Der Europäische Sozialfonds (ESF) im Landkreis Ravensburg Förderperiode Regionale ESF-Strategie im Landkreis Ravensburg.
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- Ulrich Messner
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1 1 Der Europäische Sozialfonds (ESF) im Landkreis Ravensburg Förderperiode Regionale ESF-Strategie im Landkreis Ravensburg Förderjahr 2018 Beschlossen auf der Sitzung des regionalen ESF-Arbeitskreises am 22. Juni 2017 Einleitung In der Sitzung des ESF-Arbeitskreises am 22. Juni 2017 wurde die regionale Strategie zur Umsetzung des ESF im Landkreis Ravensburg beschlossen. Die vorliegende Strategie beruht auf dem Operationellen Programm (OP) in der Fassung vom 1. September 2014 und berücksichtigt die regionale Bedarfslage. Das vorliegende ESF-Strategiepapier weist die folgende Gliederung auf 1 : 1. Kapitel: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des regionalen Handlungsbedarfs 2. Kapitel: Festlegung von (Teil-)Zielen, Zielgruppen und Handlungsschwerpunkten differenziert nach den spezifischen Zielen B.1.1 und C Kapitel: Umsetzung vor Ort 4. Kapitel: Projektbegleitung und Ergebnissicherung Grundlage für Kapitel 1 ist die Zusammenfassung und Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer Länder, Kreise) sowie die Analyse öffentlich verfügbarer Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Berücksichtigt wurde dabei die Entwicklung am aktuellen Rand und soweit möglich, der Vergleich mit Landesdaten. 1 Vgl. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg (Hrsg.): Arbeitshilfe zur regionalen ESF-Förderung, Juni 2015, Stuttgart, S. 11.
2 2 Diese Analyse wurde im Rahmen der Arbeitskreissitzung durch die Einschätzungen der Mitglieder des ESF-Arbeitskreises zur bedarfsgerechten Planung ergänzt. 1. Kapitel: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B.1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Landkreis Ravensburg im Hinblick auf das spezifische Ziel B.1.1 identifiziert werden: Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen Personen nach Migrationshintergrund und ausgewählten Merkmalen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen Als Datenquelle dienen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer Länder, Kreise (März 2017) Tabellen, Kreisreport SGB II (Dezember 2016) Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III (Land und Kreise) (September 2016)
3 3 Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis SGB II im Landkreis Ravensburg nach ausgewählten Merkmalen Im Landkreis Ravensburg waren im März 2017 insgesamt Menschen als arbeitslos gemeldet, davon oder 47,7% im Rechtskreis des SGB III und oder 52,3% im Rechtskreis des SGB II. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Landkreis Ravensburg um 86 Personen bzw. 3,6% zu. Auf Landesebene war im gleichen Zeitraum hingegen ein Rückgang um 10,3% zu beobachten. Im Vergleich zum Land wies der Landkreis Ravensburg im Bereich des SGB II somit eine deutlich ungünstigere Entwicklung auf. Negative Entwicklung im Bereich der SGB II-Arbeitslosigkeit: Die Zahl der SGB II- Arbeitslosen nahm zu. Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im März 2017 im Landkreis Ravensburg insgesamt Frauen (40,7%) und Männer (59,3%) als arbeitslos im SGB II registriert waren. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt zudem, dass bei den Männern ein Anstieg um 6,2% (85 Personen) zu beobachten war; bei den Frauen war hingegen keine Veränderung (+0,1% bzw. 1 Person) festzustellen. Von der negativen Entwicklung im Bereich der SGB II-Arbeitslosigkeit waren ausschließlich Männer betroffen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Eigene Darstellung.
