Prüfung von Arbeitsmittel im Bergbau
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- Stephanie Dieter
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Transkript
1 Prüfung von Arbeitsmittel im Bergbau Beispiele und praktische Erfahrungen aus Sicht des Arbeitsinspektors Karlheinz BAUER
2 Arbeitsmittel Was sind Arbeitsmittel? Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind 2
3 Arbeitsmittel insbesondere: Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Dampfkessel, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Behälter, Silos, Förderleitungen, kraftbetriebene Türen und Tore sowie Hub-, Kipp- und Rolltore 3
4 Arbeitsmittel im Bergbau Lader, Bagger, Mulden, Bohrgeräte Hebebühnen, Befahrungseinrichtungen Kräne, Hebezeuge, Anschlagmittel Leitern, Gerüste Aufbereitungsanlagen elektrische Anlagen Lüftungs- und Absaugeinrichtungen u.v.a.m. 4
5 Generalklausel Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen, Arbeitsmittel, [ ] in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden und festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden! ( 17 Abs. 2 ASchG) Sehr allgemein gehalten! Wie ist vorzugehen? Tipp: In der Bedienungsanleitung nachsehen! 5
6 Details finden sich in diversen Verordnungen! Arbeitsstättenverordnung Arbeitsmittelverordnung Bauarbeiterschutzverordnung Elektroschutzverordnung Grenzwerteverordnung VEXAT etc. 6
7 Arbeitsstättenverordnung Feuerlöscher Lüftungen, Klimageräte Brandmeldeeinrichtungen Sicherheitsbeleuchtung etc (Gebäude generell?) 7
8 Arbeitsmittelverordnung 1. Selbstfahrende Arbeitsmittel 2. Stetigförderer (>5m) 3. Kraftbetriebene Türen und Tore 4. Anschlagmittel 5. Berge- und Rettungsmittel 6. Förderanlagen, mechanische Vortriebsgeräte für Untertagbauarbeiten und sonstige Geräte und Anlagen für Untertagebauarbeiten, auf denen ArbeitnehmerInnen transportiert oder von denen Arbeiten 8
9 Prüfungen lt. Arbeitsmittelverordnung 1. Abnahmeprüfungen 2. Wiederkehrende Prüfungen 3. Prüfung nach Aufstellung 4. Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen Aber auch! Prüfungen die sich aus den Bedienungsanleitungen ergeben! z.b. Prüfungen vor Inbetriebnahme! 9
10 Prüfbefund 1. Prüfdatum, 2. Namen und Anschrift des Prüfers bzw. Bezeichnung der Prüfstelle, 3. Unterschrift des Prüfers, 4. Ergebnis der Prüfung, 5. Angaben über die Prüfinhalte Wichtig dabei! Bei Prüfung nach einer Norm, genügt die Angabe der Norm! Was steht aber auch in der Betriebsanleitung des Herstellers! 10
11 Prüfung Leitern nach ÖNORM Z
12 Selbstfahrende Arbeitsmittel 12
13 Prüfung von Gerüsten 13
14 Prüfung von Gerüsten Würde sich in der Bauarbeiterschutzverordnung finden gilt jedoch für den Bergbau nicht (außer es handelt sich um reine Bauarbeiten). Aber! Blick in die Aufbauanleitung! 14
15 Prüfung von Gerüsten 15
16 Wer darf prüfen? Abnahmeprüfungen: 1. Ziviltechniker/innen einschlägiger Fachgebiete 2. zugelassene Prüfstellen gemäß Gewerbeordnung 3. akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen 4. Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) mit einschlägiger Fachrichtung 5. Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen 16
17 Wer darf prüfen? wiederkehrende Prüfungen: die vorgenannten Personen für bestimmter Arbeitsmittel auch sonstige geeignete fachkundige Personen (unter Umständen aber auch erst nach entsprechender Schulung durch den Hersteller z.b. bei Geräten für Untertagebauarbeiten) Bestimmte Arbeitsmittel müssen aber im vierten Jahr wieder vom Personenkreis der Abnahmeprüfungen geprüft werden! 17
18 Fachkundige Person Wer ist das? ( 2 Abs. 3 AM-VO) Personen, die die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzen die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der Arbeiten bieten 18
19 Betriebsangehörige Als fachkundige Personen können auch Betriebsangehörige eingesetzt werden! Wer beurteilt die Fachkunde bei Betriebsangehörigen? Der/die Arbeitgeber/Arbeitgeberin! 19
20 Übersicht über die Prüfer 20
21 Ein Fall aus der Praxis Meldung - Arbeitsunfall plötzlicher Zusammenbruch einer Hebebühnen mit zwei Arbeitnehmern zwei schwer verletzte Arbeitnehmer Tätigkeit der Arbeitnehmer: Ankern der Firste in ca. 5 bis 6m Höhe 21
22 Arbeitsunfall Hebebühne Betroffenes Arbeitsmittel: Bohrwagen Atlas Copco Rocket Boomer L 1C Baujahr: 2005 mit angebauter Bühne: HYDRALIFT SP2-1MBC Baujahr: 2002 Tragfähigkeit: 2 Personen und Zuladung: max. 400kg 22
23 Arbeitsunfall Hebebühne 23
24 Arbeitsunfall Hebebühne 24
25 Arbeitsunfall Hebebühne 25
26 Arbeitsunfall Hebebühne 26
27 Arbeitsunfall Hebebühne 27
28 Arbeitsunfall Hebebühne 28
29 Arbeitsunfall Hebebühne 29
30 Arbeitsunfall Hebebühne 30
31 Arbeitsunfall Hebebühne 31
32 Danke für die Aufmerksamkeit! Glückauf! 32
Überprüfungen gemäß AM-VO 7,8,10
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