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1 11. März 2014 Stellungnahme der IG Metall im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, Referentenentwurf vom 04. März 2014 I. Allgemeine Ausgangslage Die erneuerbaren Energien haben heute einen Anteil von nahezu 25 Prozent am Strommarkt erreicht und sind auf dem Weg zur tragenden Säule der Stromversorgung in Deutschland zu werden. Erneuerbare Energien sind die Leittechnologie einer zukunftsfähigen Stromversorgung, ohne Atomenergie und auf Basis einer verantwortungsbewussten Klimapolitik. Für die Branchen der IG Metall hat der Umbau eine hohe industrie- und beschäftigungspolitische Bedeutung. So sind im Jahr 2012 Investitionen von nahezu 20 Mrd. Euro im Bereich der erneuerbaren Energien getätigt worden. Insgesamt sind rund Beschäftigte den Branchen der erneuerbaren Energien zu zurechnen, etwa 15 Prozent davon sind industrielle Arbeitsplätze, dazu kommen weitere Arbeitsplätze im Bereich der industrienahen Dienstleistungen. Gleichwohl müssen auch die Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf die Versorgungssicherheit und auf die Stromkosten, insbesondere für die energieintensive Industrie, beachtet werden, um ungewollten Wettbewerbs- und Verlagerungsdruck zu vermeiden. Das EEG ist seit seiner Einführung im Jahr 2000 ein Motor für den Ausbau der erneuerbaren Energien gewesen. Es ist auch heute noch ein wichtiger Eckpfeiler für eine erfolgreiche Energiewende. Die jetzt anstehende grundlegende Reform des EEG muss deshalb so ausgestaltet werden, dass die positiven Effekte für einen dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien fortgeschrieben werden können. Gleichwohl zeigen die aktuellen Debatten über eine Beschleunigung des notwendigen Ausbaus der Stromnetze, die Probleme bei der Refinanzierung von Kraftwerken und eine faire Kostenverteilung eines deutlich: Die Reform des EEG ist nur ein Baustein auf dem Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Es müssen darüber hinaus auch fachliche Lösungen für eine Weiterentwicklung des bestehenden Strommarktes hin zu einem neuen Energiewende-Markt entwickelt werden. Eine bessere Abstimmung zwischen den Bundesländern und eine insgesamt verlässlichere politische Steuerung des Umbaus der Energieerzeugung sind notwendig, damit die Energiewende nicht zum Spielball unterschiedlichster Einzelinteressen wird. Grundlegende Eckpunkte der IG Metall für eine Reform des EEG sind: - Das EEG soll langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien schaffen, damit Investitionen in erneuerbare Technologien und Beschäftigung ausgebaut werden. 1

2 - Die wichtigsten Funktionsprinzipien - eine nach Technologien differenzierte Einspeisevergütung und der Einspeisevorrang für EE-Anlagen - sollen erhalten werden. - Die Vergütungshöhe muss eine ausreichende Refinanzierung von Investitionen in EE- Anlagen sicherstellen. Sie sollte regelmäßig angepasst und degressiv ausgestaltet sein, um Innovationen anzureizen und Kostensenkungen zu erreichen. - Die Begrenzung der EEG-Umlagekosten für die energieintensive Industrie muss auch in Zukunft in der Höhe möglich sein, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht gefährdet. - Eine angemessene Beteiligung der Eigenstromerzeugung an den EEG-Umlagekosten ist sinnvoll. Allerdings muss es Ausnahmen, u.a. für die energieintensive Industrie und hocheffiziente industrielle Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen und EE-Anlagen geben, so dass die Beiträge der Eigenstromerzeugung zur Energiewende angemessen berücksichtigt werden. Wir wollen, dass die Energiewende ökologisch und ökonomisch ein Erfolg wird und zu industrieller Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland beiträgt. Langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit sind aus Sicht der IG Metall dafür notwendige Voraussetzungen. Die Reform des EEG muss auch zu einer besseren Balance bei der Verteilung der Kosten und zu mehr Kosteneffizienz beitragen. In den letzten Jahren hat sich die Kostenverteilung zu Lasten der Privathaushalte verschoben, davon sind die Verbraucher mit ihrer Stromrechnung unmittelbar betroffen. Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund schlägt die IG Metall deshalb die Einrichtung eines Energiewendefonds vor, der einen gewichtigen Teil der historischen Kosten für die Technologieentwicklung der erneuerbaren Energien übernimmt. Mit der Einführung eines Energiewendefonds können die Effizienzgewinne aus der technologischen Lernkurve der letzten beiden Jahrzehnte sichtbar gemacht werden, denn der zukünftige Zubau an erneuerbaren Energien wird sehr viel kostengünstiger erfolgen. Windanlagen-onshore und Photovoltaikanlagen können heute vergleichbare Stromgestehungskosten wie neugebaute Erdgas- oder Steinkohlekraftwerke vorweisen. Die im Energiewendefonds vorgeschlagene Kreditfinanzierung und zeitliche Streckung eines Teils der EEG-Umlagekosten könnte deshalb dazu beitragen, den heute bestehenden Finanzierungsdruck abzumildern und die Verbraucher von einem Teil der Altlasten zu entlasten. II. Allgemeine Zielsetzung des Referentenentwurfs Die IG Metall hält die von der Bundesregierung angestrebte zügige und umfangreiche Reform des EEG für einen notwendigen und richtigen Schritt. Die Energiewende braucht wieder stabile Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit. Das war im letzten Jahr durch die fortwährenden Debatten und Ankündigungen über Veränderungen am EEG und Strompreisbremse etc. nicht mehr gegeben. 2

3 Das Ziel einer besseren Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist aus Sicht der IG Metall ebenso richtig, wie das Abbremsen eines weiteren Kostenanstiegs bei der EEG- Umlage. Mehr Planungssicherheit schafft für die Branchen des EE-Anlagenbaus Stabilität, allerdings dürfen die Ausbauziele nicht zu niedrig ausfallen. III. Ausbaukorridor und Vergütungssätze Die IG Metall hält den vorgeschlagenen Ausbaukorridor für akzeptabel, wenn auch ein ambitionierteres Ausbauziel von 40 Prozent bis 2020 aus Sicht der IG Metall erreichbar gewesen wäre. Dennoch erkennen wir bei dem vorgeschlagenen Ausbaupfad an, dass die Bundesregierung klar auf einen stabilen weiteren Zubau von erneuerbaren Energien setzt. Das schafft eine verlässliche Perspektive für Investitionen und Beschäftigung. Wichtig ist aus Sicht der IG Metall, dass es eine auf die einzelnen Technologien abgestimmte Festlegung der Ausbauziele gibt. Auch die Vergütungssätze werden technologiespezifisch angepasst. Die Konzentration auf die kostengünstigen Technologien Wind-onshore und Photovoltaik ist richtig. Gleichzeitig wird auch Wind-offshore, das noch relativ am Anfang der technologischen Lernkurve steht, eine Perspektive gegeben. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien bleibt bestehen. Die IG Metall unterstützt die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung, sie ist ein Schritt zur weiteren Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt. Die Einführung einer gleitenden Marktprämie und von Ausschreibungen wird vorrangig mit der Notwendigkeit zu einer europarechtskonformen und wettbewerblichen Ausgestaltung des EEG begründet. Aus Sicht der IG Metall dürfen diese Instrumente und deren Einführung nicht die Vorteile stabiler Investitionsbedingungen, wie sie feste Einspeisevergütungen zurzeit ermöglichen, aufheben. Es ist deshalb zu begrüßen, dass Ausschreibungsmodelle erst in einem eng umgrenzten Pilotprojekt bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen erprobt werden sollen. Die Steuerung des Ausbaupfades erfolgt bei der Photovoltaik wie bisher durch einen atmenden Deckel. Dieser soll auch für Wind-onshore eingeführt werden. Diese Regelung ist an sich vernünftig, die Ausgestaltung muss allerdings so erfolgen, dass sie nicht zu einer Investitionsbremse wird, hier muss nachgebessert werden. Bei Wind-offshore erfolgt die Steuerung durch eine Mengenfestlegung, was zu einer unnötigen Inflexibilität des Ausbaukorridors führen kann und deshalb kritisch beurteilt wird. Zu einzelnen Abschnitten im Referentenentwurf: Wind-offshore: Bei Wind-offshore sollen insgesamt 6,5 Gigawatt bis zum Jahr 2020 und 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030 installiert werden. Das ist zwar weniger, als die noch im Energiekonzept der alten Bundesregierung angestrebten 10 Gigawatt bis Dies entspricht allerdings dem Ausbaupfad, der nach heutigem Stand realistisch tatsächlich erreichbar sein wird. Dennoch sollte auch für die Offshore-Windenergie ein dynamischer Ausbaukorridor statt eines fixen Ausbaudeckels vorgesehen werden, um keine unnötigen Investitionsbarrieren aufzubauen.( 1b) 3

