Entwurf. Erbbaurechtsvertrag. I. Grundlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entwurf. Erbbaurechtsvertrag. I. Grundlagen"

Transkript

1 - Notarielle Eingangsformel Entwurf 1. Herr / Frau, geboren am, dienstansässig Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde, handelnd nicht im eigenen Namen sondern für die Gemeinde Ahrensfelde und legt die Urschrift der Vollmacht des Bürgermeisters und des stellvertretenden Bürgermeisters der Gemeinde Ahrensfelde vom in öffentlich beglaubigter Form vor. Eine beglaubigte Abschrift wird zur Urkunde genommen. 2. Herr Jens Brügmann, geboren am, geschäftsansässig An der Löcknitz 10, Grünheide (Mark), - nachstehend auch als Grundstückseigentümer bezeichnet - erklärt, er handle im Folgenden nicht im eigenen Namen, sondern als zur alleinigen Vertretung berechtigter Geschäftsführer der im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) unter HR B eingetragenen docemus Privatschulen, gemeinnützige Schulgesellschaft mbh mit Sitz in Grünheide (Mark), postalische Anschrift: An der Löcknitz 10, Grünheide (Mark), Aufgrund der Einsicht in das Handelsregister des Amtgerichts Frankfurt/Oder vom *** bescheinige ich, das der Vorgenannte berechtigt ist, die dort eingetragene Gesellschaft zu vertreten. nachstehend auch als Erbbauberechtigte bezeichnet. Erbbaurechtsvertrag 1 Bestellung des Erbbaurechts I. Grundlagen 1. Der Notar hat das (elektronische) Grundbuch von Blumberg des Amtsgerichts Bernau Blatt 1116 am eingesehen. Dort sind im Eigentum der Gemeinde Ahrensfelde folgende Grundstücke eingetragen: unter der laufenden Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses Gemarkung: Blumberg Flur: 4 Flurstück: 55/0 Größe: m² und unter der laufenden Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses Gemarkung: Blumberg Flur: 4 Flurstück: 53/1 Größe: m². Die Grundstücke sind in Abteilung II und III des Grundbuchs nicht belastet. 2. Der Grundstückseigentümer bestellt hiermit zu Gunsten der Erbbauberechtigten als Alleinberechtigten an einer noch zu vermessenden ca m² großen Teilfläche des in Abs. 1. aufgeführten Grundstückes ein Erbbaurecht - nachstehend auch als Erbbaugrundstück bezeichnet mit dem in dieser Urkunde niedergelegten Inhalt und im Übrigen nach Maßgabe des Erbbaurechtsgesetzes. Die Bestellung erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Nr. welcher Bestandteil des Vertrages ist. 1

2 Das Erbbaugrundstück ist in dem anliegenden, einen Bestandteil dieses Vertrages bildenden Lageplan mit einer Rotumrandung versehen, mit den Eckbuchstaben A, B, C, D,. umschrieben und hat eine Größe von ca m². Davon entfallen auf das Flurstück 55/0 ca m² und auf das Flurstück 53/1 ca. 200 m². Die endgültige Größe des Erbbaugrundstücks ergibt sich aus dem nach der Vermessung anzufertigenden Katastermaterial. Die Vermessung wird von der Erbbauberechtigten veranlasst. 3. Das Erbbaurecht erstreckt sich auch auf den für die Bauwerke nicht erforderlichen Teil des Erbbaugrundstücks, wobei diese wirtschaftlich die Hauptsache bleiben müssen. Dieser steht als Hoffläche zur Verfügung. Die Bestellung des Erbbaurechts erfolgt auf die Dauer von 99 neunundneunzig- Jahren, beginnt am Tage seiner Eintragung im Grundbuch und endet mit Ablauf des 31. Dezember einunddreißigsten Dezember zweitausdeinhundertundzwölf-. II. Vertraglicher dinglicher- Inhalt des Erbbaurechts 2 Errichtung und Nutzung von Bauwerken 1. Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf dem Erbbaugrundstück auf seine Kosten einen Schulcampus bestehend aus einem Schulgebäude, einer Sporthalle und dazugehöriger Nebenanlagen zu errichten und zu haben. 2. Dem Grundstückseigentümer ist ein vollständiger Satz der zur Ausführung kommenden Pläne zu übergeben. 3. Die Bauwerke dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Grundstückseigentümers ganz oder teilweise abgebrochen oder wesentlich verändert werden. 4. Weitere Schulgebäude oder eine Änderung der Grundnutzungsart Schulgebäude sind nur im Wege der Vertragsänderung möglich. Jede andere Nutzungsart, insbesondere die Ausübung eines anderen Gewerbes ist unzulässig. 3 Bauverpflichtung 1. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Schulgebäude innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss dieses Vertrages zu errichten und den Schulbetrieb bis zum Jahresende 2015 aufzunehmen und die Sporthalle bis zum Ende des 3. Betriebsjahres, spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 zu errichten und zu betreiben. Die Bauwerke sind unter Verwendung guter und dauerhafter Baustoffe unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der Bauvorschriften zu erstellen. 2. Die Verlängerung der unter 1. genannten Fristen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers, die dieser nur erteilen wird, wenn der Erbbauberechtigte sie vor Fristablauf schriftlich beantragt hat. Ein Anspruch auf Verlängerung der vorgenannten Frist besteht nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und nur um ein Jahr, wobei 14 Abs. 1 Investitionsvorranggesetz als Maßstab dient und im Übrigen entsprechend gilt. 4 Unterhaltsverpflichtung 1. Der Erbbauberechtigte hat die Bauwerke nebst Zubehör, insbesondere die Stellplätze, deren Zufahrt und die Treppe zum Park, sowie das gesamte Erbbaugrundstück im ordnungsmäßigen und zweckentsprechenden Zustand zu erhalten und die hierzu erforderlichen Instandsetzungen und Erneuerungen unverzüglich vorzunehmen. 2. Kommt die Erbbauberechtigte den unter 1. genannten Verpflichtungen trotz Aufforderung des Grundstückseigentümers innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nur ungenügend nach, 2

