Mit den Augen hören mit den Ohren sehen

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1 Mit den Augen hören mit den Ohren sehen Voraussetzungen eines chancengleichen Zugangs zur Informationsgesellschaft BAR-Seminar Praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Barrierefreiheit in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurt/Main, 12. Juni 2011 Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

2 Stiftung Digitale Chancen! Gründung im Januar 2002, hervorgegangen aus dem Projekt Netzwerk Digitale Chancen an der Universität Bremen! Private-Public-Partnership mit Sitz in Berlin und Bremen unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend! Stifter Universität Bremen AOL Deutschland Zustifter Accenture Burda-Stiftung

3 Unser Ziel ist Digitale Integration Ziel der Stiftung Digitale Chancen ist es, Menschen für die Möglichkeiten des Internet zu interessieren und sie bei der Nutzung zu unterstützen. So können sie die Chancen dieses digitalen Mediums erkennen und für ihr tägliches Leben nutzen.

4 Barrierefreiheit?

5 Für wen ergeben sich Barrieren durch die Gestaltung? Nutzerinnen und Nutzer älterer und anderer Technik situativ eingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer fremdsprachige Menschen Internet-Neulinge ältere Menschen Menschen mit Farbfehlsichtigkeit (8% der männlichen Bevölkerung) Menschen mit Behinderungen (relevant ca. 5 Millionen) GdB > 50 % - 8% - 7 Millionen inklusive niedriger GdB 14 Millionen davon ca. 35 % relevant - ca. 5 Mio.

6 Barrieren für... blinde Menschen: graphische Darstellungen, Mausnavigation, komplexer Aufbau Menschen mit eingeschränkter Motorik der Arme/Hände: Mausnavigation, Zeitlimits, 'gedrängte' Navigation sehbeeinträchtigte oder farbfehlsichtige Menschen: fehlende Skalierbarkeit, Farbkontraste gehörlose Menschen: Audio-/Video, komplexer Satzbau, unverständliche Sprache Menschen mit Lernschwierigkeiten: komplexer, verwirrender Aufbau, unverständliche Sprache

7 4 Sehbehinderungen Prinzipien zur Gestaltung von barrierefreien Systemen Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Nachhaltige Nutzbarkeit Hörbehinderungen Motorische Schwächen Lern-/Leseschwäche/ Sprachbehinderung Nach WCAG 2.0 / BITV 2.0

8 Wahrnehmbarkeit Es muss sichergestellt sein, dass der gesamte Inhalt so präsentiert wird, dass er von jeder Nutzerin / jedem Nutzer wahrgenommen werden kann mit Ausnahme von Inhalten, die nicht in Worten ausgedrückt werden können. Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Nachhaltige Nutzbarkeit

9 Bedienbarkeit Alle Elemente, die benötigt werden, um sich die Inhalte der Website zu erschließen, z. B. Schaltflächen und Menüleisten, müssen von jeder Nutzerin und jedem Nutzer bedienbar sein. Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Nachhaltige Nutzbarkeit

10 Verständlichkeit Die Darstellung der Inhalte und die Beschreibung der Bedienelemente muss leicht verständlich formuliert sein, die Texte sollen so kurz und einfach wie möglich sein. Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Nachhaltige Nutzbarkeit

11 Nachhaltige Nutzbarkeit Die verwendeten Webtechnologien sollen es erlauben, dass man mit aktuellen und mit zukünftigen assistiven Technologien / Zugangstechnologien auf die Inhalte der Website zugreifen kann. Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Nachhaltige Nutzbarkeit

12 4 Prinzipien und die verschiedenen Behinderungsarten 4 Sehbehinderungen Motorische Schwächen Lern-/Leseschwäche/ Sprachbehinderung Hörbehinderungen führen zu unterschiedlichen, teilweise sich widersprechenden Anforderungen.

13 blind Zugangsbarrieren sehbehindert/ farbenblind gehörlos/ schwerhörig Lese-/Lernschwäche eingeschränkte Motorik der Arme/Hände graphische Darstellungen x fehlende Skalierbarkeit x x Farbkontraste Mausnavigation gedrängte Navigation x x x x x x Audio-/Video Zeitlimits komplexer Aufbau x x x x x x x x x x komplexe Sprache x x

