Konzept ambulante sprachheilpädagogische Förderung im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis und die Stadt Kassel

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1 Hessisches Kultusministerium Staatliches Schulamt Kassel Konzept ambulante sprachheilpädagogische Förderung im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis und die Stadt Kassel Grundlagen Organisationsstruktur Beratung und Förderung

2 Seite 1 von 13 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen S. 2 2 Organisationsstruktur S. 2 3 Tätigkeit der Sprachheilambulanz: Kontaktierung Beratung S. 4 Förderung - Abschluss 4 Anhang S Zuständigkeiten innerhalb des Schulamtsbezirkes Kassel S Formulare der Sprachheilambulanz S. 9 Anmeldung zur Beratung bzw. Förderung S.10 Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten S.11 Kurzbericht S.12 Nachweis der Förderung bzw. Beratung S.13 Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Holländische Straße Kassel Erstellt durch die Arbeitsgruppe Ambulante sprachheilpädagogische Förderung im Bereich des Leitung: Karsten Früchtenicht Verantwortlich: Thomas Burger

3 Seite 2 von Grundlagen Grundlage der ambulanten sprachheilpädagogischen Förderung sind die Richtlinien für Unterricht, Erziehung und sprachheilpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachbeeinträchtigungen vom Sprachheilpädagogische Förderung ist individuell, ist primär präventiv, soll die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs im Sinne der Sprachheilschule vermeiden. Ambulante sprachheilpädagogische Förderung ist somit abzugrenzen von der Förderung nach den Richtlinien der Schule für Sprachheilpädagogik, die nach festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt: Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache besteht bei Schülerinnen und Schülern, ( ) [die] durch präventive ambulante Maßnahmen in der allgemeinen Schule nicht ausreichend gefördert werden können. (Abschnitt 2) Hieraus folgt, dass sonderpädagogischer Förderbedarf erst dann festgestellt werden kann, wenn präventive Maßnahmen an der allgemeinen Schule nicht den erwünschten Erfolg brachten. 1 Die ambulante sprachheilpädagogische Förderung wird durchgeführt durch Förderschullehrkräfte mit der Fachrichtung Sprachheilpädagogik: Die ambulante Tätigkeit leistet eine Förderschullehrerin oder ein Förderschullehrer mit der Fachrichtung Sprachheilpädagogik (Sprachheillehrkraft). Die Lehrkraft einer Sprachheilklasse kann außer an ihrer Stammschule auch an weiteren Schulen ambulant tätig sein. (Abschnitt 4.1) 2. Organisationsstruktur Ziel der Sprachheilambulanz ist, gemäß dem gesetzlichen Auftrag allen Grundschülerinnen und -schülern im Schulamtsbezirk Kassel eine effiziente, Flächen deckende Sprachförderung zu ermöglichen. Ab dem Schuljahr 2010/ 11 erfolgt die Organisation der Sprachheilambulanz analog zum Antragswesen der Beratungs- und Förderzentren. Im Besonderen sollen durch gezielte Anträge Kinder mit besonderem Förderbedarf im Bereich Sprache an den allgemeinen Schulen gefördert werden, um eine Beschulung im Regelsystem zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht die frühzeitige präventive Unterstützung aller Kinder mit Auffälligkeiten im Spracherwerb. Die präventive Arbeit der Sprachheilambulanz kommt Kindern zugute, o die bei der Schulanmeldung auffallen sowie 1 Kinder mit extremen Problemen im Spracherwerb fallen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung auf, das Staatliche Schulamt leitet bei entsprechender Indikation ein sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren ein.

