Regionale Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises Stadt Karlsruhe

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1 Regionale Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises Stadt Karlsruhe 2015 Karlsruhe, 14. Juli 2014

2 Inhalt Vorbemerkungen... 3 Spezifisches Ziel B Spezifisches Ziel C Analyse des regionalen Arbeitsmarktes und der Situation am Übergang Schule Beruf in der Stadt Karlsruhe Zur Lage auf dem Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe Zur Situation am Übergang Schule Beruf in der Stadt Karlsruhe Festlegung von Zielen und Handlungsansätzen der ESF-Förderung im Jahr Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels C Allgemeine Hinweise zur Umsetzung Maßnahmen zur Evaluierung und Ergebnissicherung ESF-Arbeitskreis Stadt Karlsruhe Vorsitzender: Bürgermeister Martin Lenz Geschäftsführender: Peter Dressler AFB Arbeitsförderungsbetriebe ggmbh Daimlerstr Karlsruhe Telefon: 0721 / Fax: 0721 / Seite 2

3 Vorbemerkungen Im Jahr 2014 hat eine neue EU-Förderperiode begonnen. Für den Einsatz der ESF-Mittel im Zeitraum 2014 bis 2020 ist von der Landesregierung Baden-Württemberg ein Operationelles Programm (OP) erarbeitet worden. In der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 hält die Landesregierung Baden-Württemberg an der regionalisierten Umsetzung des ESF fest. Die regionalisierte Umsetzung des ESF wird sich ab 2014 auf zwei spezifische Ziele konzentrieren: Spezifisches Ziel B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Fördermaßnahmen, die im Rahmen dieses spezifischen Ziels umzusetzen sind, sollen einerseits einen eigenständigen Beitrag zur sozialen Eingliederung und zur Verhinderung von Armut leisten und andererseits Personengruppen und Minderheiten erreichen, die in besonderem Maße von Diskriminierung und sozialer Exklusion bedroht sind. Fördermaßnahmen haben das Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner, oft mit mehreren Vermittlungshemmnissen belasteter Langzeitarbeitsloser und Langzeitleistungsbeziehender durch Angebote sozialer und ggf. gesundheitlicher Stabilisierung und niedrigschwelliger Qualifizierung zu erhöhen. Darüber hinaus sollen sie einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Gruppen leisten, die in besonderem Maße von Ausgrenzung und Armutsgefährdung betroffen sind. 1 Anzusprechen sind vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen, bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt in der Regel nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich ist. Beratungsangebote, weiterführende Hilfsangebote, tagesstrukturierende und sozialintegrative Maßnahmen können Module einer niedrigschwelligen Ansprache dieser Zielgruppen sein. Zwischenstufen, z. B. über Einrichtungen des geförderten Arbeitsmarktes oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung über Integrationsfirmen, können erforderlich sein, um Potenziale für eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten. 2 Als Zielgruppen der regionalisierten Förderung für das spezifische Ziel B 1.1 sind laut ESF- OP des Landes Baden-Württemberg folgende vorgesehen: - Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen; - Alleinerziehende, - Menschen mit Behinderungen; - Menschen mit Migrationshintergrund; - ältere Leistungsberechtigte; - Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und in prekären familiären bzw. Wohnverhältnissen; 1 2 Vgl.: Operationelles Programm ESF Baden-Württemberg, an die EU-KOM eingereichter Entwurf vom April 2014, S. 46 Vgl.: Operationelles Programm ESF Baden-Württemberg, an die EU-KOM eingereichter Entwurf vom April 2014, S. 47/48 Seite 3

