Dokumentation der 5. Bundesnetzwerkkonferenz

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1 Dokumentation der 5. Bundesnetzwerkkonferenz Arbeitswelt und Familie 12./13. März 2013 SHG-Kliniken Völklingen Kongresszentrum 1

2 Bundesnetzwerkkonferenz Die Bundesnetzwerkkonferenz geht auf eine Initiative des Bremer Verbundprojekts Beruf und Familie und des Kompetenzzentrums Vereinbarkeit Leben in Mecklenburg-Vorpommern zur Vernetzung von Vereinbarkeitsprojekten aus der gesamten Bundesrepublik aus dem Jahr 2008 zurück. Nachdem man sich 2009 in Bremen, 2010 in Brandenburg, im Jahr 2011 in Stuttgart und im vergangenen Jahr 2012 in Rheine getroffen hatte, tagten in diesem Jahr Projektvertreterinnen und -vertreten aus sieben verschiedenen Bundesländern in Völklingen. Gastgeber war das Projekt Familie und Beruf der SHG-Kliniken Völklingen mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung des Regionalverbandes Saarbrücken. Ziel der Veranstaltung war der Austausch zwischen den Akteuren und Multiplikatoren zum Thema Betriebliche Großtagespflegestelle: Chancen, Herausforderungen und notwendige Partner. Daneben soll der jährliche Austausch Anknüpfungspunkte an die Arbeit der Einzelnen im Alltag bieten. Dazu gehören die Verständigung über strukturelle Bedingungen der einzelnen Projekte sowie die inhaltliche Diskussion, z.b. über Strategien, Zielgruppen oder Veranstaltungskonzepte. Das einladende Projekt Familie und Beruf hat die Zusammenstellung der Tagesordnung übernommen. Dabei wurde das Programm erstmals auf zwei Tage verteilt, um den intensiven, in den vorangegangenen Jahren aber zeitlich sehr beschränkten Erfahrungsaustausch und die Vernetzung zu verstetigen. Die Teilnehmer einigten sich darauf, für 2014 die Einladung des Projektes KinderBetreuung24 nach Erfurt anzunehmen. 2

3 Inhalt Programm:...4 Teilnehmer...6 Besichtigung des Familienhauses Sterntaler...16 Anlage: Arbeitshilfe - Kooperationen zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen...25 Die Projekte Arbeiten und Leben im Saarland Servicestelle für Unternehmen familynet famplus Gmbh Forum Vereinbarkeit von Beruf und Familie KinderBetreuung Kmu4family Kompetenzzentrum Beruf und Familie Netzwerk Kindertagespflege Saarbrücken NKS Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit sira munich...67 Betreuung und Beruf Ein Projekt der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Saarbrücken Vertreter: Manfred Schneider...74 I. Angaben zur Person und zum Unternehmen...77 II. Relevanz der Thematik im Unternehmen...77 III. Betriebliche Maßnahmen...79 Impressum

4 Programm: Dienstag, 12. März Uhr Begrüßung Dr. Kurt Wahrheit, Geschäftsführung SHG-Gruppe Uhr Projekt Beruf und Familie der SHG-Kliniken Völklingen mit Unterstützung der Servicestelle Arbeiten und Leben im Saarland (ALS) Ute Knerr, ALS Uhr Kaffeepause mit Gelegenheit zum Austausch Uhr Großtagespflegestelle im Familienhaus Sterntaler Ramona Kiefer, SHG-Kliniken Völklingen Uhr Beispiel einer Erfolgsgeschichte Susanne Holzheu, psychologische Psychotherapeutin, SHG-Kliniken Völklingen Uhr Kaffeepause mit Gelegenheit zum Austausch Uhr Besichtigung Familienhaus Sterntaler Uhr Führung durch das Weltkulturerbe Völklinger Hütte Uhr Gemeinsamer Ausklang des Tages im Parkhotel Albrecht 4

5 Mittwoch, 13. März Uhr Begrüßung Peter Gillo, Regionalverbandsdirektor 9.30 Uhr Betriebliche Großtagespflegestelle aus Sicht der Partner Hans Marx, Jugendamt Regionalverband Saarbrücken Ramona Kiefer, Leiterin des Familienhaus Sterntaler Moderation: Ute Knerr, ALS Uhr Kaffeepause mit Gelegenheit zum Austausch Uhr Kindertagespflege mit Unterstützung des Familienministeriums Anne Schumacher, Aktionsprogramm Kindertagespflege ESF-Regiestelle des Bundesmininsteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Uhr Mittagessen im Bistro der SHG-Kliniken Völklingen Uhr Präsentation und Vorstellung der teilnehmenden Projekte Uhr Gelegenheit zum Austausch und Sammeln der erarbeiteten Punkte und Impulse Ende der Konferenz gegen Uhr 5

