GebäudeKlima Schweiz. Unterlagen für Planer März Vernehmlassung. Stand der Technik Papier Brandschutz in Lüftungen von Wohnbauten

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1 Unterlagen für Planer März 2015 GebäudeKlima Schweiz

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen Zweck und Inhalt der Publikation Betroffene VKF-Normen/Richtlinien Weitere beeinflussende Normen/Richtlinien/Gesetze Geltungsbereich Abgrenzung 3 2. Allgemeines Begriffe und Definitionen Allgemeines Lufttechnische Begriffe Brandschutzklassen Abkürzungen 7 3. Anforderungen Qualitätssicherung Bauliche Vorgaben Tragwerk und Brandabschnittsbildung Installationsschächte Sicherheitsabstände Einbau von Luftleitungen Durchbrüche und Leitungsdurchführungen Vorwandelement Lüftungszentrale Lufttechnische Vorgaben Fassung Brandschutz Dämmung Brandschutz Dämmung kombiniert mit thermischer Dämmung Thermische Dämmung Lufttechnische Komponenten Lüftungsgeräte Ventilatoren Filter/ Luftkonditionierung Luftleitungen BSK und Absperrvorrichtungen Rauchauslöseeinrichtung Hygiene Brandfallsteuerung 20 Anhang: Lüftungsanwendungsbeispiele 22 Projektpartner 56 Impressum 56

3 GebäudeKlima Schweiz 3 1. Grundlagen 1.1 Zweck und Inhalt der Publikation Aus den Bestimmungen der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF ergeben sich Anforderungen an Bauten und Anlagen. Diese hängen im Wesentlichen von der Gebäudenutzung ab. Die massgebenden VKF-Brandschutzvorschriften werden zusammengefasst und die Umsetzung mit Beispielen aufgezeigt. Das STP soll eine Anwendungshilfe für Ingenieure, Installateure und Vollzugsinstanzen geben. Das vorliegende Dokument wurde von der Technischen Kommission der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen TKB-VKF auf die materielle Übereinstimmung mit den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF ( Ausgabe 2015, gültig seit ) geprüft und als «Stand der Technik» anerkannt. 1.2 Betroffene VKF-Brandschutzvorschriften Im Fokus steht die Brandschutzrichtlinie 25-15: (Lufttechnische Anlagen). Weiter werden Teile aus den Richtlinien (Qualitätssicherung im Brandschutz), (Baustoffe und Bauteile), (Verwendung von Baustoffen) und (Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte) berücksichtigt und verwendet. 1.3 Weitere zu beachtende Publikationen Bei lufttechnischen Anlagen haben auch weitere Normen und Richtlinien Einfluss. Weitere Vereine und Verbände haben im Brandschutz schon Unterlagen erschaffen, z.b. IG-BSK, ISOL- SUISSE und suissetec. Wir haben diese Unterlagen berücksichtigt und werden relevante Teile daraus verwenden. Wir werden aber die einzelnen Normen/Richtlinien nicht 1:1 abbilden. IG BSK: Brandschutz in lufttechnischen Anlagen Arbeitsblatt Korrekte Montage der Brandschutzklappe ISOLSUISSE: Technische Anwendung Brandschutzhandbuch, 400 Lüftung/700 Abschottungen suissetec: Merkblätter zur Montage Das Bauproduktegesetz hat Einfluss auf die Zulassung resp. Deklaration von Produkten. 1.4 Geltungsbereich Dieses STP behandelt den Brandschutz von lufttechnischen Anlagen in Wohngebäuden. Dabei werden folgende Anlagetypen behandelt: Einfache Lüftungsanlage Lüftungsanlagen mit Lufterwärmung, mit einer maximalen temperatur von 50 C Einfache anlagen anlagen mit Abwärmenutzung Einzelraum-Lüftungsgeräte 1.5 Abgrenzung Ausser dem Brandschutz sind bei Lüftungsanlagen diverse weitere Vorgaben zu beachten. Insbesondere zu erwähnen sind: Energievorschriften (MuKEn und Vollzugshilfen zur MuKEn) SIA-Normen, spez. SAI 382/1 und SIA 2023, (künftig SIA 382/5) SWKI-Richtlinien, z.b.: Hygiene-Richtlinien VA (VDI6022) Das STP befasst sich ausschliesslich mit dem Brandschutz. Für andere Anforderungen wird auf die einschlägigen Dokumente der Behörden und Verbände verwiesen.

