für das Förderjahr 2014

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1 1 Einleitung Europäischer Sozialfonds im Landkreis Heidenheim ESF-Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Heidenheim für das Förderjahr 2014 In der Sitzung des ESF-Arbeitskreises am 18. April 2013 wurde die regionale Arbeitsmarktstrategie zur Umsetzung des ESF im Landkreis Heidenheim für das Förderjahr 2014 beschlossen. Die Arbeitsmarktstrategie hat folgende Struktur: Schritt 1: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs Schritt 2: Formulierung von Zielen 2.1 Auswahl der spezifischen Ziele des OP und Festlegung der AK-Ziele 2.2 Bestimmung der Zielgruppen Schritt 3: Schritt 4: Umsetzung der Ziele Festlegung eines Vorgehens zur Evaluation Grundlage für die Beurteilung der Ausgangslage im Hinblick auf die regionalisierten Ziele im Landkreis Heidenheim, ist die Arbeitsmarktanalyse des esf-teams. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die zeitliche Entwicklung zum aktuellen Stand gelegt. Vergleiche mit dem Landesschnitt wurden dabei ebenfalls gezogen. Zudem wurde diese datenbasierte Analyse der Ausgangslage in einer Vorbesprechung zur Arbeitsgruppensitzung durch die Einschätzungen einiger Mitglieder des ESF-Arbeitskreises ergänzt. Auf Basis der Analyse wurden in der Sitzung des ESF-Arbeitskreises am 18. April 2013 abschließend Handlungsempfehlungen abgeleitet, die spezifischen Ziele ausgewählt, sowie Zielgruppen festgelegt. Dabei wurden die Hinweise und Einschätzungen der Mitglieder des ESF-Arbeitskreises berücksichtigt. Die Arbeitsmarktstrategie enthält schließlich Hinweise zur Umsetzung der Ziele, sowie die Beschreibung des geplanten Vorgehens zur Evaluation.

2 2 Schritt 1: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs Prioritätsachse B: Verbesserung des Humankapitals Vorbemerkung zur Datenlage: Basis für die Aktualisierung bilden die öffentlich verfügbaren Daten des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg. Diese beziehen sich zum Teil auf das Schuljahr 2010/11. Möglicherweise stellt sich die aktuelle Situation etwas anders dar. Des Weiteren liegen teilweise keine geschlechtsspezifischen Daten vor. Außerdem können keine aktuellen datenbasierten Aussagen zum Ziel B.4.4 getroffen werden. Aus diesem Grund ist im Bereich der B- Ziele die Expertise der Expertinnen und Experten vor Ort sehr wichtig. Spezifisches Ziel B.4.1: Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren Schülern Zielgruppen (OP S. 81): Schulabbrecher und von Schulabbruch bedrohte Schüler/innen, Jugendliche, die nicht berufsreif sind, darunter insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund Dieses Ziel wird vom Landkreis Heidenheim bisher nicht verfolgt. Im Landkreis Heidenheim zeigt sich folgende Situation: Im Schuljahr 2010/11 verließen im Landkreis Heidenheim 59 Personen die allgemein bildenden Schulen ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr zuvor waren es 78 Schüler/innen. Gegenüber dem Vorjahr ist im Landkreis Heidenheim die Zahl der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss um -24,4% (19 Schüler/innen) gesunken (Land: -5,2%). Der Anteil der Schüler/innen, die die allgemein bildende Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen, ist im Landkreis Heidenheim mit 3,7% weiterhin etwas niedriger als in ganz Baden-Württemberg mit 4,9%. Betrachtet man die Gruppe der Schulabgänger/innen aus beruflichen Schulen mit Hauptschulabschluss, so haben im Schuljahr 2011/12 im Landkreis Heidenheim 18 Frauen (33,3%) und 36 Männer (66,7%) die beruflichen Schulen mit einem Hauptschulabschluss verlassen. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass 5,6% aller weiblichen Schulabgängerinnen aus beruflichen Schulen einen Hauptschulabschluss (2010/11: 4,1%) und 63,8% eine Studienberechtigung erwerben (2010/11: 60,8%), während bei den Männern 9,3% die berufliche Schule mit einem Hauptschulabschluss verlassen (2010/11: 9,4%) und 77,5% eine Studienberechtigung erlangen (2010/11: 67,4%).

