GebäudeKlima Schweiz. Unterlagen für Planer März Vernehmlassung. Stand der Technik Papier Brandschutz in Lüftungen von Wohnbauten
|
|
- Käte Kappel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unterlagen für Planer März 2015 GebäudeKlima Schweiz
2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen Zweck und Inhalt der Publikation Betroffene VKF-Normen/Richtlinien Weitere beeinflussende Normen/Richtlinien/Gesetze Geltungsbereich Abgrenzung 3 2. Allgemeines Begriffe und Definitionen Allgemeines Lufttechnische Begriffe Brandschutzklassen Abkürzungen 7 3. Anforderungen Qualitätssicherung Bauliche Vorgaben Tragwerk und Brandabschnittsbildung Installationsschächte Sicherheitsabstände Einbau von Luftleitungen Durchbrüche und Leitungsdurchführungen Vorwandelement Lüftungszentrale Lufttechnische Vorgaben Fassung Brandschutz Dämmung Brandschutz Dämmung kombiniert mit thermischer Dämmung Thermische Dämmung Lufttechnische Komponenten Lüftungsgeräte Ventilatoren Filter/ Luftkonditionierung Luftleitungen BSK und Absperrvorrichtungen Rauchauslöseeinrichtung Hygiene Brandfallsteuerung 20 Anhang: Lüftungsanwendungsbeispiele 22 Projektpartner 56 Impressum 56
3 GebäudeKlima Schweiz 3 1. Grundlagen 1.1 Zweck und Inhalt der Publikation Aus den Bestimmungen der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF ergeben sich Anforderungen an Bauten und Anlagen. Diese hängen im Wesentlichen von der Gebäudenutzung ab. Die massgebenden VKF-Brandschutzvorschriften werden zusammengefasst und die Umsetzung mit Beispielen aufgezeigt. Das STP soll eine Anwendungshilfe für Ingenieure, Installateure und Vollzugsinstanzen geben. Das vorliegende Dokument wurde von der Technischen Kommission der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen TKB-VKF auf die materielle Übereinstimmung mit den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF ( Ausgabe 2015, gültig seit ) geprüft und als «Stand der Technik» anerkannt. 1.2 Betroffene VKF-Brandschutzvorschriften Im Fokus steht die Brandschutzrichtlinie 25-15: (Lufttechnische Anlagen). Weiter werden Teile aus den Richtlinien (Qualitätssicherung im Brandschutz), (Baustoffe und Bauteile), (Verwendung von Baustoffen) und (Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte) berücksichtigt und verwendet. 1.3 Weitere zu beachtende Publikationen Bei lufttechnischen Anlagen haben auch weitere Normen und Richtlinien Einfluss. Weitere Vereine und Verbände haben im Brandschutz schon Unterlagen erschaffen, z.b. IG-BSK, ISOL- SUISSE und suissetec. Wir haben diese Unterlagen berücksichtigt und werden relevante Teile daraus verwenden. Wir werden aber die einzelnen Normen/Richtlinien nicht 1:1 abbilden. IG BSK: Brandschutz in lufttechnischen Anlagen Arbeitsblatt Korrekte Montage der Brandschutzklappe ISOLSUISSE: Technische Anwendung Brandschutzhandbuch, 400 Lüftung/700 Abschottungen suissetec: Merkblätter zur Montage Das Bauproduktegesetz hat Einfluss auf die Zulassung resp. Deklaration von Produkten. 1.4 Geltungsbereich Dieses STP behandelt den Brandschutz von lufttechnischen Anlagen in Wohngebäuden. Dabei werden folgende Anlagetypen behandelt: Einfache Lüftungsanlage Lüftungsanlagen mit Lufterwärmung, mit einer maximalen temperatur von 50 C Einfache anlagen anlagen mit Abwärmenutzung Einzelraum-Lüftungsgeräte 1.5 Abgrenzung Ausser dem Brandschutz sind bei Lüftungsanlagen diverse weitere Vorgaben zu beachten. Insbesondere zu erwähnen sind: Energievorschriften (MuKEn und Vollzugshilfen zur MuKEn) SIA-Normen, spez. SAI 382/1 und SIA 2023, (künftig SIA 382/5) SWKI-Richtlinien, z.b.: Hygiene-Richtlinien VA (VDI6022) Das STP befasst sich ausschliesslich mit dem Brandschutz. Für andere Anforderungen wird auf die einschlägigen Dokumente der Behörden und Verbände verwiesen.
4 4 GebäudeKlima Schweiz 2. Allgemeines 2.1 Begriffe und Definitionen Allgemeines Lüftungstechnische Begriffe werden gemäss SIA 382/1 verwendet. Brandschutzspezifische Begriffe entsprechend der Brandschutzrichtlinie (Begriffe und Definitionen) Lufttechnische Begriffe Einzelwohnungs-Lüftungsanlage Bemerkung: Umgangsprachlich werden diese Anlagen in der Schweiz oft auch als dezentrale (Lüftungs-) Anlage benannt. Bei Einzellüftungsanlgen wird ein Lüftungsgerät pro Wohneinheit eingesetzt. In deutschen Normen wird für diese Bauart der Begriff zentrale Anlage verwendet. Mehrwohnungs-Lüftungsanlage Lüftungsanlage mit einem Luftaufbereitungsgerät für mehrere Wohnungseinheiten. Es handelt sich immer um Ausführungen als einfache Lüftungsanlage oder als Lüftungsanlage mit Lufterwärmung. Bemerkung: Umgangsprachlich werden diese Anlagen in der Schweiz oft auch als Zentralanlage oder zentrale Lüftungsanlage bezeichnet. Einzelraum-Lüftungsgerät Mechanische Lüftung, bei der ausschliesslich ein Raum betroffen ist. In deutschen Normen werden diese Anlagen als dezentrale Anlagen bezeichnet. Einfache anlage mit Abwärmenutzung Einfache anlage mit einer Abwärmenutzung, in der Regel Wärmepumpe. -Durchlass (ALD) Luftdurchlass für in einen Raum (Eintrittsöffnung). Luftarten AUL grün ZUL rot ABL gelb FOL braun 2.2 Brandschutzklassifizierungen Die Bestimmung der Brandschutzrichtlinie (Baustoffe und Bauteile), erklärt die brandschutztechnische Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen welche auf dem EN-Klassifizierungssystem basiert. erklären die brandschutztechnische Klassifizierung nach VKF legen fest, welche Feuerwiderstandsklassifizierung nach EN, je nach Bauteil, in der Schweiz zur Anwendung kommt. Begriffe für die Anwendung von Baustoffen: Baustoffe werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in die nachfolgenden Brandverhaltensgruppen (Abgekürzt = RF (von. Franc. reaction au feu)) eingeteilt. RF1 (kein Brandbeitrag) RF2 (geringer Brandbeitrag) RF3 (zulässiger Brandbeitrag) RF4 (unzulässiger Brandbeitrag)
5 GebäudeKlima Schweiz 5 Brandverhaltensgruppe Kritisches Verhalten Klassifizierung nach VKF (BKZ) RF q.3 RF2 RF3 RF4 Kein Baustoff cr 5(200 C) (200 C) (200 C) cr 4.1 cr Zuordnungstabelle Klassifizierung nach VKF Anwendungsbeschränkung aufgrund des kritischen Verhaltens im Brandfall resp. aufgrund des unzulässigen Brandbeitrages.
6 6 GebäudeKlima Schweiz Brandverhaltensgruppe Kritisches Verhalten Klassifizierung nach SN EN Bauprodukte Lineare Rohrisolationen Bodenbeläge Zuordnungstabelle Klassifizierung nach SN EN RF1 RF2 cr A1 A2-s1,d0 A2-s1,d1 A2-s2,d0 A2-s2,d1 B -s1,d0 B -s1,d1 B -s2,d0 B -s2,d1 C -s1,d0 C -s1,d1 C -s2,d0 C -s2,d1 A2-s1,d2 A2-s2,d2 A2-s3,d0 A2-s3,d1 A2-s3,d2 B -s1,d2 B -s2,d2 B -s3,d0 B -s3,d1 B -s3,d2 C -s1,d2 C -s2,d2 C -s3,d0 C -s3,d1 C -s3,d2 A1 L A2 L -s1,d0 A2 L -s1,d1 A2 L -s2,d0 A2 L -s2,d1 B L -s1,d0 B L -s1,d1 B L -s2,d0 B L -s2,d1 C L -s1,d0 C L -s1,d1 C L -s2,d0 C L -s2,d1 A2 L -s1,d2 A2 L -s2,d2 A2 L -s3,d0 A2 L -s3,d1 A2 L -s3,d2 B L -s1,d2 B L -s2,d2 B L -s3,d0 B L -s3,d1 B L -s3,d2 C L -s1,d2 C L -s2,d2 C L -s3,d0 C L -s3,d1 C L -s3,d2 A1 fl A2 fl -s1 B fl -s1 C fl -s1 B fl -s2 C fl -s2 RF3 RF4 cr cr D -s1,d0 D -s1,d1 D -s2,d0 D -s2,d1 D -s1,d2 D -s2,d2 D -s3,d0 D -s3,d1 D -s3,d2 E E -d2 D L -s1,d0 D L -s1,d1 D L -s2,d0 D L -s2,d1 D L -s1,d2 D L -s2,d2 D L -s3,d1 D L -s3,d2 D L -s3,d0 E L E L -d2 D fl -s1 D fl -s2 E fl D fl -s2 E fl Kein Baustoff F F L F fl Anwendungsbeschränkung aufgrund des kritischen Verhaltens im Brandfall resp. aufgrund des unzulässigen Brandbeitrages.