6 Teilnehmer 6

7 Auch in der SHG-Gruppe ist man stolz auf das Projekt Familie und Beruf in den SHG-Kliniken Völklingen, so Dr Kurt Wahrheit,Geschäftsführer SHG-Gruppe, in der Begrüßungsrede an die TeilnehmerInnen der Konferenz. TeilnehmerInnen der Konferenz mit ihren Gästen: Peter Gillo, Regionalverbandsdirektor, Regionalverband Saarbrücken (2.vl.) Hans Marx, Abteilungsleitung Fachdienst Jugend, Adoptions- und Pflegekinderdienst, Kindertagespflege (1.vre.) Später angereist: Anne Schumacher, ESF-Regiestele BMSFJ 7

8 Die Großtagespflegestelle im Familienhaus Sterntaler Referentin: Ramona Kiefer, Leiterin des Familienhauses Sterntaler Die SHG-Kliniken Völklingen Herz Zentrum Saar und Lungen Zentrum Saar mit 357 Betten und 1112 Mitarbeiter(innen) Unsere Vision: Die Besten im Südwesten Projekt Familie und Beruf Warum dieses Projekt? Mitarbeiter binden Mitarbeiter(innen) gewinnen 8

9 Umsetzung: Qualitätsmanagementprojekt Externe Beratung Befragung der Mitarbeiter(innen) Projektgruppe Verpflichtende Zielvereinbarung Weitere Entwicklung aus der Projektgruppe Säulen des Projektes: Servicestelle Familie und Beruf Ergebnisse Arbeitsgruppen Familienhaus Sterntaler Arbeitsgruppen zu Themenschwerpunkten: Kommunikation / Information und Service für Familie Arbeitszeitgestaltung / Arbeitsorganisation Führungskompetenz / Unternehmenskultur Personalentwicklung / Akquise neuer Mitarbeiter(innen) 9

10 Servicestelle Familie und Beruf Martina Koch, Leiterin der Servicestelle Familie und Beruf Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Familie und Beruf als Lotsin: Mitarbeiter(innen) mit Betreuungsverantwortung für Kinder Mitarbeiter(innen) mit Pflegeverantwortung Familiäre und haushaltsnahe Dienstleistungen ( Koordination der Angebote der Kooperationspartner zb Kurzzeitpflege, Seniorenbegleitdienste, Bügelservice, Haushaltshilfen zu Sonderkonditionen, Einkaufslieferservice, Rabatte / Einkaufsvorteile), Tauschbörse Beratung zum Wohn- und Arbeitsumfeld und Unterstützung neuer Mitarbeiter(innen) und deren Familie,Relocationservice, beim Ankommen im neuen Lebensumfeld Kontakthalteprogramm für Elternzeitler / Regelmäßiger Informationsbrief und Elternzeitlerstammtisch Betreuung der Intra- und Internetseiten und Versenden von Rundbriefen an alle MitarbeiterInnen mit neuen Maßnahmen oder Angeboten. Kennzeichnung Weiterbildungsangebote Work-Life-Balance in Zusammenarbeit mit der Bildungs- und Kompetenzschmiede der SHG- Kliniken Völklingen. Motto: den Mitarbeiter(innen) den Rücken frei halten! 10

11 Familienhaus Sterntaler Aufgabe: Projekt- und Angebotsentwicklung am Bedarf der Mitarbeiter(innen) für Angebote vor Ort Anfänge Ideen und Kriterien: o generationenübergreifend o flexible, bedarfsorientierte Kinderbetreuung o Bedarfe der Zielgruppe im Blick Geeigneter Ort: Freistehende Villa in unmittelbarer Nähe zu den SHG-Kliniken Team, Kunden und o o o Pädagogische Leitung Kreative und hoch flexible Mitarbeiter(innen) Rahmen: Großtagespflegestelle 11

