Herzlich willkommen. Eignung- MPU - aktuelle Änderungen der FeV und der Beurteilungskriterien- Folgerungen für die anwaltliche Praxis

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1 Herzlich willkommen Eignung- MPU - aktuelle Änderungen der FeV und der Beurteilungskriterien- Folgerungen für die anwaltliche Praxis Anwaltsverein Tübingen Donnerstag den Dipl.- Psych. Axel Uhle & Thomas Grotzer

2 Inhalt Ausgangslage Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Änderungen Fahrerlaubnisverordnung/Straßenverkehrsgesetz Veränderte Rechtsgrundlagen für die Anordnung einer MPU bei bestimmten Untersuchungsanlässen Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung (insbes. Anlage 4, 14 und 15) Trennung von Begutachtung und Beratung 2-Jahresfrist Fachliche Grundlagen der Begutachtung und aktuelle Änderungen Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung Beurteilungskriterien Neue Therapieformen, Abstinenzfristen Betonung neuer Nachweismethoden (Ethylglucuronid) CTU-Kriterien: veränderte Anforderungen an die Labors, die Standards und die zu erhebenden Laborparameter Besonderheiten bei der Untersuchung bei Alkohol, Drogen, Punkten Hilfen für auffällige Fahrer Zur optimalen Vorbereitung auf die MPU Punktesystem und Fahrerlaubnis auf Probe Kurse zur Sperrfristverkürzung Ablauf und Inhalt der Begutachtung Ärztliches Gutachten Medizinisch Psychologische Untersuchung Neue Formen der Kooperation: Führerscheinfix.de MPU live Abteilung:

3 Rechts-und Entscheidungsgrundlagen

4 Systematik Beurteilungskriterien: Alkohol Das Ausmaß der Problematik bestimmt die Voraussetzungen für eine günstige Prognose Abhängigkeit Alkoholverzicht, weil dauerhafte Trinkkontrolle nicht möglich Alkoholgefährdung Fehlendes Trennvermögen Trinken/ Fahren Suchttherapeutische Maßnahme (stationär/ambulant) und 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz durch 6 Urinkontrollen (EtG) /Haaranalyse (max. 3 cm) Aufarbeitung der Problematik (z. B. Beratung), i.d.r. 1 Jahr Abstinenz belegt durch 6 Urinkontrollen oder Haaranalyse (max. 3 cm) Stabile Alkoholreduktion nach nachvollziehbarem Entscheidungsprozess, Beratung/Schulung, i.d.r. (mehrere) 6 Monate Konsumreduktion; Normalisierung Labormarker bei früher erhöhten Leberwerten Einsicht und zuverlässige Trennung von Alkoholkonsum und Fahren Konsum und Fahren

5 Systematik Beurteilungskriterien: Drogen Das Ausmaß der Problematik bestimmt die Voraussetzungen für eine günstige Prognose Abhängigkeit fortgeschrittene Drogenproblematik (Missbrauch) Drogengefährdung gelegentlicher Cannabiskonsum Suchttherapeutische Maßnahme und 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz durch EtG (6 Urinkontrollen oder Haaranalyse ) Aufarbeitung der Problematik (z. B. Beratung), mind. 6 Monate, i.d.r. 1 Jahr Abstinenz belegt durch 6 Urinkontrollen oder Haaranalyse 6 cm Stabile Abstinenz nach nachvollziehbarem Entscheidungsprozess oder Beratung, (3-) 6 Monate Abstinenz belegt durch 3-4 Urinkontrollen oder Haaranalyse ca. 3 cm Zuverlässige Trennung von Konsum und Fahren, keine Progredienz, Drogenfreiheit in Kontrollphase

6 Die Änderungen Abteilung:

7 Die neue FeV: Vier Schwerpunkte der Änderungen 11 FeV in Abs. 3 Nr. 4-7 wird die Rechtsgrundlage für die Anordnung einer MPU bei Verkehrsverstößen und Straftaten differenzierter dargestellt. 11 FeV mit Abs. 3 Nr. 8 sind Bedenken gegen die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen als möglicher neuer Begutachtungsanlass hinzugekommen (auch in 48 FeV). 13 FeV Abs. 1 Nr. 2 (Anordnung MPU) wird erweitert um den Anlass der Klärung, ob Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht. Anlage 14/15 Trennung von Begutachtung und Vorbereitung (institutionell und persönlich) Anlage 15 Streichung: In den Fällen der 13 und 14 Das Gutachten kann geeignete Auflagen und Kurse empfehlen Abteilung:

8 Überblick über neue MPU-Anlässe bisher erhebliche oder wiederholte Verstöße (Verkehrsrecht) Straftaten im Zus. mit dem Straßenverkehr oder der Fahreignung Annahme und Überwinden der Alkoholabhängigkeit MPU MPU Zweifel an der Gewähr für die bes. Verantwortung? ärztl. GA künftig ein erheblicher oder wiederholte Verstöße eine erhebliche Straftat oder Straftaten im Zus. mit StV / Fahreignung MPU MPU Nutzung des Fahrzeugs zu einer erheblichen StrT MPU Annahme der Alkoholabhängigkeit Überwindung der Alkoholabhängigkeit ärztl. GA MPU Zweifel an der Gewähr für die bes. Verantwortung MPU Abteilung:

9 20 FeV (neu) 2 - Jahresfrist (1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung... gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. (2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach 16 (1) und 17 (1) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Fragen: Welche Tatsachen rechtfertigen Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten? Kann der Zeitverlauf eine Tatsache sein? Kann ein Gutachten solche Tatsachen schaffen? Abteilung:

10 Neutralität in der BfF Änderung Fahrerlaubnisverordnung (in Kraft ab ) Es ist einem BfF-Träger untersagt, Maßnahmen der Verhaltens- und Einstellungsänderung zur Vorbereitung auf eine Begutachtung der Fahreignung durchzuführen (Anlage 14) Es darf niemand in einer BfF untersuchen oder begutachten, der mit Unternehmen oder sonstigen Institutionen vertraglich verbunden ist, die Personen hinsichtlich der typischen Fragestellungen in der BfF in Gruppen oder einzeln beraten, behandeln, betreuen oder auf die Begutachtung vorbereiten oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung anbieten. Auch wer solche Maßnahmen in eigener Person anbietet, darf nicht in einer BfF untersuchen oder begutachten (Anlage 15). Abteilung:

11 Implikationen/Folgerungen für die Praxis Abgrenzung von Information und Beratung Information ist die schriftliche oder persönliche Vermittlung von allgemeinem Wissen über die MPU und über damit zusammenhängende Vorgänge. Beratung ist dagegen jedes Eingehen auf die persönliche Situation eines Einzelnen (mündlich oder schriftlich) Träger einer BfF oder Personen, die begutachten dürfen keine individuellen, den einzelnen Klienten/seine persönliche Situation betreffenden Ratschläge mehr geben (keine Beratungsgespräche mehr an einer BfF!) Umgang mit Empfehlungen Träger einer BfF oder Personen, die begutachten, dürfen nur die Art der Maßnahme, nie jedoch einen Maßnahmeträger oder ein bestimmtes Angebot eines Maßnahmeträgers nennen (weder schriftliche noch mündliche) Verwendung von Listen Dem Neutralitätsgebot widerspräche auch die Verwendung von Listen (Nennung mehrerer Anbieter von Hilfsangeboten für Fahrer mit Führerscheinproblemen). Abteilung:

12 Folgerungen für die anwaltliche Praxis 1 Unverändert gilt: Delikt StA/Gericht MPU Sperre Ablauf der Sperrfrist In der Regel Monate Zeit zur Veränderung bis zur MPU Information und Beratung: Je früher desto besser

13 Folgerungen für die anwaltliche Praxis 2 Klienten, die sich auf Rat des Anwalts wie gewohnt an BfF wenden, um individuelle Informationen bekommen, bekommen von dort keinerlei Informationen, an wen sie sich konkret wenden können und werden wieder zurückgeschickt (Folge: Frust, Verärgerung, auch über Anwalt) Deshalb: bisherige Empfehlungsgewohnheiten überprüfen: zur Beratung nicht mehr an Begutachtungsstellen verweisen Kontaktdaten der (neuen) Ansprechpartner in Kanzleiroutine aufnehmen Aktualisiertes Informationsmaterial aushändigen Kooperationsmöglichkeiten nutzen: z.b. Führerscheinfix.de Abteilung:

14 Folgerungen für die anwaltliche Praxis 3 Auf Qualifikation der Berater achten Sicherheit bieten z.b. qualifizierte verkehrspsychologische Berater. Ein sachkundiger verkehrspsychologischer Berater... hat ein Hochschulstudium als Diplompsychologe abgeschlossen.... hat selbst mehrjährige Erfahrung als Verkehrspsychologe und war früher evtl. Gutachter.... hat idealerweise auch noch eine verkehrspsychologische Zusatzqualifikation. Dies könnte beispielsweise der Titel»Fachpsychologe für Verkehrspsychologie«vom Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) sein. Abteilung:

15

16 Die wesentlichen Änderungen im Überblick Anforderungen an die Abstinenzzeiträume waren auf neue Therapieansätze auszurichten (ambulante Therapie, Selbstheiler ) Die Möglichkeit des Alkohol-Abstinenznachweis über das EtG im Urin (und ggf. im Haar) werden stärker berücksichtigt (Regelfall: Abstinenzbeleg durch 6 Urinkontrollen auf EtG im Jahr) Bei Behandlung mit Acamprosat wird ein Abstinenzzeitraum nach Absetzen der Medikation definiert (6 Monate) Kapitel 7.1 mit der Hypothese CTU wurde umfassend aktualisiert und hinsichtlich der Vorgaben zur toxikologischen Untersuchung präzisiert: Anforderungen an einen verwertbaren toxikologischen Befund: Klare Unterscheidung zwischen Nüchternheitsbeleg (am Tag der MPU und Abstinenzbeleg (im Zeitraum vor der MPU) Konkretisierung der Anforderungen an die Qualifikation des untersuchenden Labors Definition des Untersuchungsumfangs für ein polytoxikologisches Screening Festlegen der einzuhaltenden Nachweisgrenzen für die Urinuntersuchung (GC/MS) und die Haaranalyse TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Abteilung: 16

17 Abstinenzzeiträume Abteilung:

18 Der Regelfall bei Abstinenz Regelfall für die geforderte Abstinenzdauer: A 1.3 N (8): Der Klient hat nach Abschluss der stationären oder ambulanten Entwöhnungstherapie ein Jahr Abstinenz eingehalten. Nasse Phase Entwöhnung 1 Jahr Abstinenz* Nachbetreuung (z.b. SHG) * in besonders günstigen Fällen mind. 6 Monate (kurze Phase der Abhängigkeit ohne weitreichende Störungen) Abteilung:

19 Abstinenzzeiträume bei Sonderfällen Kriterium A 1.3 N Es besteht nachvollziehbar eine anhaltende Abstinenz von Alkohol. 10. Lag vor einer suchttherapeutischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die alkoholabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Alkoholverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr, keinesfalls jedoch kürzer als 12 Monate. 11. Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme durchgeführt, die neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt (Nachsorgecharakter), so ist der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz insgesamt (incl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr. Davon liegen mind. 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie. 12. Hält der Klient Alkoholabstinenz ohne vorherige therapeutische Aufarbeitung der persönlichen Ursachen, die zur Entwicklung der Alkoholabhängigkeit geführt haben ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender - Stabilisierungszeitraum vor. Abteilung:

20 Abstinenznachweise Abteilung:

21 Forensische Bedeutung (nach Mattern) Voraussetzung für einen Abstinenzmarker Keine endogene Bildung im Körper Alkoholspezifische Bildung Nachweis auch von kleinen, einmalig konsumierten Mengen Nachweisfenster von vielen Stunden und Tagen EG Verwendung für Ethylglucuronid Kurzzeitmarker für vorangegangenen Alkoholkonsum Möglichkeit zur Überprüfung von Trinkangaben zum Alkoholkonsum Verwendung zur Abstinenzkontrolle 5. Gemeinsames Symposium DGVP - DGVM Weimar

22 Abstinenz-Check: die Module Vereinbarung von 4/6 Urinproben als Paket über einen definierten Zeitraum von 6/12 Monaten; Aufklärung über die Durchführungsbestimmungen Kurze Einbestellung innerhalb von 2 Tagen Identitätsprüfung Urinabgabe unter ärztlicher Sicht; Bestimmung des Verdünnungsgrads