7 GebäudeKlima Schweiz Abkürzungen STP VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein suissetec Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren MuKEn Musterverordnung der Kantone im Energiebereich GKS GebäudeKlima Schweiz IG BSK Intressengemeinschaft Brandschutz- und Entrauchungs- Systeme VDI Verein Deutscher Ingenieure EN Europäische Norm RF von franz. reaction au feu SN Schweizer Norm cr vom franz. comportement critique BSN Brandschutznormen BSR Brandschutzrichtlinie QSS Qualitätssicherungsstufe PTC Positive Temperature Coefficient PUR Polyurethan (Dämmmaterial) AUL ABL FOL ZUL ADL durchlass 2.4 Verweise Kursiv = Verweis auf VKF Brandschutzvorschriften Normal = Verweis auf Ziffern im STP
8 8 GebäudeKlima Schweiz 3. Anforderungen 3.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung ist für alle Neubau-, Mieterausbau-,Umbau-,Sanierungs- und Umnutzungsprojekte mit einer entsprechenden Organisation notwendig. Zur Bestimmung der Qualitätssicherungsstufe (QSS) ist gemäss nachfolgender Tabelle. Objekt spezifisch kann die Brandschutzbehörde eine höhere oder tiefere QSS festlegen. Auszug aus BSR Ziffer Gebäudehöhen kategorie Gebäude geringer Höhe Auszug aus BSR Ziffer Nutzung Gebäude mittlerer Höhe Wohnen Besondere Brandrisiken Ausdehnung, Bauweise, Brandlast Aussenwand: Bekleidungen und/ oder Wärmedämmungen in Aussenwandbekleidungen mit brennbaren Bauprodukten Tragwerke oder brandabschnittsbildende Bauteile mit brennbaren Bauprodukten oder mit Kapselung Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe 1 2 [1] Hochhäuser Hochhäuser [1] Keine Anwendung gemäss der Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen». Zur Umsetzung der Qualitätssicherung im Brandschutz sind alle Beteiligten gefordert. Fachplaner/Brandschutzexperte sind je nach Komplexität und Umfang des Bauprojektes beizuziehen. 3.2 Bauliche Vorgaben Die Grundlage für die nachstehenden Artikel beziehen sich auf die Brandschutzrichtlinien (Verwendung von Baustoffen), (Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte) und (Lufttechnische Anlagen) Tragwerk und Brandabschnittsbildung Die an die Bauteile des Gebäudes gestellten Feuerwiderstandsanforderungen sind Bestandteil des Brandschutzkonzepts für das gesamte Bauwerk. Feuerwiderstand: Der Feuerwiderstand von brandabschnittsbildenden Wänden und Decken wird gemäss der Gebäudekategorie festgelegt. Für Wohnbauten gelten die folgenden Anforderungen.
9 GebäudeKlima Schweiz 9 Gebäudehöhenkategorie Gebäude geringer Höhe (bis 11 m Gesamthöhe) Nutzung Konzept Tragwerk [1] Brandabschnittsbildende Geschossdecken Brandabschnittsbildende Wände und horizontale Fluchtwege Fluchtweg vertikal Auszug aus BSR Ziffer Tabelle 1 Wohnen MFH Baulich R 30 [5] REI 30 EI 30 REI 30 RF2 Löschanlage Nutzung Konzept Tragwerk [1] * k. A. EI 30 EI 30 REI 30 * k. A. : An den Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen werden keine Anforderungen gestellt. [1] Bei eingeschossigen Bauten und im obersten Geschoss von mehrgeschossigen Bauten wird keine Anforderung an den Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen gestellt. [5] Bei zweigeschossigen Bauten mit einer gesamten Geschossfläche von maximal 2'400 m2 kann der Feuerwiderstand um 30 Minuten reduziert werden. Gebäude mittlerer Höhe (bis 30 m Gesamthöhe) [7] Gebäudehöhenkategorie Brandabschnittsbildende Geschossdecken Brandabschnittsbildende Wände und horizontale Fluchtwege Fluchtweg vertikal Wohnen MFH Baulich R 60 REI 60 EI 30 REI 60 RF2 Löschanlage R 30 REI 30 EI 30 REI 60 Auszug aus BSR Ziffer Tabelle 2 [1] Bei eingeschossigen Bauten und im obersten Geschoss von mehrgeschossigen Bauten wird keine Anforderung an den Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen gestellt. [7] Bei zweigeschossigen Bauten mit einer Gesamthöhe über 11 m und einer Erdgeschosshöhe von maximal 8 m gelten für die tragenden und brandabschnittsbildenden Bauteile die Anforderungen für Gebäude geringer Höhe. Gebäudehöhenkategorie Hochhäuser (bis 100 m Gesamthöhe) Nutzung Konzept Tragwerk [8] [9] Brandabschnittsbildende Geschossdecken Brandabschnittsbildende Wände und horizontale Fluchtwege Fluchtweg vertikal Auszug aus BSR Ziff Tabelle 3 Wohnen MFH Baulich R 90 REI 90 EI 60 REI 90 RF2 Löschanlage R 60 REI 60 EI 30 REI 90 [8] Der Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen im obersten Geschoss kann um 30 Minuten reduziert werden. [9] Bei eingeschossigen Bauten (z. B. Hochregallager, Hallen) wird keine Anforderung an den Feuerwiderstand von tragenden Bauteilen gestellt.
10 10 GebäudeKlima Schweiz Wohnungen sind als separate Brandabschnitte zu erstellen. Bei Einfamilienhäusern werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerk, Wände und Decken gestellt. Ziff Abs.1 Ziff Abs.2b Ziff Abs.2c Installationsschächte (BSR 15-15, Ziff. 3.6) Leitungen haustechnischer Installationen über mehrere Geschosse sind grundsätzlich in brandabschnittsbildenden Installationsschächten zu führen. Schächte müssen den gleichen Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber Feuer widerstand EI 30 aufweisen. (BSR Ziff ). Installationsschächte dürfen nicht als Lüftungsleitung verwendet werden! Revisionsöffnungen (BSR Ziff ): Revisionsöffnungen sind mit Brandschutzabschüssen mit EI 30 abzuschliessen. Für Bauten geringer oder mittlerer Höhe genügen Revisionsdeckel RF1 bei geschossweise unterteilten oder ausgefüllten Installationsschächten. Horizontale Unterteilungen (BSR Ziff ): Aussparungen für die Durchführung von Leitungen bei oben geschlossenen Installationsschächten sind bei jedem Geschoss aus Baustoff der RF1 zu verschliessen. Auf die Unterteilung kann verzichtet werden, a. Wenn zuoberst für den Abzug von Wärme und Rauch im Brandfall eine direkte ins Freie führende Öffnung angeordnet wird, welche entweder ständig offen ist oder von einem sicheren Ort aus geöffnet werden kann. Der lichte Querschnitt der Öffnung muss 5% des Schachtquerschnittes betragen. b. Wenn der hohlraumfrei aus Baustoffen RF1 ausgefüllt ist. Sofern keine Installationen mit erhöhter Brandschutzanforderung (z.b. Abgasanlagen) in den Schächten vorhanden sind, genügen für Bauten geringer und mittlerer Höhe nicht schmelzende Baustoffe ( 1000 C ) mindestens der RF2. Die Setzung geschütteter Baustoffe ist mechanisch geschossweise zu verhindern (z.b. Gitterrost, Bauplatte). c. wenn ausschliesslich Leitungen aus Baustoffen der RF1 vorhanden sind. Schacht EI 60 Ausführung gemäss Tragwerk Revisionsöffnung EI 60 RF 1 bei geringer und mittlerer Höhe Schacht ausgefüllt mit RF 1 Baustoff EI 60 Ausführung gemäss Tragwerk Revisionsöffnung EI 60 RF 1 bei geringer und mittlerer Höhe Alle Leitungen nicht brennbar EI 60 Ausführung gemäss Tragwerk
11 GebäudeKlima Schweiz 11 RF1 30 Minuten dauerwärmebeständig rohre rohr rohre rohre rohr Elektro rohr Abgasanlage übrige Installation Die Installationsschächte entsprechen folgenden Brandschutzrichtlinien: BSR (Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte) rohre rohr Wasser Heizleitungen Sicherheitshinweis: Die Brandabschottungen müssen gemäss SUVA durchbruchsicher ausgeführt werden. Vertikale Unterteilungen: In Installationsschächten sind Lüftungsleitungen gegenüber Abgasanlagen sowie gegen andere Installationen mit erhöhten Brandschutzanforderungen im gleichen Schacht mit Baustoffen der RF1 abzutrennen Sicherheitsabstände Der Sicherheitsabstand von Luftleitungen bei Wohnlüftungen gegenüber brennbaren Baustoffen ist X = 0 cm, da die beförderte Luft bei Wohnungsanlagen maximal 50 C beträgt. Bei der Planung sollen Abstände für thermische, sowie akustische Dämmungen und Umlüftung der Leitungen berücksichtigt werden. X
12 12 GebäudeKlima Schweiz Einbau von Luftleitungen (BSR Ziff ) Lüftungsleitungen, die öffnungslos durch andere Brand- oder Lüftungsabschnitte führen oder deren Austrittsöffnung sich im darüber oder darunter liegenden Geschoss befindet, sind mit Feuerwiderstand EI 30, in Schleusen und vertikalen Fluchtwegen mit dem gleichen Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 30 auszuführen, zu bekleiden oder bei Lüftungsabschnitten mit Brandschutzklappen zu versehen. Bild: Lignum Installationsschächte dürfen nicht als Lüftungsleitungen verwendet werden Durchbrüche und Leitungsdurchführungen (BSR Ziff ) Aussparungen zwischen Lüftungsleitungen und brandabschnittsbildenden Bauteilen sind unter Berücksichtigung der Wärmeausdehnung der Lüftungsleitungen: mit Baustoffen der RF1 (z.b. Mörtel, Gips) auszufüllen und dicht zu verschliessen, oder mit Abschottungssystemen zu verschliessen. Die Abschottungssysteme müssen bei brandabschnittsbildenden Wänden und Decken Feuerwiderstand EI 30 aufweisen. Detailinformationen können den Isolsuisse Unterlagen entnommen werden Vorwandelement Vorwandelemente sind gemäss Angaben des Systemhalters zu erstellen. Lüftungsleitungen in Vorwandsystemwänden müssen aus RF1 bestehen. Werden Lüftungsleitungen durch das Geschoss geführt müssen diese bei den brandabschnittsbildenden Grenzen abgeschottet werden. Die Leitung muss EI 30 gedämmt werden.
