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1 und ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

2 Inhalt Vorwort 1: Einleitung 2: Datenquellen 3: Struktur 4: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs 4.1. Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung 4.2. Prioritätsachse C: Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen 5: Formulierung von Zielen 5.1. Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung 5.2. Prioritätsachse C: Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen 6: Umsetzung der Ziele 7: Festlegung Vorgehen zur Evaluation 8: Anlagen 8.1. Festlegungen des Landes Baden Württemberg ESF - Förderbereich Arbeit und Soziales 8.2. Förderfähigkeitskriterien Impressum: Herausgeber: Ostalbkreis ESF-Geschäftsstelle Dezernat V Stuttgarter Straße 41 Geschäftsbereich Beratung, Planung, Prävention Aalen ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

3 1. Einleitung Der Regionale ESF-Arbeitskreis erarbeitet auf der Grundlage des Operationellen Programms des Landes Baden-Württemberg sowie den Empfehlungen und Handreichungen des Arbeitsund Sozialministeriums eine regionale Arbeitsmarktstrategie für den Ostalbkreis zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds. Diese orientiert sich an den jeweiligen Bedarfslagen vor Ort. Für den Ostalbkreis hat der regionale Arbeitskreis ESF (AK ESF OAK) bei seiner Sitzung am 18. April 2016 eine regionalisierte Arbeitsmarktstrategie auf der Grundlage der verfügbaren Daten zum regionalen Arbeitsmarkt und den Einschätzungen zum Problem der schulischen Abgangssituation, die Zielgruppen für die Förderung bestimmt. In dieser Sitzung wurde die regionale Arbeitsmarktstrategie zur Umsetzung des ESF im Ostalbkreis für 2017 und 2018 beschlossen. Gleichstellungspolitische Ziele sind integraler Bestandteil der Strategie und wurden sowohl bei der Analyse als auch bei der Zielentwicklung berücksichtigt. Allerdings sind nicht alle Daten in den verwendeten Statistiken geschlechterspezifisch erhoben und es können deshalb nicht bei allen Zahlen geschlechterspezifische Aussagen getroffen werden. Mai 2016 ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

4 2. Datenquellen Um die Situation der Zielgruppen im Ostalbkreis zu beschreiben, wurden die vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) zur Verfügung gestellten Datensets sowie die Daten einer Sonderauswertung des Statistikservices Südwest Bundesagentur für Arbeit mit Zeitreihen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit, ausgewertet. Zu einzelnen Fragen wurden die Daten mit aktuellen Informationen aus den Arbeitsmarktreporten für Kreise und kreisfreien Städte der Bundesagentur für Arbeit sowie der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Ostalbkreis und durch Daten des Statistischen Landesamtes ergänzt. Die Zielgruppe der SchülerInnen dagegen ist statistisch nur bedingt erfasst. Der ESF-Arbeitskreis hat deswegen Expertinnen und Experten aus dem Bildungsbüro, dem Staatlichen Schulamt Göppingen, den beruflichen Schulen (BEJ/BVJ/AVdual-Statistik) und weiteren Experten mündlich befragt und deren Einschätzungen in die Beratung miteinbezogen. Zudem basiert die regionale ESF-Strategie auf Informationen aus dem Bildungsbericht. Die Ergebnisse einer schriftlichen Abfrage bei den Schulen, durch das Bildungsbüro des Ostalbkreises, bzgl. des Werdegangs der AbgangsschülerInnen, ist zudem in die Entwicklung des ESF-Strategiepapieres eingeflossen. Ergänzende Informationen und Einschätzungen kamen aus dem Jobcenter und der Arbeitskreismitglieder sowie der Beratung im Arbeitskreis. Diese Strategie ist die Grundlage, für die Anträge zur Ausschreibung für die Ausschreibungsjahr 2017 und 2018 für regional geförderte ESF Projekte. 3. Struktur Im ersten Schritt wurden die Analyse der Ausgangslage und die Ermittlung des Handlungsbedarfs vorgenommen. Hieraus wurden im zweiten Schritt Ziele formuliert und im dritten Schritt die Umsetzung der Ziele dargestellt. Abschließend wird die Evaluation der Ziele festgelegt. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