4 - von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zugewanderten aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. 3 Von den Maßnahmen sollen vorrangig Frauen profitieren, da ihr Armutsrisiko besonders hoch ist. Spezifisches Ziel C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Die Förderung konzentriert sich auf schulmüde oder schulverweigernde Jugendliche im Schulalter sowie auf junge Menschen nach Beendigung der Schulpflicht, die von den Regelsystemen der Jugendberufshilfe und des Übergangs- und Ausbildungsbereichs nicht ausreichend erreicht werden. Ziel der Förderung ist die individuelle und soziale Stabilisierung der Jugendlichen, das Erreichen eines Schulabschlusses und/oder die Integration in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder in eine berufliche Ausbildung. Dies soll vor allem über individuelle Unterstützungsangebote erreicht werden. 4 Es werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: - Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Sie können durch individuelle und ggf. auch längerfristige sozialpädagogische Begleitung, die auch das familiäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen Menschen berücksichtigt, ebenso durch aufsuchende Formen der Sozialarbeit ergänzt werden. Auch junge Menschen, die arbeitslos sind, sich aber regulären Beratungs- und Integrationsangeboten der Jobcenter bzw. der Arbeitsagenturen entziehen, sollen wieder in einen geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozess eingegliedert werden. - Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote zur individuellen und sozialen Stabilisierung, die auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken. Bei Teilnehmenden ohne Schulabschluss ist die nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses anzustreben. - Junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden. Spezifische individuelle Dispositionen (soziales und familiäres Umfeld, Migrationshintergrund bzw. eigene Migrationserfahrung, geschlechterspezifische Benachteiligungen, riskante Lebensformen, Überschuldung) sind adäquat zu berücksichtigen. Geschlechtertypischem Berufswahlverhalten soll frühzeitig entgegengewirkt werden. 5 Zielgruppe der regionalisierten Förderung sind junge Menschen in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren. Die Förderung konzentriert sich auf: - Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können; - Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können Vgl.: Operationelles Programm ESF Baden-Württemberg, an die EU-KOM eingereichter Entwurf vom April 2014, S. 48/49 Vgl.: Operationelles Programm ESF Baden-Württemberg, an die EU-KOM eingereichter Entwurf vom April 2014, S. 55 Vgl.: Operationelles Programm ESF Baden-Württemberg, an die EU-KOM eingereichter Entwurf vom April 2014, S. 56/57 Seite 4

5 Eine geschlechtersensible Ausrichtung der Förderung ist sicherzustellen. Angesichts der bestehenden geschlechterstereotypen Orientierung der Zielgruppe können geschlechterspezifische Konzepte zum Einsatz kommen. 6 Der Stadt Karlsruhe steht für die regionalisierte Umsetzung des ESF in der EU- Förderperiode 2014 bis 2020 jährlich ein Mittelvolumen in Höhe Euro zur Verfügung. Über die Verwendung dieses Mittelkontingentes entscheidet der ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe auf der Grundlage einer Analyse der aktuellen, mittel- und längerfristigen Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes sowie einer Analyse der Situation am Übergang Schule Beruf. Im Ergebnis der fundierten Untersuchungen wird eine regionale Arbeitsmarktstrategie erarbeitet, in der Ziele und Umsetzungsoptionen für die künftige regionale ESF-Förderung dargelegt werden. Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe hat am in Karlsruhe getagt und seine Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2015 erarbeitet. Nachfolgend wird die Arbeitsmarktstrategie für das Förderjahr 2015 vorgestellt. 6 Vgl.: Operationelles Programm ESF Baden-Württemberg, an die EU-KOM eingereichter Entwurf vom April 2014, S. 58 Seite 5