3 so ist der Grundstückseigentümer berechtigt, die Arbeiten auf Kosten des Erbbauberechtigten vornehmen zu lassen. 5 Versicherungsverpflichtung 1. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die auf dem Erbbaugrundstück befindlichen Bauwerke zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden in der Form einer gleitenden Neuwertversicherung auf eigene Kosten zu versichern. Eine Gewässerschadenversicherung ist abzuschließen, soweit entsprechende Gefahren bestehen, z.b. bei Heizöllagerung. Die Versicherungen sind während der ganzen Laufzeit des Erbbaurechts aufrechtzuerhalten. Dem Grundstückseigentümer ist auf Verlangen das Bestehen der Versicherung nachzuweisen. 2. Kommt der Erbbauberechtigte trotz schriftlicher Mahnung dieser Verpflichtung binnen angemessener Frist nicht oder nur ungenügend nach, so ist der Grundstückseigentümer berechtigt, auf Kosten des Erbbauberechtigten für die Versicherung selbst zu sorgen. 3. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls die Bauwerke in dem vorherigen Umfang wieder aufzubauen. Dabei sind die Versicherungs- oder sonstigen Entschädigungsleistungen in vollem Umfang zur Wiederherstellung zu verwenden. Bei Zerstörungen, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, ist der Erbbauberechtigte zum Wiederaufbau nur verpflichtet, wenn er die Nicht- oder Unterversicherung zu vertreten hat. 4. Der Erbbauberechtigte trägt vom Zeitpunkt der Übergabe die Verkehrssicherungspflicht für das gesamte Erbbaugrundstück einschließlich Bauwerken, Nebenanlagen, Zubehör und etwaigen Aufwuchs allein. Er haftet dem Grundstückseigentümer gegenüber für alle bei der Ausübung des Erbbaurechts und der mit diesem verbundenen Rechte entstehenden Schäden, vor allem hat er ihn aus jeder Verkehrssicherungspflicht freizustellen. Zur Abdeckung der Haftung hat der Erbbauberechtigte eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und auf Dauer des Erbbaurechts aufrecht zu erhalten. Kommt der Erbbauberechtigte der Versicherungspflicht nicht nach, so kann der Grundstückseigentümer auf Kosten des Erbbauberechtigten für die notwendige Versicherung sorgen. 6 Lasten und Abgaben 1. Der Erbbauberechtigte hat alle auf das Erbbaugrundstück und das Erbbaurecht entfallenden einmaligen und wiederkehrenden öffentlichen und privatrechtlichen Lasten, Abgaben und Pflichten, die den Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer als solchen betreffen, einschließlich der Grundsteuer und gemeindlicher Lasten nach dem Kommunalabgabengesetz für die Dauer des Erbbaurechts zu tragen sowie für die Erfüllung aller behördlicher Auflagen zu sorgen. 2. Bis zum heutigen Tag zugestellte Beitragsbescheide für Erschließung- und sonstige Anliegerbeiträge trägt der Grundstückseigentümer; ab diesem Zeitpunkt gehen derartige Beiträge zu Lasten des Erbbauberechtigten. 3. Dem Erbbauberechtigten ist bekannt, dass derartige Bescheide auch für umlegungsfähigen Aufwand aus früherer Zeit ergehen können. 7 Besichtigungsrecht Der Grundstückseigentümer ist berechtigt, das Erbbaugrundstück und die Bauwerke nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen und zu betreten oder durch Beauftragte besichtigen zu lassen. 8 Zustimmungserfordernis / Verfügungsbeschränkung 1. Die Erbbauberechtigte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers a) zur Veräußerung des Erbbaurechts im Ganzen oder von ideellen oder realen Teilen; dies gilt nicht für die Erteilung des Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahren, das aus 3

4 einem Grundpfandrecht betrieben wird, das mit Zustimmung des Grundstückseigentümers eingetragen worden ist, b) zur Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten und Reallasten sowie zur Änderung des Inhalts eines dieser Rechte, wenn die Änderung eine weitere Belastung des Erbbaurechts enthält. 9 Heimfall Der Grundstückseigentümer kann die Übertragung des Erbbaurechts auf sich oder einen von ihm zu bezeichnenden Dritten auf Kosten des Erbbauberechtigten als Heimfall- verlangen, wenn a) der Erbbauberechtigte den in 2 (Errichtung und Nutzung von Bauwerken), 4 (Unterhaltsverpflichtung), 5 (Versicherungsverpflichtung), 6 (Lasten und Abgaben) und 7 (Besichtigungsrecht) dieses Vertrages aufgeführten Verpflichtungen trotz Abmahnung zuwiderhandelt, b) der Erbbauberechtigte der in 3 geregelten Bauverpflichtung für die Errichtung und den Betrieb des Schulgebäudes nicht bis zum Jahresende 2017 oder der Errichtung und den Betrieb der Sporthalle nicht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 nachkommt, soweit der Erbbauberechtigte die Pflichtverletzung zu vertreten hat, c) der Erbbauberechtigte mit der Zahlung des Erbbauzinses in Höhe von zwei Jahresraten im Rückstand ist, d) über das Vermögen des Erbbauberechtigten das Verfahren nach der Insolvenzordnung eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, e) die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Erbbaurechts angeordnet worden ist, f) der Erbbauberechtigte eine eidesstattliche Offenbarungsversicherung abgegeben hat, g) der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht veräußert, bevor mit der Bebauung begonnen worden ist, h) ein Veräußerungsvertrag über das Erbbaurecht abgeschlossen wurde, ohne dass der Erwerber in alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus diesem Erbbaurechtsvertrag mit der Weiterübertragungsverpflichtung eingetreten ist, oder ein Ersteher in der Zwangsversteigerung anschließend nicht alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag einschließlich den schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbauzins übernimmt, i) der Erbbauberechtigte ohne schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers die in 2 genannten Anlagen außerhalb des vereinbarten Nutzungszweckes vermietet oder zum Gebrauch überlässt, j) wenn ein Ersteher in der Zwangsversteigerung nach Erlöschen der Erbbauzinsreallast nicht die Erbbauzinsreallast mit dem bisherigen Inhalt neu bestellt, k) wenn der Erbbauberechtigte Wohnungserbbaurechte (Untererbbaurechte, Vorkaufsrechte) begründet, l) wenn der Erbbauberechtigte nach Rückzahlung des mit einer Grundschuld gesicherten Darlehens für das Bauwerk diese Grundschuld unter Änderung des Sicherungszwecks ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers für andere Forderungen des Gläubigers verwendet oder diese Grundschuld ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers abtritt, m) wenn der Erbbauberechtigte gegen der schuldrechtliche Regelung in 16 Abs. 5 trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung durch den Grundstückseigentümer verstößt. 10 Vergütung bei Heimfall / Entschädigung bei Zeitablauf 1. Macht der Grundstückseigentümer von seinem Heimfallanspruch gem. 9 gebrauch, hat der Grundstückseigentümer keine Entschädigung zu leisten. 2. Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, so hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung zu zahlen. Die Entschädigung beträgt 2/3 des Verkehrswertes der Gebäude und der baulichen Anlagen bei Zeitablauf. Verkehrswert der 4