4 Seite 3 von 13 o deren Sprachprobleme erst in den Vorklassen und den 1. und 2. Jahrgangsstufen der Grundschule zum Tragen kommen. Die Sprachheilambulanzarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Beratungs- und Förderzentren. Die entstehenden fachlichen und personellen Synergieeffekte kommen unmittelbar den Kindern zugute (vgl. hierzu die Richtlinien über die Arbeit der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) vom ). Eine weitere zentrale Aufgabe der Sprachheilambulanz ist die Unterstützung der Grundschulen im Sinne einer effektiven systemischen Hilfestellung. Hierbei wird der Schwerpunkt gelegt auf den Kompetenztransfer sprachheilpädagogischer Elemente im Bereich des Anfangsunterrichts, der von den Lehrkräften der Grundschulen durchgeführt wird. Die Lehrkräfte an den Grundschulen werden hierdurch befähigt, grundlegende sprachheilpädagogische Prinzipien in ihren Unterricht zu integrieren. Die ambulante sprachheilpädagogische Arbeit wird durchgeführt und koordiniert von den vier zuständigen Förderschulen: 2 Baunsbergschule, Baunatal (Schule für Lernhilfe mit BFZ und Sprachheilambulanz) Brüder-Grimm-Schule, Hofgeismar (Schule für Lernhilfe mit Sprachheilabteilung) Wilhelm-Filchner-Schule, Wolfhagen (Schule für Lernhilfe mit Sprachheilabteilung) Wilhelm-Lückert-Schule, Kassel (Sprachheilschule) südlicher Landkreis nördlicher Landkreis westlicher Landkreis Stadt Kassel, östlicher Landkreis Die aufgeführten Schulen sind Ansprechpartner für alle Fragen in Zusammenhang mit ambulanter sprachheilpädagogischer Förderung an allgemeinen Schulen ihres Bereiches. Ihre Funktionen sind u.a.: Die Leitungen der Sprachheilambulanz der jeweiligen Förderschulen o o o o sammeln die eingehenden Anmeldungen zur Beratung bzw. Anträge auf Förderung, wählen die zu fördernden Kinder aus und legen den Stundenumfang der Förderung fest, koordinieren den Einsatz der Ambulanzlehrkräfte, legen Ambulanzakten an, welche die Anträge zur Beratung bzw. Förderung, diagnostische Kurzberichte, die Nachweise ambulanter sprachheilpädagogischer Beratung bzw. Förderung und andere relevante Informationen, z.b. Arztberichte oder logopädische Berichte etc., enthalten. In regelmäßigen Abständen, in der Regel alle zwei Wochen, werden an den zuständigen Förderschulen Teamsitzungen der Sprachheilambulanz durchgeführt. Die Verantwortung für die Arbeit der Sprachheilambulanz liegt bei der Schulleiterin/ dem Schulleiter. Sie/ er verwaltet die statistische Schuljahresbilanz. 2 Eine detaillierte Auflistung der Zuständigkeitsbereiche im Schulamtsbezirk Kassel befindet sich im Anhang.

5 Konzept ambulante sprachheilpädagogische Förderung im Bereich des Seite 4 von 13 Im Staatlichen Schulamt werden in größeren Zeitabschnitten, etwa zweimal jährlich, Dienstversammlungen mit den Leiterinnen und Leitern der Sprachheilambulanzen durchgeführt. Um eine effiziente, professionelle Koordination der ambulanten Beratung und Förderung zu gewährleisten, werden alle in der Sprachheilambulanz tätigen Lehrkräfte in das System der Sprachheilambulanz eingebunden. Das heißt, dass alle betreffenden Lehrkräfte an den Teamsitzungen der für sie zuständigen Sprachheilambulanz teilnehmen. Die Sprachheillehrkräfte sind Ratgeber bei allen Fragen in Zusammenhang mit Kindern mit Problemen in der Sprachentwicklung an allgemeinen Schulen. Dieses gilt insbesondere im Entscheidungsprozess über die Beantragung eines sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens (VÜFF): Anträge zur Überprüfung und Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs bereits eingeschulter Kinder werden ohne eine entsprechende Empfehlung ambulanter Systeme (Sprachheilambulanz, BFZ bzw. dezentrale Erziehungshilfe) vom Staatlichen Schulamt nicht eingeleitet. Für den Einsatz der Sprachheilambulanz in der Einschulungsdiagnostik gilt das vorgegebene Antragswesen, d.h., dass der Einsatz der jeweiligen Sprachheilambulanz im Einzelfall individuell von den Schulleiterinnen und Schulleitern der Grundschulen im Einvernehmen mit den Eltern beantragt wird. Ein Flächen deckendes Screening aller einzuschulenden Kinder ist nicht Aufgabe der Sprachheilambulanz. Die Ambulanzlehrkraft erstellt den sprachheilpädagogischen Teil des Förderplanes. Die Klassenleitung integriert ihn in den allgemeinen Förderplan und trägt hierfür die Verantwortung. 3. Tätigkeit der Sprachheilambulanz: Kontaktierung Beratung Förderung Abschluss Damit die ambulante sprachheilpädagogische Förderung professionell ablaufen kann und die Ressourcen gleichmäßig verteilt werden können, läuft der Einsatz der Sprachheilambulanz nach einem klaren Schema ab. Zur Unterstützung sind hierzu die Formulare zu verwenden, die im Anhang beigefügt sind. Keine Lehrkraft aus der Sprachheilambulanz darf tätig werden, ohne dass die Eltern ihr schriftliches Einverständnis dafür gegeben haben. Ablauf des Einsatzes der Sprachheilambulanz: 1. Die Klassenlehrkraft bemerkt Auffälligkeiten im Spracherwerb eines Kindes. Sie bespricht ihre Beobachtungen mit ihrer Schulleitung. Bei Auffälligkeiten im Bereich Lernen und/ oder sozial-emotionale Entwicklung wird das zuständige Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) eingeschaltet. 2. Die Schulleitung meldet den Schüler an die zuständige Sprachheilambulanz. Die Sprachheilambulanz wird ausschließlich dann tätig, wenn die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt! Dokumentation in der Schülerakte Formulare: Anmeldung zur Beratung bzw. Förderung Einverständniserklärung