4 4 GebäudeKlima Schweiz 2. Allgemeines 2.1 Begriffe und Definitionen Allgemeines Lüftungstechnische Begriffe werden gemäss SIA 382/1 verwendet. Brandschutzspezifische Begriffe entsprechend der Brandschutzrichtlinie (Begriffe und Definitionen) Lufttechnische Begriffe Einzelwohnungs-Lüftungsanlage Bemerkung: Umgangsprachlich werden diese Anlagen in der Schweiz oft auch als dezentrale (Lüftungs-) Anlage benannt. Bei Einzellüftungsanlgen wird ein Lüftungsgerät pro Wohneinheit eingesetzt. In deutschen Normen wird für diese Bauart der Begriff zentrale Anlage verwendet. Mehrwohnungs-Lüftungsanlage Lüftungsanlage mit einem Luftaufbereitungsgerät für mehrere Wohnungseinheiten. Es handelt sich immer um Ausführungen als einfache Lüftungsanlage oder als Lüftungsanlage mit Lufterwärmung. Bemerkung: Umgangsprachlich werden diese Anlagen in der Schweiz oft auch als Zentralanlage oder zentrale Lüftungsanlage bezeichnet. Einzelraum-Lüftungsgerät Mechanische Lüftung, bei der ausschliesslich ein Raum betroffen ist. In deutschen Normen werden diese Anlagen als dezentrale Anlagen bezeichnet. Einfache anlage mit Abwärmenutzung Einfache anlage mit einer Abwärmenutzung, in der Regel Wärmepumpe. -Durchlass (ALD) Luftdurchlass für in einen Raum (Eintrittsöffnung). Luftarten AUL grün ZUL rot ABL gelb FOL braun 2.2 Brandschutzklassifizierungen Die Bestimmung der Brandschutzrichtlinie (Baustoffe und Bauteile), erklärt die brandschutztechnische Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen welche auf dem EN-Klassifizierungssystem basiert. erklären die brandschutztechnische Klassifizierung nach VKF legen fest, welche Feuerwiderstandsklassifizierung nach EN, je nach Bauteil, in der Schweiz zur Anwendung kommt. Begriffe für die Anwendung von Baustoffen: Baustoffe werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in die nachfolgenden Brandverhaltensgruppen (Abgekürzt = RF (von. Franc. reaction au feu)) eingeteilt. RF1 (kein Brandbeitrag) RF2 (geringer Brandbeitrag) RF3 (zulässiger Brandbeitrag) RF4 (unzulässiger Brandbeitrag)

5 GebäudeKlima Schweiz 5 Brandverhaltensgruppe Kritisches Verhalten Klassifizierung nach VKF (BKZ) RF q.3 RF2 RF3 RF4 Kein Baustoff cr 5(200 C) (200 C) (200 C) cr 4.1 cr Zuordnungstabelle Klassifizierung nach VKF Anwendungsbeschränkung aufgrund des kritischen Verhaltens im Brandfall resp. aufgrund des unzulässigen Brandbeitrages.

6 6 GebäudeKlima Schweiz Brandverhaltensgruppe Kritisches Verhalten Klassifizierung nach SN EN Bauprodukte Lineare Rohrisolationen Bodenbeläge Zuordnungstabelle Klassifizierung nach SN EN RF1 RF2 cr A1 A2-s1,d0 A2-s1,d1 A2-s2,d0 A2-s2,d1 B -s1,d0 B -s1,d1 B -s2,d0 B -s2,d1 C -s1,d0 C -s1,d1 C -s2,d0 C -s2,d1 A2-s1,d2 A2-s2,d2 A2-s3,d0 A2-s3,d1 A2-s3,d2 B -s1,d2 B -s2,d2 B -s3,d0 B -s3,d1 B -s3,d2 C -s1,d2 C -s2,d2 C -s3,d0 C -s3,d1 C -s3,d2 A1 L A2 L -s1,d0 A2 L -s1,d1 A2 L -s2,d0 A2 L -s2,d1 B L -s1,d0 B L -s1,d1 B L -s2,d0 B L -s2,d1 C L -s1,d0 C L -s1,d1 C L -s2,d0 C L -s2,d1 A2 L -s1,d2 A2 L -s2,d2 A2 L -s3,d0 A2 L -s3,d1 A2 L -s3,d2 B L -s1,d2 B L -s2,d2 B L -s3,d0 B L -s3,d1 B L -s3,d2 C L -s1,d2 C L -s2,d2 C L -s3,d0 C L -s3,d1 C L -s3,d2 A1 fl A2 fl -s1 B fl -s1 C fl -s1 B fl -s2 C fl -s2 RF3 RF4 cr cr D -s1,d0 D -s1,d1 D -s2,d0 D -s2,d1 D -s1,d2 D -s2,d2 D -s3,d0 D -s3,d1 D -s3,d2 E E -d2 D L -s1,d0 D L -s1,d1 D L -s2,d0 D L -s2,d1 D L -s1,d2 D L -s2,d2 D L -s3,d1 D L -s3,d2 D L -s3,d0 E L E L -d2 D fl -s1 D fl -s2 E fl D fl -s2 E fl Kein Baustoff F F L F fl Anwendungsbeschränkung aufgrund des kritischen Verhaltens im Brandfall resp. aufgrund des unzulässigen Brandbeitrages.

7 GebäudeKlima Schweiz Abkürzungen STP VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein suissetec Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren MuKEn Musterverordnung der Kantone im Energiebereich GKS GebäudeKlima Schweiz IG BSK Intressengemeinschaft Brandschutz- und Entrauchungs- Systeme VDI Verein Deutscher Ingenieure EN Europäische Norm RF von franz. reaction au feu SN Schweizer Norm cr vom franz. comportement critique BSN Brandschutznormen BSR Brandschutzrichtlinie QSS Qualitätssicherungsstufe PTC Positive Temperature Coefficient PUR Polyurethan (Dämmmaterial) AUL ABL FOL ZUL ADL durchlass 2.4 Verweise Kursiv = Verweis auf VKF Brandschutzvorschriften Normal = Verweis auf Ziffern im STP