5 Gebäude und Anlagen ist der Wert, um den sich der Verkehrswert des als unbebaut und unbelastet angenommenen Grundstücks durch den Bestand der Gebäude bei Zeitablauf des Erbbaurechts erhöht. Die Entschädigung wird nur für die in 2 Abs. 1 genannten Bauwerke, das Schulgebäude und die Sporthalle, geleistet, oder für Bauwerke denen der Grundstückseigentümer nachträglich zugestimmt hat. 3. Übernimmt der Grundstückseigentümer gemäß 33 Erbbaurechtsverordnung Lasten, so ist der Erbbauberechtigte verpflichtet, dem Grundstückseigentümer die entsprechenden Beträge unverzüglich zu erstatten. 4. Kommt es über die Höhe der Entschädigungssumme zwischen den Beteiligten zu keiner Einigung, so soll diese der örtlich zuständige Gutachterausschuss gem. 192 BauGB bestimmen. Der von diesem festgelegte Betrag gilt als zwischen den Beteiligten vereinbart. Die Kosten des Gutachtens haben die Beteiligten je zur Hälfte zu tragen. 5. Die Entschädigung ist am Tag nach dem Erlöschen zu zahlen. 11 III. Erbbauzins und Anpassungsklausel 1. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, an den Grundstückseigentümer als Entgelt für die Dauer des Erbbaurechts einen Erbbauzins zu zahlen. Der jährliche Erbbauzins beträgt, in Worten Euro. Er ist jeweils am Ersten eines jeden Jahres im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals hat die Zahlung 14 Tage nach der erfolgten Mitteilung des Notars über die Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch zu erfolgen. 2. Der jährliche Erbbauzins ist fest vereinbart. Eine Anpassung des Erbbauzinses auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten soll ausdrücklich nicht vereinbart werden. 3. Der Erbbauzins ist im Grundbuch als Reallast einzutragen. 4. Als dinglicher Inhalt des Erbbauzinses wird vereinbart, dass a. die Reallast abweichend von 52 Abs. 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung mit ihrem Hauptanspruch bestehen bleibt, wenn der Grundstückseigentümer aus der Reallast oder der Inhaber eines im Range vorgehenden oder gleichstehenden dinglichen Rechts die Zwangsversteigerung des Erbbaurechts betreibt und b. der jeweilige Erbbauberechtigte dem jeweiligen Inhaber der Reallast gegenüber berechtigt ist, das Erbbaurecht mit einer der Reallast im Rang vorgehenden Grundschuld in Höhe bis insgesamt. zuzüglich Zinsen und Nebenleistungen von insgesamt 25 % jährlich ab Beurkundung des vorbehaltenen Rechts im Erbbaugrundbuch zu belasten. 5. Vom Besitzübergang bis zur Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch hat der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer eine jährliche Nutzungsentschädigung in Höhe des in Abs. 1 vereinbarten Erbbauzinses zu leisten. Die Nutzungsentschädigung ist jeweils am Ersten eines jeden Jahres im Voraus zur Zahlung fällig, im ersten Jahr gegebenenfalls kalendertagsanteilig, erstmals 14 Tage nach Besitzübergang. 6. Die Nutzungsentschädigung und der Erbbauzins sind auf folgendes Konto zu überweisen: Konto-Nr.: bei der Sparkasse Barnim BLZ: Kontoinhaber: Gemeinde Ahrensfelde Verwendungszweck: Erbbaurecht docemus IV. Gegenseitiges Vorkaufsrecht 12 Der Grundstückseigentümer räumt dem jeweiligen Erbbauberechtigten am Erbbaugrundstück, der 5

6 Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer am Erbbaurecht das dingliche Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle ein. Für Vorkaufsrechte gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 13 Gewährleistung V. Weitere Vereinbarungen 1. Der Grundstückseigentümer haftet dafür, dass das Erbbaurecht die erste Rangstelle erhält. Die Haftung beschränkt sich darauf, alle möglichen und zumutbaren Schritte zur Erreichung des Rangs auf eigene Kosten durchzuführen. 2. Der Grundstückseigentümer haftet nicht für Sachmängel gleich welcher Art, insbesondere nicht für die Bodenbeschaffenheit, die Richtigkeit des angegebenen Flächenmaßes und für die Ausnutzbarkeit des Erbbaugrundstücks für die Zwecke des Erbbauberechtigten. Irgendwelche verdeckten Mängel am Erbbaugrundstück, insbesondere Kontaminationen oder Altlasten bzw. Tatsachen, die üblicherweise dazu führen können, sind dem Grundstückseigentümer nicht bekannt. 24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz wird abbedungen. 3. Der Grundstückseigentümer übernimmt keine Haftung dafür, dass das Grundstück für die Errichtung der beabsichtigten Bauwerke und sonstigen Anlagen geeignet ist und dass die notwendigen behördlichen Genehmigungen erteilt werden. Die Einholung der Genehmigungen, insbesondere von der Baubehörde, ist Sache des Erbbauberechtigten. 4. Beiden Vertragsparteien ist bekannt, dass das Erbbaugrundstück ein Denkmal ist. 14 Besitzübergang Die Besitzübergabe erfolgt am. Nutzung und Lasten, Haftung, Verkehrssicherungspflicht sowie die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung gehen zum gleichen Zeitpunkt auf den Erbbauberechtigten über. 15 Einmalvalutierungserklärung Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich a. Die Grundschuld deren dingliche Zinsen und einmalige Nebenleistungen nur einmal für das anlässlich der Bestellung gewährte Darlehen einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen (Zinsen, einmalige Nebenleistungen, Kosten) in Anspruch zu nehmen; b. Nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers über die eingangs genannte Grundschuld zu verfügen, insbesondere diese abzutreten oder die schuldrechtlichen Verpflichtungen, zu deren Sicherung die Grundschuld dient, zu ändern oder durch neue Vereinbarungen zu ersetzen. Stundungsvereinbarungen bis zur Dauer von zwei Jahren bedürfen nicht der Zustimmung. 16 Nutzungsrecht Sporthalle Sportplatz Stellplätze und Außenanlagen 1. Der Grundstückseigentümer sichert der Erbbauberechtigten die kostenlose Mitbenutzung der im Jahre 2012 neu errichteten Sporthalle (Sporthalle 2) in der Grünstraße zum Zwecke des Schulsportes gemäß Rahmenplan des Faches Sport für die Zeit von der Aufnahme des Schulbetriebes durch die Erbbauberechtigte bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 im Rahmen der bestehenden Kapazitäten zu. Die Beteiligten schließen für diesen Zeitraum eine gesonderte Vereinbarung über die Mitbenutzung der Sporthalle Der Grundstückseigentümer sichert der Erbbauberechtigten die kostenlose Mitbenutzung des Sportplatzes wie besichtigt in der Landsberger Straße Ortsteil Blumberg zum Zwecke des Schulsportes gemäß Rahmenplan des Faches Sport für die Zeit von der Aufnahme des Schulbetriebes durch die Erbbauberechtigte bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 im Rahmen der bestehenden Kapazitäten zu. Die Beteiligten schließen für diesen Zeitraum eine gesonderte Vereinbarung über die Mitbenutzung des Sportplatzes. 6