23 Folgerungen Cave! EtG Kontrollen sind nur bei Mandanten erforderlich, bei denen eine Abhängigkeit vorliegt oder ein Alkoholverzicht aufgrund einer dauerhaft fehlenden Trinkkontrolle nötig ist. Folgerungen: Der Mandant muss so früh wie möglich diagnostisch abklären lassen, ob Abstinenz und somit EtG-Kontrollen erforderlich sind In alle anderen Fällen genügen (sind) Leberwertkontrollen (erforderlich), insbesondere bei früher erhöhten Werten, Abteilung:

24 Anforderungen an die Labors und einen verwertbaren Befund Abteilung:

25 Anforderungen an verwertbaren Befund CTU 1: Die Durchführungsbedingungen der Drogen- oder Abstinenzkontrolle sind transparent und nachvollziehbar, insbesondere erfolgt die Einbestellung des zu untersuchenden zur Abgabe einer Urinprobe kurzfristig und unvorhersehbar (s. Checkliste) CTU 2: Das Untersuchungsmaterial wurde auf eine Weise gewonnen und an das Analyselabor übermittelt, dass die toxikologische Untersuchung zur Abstinenzüberprüfung oder zum Nachweis einer aktuellen Alkohol-/Drogenfreiheit am Untersuchungstag.den aktuellen Status des Untersuchten zuverlässig wiedergeben kann CTU 3: Die Untersuchung findet in einem nach ISO EN für forensische Zwecke akkreditierten Labor nach den Standards der GTFCh statt, ist als Abstinenznachweis oder Nachweis einer aktuellen Drogenfreiheit am Untersuchungstag verwertbar und umfasst alle relevanten Stoffgruppen. CTU 4: Die toxikologische Befundübermittlung an die Untersuchungsstelle lässt eine Interpretation vor dem Hintergrund der Fragestellung (Abstinenzkontrolle oder aktueller Nachweis der Alkohol-/Drogenfreiheit am Untersuchungstag zu. Abteilung:

26 Grenzwerte in den beweisenden Verfahren Substanzklasse bzw. Targetanalyt Cannabinoide THC-COOH THC Opiate Morphin (Codein, Dihydrocodein u. in Haaren 6-Monoacetylmorphin) Cocain Benzoylecgonin Cocain Amphetamine Amphetamin und Designer-Amph. Methadon EDDP Methadon Benzodiazepine Diazepam Nordiazepam Oxazepam Alprazolam Hydroxy-Alprazolam Bromazepam Flunitrazepam 7-Aminoflunitrazepam Lorazepam Ethylglucuronid Urin [ng/ml] Haare [ng/mg] 10 (nach Hydrolyse) 0,02 25 (nach Hydrolyse) 0,1 30 0,1 50 0,1 50 0,1 (50) ,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0, ,007 Polytoxikolologisches Standardpanel Drogen Abteilung:

27 Checkliste für Screenings (Etg und Drogenscreenings) Information, dass Konsum von Mohn und Hanfprodukten, Passivkonsum und übermäßige Flüssigkeitsaufnahme vermieden wird Anzahl Screenings wird vereinbart und von einer Stelle als Paket durchgeführt und dokumentiert Kurzfristiger, nicht vorhersehbarer Termin Identitätskontrolle Probeabgabe unter Sicht Bestimmung und Befunddokumentation des Verdünnungsgrades des Urins Forensische Verwertbarkeit durch 2 Verfahren (empfindliche immunologische Erstmethode, Befundabsicherung durch Bestätigungsanalyse mit GC/MS) Verwendung hochsensitiver Verfahren, Labore erfüllen die Anforderungen der CTU- Kriterien

28 Folgerungen für die anwaltliche Praxis Seriöse und effektive verkehrspsychologische Beratung setzt umfangreiche Erfahrung und spezifisches Fachwissen voraus (mehr denn je) Die beschriebenen Veränderungen und verbindlichen Anforderungen sind im weiten Beraterfeld nicht (ausreichend) bekannt Deshalb: verstärkt auf Qualifikationen der Berater achten wenn möglich: begutachtungserfahrene Berater beauftragen Kontakt zu erfahrenen Ansprechpartnern Abteilung:

29 Fahreignungsbedenken Wie bei Fahreignungsbedenken zu verfahren ist, ist wie folgt geregelt: 1. Allgemeine Eignungsmängel ( 11 FeV) 2. Bei Alkoholproblematik ( 13 FeV) 3. Bei Betäubungsmittel- und Arzneimittelproblematik ( 14 FeV) 4. Im Rahmen des Punktesystems ( 4 Abs. 3 Nr. 3 und 7 StVG)

30 Loriot: Für den Fall Falls Sie im Zustand der Volltrunkenheit weder sehen noch hören, sprechen oder gehen können, empfiehlt es sich, den Heimweg anzutreten. Merke: Je schneller, desto besser!