13 GebäudeKlima Schweiz 13 Abschottung Bild: Geberit Lüftungszentrale Die Anforderungen bezüglich der Bauart und des Feuerwiderstandes für Räume für technische Brandschutzeinrichtungen und haustechnische Anlagen (Lösch-, Wärme-, Kälte-, Luft-, Beförderungs-und Elektroanlagen) richten sich nach der Art der Anlage, der Brandgefahr und dem Feuerwiderstand des Tragwerkes oder Brandabschnitten von Bauten und Anlagen. (BSR Ziff Abs. 1) Bei Aggregaten welche nur einen Lüftungsabschnitt versorgen können Bauart und Ausbau des Raumes beliebig sein. (BSR 25-15, Ziff. 3.1 Abs.1) Aggregate welche mehrere Lüftungsabschnitte versorgen sind in einem separaten Raum mit gleichem Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 30 aufzustellen. Türen sind mit Feuerwiderstand EI 30 auszuführen. (BSR Ziff. 3.1 Abs.2) Luftaufbereitungsapparate für Einraumlüftungen dürfen im zu belüftenden Raum aufgestellt werden (BSR Ziff. 3.1 Abs. 3). Lüftungszentrale Fluchtweg Heizraum gemäss 24-15; Art. 3.3 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art EI 30 EI 30 Heizraum Lüftungszentrale Heizleistung 70 kw Mehrwohnungs- Lüftungsgerät
14 14 GebäudeKlima Schweiz Lüftungszentrale Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art Lufttechnische Vorgaben WP Lüftungszentrale Wärmepumpe gemäss 24-15; Art. 4.8 Abs. 2 (elektrisch, nicht brennbares Kältemittel) Mehrwohnungs- Lüftungsgerät Fassung (BSR Ziff. 3.2). Die einer Anlage zugeführte ist direkt dem Freien oder von Räumen mit unverschliessbaren Öffnungen nach aussen und eingebauter Brandschutzklappe mit Kanalrauchmelder, so zu entnehmen, dass keine brennbaren Gase und Dämpfe angesaugt werden (z.b. Fassade oder Säulenhut) (BSR Ziff. 3.3). Lüftungsleitungen für die müssen so ins Freie, oder in Räume mit unverschliessbaren Öffnungen nach aussen und eingebauter Brandschutzklappe mit Kanalrauchmelder münden, dass im Brandfall austretende Brandgase und Flammen die Umgebung nicht gefährden und nicht in den Bereich der öffnung gelangen können. Diese Art des auslass ( z.b. in Tiefgarage) wird von der GKS aus hygienischen Gründen nicht empfohlen. EI Brandschutz Bekleidung Lüftungsleitungen mit erhöhter Brandschutzanforderung sind entsprechend dem Feuerwiderstand jedoch mindestens EI30 zu bekleiden. Solche Lüftungsleitungen sind in der BSR «Lufttechnische Anlagen» Art , Art lit 2 sowie in den Anhängen definiert. Diese Brandschutzbekleidungen müssen mit der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer geprüft und durch die VKF anerkannt sein. Der Ein- respektive Anbau solcher Bekleidungen ist den Inhabern der Anerkennung zu entnehmen. Nachfolgend können als Beispiel geprüfte Bekleidungssysteme aus Mineralwollplatten verwendet werden. Weitere Beispiele sowie detaillierte Angaben können aus dem Brandschutzhandbuch von ISOLSUISSE Kapitel «400 Lüftung» entnommen werden. Grundsätzlich ist eine nicht umlaufende Bekleidung von Lüftungsleitungen untersagt. Ein-, zwei- oder dreiteilige Bekleidungen von Lüftungskanälen mit Feuerwiderstandsklassierung EI30 bis EI90 und Bauteilanschluss bedürfen einer Einzelanerkennung der zuständigen kantonalen Behörde. Das Bauteil, an welchen der Anschluss der Bekleidung erfolgt, muss jedoch im Minimum denselben Feuerwiderstand aufweisen wie die Kanalbekleidung selber. Ebenfalls nicht erlaubt sind Sammelbekleidungen von zwei oder mehreren Lüftungsleitungen mit Brandschutzanforderungen. Auch in diesen Fällen sind konstruktive Lösungen mit den kantonalen Behörden abzuklären und bedürfen einer Einzelanerkennung.
15 GebäudeKlima Schweiz 15 Bild: ISOLSUISSE Brandschutz Dämmung kombiniert mit thermischer Dämmung. Sind auf Grund der Gesetzgebung (MuKEn) nebst der Feuerwiderstandsanforderung zusätzlich thermische Dämmschichten erforderlich, so gilt primär die Bekleidung für Brandschutzanforderung zu erfüllen. Die thermische Isolierung ist über die Brandschutzbekleidung entsprechend dem Art auszuführen Thermische Dämmung Grundsatz: Wärmedämmschichten von nicht brennbaren Luftleitungen müssen aus nicht brennbarem Material bestehen. Ausnahmen sind möglich für leitungen, ausser- und innerhalb von Gebäuden, sofern diese aus brennbaren Baustoffen mind. der RF3 (cr) bestehen und allseitig mindestens 0.5 mm dick mit nicht brennbarem Material RF1 abgedeckt sind. Wärmedämmschichten von brennbaren Luftleitungen dürfen aus brennbaren Baustoffen der RF3 bestehen. In die Praxis umgesetzt heisst das: Für eine thermische Dämmung von metallischen Luftleitungen dürfen mit Ausnahme von leitungen ausschliesslich nichtbrennbaren Dämmstoffe verwendet werden. Als Thermische Dämmung Bild: ISOLSUISSE Befestigung der thermischen Dämmung Luftleitung (RF 1) VKF-Anerkannte Brandschutzbekleidung mit Feuerwiderstandsforderung Befestigung nach Raster der Anerkennung
16 16 GebäudeKlima Schweiz Bild: ISOLSUISSE Beispiel kann für die Ausführung der Dämmung Mineralwollmatten oder -platten verwendet werden. Für eine thermische Dämmung von metallischen leitungen dürfen aus bauphysikalischen Gründen brennbare Dämmstoffe der RF 3 (cr), wie z. B. Materialien aus synthetischem Kautschuk, verwendet werden. Diese Dämmungen sind zwingend mit einer umlaufenden und nichtbrennbaren Umhüllung, wie z. B. Blechmantel abzudecken. 3.4 Lufttechnische Komponenten Lüftungsgeräte (BSR Ziff. 3.6 Abs ) Lüftungsgeräte für Einzelwohnanlagen, sowie Einzelraumgeräte, können aus Baustoffen der RF 3 bestehen. Luftaufbereitungsapparate und Einbauteile für Mehrwohnungsanlagen sind aus Baustoffen der RF 1 zu erstellen. Das Wärmerückgewinnungselement (Wärme/Wärme und Feuchte) kann aus Kunststoff, gemäss FAQ , bestehen. Dämmstoffe können mindestens aus Baustoffen der RF 3 bestehen, sind allseitig mindestens 0.5 mm dick mit RF 1 abzudecken. Luftaufbereitungsapparate müssen über eine Rauchauslöseeinrichtung verfügen, wenn sie mehr als einen Lüftungsabschnitt (lüftungstechnisch zusammengefasste Brandabschnitte) versorgen und nicht über eine Brandmeldeanlage ausgeschaltet werden. (Siehe 3.3.7) Ventilatoren (BSR Ziff. 3.5) Ventilatoren müssen, mit Ausnahme von brandschutztechnisch unbedeutenden Teilen, aus Baustoffen der RF 1 bestehen. Ventilatoren für WC s, Einraum- und Einzelwohnungsanlagen können aus mindestens RF 3 bestehen Filter/ (BSR Ziff. 3.4) Filter und müssen mindestens aus Baustoff RF 3 bestehen Luftkonditionierung (BSR Ziff. 3.6 Abs ) Nach Lufterhitzer, deren Heizflächentemperatur mehr als 150 C erreichen können, ist im Luftstrom im Abstand von maximal 1m ein Sicherheitstemperaturbegrenzer einzubauen. Dieser muss den Lufterhitzer beim Erreichen einer Lufttemperatur von 85 C selbständig ausschalten. Bei Elektrolufterhitzern sind zwei voneinander unabhängige Sicherheitseinrichtungen, ein Druck- oder Strömungswächter und ein Temperaturbegrenzer oder eine gleichwertige Sicher-
