenen Dienst entspricht mit 67,44 % fast exakt den Frauenanteil an den Gesamtbediensteten (69,3 %). Allerdings ist festzustellen, dass im gehobenen Arbeitnehmerbereich 13 Frauen (4 Männer) in Beurlaubung, befristeter Rente oder FZ-Phase der Altersteilzeit und 48 Frauen (bei nur 4 Männern) in Teilzeit tätig sind. Dies führte dazu, dass 55,46 Stellen (= 6 %) mit Frauen und 36,94 Stellen mit Männern besetzt waren. Unter Einbeziehung der Tabelle 5 wird auch offenkundig, dass die Spitzenpositionen nach wie vor überwiegend von Männern gehalten werden (EG : 6 Frauen / 11 Männer; EG 9-1: 81 / 31). Grund hierfür ist in erster Linie die Altersstruktur. Unter dem gleichstellungspolitischen Gesichtspunkt, dass eigentlich eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Männern und Frauen in allen Arbeitsbereichen anzustreben wäre, ist festzustellen, dass im Bereich der mittleren Tätigkeiten (EG 6 8) Männer nur mit einem Anteil von 9,53 % vertreten sind. Dies erklärt sich zum einen durch die hohe Attraktivität dieser Posten für Bewerberinnen und der frauen- und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, zum anderen durch die i.d.r. bessere Qualifikation weiblicher Bewerberinnen in diesen Aufgabenbereichen. Seite

11 3. Frauen als Führungskräfte Per verteilen sich die Führungspositionen wie folgt (bei Doppelfunktionen, wie z.b. Leiterin der Abt. 2 vertritt Leiter der Abt. 1, ist nur die höherwertige Aufgabe - hier Leitung der Abt.- aufgeführt!): Tabelle 8 Abt. / Sg Abteilungsleitung Sg.leitung stellv. Sgl. (+TL) Teamleitung weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl RA ABS 1 1 BL 1 WK 1 Summe Von den insgesamt 3 Führungspositionen (AL, SGL) werden 12 von Frauen und 18 von Männern belegt. Der Frauenanteil ist gegenüber von 25,8 % auf 4 % angestiegen. Gemäß dem Vergleichring Personal, an dem neben unserem Haus noch 1 weitere bayerische Landratsämter teilnehmen, stellt dies den höchsten Frauenanteil in Führungspositionen dar (nächster Wert: 31 %, niedrigster Wert: 15 %). Ein weiterer spürbarer Anstieg der weiblichen Führungskräfte wird angesichts der Alterstruktur im Führungsbereich in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sein. Erst ab 217 und in den Folgejahren werden dann eine Reihe von Führungspositionen neu zu besetzen sein. Seite

12 4. Arbeitszeit Die unter den Gesichtspunkten der Motivation der Bediensteten und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf getroffene Dienstvereinbarung Arbeitszeit vom sieht eine sehr mitarbeiter- und familienfreundliche Arbeitszeitregelung vor. Sie führt die Tradition einer mitarbeiterorientierten und modernen Arbeitszeitgestaltung fort. Durch die Abkehr von starren Kernzeiten hin zu im Team abgesprochenen Anwesenheitszeiten der einzelnen Bediensteten konnte noch mehr Flexibilität in Bezug auf die Vereinbarung familiärer Pflichten mit den Erfordernissen der serviceorientierten Arbeit erreicht werden. Dabei ist vor dem Hintergrund einer möglichst optimalen Dienstleistungs- und Kundenorientierung der Vorrang der dienstlichen Belange verpflichtend. Die Verteilung der Arbeitszeit über die Woche wird mit den Teilzeitkräften einzeln vereinbart. Dabei ist es auch im Berichtszeitraum gelungen, die dienstlichen Interessen mit denen der Bediensteten in Einklang zu bringen. So bestehen für das Landratsamt 217 (!) individuelle Wochenarbeitspläne, deren Spektrum vom normalen 5-Tages-Plan bis zum freien Plan (die Teilzeitkraft kann ihre Arbeitszeiten frei bestimmen) reicht. Diese individuellen Pläne werden weit überwiegend von Frauen in Anspruch genommen. 5. Teilzeitbeschäftigung Die Teilzeitbeschäftigung dient ganz wesentlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb ist die offensive Schaffung und Sicherung von Teilzeitarbeitsplätzen einer der Schwerpunkte der Personalpolitik des Landratsamtes seit 199. Grundsätzlich werden alle Stellen als teilzeitfähig ausgeschrieben. Nur nach vorheriger Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten kann im begründeten Einzelfall darauf verzichtet werden. In nachfolgender Tabelle wird die Entwicklung der Teilzeittätigkeit der aktiv tätigen Gesamtbelegschaft (Kreis- und Staatsbedienstete) dargestellt. Das Zahlenmaterial basiert auf dem aktiv tätigen Personal, beurlaubte Kräfte sind also nicht enthalten (da diese ja weder ganztags noch in Teilzeit arbeiten). Tabelle insg. davon Anteil insg. davon Anteil insg. davon Anteil insg. davon Anteil TZ TZ TZ TZ TZ TZ TZ TZ % % % % Gesamt weibl , , , ,1 männl , , , , insg , , , ,3 Beamte weibl , , , ,4 männl , , , insg , , , ,4 Arbeitnehmer weibl , , , ,5 männl , , ,5 insg , , , , Seite