6 1. Analyse des regionalen Arbeitsmarktes und der Situation am Übergang Schule Beruf in der Stadt Karlsruhe 1.1 Zur Lage auf dem Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe Die Lage auf dem städtischen Arbeitsmarkt verläuft seit Anfang 2008 relativ positiv. Infolge der vergleichsweise geringen Betroffenheit von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 und des seit mehreren Jahren anhaltenden konjunkturellen Aufschwungs konnte die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen seit 2008 reduziert werden. Lag deren Zahl Anfang 2008 noch bei rund Personen, waren es im Mai 2014 rund Personen (Rechtskreis SBG III und SGB II). Der Rechtskreis SGB II umfasst in der Stadt Karlsruhe derzeit knapp arbeitslose Personen. Damit konnte im Betrachtungszeitraum die Arbeitslosenquote reduziert werden. Belief sie sich Anfang 2008 noch auf knapp 7 Prozent, so, liegt sie derzeit stabil bei unter 6 Prozent. Der rückläufige Trend bei der Arbeitslosenquote gilt für beide Rechtskreise, wobei besonders auf den Rückgang der Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II hinzuweisen ist (von ca. 4,5 auf derzeit ca. 4 Prozent). Trotz positiver Entwicklungstendenzen bleibt vor allem das Niveau der Langzeitarbeitslosigkeit in der Stadt Karlsruhe hoch. Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit geht nur in kleinen Schritten voran. Waren im Jahresdurchschnitt 2008 fast Langzeitarbeitslose registriert, so sind es aktuell ca Langzeitarbeitslose. Das entspricht einem Rückgang um ca. 16 Prozent. Zudem zeichnet sich als positiver Entwicklungstrend eine Verkürzung der durchschnittlichen Länge der Langzeitarbeitslosigkeit ab: Waren 2008 noch 43 Prozent aller Langzeitarbeitslosen zwischen 2 und 4 Jahren und weitere 18 Prozent länger als 4 Jahre arbeitslos, so hat sich der Anteil der genannten Personengruppe bis 2013 auf 35 bzw. 15 Prozent reduziert. Letztlich bleibt aber festzuhalten: Der Anteil jener Langzeitarbeitslosen, die 4 Jahre und länger arbeitslos sind, hat sich insgesamt nur wenig verringert, was auf bestehende multiple Vermittlungshemmnissen dieses Personenkreises verweist, die selbst unter Bedingungen einer positiven konjunkturellen Entwicklung eine Integration in Beschäftigung schwierig machen. Der Anteil der 1 bis 2 Jahre Langzeitarbeitslosen hat sich von 39 Prozent in 2008 auf 51 Prozent in 2013 erhöht. Trotz der positiven Entwicklung sind heute fast ein Drittel aller Arbeitslosen in Karlsruhe langzeitarbeitslos. Dieser Anteilswert gilt sowohl für arbeitslose Frauen als auch für arbeitslose Männer. Gegenüber 2008 konnte dieser Anteil nur geringfügig reduziert werden. Angesichts des über Jahre bestehenden Sockels verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit zeichnet sich für die Stadt Karlsruhe erheblicher arbeitsmarktpolitischer Handlungsbedarf ab. Zu den Merkmalen der Arbeitsmarktsituation in der Stadt Karlsruhe gehört ferner, dass die Arbeitslosenquote des Rechtskreises SGB III seit längerem dem Durchschnittswert des Landes Baden-Württemberg entspricht. Sie beläuft sich derzeit in Karlsruhe wie auch auf Ebene des Landes auf unter 2 Prozent. Im Unterschied dazu liegt die Arbeitslosenquote des Rechtskreises SGB II in der Stadt Karlsruhe seit Jahren deutlich über dem Landesdurchschnitt (Abbildung 1). Sie beträgt für Karlsruhe derzeit rund 4 Prozent, während sie im Land Baden-Württemberg mit gut 2 Prozent fast nur halb so hoch ist. Das verweist insgesamt auf eine weiterhin deutlich angespannteren Situation auf dem lokalen Arbeitsmarkt und den bestehenden Schwierigkeiten, Arbeitslose dieses Rechtskreises und vor allem von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffene in Beschäftigung zu (re-)integrieren. Somit ist in Karlsruhe besonderer Handlungsbedarf im SGB II-Bereich angezeigt. Seite 6

7 Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosenquoten in der Stadt Karlsruhe und im Land Baden- Württemberg im Zeitraum Januar 2008 bis März 2014 (HP-Trend SGB II und III) (Angaben in Prozent) 5,0 4,5 4,0 4,0 3,5 3,0 2,5 ALQ KA SGB II HP-Trend ALQ KA SGB III HP-Trend ALQ BW SGB II HP-Trend ALQ BW SGB III HP-Trend 2,3 2,0 1,5 1,8 1,8 1,0 0,5 - Quelle: BA, Berechnungen esf-team Seite 7

8 Wie nachstehender Abbildung 2 zu entnehmen ist, sind Frauen und Männer in Karlsruhe im Vergleich zum Bundesland Baden-Württemberg insgesamt in stärkerem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Unterschied zum Land liegt die Arbeitslosenquote der Frauen in der Stadt Karlsruhe jedoch seit Jahren unter der der Männer. Ebenfalls verringert sich seit mehreren Jahren die Arbeitslosenquote der Frauen in der Stadt Karlsruhe kontinuierlich, wenngleich sie in den letzten Monaten auf dem erreichten Niveau zu verharren scheint. Die geringere Arbeitslosenquote der Frauen sollte jedoch nicht zu voreiligen Schlüssen Anlass geben. Entscheidend ist zugleich, in welche Form und Qualität von Beschäftigung Frauen und Männer nach der Arbeitslosigkeit vermittelbar sind. Hier ist auf weiterhin bestehende gravierende Unterschiede in der Beschäftigungssituation von Frauen und Männern in Karlsruhe zu verweisen (z. B. Teilzeitbeschäftigung wird von Frauen dominiert). Abbildung 2: Entwicklung der Arbeitslosenquoten in der Stadt Karlsruhe nach Frauen und Männern im Zeitraum Januar 2008 bis März 2014 (HP-Trend SGB II und III) (Angaben in Prozent) 8,0 7,0 6,0 6,0 5,4 5,0 4,0 4,1 4,1 3,0 2,0 1,0 Männer KA Frauen KA Frauen BW Männer BW - Quelle: BA, Berechnungen esf-team Nach Einschätzung des ESF-Arbeitskreises besteht für einzelne von Arbeitslosigkeit bzw. Langzeitarbeitslosigkeit betroffene arbeitsmarktpolitische Zielgruppen unterschiedlicher Handlungsbedarf. Die Analyse des regionalen Arbeitsmarktes zeigt für die letzten Jahre, dass einige Zielgruppen von der insgesamt positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt unterdurchschnittlich profitiert haben. Schwieriger geworden ist die Situation unter anderem für folgende Personengruppen: Seite 8