17 GebäudeKlima Schweiz 17 heitseinrichtung einzubauen. Bei Anlagen mit einer Leistung über 3 kw muss beim Ausschalten ein Nachlauf des Ventilators während mindestens 60 Sekunden sichergestellt werden. Bei PTC (Positive Temperature Coefficient) Heizelementen kann auf den Strömungswächter verzichtet werden, es genügt der Einbau eines Temperaturbegrenzers Luftleitungen Lüftungsleitungen und Lüftungsdecken sind aus Baustoffen der RF 1 auszuführen. Bei folgenden Anwendungen und Nutzungen können sie mindestens aus Baustoffen der RF 3 bestehen: (BSR Ziff ) innerhalb des Brandabschnittes einbetonierte Lüftungsleitungen Erdregister Flexible Lüftungsleitungen müssen mindestens aus Baustoffen der RF 3 bestehen (BSR Ziff Abs. 2). Flexible Lüftungsleitungen aus Baustoff der RF1 sind zulässig für Apparateanschlüsse. Sie sind im Aufstellungsraum des Apparates anzubringen und auf eine Länge von 2m zu beschränken (BSR Ziff Abs. 3). Flexible Lüftungsleitungen mindestens aus RF 3 sind zulässig für Manschetten von Ventilatoren und Luftaufbereitungsapparaten (BSR Ziff Abs. 4). Lüftungsleitungen sind so zu montieren und mit Öffnungen zu versehen, dass eine einwandfreie Kontrolle und Reinigung gewährleistet ist BSK und Absperrvorrichtungen Motorisierte Brandschutzklappen (BSK) verhindern die Ausbreitung von Rauch und Feuer über das Kanalnetz auch bei ausgeschalteter lufttechnischer Anlage. Sie bieten einen hohen Schutz für Personen und Sachwerte. * Gemäss VKF «Richtlinie Lufttechnische Anlagen» ** Abhängung: Gewindestangen, U-Traversen Bild: IG BSK Verkleidung oder Gehäuse nicht brennbar und mit Feuerwiderstand wie brandabschnittbildendes Bauteil Klappengehäuse Klappenblatt Abhängung** Potenzialausgleich Antrieb Thermoelement Füllung* Revisionsöffnung Kompensator ohne FW Auslösung durch Brandmelde- oder Löschanlage
18 18 GebäudeKlima Schweiz Bild: IG BSK Klappengehäuse Klappenblatt Füllung gemäss Zulassung Thermoelement Wie geprüft so eingebaut! Die Brandschutzklappen sind so zu platzieren, dass der Zugang für die Kontrolle und Wartung einfach gewährleistet ist. Weitere Informationen unter IG BSK nachlesen. Absperrvorrichtungen ersetzten Brandschutzklappen nicht! Die Absperrvorrichtungen erfordern eine VKF technische Auskunft oder Leistungserklärung. In dieser ist die Nutzung und der Einbau beschrieben. Bei der Montage ist ein einfacher Zugang der Absperreinrichtungen zu beachten. Auf den Einbau einer BSK kann verzichtet werden: (BSR Ziff Abs. 2) wenn die Fläche des Lüftungsabschnittes 600 m2 nicht überschreitet. bei separater Lüftungsleitungsführung bis zur Lüftungszentrale. Antrieb Einbau: Eine BSK ist anzuordnen, bei Durchtrittstellen von Lüftungsleitungen durch Brandmauern, brandabschnittbildenden Wänden und Decken und wenn öffnungslose Lüftungsleitungen durch andere Lüftungsabschnitte führen und nicht den erforderlichen Feuerwiderstand aufweisen. (BSR Ziff Abs. 1) Auslösung durch Brandmeldeoder Löschanlage Revisionsöffnung
19 GebäudeKlima Schweiz 19 Beispiel möglicher Einbauvarianten: Massivdecke, Vertikaler Luftstrom 1 Einbauöffnung, mindestens B + 80 mm; H + 80 mm 2 FK-EU 3 Massivdecke 4 Mörtel A Einbauseite B Bedienungsseite Trockeneinbau in Leichtbauwand 1 FK-EU 2 Einbausatz 3 Klammer 4 Schnellbauschraube 5 Umlaufendes Metallprofil 6 Mineralwolle (entsprechend Wandaufbau) 7 Beplankung 8 Aufschäumer A Einbauseite B Bedienungsseite Trockeneinbau mit Weichschott 1 Mineralwoll-Riegel 3-seitig oder nur oben 2 Brandschutzbeschichtung umlaufend, Dicke 2,5 mm bis zum Flansch ausgeführt 3 Weichschott mit Brandschutzbeschichtung 4 Brandschutzbeschichtung umlaufend, Dicke 2,5 mm 5 Mineralwoll-Riegel 6 Umlaufendes Metallprofil 7 Laibung A Einbauseite B Bedienungsseite Bilder: Trox Hesco AG
20 20 GebäudeKlima Schweiz Rauchauslöseeinrichtung Rauchauslöseeinrichtung (BSR Ziff. 3.6 Abs. 6) Der Rauchauslöseeinrichtung ist im Lüftungsgerät nach dem filter zu platzieren. Dadurch wird die Rauchauslöseeinrichtung vor Verschmutzung geschützt. Die Zugänglichkeit für die periodische Kontrolle ist durch die Filtertür gewährleistet. Auf der Aussenseite des Lüftungsgerätes muss ein Hinweisschild «Rauchauslöseeinrichtung» angebracht werden. Auf die Rauchauslöseeinrichtung kann verzichtet werden, sofern die entsprechenden Räume mit einer Brandmeldeanlage überwacht sind und die Lüftungsanlage über eine Brandfallsteuerung verfügt. Eine Störmeldung an den Betreiber wird empfohlen. Die Kontrolle des Rauchauslöseeinrichtung muss im Wartungsvertrag aufgenommen werden Hygiene (BSR Ziff. 3.9) Lufttechnische Anlagen sind so zu bauen, dass die Reinigung und in Standhaltung einfach durchführbar sind. Die Betriebsbereitschaft stets gewährleistet ist und keine Brandgefahr entsteht Brandfallsteuerung (BSR Ziff. 3.10) Lufttechnische Anlagen müssen beim Ansprechen von Brandmelde- oder Löschanlagen, Kanalrauchmelder sowie der thermischen Auslösevorrichtung von Brandschutzklappen selbständig ausgeschaltet werden. Fehlen Rauchauslöseeinrichtung, Brandmelde- oder Löschanlagen müssen die lufttechnischen Anlagen an leicht zugänglicher Stelle von Hand ausgeschaltet werden können.
21 GebäudeKlima Schweiz 21
22 22 GebäudeKlima Schweiz Anhang Lüftungsanwendungsbeispiele
23 GebäudeKlima Schweiz 23 Gebäudehöhe Luftleitungsführung Beispiel Lüftungstyp Wohnfläche Gerätestandort Bemerkungen 600 m2 > 600 m2 geringe mittlere Hochhäuser bis 11 m bis 30 m bis 100 m Wohnung Lüftungszentrale Dach Ansaug Steigleitungen Sammel Abschottung pro Geschoss Luftleitungen in RF1 200 x x x x x x 201 x x x x x x 202 x x x x x x 203 x x x x x x 204 x x x x x x Keine BSK notwendig 205 x x x x x x Keine BSK notwendig 206 x x x x x x Keine BSK notwendig 207 x x x x x x Keine BSK notwendig 208 x x x x x x Keine BSK notwendig 209 x x x x x x BSK in Wohnung 210 x x x x x x Whg-Durchführung 211 x x x x x x 212 x x x x 213 x x x x x x 214 x x x x x x Keine BSK notwendig 215 x x x x 216 x x x x 217 x x x x BSK in Wohnung Nr. Einzelraumlüftung 100 Einzelwohnungsanlage Mehrwohnungsanlage 300 x x x x x 301 x x x x x x 302 x x x x x x Keine BSK notwendig 303 x x x x x x BSK in Wohnung 304 x x x x x x Keine BSK notwendig 305 x x x x x BSK in Wohnung 306 x x x x x Keine BSK notwendig 350 mit -WP x x x x x 351 mit -WP x x x x x Keine BSK notwendig 352 mit -WP x x x x x x BSK in Wohnung Säulenhut Fassade Einzeln hohlraumfrei ausgefüllt
24 24 GebäudeKlima Schweiz Nr. 100 Einzelraum Lüftungsgerät in Wohnung/Ansaug an Fassade Ummantelung aus RF1 Einzelraumgerät Gehäuse aus RF3 Aussenwand in Beton/Backstein Aussendämmung (z.b. PUR) Einzelraumgerät Gehäuse aus RF3 Aussenwand in Beton/Backstein Aussendämmung (z.b. Steinwolle)
25 GebäudeKlima Schweiz 25 Mögliche Produkte Einbauvarianten: Xxxxx Xxxxxxx Bild: Systectherm Xxxxx Xxxxxxx Bild: Zehnder Group AG Xxxxx Xxxxxxx Bild: Helios AG
26 26 GebäudeKlima Schweiz Nr. 110 Einbindung Küche Einbauvariante 1 in Haube Einfamilienhaus Lüftungsleitung RF3 Funktion haube mit Rand absaugung oder Filterunterseite Fettfilter Durch die Umlenkung der Luft wird die Temperatur 1 bei der Randabsaugung auf C reduziert. Die Temperatur 2 beträgt ca C. Dies führt dazu, dass die Fett-, Oel- und Wasserteilchen sich binden resp. vergrössern und somit im Filter besser abgeschieden werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die schwereren Teilchen im Steigrohr in der Haube nicht mitgezogen werden. Bei der Haube mit Filterunterfront werden je nach Güte des Filters die Teilchen abgeschieden. Durch die erhöhte Temperatur und dadurch kleineren Teichen besteht die Gefahr, das diese mitgezogen werden und z.b. in der Absperrvorrichtung abgelagert werden oder noch weiter gesaugt werden.