5 4: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs 4.1. Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B.1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Ostalbkreis im Hinblick auf das spezifische Ziel B.1.1 identifiziert werden: Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen Personen nach Migrationshintergrund und ausgewählten Merkmalen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen Als Datenquelle dienen 1. Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitsmarktreport für Kreise und Kreisfreie Städte Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Ostalbkreis 2. Zugewiesene Datensets durch das ISG Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer Länder, Kreise (Februar 2016) Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III (Land und Kreise (September 2015) 3. Kreiseigene erhobene Daten Bildungsbericht 4. Statistisches Landesamt ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

6 Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis des SGB II im Ostalbkreis Im Ostalbkreis waren im Februar 2016 insgesamt Menschen als arbeitslos gemeldet, davon oder 51,5 % im Rechtskreis des SGB III und oder 49,5% im Rechtskreis des SGB II. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Ostalbkreis um 29 Personen bzw. 0,9% ab. Auf Landesebene war hingegen ein leichter Anstieg um ,1% zu beobachten. Im Vergleich zum Land weist der Ostalbkreis im Bereich des SGB II eine sehr geringe günstigere Entwicklung auf. Geringe positive Entwicklung im Bereich der SGB II-Arbeitslosigkeit: SGB II-Arbeitslosigkeit nahm ab. Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im Februar 2016 im Ostalbkreis 46,7% der SGB II-Arbeitslosen Frauen (1.466) und 53,3% Männer (1.670) sind. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt zudem, dass bei den Frauen ein Rückgang um 4,2% (64 Personen), bei den Männern sogar ein Anstieg um 2,1% (35 Personen) zu beobachten war. Frauen sind von der positiven Entwicklung stärker betroffen als Männer. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II (U25) Insgesamt waren 167 junge Erwachsene im Februar 2016 im Ostalbkreis als arbeitslos im SGB II registriert, d.h. 5,3% der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre (Baden- Württemberg: 5,7 %). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen um 9,2% oder 14 Personen zu. Auf Landesebene war ebenfalls ein Zuwachs zu beobachten, der bei 10,1% lag. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass dieser Zuwachs allein auf die Entwicklungen bei den jungen Frauen zurückzuführen ist. Im September 2015 waren von 143 Jungen Menschen 82 junge Männer im SGB II als arbeitslos registriert, was im Vergleich zu September 2014 ein Rückgang von 16 Personen bedeutet. Bei den jungen Frauen gab es im Vergleich zum Vorjahr einen Zugang um 15 Personen. Die Anzahl der Männer ist jedoch im September 2015 (82) höher als bei den Frauen (61). Negative Entwicklung im Bereich U25: Zahl der jugendlichen SGB II-Arbeitslosen nahm leicht zu. Von dieser negativen Entwicklung waren im Vergleich Sept und Sept eher die jungen Frauen betroffen. Wobei im Verhältnis mehr junge Männer als junge Frauen (SGBII U25) gemeldet sind. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

7 Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü50) Im Februar 2016 waren Personen oder 34,1% der SGB II Arbeitslosen älter als 50 Jahre (Ü50). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der älteren SGB II- Arbeitslosen geringfügig um 0,6% bzw. 6 Personen zu; der Anstieg auf Landesebene betrug 2,2%. Im September 2015 gehörten insgesamt 448 Frauen und 528 Männer zu den älteren Arbeitslosen. Der Vergleich zu September 2014 zeigt dass bei den älteren arbeitslosen Männern kein stärkerer Zuwachs zu verzeichnen war als bei den älteren arbeitslosen Frauen. Negative Entwicklung im Bereich Ü50: Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen nahm geringfügig zu. Ältere Männer sind gesamt stärker betroffen als ältere Frauen. Der Zuwachs war jedoch bei den Frauen. Ostalbkreis Landesvergleich Baden Württemberg Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II Im Februar 2016 waren von den Arbeitslosen im SGB II insgesamt Personen oder 51,6% langzeitarbeitslos. Zum Vorjahresmonat stieg diese Zahl um 67 Personen (4,3%) an. Im September 2015 waren es von den Personen 773 Männer und 747 Frauen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war bei den Frauen ein Rückgang um 10 Personen und bei den Männern um 6 Personen festzustellen. Negative Entwicklung im Bereich der SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit: Leichter Anstieg, jedoch weisen Männer und Frauen eine ähnliche Entwicklung auf. Männer sind aber weiterhin etwas stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Frauen. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