8 8 GebäudeKlima Schweiz 3. Anforderungen 3.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung ist für alle Neubau-, Mieterausbau-,Umbau-,Sanierungs- und Umnutzungsprojekte mit einer entsprechenden Organisation notwendig. Zur Bestimmung der Qualitätssicherungsstufe (QSS) ist gemäss nachfolgender Tabelle. Objekt spezifisch kann die Brandschutzbehörde eine höhere oder tiefere QSS festlegen. Auszug aus BSR Ziffer Gebäudehöhen kategorie Gebäude geringer Höhe Auszug aus BSR Ziffer Nutzung Gebäude mittlerer Höhe Wohnen Besondere Brandrisiken Ausdehnung, Bauweise, Brandlast Aussenwand: Bekleidungen und/ oder Wärmedämmungen in Aussenwandbekleidungen mit brennbaren Bauprodukten Tragwerke oder brandabschnittsbildende Bauteile mit brennbaren Bauprodukten oder mit Kapselung Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe 1 2 [1] Hochhäuser Hochhäuser [1] Keine Anwendung gemäss der Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen». Zur Umsetzung der Qualitätssicherung im Brandschutz sind alle Beteiligten gefordert. Fachplaner/Brandschutzexperte sind je nach Komplexität und Umfang des Bauprojektes beizuziehen. 3.2 Bauliche Vorgaben Die Grundlage für die nachstehenden Artikel beziehen sich auf die Brandschutzrichtlinien (Verwendung von Baustoffen), (Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte) und (Lufttechnische Anlagen) Tragwerk und Brandabschnittsbildung Die an die Bauteile des Gebäudes gestellten Feuerwiderstandsanforderungen sind Bestandteil des Brandschutzkonzepts für das gesamte Bauwerk. Feuerwiderstand: Der Feuerwiderstand von brandabschnittsbildenden Wänden und Decken wird gemäss der Gebäudekategorie festgelegt. Für Wohnbauten gelten die folgenden Anforderungen.

9 GebäudeKlima Schweiz 9 Gebäudehöhenkategorie Gebäude geringer Höhe (bis 11 m Gesamthöhe) Nutzung Konzept Tragwerk [1] Brandabschnittsbildende Geschossdecken Brandabschnittsbildende Wände und horizontale Fluchtwege Fluchtweg vertikal Auszug aus BSR Ziffer Tabelle 1 Wohnen MFH Baulich R 30 [5] REI 30 EI 30 REI 30 RF2 Löschanlage Nutzung Konzept Tragwerk [1] * k. A. EI 30 EI 30 REI 30 * k. A. : An den Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen werden keine Anforderungen gestellt. [1] Bei eingeschossigen Bauten und im obersten Geschoss von mehrgeschossigen Bauten wird keine Anforderung an den Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen gestellt. [5] Bei zweigeschossigen Bauten mit einer gesamten Geschossfläche von maximal 2'400 m2 kann der Feuerwiderstand um 30 Minuten reduziert werden. Gebäude mittlerer Höhe (bis 30 m Gesamthöhe) [7] Gebäudehöhenkategorie Brandabschnittsbildende Geschossdecken Brandabschnittsbildende Wände und horizontale Fluchtwege Fluchtweg vertikal Wohnen MFH Baulich R 60 REI 60 EI 30 REI 60 RF2 Löschanlage R 30 REI 30 EI 30 REI 60 Auszug aus BSR Ziffer Tabelle 2 [1] Bei eingeschossigen Bauten und im obersten Geschoss von mehrgeschossigen Bauten wird keine Anforderung an den Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen gestellt. [7] Bei zweigeschossigen Bauten mit einer Gesamthöhe über 11 m und einer Erdgeschosshöhe von maximal 8 m gelten für die tragenden und brandabschnittsbildenden Bauteile die Anforderungen für Gebäude geringer Höhe. Gebäudehöhenkategorie Hochhäuser (bis 100 m Gesamthöhe) Nutzung Konzept Tragwerk [8] [9] Brandabschnittsbildende Geschossdecken Brandabschnittsbildende Wände und horizontale Fluchtwege Fluchtweg vertikal Auszug aus BSR Ziff Tabelle 3 Wohnen MFH Baulich R 90 REI 90 EI 60 REI 90 RF2 Löschanlage R 60 REI 60 EI 30 REI 90 [8] Der Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen im obersten Geschoss kann um 30 Minuten reduziert werden. [9] Bei eingeschossigen Bauten (z. B. Hochregallager, Hallen) wird keine Anforderung an den Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen gestellt.

10 10 GebäudeKlima Schweiz Wohnungen sind als separate Brandabschnitte zu erstellen. Bei Einfamilienhäusern werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerk, Wände und Decken gestellt. Ziff Abs.1 Ziff Abs.2b Ziff Abs.2c Installationsschächte (BSR 15-15, Ziff. 3.6) Leitungen haustechnischer Installationen über mehrere Geschosse sind grundsätzlich in brandabschnittsbildenden Installationsschächten zu führen. Schächte müssen den gleichen Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber Feuer widerstand EI 30 aufweisen. (BSR Ziff ). Installationsschächte dürfen nicht als Lüftungsleitung verwendet werden! Revisionsöffnungen (BSR Ziff ): Revisionsöffnungen sind mit Brandschutzabschüssen mit EI 30 abzuschliessen. Für Bauten geringer oder mittlerer Höhe genügen Revisionsdeckel RF1 bei geschossweise unterteilten oder ausgefüllten Installationsschächten. Horizontale Unterteilungen (BSR Ziff ): Aussparungen für die Durchführung von Leitungen bei oben geschlossenen Installationsschächten sind bei jedem Geschoss aus Baustoff der RF1 zu verschliessen. Auf die Unterteilung kann verzichtet werden, a. Wenn zuoberst für den Abzug von Wärme und Rauch im Brandfall eine direkte ins Freie führende Öffnung angeordnet wird, welche entweder ständig offen ist oder von einem sicheren Ort aus geöffnet werden kann. Der lichte Querschnitt der Öffnung muss 5% des Schachtquerschnittes betragen. b. Wenn der hohlraumfrei aus Baustoffen RF1 ausgefüllt ist. Sofern keine Installationen mit erhöhter Brandschutzanforderung (z.b. Abgasanlagen) in den Schächten vorhanden sind, genügen für Bauten geringer und mittlerer Höhe nicht schmelzende Baustoffe ( 1000 C ) mindestens der RF2. Die Setzung geschütteter Baustoffe ist mechanisch geschossweise zu verhindern (z.b. Gitterrost, Bauplatte). c. wenn ausschliesslich Leitungen aus Baustoffen der RF1 vorhanden sind. Schacht EI 60 Ausführung gemäss Tragwerk Revisionsöffnung EI 60 RF 1 bei geringer und mittlerer Höhe Schacht ausgefüllt mit RF 1 Baustoff EI 60 Ausführung gemäss Tragwerk Revisionsöffnung EI 60 RF 1 bei geringer und mittlerer Höhe Alle Leitungen nicht brennbar EI 60 Ausführung gemäss Tragwerk