4 4 Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II Im März 2017 waren insgesamt 265 junge Erwachsene im Landkreis Ravensburg als arbeitslos im SGB II registriert, d.h. 10,7% der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre (Land: 7,1%). Im Vorjahresmonat lag dieser Anteil bei 8,5%. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen um 31,2% bzw. 63 Personen an. Auf Landesebene war hingegen ein Rückgang um 2,9% zu beobachten. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den jungen Männern gegenüber dem Vorjahresmonat ein Anstieg um 49,6% (65 Personen), bei den jungen Frauen hingegen nahezu keine Veränderung (-2,8% bzw. 2 Personen) festzustellen war. Im März 2017 waren im Landkreis Ravensburg somit 69 junge Frauen (26,0%%) und 196 junge Männer (74,0%%) im SGB II als arbeitslos registriert. Negative Entwicklung im Bereich U25: Zahl der jugendlichen SGB II-Arbeitslosen nahm zu; von dieser Entwicklung waren ausschließlich junge Männer betroffen. Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü55) Im März 2017 waren 302 Personen oder 12,2% der SGB II-Arbeitslosen älter als 55 Jahre (Ü55). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen um 15,6% bzw. 56 Personen ab; auf Landesebene war ebenfalls ein Rückgang festzustellen (-13,2%). Im März 2017 gehörten insgesamt 118 Frauen (39,1%) und 184 Männer (60,9%) zu den älteren Arbeitslosen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist bei den älteren arbeitslosen Frauen ein Rückgang um 11,9% (16 Personen), bei den älteren arbeitslosen Männern um 17,9% (40 Personen) zu beobachten. Positive Entwicklung im Bereich Ü50: Die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen ging zurück. Von dieser Entwicklung profitierten Männer stärker als Frauen. Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II (Personen, die zwölf Monate und länger arbeitslos sind) Im März 2017 waren von den Arbeitslosen im SGB II insgesamt Personen oder 40,7% langzeitarbeitslos. Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Zuwachs um 5,1% (49 Personen) zu beobachten. Auf Landesebene hingegen war ein Rückgang um 10,0% festzustellen.
5 5 Von den Personen waren 466 Frauen (46,4%) und 538 Männer (53,6%). Gegenüber dem Vorjahresmonat war bei den Frauen ein Anstieg um 6,2% bzw. 27 Personen, bei den Männern um 4,3% bzw. 22 Personen zu beobachten. Blickt man ergänzend auf die Verteilung, so zeigt sich, dass im März ,4% der arbeitslosen Frauen im SGB II langzeitarbeitslos waren, bei den Männern waren es 36,7%. Negative Entwicklung bei der SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit: Die Zahl der SGB II- Langzeitarbeitslosen nahm zu; von dieser Entwicklung sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen. Allerdings sind Frauen im Landkreis Ravensburg weiterhin häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II Im März 2017 verfügten im Landkreis Ravensburg insgesamt Arbeitslose über keine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 503 Frauen (49,5%) und 514 Männer (50,5%). 41,2% der SGB II-Arbeitslosen hatten somit keine abgeschlossene Berufsausbildung (Ba-Wü: 58,9%). Im Vergleich zum Vorjahresmonat kam es zu einem Rückgang um 9,1% (102 Personen), wobei dieser bei den Männern mit 11,5% bzw. 67 Personen günstiger ausfiel als bei den Frauen mit 6,5% bzw. 35 Personen. Blickt man ergänzend noch auf die Verteilung, so zeigt sich, dass 50,0% der arbeitslosen Frauen über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten, bei den Männern waren es 35,1%. Positive Entwicklung bei den arbeitslosen Personen ohne abgeschlossener Berufsausbildung: Die Zahl der SGB II-Arbeitslosen ohne abgeschlossen Berufsausbildung nahm ab; von dieser Entwicklung profitieren Männer stärker als Frauen. Weiterhin verfügten im Landkreis Ravensburg arbeitslose Frauen häufiger über keine Berufsausbildung als arbeitslose Männer. Ausländer/innen im SGB II (Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit) Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II stieg im Landkreis Ravensburg im Zeitraum März 2016 bis März 2017 von 679 auf 968 an (Zuwachsrate: 42,6%). 39,2% der SGB II-Arbeitslosen hatte somit keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Landeswert lag bei 39,6%. Von den 968 arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II waren 342 Frauen (35,3%) und 626 Männer (64,7%). Bei den Frauen waren das 92 Personen oder