8 Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II Im September 2015 verfügten im Ostalbkreis insgesamt 1855 Arbeitslose über keine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 920 Frauen und 935 Männer. Insgesamt haben somit 60,4% der SGB II-Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Rückgang um 35 Personen zu beobachten. 60,4 % der SGB II-Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ostalbkreis Landesvergleich Baden Württemberg Ausländer/innen im SGB II Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II nahm im Ostalbkreis im Zeitraum Februar 2015 bis Februar 2016 um 12 auf 926 Personen zu. Dies entspricht einem Anstieg um 1,3%. 29,7% der SGB II-Arbeitslosen hatte im September 2015 somit keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Landeswert lag bei 34,5%. Von den 914 arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II sind 434 Frauen und 444 Männer. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war bei den Frauen ein Zuwachs um 2 Personen und bei den Männern um 75 Personen oder 13,8% zu beobachten. Geringe negative Entwicklung bei den ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II: Ausländische Männer sind stärker betroffen als ausländische Frauen. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

9 Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II Im Februar 2016 wiesen im Ostalbkreis 3,5% der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinderung auf. Insgesamt hatten im Ostalbkreis 110 arbeitslose Personen im SGB II eine Schwerbehinderung, im September 2015 waren es 105 wobei die Anzahl der Männer 66 (62,9%) höher ist wie bei den Frauen 39 ist (37,1%). Gegenüber September 2014 nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung um 23 Personen zu. Die differenzierte Betrachtung nach Geschlecht zeigt: Dass die arbeitslosen Männer mit einer Schwerbehinderung einen ähnlichen prozentualen Zuwachs wie die Frauen aufweisen. Negative Entwicklung bei der Anzahl der arbeitslosen Personen im SGBII mit einer Schwerbehinderung. Männer sind stärker betroffen. Alleinerziehende im SGB II Im Februar 2015 wiesen im Ostalbkreis insgesamt 510 Personen das Kriterium alleinerziehend auf. Davon waren 421 registrierte SGB II-Arbeitslosen. Von den 421 Personen waren 394 Frauen (93,6%) und 27 Männer (6,4%). Im Februar 2016 wiesen im Ostalbkreis insgesamt 467 Personen das Kriterium alleinerziehend auf. Dies entspricht einem Anteil von 12,66% an allen registrierten SGB II- Arbeitslosen. Von den 404 Personen im SGBII sind 383 Frauen (94,9%) und 21 Männer (5, 1%). Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen um 52 Personen ab. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den Männern ein Rückgang um 5 Personen zu beobachten war und bei den Frauen um 47 Personen. Positive Entwicklung bei den alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen: Zahl der alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen ging zurück. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

10 Mögliche Problemgruppen sind: Arbeitslose Männer im SGB II, insbesondere ältere Männer (Ü50) sowie Männer mit einer Schwerbehinderung SGB II-Langzeitarbeitslose (Stichwort: Verfestigung der Arbeitslosigkeit) SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Stichwort: Fehlende Qualifikation) Ausländische SGB II-Arbeitslose, insbesondere Männer Auf Grund der vielfältigen Problemlagen bei den Alleinerziehenden und der Anzahl der Kinder die sich hinter dieser Zielgruppe verbergen, soll dieser Zielgruppe im OAK trotz positiver Entwicklung eine besondere Bedeutung zukommen. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