11 GebäudeKlima Schweiz 11 RF1 30 Minuten dauerwärmebeständig rohre rohr rohre rohre rohr Elektro rohr Abgasanlage übrige Installation Die Installationsschächte entsprechen folgenden Brandschutzrichtlinien: BSR (Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte) rohre rohr Wasser Heizleitungen Sicherheitshinweis: Die Brandabschottungen müssen gemäss SUVA durchbruchsicher ausgeführt werden. Vertikale Unterteilungen: In Installationsschächten sind Lüftungsleitungen gegenüber Abgasanlagen sowie gegen andere Installationen mit erhöhten Brandschutzanforderungen im gleichen Schacht mit Baustoffen der RF1 abzutrennen Sicherheitsabstände Der Sicherheitsabstand von Luftleitungen bei Wohnlüftungen gegenüber brennbaren Baustoffen ist X = 0 cm, da die beförderte Luft bei Wohnungsanlagen maximal 50 C beträgt. Bei der Planung sollen Abstände für thermische, sowie akustische Dämmungen und Umlüftung der Leitungen berücksichtigt werden. X

12 12 GebäudeKlima Schweiz Einbau von Luftleitungen (BSR Ziff ) Lüftungsleitungen, die öffnungslos durch andere Brand- oder Lüftungsabschnitte führen oder deren Austrittsöffnung sich im darüber oder darunter liegenden Geschoss befindet, sind mit Feuerwiderstand EI 30, in Schleusen und vertikalen Fluchtwegen mit dem gleichen Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 30 auszuführen, zu bekleiden oder bei Lüftungsabschnitten mit Brandschutzklappen zu versehen. Bild: Lignum Installationsschächte dürfen nicht als Lüftungsleitungen verwendet werden Durchbrüche und Leitungsdurchführungen (BSR Ziff ) Aussparungen zwischen Lüftungsleitungen und brandabschnittsbildenden Bauteilen sind unter Berücksichtigung der Wärmeausdehnung der Lüftungsleitungen: mit Baustoffen der RF1 (z.b. Mörtel, Gips) auszufüllen und dicht zu verschliessen, oder mit Abschottungssystemen zu verschliessen. Die Abschottungssysteme müssen bei brandabschnittsbildenden Wänden und Decken Feuerwiderstand EI 30 aufweisen. Detailinformationen können den Isolsuisse Unterlagen entnommen werden Vorwandelement Vorwandelemente sind gemäss Angaben des Systemhalters zu erstellen. Lüftungsleitungen in Vorwandsystemwänden müssen aus RF1 bestehen. Werden Lüftungsleitungen durch das Geschoss geführt müssen diese bei den brandabschnittsbildenden Grenzen abgeschottet werden. Die Leitung muss EI 30 gedämmt werden.

13 GebäudeKlima Schweiz 13 Abschottung Bild: Geberit Lüftungszentrale Die Anforderungen bezüglich der Bauart und des Feuerwiderstandes für Räume für technische Brandschutzeinrichtungen und haustechnische Anlagen (Lösch-, Wärme-, Kälte-, Luft-, Beförderungs-und Elektroanlagen) richten sich nach der Art der Anlage, der Brandgefahr und dem Feuerwiderstand des Tragwerkes oder Brandabschnitten von Bauten und Anlagen. (BSR Ziff Abs. 1) Bei Aggregaten welche nur einen Lüftungsabschnitt versorgen können Bauart und Ausbau des Raumes beliebig sein. (BSR 25-15, Ziff. 3.1 Abs.1) Aggregate welche mehrere Lüftungsabschnitte versorgen sind in einem separaten Raum mit gleichem Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 30 aufzustellen. Türen sind mit Feuerwiderstand EI 30 auszuführen. (BSR Ziff. 3.1 Abs.2) Luftaufbereitungsapparate für Einraumlüftungen dürfen im zu belüftenden Raum aufgestellt werden (BSR Ziff. 3.1 Abs. 3). Lüftungszentrale Fluchtweg Heizraum gemäss 24-15; Art. 3.3 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art EI 30 EI 30 Heizraum Lüftungszentrale Heizleistung 70 kw Mehrwohnungs- Lüftungsgerät

