Thema. Beurteilungskriterien in der BfF Anforderungen der chemisch-toxikologischen Untersuchungen

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1 B A D GmbH Thema Beurteilungskriterien in der BfF Anforderungen der chemisch-toxikologischen Untersuchungen Dr. Ludwig Häusler B A D Zentrum Mühldorf amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreinung (BfF)

2 Medizinisch-Psychologische Untersuchungen Überprüfung der Fahreignung (psychologisches Gespräch, ärztliche Untersuchung, Leistungstests) Im Jahr 2013 wurden MPU s durchgeführt (Quelle: BASt) 52% Alkohol 22% Drogen 17% Punkte 57 % geeignet 7 % Kurs 36 % ungeeignet

3

4 Begutachtungs-Leitlinien Alkoholgefährdung Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend geändert, so dass von einem dauerhaft kontrolliertem Alkoholkonsum ausgegangen werden kann.

5 Alkoholgefährdung (A 3) Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille und mehr (auch bei Rückrechnung zum Delikt) oder mit Wert unter 1,1 Promille aus Restalkohol Subjektiv keine Beeinträchtigungen erlebt bei 1,1 Promille BAK (0,55 mg/l AAK) bzw. keine Beeinträchtigungen laut Polizei, Arzt etc., lange Fahrstrecke Erhöhte Alkoholempfindlichkeitsschwelle bei Klient (Wirkungen erst ab 0,5 Promille) Häufiger Konsum von Alkohol mit Werten zwischen 1,1 und 1,3 Promille und mehr Merkmale, die auf alkoholbedingte körperliche Schäden hinweisen

6 Alkoholgefährdung (A 3) Alkoholkonsum zur Anhebung der Stimmung oder Minderung negativer Affekte (z.b. depressive Verstimmung, Wut, Ärger, Angst) Unkontrollierter Alkoholkonsum in euphorischen Stimmungszustände Vermehrter Konsum in belastenden Lebenssituationen (Krankheiten, Arbeitslosigkeit etc.) Vermehrter Konsum durch gravierende Veränderungen der Lebenssituation (Umzug, Migration, Scheidung, Trennung etc.) Vermehrter Konsum in Zusammenhang mit Übergang in andere Lebensphasen (Pubertät, Familiengründung, Mid-Life -Problematik, Pensionierung etc.)

7 Alkoholmissbrauch (A 2) Krisen oder schwere Konflikte (z.b. Scheidung) die erkennbar mit Alkohol in Verbindung stehen, da der Konsum nicht verändert wurde Keine Trennung von sozialen Bindungen, die das Fehlverhalten beeinflussten Empfehlung von engem Umfeld, Suchtberatung oder Selbsthilfegruppe zu besuchen Negative Reaktionen aus engem Umfeld führten allenfalls zu kurzfristigen Änderungen Wiederholter Konsum mit Folge Nichterfüllung Verpflichtungen (Arbeit, Schule, zu Hause)

8 Alkoholmissbrauch (A 2) Wiederholter Konsum in Situationen MIT körperlicher Gefährdung (abgesehen von Verkehrsteilnahme) Wiederholte Probleme durch Alkohol mit Polizei, Gerichten, Behörden Konsum trotz wiederholter oder ständiger sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme

9 Alkoholabhängigkeit (A 1) ACHTUNG! Ohne externe Diagnose oder Anhaltspunkte für eine erfolgte suchttherapeutische Maßnahme (Entgiftung, Entwöhnung, Substitution) können wir selbst nur selten eine Abhängigkeitsdiagnose stellen, da die Indikatoren dafür in den letzten 12 Monaten zutreffen müssen!

10 Trennung Trinken & Fahren (A 4) Die Befunde zur Alkoholvorgeschichte weisen keine Anhaltspunkte dafür auf, dass der Alkoholgebrauch gemäß den Beurteilungskriterien als Alkoholabhängigkeit, Alkoholmissbrauch oder Alkoholgefährdung zu klassifizieren wäre. Folglich ist im Fall des Klienten von einer unkontrollierten Koppelung von Alkoholkonsum und Verkehrsteilnahme als Hintergrund der aktenkundigen Verkehrsvorgeschichte auszugehen.

11 Fristen - Nachweise Gefährdung Missbrauch Abhängigkeit 11 Kontrolliertes Trinken In der Regel 6 Monate Sechswöchig Leber- und CDT-Werte Alkoholverzicht Mindestens 6, in der Regel 12 Monate 4 / 6 Urinkontrollen auf ETG oder alternativ 2 / 4 Haaranalysen auf ETG Alkoholabstinenz Mindestens 12 Monate 6 Urinkontrollen auf ETG oder alternativ 4 Haaranalysen auf ETG Abgeschlossene Therapie Selbsthilfegruppe

12 Alkoholabstinenz-Kontrollprogramm Ethylglucuronit (ETG) Bestimmung Ethylglucuronid (ETG) ist ein Abbauprodukt von Alkohol. Es kann zum Nachweis von Alkoholabstinenz eingesetzt werden (Nachweis von ETG im Urin bzw. Haar) Wird bei wiederholten kurzfristig anberaumten Kontrollen kein ETG gefunden, ist dies ein deutliches Anzeichen dafür, dass in den Tagen vor der Urinabgabe kein Alkohol getrunken wurde Urinabgabe erfolgt unter ärztlicher Sicht (Ausschluss von Manipulationen) Empfehlung: 4 Urinscreenings in 6 Monaten, 6 Screenings in 12 Monaten Im Haar kann pro cm 1 Monat nachgewiesen werden. Als gerichtsfest gilt hier allerdings nur ein Zeitraum von 3 Monaten. Eine Haaranalyse ist speziell für Personen geeignet, die schon länger abstinent leben und dies rückwirkend über einen Zeitraum von 3 Monaten nachweisen wollen.