11 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Ostalbkreis Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich auf den Berichtsmonat September 2015, sodass hier die Entwicklung zwischen September 2014 bis September 2015 betrachtet wird. Im September 2015 zählten insgesamt Personen zu dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, davon Frauen (55,14%) und Männer (44,86%). Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Anstieg um 138 Personen zu beobachten. Der Anstieg bei Frauen und Männern war prozentual fast gleich. Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nahm zu. Über die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Frauen. Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die zahlenmäßige Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie folgt dar: Die Zahl der Ü50-Jährigen nahm gegenüber dem Vorjahresmonat um 13 Personen zu und lag im November 2015 bei Im Alterssegment der unter 25-Jährigen war auch eine Veränderung festzustellen (19 Personen); die Zahl lag im September 2014 bei und im September 2015 bei Die Zahl der älteren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die Anzahl der U25 Leistungsberechtigten nahm zu. Bei den Alleinerziehenden war im Februar 2016 im Ostalbkreis gegenüber dem Vorjahresmonat ein Rückgang festzustellen. Insgesamt waren im Ostalbkreis im Febuar 2016, 89 Personen im SGBIII und im Februar 2016, 63 Personen (minus 26 zum Vorjahresmonat). Betroffen davon waren 8 Männer und 35 Frauen. Zahl der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ging zurück. Antrag der Agentur für Arbeit und Jobcenter Auf Grund der vielfältigen Problemlagen bei den Alleinerziehenden und der Anzahl der Kinder die sich hinter dieser Zielgruppe verbergen, soll dieser Zielgruppe im OAK trotz positiver Entwicklung auch weiterhin eine besondere Bedeutung zukommen. Bei den ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gegenüber dem Vorjahresmonat ein deutlicher Anstieg um 103 Personen zu beobachten. Im September 2015 hatten insgesamt (2.042-Sept. 2014) erwerbsfähige Leistungsberechtigte keine deutsche Staatsangehörigkeit, davon 1220 und 984 Männer (2014=1.024 Frauen und 1018 Männer). Ihr Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit 30,74 (2014=28,7%) unter dem entsprechenden Wert auf Landesebene mit 35,83 (2014=34,4%). Zahl der ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nahm zu. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

12 Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nahm im Betrachtungszeitraum September 2014 bis September 2015 zu. Von dieser negativen Entwicklung sind vor allem die Personen zwischen 25 und 50 Jahre betroffen. Personen mit Migrationshintergrund im Ostalbkreis Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III befragt werden (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012). Aktuell liegen Daten für den Berichtsmonat September 2015 vor, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Im September 2015 hatte ungefähr die Hälfte der befragten arbeitslosen Menschen im Ostalbkreis einen Migrationshintergrund (mit: 2145=50,66%, ohne 2089=49,34), (2014:ohne 52,6% oder Personen). Der % Anteil war leicht rückläufig. In Baden- Württemberg ist der prozentuale Anteil gestiegen (2014 bei 48,5% und in 2015 bei 51,9 %). Von den arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund wurden im Ostalbkreis (September 2015) 1292 Personen im Rechtskreis des SGB II und 853 im Rechtskreis des SGB III betreut. Hinsichtlich der schulischen und beruflichen Ausbildung zeigte sich im September 2015, dass 677 (85%) Personen der arbeitslosen Migrantinnen und Migranten keinen Hauptschulabschluss hatten (Ba-Wü: 76 %). Bei Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund lag dieser Anteil bei 123. Auch bei der beruflichen Ausbildung waren große Unterschiede zu beobachten: So konnten (73 %) der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen (Ba-Wü: 68%), bei den arbeitslosen Menschen ohne Migrationshintergrund fehlte hingegen bei 517 (27%) eine abgeschlossene Berufsausbildung (Ba-Wü: 31%). Insgesamt zeigt sich: Von den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund sind deutlich mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen. Arbeitslose mit Migrationshintergrund verfügen über ein niedrigeres schulisches und berufliches Ausbildungsniveau, was sich als Hemmnis bei der Vermittlung in Arbeit erweist. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