7 3. Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsparteien rechtzeitig in Vertragsverhandlungen zu treten über eine kostenpflichtige Mitbenutzung des Sportplatzes ab dem Schuljahr 2018/2019 oder über investive Maßnahmen der Erbbauberechtigten auf dem Sportplatz. 4. Die Erbbauberechtigte sichert dem Grundstückeigentümer die kostenlose Mitbenutzung der Außenanlagen auf dem Erbbaugrundstück im Rahmen der bestehenden Kapazitäten zu. 5. Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich den jederzeitigen freien Zugang für Jedermann von der Schlossstraße zum Lenné-Park zwischen der Sporthalle und dem Schulgebäude über das Erbbaugrundstück zu gewährleisten und für die Dauer des Erbbaurechts von einer Einfriedung des Erbbaugrundstücks abzusehen. 17 Abbruchverpflichtung 1. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, auf seine Kosten folgende Aufträge auszulösen: - Rückbau der Medienanschlüsse nach Absprache mit dem Erbbauberechtigten; - Abbruch und Entsorgung der im Lageplan mit einer Gelbumrandung versehenen Bestandsgebäude, bestehend aus dem Garagenkomplex Bauhof, dem Block A und dem Versorgungsgebäude, incl. Kellergeschoss und Gebäudegründung; - Lagenweise Verfüllung und Verdichtung mit geeigneten Erdstoffen bis zur Oberkante- Gelände, wobei die obere Lage (30 cm) mit Schotter oder zertifizierten Recyclingmaterial verfüllt werden soll. 2. Der Grundstückseigentümer haftet nicht für Mängel gleich welcher Art bei der Ausführung der im Absatz 1 genannten Aufträge. 18 Zustimmung zur Belastung 1. Der Grundstückseigentümer stimmt schon heute der einmaligen Belastung des Erbbaurechts mit einer Grundschuld in Höhe bis insgesamt. zuzüglich Zinsen und Nebenleistungen von insgesamt 25 % jährlich ab Beurkundung/Beglaubigung der Bestellungsurkunde für die DKB Frankfurt / Oder zu. 2. Die Zustimmung zur Belastung gilt jedoch nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Grundpfandrecht löschen zu lassen, wenn und soweit es sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, und sichert dies durch eine Vormerkung nach 1179, 1163 BGB für den jeweiligen Grundstückseigentümer. Bei einer Grundschuld hat ferner der Erbbauberechtigte alle (jetzigen und künftigen) Ansprüche auf /ganze und teilweise) Rückgewähr der Grundschuld, und zwar die Ansprüche auf Rückabtretung, Verzicht oder Aufhebung, an den Grundstückseigentümer abzutreten und dies gleichfalls durch eine Vormerkung abzusichern. 19 sonstige Belastungen Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, zur Belastung des Erbbaurechts mit anderen als in 8 1. b) des Vertrages aufgeführten dinglichen Rechten sowie zur Änderung des Inhalts solcher Rechte die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen. 20 Gesamtschuldner Mehrere Erbbauberechtigte haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. 21 Zwangsvollstreckungsunterwerfung Der Erbbauberechtigte mehrere als Gesamtschuldner unterwirft sich wegen seiner vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses in seiner wertgesicherten Form und der in 11 Abs. 5 vereinbarten Nutzungsentschädigung sowie der persönlichen Verpflichtung aus 1108 BGB der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen und wegen des 7

8 dinglichen Erbbauzinses aus der Erbbauzinsreallast in seiner wertgesicherten Form in das Erbbaurecht. Eine vollstreckbare Ausfertigung ist auf Antrag ohne Fälligkeitsnachweis dem Eigentümer zu erteilen. Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht verbunden. 22 Rechtsnachfolge Soweit die Verpflichtungen dieses Vertrags nicht kraft Gesetzes auf die Rechtsnachfolger übergehen, ist jeder Vertragsteil verpflichtet, seine sämtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag seinen sämtlichen Sonderrechtsnachfolgern mit Weiterübertragungsverpflichtung aufzuerlegen. Wenn ein Sonderrechtsnachfolger des Erbbauberechtigten nicht alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag übernimmt, kann der Grundstückseigentümer die nach 8 des Vertrags erforderliche Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts verweigern. 23 Ergänzende Vertragsauslegung 1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags und des Erbbaurechts im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, den Vertrag durch eine Regelung zu ergänzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. 2. Sofern Vereinbarungen aus dem Abschnitt II nicht mit dinglicher Wirkung möglich sind, gelten sie schuldrechtlich. Insoweit ist der Notar ermächtigt, den Antrag zurückzunehmen. 24 Grundbucherklärungen Die Beteiligten sind über die Bestellung der nachfolgenden Rechte einig und bewilligen und der Erbbauberechtigte beantragt 25 Handlungsvollmacht Der Erbbauberechtigte beabsichtigt einen Schulcampus bestehend aus einem Schulgebäude, einer Sporthalle und dazugehöriger Nebenanlagen zu errichten. Der Grundstückseigentümer erteilt dem Erbbauberechtigten daher mit dem Recht, Untervollmachten zu erteilen, und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit, bezüglich des Erbbaugrundstücks die jederzeit widerrufbare Vollmacht, - bei den zuständigen Ämtern Auskünfte einzuholen, die Akten und Register einzusehen und Ablichtungen fertigen zu lassen, - Vereinbarungen mit Versorgungsunternehmen zu treffen, - Abriss- und Bauanträge zu stellen, ändern oder zurückzunehmen, - Baugenehmigungsverfahren einzuleiten oder zu betreiben, - Vermessungen in Auftrag zu geben sowie Bodenuntersuchungen zu veranlassen. Diese Vollmacht wird insoweit eingeschränkt, als der Grundstückseigentümer in diesem Zusammenhang keinerlei Zahlungspflichten, Haftung und Kosten übernimmt. Diese fallen dem Erbbauberechtigten zur Last. 26 Vormerkung 27 Kosten 28 Ausfertigung der Urkunde 29 Belehrungen 30 Ermächtigung des Notars 8

TABELLE ZUR BERECHNUNG DER WERTMINDERUNG WEGEN ALTERS VON GEBÄUDEN NACH ROSS IN V.H. DES HERSTELLUNGSWERTS

TABELLE ZUR BERECHNUNG DER WERTMINDERUNG WEGEN ALTERS VON GEBÄUDEN NACH ROSS IN V.H. DES HERSTELLUNGSWERTS 154 TABELLE ZUR BERECHNUNG DER WERTMINDERUNG WEGEN ALTERS VON GEBÄUDEN NACH ROSS IN V.H. DES HERSTELLUNGSWERTS ANLAGE 8 a Restnutzungsdauer Übliche Gesamtnutzungsdauer (GND) in Jahren Jahre 10 20 30 40

Mehr

Arbeitshilfe E R B B A U R E C H T S V E R T R A G

Arbeitshilfe E R B B A U R E C H T S V E R T R A G Arbeitshilfe Erbbaurechtsvertrag AER 931 Arbeitshilfe E R B B A U R E C H T S V E R T R A G Stand Februar 2015 zwischen Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer vertreten durch und Erbbauberechtigte/Erbbauberechtigter

Mehr

Carl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz

Carl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz 19400 Urkundenrolle Nummer für 2009 B Verhandelt zu K o b l e n z am Vor Carl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz erschienen: 1. Herr.., geboren am.., geschäftsansässig Görgenstraße 11, 56068 Koblenz,

Mehr

E r b b a u r e c h t s v e r t r a g

E r b b a u r e c h t s v e r t r a g E r b b a u r e c h t s v e r t r a g zwischen Grundstückseigentümer und in Erbbauberechtigter I. Grundlagen, gesetzlicher Inhalt 1 (1) ist nach dem Grundbuch von Blatt/Nr. Eigentümer des Grundstücks Flst.Nr.

Mehr

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Entwurf ERBBAURECHTSVERTRAG

Entwurf ERBBAURECHTSVERTRAG Entwurf ERBBAURECHTSVERTRAG zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Lienen vertreten durch das Presbyterium Grundstückseigentümerin genannt und I. Grundlagen gesetzlicher - Inhalt 1 Bestellung des Erbbaurechts

Mehr

Münchener Vertragshandbuch

Münchener Vertragshandbuch Münchener Vertragshandbuch Gesamtwerk in 6 Bänden 7. Auflage 0. Buch. In Leinen ISBN 978 3 406 61291 6 Recht > Zivilrecht > Zivilrecht allgemein, Gesamtdarstellungen > Vertragsgestaltung, Formularbücher

Mehr

Endlich frei sein. Und sich dabei frei fühlen!

Endlich frei sein. Und sich dabei frei fühlen! Endlich frei sein. Und sich dabei frei fühlen! DAS ERBBAURECHT Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Eigentum am Grundstück und Eigentum am Bauwerk

Mehr

VERHANDELT. vor dem unterzeichnenden Notar. geschaftsansässig [.]