4 Ziel der EEG-Reform muss aus Sicht der IG Metall sein, den bestehenden Investitionsstau bei der Offshore-Windenergie aufzulösen. Für die Offshore-Windenergie sind vor allem langfristig verlässliche und planbare Rahmenbedingungen wichtig, damit bei den langen Projektlaufzeiten von bis zu 5 Jahren und hohen Investitionssummen Finanzierungen zustande kommen. Deshalb sollte bei der Vergütung beachtet werden: - Die IG Metall begrüßt, dass die Vergütung über das sog. Stauchungsmodell, bis 2019 verlängert wird. Bedauerlich ist, dass entgegen der bereits im Koalitionsvertrag gegebenen Zusage, nun eine Degression um 1 Prozent bereits ab 2018 neu hinzukommt. Damit trägt die Bundesregierung nicht dazu bei, dass Vertrauen in Investitionen im Bereich der Offshore-Windindustrie wieder zu stärken. ( 31) - Die IG Metall schlägt vor, die Höhe der Vergütung früher als bisher verbindlich festzulegen, um eine verlässliche Kalkulationsbasis für den Aufbau neuer Offshore-Windparks entsprechend der langen Projektplanungszeiträume herzustellen. Deshalb sollte die Vergütungshöhe nicht erst bei Inbetriebnahme der Anlage sondern bereits bei der verbindlichen Zuweisung der Anbindungskapazität durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden. ( 31) - Die IG Metall erwartet, dass bereits jetzt ein Prozess in Gang gesetzt wird, um für die Zeit nach 2019 möglichst schnell Klarheit und planungsverlässliche Regelungen zur Höhe der Vergütung für die Offshore-Windenergie zu erhalten. Investitionsentscheidungen für den Bau neuer Offshore-Windparks ab 2020 müssen auf einer verlässlichen Basis in den nächsten beiden Jahren getroffen werden können, sonst droht erneut eine Blockade. Wind-onshore: Der Ausbaukorridor für Wind-onshore soll bis MW/a (Brutto) betragen. Windonshore ist heute die günstigste unter den erneuerbaren Energien, deshalb sollte der vorgeschlagene Ausbaukorridor nicht die Dynamik des weiteren Ausbaus abbremsen. Der Korridor liegt zwar im Mittel des Zubaus der letzten 10 Jahre. Allerdings werden in den nächsten Jahren verstärkt alte Anlagen stillgelegt, die zusätzlich von neuen Anlagen ersetzt werden müssen. Werden diese Ersatzinvestitionen auf den Ausbaukorridor angerechnet, würde der tatsächliche Nettozubau an Windleistung deutlich sinken. Der Ausbaukorridor muss sich deshalb am energiewirtschaftlichen Nettozubau orientieren und sollte mindestens bei MW/a (Brutto) liegen. ( 1b und 20d) Für Onshore-Windenergie muss es auch in Zukunft an allen Standorten verlässliche Investitionsbedingungen geben. Die Streichung von zusätzlichen Boni und der Abbau der bestehenden Überförderung an windreichen Standorten sind sinnvoll. Kritisch ist, ob Vergütung und Referenzertragsmodell auch zukünftig einen wirtschaftlichen Zubau von Windenergie an windschwachen Binnenlandstandorten gewährleisten wird. ( 20d und 29) Die Regelungen zum Vertrauensschutz von Investoren sind angesichts der umfangreichen Planungsvorläufe für Windkraftanlagen nicht ausreichend. Deshalb sollte die gewählte Stichtagsregelung flexibler ausgestaltet werden und für alle Anlagen gelten, die bis zum 22. Januar 2014 Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht haben und bis 31. Dezember 2014 in Betrieb gehen. Photovoltaik: Bei der Photovoltaik soll ein jährlicher Zubau von MW/a erreicht werden, der Zubau wird über den bereits eingeführten atmenden Deckel gesteuert. Da die Solarenergie inzwischen zu den kostengünstigen EE-Technologien gehört, ist ein weiterer Zubau sinnvoll. Sinnvoll wäre deshalb auch, den fixen Förderdeckel von MW installierter PV-Anlagen aufzuheben. ( 20e) 4

5 Der 2012 eingeführte atmende Deckel hat sich bewährt und sollte fortgeschrieben werden. ( 32) Biomasse: Bei der Biomasse wird ein jährlicher Zubau von höchstens 100 MW/a angestrebt, der überwiegend auf die Verwertung von Abfall- und Reststoffen konzentriert wird. Die Kosten der Bioenergie haben sich in den letzten Jahren nicht verringert, sondern stetig erhöht. Da eine Änderung bei der Kosteneffizienz nicht zu erwarten ist, ist es sinnvoll den weiteren Ausbau der Bioenergie deutlich zu begrenzen. ( 1b) IV. Besondere Ausgleichsregelung - 41 Die IG Metall fordert, dass eine Begrenzung der EEG-Umlagekosten für die energieintensive Industrie bei der Reform des EEG beibehalten werden muss. Sie ist überall dort notwendig, wo Betriebe ansonsten in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit gefährdet werden und in Folge dessen eine Abwanderung von Produktion und Arbeitsplätzen in Länder