13 Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C.1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Ostalbkreis im Hinblick auf das spezifische Ziel C.1.1 identifiziert werden: Situation der Schulabgänger/innen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss für das Schuljahr 2016/2017 Schulsituation von ausländischen Jugendlichen Als Datenquelle dienen die vom ISG zur Verfügung gestellten Datensets, das Statistische Landesamtes Baden-Württemberg, die vom Bildungsbüro des Ostalbkreis erhobenen Daten und die Einschätzung von Experten. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

14 Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss Vergleich Ostalbkreis / Baden Württemberg % % Männlich Weiblich Ausländer Baden Württemberg 4,6 4,95 60,3 39,7 26,0 Ostalbkreis 3,9 5,03 56,6 43,4 19,0 Übergänge Schule-Beruf Ostalbkreis 2015 (HS, WRS, GS, RS) Die Schulsituation im Ostalbkreis Im Schuljahr 2014/2015 lag der Anteil der Schulabgänger/innen aus öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen mit niedrigem Bildungsniveau (mit und ohne Hauptschulabschluss) an allen Schulabgänger/innen bei 25,3%; der entsprechende Landeswerts lag bei 26,88%. Der Anteil der Schüler/innen, die die öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss in 2015 verlassen haben, beträgt im Ostalbkreis (5,03%) (Ba-Wü: 4,95%). Im Schuljahr 2014/2015 verließen somit im Ostalbkreis insgesamt 205 Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Hauptschulabschluss. Davon sind 116 männlich und 166 sind Deutsch. Im Jahr zuvor waren es 160 Schüler/innen, d.h. es ist ein Zuwachs von 45 Schüler/innen festzustellen. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

15 Blickt man auf die 205 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss, so zeigt sich, dass 39 Schüler/innen (19%) keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. In Baden- Württemberg lag der Anteil der Ausländer bei 26%. Von den insgesamt Schulabgänger/innen im Schuljahr 2014/15 haben 297 (7,29%) keine deutsche Staatsangehörigkeit (Ba-Wü: 11,69% ). Insgesamt zeigt sich, dass im Ostalbkreis die Anzahl der Schüler/innen, die die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Abschluss verlassen in 2015 angestiegen ist. Bei ausländischen Jugendlichen ist zudem eine ungünstigere Schulabgangssituation festzustellen. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

16 5: Formulierung von Zielen Der ESF-Arbeitskreis fasst den Beschluss in den Förderjahren 2017 und 2018 das Ziel B.1.1 und das Ziel C.1.1. zu verfolgen und zwar mit folgenden Zielgruppen. Es wird zudem beschlossen nur zweijährige Projekte für die Jahre 2017 und 2018 auszuschreiben Prioritätsachse B B.1.1. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Zielgruppen: Arbeitslose Männer im SGB II; insbesondere Ältere sowie mit einer Schwerbehinderung SGB II-Langzeitarbeitslose SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung Ausländische SGB II-Arbeitslosen Alleinerziehende Frauen mit besonderen Problemlagen -> gewünscht sind Projekte auf die Minimum 2 Kriterien zutreffen. -> gewünscht sind ausschließlich zweijährige Projekte. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

17 5.2. Prioritätsachse C C.1.1. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit SchülerInnen die von Schulabbruch und/oder Schulversagen bedroht sind, die sozial benachteiligt sind und deren berufliche Perspektiven unsicher sind. Insbesondere sollen SchülerInnen mit Migrationshintergrund bei Bedarf einbezogen werden. SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen, mit erhöhtem Förderbedarf am Übergang Schule-Beruf, entsprechend den Maßnahmenbeschreibungen des spez. Ziels (Klasse 8, 9,10). Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte SchülerInnen in den Schulformen VAB, BEJ, BFs, Berufskollegs, die zum Erreichen des Hauptschulabschlusses und/oder beim Übergang von der Schule in den Beruf zusätzlichen Unterstützungsbedarf entsprechend den Maßnahmenbeschreibungen des spez. Ziels benötigen. -> gewünscht sind ausschließlich zweijährige Projekte. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