31 Leitfragen Alkohol Welche Voraussetzungen muss der Mandant erfüllen? Welche Nachweise sind erforderlich?

32 Begutachtungsleitlinien - Spezieller Teil Alkoholmissbrauch - Voraussetzung für die Eignung I Das Alkoholtrinkverhalten wurde ausreichend geändert - wenn Alkohol nur noch kontrolliert getrunken wird, so dass Trinken und Fahren zuverlässig getrennt werden können oder - wenn Alkoholabstinenz eingehalten wird. Diese ist zu fordern, wenn aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein konsequent kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt. Die Änderung ist stabil und motivational gefestigt, wenn - sie aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus erfolgte, - nach genügend langer Erprobung ( i.d.r. 1 Jahr, mind. 6 Monate) in das Gesamtverhalten integriert ist, - die Wirkungen der Änderung positiv erlebt werden, - der Änderungsprozess nachvollziehbar aufgezeigt werden kann und - die sozialen Bedingungen einer Stabilisierung nicht entgegen stehen.

33 Begutachtungsleitlinien - Spezieller Teil Alkoholmissbrauch - Voraussetzung für die Eignung II Es lassen sich keine körperlichen Befunde erheben, die auf missbräuchlichen Alkoholkonsum hindeuten. Wenn Alkoholabstinenz zu fordern ist, dürfen keine körperlichen Befunde vorliegen, die zu einem völligen Alkoholverzicht in Widerspruch stehen*. Verkehrsrelevante Leistungs- und Funktionsbeeinträchtigungen als Folgen früheren Alkoholmissbrauchs fehlen. Zur Bewertung der Leistungsmöglichkeiten wird auf die Kapitel 2.5 und 3.13 verwiesen. Nach Begutachtung in einer amtlich anerkannten BfF wird die Wiederherstellung der Fahreignung angenommen, wenn sich die noch feststellbaren Defizite durch einen anerkannten und evaluierten Rehabilitationskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer beseitigen lassen. * Empfohlen: alle 2 Monate Vorlage von Leberwerten (GGT, GOT, GPT), bei erhöhten Leberwerten: ausführliches Attest bzw. Ausweitung der Labordiagnostik (MCV, CDT). (Cave: Ethylglucuronid, EtG nur bei Abhängigkeit oder schwerem Missbrauch mit Abstinenznotwendigkeit). Achtung!!

34 Begutachtungsleitlinien - Spezieller Teil Alkoholabhängigkeit - Voraussetzung für die Eignung..wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht...in der Regel eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung, die stationär oder im Rahmen einer anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann. In der Regel muss nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit eine 1-jährige Abstinenz nachgewiesen werden. Hierzu sind regelmäßige (4 innerhalb des Jahres!) ärztliche Untersuchungen erforderlich einschließlich der relevanten Labordiagnostik, u.a. Gamma-GT, GOT, GPT, MCV, CDT. Cave: 2. Auflage der Beurteilungskriterien: ETG!!!! Achtung!! Zusätzlich: Vorlage von Bescheinigungen über Nachsorge, Anschluss an eine Selbsthilfegruppe

35 Hilfestellungen für alkoholauffällige Fahrer Punkteabbau Probezeit Sperrfristabkürzung Vorbereitung auf die MPU

36 StVG 4 Punktsystem 0 Behörde Aufbauseminare* Verkehrspsychologische Beratung 8 9 Verwarnung und Hinweis auf Aufbauseminar Rückstufungen 1-8 Pkt Pkt freiwillige Teilnahme Anordnung Aufbauseminar Hinweis auf verk.psych. Beratung und Entzug Entzug der Fahrerlaubnis 6 Monate Sperrfrist Pkt Pkt - 2 * bei Verkehrsteilname unter Alkohol- oder Btm-Einfluß: besondere Seminare ( 4 (8) StVG)