6 6 36,8%, bei den Männern sogar 197 Personen oder 45,9% mehr als im Vorjahresmonat. Negative Entwicklung bei den ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II: Die Zahl der ausländischen SGB II-Arbeitslosen nahm deutlich zu. Bei den Männern war ein deutlich stärkerer Zuwachs zu beobachten als bei den Frauen. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II Im März 2017 wiesen im Landkreis Ravensburg 5,5% der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinderung auf. Mit diesem Anteil liegt der Landkreis Ravensburg weiterhin unter dem entsprechenden Anteil auf Landesebene (6,3%). Insgesamt hatten im Landkreis Ravensburg 136 arbeitslose Personen im SGB II eine Schwerbehinderung, davon 42 Frauen (30,9%) und 94 Männer (69,1%). Gegenüber dem Vorjahresmonat war nahezu keine Veränderung festzustellen (- 0,7% bzw. 1 Person). Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt jedoch, dass bei den Frauen ein Rückgang um 14,3% bzw. 7 Personen, bei den Männern hingegen ein Anstieg um 6,8% bzw. 6 Personen zu beobachten war. Im Hinblick auf die Verteilung zeigt sich, dass 4,2% der arbeitslosen Frauen im SGB II eine Schwerbehinderung hatten, bei den Männern waren es 6,4%. Keine Veränderung bei den SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung: Bei den Frauen war ein leichter Rückgang, bei den Männern ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Alleinerziehende im SGB II Im März 2017 wiesen im Landkreis Ravensburg insgesamt 275 Personen das Kriterium alleinerziehend auf. Dies entspricht einem Anteil von 11,1% an allen registrierten SGB II-Arbeitslosen (Land: 11,7%). Von den 275 Personen waren 257 Frauen (93,5%) und 18 Männer (6,5%). Gegenüber dem Vorjahresmonat war nahezu keine Veränderung festzustellen (- 0,7% bzw. 2 Personen). Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt bei den Frauen einen Rückgang um 2,7% bzw. 7 Personen, bei den Männern einen Anstieg um 38,5% bzw. 5 Personen. Der ergänzende Blick auf die Verteilung zeigt zudem, dass im März ,6% der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend waren (Land: 23,8%), bei den arbeitslosen Männern waren es hingegen 1,2% (Land: 1,4%).
7 7 Keine Veränderung bei den alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen: Bei den Frauen war ein leichter Rückgang, bei den Männern ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Nach wie vor trifft das Kriterium alleinerziehend deutlich häufiger auf Frauen zu als auf Männer. Handlungsbedarf könnte bei folgenden Personengruppen bestehen: Insgesamt zeigt sich, dass von der negativen Entwicklung im Bereich des SGB II einige Personengruppen besonders betroffen waren: Männer im SGB II, insbesondere junge Männer (U25) Langzeitarbeitslose Personen im SGB II Ausländische SGB II-Arbeitslose Trotz positiver Entwicklung im Bereich des SGB II-Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung verfügt ca. 40% der SGB II-Arbeitslosen über keine Berufsausbildung, sodass auch hier Handlungsbedarf bestehen könnte. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) im Landkreis Ravensburg Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich auf den Berichtsmonat Dezember 2016, sodass hier immer die Entwicklung Dezember 2015 bis Dezember 2016 betrachtet wird. Im Dezember 2016 zählten insgesamt Personen zu dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, davon Frauen (49,4%) und Männer (50,6%). Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein deutlicher Anstieg um 13,0% oder 730 Personen zu beobachten (Frauen: +5,8% bzw. 173 Personen; Männer: +20,9% bzw. 557 Personen). Negative Entwicklung im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich zu. Männer waren von dieser Entwicklung deutlich stärker betroffen als Frauen. Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die zahlenmäßige Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie folgt dar: Die Zahl der Ü55-Jährigen nahm gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,4% bzw. 25 Personen auf insgesamt Personen ab. Bei den älteren Frauen war ein Rückgang um 3,5% bzw. 18 Personen, bei den Männern um 1,3% bzw. 7 Personen zu beobachten. Im