14 14 GebäudeKlima Schweiz Lüftungszentrale Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art Lufttechnische Vorgaben WP Lüftungszentrale Wärmepumpe gemäss 24-15; Art. 4.8 Abs. 2 (elektrisch, nicht brennbares Kältemittel) Mehrwohnungs- Lüftungsgerät Fassung (BSR Ziff. 3.2). Die einer Anlage zugeführte ist direkt dem Freien oder von Räumen mit unverschliessbaren Öffnungen nach aussen und eingebauter Brandschutzklappe mit Kanalrauchmelder, so zu entnehmen, dass keine brennbaren Gase und Dämpfe angesaugt werden (z.b. Fassade oder Säulenhut) (BSR Ziff. 3.3). Lüftungsleitungen für die müssen so ins Freie, oder in Räume mit unverschliessbaren Öffnungen nach aussen und eingebauter Brandschutzklappe mit Kanalrauchmelder münden, dass im Brandfall austretende Brandgase und Flammen die Umgebung nicht gefährden und nicht in den Bereich der öffnung gelangen können. Diese Art des auslass ( z.b. in Tiefgarage) wird von der GKS aus hygienischen Gründen nicht empfohlen. EI Brandschutz Bekleidung Lüftungsleitungen mit erhöhter Brandschutzanforderung sind entsprechend dem Feuerwiderstand jedoch mindestens EI30 zu bekleiden. Solche Lüftungsleitungen sind in der BSR «Lufttechnische Anlagen» Art , Art lit 2 sowie in den Anhängen definiert. Diese Brandschutzbekleidungen müssen mit der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer geprüft und durch die VKF anerkannt sein. Der Ein- respektive Anbau solcher Bekleidungen ist den Inhabern der Anerkennung zu entnehmen. Nachfolgend können als Beispiel geprüfte Bekleidungssysteme aus Mineralwollplatten verwendet werden. Weitere Beispiele sowie detaillierte Angaben können aus dem Brandschutzhandbuch von ISOLSUISSE Kapitel «400 Lüftung» entnommen werden. Grundsätzlich ist eine nicht umlaufende Bekleidung von Lüftungsleitungen untersagt. Ein-, zwei- oder dreiteilige Bekleidungen von Lüftungskanälen mit Feuerwiderstandsklassierung EI30 bis EI90 und Bauteilanschluss bedürfen einer Einzelanerkennung der zuständigen kantonalen Behörde. Das Bauteil, an welchen der Anschluss der Bekleidung erfolgt, muss jedoch im Minimum denselben Feuerwiderstand aufweisen wie die Kanalbekleidung selber. Ebenfalls nicht erlaubt sind Sammelbekleidungen von zwei oder mehreren Lüftungsleitungen mit Brandschutzanforderungen. Auch in diesen Fällen sind konstruktive Lösungen mit den kantonalen Behörden abzuklären und bedürfen einer Einzelanerkennung.

15 GebäudeKlima Schweiz 15 Bild: ISOLSUISSE Brandschutz Dämmung kombiniert mit thermischer Dämmung. Sind auf Grund der Gesetzgebung (MuKEn) nebst der Feuerwiderstandsanforderung zusätzlich thermische Dämmschichten erforderlich, so gilt primär die Bekleidung für Brandschutzanforderung zu erfüllen. Die thermische Isolierung ist über die Brandschutzbekleidung entsprechend dem Art auszuführen Thermische Dämmung Grundsatz: Wärmedämmschichten von nicht brennbaren Luftleitungen müssen aus nicht brennbarem Material bestehen. Ausnahmen sind möglich für leitungen, ausser- und innerhalb von Gebäuden, sofern diese aus brennbaren Baustoffen mind. der RF3 (cr) bestehen und allseitig mindestens 0.5 mm dick mit nicht brennbarem Material RF1 abgedeckt sind. Wärmedämmschichten von brennbaren Luftleitungen dürfen aus brennbaren Baustoffen der RF3 bestehen. In die Praxis umgesetzt heisst das: Für eine thermische Dämmung von metallischen Luftleitungen dürfen mit Ausnahme von leitungen ausschliesslich nichtbrennbaren Dämmstoffe verwendet werden. Als Thermische Dämmung Bild: ISOLSUISSE Befestigung der thermischen Dämmung Luftleitung (RF 1) VKF-Anerkannte Brandschutzbekleidung mit Feuerwiderstandsforderung Befestigung nach Raster der Anerkennung

16 16 GebäudeKlima Schweiz Bild: ISOLSUISSE Beispiel kann für die Ausführung der Dämmung Mineralwollmatten oder -platten verwendet werden. Für eine thermische Dämmung von metallischen leitungen dürfen aus bauphysikalischen Gründen brennbare Dämmstoffe der RF 3 (cr), wie z. B. Materialien aus synthetischem Kautschuk, verwendet werden. Diese Dämmungen sind zwingend mit einer umlaufenden und nichtbrennbaren Umhüllung, wie z. B. Blechmantel abzudecken. 3.4 Lufttechnische Komponenten Lüftungsgeräte (BSR Ziff. 3.6 Abs ) Lüftungsgeräte für Einzelwohnanlagen, sowie Einzelraumgeräte, können aus Baustoffen der RF 3 bestehen. Luftaufbereitungsapparate und Einbauteile für Mehrwohnungsanlagen sind aus Baustoffen der RF 1 zu erstellen. Das Wärmerückgewinnungselement (Wärme/Wärme und Feuchte) kann aus Kunststoff, gemäss FAQ , bestehen. Dämmstoffe können mindestens aus Baustoffen der RF 3 bestehen, sind allseitig mindestens 0.5 mm dick mit RF 1 abzudecken. Luftaufbereitungsapparate müssen über eine Rauchauslöseeinrichtung verfügen, wenn sie mehr als einen Lüftungsabschnitt (lüftungstechnisch zusammengefasste Brandabschnitte) versorgen und nicht über eine Brandmeldeanlage ausgeschaltet werden. (Siehe 3.3.7) Ventilatoren (BSR Ziff. 3.5) Ventilatoren müssen, mit Ausnahme von brandschutztechnisch unbedeutenden Teilen, aus Baustoffen der RF 1 bestehen. Ventilatoren für WC s, Einraum- und Einzelwohnungsanlagen können aus mindestens RF 3 bestehen Filter/ (BSR Ziff. 3.4) Filter und müssen mindestens aus Baustoff RF 3 bestehen Luftkonditionierung (BSR Ziff. 3.6 Abs ) Nach Lufterhitzer, deren Heizflächentemperatur mehr als 150 C erreichen können, ist im Luftstrom im Abstand von maximal 1m ein Sicherheitstemperaturbegrenzer einzubauen. Dieser muss den Lufterhitzer beim Erreichen einer Lufttemperatur von 85 C selbständig ausschalten. Bei Elektrolufterhitzern sind zwei voneinander unabhängige Sicherheitseinrichtungen, ein Druck- oder Strömungswächter und ein Temperaturbegrenzer oder eine gleichwertige Sicher-