3 3 Im Vergleich zum Vorjahr ist zu beobachten, dass die Zahl der Schulabgänger/innen aus beruflichen Schulen mit Hauptschulabschluss um 13 Personen angestiegen ist (+31,7%). Diese Zunahme betrifft junge Frauen mit 6 Personen annähernd gleichermaßen wie junge Männer mit 7 Personen. Der ergänzende Blick auf das Berufsvorbereitungsjahr zeigt, dass im Schuljahr 2011/12 9 Frauen und 19 Männer im Landkreis Heidenheim ein BVJ absolvierten; das heißt, dass fast 70% der BVJler männlich sind. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich insgesamt ein Rückgang um -31,7% (Land: -3,6). Betrachtet man die Veränderung gegenüber 2010/2011 differenziert nach Geschlecht, so zeigt sich, dass die Anzahl der Männer, die ein BVJ absolvierten, stärker zurückging (-34,5%, 10 Personen) als die Anzahl der Frauen (-25,0%, 3 Personen). Im Hinblick auf das Berufseinstiegsjahr zeigt sich, dass im Landkreis Heidenheim im Schuljahr 2011/12 32 Frauen (28,6%) und 80 Männer (71,4%) ein Berufseinstiegsjahr absolvierten. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Teilnehmer/innen an einem Berufseinstiegsjahr um 13,1% an (Land: -11,7%). Differenziert nach Geschlecht ergeben sich jedoch deutlich unterschiedliche Veränderungsraten für Männer und Frauen: Während die Anzahl der Männer um 66,7% (32 Personen) zunahm, sank die Anzahl der Frauen um -37,3% (19 Personen). Zusammenfassung: Im Landkreis Heidenheim ist ein überproportionaler Rückgang bei den Schülern/innen ohne Hauptschulabschluss zu beobachten. Es verlassen mehr junge Männer die beruflichen Schulen nur mit einem Hauptschulabschluss als dies bei jungen Frauen der Fall ist. Es zeichnet sich weiterhin eine Problematik von jungen Menschen insbesondere jungen Männern beim Schulabgang und in Bezug auf die berufliche Warteschleife ab. Wirksames und flächendeckendes Angebot im LKR vorhanden. Der starke Rückgang der Schulabgänger ohne Abschluss belegt dies. Spezifisches Ziel B.4.4: Verbesserung der Berufswahlkompetenz Zielgruppen (OP S. 83): Schülerinnen und Schüler ab 7. Klasse (in der Regel ab 14 Jahre) Dieses Ziel wird vom Landkreis Heidenheim verfolgt. Im Folgenden wird analysiert, wie stark die Berufswahl von Frauen und Männern bei der Ausbildung im Landkreis Heidenheim konzentriert ist. Jedoch sind hierfür keine Basisdaten für die Analyse des Ziels B.4.4 verfügbar, weshalb ausschliesslich auf die Expertise der Arbeitskreismitglieder sowie deren Daten zurückgegriffen wird. Wesentlich dabei sind jeweils die zehn wichtigsten Berufsgruppen für den Bereich Ausbildung für Männer und Frauen im Landkreis (sog. top-ten-ausbildungsberufe).

4 4 Zusammenfassung: Wie in den Vorjahren ist mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich der Ausbildung die Konzentration auf wenige Berufe bei jungen Frauen stärker ausgeprägt als bei jungen Männern. Weiterhin dürfte gelten, dass sich männliche Azubis weit weniger für die top-ten-ausbildungsberufe der Frauen entscheiden als umgekehrt. Eine Stagnation des Problems geschlechtertypisches Berufswahlverhalten dürfte daher weiterhin zu beobachten sein. Auch hier sollte basierend auf dem Expertenwissen vor Ort geprüft werden, inwieweit ein Handlungsbedarf im Rahmen der ESF- Förderung besteht. Hinweise und Daten aus der vorbereitenden Arbeitsgruppensitzung: Ergänzende Daten aus den Rechtskreisen SGB II und III: Im JOB Center sind derzeit 108 Jugendliche (U 25) arbeitslos gemeldet. 6 Personen davon sind länger als sechs Monate gemeldet. Situation positiv, aber 85 von 108 Jugendlichen (79%) verfügen über keinen Berufsabschluss. Im Rechtskreis SGB III sind aktuell 227 junge Menschen (U 25) arbeitslos gemeldet, davon 12 Personen länger als sechs Monate. Aber: 72 dieser Jugendlichen sind ohne Ausbildung (32 %). Weitere Hinweise: Ca. 50% der Leistungsempfänger nach dem SGB II+III verfügen über keinen Berufsabschluss. Gleichzeitig sind kaum noch Einfacharbeitsplätze für Ungelernte künftig verfügbar. Zugangs- und Verbleibsrisiko für die Gruppe hoch. Durch Wegfall der Grundschulempfehlung Tendenz länger im Schulsystem zu verbleiben bzw. eine höhere Schule zu besuchen und fallweise schlecht abzuschneiden. Diese jungen Menschen fehlen für Berufsausbildungen. Analyse und Beratung wichtig, um berufliche Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Flankierend ist Praxisschnuppern in kleineren Betrieben wichtig. Hieraus ergeben sich Chancen für junge Menschen und Betriebe gleichermaßen. Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von benachteiligten Personen Ergänzende Hinweise zum Querschnittsziel Gleichstellung (OP S. 92): Frauen sollen überproportional zur Höhe ihres Anteils an den jeweiligen Zielgruppen gefördert werden, um auf einen Abbau der strukturellen Ungleichheiten hinzuwirken. Zielgruppenorientierte Ansätze sind jeweils an den unterschiedlichen Anforderungen und Bedarfen von Frauen und Männern auszurichten.