14 Wahrnehmbarkeit Videos in Gebärdensprache

15 Wahrnehmbarkeit Für sehende Nutzer/innen

16 Wahrnehmbarkeit Seite Stadtbibliothek Bremen Startseite VLink Direkt zum Inhalt VLink Zur inhaltlichen Navigation Link Stadtbibliothek Bremen VLink Zurück zum Anfang Textlink Startseite VLink Überblick über die gesamten Inhalte der Website Textlink Inhaltsübersicht Link Unterstützende Hinweise zur Nutzung der Website Textlink Hilfe Suche: Suche: Eingabefeld ] Schaltfläche suchen ] VLink In Bremen und an anderen Orten nach Medien suchen und diese ausleihen Textlink Kataloge und Konto VLink Dienstleistungen und Informationen der Stadtbibliothek Bremen. Textlink Service VLink Informationen über die verschiedenen Einrichtungen der Stadtbibliothek Bremen Textlink Standorte (...) Textlink Kontakt Stadtbibliothek Bremen Die ganze Welt der Medien Herzlich willkommen auf unserer neuen Webseite Grafik Blick in die Stadtbibliothek Huchting; die neue Zentralbibliothek im Forum Am Wall; zu einem Stapel geschichtete Bücher und das Logo der Stadtbibliothek in dreidimensionaler Darstellung ] Wir haben unsere Seiten für Sie in Design und Funktion komplett überarbeitet. Neu sind: kundenfreundliches Design Barrierefreiheit zusätzliche Suchfunktionen Kartenreservierung für unsere Veranstaltungen und weitere Dienstleistungen. Grafik Bremen Kultur Hauptstadt Europas 2010 ] VLink Bremen Kultur Hauptstadt Europas 2010 link:extern VLink Seitenanfang Für blinde Nutzer/innen (Webformator)

17 Wahrnehmbarkeit Einsatz von assistiven Technologien zur Ausgabe: Screenreader Braille-Zeile

18 Screenreader (Video mit Neal Ewers) /video/screen_readers.asp können nur die textuellen Inhalte einer Website Wort für Wort wiedergeben deshalb sind aussagekräftige Textäquivalente für alle Bilder, grafischen Elemente, Symbole, Animationen, Skripte und Image Maps notwendig wo Textäquivalente notwendig sind, kann man durch Ausschalten der Images feststellen Textäquivalente haben keinen Einfluss auf das Layout für die Tabulatorsteuerung ist eine sinnvolle Bezeichnung der Links notwendig, die die Navigation erleichtert

19 Wahrnehmbarkeit

20 Wahrnehmbarkeit Individualisierbares Oberflächendesign wird ermöglicht durch die Trennung von Inhalt und Layout

21 Wahrnehmbarkeit Einsatz von assistiven Technologien zur Ausgabe: Vergrößerungssoftware (z.b. Zoomtext oder MAGic) Betriebssystem- bzw. Browsereinstellungen zur Vergrößerung, zum Kontrastwechsel, zur Farbanpassung

22 Bedienbarkeit Tabulator -navigation: Alles per Tab erreichbar, sichtbarer Tab-Fokus

23 Bedienbarkeit Assistive Technologien zur Eingabe: Tastatur-Alternativen

24 Bedienbarkeit Assistive Technologien zur Eingabe: Maus-Alternativen

25 Bedienbarkeit Assistive Technologien zur Eingabe: Maus-Alternativen

26 Bedienbarkeit Beispiel zur Bedienung mit Spracheingabe

27 Verständlichkeit klare Gliederung, Übersichtliche Navigation, Unterstützung durch Piktogramme

28 Verständlichkeit Texte in leichter Sprache

29 Nachhaltigkeit DOCTYPE vorhanden <!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.01//EN" " <html lang="de">

30 Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (BGG) (in der Fassung vom ) 4 BGG: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikations- Einrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

31 Deutsche Gesetzgebung zur Barrierefreiheit Behindertengleichstellungsgesetz BGG (in der Fassung vom ) 11 Barrierefreie Informationstechnik BIT-V Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 1.0 (in der Fassung vom ) BIT-V Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 2.0 (in der Fassung vom ) 12 Anforderungen 61 Bedingungen in zwei Prioritätsstufen

32 BITV Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (in der Fassung vom ) Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzer wahrgenommen werden können. Anforderung 1.1 Für jeden Nicht-Text-Inhalt sind Alternativen in Textform bereitzustellen, die an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden können. Anforderung 1.2 Für zeitgesteuerte Medien sind Alternativen bereitzustellen. Anforderung 1.3 Inhalte sind so zu gestalten, dass sie ohne Informations- oder Strukturverlust in unterschiedlicher Weise präsentiert werden können. Anforderung 1.4 Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.

33 BITV Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (in der Fassung vom ) Prinzip 2: Bedienbarkeit Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedient werden können. Anforderung 2.1 Für die gesamte Funktionalität ist Zugänglichkeit über die Tastatur sicherzustellen. Anforderung 2.2 Den Nutzerinnen und Nutzern ist ausreichend Zeit zu geben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden. Anforderung 2.3 Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden. Anforderung 2.4 Der Nutzerin oder dem Nutzer sind Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen zum Auffinden von Inhalten zur Verfügung zu stellen.

34 BITV Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (in der Fassung vom ) Prinzip 3: Verständlichkeit Die Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Anforderung 3.1 Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten. Anforderung 3.2 Webseiten sind so zu gestalten, dass Aufbau und Benutzung vorhersehbar sind. Anforderung 3.3 Zur Fehlervermeidung und -korrektur sind unterstützende Funktionen für die Eingabe bereitzustellen. Prinzip 4: Robustheit Inhalte müssen so robust sein, dass sie von möglichst allen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können. Anforderung 4.1 Die Kompatibilität mit Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, ist sicherzustellen.