6 Seite 5 von Die Leitung der zuständigen Sprachheilambulanz beauftragt eine Sprachheillehrkraft mit der Durchführung eines Erstgesprächs. Das Gespräch ist Ergebnis offen. Es bestehen folgende Möglichkeiten: a) kurzer Beratungsbedarf b) Durchführung diagnostischer Verfahren c) Beratung der beteiligten Regellehrkräfte und Förderung des Kindes Über Art und Umfang der Beratung und Förderung entscheidet die Leitung der Sprachheilambulanz in Absprache mit der Sprachheillehrkraft. Dringlichkeit des Einzelfalls und Verfügbarkeit von Ressourcen werden berücksichtigt. 4. Über die geleistete Beratung und Förderung wird ein Kurzbericht erstellt. Der Kurzbericht enthält Aussagen zu I. durchgeführten diagnostischen Verfahren, II. Ergebnissen der Diagnostik, III. Förderschwerpunkten und Förderzielen der Sprachheilambulanz, IV. durchgeführten Beratungen, V. empfohlenen sprachheilpädagogischen Maßnahmen für den Regelunterricht (Kompetenztransfer) VI. weiteren empfohlenen Maßnahmen (unterrichtlich/ außerunterrichtlich). 5. Die Sprachheillehrkraft ist an der Erstellung der sprachheilpädagogischen Aspekte des Förderplans beteiligt und erörtert diese mit der Klassenlehrkraft. Sie werden von der Klassenlehrkraft in den Förderplan integriert. 6. Über durchgeführte Beratungs- und Fördertermine werden Nachweise geführt. Diese werden von der Leitung der jeweiligen Sprachheilambulanz verwaltet und verantwortet. Gesprächsprotokoll Kurzbericht Sprachheilpädagogische Aspekte des Förderplans Formular: Nachweis der Beratung bzw. Förderung durch die Sprachheilambulanz

7 Seite 6 von Nach Abschluss der Förderung und Beratung wird ein Abschlussbericht erstellt. Er ist Bestandteil der Schülerakte. Der Abschlussbericht enthält folgende Bestandteile: I. Briefkopf der entsprechenden Sprachheilambulanz-Schule II. Name, Geburtsdatum und schulische Daten des geförderten Schülers (Klasse, Klassenlehrer/ in, Schulbesuchsjahr) III. Name der Ambulanzlehrkraft IV. Dauer der Beratung/ Förderung V. Schwerpunkte der Beratung/ Förderung VI. Auftrag und Ziel der Beratung/ Förderung VII. durchgeführte Maßnahmen VIII. Aussage darüber, dass die sprachheilpädagogischen Aspekte des Förderplans erstellt wurden IX. Kooperationspartner (schulisch, außerschulisch) X. Ergebnisse XI. Perspektive XII. Unterschrift der Ambulanzlehrkraft, Klassenleitung und Schulleitung Abschlussbericht

8 Seite 7 von Anhang 4.1 Zuständigkeiten innerhalb des Schulamtsbezirkes Kassel Baunsbergschule, Baunatal: 7382 Friedrich-Ebert-Schule 7385 Langenbergschule 7388 Brüder-Grimm-Schule 7390 Grundschule Elgershausen 7395 Hermann-Schafft-Schule 7398 Grundschule Hoof 7399 Johann-Friedrich-Krause-Schule 7646 Grundschule Am Stadtpark Brüder-Grimm-Schule, Hofgeismar: 7337 Mittelpunktschule Wilhelmsthal 7338 Burgbergschule 7340 Wiesenbergschule 7341 Grundschule zur Friedenseiche Hombressen 7342 Würfelturmschule 7344 Lilli-Jahn-Schule 7346 Sieburgschule 7347 Diemeltalschule 7350 Grundschule Oberweser 7351 Lucas-Lossius-Schule 7354 Grundschule Diemelaue 7355 Grundschule Wahlsburg 7392 Grundschule Espenau 7394 Grundschule Simmershausen 7396 Grundschule Heckershausen 7403 Geschwister-Scholl-Schule 7406 Grundschule Niedervellmar 7407 Grundschule Frommershausen 7408 Grundschule Obervellmar 7409 Helfensteinschule 7647 Ludwig-Emil-Grimm-Schule Wilhelm-Filchner-Schule, Wolfhagen: 7588 Mittelpunktschule Braunsberg 7589 Grundschule Balhorn 7591 Grundschule Habichtswald 7593 Elbetalschule 7598 Grundschule Ippinghausen 7600 Mittelpunktschule Erpetal 7602 Bärenbergschule 7662 Wilhelm-Filchner-Schule 7671 Fritz-Hufschmidt-Schule 7680 Schule im Erlenhof 9239 Christine-Brückner-Schule