13 Drogengefährdung (D 3) Es liegt eine Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vor. Ein ausreichend nachvollziehbarer Einsichtsprozess hat zu einem dauerhaft veränderten Drogenverzicht geführt.

14 Hauptmetabolit THC-COOH-Glucuronid: Bei einmaligem Probierkonsum ca. 2-3 Tage THC und Metabolite im Urin Bei vereinzeltem/gelegentlichem Konsum: 2-4 Tage Bei mehrmals wöchentlichem Konsum: ca Tage Bei Dauerkonsumenten: 2-6 Wochen, in Einzelfällen ggf. länger Heroin: Ausscheidung als konjugiertes Morphin: Dosisabhängig ca Stunden Opiate im Urin 6-MAM: Im Urin nur wenige Stunden, je nach Blasenentleerung maximal etwa bis zu 10 Stunden nachweisbar Freies Morphin: Stunden Konjugiertes Codein: Stunden

15 Benzoylecgonin: Dosisabhängig 2-3 Tage Kokain im Urin Ecgoninmethylester: Bis 2 Tage Unverändertes Kokain: Dosisabhängig bis 12 Stunden Amphetamin, Methamphetamin, Methylendioxyamphetamine Verschiedene Wirkstoffe: vom ph-wert des Urins und von der Dosis abhängig 1-3 Tage Ethylglucuronid im Urin Dosisabhängig: 1-3 Tage

16 Drogenmissbrauch (D 2) Es liegt eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor, die sich im missbräuchlichen Konsum von Suchtstoffen, in einem polyvalenten Konsummuster oder auch im Konsum hoch suchtpotenter Drogen gezeigt hat. Diese wurde problemangemessen aufgearbeitet und eine Drogenabstinenz wird ausreichend lange und stabil eingehalten.

17 Drogenmissbrauch (D 2) Wiederholter Konsum mit Folge Nichterfüllung Verpflichtungen (Arbeit, Schule, zu Hause) Wiederholter Konsum in Situationen mit körperlicher Gefährdung Wiederholte Probleme durch Drogen mit Polizei, Gerichten, Behörden Konsum trotz wiederholter oder ständiger sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme Drogenkonsum mit der Absicht, emotionale Dauerbelastungen zu verändern oder zu reduzieren

18 Drogenmissbrauch (D 2) Drogenkonsum als Mittel zur Problembewältigung Drogenkonsum zur Realitätsflucht Wiederholter Konsum ihm unbekannter Drogen oder Wirkstoffmischungen ausgeprägte Experimentierfreude ohne Rücksicht auf Konsequenzen Konsum trotz Kenntnis bevorstehender Kontrollen (z.b. Amt, MPU etc.) Teilnahme am Straßenverkehr trotz selbst erkanntem Einfluss von BTM

19 Drogenabhängigkeit (D 1) Ohne externe Diagnose oder Anhaltspunkte für eine erfolgte suchttherapeutische Maßnahme (Entgiftung, Entwöhnung, Substitution) können wir selbst nur selten selbst eine Abhängigkeitsdiagnose stellen, da die Indikatoren dafür in den letzten 12 Monaten zutreffen müssen!

20 Trennung in THC Konsum und Fahren (D 4) Bei ausschließlich gelegentlichem Cannabiskonsum wird gefordert, dass Klient falls er seinen Drogengebrauch nicht gänzlich eingestellt hat - über ausreichende Kenntnisse der qualitativen Unterschiede verschiedener Cannabisprodukte und des Wirkungsverlaufs der von ihm konsumierten Droge verfügt, so dass eine zuverlässige Trennung von Konsum und Fahren gewährleistet ist. Er muss sich der besonderen Risiken von Cannabiskonsum für die Verkehrsteilnahme bewusst sein, plausible Vorsätze zu einer Verkehrsteilnahme ohne THC-Einfluss gefasst haben und über eine so gute Selbstbehauptung und Selbstkontrolle verfügen, dass er sie auch umsetzen kann

21 21 Fristen - Nachweise Gefährdung Drogenfreiheit 4 Urinkontrollen über 3-6 Monate Kontrollierter Alkoholkonsum Fortgeschrittene Drogenproblematik Drogenfreiheit In der Regel 12 Monate (keinesfalls < 6 Monate), 6 Urinkontrollen evtl. kontrollierter Alkoholkonsum Suchttherapeutische Maßnahme Abhängigkeit Drogen- und Alkoholabstinenz Mindestens 12 Monate 6 Urinkontrollen auf ETG und Drogen Abgeschlossene Therapie Selbsthilfegruppe

22 Drogenabstinenz-Kontrollprogramm Laboranalysen stützen eine abstinente Lebensführung Haaruntersuchungen auf Drogen und Drogenabbauprodukte (Haaranalyse),1 cm Haarlänge entspricht einem Monat Urinuntersuchung auf Drogen und Drogenabbauprodukte (polytoxikologisches Drogenkontrollprogramm) Werden bei wiederholten kurzfristig anberaumten Kontrollen keine Drogen im Urin gefunden, ist dies ein deutliches Anzeichen dafür, dass in den Tagen vor der Urinabgabe keine Drogen konsumiert wurden Urinabgabe erfolgt unter ärztlicher Sicht (Ausschluss von Manipulationen) Empfehlung: 4 Urinscreenings in 6 Monaten, 6 Screenings in 12 Monaten

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