VERHANDELT. vor dem unterzeichnenden Notar. geschaftsansässig [.] VERHANDELT zu [ ] am [ ] vor dem unterzeichnenden Notar [ ] geschaftsansässig [.] erschien heute: Herr [Philip Nijenhuis] handelnd als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer für RoodMicrotec GmbH,

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Bauplatzüberlassungsgrundsätze der Gemeinde Gemmingen. Vom 27. März 2014.

GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Bauplatzüberlassungsgrundsätze der Gemeinde Gemmingen. Vom 27. März 2014. GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Bauplatzüberlassungsgrundsätze der Gemeinde Gemmingen Vom 27. März 2014. Bauplatzüberlassungsgrundsätze der Gemeinde Gemmingen Vom 27. März 2014. Baugrundstücke der

Mehr

Praktische Fragen des Erbbaurechts

Praktische Fragen des Erbbaurechts RWS-Skript 279 Professor Roland Böttcher, Berlin Praktische Fragen des Erbbaurechts 3., neubearbeitete Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum- Köln Literaturauswahl I. Gesetzliche Grundlagen II. III. IV.

Mehr

2.6 Erbbaurechtsvertrag

2.6 Erbbaurechtsvertrag 2.6 Erbbaurechtsvertrag (erarbeitet von Notar Knut Zimmermann, Erfurt) URNr.... für 2003 Erbbaurechtsvertrag Verhandelt zu Erfurt, am Vor mir Notar mit dem Amtssitz in erschienen: (1) für die Stadt - Gemeinde

Mehr

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (Quelle: Deutscher Erbbaurechtsverband, Berlin)

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (Quelle: Deutscher Erbbaurechtsverband, Berlin) HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (Quelle: Deutscher Erbbaurechtsverband, Berlin) WIE UND WO WIRD DAS ERBBAURECHT EINGETRAGEN? Beim Amtsgericht wird das Erbbaurecht für ein Grundstück auf einem besonderen Erbbau-Grundbuchblatt

Mehr

Merkblatt zur. Belastung von Erbbaurechten (Dieses Merkblatt dient nur als Information und hat keine rechtliche Bindung)

Merkblatt zur. Belastung von Erbbaurechten (Dieses Merkblatt dient nur als Information und hat keine rechtliche Bindung) Merkblatt zur Belastung von Erbbaurechten (Dieses Merkblatt dient nur als Information und hat keine rechtliche Bindung) 1. Vor der Zustimmung zu der Belastung eines Erbbaurechts nach 5 II, 7 II ErbbauRG

Mehr

B. Notarieller Erbbaurechtsvertrag als Ausgangspunkt 11

B. Notarieller Erbbaurechtsvertrag als Ausgangspunkt 11 Inhaltsverzeichnis A. Die Bedeutung des Erbbaurechts 1 I. Das Erbbaurecht als Mittel der Wohnbaulandbereitstellung Historie und Gegenwart 3 II. Typische Erbbaurechtsausgeber 6 1. Erbbaurecht als kommunale

Mehr

Erbbaurechtsvertrag. 1 Erbbaurechtsbestellung. Herrn/Frau/Firma

Erbbaurechtsvertrag. 1 Erbbaurechtsbestellung. Herrn/Frau/Firma Erbbaurechtsvertrag 1 Erbbaurechtsbestellung (1) Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer Erfurt, Stiftung öffentlichen Rechts, mit dem Sitz in 99094 Erfurt, Alfred-Hess-Straße 34, bestellt für - nachstehend

Mehr

Kaufvertragsmuster Grundstückskaufvertrag ohne Anderkonto. Die Erschienenen erklärten: Wir schließen den nachstehenden K A U F V E R T R A G,

Kaufvertragsmuster Grundstückskaufvertrag ohne Anderkonto. Die Erschienenen erklärten: Wir schließen den nachstehenden K A U F V E R T R A G, Kaufvertragsmuster Grundstückskaufvertrag ohne Anderkonto Die Erschienenen erklärten: Wir schließen den nachstehenden K A U F V E R T R A G, in welchem der Erschienene zu 1) im Folgenden kurz als "der

Mehr

Institut für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin SoSe 2006 Immobilienerwerb und -errichtung in der Praxis Notarin Dr. K.

Institut für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin SoSe 2006 Immobilienerwerb und -errichtung in der Praxis Notarin Dr. K. Muster 1 Auszug (Kaufvertrag Teilfläche allgemein ohne Notaranderkonto)??ENTWURF UR Nr. /2006 Verhandelt zu Zossen am??.??. 2006 Vor mir, der unterzeichneten Notarin Dr. Katrin Brose-Preuß Notarin zu Zossen

Mehr

A-Stadt. Geschehen am 24. August (in Worten: vierundzwanzigster August zweitausendfünfzehn) Notar N mit Amtssitz in A-Stadt,

A-Stadt. Geschehen am 24. August (in Worten: vierundzwanzigster August zweitausendfünfzehn) Notar N mit Amtssitz in A-Stadt, 5 Anlage URNr. 527/2015 A-Stadt Geschehen am 24. August 2015 (in Worten: vierundzwanzigster August zweitausendfünfzehn) Vor mir, Notar N mit Amtssitz in A-Stadt, erscheinen heute in meinen Amtsräumen:

Mehr

WBFP mit 2 Kinder 70,00 /m² (max. Förderung)

WBFP mit 2 Kinder 70,00 /m² (max. Förderung) Verkaufsbedingungen Bedingungen für den Verkauf von Grundstücken Die Stadt bietet in diesem Baugebiet nur eigene Grundstücke zum Verkauf an. Die Größe der Bauparzellen können Sie der beiliegenden Aufstellung

Mehr

Erbbauvertrag. 1 Vertragsgegenstand, Vertragszeit

Erbbauvertrag. 1 Vertragsgegenstand, Vertragszeit Die Evangelische Kirchengemeinde / Pfarrei vertreten durch das Kreiskirchenamt 1) dieses vertreten aufgrund Vollmacht des Amtsleiters durch... und - Grundstückseigentümerin -... schließen folgenden - Erbbauberechtigter

Mehr

Die Eigentumerrechte und der Inhalt des Erbbaurechts bei dessen Zwangsversteigerung

Die Eigentumerrechte und der Inhalt des Erbbaurechts bei dessen Zwangsversteigerung Die Eigentumerrechte und der Inhalt des Erbbaurechts bei dessen Zwangsversteigerung von Dr. Christian Mohrbutter 1995 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 I. Kapitel:

Mehr

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Nutzungsvertrag zwischen - im folgenden Anlagenbetreiber - und - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, im Rahmen einer von ihm geplanten Solaranlage nach Vorliegen

Mehr

Kauf- und Verkaufsangebot

Kauf- und Verkaufsangebot URNr. /2017 Kauf- und Verkaufsangebot Heute, den -... - erschienen vor mir,... 1. nach Angabe... hier h a n d e l n d als - kurz: - 2. nach Angabe... hier h a n d e l n d als Vertreter des Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

Mehr

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag Urkundenrolle für *** Nummer *** Verhandelt zu *** am ***. Vor Notar/Notarin a) *** b) *** e r s c h i e n / e n : handelnd als von den Beschränkungen des 181 BGB befreite(r)

Mehr

Urkundenrolle-Nr. /2013. Verhandelt. zu Haren. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. Ulrich Wilde. mit dem Amtssitz in Haren (Ems)

Urkundenrolle-Nr. /2013. Verhandelt. zu Haren. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. Ulrich Wilde. mit dem Amtssitz in Haren (Ems) 1 Urkundenrolle-Nr. /2013 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) 2) 3) - Übergeber - - Übernehmer oder Erwerber - Die Erschienenen

Mehr

Ausfertigung. ca.-scr na) BENNO GARSCHINA. Ausfertigung, welche mit der Urschrift wörtüch l:oere'nstimmt, wi rd. hiermit. Bundesnetzagentur. erteilt.