5 5 Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.b. durch einen einfacheren Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen und Betreuungseinrichtungen für Pflegebedürftige. Förderung von geschlechtsspezifischen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern z.b. bei der Integration in den Arbeitsmarkt, zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, bei der Berufsrückkehr nach Zeiten der Erziehung und Pflege. Maßnahmen zur Verbesserung der Genderkompetenz Spezifisches Ziel C.7.1: Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt Zielgruppen (OP S. 94): Langzeitarbeitslose ohne besonders schwere Vermittlungshemmnisse Dieses Ziel wird vom Landkreis Heidenheim nicht verfolgt. Um die Situation im Landkreis Heidenheim mit Blick auf das spezifische Ziel C.7.1 zu identifizieren, sollte vor allem die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB III und speziell jene der langzeitarbeitslosen Personen betrachtet werden. Eine detaillierte Betrachtung für den Rechtskreis des SGB II erfolgt bei den Zielen C.7.2 sowie C.8.1 und C.8.2. Relevante Indikatoren bei der Ist-Analyse für das Ziel C.7.1 sind: Registrierte Arbeitslose insgesamt Registrierte Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Rechtskreis des SGB III Die Arbeitsmarktsituation im Landkreis Heidenheim: Im Februar 2013 waren im Landkreis Heidenheim insgesamt Menschen als arbeitslos registriert. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen um 428 bzw. +13,2%. Der Landkreis Heidenheim weist somit eine schlechtere Entwicklung auf als das Land (Ba-Wü: +7,0%). Von den registrierten Arbeitslosen im Februar 2013 wurden 47,6% (1.748) im Rechtskreis des SGB III und 52,4% (1.923) im Rechtskreis des SGB II betreut. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB III um 246 bzw. +16,4% zu, im Rechtskreis des SGB II um 182 bzw. +10,5%. Während die Entwicklung im SGB III der im Land entspricht (Ba-Wü: +16,5%), fällt der Landkreis Heidenheim im Rechtskreis des SGB II deutlich hinter Baden- Württemberg zurück (Ba-Wü: -0,1%). Ein besonderes Interesse gilt entsprechend der Zielgruppendefinition der Gruppe der Langzeitarbeitslosen. Im Februar 2013 waren im Landkreis Heidenheim insgesamt Personen langzeitarbeitslos, d.h. knapp ein Drittel der Arbeitslosen im Landkreis Heidenheim waren ein Jahr und länger arbeitslos. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 47 bzw. +4,3% zu. Betrachtet man die Verteilung der Langzeitarbeitslosen nach den Rechtskreisen, so wurden 251 bzw.

6 6 22,2% der Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis des SGB III und 879 bzw. 77,8% im Rechtskreis des SGB II betreut. Im Februar 2013 waren im Landkreis Heidenheim 699 Frauen (40,0%) und Männer (60,0%) im Rechtskreis des SGB III als arbeitslos registriert. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der arbeitslosen Männer im SGB III um 169 bzw. +19,2% (Ba-Wü: 21,2%) zu, auch bei den arbeitslosen Frauen im SGB III war ein Anstieg um 77 bzw. 12,4% (Ba-Wü:10,9%) zu beobachten. Mit Blick auf die Zielgruppendefinition für das spezifische Ziel C.7.1, d.h. der Langzeitarbeitslosen ohne besonders schwere Vermittlungshemmnisse, wird an dieser Stelle ergänzend die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit im Bereich des SGB III betrachtet. Im Februar 2013 waren im Landkreis Heidenheim 14,4% der SGB III-Arbeitslosen langzeitarbeitslos (Ba-Wü: 11,2%); ein Jahr zuvor lag dieser Anteil noch um 3,2 Prozentpunkte höher bei 17,6%. Bereits im vergangenen Jahr war der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen SGB III-Arbeitslosen um 1,9 Prozentpunkte zurückgegangen. Zwischen Februar 2012 und Februar 2013 sank die Zahl der Langzeitarbeitslosen im SGB III von 264 auf 251 (Rückgang um -4,9%; Ba- Wü: -4,6%). Die differenzierte Betrachtung nach Männern und Frauen zeigt, dass im Februar ,8% der Langzeitarbeitslosen im SGB III Frauen und 58,2% Männer sind. In Absolutzahlen bedeutet dies: Von den 251 Langzeitarbeitslosen im SGB III sind 105 Frauen und 146 Männer. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der langzeitarbeitslosen Frauen um 9 bzw. +9,4% zu, während bei den langzeitarbeitslosen Männer ein Rückgang um 22 bzw. -13,1% zu beobachten war. Im Land ist im SGB III sowohl bei den langzeitarbeitslosen Frauen (-4,7%) als auch bei den langzeitarbeitslosen Männern (-4,6%) ein Rückgang festzustellen. Der Blick auf die Verteilung zeigt: Im Landkreis Heidenheim sind 15,0% der arbeitslosen Frauen im SGB III langzeitarbeitslos (Ba-Wü: 12,7%); bei den Männern im SGB III trifft das Kriterium Langzeitarbeitslos auf 13,9% zu (Ba-Wü: 10,1%). Für langzeitarbeitslose Jugendliche im Rechtskreis des SGB III, d.h. Jugendliche unter 25 Jahren und mindestens sechs Monate arbeitslos, stehen für Februar 2013 keine Daten zur Verfügung. Zusammenfassung: Negative Entwicklung am Arbeitsmarkt: Zahl der Arbeitslosen stieg an. Sowohl im Rechtskreis des SGB III als auch im Rechtskreis des SGB II ist ein Anstieg zu beobachten. Die Entwicklung im Rechtskreis des SGB III ist deutlich schlechter als die im Rechtskreis des SGB II. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen insgesamt nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat zu. Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern ist im Rechtskreis des SGB III ein Anstieg zu beobachten, der bei den Männern jedoch deutlicher ausfällt als bei den Frauen.