9 Der Einflussfaktor Alter erweist sich weiterhin als ein wesentliches Vermittlungshemmnis. Der Anteil älterer Frauen und Männer (55 Jahre und älter) an den Langzeitarbeitslosen hat sich im Vergleich zu Mai 2008 weiter leicht erhöht, und zwar jeweils um etwa 2 Prozentpunkte. Der Anteil der Männer ü 55 an den Langzeitarbeitslosen liegt inzwischen bei fast 24 Prozent, der Anteil der Frauen ü 55 bei ca. 22 Prozent (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: Langzeitarbeitslosigkeit von Frauen und Männern im Alter ab 55 Jahre in der Stadt Karlsruhe im Zeitraum Mai 2008 bis März 2014 (Arbeitslose in absoluten Angaben; Anteile älterer Arbeitsloser an allen Langzeitarbeitslosen in Prozent) % % % % Anteil Männer Ü55 Anteil Frauen Ü55 50% 800 LZA Männer 40% LZA Frauen ,6% 19,8% 23,7% 22,1% 30% 20% % 0 0% Quelle: BA, Berechnungen esf-team Seite 9

10 Die absolute Zahl der im SGB II-Bereich erfassten arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund hat sich seit Mitte 2008 insgesamt nur geringfügig verändert. Bei Männern ist sie nahezu unverändert geblieben, bei Frauen gab es eine minimale Reduzierung. Bezogen auf den Anteil der in diesen Bereich erfassten Männer mit Migrationshintergrund liegt dieser seit Jahren konstant bei rund 25 Prozent. Der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund an den Leistungsempfängerinnen dieses Rechtskreises hat sich hingegen von rund 30 Prozent auf nunmehr etwa 35 Prozent erhöht (vgl. Abbildung 4). Für Frauen mit Migrationshintergrund scheint es in Karlsruhe noch schwieriger als für Männer zu sein, den Weg in das reguläre Beschäftigungssystem zu finden. Abbildung 4: Arbeitslosigkeit von ausländischen Frauen und Männern in der Stadt Karlsruhe im Zeitraum Mai 2008 bis März 2014 (Arbeitslose im SGB II in absoluten Angaben; Anteile ausländischen Arbeitslosen an allen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II in Prozent) % % % Anteil ausl. Männer SGB II Anteil ausl. Frauen SGB II Männer insg. SGB II Frauen insg. SGB II 34,7% 29,5% 25,2% 25,7% 50% 40% 30% 20% % 0 0% Quelle: BA, Berechnungen esf-team Seite 10

11 Trotz langjähriger Aktivitäten der Stadt Karlsruhe, langzeitarbeitslose Alleinerziehende bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen (der Bestand dieser Personengruppe konnte zwischen 2008 und 2013 deutlich reduziert werden von 427 in 2008 auf 255 in 2012, was einer Reduzierung um ca. 40 Prozent entspricht), besteht auch für diese Zielgruppe - wie der Abbildung 5 zu entnehmen ist erneut oder weiterhin arbeitsmarktpolitischer Interventionsbedarf. Abbildung 5: Langzeitarbeitslosigkeit von Alleinerziehenden in der Stadt Karlsruhe im Zeitraum 2008 bis 2013 (Langzeitarbeitslose Alleinerziehende in absoluten Angaben, Anteile langzeitarbeitsloser Alleinerziehender / SGB II in Prozent) % Anteil AEZ LZA AEZ KA 20% % ,2% 13,3% 12,2% 9,9% 9,4% 11,6% 10% 100 5% Quelle: BA, Berechnungen esf-team 0% Seite 11