Ausfertigung. ca.-scr na) BENNO GARSCHINA. Ausfertigung, welche mit der Urschrift wörtüch l:oere'nstimmt, wi rd. hiermit. Bundesnetzagentur. erteilt. Ausfertigung BENNO GARSCHNA NOTAR N BONN - BAD GODESBERG Nachstehen hiermit Ausfertigung, welche mit der Urschrift wörtüch l:oere'nstimmt, wi rd Bundesnetzagentur erteilt. g, den 31.08.2016 ;; '/. 1.,-~

Mehr

- Entwurf - Verhandelt am (...) in

- Entwurf - Verhandelt am (...) in - Entwurf - Vertrag über die Vermögensübertragung der BadnerHalle Rastatt Betriebs-GmbH auf die Große Kreisstadt Rastatt (Kultur und Veranstaltungen - Eigenbetrieb der Stadt Rastatt -) Anlage 1 zu DS Nr.

Mehr

Handbuch des Erbbaurechts

Handbuch des Erbbaurechts Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Handbuch des Erbbaurechts von Helmut Freiherr von Oefele Notar a. D. in München Prof. Dr. Karl Winkler Notar a. D. in München Honorarprofessor

Mehr

CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück

CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück Beurkundungstermin Bitte die ausgefüllte Checkliste möglichst bald, spätestens einige Tage vor dem Beurkundungstermin beim Notariat abgeben, damit die Urkunde

Mehr

Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde

Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde Lehrveranstaltung Vertiefung Zivilrecht Prof. Dr. Michael Becker Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde A Stoff zur selbständigen Vor- und Nachbereitung Abschluss: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis; Einführung

Mehr

E R B B A U R E C H T S V E R T R A G

E R B B A U R E C H T S V E R T R A G URNr. E R B B A U R E C H T S V E R T R A G Heute den, erschienen vor mir, 1. hier handelnd für 2. im folgenden Grundstückseigentümer genannt. im folgenden Erbbauberechtigter genannt. Der/Die Erschienene/n

Mehr

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der Nr. der Urkundenrolle für Verhandelt zu am. In der Geschäftsstelle des Notars und vor Notar mit dem Amtssitz in, erschienen heute: 1. Frau: Anja Eichler geboren: wohnhaft: handelnd in ihrer Eigenschaft

Mehr

Merkblatt über Erbbaurechte

Merkblatt über Erbbaurechte Merkblatt über Erbbaurechte MErbbauR 930 Merkblatt über Erbbaurechte (Stand: März 2014) 1. Voraussetzungen für die Bestellung Das kirchliche Grundvermögen ist möglichst ungeschmälert zu erhalten. Es darf

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag DESIGN Bau AG Verschmelzungsvertrag zwischen der CD Deutsche Eigenheim AG mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 112581 B (nachfolgend auch die

Mehr

A b l ö s u n g s v e r t r a g. Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag -

A b l ö s u n g s v e r t r a g. Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag - Anlage 1 A b l ö s u n g s v e r t r a g Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag - zwischen der Stadt Oberlungwitz Hofer Straße 203 09353 Oberlungwitz vertreten durch...

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung Gliederung der Vorlesung a) in der Ausübungskonkurrenz b) in der Vollstreckungskonkurrenz a) gesetzliche b) gewillkürte 3. Der Rangvorbehalt 4. Rangänderungen 28. Juni 2012 Notar Dr. Christian Kesseler

Mehr

Haus & Grund Haus und Grund GmbH

Haus & Grund Haus und Grund GmbH Haus & Grund Haus und Grund GmbH des Haus-, Wohnungsund Grundeigentümervereins Mülheim-Ruhr e.v. Verwaltervertrag für Wohnungseigentum Zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer des Hauses/der Häuser

Mehr

Informationsdokument. zum Erbbaurechtsmodell und zur Investition in Erbbaugrundstücke

Informationsdokument. zum Erbbaurechtsmodell und zur Investition in Erbbaugrundstücke Informationsdokument zum Erbbaurechtsmodell und zur Investition in Erbbaugrundstücke DGR Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh Große Straße 41 22926 Ahrensburg Das Erbbaurechtmodell Allgemeines zum Erbbaurechtmodell

Mehr

S ATZUNG des DERAWA Zweckverband

S ATZUNG des DERAWA Zweckverband S ATZUNG des DERAWA Zweckverband für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung - WVS) Vom 4. Dezember 2003 Auf Grund von 57 Abs. 1, 2 und 3 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in

Mehr

Vertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage

Vertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage Vertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage zwischen Herrn N.N. N.N.-str. 15 93000 Stadt - Nutzer - und N.N.2 94000 Stadt - Eigentümer- Inhaltsübersicht 1 Vertragsgegenstand 2

Mehr

Clearing-Vereinbarung

Clearing-Vereinbarung Anhang 10 zu den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG: Clearing-Vereinbarung mit einem OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM- Kunden für das US-Clearingmodell Eurex04, Stand 02.10.2017

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Verschmelzungsvertrag. zwischen der

Verschmelzungsvertrag. zwischen der Verschmelzungsvertrag zwischen der Integrata AG mit Sitz in Stuttgart und inländischer Geschäftsanschrift Zettachring 4, 70567 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter

Mehr

1 ZGB Art Buch. Eigentum u. andere dingliche Rechte

1 ZGB Art Buch. Eigentum u. andere dingliche Rechte 1 ZGB Art. 242 246 2. Buch. Eigentum u. andere dingliche Rechte Art. 242 1 (aufgehoben) Art. 243 2 [Verjährung]. Der Anspruch gegen den zum Erbnießbrauch Berechtigten auf Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

Mehr

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG, Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Az: 700.74 / 1897 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und vom 16.Juni 1997 Änderungen Gemeinderat am 05.12.2005 Inkraftgetreten am 01.01.2006

Mehr

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufvertrag GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Nummer XXX der Urkundenrolle für 2017 V e r h a n d e l t zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar XXX XXX im Bezirk des Oberlandesgerichts mit

Mehr

Das Erbbaurecht in der Finanzierungspraxis, 2. Auflage

Das Erbbaurecht in der Finanzierungspraxis, 2. Auflage Das Erbbaurecht in der Finanzierungspraxis, 2. Auflage Die Erbbaurechts-Grundschuld als Kreditsicherheit: Grundschuld-Bestellung Beleihungswertermittlung Versteigerung Bearbeitet von Herbert Grziwotz,

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau

Mehr

Name des Notars Notar in Köln

Name des Notars Notar in Köln Urkundenrolle Nr /2011 Verhandelt in Köln am Vor Name des Notars Notar in Köln erschienen: 1. Herr Muster Mann, geb. am 99.96.1955, wohnhaft Musteralle 5, 9999 Musterstadt, von Person bekannt, hier handelnd