17 GebäudeKlima Schweiz 17 heitseinrichtung einzubauen. Bei Anlagen mit einer Leistung über 3 kw muss beim Ausschalten ein Nachlauf des Ventilators während mindestens 60 Sekunden sichergestellt werden. Bei PTC (Positive Temperature Coefficient) Heizelementen kann auf den Strömungswächter verzichtet werden, es genügt der Einbau eines Temperaturbegrenzers Luftleitungen Lüftungsleitungen und Lüftungsdecken sind aus Baustoffen der RF 1 auszuführen. Bei folgenden Anwendungen und Nutzungen können sie mindestens aus Baustoffen der RF 3 bestehen: (BSR Ziff ) innerhalb des Brandabschnittes einbetonierte Lüftungsleitungen Erdregister Flexible Lüftungsleitungen müssen mindestens aus Baustoffen der RF 3 bestehen (BSR Ziff Abs. 2). Flexible Lüftungsleitungen aus Baustoff der RF1 sind zulässig für Apparateanschlüsse. Sie sind im Aufstellungsraum des Apparates anzubringen und auf eine Länge von 2m zu beschränken (BSR Ziff Abs. 3). Flexible Lüftungsleitungen mindestens aus RF 3 sind zulässig für Manschetten von Ventilatoren und Luftaufbereitungsapparaten (BSR Ziff Abs. 4). Lüftungsleitungen sind so zu montieren und mit Öffnungen zu versehen, dass eine einwandfreie Kontrolle und Reinigung gewährleistet ist BSK und Absperrvorrichtungen Motorisierte Brandschutzklappen (BSK) verhindern die Ausbreitung von Rauch und Feuer über das Kanalnetz auch bei ausgeschalteter lufttechnischer Anlage. Sie bieten einen hohen Schutz für Personen und Sachwerte. * Gemäss VKF «Richtlinie Lufttechnische Anlagen» ** Abhängung: Gewindestangen, U-Traversen Bild: IG BSK Verkleidung oder Gehäuse nicht brennbar und mit Feuerwiderstand wie brandabschnittbildendes Bauteil Klappengehäuse Klappenblatt Abhängung** Potenzialausgleich Antrieb Thermoelement Füllung* Revisionsöffnung Kompensator ohne FW Auslösung durch Brandmelde- oder Löschanlage

18 18 GebäudeKlima Schweiz Bild: IG BSK Klappengehäuse Klappenblatt Füllung gemäss Zulassung Thermoelement Wie geprüft so eingebaut! Die Brandschutzklappen sind so zu platzieren, dass der Zugang für die Kontrolle und Wartung einfach gewährleistet ist. Weitere Informationen unter IG BSK nachlesen. Absperrvorrichtungen ersetzten Brandschutzklappen nicht! Die Absperrvorrichtungen erfordern eine VKF technische Auskunft oder Leistungserklärung. In dieser ist die Nutzung und der Einbau beschrieben. Bei der Montage ist ein einfacher Zugang der Absperreinrichtungen zu beachten. Auf den Einbau einer BSK kann verzichtet werden: (BSR Ziff Abs. 2) wenn die Fläche des Lüftungsabschnittes 600 m2 nicht überschreitet. bei separater Lüftungsleitungsführung bis zur Lüftungszentrale. Antrieb Einbau: Eine BSK ist anzuordnen, bei Durchtrittstellen von Lüftungsleitungen durch Brandmauern, brandabschnittbildenden Wänden und Decken und wenn öffnungslose Lüftungsleitungen durch andere Lüftungsabschnitte führen und nicht den erforderlichen Feuerwiderstand aufweisen. (BSR Ziff Abs. 1) Auslösung durch Brandmeldeoder Löschanlage Revisionsöffnung

19 GebäudeKlima Schweiz 19 Beispiel möglicher Einbauvarianten: Massivdecke, Vertikaler Luftstrom 1 Einbauöffnung, mindestens B + 80 mm; H + 80 mm 2 FK-EU 3 Massivdecke 4 Mörtel A Einbauseite B Bedienungsseite Trockeneinbau in Leichtbauwand 1 FK-EU 2 Einbausatz 3 Klammer 4 Schnellbauschraube 5 Umlaufendes Metallprofil 6 Mineralwolle (entsprechend Wandaufbau) 7 Beplankung 8 Aufschäumer A Einbauseite B Bedienungsseite Trockeneinbau mit Weichschott 1 Mineralwoll-Riegel 3-seitig oder nur oben 2 Brandschutzbeschichtung umlaufend, Dicke 2,5 mm bis zum Flansch ausgeführt 3 Weichschott mit Brandschutzbeschichtung 4 Brandschutzbeschichtung umlaufend, Dicke 2,5 mm 5 Mineralwoll-Riegel 6 Umlaufendes Metallprofil 7 Laibung A Einbauseite B Bedienungsseite Bilder: Trox Hesco AG