7 7 Niedrigerer Anteil an SGB III-Langzeitarbeitslosen als im Vorjahr und leichter Rückgang insgesamt. Die negative Entwicklung am Arbeitsmarkt spiegelt sich nicht in der Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB III wider. Während bei den Männern ein Rückgang im Bereich der SGB III-Langzeitarbeitslosigkeit zu beobachten ist, stieg die Zahl der langzeitarbeitslosen Frauen im SGB III an. Im SGB III sind Frauen etwas stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer. Zur Erinnerung: Im Vorjahresmonat waren Männer stärker betroffen als Frauen. Hinweise aus der vorbereitenden Arbeitsgruppensitzung: Handlungsdruck ist kleiner als es die Zahlen zunächst zeigen. Hintergrund ist, dass ca. 20%- 25% der langzeitarbeitslosen Frauen im SGB III wegfallen. Diese sind nicht auf der Suche nach Arbeit, sondern sind gemeldet, um deren Rentenansprüche zu sichern. Gleiches gilt für ältere Arbeitslose im SGB III. Diese warten oftmals auf deren Renteneintritt und verbrauchen deren Abfindungen und Vermögen. Spezifisches Ziel C.7.2: Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt Zielgruppen (OP S. 95): Langzeitarbeitslose Frauen, auch solche aus dem Rechtskreis des SGB III ohne Leistungsansprüche Dieses Ziel wird vom Landkreis Heidenheim nicht verfolgt. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt mit dem Fokus auf die Arbeitsmarktsituation von Frauen beschreibt hier die Situation im Landkreis Heidenheim. Wesentliche Indikatoren bei der Ist-Analyse für das Ziel C. 7.2 sind: Arbeitslosenquoten differenziert nach Rechtkreisen und Geschlecht Langzeitarbeitslose Frauen differenziert nach Rechtskreisen Arbeitsmarktsituation im Landkreis Heidenheim im Februar 2013: Im Februar 2013 lag die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) im Landkreis Heidenheim bei 5,4% (Ba-Wü: 4,3%). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg zu beobachten, da die Arbeitslosenquote im Februar 2012 bei 4,8% lag (Ba-Wü: 4,1%). Die differenzierte Betrachtung nach Männern und Frauen zeigt, dass sich die ungünstige Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Beobachtungszeitraum Februar 2012 bis Februar 2013 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männer bemerkbar machte: Im Landkreis Heidenheim stieg die Quote arbeitsloser Frauen von 5,0% auf 5,4%, die der Männer von 4,6% auf 5,4%. Im Bereich des SGB III: Im Zeitraum Februar 2012 bis Februar 2013 stieg die SGB III-Arbeitslosenquote der Männer von 2,4% auf 2,8%. Bei den Frauen war ebenfalls ein Anstieg von 2,0% auf 2,3% zu beobachten. Die SGB III-Arbeitslosenquote der Männer liegt 0,5 Prozentpunkte über jener der Frauen.