Mehr

HINWEISE DER NOTARE. Nachfolgend finden Sie das aktuelle Kaufvertragsmuster

HINWEISE DER NOTARE. Nachfolgend finden Sie das aktuelle Kaufvertragsmuster HINWEISE DER NOTARE Auch bei der Versteigerung von Immobilien ist der mit dem Zuschlag zustande kommende Kaufvertrag beurkundungsbedürftig. Der weiter hinten abgedruckte Mustertext (in der für das jeweilige

Mehr

Urkunde Nummer /2014. Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. mit dem Amtssitz in

Urkunde Nummer /2014. Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. mit dem Amtssitz in Urkunde Nummer /2014 Verhandelt zu am.. 2014 Vor mir, dem unterzeichnenden Notar erschien heute: mit dem Amtssitz in 1. Frau/Herr.., geboren am., geschäftsansässig:, dem Notar von Person bekannt [ausgewiesen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

Kreditsicherung durch Grundschulden

Kreditsicherung durch Grundschulden Kreditsicherung durch Grundschulden von Dr. Heinz Gaberdiel Fünfte, völlig neu bearbeitete Auflage Deutscher Sparkassenverlag Stuttgart Inhalt Vorwort 12 Erster Teil Das dingliche Recht Grundschuld 1 Die

Mehr

1.7 Bewertung des Grundstücks nach der Einräumung des Erbbaurechtes

1.7 Bewertung des Grundstücks nach der Einräumung des Erbbaurechtes 1 Anlage 1 Stand: 30. März 2009 Häufig-gestellte-Frage NKHR M-V F1_203 Frage: Wie erfolgt die Bilanzierung und Bewertung von Erbbaurechten im NKHR M-V? Antwort: Die Antwort gliedert sich wie folgt: 1.

Mehr

der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn

der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn NUTZUNGSVEREINBARUNG Zwischen der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Hans G. überlack, Hauptstraße 19, 16548 Glienicke/Nordbahn, - nachfolgend Gemeinde Glienicke/Nordbahn"

Mehr

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der Nr. der Urkundenrolle für Verhandelt zu am. In der Geschäftsstelle des Notars und vor Notar mit dem Amtssitz in, erschienen heute: 1. Frau: Anja Eichler geboren: wohnhaft: handelnd in ihrer Eigenschaft

Mehr

Vertrag. über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG. (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt.

Vertrag. über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG. (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt und die im folgenden EVU genannt schließen folgenden Vertrag:

Mehr

Der Kauf von Immobilien

Der Kauf von Immobilien Der Kauf von Immobilien - Kaufverträge über unbebaute Grundstücke - Kaufverträge über Wohn- und Geschäftshäuser - Kaufverträge über Eigentumswohnungen 1/22 Kaufverträge über unbebaute Grundstücke Verträge

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

Dienstbarkeitsvertrag (im Sinne von Art. 781 ZGB)

Dienstbarkeitsvertrag (im Sinne von Art. 781 ZGB) Version zu Handen Gemeindeversammlung vom 15.06.2015 Öffentliche Urkunde Dienstbarkeitsvertrag (im Sinne von Art. 781 ZGB) 1 Parteien 1.1 Die dienstbarkeitsbelastete Eigentümerin von Grundbuch Däniken

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

Exposé Baugrundstück Am Kriegerdenkmal 3, Nürnberg

Exposé Baugrundstück Am Kriegerdenkmal 3, Nürnberg Exposé Baugrundstück Am Kriegerdenkmal 3, 90427 Nürnberg Mit der Verwertung dieses Grundstücks ist betraut: Moritzbergstr. 50/52 90482 Nürnberg Herr Daniel Engelhard Tel.: 0911 950853-19 Fax: 0911 950853-22

Mehr

Gestattungsvertrag (Tunnel) zwischen

Gestattungsvertrag (Tunnel) zwischen Gestattungsvertrag (Tunnel) zwischen der DB Netz Aktiengesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 7, 60486 Frankfurt am Main, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, Caroline-Michaelis-Straße 5 11, 10115 Berlin

Mehr

Verordnung über die Erteilung von Dienstbarkeiten auf Korporationsboden

Verordnung über die Erteilung von Dienstbarkeiten auf Korporationsboden Verordnung über die Erteilung von Dienstbarkeiten auf Korporationsboden Die Talgemeinde Ursern, gestützt auf Artikel 10 Absatz 1 lit. d) des Grundgesetzes der Korporation Ursern (1000), beschliesst: 1.

Mehr

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Vertrag über die KG-Anteilsübertragung und den Eintritt einer neuen Komplementär-Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin betreffend die XX. Sofort Start Beteiligungs UG & Co. Vermögensverwaltungs

Mehr

GPA-Mitteilung 3/2012 Az ;

GPA-Mitteilung 3/2012 Az ; GPA-Mitteilung 3/2012 Az. 640.021; 880.81 20.08.2012 Erbbaurecht 1 Begriff und Anwendungsbereich Das Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz ErbbauRG) vom 30.11.2007 (BGBl. Teil III, Gliederungsnummer

Mehr

Das Sanierungsgebiet "Hamm-Innenstadt III. Abschnitt" umfaßt die Grundstücke Gemarkung Hamm, Flur 32, Flurstücke Nr.

Das Sanierungsgebiet Hamm-Innenstadt III. Abschnitt umfaßt die Grundstücke Gemarkung Hamm, Flur 32, Flurstücke Nr. Anlage zur Satzung Sanierungsgebiet "Hamm - Innenstadt III. Abschnitt" Das Sanierungsgebiet "Hamm-Innenstadt III. Abschnitt" umfaßt die Grundstücke Gemarkung Hamm, Flur 32, Flurstücke Nr. 45 (Stadthausstraße),

Mehr

Ist eine Liegenbelassungsvereinbarung nach 91 Abs. 2 ZVG im Grundbuch eintragungsfähig?

Ist eine Liegenbelassungsvereinbarung nach 91 Abs. 2 ZVG im Grundbuch eintragungsfähig? DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 105445# letzte Aktualisierung: 14. September 2010 ZVG 91 Abs. 2, 90, 52, 44; ErbbauRG 9 Abs. 3; BGB

Mehr

BGB 1183, 1192 Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1908i; GBO 18 Abs. 1, 27

BGB 1183, 1192 Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1908i; GBO 18 Abs. 1, 27 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx179_11 letzte Aktualisierung: 27.10.2011 OLG München, 17.06.2011-34 Wx 179/11 BGB 1183, 1192 Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1908i; GBO 18 Abs. 1, 27 Bei betreuungsrechtlicher

Mehr

K A U F V E R T R A G

K A U F V E R T R A G 1 K A U F V E R T R A G vom Datum geschlossen am heutigen Tage zwischen den Verkäufer1, geboren am Geburtsdatum1, Beruf1, und Verkäufer2, geboren am Geburtsdatum2, Beruf2, Postleitzahl und Ort, Straße

Mehr

Rechtsverordnung über die Entwidmung, Umnutzung, Fremdnutzung und Veräußerung sowie den Abbruch von Kirchen