12 o Tagespflegeausbildung in einem eigenen Kurs zusammen mit dem Landesverband der AWO Saarland e.v. jede Menge Unterstützung o Intern Krankenhausleitung Abteilungen Eltern Mitarbeiter(innen) o Extern Regionalverband Externe Beratung ALS-ZPT Fachlicher Austausch Umsetzung Konzeptionierung Familienhaus Zielgruppe / Erwartungshaltungen Kommunikation intern und extern Ausbildung der Tagespflegepersonen / Teamentwicklung Angebotsentwicklung anhand von Bedarfen / pädagogische Struktur Konzeptentwicklung der Angebote, Planung und Umsetzung QM-Leitfäden entwickeln / Formulare erstellen Vernetzungen / Fachlicher Austausch Evaluation Angebot des Kinderzimmers im Familienhaus: Regelmäßige Kennenlerntage zum Erwerb der Eintrittskarte als Voraussetzung für die bedarfsorientierte, flexible Kinderbetreuung Bedarfsorientierte, flexible Kinderbetreuung (z.b. an Kindergartenschließtagen, Ferienprogramme etc.) o Stundenweise buchbar o Öffnungszeiten von 6-22 Uhr an 7 Tagen in der Woche Ferienprogramm in allen Schulferien 12

13 o Mit gesonderten Anmeldezeiträumen o Für Kinder bis 12 Jahre Regelbetreuung (Tagespflege für Kinder unter 3 Jahre) o Nach Bedarf der Eltern o 6-wöchige Eingewöhnung Betreuung der Kinder in der Rekonvaleszenz im Haushalt der Eltern Beratung und Unterstützung bei Anträgen zum Thema Kinderbetreuung Zukunft: Weiterentwicklung der Angebotsstruktur des Familienhauses: Umsetzung der Ergebnisse des Ideenwettbewerbs Babysitterführerschein und Babysitterbörse Erweiterung des Betreuungsangebotes im Familienhaus Umstrukturierung des Ferienprogramms Evaluation Erfolge intern Unsere Kinder: Kinder im Unternehmen; 350 Eintrittskarte; 125 Verträge; 89 Ferienprogram me; 54 bedarfsorientie rte, flexible Betreuung; 21 Regelbetreuun g;

14 Verteilung nach Arbeitsbereichen der Eltern: ärzlicher Bereich; 28 Pflege; 40 nicht med. Bereich; 16 mehrere Bereiche; 5 0 Positive Rückmeldung der Mitarbeiter(innen) Weiterempfehlung durch die Eltern Wiederkommen Unterstützung durch die Abteilungen o Z.B. Bastelmaterial o Notfallversorgung o Ideen Positive Rückmeldung der Stations- und Abteilungsleiter und Vorgesetzten 2013 Überführung des Projektes Familie und Beruf in die Unternehmensstruktur Erfolge extern: Presse Anfragen / Rückmeldungen anderer Unternehmen / Einrichtungen und aus der Politik 14

15 Vernetzung Kooperationen Auszeichnungen: 15

16 Besichtigung des Familienhauses Sterntaler Nachdem Susanne Holzheu, psychologische Psychotherapeutin in den SHG-Kliniken Völklingen und Nutzerin der flexiblen, bedarfsorientierten Kinderbetreuung des Familienhauses Sterntaler, vor allem dessen Betreuungsschlüssel von eins zu vier, den problemlose Übergang zurück in den Beruf u.a. durch die sechs-wöchige Eingewöhnung, die zeitliche Flexibilität und die Nähe zum Arbeitsplatz positiv hervorhob, konnten sich die Teilnehmer (innen) der Bundesnetzwerkkonferenz in einer Besichtigung selbst von der Attraktivität und den Qualitäten der Räumlichkeiten des Familienhauses überzeugen. 16

17 Betriebliche Großtagespflegestelle aus Sicht der Partner Hans Marx, Jugendamt Regionalverband Saarbrücken, Ramona Kiefer, Leiterin des Familienhaus Sterntaler, Moderation: Ute Knerr, ALS In einem Dialog zwischen Ramona Kiefer, Leiterin des Familienhauses Sterntaler und Hans Marx, Leiter der Abteilung Adoptions- und Pflegekinderdienst/Kindertagespflege des Jugendamts Regionalverband Saarbrücken, der von Ute Knerr (Arbeiten und Leben im Saarland) moderiert und gesteuert wurde, stellte Hans Marx die Wichtigkeit des gemeinsamen Ziels zwischen dem Jugendamt und dem Projekt Familie und Beruf heraus, eine Großtagespflegestelle mit fest angestellten Tagesmüttern aufzubauen. Des Weiteren betonte er das große beidseitige Engagement, das vonnöten war, um dieses Modellprojekt realisieren zu können. Hans Marx zeigte sich sehr offen und erklärte sich gerne bereit, mit allen Teilnehmern (innen) auch über den zeitlichen Rahmen der Netzwerkkonferenz hinaus in Kontakt zu bleiben. 17