mit niedrigeren Umwelt- und Sozialstandards droht. Es geht darum, die energiepolitischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die gesamte industrielle Wertschöpfungskette auch in Zukunft erfolgreich in Deutschland produzieren kann. Die von der letzten Bundesregierung vorgenommene Ausweitung der Befreiungstatbestände geht aus Sicht der IG Metall allerdings über das erforderliche Maß hinaus und sollte so ausgestaltet werden, dass mehr Verteilungsgerechtigkeit entsteht und Über- und Unterförderung vermieden wird. Bisher enthält der Referentenentwurf keine Ausformulierung zur sog. besonderen Ausgleichsregelung, was angesichts der hohen Bedeutung für die betroffenen Betriebe sehr zu bedauern ist. Die IG Metall erwartet, dass dies schnellstmöglich nachgereicht wird. Anforderungen der IG Metall an eine Reform der besonderen Ausgleichsregelung sind: - Möglich wäre die Wiedereinführung der Schwellenwerte aus dem EEG 2009: 15 Prozent Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung und mindestens 10 GW/h Jahresstromverbrauch. Allerdings müssten Regelungen gefunden werden, mit denen wettbewerbsverzerrende Nachteile für KMU vermieden werden können. - Ausnahmen sollten auf diejenigen Betriebe beschränkt werden, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb, innerhalb und außerhalb der EU, stehen. Hoher Stromverbrauch kann nicht alleiniges Kriterium für eine Privilegierung sein, deshalb sollte analog zu den Regelungen im europäischen Emissionshandelssystem auch die Handelsintensität als zusätzliches Kriterium eingeführt werden. - Die im EEAG vorgeschlagene Sektorenliste hält die IG Metall für nicht ausreichend, da sie zu eng gefasst ist und stromintensive und verlagerungsbedrohte Anlagen anderer Sektoren, z.b. Gießereien, nicht erfasst werden. Deshalb sollte über die Sektorenliste hinaus ein zweiter Kreis von Betrieben einbezogen werden, der anhand von konkreten Kriterien definiert werden sollte, das könnten z.b. die Handelsintensität und der Anteil der EEG-Mehrkosten an der Bruttowertschöpfung sein. - Das bislang gewährte Entlastungsniveau für energieintensive Betriebe muss beibehalten werden. Daher lehnt die IG Metall einen Eigenbehalt in Höhe von 15 bis 20 Prozent, wie es der Entwurf des EEAG vorsieht, ab. 5

6 - Bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung müssen Anteile von Leiharbeit und Werkverträgen einbezogen werden, um Outsourcing von Beschäftigung zur Erreichung der Schwellenwerte nicht zu begünstigen. Die IG Metall sieht die Notwendigkeit einer europarechtskonformen Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung und unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bemühen um eine Einigung. Die IG Metall betont ausdrücklich, dass davon keine Gefährdung von energieintensiven Betrieben und damit von Arbeitsplätzen ausgehen darf. V. Eigenstromprivileg - 37 Auch die Regelungen zum Eigenstromprivileg sind im Referentenentwurf nicht ausformuliert, diese müssen schnellstmöglich nachgereicht werden. Anforderungen der IG Metall hinsichtlich einer möglichen Beteiligung der Eigenstromerzeugung an den Systemkosten: - Zur Finanzierung der Systemkosten sollte es eine angemessene Mindestumlage für die Eigenstromerzeugung geben. Die in den ersten Eckpunkten des BMWi vorgeschlagenen 90 Prozent für Neuanlagen und 70 Prozent für KWK- und EE-Anlagen sind allerdings viel zu hoch. Damit wird Eigenstromerzeugung unwirtschaftlich. Dies lehnt die IG Metall ab. - Für energieintensive Betriebe muss es Ausnahmeregelungen geben, analog zur besonderen Ausgleichsregelung. - Insbesondere für hocheffiziente industrielle Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen und Eigenstromerzeugung auf der Basis industrieller Restgase (z.b. Kuppelgase in der Stahlindustrie) muss es auch weiter eine vollständige Entlastung geben. Diese effizienten und häufig sehr aufwendigen Prozesse der Energierückgewinnung und Eigenstromerzeugung führen zu einer besonders effizienten Energieausnutzung. Diese gewollten Investitionen in Energieeffizienz, in die Verringerung der Netzbelastung und in die Bereitstellung von Kapazitäten durch zeitweise Umstellungsmöglichkeiten eines wärme- zu einem stromgeführten Betrieb, dürfen nicht durch zusätzliche Belastungen ausgebremst werden. - Ein Bestandsschutz für Altanlagen muss gewährleistet werden. 6

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