27 GebäudeKlima Schweiz 27 Lüftungsleitung RF1 Einbauvariante 2 in Nebenraum Einfamilienhaus Lüftungsleitung RF3 Rohre RF 1 in Decke eingelegt Zugänglichkeit zu den Absperrvorrichtungen zu gewährleisten zur Kontrolle und periodischer Reinigung! Einbauvariante 3 in Haube, Rohre in Betondecke eingelegt Fettfilter Lüftungsleitung RF3 mit Verteilkasten Wenn die Absperrvorrichtung nicht zugänglich ist, nicht ausführen!
28 28 GebäudeKlima Schweiz Nr. 200 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 z. B. Abstellraum Schacht Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
29 GebäudeKlima Schweiz 29 Nr. 201 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 100 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 (Brandabschnitte 1) Schacht z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
30 30 GebäudeKlima Schweiz Nr. 202 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 100 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Alle Leitungen im Schacht in RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 (Brandabschnitte 1) Schacht z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
31 GebäudeKlima Schweiz 31 Nr. 203 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Sammelleitungen 6 Wohnungen à 100 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 (Brandabschnitte 1) Schacht z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
32 32 GebäudeKlima Schweiz Nr. 204 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Sammelleitungen 12 Wohnungen à 150 m2, Hochhäuser Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 12) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 11) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 10) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 9) (Brandabschnitte 4) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht (Brandabschnitte 1) z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 60-S Verteilkasten
33 GebäudeKlima Schweiz 33 Nr. 205 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) Schacht gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art e Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Lüftungszentrale Türe EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
34 34 GebäudeKlima Schweiz Nr. 206 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 9 Wohnungen à 100 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 9 (Brandabschnitte 9) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 7 (Brandabschnitte 7) Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht (Brandabschnitte 1) Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art e Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
35 GebäudeKlima Schweiz 35 Nr. 207 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 9 Wohnungen à 100 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 9 (Brandabschnitte 9) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 7 (Brandabschnitte 7) Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 (Brandabschnitte 1) z. B. Abstellraum Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art e Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
36 36 GebäudeKlima Schweiz Nr. 208 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
37 GebäudeKlima Schweiz 37 Nr. 209 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Sammelleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Brandschutzklappe gemäss 25-15; Art. 3.8 ausführen Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Schacht (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 z. B. Abstellraum Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
38 38 GebäudeKlima Schweiz Nr. 210 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) RF1 Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. PUR) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
39 GebäudeKlima Schweiz 39 Nr. 211 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 gemäss 15-15; Art ausführen EI 30 Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. Steinwolle) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
40 40 GebäudeKlima Schweiz Nr. 212 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 5 Wohnungen à 150 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. Steinwolle) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
41 GebäudeKlima Schweiz 41 Nr. 213 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Einzelleitungen 4 Wohnungen à 150 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Alle Leitungen im Schacht in RF1 Türe Lüftungszentrale Türe EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
42 42 GebäudeKlima Schweiz Nr. 214 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Einzelleitungen 4 Wohnungen à 151 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art e Türe Lüftungszentrale Türe EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
43 GebäudeKlima Schweiz 43 Nr. 215 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Installation gemäss 15-15; Art Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) RF1 Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. PUR) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
44 44 GebäudeKlima Schweiz Nr. 216 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 3 Wohnungen à 200 m2 600 m2, Geringe Bauhöhe Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) Installation gemäss 15-15; Art Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
45 GebäudeKlima Schweiz 45 Nr. 217 Einzelwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Wohnung/Ansaug an Fassade 4 Wohnungen à 151 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Brandschutzklappe gemäss 25-15; Art. 3.8 ausführen Installation gemäss 15-15; Art Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) RF1 Dämmung gemäss MuKEn Ø 160 Rohr in RF3 Aussenwand in Beton Aussendämmung (z.b. PUR) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
46 46 GebäudeKlima Schweiz Nr. 300 Mehrwohnungsanlage mit Einzelgeräten Alle Leitungen im Schacht in RF1 (Brandabschnitte 3 + 4) (Brandabschnitte 1 + 2) Wohnung 150 m2 (Brandabschnitt 3) Wohnung 150 m2 (Brandabschnitt 1) z. B. Abstellraum Schacht Rauchauslöseeinrichtung Bandschutzverkleidung gemäss 25-15; Art ausführen EI 30 RF1 Wohnung 150 m2 (Brandabschnitt 4) Wohnung 150 m2 (Brandabschnitt 2) Da die Fläche des Lüftungsabschnittes mit 300 m2 die mögliche Fläche von 600 m2 nicht übersteigt ist der Einbau von Brandschutzklappen nicht notwendig (gemäss Ziffer Abs. 2c) Die Luftaufbereitungsapparate versorgen einen Lüftungsabschnitt und müssen deshalb beim anschluss über eine Rauchauslöseeinrichtung verfügen, welche beim Ansprechen der Lüftungsanlage ausschaltet (gemäss Ziffer 3.6. Abs. 6) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
47 GebäudeKlima Schweiz 47 Nr. 301 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 100 m2 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Alle Leitungen im Schacht in RF1 Türe Lüftungszentrale EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
48 48 GebäudeKlima Schweiz Nr. 302 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Einzelleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Lüftungsabschnitt 6 (Brandabschnitte 6) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 Lüftungsabschnitt 5 (Brandabschnitte 5) Lüftungsabschnitt 4 (Brandabschnitte 4) Lüftungsabschnitt 3 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art c + e Türe Lüftungszentrale EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
49 GebäudeKlima Schweiz 49 Nr. 303 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Gesamtleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Brandschutzklappe gemäss 25-15; Art. 3.8 ausführen (Brandabschnitte 6) (Brandabschnitte 5) (Brandabschnitte 4) (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Alle Leitungen im Schacht in RF1 Türe Lüftungszentrale EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
50 50 GebäudeKlima Schweiz Nr. 304 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte in Lüftungszentrale/Gesamtleitungen 6 Wohnungen à 150 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe (Brandabschnitte 6) (Brandabschnitte 5) (Brandabschnitte 4) (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 1) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Alle Leitungen im Schacht in RF1 Keine Brandschutzklappen gemäss 25-15; Art c + e Türe Lüftungszentrale EI 30 Lüftungszentrale gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
51 GebäudeKlima Schweiz 51 Nr. 305 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte auf Dach/Gesamtleitungen 6 Wohnungen à 101 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 6) (Brandabschnitte 5) (Brandabschnitte 4) Alle Leitungen im Schacht in RF1 (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) Brandschutzklappe gemäss 25-15; Art. 3.8 ausführen gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 (Brandabschnitte 1) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
52 52 GebäudeKlima Schweiz Nr. 306 Mehrwohnungsanlage; Lüftungsgeräte auf Dach/Gesamtleitungen 6 Wohnungen à 150 m2 > 600 m2, Mittlere Bauhöhe Rauchauslöseeinrichtung (Brandabschnitte 6) (Brandabschnitte 5) Abschottungen gemäss 15-15; Art ausführen RF1 (Brandabschnitte 4) (Brandabschnitte 3) (Brandabschnitte 2) gemäss 15-15; Art ausführen EI 60 (Brandabschnitte 1) Schnittfläche ohne weitere Aussage Bauteile mit Feuerwiderstand Luftleitung RF3 Luftleitung RF1 Luftleitung EI 30 RF1 Mörtel Ausstopfung aus Baustoff der RF1 Brandschutzplatte mit Feuerwiderstand Brandschutzklappe EI 30-S Verteilkasten
ProKlima GV 11. Juni 2015 BSR Lufttechnische Anlagen
ProKlima GV 11. Juni 2015 BSR 25-15 Lufttechnische Anlagen 11.06.2015 BSR 25-15 1 Ausgangslage Die technische Entwicklung, gefördert durch anderweitige Gesetzgebungen, europäische Produktenormen sowie
MehrBSR Lufttechnische Anlagen
BSR 25-15 Lufttechnische Anlagen 11.12.2014 BSR 25-15 1 Rauchauslöseeinrichtung 3.6 Luftaufbereitungsapparate 3.6.6 Luftaufbereitungsapparate, welche mehrere Lüftungsabschnitte (lüftungstechnisch zusammengefasste
MehrBrandschutzseminar TS Pfäffikon vom 19. April Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz. Brandschutzseminar. Stand der Technik-Papiere
Brandschutzseminar Stand der Technik-Papiere Neue Stand der Technik Papiere Lignum-Dokumentation Brandschutz Teil A STP Abgasanlagen Teil B STP Ofen- und Cheminéebau STP Brandschutz in Lüftungen von Wohnbauten
MehrBSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte BSR 15-15
BSR 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte 1 Brandschutzabstände 2 Brandschutzabstände 2 Brandschutzabstände 2.2 Allgemeine Anforderungen 2.2.1 Es sind folgende Brandschutzabstände zwischen
Mehr1 Installationsschächte In Brandabschnitte abzutrennen sind insbesondere Vertikalverbindungen wie Installationsschächte.