12 1.2 Zur Situation am Übergang Schule Beruf in der Stadt Karlsruhe Hinsichtlich der aktuellen Situation am Übergang Schule Beruf schätzen die Mitglieder des ESF-Arbeitskreises ein, dass es trotz guter wirtschaftlicher und arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen in der Stadt Karlsruhe erforderlich bleibt, junge Menschen bei ihrem Einstieg in Ausbildung und Beruf aktiv zu unterstützen. Als oberstes Ziel wird betrachtet, möglichst keinen jungen Menschen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung zu verlieren. Zur Erreichung dieser anspruchsvollen Zielstellung sollen auch 2015 regionale ESF-Maßnahmen einen wichtigen Beitrag leisten. Die Abbrecher/-innenquote an Karlsruher Schulen hat sich - das zeigt die nachfolgende Tabelle - in den vergangenen Jahren gerade an Haupt- und Werkrealschulen verringert. Allerdings muss man sich dessen bewusst sein, dass die Abbrecher/-innenquote als Abgang ohne Hauptschulabschluss definiert ist. Eine andere Abfrage sieht die amtliche Schulstatistik aktuell nicht vor. Der ESF-Arbeitskreis sieht vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Zielsetzung ergänzenden Handlungsbedarf; als sinnvoll wird eine Schulbefragung erachtet, um auch verdeckte Abgänge während des Schuljahres abbilden und damit gegensteuern zu können. Schuljahr Gymnasium (ohne Abschluss oder mit HS-Abschluss) Realschule (ohne HS-Abschluss) Haupt-/Werkrealschule (ohne HS-Abschluss) männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 2008/ (1,87%) 7 (1,63%) 18 (5,81%) 6 (1,89%) 23 (7,10%) 19 (6,48%) 2009/ (1,43%) 4 (0,81%) 12 (3,55%) 5 (1,63%) 28 (15,38%) 16 (6,40%) 2010/ (1,80%) 5 (1,08%) 15 (5,30%) 2 (0,68%) 17 (6,30%) 10 (3,89%) 2011/ (1,29%) 8 (0,97%) 8 (2,65%) 2 (0,63%) 13 (5,99%) 6 (2,52%) 2012/ (1,56%) 5 (1,13%) 12 (4,08%) 8 (2,47%) 6 (2,17%) 8 ((3,21%) Quelle: Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung/Schul- und Sportamt Grundsätzlich ist am Ausbildungsmarkt ein deutliches Missverhältnis festzustellen zwischen unbesetzten Ausbildungsplätzen und dem drohenden Fachkräftemangel einerseits und der fehlenden Ausbildungsreife zahlreicher Jugendlicher auf der anderen Seite. Gerade kleine Betriebe des Handwerks stehen vor besonderen Schwierigkeiten, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen, und wären durchaus bereit, auch schwächeren Jugendlichen eine Chance zu geben. Notwendig wäre nach Einschätzung der Mitglieder des ESF-Arbeitskreises neben Maßnahmen, die die persönliche Entwicklung dieser jungen Menschen unterstützen auch ein Begleitcoaching für die im Umgang mit den Problemen der Jugendlichen oft überforderten Betriebe. Seite 12

13 2. Festlegung von Zielen und Handlungsansätzen der ESF-Förderung im Jahr 2015 Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe hat sich auf seiner Strategiesitzung vom darauf verständigt, für das Förderjahr 2015 sowohl Maßnahmen auszuschreiben, die im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 (Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind) durchgeführt werden können, als auch Maßnahmen zu fördern, die im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 (Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit) realisierbar sind. Der ESF-Arbeitskreis hat auf seiner Strategiesitzung folgende Festlegungen für ESFfinanzierte Interventionen in 2015 getroffen: Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Auf Grundlage einer umfassenden Arbeitsmarktanalyse hat sich der ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 darauf verständigt, schwerpunktmäßig Maßnahmen für nachstehend aufgeführte Personengruppen mit folgenden Förderansätzen zu unterstützen: - Langzeitarbeitslose Menschen in psychosozialen Problemlagen und / oder mit Suchterkrankungen Sie sollen durch ganzheitliche Hilfen oder mittels koordinierter Begleitung schrittweise wieder in Gesellschaft und Arbeit eingegliedert werden. - (Allein-)Erziehende Menschen, darunter insbesondere Frauen Für diese Zielgruppe besteht das Erfordernis, mittels passgenauer individueller Beratungs- und Begleitangebote realistische Perspektiven zu entwickeln, die neben dem Thema Kinderbetreuung auch die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit in den Fokus nehmen. Besondere Berücksichtigung in Maßnahmen sollen jene (Allein-)Erziehenden finden, die über eine geringe Qualifikation verfügen und deren Erwerbstätigkeit von langen Erziehungszeiten unterbrochen war. - Frauen mit Migrationshintergrund Es sind neue Ideen und Ansätze gefragt, um Frauen mit Migrationshintergrund ohne oder mit einer nicht verwertbaren beruflichen Qualifikation und längerer Arbeitslosigkeit schrittweise an Arbeit und Beschäftigung heranzuführen. - Menschen der Zielgruppe 50plus Angesprochen werden sollen vor allem ältere Arbeitslose / Langzeitarbeitslose, die nur über eine geringe berufliche Qualifikationen verfügen. - Wohnsitzlose bzw. von Wohnsitzlosigkeit bedrohte Menschen Auch dieser Zielgruppe soll in der Stadt Karlsruhe weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Angebote für diese Personengruppe sollen aufsuchend und beschäftigungsorientiert sein. Seite 13