13 Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung insges. VZ insges. TZ Vergleich Teilzeit/Vollzeit Entwicklung beim weibl. Personal weibl. vz weibl. tz Vergleich Teilzeit/Vollzeit Entwicklung beim männl. Personal männl. vz männl. tz Seite

14 Wie die Tabelle 9 verdeutlicht, ist Teilzeittätigkeit weiterhin gerade für Frauen interessant. Am waren (gegenüber 22 unverändert) 65,1 % der weiblichen Bediensteten auf Teilzeitbasis tätig. Bis heute konnte allen Anträgen des Personals auf Teilzeitarbeit entsprochen werden. Wie individuell dies erfolgt ist daraus zu ersehen, dass Ende 27 ca. 6 (!) verschiedene Wochenarbeitszeiten für Teilzeitkräfte vereinbart waren. Bei Männern hat Teilzeitarbeit mit einem Anteil von 12 % nach wie vor noch wenig Bedeutung. Von den 15 teilzeittätigen Männern haben allein 7 eine Arbeitzeit von mind. 75 %. Wie die Tabelle 9 weiter zeigt, hat sich der Anteil von Teilzeitkräften seit 22 auf einem hohen Niveau eingependelt. Nachdem von 199 bis 22 die Teilzeitquote kontinuierlich und deutlich angestiegen ist, veränderte sie sich bis 27 nur mehr unwesentlich von 46,9, auf 47,3 %. Dieser Umstand verdeutlicht, dass der Bedarf des Personals an Teilzeitarbeit offenbar an seine Grenze gestoßen ist. Im Berichtszeitraum ist auch erstmals erkennbar, dass die Akzeptanz von weiterer Teilzeittätigkeit in den Organisationsbereichen geringer geworden ist. Gründe hierfür sind z.b. die Konzentration der Teilzeitbeschäftigung auf den Vormittag (= teils dünne Nachmittagsbesetzung) und die ständig steigende Informationsbearbeitung. Zeiten für Fortbildungen, Teambesprechungen etc., die grundsätzlich bei Teilzeit- wie Ganztagskräften gleich sind, führen bei Teilzeitkräften dazu, dass die Zeit für die unmittelbare Aufgabenerledigung überproportional geringer wird. Deshalb werden in den Organisationseinheiten zwischenzeitlich Arbeitzeiten mit weniger als der Hälfte zunehmend kritisch gesehen. Vor diesem Hintergrund wie auch zur Sicherstellung einer hohen Qualität an Bürgerservice wurde von Gleichstellungsbeauftragter, Familienbeauftragter, Personalrat und Amtsleitung der Grundsatz festgelegt, dass künftig Teilzeit nur mehr ab 15 Wochenstunden genehmigt werden soll. Nur wenn es dienstlich Sinn macht, können niedrigere Arbeitszeiten vereinbart werden. 5.1 BeamtInnen Die Möglichkeiten an Teilzeitmodellen für BeamtInnen sind in Gegensatz zu den ArbeitnehmerInnen begrenzter. So kann die Arbeitszeit nach der sog. Antragsteilzeit (Art. 8 a BayBG) nur bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt werden. Lediglich bei der familienbedingten Teilzeit (Art. 8 b BayBG) kann die Arbeitszeit bis auf ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit, ab auf 8 Stunden (während der Elternzeit auch darunter) reduziert werden. Geringere Teilzeitbeschäftigungen für BeamtInnen sind rechtlich nicht möglich. Insgesamt hat sich der Anteil an Teilzeitkräften im Beamtenbereich seit 22 von 24,7 % maßvoll auf 28,4 % erhöht. Während der Anteil bei den Frauen sogar leicht rückläufig war (von 46,9 % auf 44.4 %) erhöhte sich dieser bei den Männern von 8,9 % auf 13,2 %. Dabei ist auffällig, dass diese allesamt zumindest mit 75 % der Arbeitszeit tätig sind. Seite