Brandschutz für Installationsschächte, -Unterdecken & Abschottung Merkblatt holzprojekt gmbh 16. März 2017 wif 1IME-3BSZ_Merkblatt-Schächte-Abschottung_2017-03-16_wif.dotx Gültigkeit: Dieses Merkblatt
MehrFachtagung Feuerpolizei FPZH 2009
Fachtagung Feuerpolizei FPZH 2009 = Aufgabenstellung von der TK: Vermitteln von Wissenswertem über Brandschutzklappen Unterschiede Brandschutzklappen, Brandschutzventile, feuerfeste Kanäle Schwerpunkt
MehrArbeitsblatt Brandschutz im Luftverteilsystem
Arbeitsblatt Brandschutz im Luftverteilsystem Grundlagen Nachstehende Normen und Richtlinien sind zu beachten: Brandschutznorm; der VKF Brandschutzrichtlinien; der VKF: Lufttechnische Anlagen Auszug aus
MehrRF1 RF2 cr RF3 cr. RF4 cr. 305 mögliche Klassifizierunge n. 4 Brandverhaltensgruppen. BSR 13-15de: Baustoffe und Bauteile
BSR 13-15de: Baustoffe und Bauteile BKZ (18 Kl.) SN EN 13501-1 Baustoffe (40 Kl.) Bodenbeläge (11 Kl.) Rohrisolierungen (40 Kl.) SN EN 13501-5 Bedachungen (13 Kl.) pren 13501-6 Elektrische Kabel (183 Kl.)
MehrWohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge
Abteilung Brandschutz Juni 2017 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800
MehrSTP Brandschutzmassnahmen für verputzte Aussenwärmedämmung (VAWD)
STP Brandschutzmassnahmen für verputzte Aussenwärmedämmung (VAWD) Korrigenda des STP betreffend der Teilrevision der Brandschutzvorschriften 2015 (gültig ab 01.01.2017) Sinn und Zweck des Stand der Technik
MehrLufttechnische Anlagen
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Lufttechnische Anlagen 01.01.2017
MehrHinterlüftete Fassaden Brandschutzvorschriften Bauphysikapéro, 10. November 2015
Hinterlüftete Fassaden Brandschutzvorschriften 2015 Bauphysikapéro, 10. November 2015 Inhalt 1. Ziele 2. www.praever.ch 3. Anforderungen an die Hinterlüftete Fassade Klassifikation und Zuordnung von Baustoffen
MehrBrandschutz im Holzbau Merkblatt holzprojekt gmbh
Brandschutz im Holzbau Merkblatt holzprojekt gmbh 20. Februar 2017 wif rev. C 1IME-3BSZ_Merkblatt-BSZ-Holzbau_2017-02-18_wif.dotx 1 Brandverhaltensgruppe RF1 (kein Brandbeitrag) z.b. Beton, Gipsfaserplatte
MehrVIGW Tagung Frauenfeld. BSR Wärmetechnische Anlagen
VIGW Tagung 23.04.2015 Frauenfeld BSR 24-15 Wärmetechnische Anlagen 23.04.2015 BSR 24-15 1 Ausgangslage Die technische Entwicklung, gefördert durch anderweitige Gesetzgebungen, europäische Produktenormen
MehrBSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Beat Meier
BSR 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Beat Meier Leiter Prävention, Nidwaldner Sachversicherung 1 Inhalt Wesentliche Änderungen Brandschutzabstände Tragwerk / Brandabschnitte Brand- und
MehrSIKON Sicherheitskonferenz Brandschutzvorschriften 2015 Die wichtigsten Neuerungen. Einführung
SIKON Sicherheitskonferenz Brandschutzvorschriften 2015 Die wichtigsten Neuerungen Einführung Thomas Wohlrab, Chemiker HTL Kantonaler Brandschutzexperte VKF Leiter Feuerpolizei Basel-Stadt 26.2.2015 VKF
MehrVerwendung von Baustoffen
Fachveranstaltung Brandsicherheit und Holz Verwendung von Baustoffen Lignum, Holzwirtschaft Schweiz BSR 13-15 Baustoffe und Bauteile Inhalt Baustoffe Bauteile Anwendung von Baustoffen und Bauteilen Bauprodukte
MehrGastgewerbe/Versammlungslokale
Brandschutz Juni 2017 Gastgewerbe/Versammlungslokale Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Restaurations- und Beherbergungsbetrieben sowie in Versammlungsräumen AGV Aargauische Gebäudeversicherung
MehrBauten mit Doppelfassaden
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Bauten mit Doppelfassaden 01.01.2017
MehrQualitätssicherung. Brandsicherheit im Holzbau. Urs Christian Luginbühl. Technikertag VGQ, Dübendorf, 5. Februar 2015
Brandsicherheit im Holzbau Qualitätssicherung Technikertag VGQ, Dübendorf, 5. Februar 2015 Urs Christian Luginbühl Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser VGQ Teilprojekt Qualitätssicherung
MehrQualitätssicherung im Brandschutz
Fachveranstaltung Brandsicherheit und Holz Qualitätssicherung im Brandschutz Lignum, Holzwirtschaft Schweiz QS für alle Bauweisen (2015) Neue VKF-Brandschutzrichtlinie Gilt für alle Bauten und Anlagen
MehrContainer- oder barackenähnliche
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Container- oder barackenähnliche Bauten Ein- und zweigeschossige Gebäude als Notunterkünfte Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf
MehrBrandschutzklappen. Übersicht zu Einbaumöglichkeiten von Brandschutzklappen
Brandschutzklappen Übersicht zu Einbaumöglichkeiten von Brandschutzklappen Inhalt Wer oder was ist IG BSK? Wer ist für was zuständig? Arbeitsblätter/ Unterlagen Elemente tech. Brandschutz Einbau Vorgehen
MehrBSR Wärmetechnische Anlagen
BSR 24-15 Wärmetechnische Anlagen 11.12.2014 BSR 24-15 1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung von WT-A 3.2 Räume für Feuerungsaggaregate in EFH, innerhalb von Wohnungen und Gebäuden mit geringen
MehrFP ZH. Feuerpolizeiverband Kanton Zürich Technische Kommission. Brandschutzklappen. Trox Hesco (Schweiz) AG. Max Rüegg. Sept.