14 Als Optionen für anzubietende Maßnahmen erwartet der regionale ESF-Arbeitskreis, dass - Förderlücken der Regelförderung identifiziert und Angebote unterbreitet werden, die bestehende Förderlücken schließen können; - Maßnahmen vor allem für kleine und überschaubare Zielgruppen konzipiert werden, die von den Angeboten der Regelförderung nicht oder unzureichend erreicht werden. Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe weist ausdrücklich darauf hin, dass ESF- Maßnahmen mit Aktivitäten, die im Rahmen des Gesamtkonzeptes Arbeit gefördert werden, kombinierbar sind. Die Einreichung von Projektvorschlägen, die sowohl die Finanzierung aus dem regionalen ESF-Fonds der Stadt Karlsruhe als auch aus Mitteln des Gesamtkonzeptes Arbeit vorsehen, wird als möglich und wünschenswert betrachtet. Antragsteller können hinsichtlich des Finanzierungskonzeptes für ESF-Maßnahmen Mittel aus dem Gesamtkonzept Arbeit für die Ko-Finanzierung in Ansatz bringen. Das Zusammenspiel des regionalen ESF und des Gesamtkonzeptes Arbeit spiegelt Abbildung 6 wider. Abbildung 6: Schnittmengen des regionalen ESF und des Gesamtkonzeptes Arbeit Zielgruppen Ziele/Aufgaben Methoden Wettbewerbsneutralität Regionaler ESF/ Gesamtkonzept Karlsruhe Gender Mainstreaming Zusätzlichkeit Nachhaltigkeit Quelle: esf-team/esf-geschäftsstelle Stadt Karlsruhe Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 folgen dem Politikansatz des Gender Mainstreaming. Frauen und Männer sind bei der ESF-Förderung mindestens entsprechend ihres Anteils an der Zielgruppe zu berücksichtigen. Nach Darstellung im ESF-OP des Landes Baden-Württemberg ist eine überproportionale Integration von Frauen vorgesehen. Zudem sind besondere Bedingungen und Erfordernisse beider Geschlechter bei der Förderung zu berücksichtigen. Seite 14

15 Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe ist für das Förderjahr 2015 für alle im Operationellen Programm des ESF des Landes Baden-Württemberg genannten Zielgruppen offen 7 und verzichtet ausdrücklich auf eine Einschränkung. Präferiert werden vom ESF- Arbeitskreis ergänzende Angebote zu Berufsübergangssystemen und zur Schulsozialarbeit, die jungen Menschen, die von den Regelsystemen nicht (mehr) erreicht werden, Orientierung und die Entwicklung und Umsetzung realistischer Perspektiven ermöglichen. Als besonders geeignet werden aufsuchende Ansätze, die ggf. zunächst in einem überschaubaren Sozialraum erprobt werden, betrachtet. Vor dem Hintergrund des deutlichen Missverhältnisses zwischen unbesetzten Ausbildungsplätzen und dem drohenden Fachkräftemangel einerseits und der fehlenden Ausbildungsreife zahlreicher Jugendlicher auf der anderen Seite wünscht sich der ESF- Arbeitskreis Projekte, die die Interessensbandbreite der potentiellen Auszubildenden erhöhen und die Fixierung gerade leistungsschwächerer Jugendlicher auf wenige vermeintlich attraktive Ausbildungsberufe aufzubrechen. Dabei wird es notwendig sein, neue Formen der Beratungs- und Aufklärungsarbeit zu entwickeln. Notwendig wären nach Einschätzung der Mitglieder des ESF-Arbeitskreises des Weiteren Maßnahmen, die die persönliche Entwicklung der Auszubildenden unterstützen und daneben ein Begleitcoaching für die im Umgang mit den Problemen der Jugendlichen oft überforderten Betriebe gewährleisten. Maßnahmen, die im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 gefördert werden, sind gleichstellungspolitisch auszurichten und auf die jeweils besonderen Problemlagen und Erfordernisse beider Geschlechter abzustellen. 7 Vgl. Ausführungen im Abschnitt Vorbemerkungen. Seite 15