9 Seite 8 von 13 Wilhelm-Lückert-Schule, Kassel: 7109 Schule Am Lindenberg 7110 Auefeldschule 7111 Dorothea-Viehmann-Schule 7112 Ernst-Leinius-Schule 7113 Fasanenhofschule 7114 Fridtjof-Nansen-Schule 7115 Friedrich-Wöhler-Schule 7116 Grundschule Wolfsanger/Hasenhecke 7119 Grundschule Königstor 7120 Schule Am Heideweg 7121 Schule Schenkelsberg 7123 Grundschule Bossental 7124 Hupfeldschule 7125 Carl-Anton-Henschel-Schule 7127 Losseschule 7129 Schule Brückenhof-Nordshausen 7130 Schule Am Warteberg 7131 Schule Am Wall 7132 Grundschule Harleshausen 7133 Herkulesschule 7134 Schule Jungfernkopf 7135 Unterneustädter Schule 7136 Valentin-Traudt-Schule 7137 Grundschule Eichwäldchen 7387 Grundschule Am Lindenplatz 7397 Schäferland-Schule 7400 Grundschule Niederkaufungen 7401 Schule Vollmarshausen 7402 Grundschule Nieste 7404 Grundschule Niestetal-Sandershausen 7405 Grundschule Söhrewald 7645 Grundschule Waldau 7648 Ernst-Abbé-Schule 7649 Regenbogenschule 7650 Astrid-Lindgren-Schule 7660 Grundschule Kirchditmold 7674 Eschenwaldschule 7676 Reformschule 4. 2 Formulare der Sprachheilambulanz o Anmeldung zur Beratung bzw. Förderung o Einverständniserklärung o Kurzbericht o Nachweis der Förderung bzw. der Beratung durch die Sprachheilambulanz

10 Seite 9 von 13 Anmeldung zur Beratung bzw. Förderung Daten zur Person und Schule Name des Kindes: Vorname: geb. am: Datum: 20 Schule / Kita: Klasse / Gruppe: Schulbesuchsjahr: Adresse: Lehrer/in: Eltern: Telefon: Telefon dienstlich: Telefon privat: Mitarbeiter/in der Sprachheilambulanz: Anlass des Antrages: Ärztliche Diagnosen/ Logopädiebefunde: Bisherige Maßnahmen (schulintern, außerhalb,...): Die Eltern wurden informiert, ein schriftliches Einverständnis liegt vor. Ort, Datum: Ort, Datum: Unterschrift der Klassenleitung Unterschrift Schulleitung

11 Seite 10 von 13 Einverständniserklärung Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten: Name des Kindes: Ich beantrage Beratung und ggf. Förderung durch die Sprachheilambulanz Mit den dafür notwendigen diagnostischen Verfahren durch die Sprachheilambulanz bin ich einverstanden. Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass Informationen aus Beratungsgesprächen und/ oder Testergebnisse des Arztes, der Beratungsstelle bzw. Institution an den / die Mitarbeiter/in, der Sprachheilambulanz weitergegeben werden können. Ort, Datum: Unterschrift

12 Seite 11 von 13 Kurzbericht Name des Kindes: Vorname: Schule: Klasse: Mitarbeiter/in der Sprachheilambulanz: Vorgesehener Zeitraum: Einzelförderung: Gruppenförderung: Ergebnisse der Diagnostik in Stichpunkten: Förderschwerpunkte und Ziele der Sprachheilambulanz: Weitere empfohlene Maßnahmen: Ort, Datum: Unterschrift

13 Seite 12 von 13 Nachweis der Beratung bzw. Förderung durch die Sprachheilambulanz Schüler/ in: Lehrkraft der Sprachheilambulanz: Schuljahr: Blatt Nr.: Datum Beratungs- bzw. Fördermaßnahmen

14 Blatt Nr.: Konzept ambulante sprachheilpädagogische Förderung im Bereich des Seite 13 von 13 Datum Beratungs- bzw. Fördermaßnahmen

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