Brandschutzklappen Trox Hesco (Schweiz) AG Max Rüegg 1 Brandschutzklappen Wozu dient eine Brandschutzklappe? Vergleich: Brandschutzklappe zu isoliertem Lüftungskanal Aufbau der Brandschutzklappe Einbau
MehrLufttechnische Anlagen
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Lufttechnische Anlagen 26.03.2003
MehrBrandsicherheit im Holzbau. Qualitätssicherung
Brandsicherheit im Holzbau Qualitätssicherung Urs Christian Luginbühl Schweizerischer Verband für geprüfte Qualitätshäuser VGQ Teilprojekt Qualitätssicherung im Auftrag der LIGNUM QS für den Holzbau (bisher)
MehrBRANDSCHUTZRICHTLINIE
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Brandschutzabstände Tragwerke
MehrMÖGLICHES LÖSUNGSBEISPIEL
Kandidat/in ID-No: MÖGLICHES LÖSUNGSBEISPIEL Prüfung Brandschutzfachfrau / -mann mit eidg. Fachausweis Planung und Ausführung Verwaltungsgebäude mit Busparkplätzen Teil Mögliche Pkt. Erreichte Pkt. 1 Qualitätssicherung
MehrWillkommen zum Vortrag Brandschutz in Lüftungsanlagen. Alfred Freitag Vorsitzender der IG-BSK
Willkommen zum Vortrag Brandschutz in Lüftungsanlagen Alfred Freitag Vorsitzender der IG-BSK 1 Mitglieder 2 Ziele und Aufgaben Interessen Gemeinschaft Brandschutz- und Entrauchungs-Systeme Ziel Förderung
MehrLeitfaden: Verweise auf die VKF-Brandschutzvorschriften
Leitfaden: Verweise auf die VKF-Brandschutzvorschriften Das wichtigste in Kürze Die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen wurden vom Interkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse
MehrErfahrungsbericht Brandschutz
Erfahrungsbericht Brandschutz Rechtliche Umsetzung im Brandschutz René Stüdle, Leiter Sonderprojekte VKF I. Ausgangslage II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften
MehrBRANDSCHUTZERLÄUTERUNG
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Brandmauern 01.01.2017 / 100-15de
MehrLignum-Dokumentation Brandschutz
Lignum-Dokumentation Brandschutz Reinhard Wiederkehr, Leitender Autor der LignumDokumentation Brandschutz Makiol Wiederkehr AG, Beinwil am See Publikation 4.1, Bauteile in Holz (2015) Generelle Überarbeitung
MehrTechnik & Verarbeitung. Brandschutzbekleidung K 60
Technik & Verarbeitung Brandschutzbekleidung K 60 Technik & Verarbeitung Brandschutzbekleidung K 60 In der Schweiz werden zunehmend auch mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise realisiert. Hinsichtlich
MehrMusterlösungen: Verwendung von Bauprodukten
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Musterlösungen: Verwendung von Bauprodukten Datum: 21.01.2015 Version: 1.0 S e i t e 1 Vereinigung
MehrAufgabe : Historischer Bau mit Büro, Abwartwohnung und Verkaufsraum
Kandidat Indentifikations-Nr MÖGLICHES LÖSUNGSBEISPIEL.. Schriftliche Prüfung Brandschutzfachmann mit eidg. Fachausweis Aufgabe : Historischer Bau mit Büro, Abwartwohnung und Verkaufsraum Teil Titel Punkte
MehrWohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge
Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14
MehrBaulicher Brandschutz Wissenswertes zu Abschottungen
1 Baulicher Brandschutz Wissenswertes zu Abschottungen Themenübersicht 2 Definition, Gesetze, Vorschriften Was bewirken Brandabschottungen Welche Parameter müssen beim Einbau von Weichschottsystemen berücksichtigt
MehrBrandabschottungen in Schächten.
Definition Schacht Vertikal angeordnete räumliche Einheit zur Aufnahme von Installationen, die horizontale brandabschnittsbildende Bauteile überbrückt MLAR 2005 (3.5) Anforderungen an Installationsschächte
MehrModernisierung und Liberalisierung im Brandschutz - die neuen Brandschutzvorschriften 2015
Modernisierung und Liberalisierung im Brandschutz - die neuen Brandschutzvorschriften 2015 SRB-Newsletter zum Brandschutz Nach über 10 Jahren Gültigkeit sind die Brandschutzvorschriften (BSV) durch die
MehrKleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz
Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222
MehrBRANDSCHUTZERLÄUTERUNG
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio BRANDSCHUTZERLÄUTERUNG Brandmauern
MehrAbteilung Brandschutz Januar Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Bürobauten
Abteilung Brandschutz Januar 2016 Bürobauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Bürobauten Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800 Fax 062 836 36 26 info@agv-ag.ch www.agv-ag.ch
MehrBrandschutz. Brandschutz. Bauphysik. TI Schöck Isokorb /CH-DE/2018.1/September
Brandschutz 149 Brandschutzvorschriften Brandschutzvorschriften Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien. Sie wurden durch das Interkantonale
MehrBrandschutznachweis Neubau 4-FH, Parzelle Nr. 60, GB Zell Fröschlochweg 1, 6144 Zell
Brandschutznachweis eubau 4-FH, Parzelle r. 60, GB Zell Fröschlochweg 1, 6144 Zell Kenntnisnahme der Bauherrschaft Die Bauherrschaft hat Kenntnis genommen vom Brandschutznachweis und den erforderlichen
MehrWichtigste Änderungen
Revision Brandschutzvorschriften ALB-CH Weiterbildungskurs für Baufachleute 2014 Wichtigste Änderungen Referent: Stüdle René VKF, Projektleiter 05.11.2014 Revision Brandschutzvorschriften 1 Wichtigste
MehrBeispiel Brandschutznachweis für ein MFH in Massivbauweise
Arbeitshilfe V.2 Beispiel Brandschutznachweis für ein MFH in Massivbauweise Dieses Beispiel zeigt auf, wie ein Brandschutznachweis erbracht werden kann. Dieser muss immer projektbezogen erstellt werden.
MehrDie neuen Brandschutzvorschriften VKF im FM und BIM. Rudolf Werdenberg, Visiotec AG
Die neuen Brandschutzvorschriften VKF 2015 im FM und BIM Rudolf Werdenberg, Visiotec AG Lettenweg 50 4123 Allschwil BL Gründungsjahr 2002 6 Mitarbeiter Rudolf Werdenberg, Inhaber / Geschäftsführer Dipl.
MehrSchutzabstände zwischen Bauten nach den Regeln der Feuerpolizei.
Etablissement cantonal d assurance des bâtiments, Fribourg Kantonale Gebäudeversicherung, Freiburg Inspection cantonale du feu Kantonales Feuerinspektorat Schutzabstände zwischen Bauten nach den Regeln
MehrErfahrungen aus der Praxis Brandschutzvorschriften 2015
Erfahrungen aus der Praxis Brandschutzvorschriften 2015 VBSF Fachtagung, 7. Oktober 2016 Referent: Michael Binz VKF, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz 07.10.2016 VBSF Fachtagung 1 Inhalt des Referats
MehrBrandschutz. Brandschutz. Bauphysik. TI Schöck Isokorb XT/CH-de/2018.1/September
Brandschutz 17 Brandschutzvorschriften Brandschutzvorschriften Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien. Sie wurden durch das Interkantonale
MehrKurs der Klimatechnik. Brandschutzklappen
Kurs der Klimatechnik 14. Mai 2007 Brandschutzklappen Donato Lepori Die Teile einer Brandschutzklappe sind: - Gehäuse aus verzinktem Stahlblech - Klappenblatt aus Isoliermaterial, z.b. Calciumsilikat -
MehrGaragen und Unterstände für Motorfahrzeuge mit einer Grundrissfläche bis 150 m 2
Spannerstrasse 8 8510 Frauenfeld T 052 724 90 70 F 052 724 90 01 info@gvtg.ch www.gvtg.ch n und Unterstände für Motorfahrzeuge mit einer fläche bis 150 m 2 (Merkblatt Nr. 6, Ausgabe 3.2012) Erläuterungen
Mehr«Der Brandriegel» mit Sicherheit ein bewährtes System
«Der Brandriegel» mit Sicherheit ein bewährtes System SGV Brandschutz-Info-Veranstaltung 2018 Thomas Ammann, Leiter Arbeitsgruppe STP VAWD 2 Grundsatz: Brandriegel für Dämmungen RF3cr 1 3 Aussenwandbekleidungssysteme
MehrBrandschutzforum Zum Thema: Neue Brandschutzvorschriften
Zum Thema: Neue Brandschutzvorschriften Herzlich Willkommen Bewährtes Klima. Für Mensch und Maschine. 60 Jahre Wie passt das mit uns (Otto Keller AG) zusammen? Bewährtes Klima. Für Mensch und Maschine.
MehrMusterlösungen: Verwendung von Bauprodukten
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Musterlösungen: Verwendung von
MehrBSR Flucht- und Rettungswege
BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege 1 Einleitung / Abgrenzung der BSR 16-15 Die BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege regelt die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege hinsichtlich der Anzahl, Länge,
MehrBEISPIEL EINER AUFGABENSTELLUNG
Kandidat/in ID-No: BEISPIEL EINER AUFGABENSTELLUNG Prüfung Brandschutzfachfrau / -mann mit eidg. Fachausweis Planung und Ausführung Verwaltungsgebäude mit Busparkplätzen Teil Mögliche Pkt. Erreichte Pkt.
Mehrneues Merkblatt IG-BSK
neues Merkblatt IG-BSK Einbau Brandschutzklappen in Brandabschnittsbildende Bauteile Edgar Meier Senior Productmanager Brandschutz TROX HESCO Schweiz AG 29. August 2018 1 Warum ein neues Merkblatt? 1.
MehrNeue Brandschutzvorschriften
Neue Brandschutzvorschriften beachten Text, Bilder und Grafiken VKF Erleichterungen für Eigentümer, Nutzer und Planer von Gebäuden bieten die neuen Brandschutzvorschriften, die per 1. Januar 2015 in Kraft
MehrAnwendung von Bauprodukten im Brandschutz. Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern
Anwendung von Bauprodukten im Brandschutz Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern Inhalt Inverkehrbringen / Anwenden von Bauprodukten im Brandschutz
MehrLagerung und Umfüllen von brennbaren Flüssigkeiten
Brandschutz Januar 2018 Lagerung und Umfüllen von brennbaren Flüssigkeiten Merkblatt Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800 Fax 062 836 36 26 info@agv-ag.ch www.agv-ag.ch Merkblatt
MehrLagerung und Umfüllen von brennbaren Flüssigkeiten
Abteilung Brandschutz Januar 2016 Lagerung und Umfüllen von brennbaren Flüssigkeiten Merkblatt Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800 Fax 062 836 36 26 info@agv-ag.ch www.agv-ag.ch
MehrUmsetzung / Holzbauprojekte
Fachveranstaltung Brandsicherheit und Holz Umsetzung / Holzbauprojekte Lignum, Holzwirtschaft Schweiz BS-Vorschriften: Entwicklung 1983 2015 2025-2035 2015-2025-2035 1983 1993 2003/05 Wohnen Wohnen/Büro/Schule
MehrHome > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie KA-EU. Serie KA-EU
Home > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie KA-EU Serie KA-EU FÜR ABLUFT IN GEWERBLICHEN KÜCHEN Rechteckige Brandschutzklappe zur Verwendung in Ab- und Fortluftleitungen
MehrAbteilung Brandschutz Januar Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Gewerbebetrieben
Abteilung Brandschutz Januar 2016 Gewerbebetriebe Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Gewerbebetrieben AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel.
MehrPlanungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren
Planungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren Ergänzungen zu VKF Brandschutzrichtlinie 16-15d "Flucht- und Rettungswege", zu Ziffer 2.5.5 Türen: Auf eine zusätzliche Flügeltür als Fluchtweg neben der
MehrKontrollierte Wohnungslüftung und Brandschutz: Was gilt heute als Stand der Technik?
VKF-Brandschutzfachtagung, 18. und 19. Oktober 2011, Biel Kontrollierte Wohnungslüftung und Brandschutz: Was gilt heute als Stand der Technik? Heinrich Huber, FHNW, HABG, Institut Energie am Bau 1 Grundlagen
MehrEinbau Betriebsleiterwohnung 3-4 geschossiger Holzbau mit UG als Massivbau, Gebäudegesamthöhe m
Brandschutz und Prävention Brandschutznachweis / QSS 1 Grundlage: BSV VKF 2017 Objektdaten Objekt: Nutzungen: Standort / Lage: Einbau Betriebsleiterwohnung 3-4 geschossiger Holzbau mit UG als Massivbau,
MehrBrandschutz-Normen, Begriffe. Thomas Häcki Leiter Technische Inspektorate Obwalden Brandschutzexperte VKF
Brandschutz-Normen, Begriffe Thomas Häcki Leiter Technische Inspektorate Obwalden Brandschutzexperte VKF Inhalt Inhalt: Rechtsgrundlagen / Aufbau Brandschutzvorschriften Wesentliche Änderungen Ziele und
MehrBrandschutz. Brandschutz. Bauphysik. TI Schöck Isokorb /AT/2018.2/September
Brandschutz 131 Brandschutzvorschriften e Brandschutzvorschriften In Österreich ist der Brandschutz in Gebäuden grundsätzlich in der OIB Richtlinie 2 (Brandschutz) und 2.3 (Brandschutz bei Gebäuden mit
MehrBrandschutz im Trockenbau Stolpersteine für den Unternehmer
15. FORUM AUSBAU UND FASSADE Brandschutz im Trockenbau Stolpersteine für den Unternehmer Fürstenlandsaal Gossau, 25. Februar 2016 Ivan Brühwiler Geschäftsleitung Holzbauingenieur BSc FH Brandschutzexperte
MehrFachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik
Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Lüftungsanlagen Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen Leitungsanlagenrichtlinie
MehrBrandschutz im Holzbau Die Schweiz setzt Massstäbe
Brandschutz im Holzbau - Die Schweiz setzt Massstäbe R. Wiederkehr 1 Brandschutz im Holzbau Die Schweiz setzt Massstäbe Fire protection in wood construction: the Swiss benchmark Protection incendie et
MehrBRANDSCHUTZ INHALT. Markus Schenk Brandschutzexperte VKF Eidg. Dipl. Elektroinstallateur. Elektrokabel in Fluchtwegen
BRANDSCHUTZ 2017 Markus Schenk Brandschutzexperte VKF Eidg. Dipl. Elektroinstallateur INHALT Elektrokabel in Fluchtwegen Revisionsschalter / Motorschutzeinrichtungen für Brandschutzeinrichtungen Brandfallsteuerungen
MehrKennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen
Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen Verabschiedet durch die Technische Kommission Brandschutz, 15.12.2017 Datum: 28.11.2017 Version: 2.2 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 3 2 Abschlüsse
MehrOIB Richtlinie 2 Brandschutz
OIB Richtlinie 2 Brandschutz zu Punkt der OIB-RL-2 0 Kann der Begriff "freistehend" aus der Definition von Gebäuden der GK 1 auch auf Gebäude mit einer Grundfläche von nicht mehr als 15 m² angewendet werden?
Mehr3.1 FLI-VE Feuerschutzabschlüsse auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem Verschlusselement
Komfortlüftungsinfo Nr. 4 MFH FLI/FLI-VE Inhalt 1. Allgemeines 2. Bestandteile und Wirkungsweise 3. Die unterschiedlichen Feuerschutzabschlüsse 3.1 FLI-VE Feuerschutzabschlüsse auf Basis intumeszierender
MehrBRANDSCHUTZRICHTLINIE
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Brandschutzabstände Tragwerke
MehrFugen im Zusammenhang mit Brandschutz
Empfehlung PAV-F 01:2012 Fugen im Zusammenhang mit Brandschutz Ausgangslage Der bauliche Brandschutz hat zum Ziel, die Ausbreitung von Feuer, Hitze und Rauch im Gebäude zu begrenzen oder zu verzögern.
MehrVerzeichnis der. anerkennungspflichtigen Produkte. sowie der betreffenden. Prüfbestimmungen und Prüfnormen
QHB Ausgabe Juni 2013 Ersetzt Ausgabe vom September 2011 Verzeichnis der anerkennungspflichtigen Produkte sowie der betreffenden Prüfbestimmungen und Prüfnormen Anerkennungspflichtige Produkte und Prüfnormen_2013-05-28_V3-1.docx
MehrWir haben bereits einiges gehört über die Lignum4.1 «Bauteile in Holz» In den folgenden 20 Minuten möchte ich Ihnen einen Überblick über die
Wir haben bereits einiges gehört über die Lignum4.1 «Bauteile in Holz» In den folgenden 20 Minuten möchte ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen verschaffen und anhand von Praxisbeispielen
MehrBrandschutzanwendung im Einzelfall BRANDSCHUTZMERKBLATT / de
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Brandschutzanwendung im Einzelfall
MehrBeispiel Brandschutznachweis für ein MFH
Brandschutz + Prävention Arbeitshilfe V.1 Beispiel Brandschutznachweis für ein MFH - Grundlage: BSV 2015 Objekteigenschaften Bew.-Nr. Objekt: Mehrfamilienhaus, Holzbau, Gebäudehöhe: 13.50 m Standort: Musterstrasse
MehrBRANDSCHUTZ - INSPEKTORAT. Leitfaden Erstellung von einfachen Brandschutzplänen. Legende. Glossar
BRANDSCHUTZ - INSPEKTORAT Gemäss der VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15de Qualitätssicherung im Brandschutz sind grundsätzlich für sämtliche Bauten und Anlagen Brandschutzpläne zu erstellen. Bei Einfamilienhäusern,
MehrStartseite > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FKR-EU. Serie FKR-EU
Startseite > Produkte > Brand- und Rauchschutzsysteme > Brandschutzklappen > Serie FKR-EU Serie FKR-EU FÜR GROSSE DURCHMESSER - MIT UND OHNE FLANSCH Große runde Brandschutzklappe zum Absperren von Luftleitungen
MehrBeispiel Brandschutznachweis für ein Parking im UG
Arbeitshilfe V.1 Beispiel Brandschutznachweis für ein Parking im UG - Grundlage: BSV 2015 - Typische Tiefgarage zwischen 600 3 600 m 2, teilweise überbaut - Für Flächen ab 1 200 m 2 sind zusätzlich Schleusen
MehrBeispiel Brandschutznachweis für ein MFH
Brandschutz + Prävention Arbeitshilfe V.1 Beispiel Brandschutznachweis für ein MFH - Grundlage: BSV 2015 Objekteigenschaften Bew.-Nr. Objekt: Mehrfamilienhaus, Massivbau, Gebäudehöhe: 13.50 m Standort:
MehrMerkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.2
Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.2 Datum: 16. September 2013 zu Richtlinie: Wärmetechnische Anlagen für flüssige Brennstoffe (Ölfeuerung) Bewilligung Allgemein: Zentral versorgte wärmetechnische
MehrUBA Tec Europa GmbH. neu. Kapitel 4 Vergleich MLAR 2005 zu MLAR 2015 UBA-Tec Europa GmbH Seite 1 von 5
( Muster--Richtlinie M LAR) 4 Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) 4.1 Grundlegende Anforderungen 4.1.1 Gemäß S 40 Abs. 1 MBO dürfen Leitungen durch raumabschließende
MehrMERKBLATT Einbau von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen und Tragkonstruktionen
MERKBLATT Einbau von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen und Tragkonstruktionen IG-BSK, Interessengemeinschaft Brandschutz- und Entrauchungs-Systeme Vorwort Der Inhalt dieses Merkblattes
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:
MehrBeispiel Brandschutznachweis für ein MFH in Massivbauweise
Brandschutz + Prävention Arbeitshilfe V.2 Beispiel Brandschutznachweis für ein MFH in Massivbauweise Dieses Beispiel zeigt auf, wie ein Brandschutznachweis erbracht werden kann. Dieser muss immer projektbezogen
Mehr