18 6: Umsetzung der Ziele Budget und Fristen: Das Kontingent des AK ESF OAK im Jahr 2017 und 2018 beträgt pro Jahr ,00. Zweijährige Förderanträge für die Jahre 2017 und 2018 werden zentral bis bei der L-Bank eingereicht. Anträge können in ELAN erfasst werden. Eine Mehrfertigung ist vorab per Mail an das Landratsamt Ostalbkreis, ESF-Geschäftsstelle, FB V/01, zu senden. Die Antrags- oder Abrechnungsmodalitäten für die aktuelle Förderperiode finden sich auf der ESF-Webseite ( Nach der Einreichung der Projektanträge werden die eingegangenen Projekte in der Votierungssitzung des AK ESF OAK, die für den angedacht ist, den AK-Mitgliedern vorgestellt und entsprechend der festgelegten Ziele und Förderschwerpunkte mit Hilfe des vorgegebenen Ranking-Verfahrens durch die AK-Mitglieder votiert. Die entsprechenden Auswahlkriterien für die aktuelle Förderperiode, die für die Auswahl der regionalen Projekte Gültigkeit haben werden, finden Sie ebenfalls auf der ESF-Webseite. Die Anträge liegen den AK-Mitgliedern vor der Sitzung vor, so dass sich die Vorstellung der Projekte nur auf die zentralen Elemente konzentriert. Die Ergebnisse des Ranking-Verfahrens werden den Antragstellern unmittelbar nach der Auswertung von der ESF-Geschäftsstelle per Mail mitgeteilt. Kofinanzierung und Projektlaufzeit Eine gesicherte Kofinanzierung der Projekte muss vorliegen und mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden. Für die Antragstellung in 2016 sind nur Projekte mit zweijähriger Laufzeit bei der Antragstellung zulässig. Dies schließt eine Anschlussförderung nicht aus, vorausgesetzt die jeweils gültige ESF-Strategie lässt dies zu. Die Projekte sollen zwischen und umgesetzt werden. Veröffentlichung der Ausschreibung Voraussichtlich wird im Juni in der örtlichen Presse, auf der Internetseite des Ostalbkreises und per an alle potentiellen Antragsteller auf die Ausschreibung, auf die Arbeitsmarktstrategie und die Einreichungsfrist hingewiesen. Die vollständige Fassung kann dann, per , jederzeit in der ESF-Geschäftsstelle angefordert werden. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

19 7: Festlegung Vorgehen zur Evaluation In den vergangenen Jahren haben sich im Ostalbkreis bestimmte Elemente zur Evaluation der regionalen ESF-Projekte etabliert und bewährt. So ist ein Projektbesuch während der gesamten Laufzeit geplant. Die Personen, die die Projekte besuchen, setzten sich aus unterschiedlichen Mitgliedern des AK ESF OAK sowie die Geschäftsführung zusammen. Diese Besuche sind eine wichtige Zwischenevaluation der laufenden Projekte. Hier können die Projektträger aber auch die ProjektteilnehmerInnen über ihre Erfahrungen berichten und es kann bei Bedarf an einzelnen Punkten noch nachgebessert werden. Der Arbeitskreis sieht vor, dass Vertreter der Projekte zum Ende der Laufzeit (bei der Votingsitzung), über den aktuellen Stand der Projekte berichten. Am Ende der Projektlaufzeit müssen die Projektträger eine Evaluationsvorlage gemeinsam mit dem Sachbericht online ausfüllen und eine Kopie dem AK ESF OAK zur Verfügung stellen. Diese Ergebnisse werden den AK Mitgliedern bei der Strategiesitzung im Folgejahr vorgestellt und fließen so wieder in die neue Planungsphase ein. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