8 8 Alterssegment der unter 25-Jährigen war hingegen ein deutlicher Anstieg festzustellen. Hier betrug der Zuwachs gegenüber dem Vorjahresmonat 37,1% bzw. 344 Personen, sodass im Dezember 2016 insgesamt elb jünger als 25 Jahre waren. Bei den jungen Männern war mit 52% bzw. 230 Personen ein deutlich stärkerer Anstieg zu beobachten als bei den jungen Frauen mit 23,5% bzw. 114 Personen. Während bei den älteren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein Rückgang zu beobachten war, verzeichneten die jüngeren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen deutlichen Zuwachs. Junge Männer waren von dieser Entwicklung stärker betroffen als junge Frauen. Die Alleinerziehenden machten im Dezember 2016 im Landkreis Ravensburg 16,4% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus (Land: 14,6%). Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Anstieg um 2,7% oder 27 Personen zu beobachten. Insgesamt waren somit erwerbsfähige Leistungsberechtigte alleinerziehend. Eine geschlechterdifferenzierte Betrachtung ist nicht möglich, da hierzu keine Daten vorliegen. Negative Entwicklung bei den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: Die Zahl der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nahm gegenüber dem Vorjahresmonat leicht zu. Bei den ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten war gegenüber dem Vorjahresmonat ein deutlicher Anstieg um 60,7% oder 862 Personen zu beobachten (Frauen: +33,4% bzw. 241 Personen; Männer: +88,7% bzw. 621 Personen). Im Dezember 2016 hatten somit insgesamt erwerbsfähige Leistungsberechtigte keine deutsche Staatsangehörigkeit, davon 962 (42,1%) Frauen und (57,9%) Männer. Der Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag mit 35,9% unter dem entsprechenden Wert auf Landesebene mit 42,5%. Negative Entwicklung bei den ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit nahm gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich zu. Von dieser Entwicklung waren Männer deutlich stärker betroffen als Frauen. Mit Blick auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten war für den Zeitraum Dezember 2015 bis Dezember 2016 eine negative Entwicklung festzustellen, dabei
9 9 zeigte sich bei den Männern eine deutlich ungünstigere Entwicklung als bei den Frauen. Insbesondere ausländische erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die Gruppe der jüngeren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (U25) können zur Problemgruppe gezählt werden. Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Ravensburg Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III befragt werden (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012). Aktuell liegen Daten für den Berichtsmonat September 2016 vor, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Im September 2016 hatten 50,0% (1.700 Personen) der befragten arbeitslosen Menschen im Landkreis Ravensburg einen Migrationshintergrund. In Baden- Württemberg lag dieser Anteil bei 54,9%. Von den arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund wurden im Landkreis Ravensburg im September ,9% im Rechtskreis des SGB II (1.087 Personen) und 36,1% im Rechtskreis des SGB III (613 Personen) betreut. Bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund lagen diese Anteile bei 28,8% bzw. 71,2%. Hinsichtlich der schulischen und beruflichen Ausbildung zeigte sich im September 2016, dass 14,2% der arbeitslosen Migrantinnen und Migranten über keinen Hauptschulabschluss verfügten (Land: 19,8%). Bei Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund lag dieser Anteil bei 4,5% (Land: 6,7%). Auch bei der beruflichen Ausbildung waren große Unterschiede zu beobachten: So konnten 41,5% der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen (Land: 59,9%), bei den arbeitslosen Menschen ohne Migrationshintergrund fehlte hingegen bei 21,3% eine abgeschlossene Berufsausbildung (Land: 30,8%). Insgesamt zeigt sich: Von den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund sind verglichen mit den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund weiterhin deutlich mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen. Arbeitslose mit Migrationshintergrund verfügen über ein niedrigeres schulisches und berufliches Ausbildungsniveau, was sich als Hemmnis bei der Vermittlung in Arbeit erweist.