8 8 Für den Bereich des SGB II kann festgehalten werden, dass im Landkreis Heidenheim im Februar 2013 die SGB II-Arbeitslosenquote der Frauen bei 3,2% (Februar 2012: 3,0%) und die der Männer bei 2,5% (Februar 2012: 2,2%) lag. Gegenüber dem Vorjahresmonat waren sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern im Landkreis Heidenheim nur geringfügige Veränderungen von +0,2 Prozentpunkten (Frauen) bzw. +0,3 Prozentpunkten (Männer) zu beobachten. Im spezifischen Ziel C.7.2 geht es um die Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Um fundierte Aussagen bezüglich dieses Ziels treffen zu können, bedarf es auch einer Betrachtung der langzeitarbeitslosen Frauen bzw. des Anteils der Frauen an den Langzeitarbeitslosen. Im Februar 2013 waren im Landkreis Heidenheim insgesamt Personen als langzeitarbeitslos registriert, davon 603 Frauen (53,4%) und 527 Männer (46,6%). Gegen-über dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der Langzeitarbeitslosen um +4,3% (47 Personen) zu. Während bei den Männern ein Anstieg um +1,9% (10 Personen) zu verzeichnen war, lag der Anstieg bei den Frauen mit +6,5% (37 Personen) deutlich über dem der Männer. Differenziert nach Rechtskreisen zeigt sich folgendes Bild: Im Februar 2013 waren im SGB III 105 Frauen (41,8%) und 146 Männer (58,2%) als langzeitarbeitslos registriert. Das sind bei den Frauen 9 Personen oder 9,4% mehr, bei den Männern 22 Personen oder -13,1% weniger als im Vorjahresmonat. Der Blick auf die Verteilung zeigt: 15,0% der arbeitslosen Frauen im SGB III sind langzeitarbeitslos. Bei den Männern im SGB III trifft das Kriterium langzeitarbeitslos auf 13,9% zu (Ba-Wü: 12,7% Frauen, 10,1% Männer). Für den Rechtskreis des SGB II gilt, dass im Februar 2013 von den insgesamt 879 langzeitarbeitslosen Personen über die Hälfte Frauen (56,7% bzw. 498) und 43,3% Männer (381) waren. Das sind somit 28 Frauen oder 6,0% bzw. 32 Männer oder 9,2% mehr als im Vorjahresmonat. Ein ergänzender Blick auf die Verteilung zeigt, dass 50,9% der arbeitslosen Frauen im SGB II langzeitarbeitslos sind, bei den arbeitslosen Männern im SGB II sind es hingegen 40,4%. Zusammenfassung: SGB III-Arbeitslosenquote der Männer liegt etwas über jener der Frauen. SGB II-Arbeitslosenquote der Frauen liegt über jener der Männer. Sowohl bei den langzeitarbeitslosen Frauen als auch bei den langzeitarbeitslosen Männern war ein Anstieg zu beobachten. Allerdings fiel dieser Anstieg bei den Männern deutlich moderater aus als bei den Frauen. Im SGB III sind Frauen etwas stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer. Damit kehrt sich der Vorjahrestrend um. Im SGB II sind Frauen weiterhin stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer. Dies war auch im Vorjahr zu beobachten. Hinweise aus der vorbereitenden Arbeitsgruppensitzung:

9 9 Aufgrund der Datenlage würde grundsätzlich ein Handlungsbedarf bestehen. Jedoch ist kein geeignetes Potenzial von Frauen verfügbar, welches so arbeitsmarktnah ist, dass durch ein Projekt eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden kann. Vielmehr gehe es hier um den Abbau multipler Vermittlungshemmnisse, was im Ziel C.8.2 verfolgt werden solle. Spezifisches Ziel C.8.1: Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind Spezifisches Ziel C.8.2: Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen Spezifisches Ziel C.8.1 Zielgruppen (OP S. 96): Menschen, die aufgrund von Benachteiligung besonders lange (2 Jahre) von Arbeitslosigkeit betroffen sind Dieses Ziel wird vom Landkreis Heidenheim verfolgt. Zielgruppe sind bspw. Migrantinnen und Migranten, sowie langzeitarbeitslose Frauen, die bzgl. Stabilisierung und Kinderbetreuung Unterstützung benötigen. Spezifisches Ziel C.8.2 Zielgruppen (OP S. 97): Arbeitsmarktferne arbeitslose SGB II-Bezieher mit multiplen Vermittlungshemmnissen Dieses Ziel wird vom Landkreis Heidenheim verfolgt. Zielgruppe sind langzeitarbeitslose Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Entsprechend der Zielgruppendefinitionen der spezifischen Ziele C.8.1 und C.8.2 wird hier vor allem der Fokus auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB II gelegt. Im Februar 2013 waren im Landkreis Heidenheim insgesamt Personen im Rechtskreis des SGB II als arbeitslos registriert. Das sind 182 Personen oder +10,5% mehr als im Februar 2012 (Ba-Wü: -0,1%). Zur Erinnerung: Im Vorjahreszeitraum war die Entwicklung hingegen sehr positiv, da es zu einem Rückgang der SGB II- Arbeitslosen um -15,5% gekommen war. Negative Entwicklung im Rechtskreis des SGB II: Zahl der SGB II-Arbeitslosen stieg im Beobachtungszeitraum Februar 2012 bis Februar 2013 deutlich an. Frauen und Männer im SGB II: Differenziert man nach Geschlecht, so ist festzustellen, dass im Februar Frauen (50,1%) und 944 Männer (49,1%) im Rechtskreis des SGB II arbeitslos gemeldet werden. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt bei den Frauen