20 20 GebäudeKlima Schweiz Rauchauslöseeinrichtung Rauchauslöseeinrichtung (BSR Ziff. 3.6 Abs. 6) Der Rauchauslöseeinrichtung ist im Lüftungsgerät nach dem filter zu platzieren. Dadurch wird die Rauchauslöseeinrichtung vor Verschmutzung geschützt. Die Zugänglichkeit für die periodische Kontrolle ist durch die Filtertür gewährleistet. Auf der Aussenseite des Lüftungsgerätes muss ein Hinweisschild «Rauchauslöseeinrichtung» angebracht werden. Auf die Rauchauslöseeinrichtung kann verzichtet werden, sofern die entsprechenden Räume mit einer Brandmeldeanlage überwacht sind und die Lüftungsanlage über eine Brandfallsteuerung verfügt. Eine Störmeldung an den Betreiber wird empfohlen. Die Kontrolle des Rauchauslöseeinrichtung muss im Wartungsvertrag aufgenommen werden Hygiene (BSR Ziff. 3.9) Lufttechnische Anlagen sind so zu bauen, dass die Reinigung und in Standhaltung einfach durchführbar sind. Die Betriebsbereitschaft stets gewährleistet ist und keine Brandgefahr entsteht Brandfallsteuerung (BSR Ziff. 3.10) Lufttechnische Anlagen müssen beim Ansprechen von Brandmelde- oder Löschanlagen, Kanalrauchmelder sowie der thermischen Auslösevorrichtung von Brandschutzklappen selbständig ausgeschaltet werden. Fehlen Rauchauslöseeinrichtung, Brandmelde- oder Löschanlagen müssen die lufttechnischen Anlagen an leicht zugänglicher Stelle von Hand ausgeschaltet werden können.

21 GebäudeKlima Schweiz 21

22 22 GebäudeKlima Schweiz Anhang Lüftungsanwendungsbeispiele

23 GebäudeKlima Schweiz 23 Gebäudehöhe Luftleitungsführung Beispiel Lüftungstyp Wohnfläche Gerätestandort Bemerkungen 600 m2 > 600 m2 geringe mittlere Hochhäuser bis 11 m bis 30 m bis 100 m Wohnung Lüftungszentrale Dach Ansaug Steigleitungen Sammel Abschottung pro Geschoss Luftleitungen in RF1 200 x x x x x x 201 x x x x x x 202 x x x x x x 203 x x x x x x 204 x x x x x x Keine BSK notwendig 205 x x x x x x Keine BSK notwendig 206 x x x x x x Keine BSK notwendig 207 x x x x x x Keine BSK notwendig 208 x x x x x x Keine BSK notwendig 209 x x x x x x BSK in Wohnung 210 x x x x x x Whg-Durchführung 211 x x x x x x 212 x x x x 213 x x x x x x 214 x x x x x x Keine BSK notwendig 215 x x x x 216 x x x x 217 x x x x BSK in Wohnung Nr. Einzelraumlüftung 100 Einzelwohnungsanlage Mehrwohnungsanlage 300 x x x x x 301 x x x x x x 302 x x x x x x Keine BSK notwendig 303 x x x x x x BSK in Wohnung 304 x x x x x x Keine BSK notwendig 305 x x x x x BSK in Wohnung 306 x x x x x Keine BSK notwendig 350 mit -WP x x x x x 351 mit -WP x x x x x Keine BSK notwendig 352 mit -WP x x x x x x BSK in Wohnung Säulenhut Fassade Einzeln hohlraumfrei ausgefüllt

24 24 GebäudeKlima Schweiz Nr. 100 Einzelraum Lüftungsgerät in Wohnung/Ansaug an Fassade Ummantelung aus RF1 Einzelraumgerät Gehäuse aus RF3 Aussenwand in Beton/Backstein Aussendämmung (z.b. PUR) Einzelraumgerät Gehäuse aus RF3 Aussenwand in Beton/Backstein Aussendämmung (z.b. Steinwolle)

25 GebäudeKlima Schweiz 25 Mögliche Produkte Einbauvarianten: Xxxxx Xxxxxxx Bild: Systectherm Xxxxx Xxxxxxx Bild: Zehnder Group AG Xxxxx Xxxxxxx Bild: Helios AG

26 26 GebäudeKlima Schweiz Nr. 110 Einbindung Küche Einbauvariante 1 in Haube Einfamilienhaus Lüftungsleitung RF3 Funktion haube mit Rand absaugung oder Filterunterseite Fettfilter Durch die Umlenkung der Luft wird die Temperatur 1 bei der Randabsaugung auf C reduziert. Die Temperatur 2 beträgt ca C. Dies führt dazu, dass die Fett-, Oel- und Wasserteilchen sich binden resp. vergrössern und somit im Filter besser abgeschieden werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die schwereren Teilchen im Steigrohr in der Haube nicht mitgezogen werden. Bei der Haube mit Filterunterfront werden je nach Güte des Filters die Teilchen abgeschieden. Durch die erhöhte Temperatur und dadurch kleineren Teichen besteht die Gefahr, das diese mitgezogen werden und z.b. in der Absperrvorrichtung abgelagert werden oder noch weiter gesaugt werden.

27 GebäudeKlima Schweiz 27 Lüftungsleitung RF1 Einbauvariante 2 in Nebenraum Einfamilienhaus Lüftungsleitung RF3 Rohre RF 1 in Decke eingelegt Zugänglichkeit zu den Absperrvorrichtungen zu gewährleisten zur Kontrolle und periodischer Reinigung! Einbauvariante 3 in Haube, Rohre in Betondecke eingelegt Fettfilter Lüftungsleitung RF3 mit Verteilkasten Wenn die Absperrvorrichtung nicht zugänglich ist, nicht ausführen!