10 10 Die Definition des Merkmals Migrationshintergrund ist in 6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) geregelt: Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn 1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder 2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder 3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach obiger Definition sind nach 6 MighEV Aussiedler oder Spätaussiedler, sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatte oder als dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. Quelle: Methodenbericht der BA 2012
11 11 Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C.1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Landkreis Ravensburg im Hinblick auf das spezifische Ziel C.1.1 identifiziert werden: Situation der Schulabgänger/innen aus allgemein bildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss für das Schuljahr 2014/15 Schulsituation von ausländischen Jugendlichen Als Datenquelle dienen die Daten des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg. Die Schulsituation im Landkreis Ravensburg Im Schuljahr 2014/15 betrug im Landkreis Ravensburg der Anteil der Schüler/innen, die die öffentlichen und privaten allgemeinbildenden ohne Hauptschulabschluss verlassen, 8,9% (Land: 4,8%). Im Schuljahr 2013/14 lag dieser Anteil bei 5,6% (Land: 5,0%). Im Schuljahr 2014/15 verließen somit im Landkreis Ravensburg insgesamt 340 Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr zuvor waren es 219 Schüler/innen, d.h. es war ein Anstieg um 55,3% festzustellen. Von den insgesamt Schulabgänger/innen im Schuljahr 2014/15 hatten 249 (6,5%) keine deutsche Staatsangehörigkeit. Blickt man auf die 340 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss, so zeigt sich, dass 44 Schüler/innen (12,9%) keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dieser Wert liegt unter dem Landesschnitt von 24,2%. Während im Landkreis Ravensburg 17,7% der ausländischen Schüler/innen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen, ist dies bei den deutschen Schüler/innen bei 8,3% der Fall. Die Daten des Statistischen Landesamtes deuten darauf hin, dass wieder mehr Schülerinnen und Schülern die allgemeinbildenden Schulen ohne einen
12 12 Hauptschulabschluss verlassen. Bei ausländischen Jugendlichen ist zudem weiterhin eine ungünstigere Schulabgangssituation festzustellen. 2. Kapitel: Festlegung von (Teil-)Zielen, Zielgruppen und Handlungsschwerpunkten differenziert nach den spezifischen Zielen B.1.1 und C Festlegung der AK-Ziele Auf Basis der vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.v. (IAW) ausgewerteten Datenlage bezüglich der Situation der Personen im Bereich des SGB II nach unterschiedlichen Merkmalen sowie der Schulabgangssituation im Landkreis Ravensburg und durch ergänzenden Meinungsaustausch ist von den Mitgliedern des Arbeitskreises in der Strategiesitzung am erarbeitet worden, welche Ziele und Zielgruppen im Förderjahr 2018 durch den Landkreis Ravensburg gefördert werden sollen. Im Förderjahr 2018 werden zwei spezifische Ziele regional vom Landkreis Ravensburg gefördert: Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B.1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Nach wie vor ist im Landkreis Ravensburg der Problemdruck bei Personen in marginalisierten Lebenslagen hoch. Es ist den Mitgliedern des Arbeitskreises weiterhin ein besonderes Anliegen, Projekte für von Ausgrenzung bedrohte Personen zu fördern und diese gezielt durch Maßnahmen zu unterstützen. Die
13 13 Zielsetzung hierbei ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit durch soziale und gesundheitliche Stabilisierung. Besonders wichtig ist auch, die Flüchtlingssituation im Landkreis zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen anzubieten. Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C.1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Die Aktualisierung der Daten zeigt, dass sich die Problemlage mit Blick auf das Ziel C.1.1. insgesamt verschlechtert hat. Der Anteil der Abgänger/innen ohne Hauptschulabschluss ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Insbesondere bei ausländischen Schüler/innen ist die Zahl der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss vergleichsweise hoch. Die Mitglieder des Arbeitskreises halten eine Förderung des Ziels C.1.1. für notwendig, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken und die Ausbildungsreife von betroffenen Schülern zu fördern. Gleichzeitig soll mit der Förderung des Ziels C.1.1 eine Möglichkeit geschaffen werden, über Projekte junge Menschen zu unterstützen, die vom System nicht mehr erreicht werden können. 