Rechtsverordnung über die Entwidmung, Umnutzung, Fremdnutzung und Veräußerung sowie den Abbruch von Kirchen EntwidmungsVO EntwidmVO 5.307-101 N Rechtsverordnung über die Entwidmung, Umnutzung, Fremdnutzung und Veräußerung sowie den Abbruch von Kirchen Vom 23. Februar 2007 (GVOBl. S. 86) 14.11.2013 Nordkirche

Mehr

ANLAGE A BÜRGERLICHES GESETZBUCH. Artikel 267

ANLAGE A BÜRGERLICHES GESETZBUCH. Artikel 267 - 1 - ANLAGE A BÜRGERLICHES GESETZBUCH Artikel 267 (1) In der Hypothekenurkunde kann vereinbart werden, dass der Hypothekengläubiger berechtigt ist, die Verwaltung über die hypothekarisch belastete Sache

Mehr

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufvertrag Unternehmergesellschaft - UG Nummer XXX der Urkundenrolle für 2017 V e r h a n d e l t zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar XXX XXX im Bezirk des Oberlandesgerichts mit Amtssitz in, erschienen

Mehr

Der Erbbauzins in der Zwangsversteigerung

Der Erbbauzins in der Zwangsversteigerung Der Erbbauzins in der Zwangsversteigerung unter besonderer Berùcksichtigung der Beleihbarkeit des Erbbaurechts Von Wolf-Heinrich Geifiel Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis I. Problemstellung 15

Mehr

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Dr. Claire Reifner Charts Nr. 18 1 Grundpfandrechte Hypothek 1113 ff BGB Grundschuld 1191 ff BGB akzessorisch nicht akzessorisch (Verbindung über Sicherungsabrede

Mehr

Baugrundstück an der Heidestraße mit Bauverpflichtung zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum

Baugrundstück an der Heidestraße mit Bauverpflichtung zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum Baugrundstück an der Heidestraße mit Bauverpflichtung zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum Baugrundstück mit Bauverpflichtung öffentlich geförderter Wohnraum provisionsfrei Alles auf einen

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom 19.12.1995 mit Änderung vom 30.10.2001 Auf Grund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG zwischen Schulverein der Nibelungenschule Hofheim e. V. Balthasar-Neumann-Straße 14 68623 Lampertheim und -nachstehend Betreuungsunternehmen (SchV) genannt-......... -nachstehende

Mehr

Vereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004

Vereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004 [Entwurf] Vereinbarung über die (Teil-)Aufhebung des Vertrags über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft vom 30. Januar/2. Februar 2004 (Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne des 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG)

Mehr

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,

Mehr

Exposé Baugrundstück Klosterfeldstraße 12, Benediktbeuern

Exposé Baugrundstück Klosterfeldstraße 12, Benediktbeuern Exposé Baugrundstück Klosterfeldstraße 12, 83671 Benediktbeuern Mit der Verwertung dieses Grundstücks ist betraut: Hindenburgstraße 30 83646 Bad Tölz Tel.: 08041 7649-0 Fax: 08041 7649-22 info-bad-toelz@baysf.de

Mehr

Dachnutzungsvertrag(Entwurf)

Dachnutzungsvertrag(Entwurf) Dachnutzungsvertrag(Entwurf) Zwischen der 1. Bürgersolaranlage Weil der Stadt GbR mbh vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Martin Schrade Hansjörg Bay Reinhard Gaiser (nachfolgend als

Mehr

Gewerbegebiet St. Jürgen in Schleswig

Gewerbegebiet St. Jürgen in Schleswig Stadt Schleswig Der Bürgermei ster Gewerbegebiet St. Jürgen in Schleswig (Erweiterungsgebiet, 2. Bauabschnitt) Anliegend halten Sie eine Kurzinformation zum Gewerbegebiet St. Jürgen in Ihren Händen. Neben

Mehr

Notarielle Fachprüfung 2012/II. Vortrag F 21-9. Dieser Aufgabentext umfasst 6 Seiten einschließlich der Anlage

Notarielle Fachprüfung 2012/II. Vortrag F 21-9. Dieser Aufgabentext umfasst 6 Seiten einschließlich der Anlage Notarielle Fachprüfung 2012/II Vortrag F 21-9 Dieser Aufgabentext umfasst 6 Seiten einschließlich der Anlage Vorbereitungszeit: 1 Stunde Vortragsdauer: Höchstens 12 Minuten A. Sachverhalt Herr A und Frau

Mehr

E ist Alleineigentümer eines Grundstückes, an dem er nunmehr ein Erbbaurecht bestellen möchte.

E ist Alleineigentümer eines Grundstückes, an dem er nunmehr ein Erbbaurecht bestellen möchte. DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 11493 letzte Aktualisierung: 17.10.2007 BGB 1018; ErbbauVO 10 Rangrücktritt von Grunddienstbarkeiten hinter ein noch zu bestellendes Erbbaurecht;

Mehr

Ablösung von PKW-Stellplätzen

Ablösung von PKW-Stellplätzen vom 27. Juni 2001 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Bestimmungen der Stadt Böblingen über die Stellplatzablösung... 2 1 Ablösung... 2 2 Ablösungsbeträge... 2 3 Zustimmung zur Ablösung... 2 4 In-Kraft-Treten...

Mehr

Pferdekaufvertrag. zwischen. und. wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: ... Name des Pferdes

Pferdekaufvertrag. zwischen. und. wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: ... Name des Pferdes Pferdekaufvertrag zwischen......... - nachfolgend Verkäufer genannt und......... - nachfolgend Käufer genannt wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: 1 Gegenstand 1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr

Autor: M.Herr Version 1.0 Seite 2 von 5

Autor: M.Herr Version 1.0 Seite 2 von 5 Musterkaufvertrag Verhandelt am... Es erschienen A. (Verkäufer: Beruf, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, zustellungsfähige Anschrift) - Verkäufer - B. (Käufer: Beruf, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, zustellungsfähige

Mehr

Erbbaurechte in kirchlicher Hand. 7. Berliner Forum des ESWiD Vortrag von Dr. Matthias Nagel

Erbbaurechte in kirchlicher Hand. 7. Berliner Forum des ESWiD Vortrag von Dr. Matthias Nagel Erbbaurechte in kirchlicher Hand 7. Berliner Forum des ESWiD Vortrag von Dr. Matthias Nagel Themenübersicht Grundzüge des Erbbaurechts Das Erbbaurecht als Instrument der Vermögensverwaltung Besonderheiten

Mehr

SCHEMMANN LUDEWIG NOTARE

SCHEMMANN LUDEWIG NOTARE SCHEMMANN LUDEWIG NOTARE Elisenstraße 3, 80335 München Telefon 089 594904 Fax 089 596295 notare@schemmannludewig.de FRAGEBOGEN ÜBERLASSUNG Sachbearbeiter: Besprochen am: 1. Personalangaben: Veräußerer

Mehr

für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) System-Mietvertrag Nummer :

für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) System-Mietvertrag Nummer : Mietvertrag für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) System-Mietvertrag Nummer : Anbieter: Moselstrasse 18 Kunde: Firma Teststrasse PLZ Ort 1. Der Anbieter vermietet dem Kunden ITK-Hardware

Mehr

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag zur Nutzung von Serviceeinrichtungen der Bayernhafen GmbH & Co. KG in den bayernhäfen Aschaffenburg, Bamberg, Regensburg und Passau der Bayernhafen GmbH & Co. KG,

Mehr