18 Aktionsprogramm Kindertagespflege ESF-Regiestelle des Bundesmininsteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Referentin: Anne Schumacher, ESF-Regiestelle - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren Ein Betreuungsangebot mit Profil Adäquates, gleichwertiges Angebot in der Kindertagesbetreuung Vorrangig für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren Flexibel nach Bedarfen und Bedürfnissen der Beteiligten Familienähnliche Strukturen o 1 Betreuungsperson für maximal 5 Tageskinder (gleichzeitig) o In der Regel in überschaubaren Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Kindeseltern Festanstellung von Kindertagespflegepersonen Effekte für: Jugendämter o Akquise neue Personenkreise o Planbarkeit des Angebotes in der Kindertagespflege o Qualitätsstandards Kindertagespflegepersonen o Geregeltes Einkommen o Soziale Absicherung o Geregelte Abläufe 18

19 o Regelungen bei Urlaub bzw. Krankheit o Interessensvertretung durch Träger Eltern und Kinder o Qualitätssicherung o Verlässlichkeit o Betreuungskontinuität o Übergänge in institutionelle Betreuung Träger / Unternehmen o Erweiterung der Angebote des Trägers / Unternehmens o Weisungsbindung der KTPP o Unternehmensprofilierung o Mitarbeitereffizienz o Faktor Familienfreundlichkeit Modelle aus der Praxis: Durch Eltern (Personensorgeberechtigte) Durch örtliche Träger Durch kommunalen oder freien Träger Durch gewerblichen Träger Mit und ohne öffentliche Förderung In eigenen Räumen der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen o Andere geeignete Räume werden vom Träger, Arbeitgeber oder der KTPP zur Verfügung gestellt Arbeitnehmer Arbeitgeber Dienstleister Arbeitgeber = Anstellungsträger Eltern Örtliche Träger Kommunale Träger In eigener Verantwortung Kinderfrau KTP im Haushalt der Erziehungsberechtigten Öffentlich geförderte Kindertagespflege (für Mitarbeitende in der Verwaltung) Übertragung der Verantwortung Subsidiarität Arbeitgeber als Auftragnehmer 19

20 Freie Träger Gewerbliche Träger Für Mitarbeitende für Kunden Dienstleistung Arbeitgeber als Auftragnehmer Eltern Kindertagespflegeperson Dienstleister Jugendamt Träger Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege 10 Mio. Euro Mittel des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und des Europäischen Sozialfonds Förderzeitraum: bis Erprobung tragfähiger Festanstellungsmodelle Tätigkeit in der Kindertagespflege soll mittelfristig gleichwertig anerkannt und angemessen vergütet werden Kooperation mit Agentur für Arbeit und Jobcenter Personalausgaben: Pro Kindertagespflegeperson o Anstellung für 24 Monate (sv-pflichtig, Nachweis durch Arbeitsvertrag) o ESF-Förderung für max. 12 Monate 20

21 o Schaffung von mindestens einem neuen Betreuungsplatz pro Kindertagespflegeperson für ein Kind unter drei Jahren o Einstufung nach TVöD S&E2 oder besser Voraussetzung der Kindertagespflegeperson o Pflegeerlaubnis o Qualifizierung von mindestens 160 Unterrichtseinheiten nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (bzw. 80 UE <-> päd. FK) o Keine Förderung durch Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter Antragstellung Personalausgaben Fortlaufend und letztmalig am Online bis 4 Wochen vor Arbeitsbeginn der Tagespflegeperson Antragssteller o Örtliche Träger der Jugendhilfe o Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe o Juristische Personen (z.b. Personengesellschaft) o Kein Einzelunternehmer (!) Anlagen zum Antrag o Kooperationsvereinbarung(en) o Nachweise zur Tagespflegeperson (Qualifizierung, Pflegeerlaubnis) o Kofinanzierungszusage(n) Personalausgaben Fehlbedarfsfinanzierung o Förderfähig sind Arbeitgeber-Brutto der Personalausgaben Davon 7% als Verwaltungskostenpauschale o Förderung erfolgt bis zu 50% der Gesamtausgaben Die Fördersumme verringert sich entsprechend bei einer Kofinanzierung von mehr als 50% Beispiel Förderung der Personalausgaben: Gesamte Personalausgaben % Verwaltungskostenpauschale