16 3. Allgemeine Hinweise zur Umsetzung Dieses Strategiepapier des ESF-Arbeitskreises Stadt Karlsruhe für das Jahr 2015 basiert auf einer Klausur am 2. Juni 2014 und nimmt die Erfahrungen aus der letzten Förderperiode auf. Der Arbeitskreis ist an einer engen Zusammenarbeit mit den aktuellen und künftigen Projektantragstellern und -trägern sehr interessiert. Die Strategie wird am 14. Juli 2014 um Uhr im Gästehaus der Stadt Karlsruhe, Haus Solms, im Beisein interessierter Trägervertreterinnen und -vertreter und der lokalen Medien präsentiert. Zeitgleich wird sie auf den Internetseiten der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Angebote für Maßnahmen sollen die Ausgangssituation, die Zielstellungen sowie vorgesehene Methoden und Handlungsansätze transparent und realistisch darstellen und die erwarteten Ergebnisse skizzieren. Eingereichte Anträge sollen deutlich erkennen lassen, dass die gewählten Schritte und Ansätze geeignet sind, die gesetzten Ziele zu erreichen. Bei der Darstellung der Ausgangssituation und der Handlungsbedarfe ist sowohl auf empirisch gesicherte Daten der amtlichen Statistik (Daten der Bundesagentur für Arbeit, des Amtes für Stadtentwicklung der Stadt Karlsruhe, des Staatlichen Schulamtes etc.) als auch auf den Erfahrungshintergrund des Antragstellers zu verweisen. In den Anträgen ist darauf hinzuweisen, ob und inwieweit mit dem Vorhaben Lücken der Regelförderung geschlossen werden können und inwieweit es sich von anderen Förderansätzen (z. B. des Bundes und des Landes Baden-Württemberg) abgrenzt. Neben Formen der passiven sind aktive Formen der Ko-Finanzierung ausdrücklich erwünscht. Im Antrag für die geplanten Maßnahmen ist die Einhaltung des Querschnittsziels der Geschlechtergleichstellung / Chancengleichheit vom konzeptionellen Ansatz, über die Zielstellung, die praktische Umsetzung bis hin zur Ergebnissicherung überzeugend darzustellen. Projekte können für ein oder zwei Jahre beantragt werden. Der ESF-Arbeitskreis behält sich in Abhängigkeit von der Antragssituation eine Teilbewilligung von Anträgen vor. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren als ESF- Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg gibt vor, dass landesweit etwa 60 Prozent des ESF-Mittelvolumens für das Integrationsziel (spezifisches Ziel B 1.1) und ca. 40 Prozent für das Bildungsziel (spezifisches Ziel C 1.1) aufgewandt werden sollen. Die Mitglieder des ESF-Arbeitskreises werden sich vorbehaltlich des Vorliegens qualitativ und fachlich geeigneter Projektanträge bei der Auswahl der eingereichten Anträge an diesem Rahmen grundsätzlich orientieren. Die EU sieht in der neuen Förderperiode vor, dass bei Zuschüssen, bei denen die öffentliche Förderung Euro nicht übersteigt, pauschalierte Abrechnungsformen zur Anwendung kommen. Berechnungen von Pauschalisierungsmodellen durch eine von der Fondsverwaltung beauftragte Wirtschaftsberatungsgesellschaft, durch EPM und durch die L- Bank konnten bislang nicht ausschließen, dass bei bestimmten Finanzierungskonstellationen und Projektformen für die Träger durch die Pauschalisierung Nachteile entstehen oder sich die Förderung unverhältnismäßig verteuern würde. Um diese Risiken auszuschließen, können in der diesjährigen Ausschreibungsrunde ausschließlich regionale Projekte bewilligt werden, deren öffentliche Unterstützung oberhalb Seite 16