2.2 Zielgruppen Von den Mitgliedern des Arbeitskreises ist an der Strategiesitzung am beschlossen worden, die Ziele B.1.1 sowie C.1.1 zu fördern. Der Arbeitskreis ist zu dem Entschluss gekommen, Zielgruppen festzulegen, auf welche bei der Auswahl von Projekten im Förderjahr 2018 ein besonderer Fokus gelegt werden soll. Der Arbeitskreis möchte die Auswahl der Zielgruppe in einzelnen Projekten nicht ausschließlich den Trägern überlassen und benennt Personengruppen, für welche im gegenseitigen Austausch besonderer Handlungsbedarf identifiziert wurde:
14 14 Zielgruppen für das Ziel B.1.1: Zielgruppe Menschen mit Behinderung : Bei dieser Personengruppe wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises ein besonderer Handlungsbedarf gesehen. Die Mitglieder sahen die Notwendigkeit, die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Umsetzung der Inklusion im Landkreis Ravensburg zu verbessern. Die Mitglieder des regionalen Arbeitskreises haben beschlossen, das Ziel B.1.1 im Förderjahr 2018 mit der Zielgruppe Menschen mit Behinderung zu verfolgen. Zielgruppe Ausländische Arbeitslose, arbeitslose deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge mit Arbeitsmarktperspektive : Ein weiterer Schwerpunkt wird bei der Förderung von ausländischen Arbeitslosen, arbeitslosen deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen mit Arbeitsmarktperspektive gesetzt. Bei dieser Personengruppe ist ein Anstieg im Bereich des SGB II im Vergleich zum Vorjahresmonat festzustellen. Eine Integration auf den Arbeitsmarkt wird durch fehlende Schulabschlüsse und Berufsausbildungen sowie fehlende Sprachkenntnisse erschwert bzw. verhindert. Aufgrund der anhaltenden Zuwanderung aus osteuropäischen Ländern und aus Krisenregionen ist weiterhin mit einer negativen Entwicklung zu rechnen. Daher sehen die Mitglieder des Arbeitskreises einen gesteigerten Handlungsbedarf für diese Personengruppe als gegeben an. Die Mitglieder des regionalen Arbeitskreises haben beschlossen, das Ziel B.1.1 im Förderjahr 2018 mit der Zielgruppe Ausländische Arbeitslose, arbeitslose deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge mit Arbeitsmarktperspektive zu verfolgen. Die Projekte sollen Männern und Frauen gleichermaßen offen stehen. Darüber hinaus sollte es auch keine altersspezifische Begrenzung zur Teilnahme an den
15 15 Projekten geben. Jung und Alt sollen gleichermaßen angesprochen und unterstützt werden. Zielgruppen für das Ziel C.1.1: Zielgruppe Schulabbrecher/innen und von Schulabbruch bedrohte Schüler/innen sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund, die nicht berufsreif sind : In diesem Ziel steht die Förderung und Unterstützung von Schulabbrecher/innen und von Schulabbruch bedrohten Schüler/innen im Vordergrund. Ein Schwerpunkt kann hierbei auf junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, ausländische Jugendliche und jugendliche Flüchtlinge gelegt werden. Die Mitglieder des regionalen Arbeitskreises haben beschlossen, das Ziel C.1.1 im Förderjahr 2018 mit der Zielgruppe Schulabbrecher/innen und von Schulabbruch bedrohte Schüler/innen sowie Jugendliche, die nicht berufsreif sind zu verfolgen. Zielgruppe Schwer zu erreichende junge Menschen ( 16h SGB II) : Bei dieser Personengruppe wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises ein besonderer Handlungsbedarf gesehen. Die Mitglieder sahen die Notwendigkeit, die Lebenssituation von schwer zu erreichenden jungen Menschen durch die Förderung einer schulischen, ausbildungsbezogenen oder beruflichen Qualifikation zu verbessern und eine Heranführung an den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Mitglieder des regionalen Arbeitskreises haben beschlossen, das Ziel C.1.1 im Förderjahr 2018 mit der Zielgruppe schwer zu erreichende junge Menschen ( 16h SGB II) zu verfolgen. In der nachfolgenden Tabelle sind die vom Arbeitskreis festgelegten Zielgruppen noch einmal zusammengefasst dargestellt.