22 Gesamtausgaben (Diese müssen mit mindestens 50% kofinanziert werden.) Kofinanzierung Personalausgaben Kofinanzierung Verwaltungskostenpauschale Gesamte Kofinanzierung: Fördermittel Personalausgaben Fördermittel Verwaltungskostenpauschale Gesamte Förderung Fehlbedarfsförderung bis zu 50 % der Gesamtpersonalausgaben + Verwaltungspauschale Anrechnung der öffentlichen Förderung als Kofinanzierung: 23 (2) SGB VIII - laufende Geldleistung setzt sich zusammen aus o Anerkennung der Förderleistung o Erstattung angemessener Sachkosten o Erstattung nachgewiesener und angemessener SV-Beiträge 50 % RV und KV/PV (entspräche AG-Anteil) 100 % UV o Je nach Satzung i.d.r. leistungs- und qualifikationsorientiert => pro Betreuungsstunde eines Tageskindes ist an die Kindertagespflegeperson zu zahlen Bei Festanstellung => Erklärung der Tagespflegeperson zur Abtretung der laufenden Geldleistung des Jugendamtes an Arbeitgeber Strukturelle Grundlagen: Kooperationsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Fachdienst (i. d. R. Jugendamt) Vertragsinhalte zwischen Arbeitgeber und Kindertagespflegeperson Urlaub- und Krankheitsvertretung Tarifliche Eingruppierung Laufende Geldleistung (Abtretung) Finanzierungskonzepte (z. B. Sachkosten) Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit (BCA) Gewinnung von interessierten Tagespflegepersonen durch Informationsveranstaltungen 22

23 Initiierung von Runden Tischen mit Verantwortlichen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote unter Nutzung der Fördermittel (Jugendämter, Kommunen, Träger etc.) Information der Führungskräfte, Vermittlungsfachkräfte und des Arbeitgeber- Service über das Aktionsprogramm Beratung von Arbeitgebern über (flexible) Betreuungsangebote unter Nutzung des Aktionsprogramms Ergänzend: Anschwung für frühe Chancen Frühkindliche Entwicklung vor Ort zum Thema machen Veränderungen anstoßen und begleiten Handbuch Kindertagespflege Allgemeine Informationen zur Kindertagespflege Zielgruppenspezifisch Handlungsorientiert Wissenswertes für Betriebe Hinweise für JobCenter und Arbeitsagenturen Online-Beratung Kindertagespflege Ergänzung zum Handbuch Kindertagespflege und zum Portal Individuelle Beratung, schnell und kompetent Spezielle rechtliche, finanzielle oder organisatorische Aspekte Tel.: 0800/ Kontakt Mail: Tel. Inhaltliche Beratung Büro Stiftung SPI (030)

24 Tel. Fördermittelberatung Büro gsub (030) Homepage: 24

25 Anlage: Arbeitshilfe - Kooperationen zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Das Aktionsprogramm Kindertagespflege verfolgt das Ziel, die Kindertagespflege auch in der öffentlichen Wahrnehmung als gleichwertiges Betreuungsangebot zu stärken, fachliche Standards zu entwickeln, passgenaue Infrastrukturen zu etablieren und die Qualität in der Kindertagespflege weiter zu verstetigen. Erfahrungen aus den bisherigen Aktivitäten im Aktionsprogramm Kindertagespflege zeigen, dass viele Kindertagesspflegepersonen ein zunehmendes Bedürfnis nach höherer ökonomischer Sicherheit sowie nach verbesserter sozialer Absicherung (z. B. im Krankheitsfall oder bei Urlaub) haben. Deshalb können Festanstellungsverhältnisse entscheidende Anreize für die Gewinnung neuer Kindertagespflegepersonen setzen und den Verbleib vorhandener Fachkräfte sichern. Zudem stellen die in Festanstellungsverhältnissen vorhandenen geregelten Abläufe sowie die damit verbundenen institutionalisierten Netzwerkstrukturen, die insbesondere einen fachlichen Austausch begünstigen, weitere deutliche Vorteile für Kindertagespflegepersonen dar. Aus Sicht der Eltern und der Kinder führen Festanstellungsmodelle regelmäßig zu einer größeren Verlässlichkeit (insbesondere im Hinblick auf die Qualitätssicherung) und Versorgungskontinuität. Hiervon können auch die Kommunen profitieren, denn Festanstellungen bieten nicht nur eine den institutionellen Angeboten vergleichbare Zuverlässigkeit und Planbarkeit, sondern ermöglichen auch die Vereinheitlichung und dauerhafte Verankerung von Qualitätsstandards. Seit Juni 2012 bietet das Aktionsprogramm Kindertagespflege öffentlichen und freien Trägern (wie bpsw. Jugendämter, Unternehmen oder Vereine) mit einem Zuschuss zu den Personalkosten die Möglichkeit, Festanstellungsverhältnisse für Tagespflegepersonen zu etablieren. Antragsberechtigt sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. auch Unternehmen) sowie Personengesellschaften. 25