15 5.2 ArbeitnehmerInnen Im Arbeitnehmerbereich ist es wie bisher tarifrechtlich kein Problem, flexibel unterschiedlichste Arbeitszeiten zu vereinbaren. Darüber hinaus ist seit das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge in Kraft. Dieses Gesetz hat das Ziel, die Teilzeitarbeit zu fördern und die Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zu verhindern. Es räumt den ArbeitnehmerInnen bei deren Wünschen nach Teilzeitarbeit weitgehende Rechte ein. Da die Förderung der Teilzeitarbeit langjährige personalpolitische Zielsetzung ist, hat dieses Gesetz keine Auswirkungen auf die Steigerung der Teilzeitquote. Vergleich Teilzeit/Ganztag Entwicklung bei den Arbeitnehmerinnnen Vergleich Teilzeit/Ganztag Entwicklung bei den Arbeitnehmerinnen ,3 71,7 6,8 64,4 68,5 39,2 35,6 31, Ganztag Teilzeit Ganztag Teilzeit Trotz der schon 22 hohen TZ-Quote (64,4 %) setzte sich der Aufwärtstrend auch bis 27 auf nunmehr 68,5% der Arbeitnehmerinnen fort. Nicht zuletzt wegen der zunehmenden Nachfrage von Teilzeitkräften nach höheren Arbeitszeiten oder Ganztagstätigkeit wird dieser Wert künftig eher leichtrückläufig werden. Bei den Männern entwickelte sich der Teilzeitanteil von 22 mit 12,8 % auf nunmehr 11,5 % leicht rückläufig. Eine Tendenz einer weiteren Steigerung, die aus gleichstellungs- sowie familienpolitischen Gesichtspunkten wünschenswert wäre, ist nicht erkennbar. 6. Mutterschutz und Beurlaubungen 6.1 Mutterschutz 23 mit 27 lagen 16 Mutterschutzfälle von aktiv tätigen Mitarbeiterinnen vor. 6.2 Beurlaubungen Bei den familienbedingten Beurlaubungen ist zu unterscheiden zwischen Seite

16 Elternzeit (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bzw. bis zu 12 Monate davon bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) nach dem Bundeselternzeitgesetz (für ArbeitnehmerInnen) bzw. nach der Verordnung über den Urlaub bayer. Beamter und Richter (für BeamtInnen) Beurlaubung zur Erfüllung von Familienpflichten (Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder von pflegebedürftigen Angehörigen) - Für BeamtInnen ist Urlaub ohne Dienstbezüge zur Erfüllung von Familienpflichten (Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder von pflegebedürftigen Angehörigen) längstens bis zu 12 Jahren, ab bis zu 15 Jahren möglich (Art. 8 b BayBG). - Für ArbeitnehmerInnen sind die früheren Regelungen des 5 Abs. 1 BAT und 47 a Abs. 1 BMT-G II entfallen, wonach sie sich bis zum 18. Lebensjahres eines Kindes beurlauben lassen konnten. Der seit geltende TVöD sieht in 28 nur mehr vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Sonderurlaub zu erhalten. Gleichstellungsbeauftragte, Familienbeauftragte, Personalrat und Amtsleitung haben hierzu vereinbart, dass künftig eine Beurlaubung bis zum 8. Lebensjahr eines Kindes möglich ist. Beurlaubungen wurden im Berichtszeitraum von einem Mann, im übrigen von Frauen in Anspruch genommen. Die Beurlaubungen blieben von 22 mit 4 bis 27 mit 39 Bediensteten praktisch gleich. Damit waren 13,2 % (22: 13,7 %) des weibl. Gesamtpersonals beurlaubt. Es ist die klare Tendenz erkennbar, dass junge Mütter im Gegensatz zu früheren Jahren deutlich häufiger schon während der Elternzeit in Teilzeit wieder in die Arbeit zurückkehren. Da zudem auch langzeitbeurlaubte Kräfte verstärkt wieder zurückkehren, anderseits die Zahl der ausscheidenden Kräfte (Rente, Kündigung) gering war und die nächsten Jahre bleiben wird, beschloss der Kreisausschuss Ende 27 ein Abfindungsprogramm für beurlaubte Kräfte. Hiervon machten Frauen Gebrauch. Die Regelung im Gleichstellungskonzept (Nr ), wonach die beurlaubte Kraft bei Elternzeit von bis zu einem Jahr einen Anspruch auf ihre bisherige Stelle besitzt, bereitet in der Praxis vor allem dann Probleme, wenn diese dann nur mehr in Teilzeit arbeiten will. Bei frei werdenden Stellen wird mit den hierfür in Frage kommenden beurlaubten Kräften abgeklärt, ob diese bereit sind, auch früher aus der Beurlaubung zurückzukehren. Durch diese Praxis konnte wiederholt in beiderseitigem Einvernehmen die zeitliche und tarifgerechte Besetzung der Stelle erreicht werden. Die mit der Rückkehr verbundene fachliche Qualifikation sollte weiterhin unabhängig von den Fortbildungsmitteln des Fachbereiches ermöglicht werden. Ohne diese Maßnahme kann es zu qualitativen Einschränkungen im gesamten Fachbereich kommen. Die Nachfrage, während der Beurlaubung stundenweise oder vertretungsweise tätig zu sein, ist größer als der dienstliche Bedarf. 7. Heim-/Telearbeitsplätze Im Berichtszeitraum gab es keine Nachfrage nach Heim-/Telearbeitsplätzen. In Einzelfällen wurden kurzzeitige Regelungen getroffen. Seite