10 10 einen Anstieg um +6,3% (58 Frauen) und bei den Männern um +15,1% (124 Männer). Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern ist ein Anstieg zu beobachten. Allerdings verzeichneten die Männer eine schlechtere Entwicklung als die Frauen. Im Vorjahr waren insgesamt noch ein Rückgang sowie eine bessere Entwicklung bei den Männern als bei den Frauen zu beobachten. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II: Betrachtet man die zeitliche Entwicklung der Zahl der SGB II-Arbeitslosen in der jüngeren Altersgruppe U25 (d.h. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren), so kann man feststellen, dass im Februar 2013 im Landkreis Heidenheim 97 junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II als arbeitslos registriert waren. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der jugendlichen Arbeitslosen im SGB II im Landkreis Heidenheim um +67,2% bzw. 39 Personen zu (Ba-Wü: +7,4%). Negative Entwicklung im Bereich U25: Zahl der jugendlichen SGB II-Arbeitslosen stieg deutlich an. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den weiblichen U25-Arbeitslosen im SGB II ein Anstieg um 32,4% (11 Personen), bei den jungen Männern sogar um 116,7% (28 Personen) zu beobachten war. Im Februar 2013 waren somit insgesamt 45 junge Frauen und 52 junge Männer im SGB II als arbeitslos registriert. Damit liegt der Landkreis Heidenheim deutlich über den Landeswerten, die für junge Männer einen Anstieg um 9,8% und für junge Frauen um 4,9% aufweisen. Bei den jungen Männern ist eine deutlich schlechtere Entwicklung zu beobachten als bei den jungen Frauen. Im Vorjahr hatten noch die jungen Frauen eine schlechtere Entwicklung aufzuweisen als die jungen Männer. Die Unterscheidung nach jungen Männern und Frauen im SGB II zeigt auch, dass der Anteil junger arbeitsloser Männer im Februar 2013 an allen männlichen SGB II- Arbeitslosen 5,5% beträgt, jener junger Arbeitsloser Frauen 4,6% (Ba-Wü: Frauen 5,8%, Männer 5,9%). Ältere (Ü50) im SGB II: Im Februar 2013 waren von den insgesamt SGB II-Arbeitslosen im Landkreis Heidenheim 30,1% (579 Personen) älter als 50 Jahre (Ü50). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen um 61 Personen bzw. +11,8% zu (Ba-Wü: 2,8%). Negative Entwicklung im Bereich Ü50: Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen stieg an. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im Februar Frauen und 297 Männer älter als 50 Jahre waren. Im Hinblick auf die zeitliche Entwicklung ist festzustellen, dass sowohl bei den älteren arbeitslosen Frauen als auch bei den älteren arbeitslosen Männern ein Zuwachs stattgefunden hat. Die Entwicklung der Männer verlief jedoch ungünstiger als die der Frauen (+14,2% vs. +9,3%). Entwicklung bei den älteren arbeitslosen Frauen etwas besser als bei den Männern. Insgesamt jedoch Anstieg der Anzahl der älteren Arbeitslosen im SGB II. Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II:

11 11 Eine weitere Problemgruppe ist die Gruppe der langzeitarbeitslosen Personen im SGB II. Im Landkreis Heidenheim waren im Februar 2013 insgesamt 879 Personen als langzeitarbeitslos im Rechtskreis des SGB II registriert (498 Frauen und 381 Männer). Das sind 60 Personen oder 7,3% mehr als im Vorjahresmonat. Negative Entwicklung im Bereich SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit: Zahl der Langzeitarbeitslosen im SGB II erhöhte sich. Differenziert nach Geschlecht zeigt sich folgendes Bild: Die Anzahl der langzeitarbeitslosen Männer im Rechtskreis des SGB II stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9,2%; die der Frauen um 6,0%. Im Vorjahr war noch eine positive Entwicklung, insbesondere bei den Männern zu beobachten. Bei den Männern ist eine schlechtere Entwicklung zu beobachten als bei den Frauen. Blickt man auch hier ergänzend auf die Verteilung so ist zu beobachten, dass 50,9% der arbeitslosen Frauen im SGB II langzeitarbeitslos sind, bei den arbeitslosen Männern hingegen 40,4%. Frauen sind weiterhin stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II: Im Februar 2013 verfügten im Landkreis Heidenheim im Rechtskreis des SGB II insgesamt Personen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg von +11,9% (126 Personen) zu verzeichnen. Der Anteil der SGB II-Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung an allen SGB II-Arbeitslosen lag bei 61,6%. Betrachtet man Männer und Frauen, so waren von den insgesamt arbeitslosen Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung 644 Frauen (54,3%) und 541 Männer (45,7%). Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt bei den Frauen eine Veränderung um +4,4% (27 Personen), bei den Männern um +22,4% (99 Personen). Ein ergänzender Blick auf die Verteilung zeigt folgendes Bild: 65,8% der arbeitslosen Frauen im SGB II können keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen, bei den Männern sind es 57,3%. Negative Entwicklung: Zahl der SGB II-Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung stieg an. Bei den Männern ist eine deutlich schlechtere Entwicklung zu beobachten als bei den Frauen. Insgesamt verfügen ca. 62% der SGB II-Arbeitslosen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ausländer/innen im SGB II: Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II erhöhte sich im Landkreis Heidenheim von Februar 2012 bis Februar 2013 von 442 auf 524; die Veränderungsrate beträgt +18,6% (Ba-Wü: 2,3%). Im Februar 2013 hatten somit 27,2% der arbeitslosen Personen im SGB II keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Landeswert liegt bei 30,8%. Von den 524 arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II sind 287 Frauen (54,8%) und 237 Männer (45,2%). Bei den Frauen sind das 37 Personen oder +14,8% mehr als im Vorjahr, bei den Männern 45 oder +23,4%. Negative Entwicklung bei den ausländischen arbeitslosen Personen: Zahl der ausländischen Arbeitslosen nahm zu. Ausländische Männer weisen eine deutlich schlechtere Entwicklung auf als ausländische Frauen. Im Vorjahr konnte insgesamt und insbesondere bei den Männern eine positive Entwicklung verzeichnet werden.