20 8: Anlagen 8.1. Festlegungen des Landes Baden Württemberg ESF - Förderbereich Arbeit und Soziales Grundsätzlich muss ein Antrag vollständig ausgefüllt sein, um berücksichtigt zu werden. Die Vorhaben müssen einen nachvollziehbaren arbeitsmarktpolitischen Bezug haben mit dem Ziel, den Teilnehmenden den Zugang zu Arbeit (wieder zu) ermöglichen. Förderanträge müssen sich auf die beschriebenen Förderschwerpunkte und Zielgruppen der regionalen ESF-Strategie beziehen. Zudem müssen die übergeordneten Querschnittsziele des Operationellen Programms für den ESF in Baden-Württemberg beachten werden. Eine Festlegung der Anzahl der zu fördernden Menschen für die jeweiligen spezifischen Ziele des Operationellen Programms erfolgte in der diesjährigen Strategiesitzung für die Jahre 2017 und 2018 nicht. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in all seinen Dimensionen bei der Umsetzung der Projekte zu beachten. Die ESF-Geschäftsstelle und der ESF-Arbeitskreis legen Wert auf eine durchgängige Beachtung von der Antragstellung bis zur Evaluation. Aufwendungspositionen für Vorhaben sind nicht förderfähig, wenn diese bereits aus anderen EU-Mitteln finanziert werden bzw. finanziert worden sind. Die genannten Ziele werden vom Arbeitskreis jährlich auf ihre Gültigkeit überprüft. ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode

21 8.2. Förderfähigkeitskriterien Die entsprechenden Antragsmodalitäten, Auswahlkriterien und Abrechnungsmodalitäten für die neue Förderperiode , finden Sie auf der ESF-Webseite. Wegen eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses kommt eine Förderung grundsätzlich nur für Vorhaben mit mindestens 10 Teilnehmenden. Die minimalen Gesamtprojektkosten liegen bei 30 T. Der ESF-Anteil darf 35% nicht unterschreiten und 50% nicht überschreiten. Vorhaben für Jugendliche beim Übergang Schule/Beruf sind frühestens ab der 7. Klasse förderfähig Reine Sprachförderungsmaßnahmen im Vorschulalter und während der Schulzeit können nicht gefördert werden. Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Projekte, die den Ausbau der Tagespflege für Kinder zum Inhalt haben einschl. Betriebskindergärten, können nicht gefördert werden. Sprachförderungsmaßnahmen sind lediglich im Rahmen von berufsqualifizierenden Maßnahmen förderfähig; andere Förderangebote sind vorrangig zu nutzen. Qualifizierungsmaßnahmen von Tagesmüttern sind nicht förderfähig. Maßnahmen, die ausschl. die Qualifizierung von Ehrenamtlichen als Teilnehmende zum Ziel haben, sind nicht förderfähig. Reine Maßnahmen zur Schuldnerberatung sind nicht förderfähig. Erlebnispädagogische Maßnahmen sind grundsätzlich nur insoweit förderfähig, als sie einen nachvollziehbaren Bezug zur Berufsorientierung und Vorbereitung der Teilnehmenden auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt haben. Sie sind vor allem abzugrenzen von Angeboten zur Freizeitgestaltung. Die Kostenpositionen Abschreibung, Miete oder Leasing für Ausstattung und Porto und Telekommunikationsgebühren können mit einem Pauschalsatz von 1,8 Prozent der Kostenposition direkte Personalkosten abgerechnet werden. Ab 1. Juni 2016 gilt die Fehlbedarfsfinanzierung. Weitere verbindliche Regelungen sind den Rundschreiben der ESF-Verwaltungsbehörde bzw. deren zwischengeschalteter Stelle und der ESF-Website ( zu entnehmen. ESF-Geschäftsstelle ESF-Strategie 2017 und 2018 I AK ESF OAK Förderperiode Hermine Nowottnick 21 hermine.nowottnick@ostalbkreis.de Tel

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