Abschlussprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr Prüfungsbereich: Verwaltungsbetriebswirtschaft
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- Käte Richter
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1 Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 05 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 0 Prüfungsbereich: Verwaltungsbetriebswirtschaft Lösungsskizze/Bewertungsbogen Kenn-Nummer: zu erreich. Punkte Erstkorrekt Zweitkorrekt Prüfungs -aussch. Klausurteil A zu : Abweichen von den starren Vorgaben des Haushaltsplanes, um auf unvorhergesehene/nicht planbare Ereignisse reagieren zu können. Alternative Antworten möglich, z.b. Instrumente, die Veränderungen der Vorgaben des Haushaltsplanes ermöglichen zu : Budgetierung, Deckungsvermerke, Zweckbindungsvermerke, Echte Deckungsfähigkeit, unechte Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, über-/außerplanmäßige Auszahlungen, zu 3: Produktnummer: 4 Tierseuchenbekämpfung, -gesundheit, -schutz Veranschlagung Spende: Ergebnisplan: Abs. Nr. b) GemHVO D Zuwendungen Kontonummer: 447 Zuschüsse für laufende Zwecke von privaten Unternehmen Veranschlagungsbetrag: Euro Finanzplan: 3 Abs. Nr. b) GemHVO D Zuwendungen Kontonummer: 647 Zuschüsse für laufende Zwecke von privaten Unternehmen Veranschlagungsbetrag: Euro Reparaturmaßnahme: Ergebnisplan: Abs. Nr. c) GemHVO D Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Kontonummer: 5 Unterhaltung baulicher Anlagen Veranschlagungsbetrag: Euro
2 Finanzplan: 3 Abs. Nr. c) Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Kontonummer: 7 Unterhaltung baulicher Anlagen Veranschlagungsbetrag: Euro zu 4: 7 GemHVO D Grundsatz der Gesamtdeckung: Alle Erträge/Einzahlungen sind für alle Aufwendungen/Auszahlungen zu verwenden. Somit ist zunächst einmal keine Zweckbindung erlaubt. 8 GemHVO D enthält aber Ausnahmen von der Gesamtdeckung, die eine Zweckbindung erlauben.. Ausnahme: Abs. Satz : Erträge sind auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen zu beschränken, wenn dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Das kann eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung sein. Wie unter 3. bereits festgestellt, handelt es sich bei der Spende um einen Ertrag und bei den Reparaturmaßnahmen um einen Aufwand. Allerdings erfolgt die Spende nicht aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung (weder Gesetz noch Vertrag). Damit liegt keine rechtliche Verpflichtung vor und es gibt keine verbindlich vorgeschriebene Zweckbindung für die Verwendung der Spende.. Ausnahme: Abs. Satz Nr. GemHVO D: Erträge können auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt werden, wenn sich die Beschränkung aus der Herkunft oder Natur der Erträge ergibt Ertrag und Aufwand wie geprüft vorliegend Bei der Spende in Höhe von Euro ergibt sich aus der Natur des Ertrags (Art des Ertrags), dass ein bestimmter Verwendungszweck damit verbunden ist. Herr Müller spendet dieses Geld ausschließlich für die Durchführung der Reparaturmaßnahmen am Tierheim. Rechtsfolge: Die Stadt Elbstein kann (darf) die Spende von Herrn