12 12 Alleinerziehende im SGB II: Im Februar 2013 wiesen im Landkreis Heidenheim insgesamt 330 Personen im SGB II das Kriterium alleinerziehend auf. Dies entspricht einem Anteil von 17,2% an allen registrierten SGB II-Arbeitslosen (BaWü: 13,8%). Von den 330 Arbeitslosen waren 93,9% Frauen (310 Personen) und 6,1% Männer (20 Personen). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der alleinerziehenden SGB II- Arbeitslosen um +1,9% bzw. 6 Personen zu. Die differenzierte Betrachtung nach Geschlecht zeigt: Während die Zahl der alleinerziehenden arbeitslosen Frauen um +4,0% (12 Personen) anstieg, sank die Zahl der Männer um -23,1% (6 Personen). Im Hinblick auf die Verteilung zeigt sich, dass 31,7% der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend sind, bei den arbeitslosen Männern sind es hingegen 2,1%. Negative Entwicklung bei den alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen: Zahl der alleinerziehenden Arbeitslosen stieg an. Allerdings trifft das Kriterium alleinerziehend auf fast ein Drittel der arbeitslosen Frauen im SGB II zu. Mögliche Problemgruppen entsprechend der Datenanalysen: Langzeitarbeitslose Frauen im SGB III und SGB II (In Abhängigkeit von der Arbeitsmarktnähe dieser Personengruppe gilt es zu überlegen, ob eine Förderung im Rahmen der Ziele C.8.1. bzw. C.8.2. oder nach C.7.2. erfolgen soll). U25-Arbeitslose im SGB II insbesondere junge Männer Arbeitslose im SGB II ohne abgeschlossene Berufsausbildung insbesondere Männer Ausländische SGB II-Arbeitslose insbesondere Männer Alleinerziehende im SGB II Zusätzliche Hinweise aus der Vorbereitenden Arbeitsgruppensitzung: Die Zahl der Wechsler vom SGB III ins SGB II hat sich in etwa verdoppelt. Im Gegensatz zu den Vorjahren wird eher bei (jungen) Männern ein Förderbedarf gesehen. Generell steht der Abbau multipler Vermittlungshemmnisse im Vordergrund.

13 13 Schritt 2: Formulierung von Zielen Auf Basis der Analysen des esf-teams und dem gegenseitigen Meinungsaustausch erarbeiteten die Teilnehmer/innen der vorbereitenden Sitzung einen Vorschlag, welche spezifischen Ziele und welche Zielgruppen der Arbeitskreis Heidenheim im Rahmen der ESF-Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2014 fördern sollte. Dieser Empfehlung kam der ESF-Arbeitskreis durch den Beschluss seiner Arbeitsmarktstrategie für 2014 weitestgehend nach. 2.1 Auswahl der spezifischen Ziele des OP und Festlegung der AK-Ziele Im Bereich der spezifischen Ziele B.4.1, C.7.1, C.7.2 und C.8.1 war die übereinstimmende Einschätzung, dass es im Landkreis Heidenheim bereits zahlreiche wirksame Aktivitäten und Maßnahmen gibt bzw. auch in anderen Zielen ein stärkerer Handlungsbedarf gesehen wird, so dass hier im Rahmen des ESF kein zusätzlicher Förderbedarf gesehen wird. In der Strategiesitzung des ESF-Arbeitskreises am wurde folglich beschlossen diese Ziele nicht in die ESF-Arbeitsmarktstrategie für 2014 aufzunehmen. Das spezifische Ziel B.4.4 Verbesserung der Berufswahlkompetenz wurde anhand der Datenlage und des Expertenwissens aus der vorbereitenden Arbeitsgruppe zur Aufnahme in die Arbeitsmarktstrategie für 2014 empfohlen. Dieser Empfehlung kam der Arbeitskreis nach indem der Beschluss erging das Ziel B.4.4 in die ESF-Arbeitsmarktstrategie aufzunehmen. Auch das spezifische Ziel C.8.2 Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen wurde von der vorbereitenden Arbeitsgruppe zur Aufnahme in die ESF-Arbeitsmarktstrategie für 2014 empfohlen. Auch dieser Empfehlung kam der Arbeitskreis mit seinem Beschluss in der Strategiesitzung vom nach. Die Arbeitsmarktstrategie enthält somit die zwei folgenden spezifischen Ziele, deren Ausrichtung und Zielgruppen nachfolgend erläutert werden: Ziel B.4.4 Verbesserung der Berufswahlkompetenz Ziel C.8.2 Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen 2.2 Bestimmung der Zielgruppen Den o.g. Zielen wurden entsprechend der Definitionen im operationellen Programm und Hinweisen aus der Strategiesitzung folgende Zielgruppen zugeordnet: Ziel B.4.4: Laut OP (S. 83) Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse (i.d.r. ab 14 Jahre). Diese Definition wurde noch auf Schüler/innen der Klassen 8 und 9 an Hauptschulen ausgeweitet. Entsprechend den Hinweisen auf Seite 4 der Arbeitsmarktstrategie für 2014 wären Projekte