28 28 GebäudeKlima Schweiz Nr. 200 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 z. B. Abstellraum Schacht Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

29 GebäudeKlima Schweiz 29 Nr. 201 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 100 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 (Brandabschnitte 1) Schacht z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

30 30 GebäudeKlima Schweiz Nr. 202 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 100 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Alle Leitungen im Schacht in RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 (Brandabschnitte 1) Schacht z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

31 GebäudeKlima Schweiz 31 Nr. 203 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Sammelleitungen 6 Wohnungen à 100 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 (Brandabschnitte 1) Schacht z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

32 32 GebäudeKlima Schweiz Nr. 204 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Sammelleitungen 12 Wohnungen à 150 m2, Hochhäuser Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 12) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 11) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 10) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 9) (Brandabschnitte 4) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht (Brandabschnitte 1) z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 60-S Verteilkasten

33 GebäudeKlima Schweiz 33 Nr. 205 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) Schacht gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art e Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Lüftungszentrale Türe EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

34 34 GebäudeKlima Schweiz Nr. 206 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 9 Wohnungen à 100 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 9 (Brandabschnitte 9) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 7 (Brandabschnitte 7) Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht (Brandabschnitte 1) Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art e Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

35 GebäudeKlima Schweiz 35 Nr. 207 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 9 Wohnungen à 100 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 9 (Brandabschnitte 9) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 7 (Brandabschnitte 7) Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 (Brandabschnitte 1) z. B. Abstellraum Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art e Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

36 36 GebäudeKlima Schweiz Nr. 208 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

37 GebäudeKlima Schweiz 37 Nr. 209 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Sammelleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Brandschutzklappe gemäss 25-15; Art. 3.8 ausführen Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

38 38 GebäudeKlima Schweiz Nr. 210 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) RF1 Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. PUR) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

39 GebäudeKlima Schweiz 39 Nr. 211 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. Steinwolle) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

40 40 GebäudeKlima Schweiz Nr. 212 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 5 Wohnungen à 150 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. Steinwolle) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

41 GebäudeKlima Schweiz 41 Nr. 213 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Einzelleitungen 4 Wohnungen à 150 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Alle Leitungen im Schacht in RF1 Türe Lüftungszentrale Türe EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

42 42 GebäudeKlima Schweiz Nr. 214 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Einzelleitungen 4 Wohnungen à 151 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art e Türe Lüftungszentrale Türe EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

43 GebäudeKlima Schweiz 43 Nr. 215 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Installation gemäss 15-15; Art Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) RF1 Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. PUR) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

44 44 GebäudeKlima Schweiz Nr. 216 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) Installation gemäss 15-15; Art Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

45 GebäudeKlima Schweiz 45 Nr. 217 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 4 Wohnungen à 151 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Brandschutzklappe gemäss 25-15; Art. 3.8 ausführen Installation gemäss 15-15; Art Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) RF1 Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. PUR) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

46 46 GebäudeKlima Schweiz Nr. 300 Mehrwohnungsanlage mit Einzelgeräten Alle Leitungen im Schacht in RF1 (Brandabschnitte 3 + 4) (Brandabschnitte 1 + 2) Wohnung 150 m2 (Brandabschnitt 3) Wohnung 150 m2 (Brandabschnitt 1) z. B. Abstellraum Schacht Rauchauslöseeinrichtung Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 RF1 Wohnung 150 m2 (Brandabschnitt 4) Wohnung 150 m2 (Brandabschnitt 2) Da die Fläche des Lüftungsabschnittes mit 300 m2 die mögliche Fläche von 600 m2 nicht übersteigt ist der Einbau von Brandschutzklappen nicht notwendig (gemäss Ziffer Abs. 2c) Die Luftaufbereitungsapparate versorgen einen Lüftungsabschnitt und müssen deshalb beim anschluss über eine Rauchauslöseeinrichtung verfügen, welche beim Ansprechen der Lüftungsanlage ausschaltet (gemäss Ziffer 3.6. Abs. 6) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

47 GebäudeKlima Schweiz 47 Nr. 301 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 100 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Alle Leitungen im Schacht in RF1 Türe Lüftungszentrale EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

48 48 GebäudeKlima Schweiz Nr. 302 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art c + e Türe Lüftungszentrale EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

49 GebäudeKlima Schweiz 49 Nr. 303 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Gesamtleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Brandschutzklappe gemäss 25-15; Art. 3.8 ausführen (Brandabschnitte 6) (Brandabschnitte 5) (Brandabschnitte 4) (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Alle Leitungen im Schacht in RF1 Türe Lüftungszentrale EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

50 50 GebäudeKlima Schweiz Nr. 304 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Gesamtleitungen 6 Wohnungen à 150 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe (Brandabschnitte 6) (Brandabschnitte 5) (Brandabschnitte 4) (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Alle Leitungen im Schacht in RF1 Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art c + e Türe Lüftungszentrale EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

51 GebäudeKlima Schweiz 51 Nr. 305 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte auf Dach/Gesamtleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 6) (Brandabschnitte 5) (Brandabschnitte 4) Alle Leitungen im Schacht in RF1 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Brandschutzklappe gemäss 25-15; Art. 3.8 ausführen gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 (Brandabschnitte 1) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

52 52 GebäudeKlima Schweiz Nr. 306 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte auf Dach/Gesamtleitungen 6 Wohnungen à 150 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 6) (Brandabschnitte 5) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 (Brandabschnitte 4) (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 (Brandabschnitte 1) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten

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