17 8. Stellenausschreibungen Gemäß Nr. 1 des Gleichstellungskonzeptes wurden bei Ausschreibungen von Stellen, bei denen Frauen unterrepräsentiert sind, diese besonders aufgefordert, sich zu bewerben. 9. Einstellungen und Stellenbesetzungen Im Berichtszeitraum wurden 55 Frauen und 18 Männer neu eingestellt bzw. vom Freistaat Bayern an das Landratsamt Ebersberg versetzt. Davon entfallen 7 Frauen und 1 Mann im höheren Dienst sowie 22 Frauen und 9 Männer im gehobenen Dienst. 1. Ausbildung Folgende Ausbildungen wurden im Landratsamt 23 bis 27 durchgeführt: Verwaltungsfachangestellte/r Die Ausbildungsjahrgänge 23 bis 27 umfassten 21 weibliche und 4 männliche Auszubildende. 27 bewarben sich (für ) 33 Schülerinnen und 18 Schüler; 4 Schülerinnen und Schüler wurden eingestellt. Angestelltenlehrgang (AL) I In der Zeit von 23 bis 27 stellten sich 3 Arbeitnehmerinnen (davon eine,5-kraft) dieser Ausbildung. AL II Von 23 bis 27 wurden 8 Frauen und 4 Männer ausgebildet. Datenverarbeitungskaufmann 26 beendeten zwei männliche Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich. 27 bewarben sich (für ) 3 Schülerinnen und 3 Schüler; 2 Schüler wurden eingestellt. Beamtenausbildung Von 23 bis 26 wurde seitens des Landkreises eine Frau zur Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst erfolgreich ausgebildet. Seite

18 Bei den BeamtenanwärterInnen Freistaates Bayern haben wir in dem Zeitraum drei weibl. und drei männl. Anwärter ausgebildet. Spezielle Angebote der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsstelle bot im Berichtszeitraum eine Reihe von Veranstaltungen etc. mit frauenspezifischem bzw. gleichstellungspolischem Inhalt oder Hindergrund an: Neuauflage Frauenhandbuch 23 Altersvorsorge für Frauen (Infoveranstaltung für LRA-Bedienstete am , gemeinsame Veranstaltung mit dem Personalrat) Vortrag Das neue Unterhaltsrecht am im Rahmen der Familienwoche Quiz zum Thema Gleichstellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LRA Ebersberg im September Leistungsentgelt Mit der Dienstvereinbarung Leistungsentgelt wurde die tarifrechtliche Vorgabe des 18 TVöD umgesetzt. Danach wurde erstmals 27 Leistungsentgelt an Kreis- und Staatsbedienstete in Höhe von insgesamt ca. 9. (davon ca. 3. Staatsmittel) an 73 Frauen und 36 Männer vergeben: v = Vollzeit tz = Teilzeit 27 Summe aller Vergaben Vollzeit Teilzeit weiblich v weiblich tz weibl. Insg. 73 Anteil Gesamtvergaben 66,97 männllich v männlich tz männlich insg. 36 Anteil Gesamtvergaben 33,3 w + m insges % 62,39 37,61 Seite

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