14 14 wünschenswert in denen die Teilnehmer auch die berufliche Praxis in Betrieben erfahren würden. Ziel C.8.2: Entsprechend des OP Seite 97 werden hier arbeitsmarktferne arbeitslose SGB II-Bezieher /innen mit multiplen Vermittlungshemmnissen gefördert. Diese Vermittlungshemmnisse sollen durch geeignete Projekte abgebaut werden und damit eine Annäherung an eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Zudem sollen tragfähige berufliche Entwicklungsperspektiven mit den Teilnehmenden entwickelt werden. Je nach Eignung sollen auch Wege zur Umsetzung der Entwicklungsperspektiven ausgearbeitet werden und ggf. initiiert werden. In diesem Zusammenhang werden zwei verschiedene Projektarten gefördert: 1. Ein Projekt für die Zielgruppe der unter 25-Jährigen ohne Berufsabschluss (z.t. auch ohne Schulabschluss). 2. Ein Projekt für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Menschen im SGB II-Bezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Für beide Alternativen gilt: Frauen und Männer sollen entsprechend ihres Anteils an den (Langzeit-)arbeitslosen berücksichtigt werden.

15 15 Schritt 3: Umsetzung der Ziele Die Ausschreibung der regionalen ESF-Mittel des Landkreises Heidenheim in Höhe von derzeit jährlich erfolgt innerhalb eines Vierteljahres nach Durchführung der Strategiesitzung durch eine Veröffentlichung in der Presse, sowie auf der Internetseite des Landkreises Heidenheim. In der Veröffentlichung werden die vom regionalen ESF-Arbeitskreis festgelegten Ziele und die vorgesehenen Zielgruppen gemeinsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aufgeführt. Zusätzlich erfolgt der Hinweis, dass Projekte nur noch über das ELAN-Verfahren eingereicht werden können. Nach dem Einreichen der Projektanträge zum jeweiligen Stichtag bei der L-Bank durch die örtlichen Träger werden die zu fördernden Projekte mit Hilfe des Ranking-Verfahrens vom regionalen ESF-Arbeitskreis ausgewählt. Eines der entscheidenden Kriterien für die Auswahl der Projekte ist die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den regionalen Arbeitskreiszielen, den Zielgruppen sowie dem Querschnittsziel der Gleichstellung. Erwartet werden gendersensible Projektanträge, sowie der Einsatz von Personal mit Genderkompetenz bzw. der Bereitschaft, dies zeitnah durch Fort- und Weiterbildungen zu erwerben. Die Geschäftsstelle und der regionale ESF-Arbeitskreis des Landkreises Heidenheim begleiten die Träger während der Projektstartphase sowie der Projektlaufzeit. Es gilt, einen gezielten Mitteleinsatz im Zuständigkeitsbereich des regionalen ESF- Arbeitskreises im Landkreis Heidenheim zu erreichen. Schritt 4: Festlegung Vorgehen zur Evaluation Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich des Querschnittsziels der Gleichstellung wird durch das folgende Vorgehen überprüft. Die Geschäftsstelle leitet den Arbeitskreismitgliedern die Sachberichte zu. Es soll eine Überprüfung der Zielerreichung der Arbeitsmarktstrategie erfolgen. In diesem Zusammenhang werden die Zwischenstände der Projekte im Rahmen der Sitzungen des regionalen ESF-Arbeitskreises (z.b. Strategiesitzung) vorgestellt. Wie diese Überprüfung erfolgen soll, wird im Rahmen der Rankingsitzung im Herbst 2013 noch festgelegt.

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