37 StVG 2a Fahrerlaubnis auf Probe Vorfall Maßnahme der Behörde 1 schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Anordnung eines Aufbauseminars Aufbauseminar* Probezeit + 2 Jahre +1 oder +2 Zuwiderhandlungen nach Aufbauseminar +1 oder +2 Zuwiderhandlungen +1 oder +2 Zuwiderhandlungen nach der Neuerteilung Verwarnung und Nahelegen der Teilnahme an einer verk.psych. Beratung in 2 Monaten Entzug der Fahrerlaubnis 3 Monate Sperrfrist Verkehrspsychologische Beratung - 2 Punkte Gutachten einer BfF** * bei Verkehrsteilname unter Alkohol- oder BtM-Einfluss: besondere Seminare ( 2b (2) StVG) ** oder bei Anlass zur Annahme der Nichteignung durch Umstände des Einzelfalls ( 2a (4) StVG

38 Sperrfristmodelle Ausgangslage: Hohe Rückfallgefährdung erstmals alkoholauffälliger Fahrer (ca. 50% im Zeitraum von 10 Jahren) 1977 erstmals Konzipierung von Rehabilitationsmaßnahmen zur Einstellungs und Verhaltensänderung bei erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern bis 1,99% Herabsetzung der in 69a (7) StGB vorgesehenen Mindestsperrfrist auf 3 Monate ( die...vorgesehene Sperrfrist wirkt in vielen Fällen dem..sinnvollen Aufbauseminar entgegen. Es wird unterlassen, wenn.. es ohnehin keine Abkürzung mehr bewirken könnte. Die Mindestsperrfrist wird deshalb auf 3 Monate herabgeestzt, um einen Anreiz für die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu setzen ) Gängigste Modelle: Mainz 77 Abteilung:

39 Vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist Im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Voraussetzung: Teilnahmezertifikat vor Abschluss der Ermittlungen; Staatsanwalt reduziert in seinem Antrag auf Festsetzung der Sperre diese um 2 Monate (Saarland) Im Einspruchverfahren in der (amtsgerichtlichen) Hauptverhandlung Reduzierung der Führerscheinsperre im Strafbefehl Im Nachverfahren wenn die Nachschulung erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens durchgeführt wird. Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. 69 a VII StGB (Baden-Württemberg) Im Gnadenverfahren Justizministerium regelt per Erlass, dass die Vollstreckungsbehörden ermächtigt werden, Sperrfristen zu verkürzen, wenn die Teilnahme an einem anerkannten Kursmodell nachgewiesen wird. (Rheinland Pfalz)

40 MPU: Möglichkeiten nutzen - alle Hürden nehmen Vielfältige Informations- und Vorbereitungsmöglichkeiten Testknacker und MPU-Film von TÜV SÜD: Verlässliche Ratgeber für jedermann Für Anwälte: Informationsmappen, DVD, Portal Führerscheinfix.de, Ansprechpartner für heikle Fälle Regelmäßige kostenlose Informationsabende Einzelberatungsgespräche Verkehrstherapeutisch Intensivberatung Kurse für alle MPU-Anlässe (Alkohol, Drogen, Punkte) Kurse zur Sperrfristabkürzung Verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau Weitervermittlung an andere Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen

41 Die MPU: Ablauf und Inhalt Abteilung:

42 Befürchtungen unserer Klienten...

43 Überprüfung der Fahrer-Fitness Die Leistungstestverfahren Einfache sog. Wahlreaktionsaufgabe Evtl. zusätzliche Tests zur Wahrnehmung im Verkehr Keine Persönlichkeitstests Keine Intelligenztests Keine Computerkenntnisse erforderlich Ausreichende Einübungsphase Abteilung:

44 Struktur der psychologischen Exploration Vorbereitungsphase Vorstellung Info über Funktion des Gespräches Ziele / Inhalte des Gespräches Schilderung des Klienten zu: Lebenslauf Auffälligkeiten / Ursachen / Hintergründe Entwicklung des Problemverhaltens Veränderungen / Motive / Zielvorstellungen Fragen, Konkretisierungen, Rückmeldungen des Gutachters: Vervollständigung der Befunde Sachstandsmitteilung des Gutachters Beratung des Betroffenen falls weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung erforderlich sind

45 Was passiert im psychologischen Teil? Psychologischer Teilbereich Besprechung der Verkehrsvorgeschichte Gespräch mit dem Verkehrspsychologen Zur Person (Sozial- und Verkehrsanamnese) Alkohol- oder Drogen- oder Fahrvorgeschichte Besprechung der Verhaltensänderungen Testpsychologischer Befund (v. a. Reaktionsvermögen) Fahrverhaltensbeobachtung (optional) Integration aller Befunde und Prognose Abteilung:

46 Die medizinische Untersuchung Medizinischer Teilbereich Anamnese körperlicher Allgemeinzustand neurologischer Befund Untersuchungsgespräch Sinnesleistungen Laborstatus (z.b. Leberwerte )

47 MPU: Das Gutachten I. Anlass und Fragestellung der Untersuchung II. Überblick über die Vorgeschichte a) Aktenübersicht (Sonstige Informationen zur Vorgeschichte) b) Erläuterung der Eignungsbedenken c) Voraussetzungen für eine günstige Prognose : III. Untersuchungsbefunde A Verkehrsmedizinische Untersuchungsbefunde B Verkehrspsychologische Untersuchungsbefunde Leistungsdiagnostik Psychologisches Untersuchungsgespräch C Fahrverhaltensprobe (falls gegeben) IV. Bewertung der Befunde V. Beantwortung der Fragestellung (und Empfehlungen)

48 Nicht jeder lässt sich helfen

49 aber unverändert gilt: Delikt StA/Gericht MPU Sperre Ablauf der Sperrfrist In der Regel Monate Zeit zur Veränderung bis zur MPU Information und Beratung: Je früher desto besser

50 Kostenloser Infoabend Kostenloser Infoabend in Stuttgart jeden Donnerstag um 18:00 Uhr Krailenshaldenstraße 30, Stuttgart Abteilung:

51 MPU live Hr. Robert Müller, 49 Jahre alt, Versicherungsvertreter, verheiratet, zwei Kinder Alkoholfahrt am 29.Mai 2003, Uhr mit 1.85 Promille; Kontrolle wegen auffälliger Fahrweise (Schlangenlinien) Strafbefehl vom 01.Mai 2005, Entzug der Fahrerlaubnis und 10 Monate Sperre für die Wiedererteilung

52 Fazit: Jeder, der die Zeit nutzt und sich optimal vorbereitet, besteht die MPU!

53 Führerscheinfix.de die Ausgangslage Derzeit beauftragen nur rund 20 % der betroffenen Kraftfahrer nach einem (drohenden) Führerscheinentzug einen Anwalt Die Erfahrung zeigt: Ziehen betroffene Fahrer nach einem Entzug der Fahrerlaubnis oder bei drohendem Führerscheinentzug einen erfahrenen Verkehrsanwalt hinzu, wird ihr Führerscheinproblem schneller und zuverlässiger gelöst! Ein immenses Potential für Verkehrsanwälte, um neue Mandanten zu gewinnen Abteilung:

54 Die Registrierung Abteilung:

55 Führerscheinfix.de... Überzeugende Vorteile für den betroffenen Kraftfahrer schnelle, unkomplizierte Informationen zur ersten Orientierung bei Führerscheinproblemen Hilfe bei der Suche nach Verkehrsanwälten eine kompetente Betreuung durch Verkehrsanwälte Schnelle Vermittlung zu geeigneten verkehrspsychologischen Beratungen/Kursen Überzeugende Vorteile für Sie als Anwalt Präsenz auf Führerscheinfix.de um ihre Kompetenz zu zeigen die Möglichkeit der direkten Mandantenakquise Entlastung durch aktuelle umfassende Informationen zu MPU & Co. die Möglichkeit, für ihre Mandanten auf die optimalen Angebote zur Vorbereitung auf die MPU und zur Lösung von Führerscheinproblemen zurückgreifen zu können Entlastung bei der Mandatsabwicklung durch Zugriff auf professionelles verkehrspsychologisches Know-How das Angebot, aktuell über verkehrspsychologische Angebote in der Nähe informiert zu werden Abteilung:

56 Mandant sucht Anwalt Abteilung:

57 Führerscheinfix.de die Idee Mit Führerscheinfix.de wird Autofahrern mit hohem Punktestand oder Führerscheinentzug der Kontakt zu Ihnen als Verkehrsanwalt wesentlich erleichtert ganz zeitgemäß übers Internet. Gleichzeitig können Sie auf aktuelle Downloads, Informationen und weitere hilfreiche Tools zugreifen, die sie bei der professionellen Abwicklung ihres Mandats unterstützen. Abteilung:

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