17 der Schwelle von Euro liegt. Die Euro-Grenze gilt sowohl für Projekte, die für ein Jahr als auch für zwei Jahre (dann in der Summe) beantragt werden. Als öffentliche Unterstützung zählen dabei neben den ESF-Mitteln aktive Kofinanzierungen aus Mitteln des Bundes, des Landes oder der Kommune. Bei der Berechnung der Euro-Schwelle dürfen Eigenmittel öffentlicher Träger sowie von Dritten an Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezahlte Beträge, wie beispielsweise ALG- II-Leistungen oder die Mehraufwandsentschädigungen im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit der Stadt Karlsruhe, nicht herangezogen werden. Grundsätzlich sind diese Mittel aber natürlich weiter als Kofinanzierung geeignet. Förderanträge für das Jahr 2015 sind bis spätestens 30. September 2014 bei der L-Bank einzureichen. Die ESF-Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises der Stadt Karlsruhe benötigt zeitgleich eine Kopie des Antrages. Die neuen Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 01. August 2014 auf der Webseite bereit. Unter diesem Angebot des Landes finden sich auch alle aktuellen Informationen zum ESF in Baden-Württemberg und die zentralen Programmaufrufe der Ministerien. Antragsteller werden im Rahmen des regionalen ESF in ihrem Bemühen, kompetente Projektangebote zu erarbeiten, bei Bedarf aktiv unterstützt. Trägern stehen dafür sowohl die ESF-Geschäftsstelle der Stadt Karlsruhe 8 als auch die für den Arbeitskreis zuständige Vertreterin des esf-teams mit Sitz in Stuttgart Frau Dr. Monika Putzing 9 zur Verfügung. Die Bewilligung der eingereichten und zuvor von der L-Bank auf ihre Förderfähigkeit geprüften Projektanträge erfolgt im Rahmen eines anonymisierten Rankingverfahrens, in das alle stimmberechtigten Mitglieder des ESF-Arbeitskreises der Stadt Karlsruhe einbezogen werden. Grundlage der Bewilligung sowie eines positiven Rankings sind: - die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den in der Arbeitsmarkt-Strategie vorgegebenen Zielen und Zielgruppen, - eine nachvollziehbare Begründung des Antrages einschließlich der Darstellung des Förderbedarfes, - eine nachvollziehbare Formulierung konkreter Ziele des Fördervorhabens, - der Nachweis der Ziel-Mittel-Kompatibilität, - eine detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Personal und Sachmittel, - die durchgängige Berücksichtigung des Querschnittsziels Gender Mainstreaming / Chancengleichheit. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten im Vorfeld des Rankingverfahrens Gelegenheit, ihre Anträge dem ESF-Arbeitskreis Stadt Karlsruhe am 03. November 2014 vorzustellen. Dabei ist das zuvor bekanntgegebene Zeitlimit aus Gründen der Chancengleichheit unbedingt einzuhalten. Sämtliche Anträge liegen den Mitgliedern des Arbeitskreises rechtzeitig vor. Insoweit ist es ausreichend, sich in der Darstellung auf die markantesten Aspekte und den Mehrwert des Angebots zu konzentrieren. Die Ergebnisse des Rankingverfahrens werden den Antragstellern spätestens zwei Wochen nach Beschlussfassung des ESF-Arbeitskreises der Stadt Karlsruhe von der Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises übermittelt. 8 9 Kontaktdaten: Peter Dressler, AFB-Arbeitsförderungsbetriebe ggmbh, Tel.: 0721 / , Fax: 0721 / , peter.dressler@afb-karlsruhe.de putzing@esf-team.de Seite 17

18 4. Maßnahmen zur Evaluierung und Ergebnissicherung Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe betrachtet es als eine wichtige Aufgabe, Projektträger fortlaufend zu begleiten und bei Bedarf zu beraten. Im Interesse der Evaluierung und Ergebnissicherung werden - die Mitglieder des ESF-Arbeitskreises engen Kontakt zu den Projektträgern halten, - alle Mitglieder des ESF-Arbeitskreises die von den Trägern erarbeiteten Sachberichte gründlich auswerten und die Ergebnisse in das Ranking einfließen lassen, - alle Träger von ESF-Maßnahmen des Jahres 2014 die Möglichkeit erhalten, den Mitgliedern des ESF-Arbeitskreises die Ergebnisse ihrer Projektarbeit zu präsentieren und in den gemeinsamen Dialog zu treten (z. B. am 14. und 15. August 2014 im Rahmen einer von der ESF-Geschäftsstelle organisierten Informationstour), - Träger im Umsetzungsprozess bei Bedarf durch die ESF-Geschäftsstelle begleitet und aktiv unterstützt. Seite 18

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