Müller für das Tierheim verwenden, damit eine Zweckbindung festlegen. Notwendige haushaltsrechtliche Maßnahme: Anbringen eines Zweckbindungsvermerks bei der Ertragskontonummer im Haushaltsplan für die Aufwandskontonummer gemäß 6 Abs. Nr. 6 GemHVO D (oder alternativ: Konten bezeichnen und mit Zweckbindungsvermerk versehen) Eine Zweckbindung kann ebenso für die mit der Spende verbundenen Einzahlungen und die mit der Reparatur verbundenen Auszahlungen festgelegt werden. Vgl. 8 Abs. 4 i.v.m. Abs. GemHVO D Lösungshinweis: Korrekt ist auch der Einstieg über den Zweckbindungsvermerk 6 Abs. Nr. 6 GemHVO D zu Beginn von 8 GemHVO D. (6) (0) ges. 40
3 Klausurteil B zu : A Sonstige privatrechtliche Forderungen B Ertrag im Abschlussjahr C 3 Einzahlung im Folgejahr A 3 Aktive Rechnungsabgrenzung B 4 Aufwand im Folgejahr C Auszahlung im Abschlussjahr A Andere sonstige Verbindlichkeiten B Aufwand im Abschlussjahr C 4 Auszahlung im Folgejahr A 4 Passive Rechnungsabgrenzung B 3 Ertrag im Folgejahr C Einzahlung im Abschlussjahr 8 zu : richtig falsch a) x b) x c) x d) x e) x 5 zu 3: a).600 b).500 c).400 d) Punkteaufteilung der P. zu 4-6: Je P für Beträge, je P für Buchungssatz, keine Folgefehler zu 4: Buchungssatz Soll Haben a) Andere sonstige Verbindlichkeiten 53 an an (8) (900 ) b) Aktive Rechnungsabgrenzung 9 an (8) (450 ) 54 an
4 c) Passive Rechnungsabgrenzung 668 an an (8) (600 ) 39 an d) Sonstige privatrechtliche Forderungen 7 an an an (8) (.000 ) (0) zu 5: Buchungssatz Soll Haben a) Bildung der Rückstellung 5 an b) Auflösung der Rückstellung 7 an (4) zu 6: Buchungssatz Soll Haben a) 7 an an b) 7 an c) 7 an d) 35 an (8) ( ) (9) ges. 50 4
5 Klausurteil C % Euro Herstellungskosten 347,70 Verwaltungsgemeinkosten 8 7,8 Vertriebsgemeinkosten 4 3,9 Selbstkosten des Umsatzes 389,43 Gewinn 4,04 54,69 Barverkaufspreis 444, Kundenskonto 0 0,00 Zielverkaufspreis 444, Kundenrabatt 5 78,37 Angebotspreis 5,49 s. Hinweise unten + 0 (0) Zwischensumme: 00 Aufbau, Darstellung, Gedankenführung: 5 Summe: 05 Bearbeitungshinweis zu Teil C Verwaltungsgemeinkosten: 347,70 x 8 : 00 = 7,8 Vertriebsgemeinkosten: 347,70 x 4 : 00 = 3,9 Selbstkosten des Umsatzes: 347,70 + 7,8 + 3,9 = 389,43 Kundenrabatt: 5,49 x 5 : 00 = 78,37 Zielverkaufspreis: 5,49-78,37 = 444, Gewinn: 444, - 389,43 = 54,69 Gewinn %: 389,43-00 % 54,69 - x = 4,04 % Bei falscher Berechnung der Selbstkosten des Umsatzes, des Zielverkaufspreises und des Gewinns je Punkte. Für die Berechnung des Gewinns in Prozent Punkt. 5
6 Leistungspunkte Rangpunkte Note von 05,00 bis 0,90 5 (sehr gut) unter 0,90 bis 99,75 4 (sehr gut) unter 99,75 bis 96,60 3 (sehr gut) unter 96,60 bis 93,45 (gut) unter 93,45 bis 89,5 (gut) unter 89,5 bis 85,05 0 (gut) unter 85,05 bis 80, (befriedigend) unter 80,85 bis 75, (befriedigend) unter 75,60 bis 70, (befriedigend) unter 70,35 bis 65,0 6 4 (ausreichend) unter 65,0 bis 58, (ausreichend) unter 58,80 bis 5, (ausreichend) unter 5,50 bis 46,0 3 5 (mangelhaft) unter 46,0 bis 38,85 5 (mangelhaft) unter 38,85 bis 3,50 5 (mangelhaft) unter 3,50 bis 0, (ungenügend) 6
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