35 Rechtslage Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verlangt von den Behörden des Bundes ( Träger öffentlicher Gewalt ), dass diese ihre Internetauftritte und -angebote nach Maßgabe der barrierefreie Informationstechnik -verordnung schrittweise technisch so gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Schrittweise wird verstanden als eine den technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten angepasste Umsetzung der Vorschrift. Neue Angebote bzw. neue Teile bestehender Angebote müssen barrierefrei gestaltet werden, für die Umgestaltung bestehender Angebote gilt die schrittweise Umsetzung. Für die Landes- und kommunalen Behörden sehen entsprechende Ländergesetze gleiche Regelungen vor.

36 Zielvereinbarungen sind das im BGG vorgesehene Instrument zur Erreichung der Barrierefreiheit in den Angeboten der Wirtschaft Verhandlungen müssen aufgenommen werden, wenn ein anerkannter Verband das Unternehmen dazu auffordert müssen Vereinbarungen über Umfang und Zeitplan der zu realisierenden Schritte zur Barrierefreiheit enthalten können bei Nichteinhaltung mit dem Mittel der Verbandsklage auf juristischen Wege durchgesetzt werden

37 Barrierefreies Webdesign bietet ökonomische Vorteile, denn es erschließt durch einfachere Bedienbarkeit außer den Menschen mit Behinderungen auch andere neue Nutzergruppen, z. B.: Interneteinsteiger und NutzerInnen mobiler Endgeräte mit kleinem Display die Trennung von Layout und Inhalt durch die Verwendung von Cascading Style Sheets reduziert die Übertragungsraten und den benötigten Speicherplatz auf dem Webserver es vereinfacht einen künftigen Relaunch der Site und reduziert die Kosten es leistet einen Beitrag zur Corporate Responsiblity des Unternehmens und erschließt auch dadurch neue Kundengruppen

38 Web Was ist das Internet heute? Inhalte Themen Vermittlung Bewertung Austauschplattformen Online-Spiele Multi-User Spiele Mash-Ups (We)blogs Bewertungen, Meinungsumfragen Wiki Web 2.0 Aufhebung von Autoren-/ Nutzer-Rolle Kartenanwendungen Online- Zusammenarbeit Lernmanagement-Systeme Projektmanagement Kalender Chat Forum Remote Application

39 Studie zur Web 2.0 Nutzung Quantitativer und qualitativer Studie der Aktion Mensch zur Nutzung von Webangeboten durch Menschen mit Behinderungen unter Mitwirkung des Fachlichen Beirats zur BIENE Explorative Interviews mit Experten hinsichtlich Nutzungsverhalten und Nutzungsmotivation Leitfadengestützte Gruppeninterviews mit Menschen mit Behinderungen Barrierefreie Nutzerbefragung unter Menschen mit Behinderungen Ergebnisse Erkenntnisse zum Kommunikationsverhalten von Menschen mit Behinderungen im Internet Identifizierung von Barrieren bei Web 2.0-Angeboten Entwicklung eines erweiterten Prüfverfahrens für die Barrierefreiheit von Internetangeboten

40 Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren Video zum Projekt unter

41 Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren Die UN Behindertenrechtskonvention fordert im Handlungsfeld gesellschaftliche und politische Teilhabe, insbesondere den Zugang zu amtlichen Informatione und die Beteiligung an Wahlen u. ä. sicherzustellen. Die UN Behindertenrechtskonvention konkretisiert in den Artikeln 21 und 29 die volle und gleichwertige gesellschaftliche und politische Teilhabe. Artikel 21 garantiert das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen. Artikel 29 garantiert die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.

42 Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren Die Handlungsempfehlungen zur Erreichung des Ziels, Bürgerbeteiligung erfolgreich und barrierefrei online zu gestalten, stützen sich auf die folgenden vier Kernforderungen: Inklusivität, das heißt, dass die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Durchführung von Beteiligungsprozessen von Anfang an berücksichtigt werden, z. B. durch Einbeziehung ihrer Interessenvertretungen. Standardkonformität, das heißt, dass die Vorgaben der BIT-V 2.0 und WCAG 2.0 bei der Umsetzung von Online-Beteiligungsangeboten nachweislich eingehalten werden. Reduzierte Komplexität, das heißt, dass Online-Beteiligungsangebote sich auf die erforderlichen Elemente beschränken, um unnötige Barrieren zu vermeiden. Transparenz, das heißt, dass Beteiligungsprozesse für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar gestaltet werden.

43 Barrierefreiheit bietet Orientierung im digitalen Dschungel des World Wide Web 2.0 Quelle:

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