16 16 Tabelle: Zielgruppen der regionalen ESF-Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Ravensburg, Förderjahr 2017 Spez. Ziel B.1.1 Zielgruppe 1: Menschen mit Behinderung Zielgruppenbeschreibung Zielgruppe 2: Ausländische Arbeitslose, arbeitslose deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge mit Arbeitsmarktperspektive C.1.1. Zielgruppe 3: Schulabbrecher/innen und von Schulabbruch bedrohte Schüler/innen sowie Jugendliche, die nicht berufsreif sind Insgesamt soll hier ein Schwerpunkt auf Jugendliche mit Migrationshintergrund, ausländische Jugendliche und jugendliche Flüchtlinge gelegt werden. Zielgruppe 4: Schwer zu erreichende junge Menschen ( 16h SGB II) 3. Kapitel: Umsetzung vor Ort Die Ausschreibung der regionalen ESF-Mittel des Landkreises Ravensburg in Höhe von derzeit jährlich zuzüglich der nicht ausgeschöpften Mittel aus dem Förderjahr 2017 in Höhe von erfolgt nach Durchführung der Strategiesitzung durch eine Veröffentlichung in der Schwäbischen Zeitung sowie auf der Internetseite des Landkreises Ravensburg.
17 17 In der Veröffentlichung werden die vom regionalen ESF-Arbeitskreis festgelegten Ziele und die vorgesehenen Zielgruppen gemeinsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aufgeführt. Der Landkreis Ravensburg fördert grundsätzlich nur einjährige Projekte. In begründeten Fällen können auch zweijährige Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden. In den Zielen B.1.1 und C.1.1 können durch die L-Bank nur Projekte bewilligt werden, die eine Förderung für mindestens 10 Teilnehmende beantragen und deren förderfähige Gesamtkosten einen Betrag von nicht unterschreiten. Nach dem Einreichen der Projektanträge zum jeweiligen Stichtag (30.09.) bei der L- Bank durch die örtlichen Träger werden die zu fördernden Projekte mit Hilfe des Ranking-Verfahrens vom regionalen ESF-Arbeitskreis ausgewählt. Eines der entscheidenden Kriterien für die Auswahl der Projekte ist die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den regionalen Arbeitskreiszielen, den Zielgruppen sowie den Querschnittszielen. Die Geschäftsstelle und der regionale ESF-Arbeitskreis des Landkreises Ravensburg begleiten die Träger während der Projektzündungsphase sowie der Projektlaufzeit. Es gilt, einen gezielten Mitteleinsatz im Zuständigkeitsbereich des regionalen ESF- Arbeitskreises im Landkreis Ravensburg zu erreichen. 4. Kapitel: Projektbegleitung und Ergebnissicherung Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich der Querschnittsziele wird überprüft durch das folgende Vorgehen: Die Geschäftsstelle prüft und wertet die Sachberichte. Hierzu werden die Angaben aus den Sachberichten mit den Zielen aus den Projektanträgen abgeglichen.
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