26 Das Bundesprogramm gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben, wenn Tagespflegepersonen nach oder entsprechend TVöD SuE 1 mindestens Gruppe S 2 TVöD SuE angestellt werden, die eine Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum oder vergleichbaren Curricula und eine gültige Pflegeerlaubnis nachweisen. Die Eignungsfeststellung sowie die Vermittlung der angestellten Kindertagespflegepersonen erfolgt nachweislich durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder durch den beauftragten freien Träger. Es können sowohl selbständig tätige als auch neu gewonnene Kindertagespflegepersonen angestellt werden. Sie können im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen wie z. B. in Räumen des Anstellungsträgers tätig sein. Ein Zuschuss zu den Personalausgaben wird gewährt, sofern dadurch ein neuer Platz sowie ein neues Anstellungsverhältnis in der Kindertagespflege beim Anstellungsträger entsteht und dieser sich verpflichtet, die Kindertagespflegeperson auch nach Ablauf der geförderten Beschäftigungs-zeit mindestens für den gleichen Zeitraum weiter zu beschäftigen (mindestens 24- monatiges Arbeitsverhältnis). Von der Förderung ausgeschlossen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Der Anstellungsträger kooperiert mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der das Modell zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen unterstützt und in die kommunale Jugendhilfeplanung integriert. Fachliche Begleitung des Förderprogramms zur Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Im Rahmen der fachlichen Begleitung des Förderprogramms zur Entwicklung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege stellt die umsetzende ESF- Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Aufgrund der Vielschichtigkeit lokaler Beziehungsgeflechte sowie unterschiedlicher struktureller Rahmenbedingungen kann diese Arbeitshilfe lediglich eine Orientierung bei der Erarbeitung von Kooperationsvereinbarungen geben. 1 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst 26

27 Die Arbeitshilfe berücksichtigt mögliche Festanstellungsmodelle in der Kindertagespflege, aber nicht jedes Festanstellungsmodell ist im Rahmen des Förderprogramms zur Entwicklung von Festanstellungsmodellen förderfähig, z. B. die Anstellung einer Kindertagespflegeperson durch Eltern (Eltern sind als Privatpersonen nicht antragsberechtigt), Anstellung einer Kindertagespflegeperson, die ausschließlich eine ergänzende Betreuung gewährleistet (es entsteht kein neuer Betreuungsplatz), Anstellung einer Kindertagespflegeperson im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Kindertagespflege als Betreuungsangebot mit einem besonderen Profil Die Kindertagespflege stellt schon von Gesetzes wegen ein den Tageseinrichtungen gleich-wertiges Angebot in der Kindertagesbetreuung dar. Sie gewährleistet vorrangig die Förderung, Bildung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch familienähnliche Strukturen aus, die zum einen aufgrund der kleinen Gruppengröße (maximal fünf fremde Kinder) gegeben ist. Zum anderen findet die Betreuung in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Sie kann auch im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Neben diesen einheitlichen Vorgaben gemäß SGB VIII erlauben einige Bundesländer, dass z. B. zwei Kindertagespflegepersonen gemeinsam Räume zur Betreuung nutzen. In diesem Modell der sogenannten Großtagespflege (auch Pflegenester, TigeR, Lena, u. ä.) wird jedes Tageskind ausschließlich von der vermittelten Kindertagespflegeperson betreut, was eine direkte persönliche (aber auch personelle) Zuordnung beinhaltet. Dabei darf die betreu-ende Kraft gleichzeitig nicht mehr als ihre fünf Tageskinder betreuen. Dies schließt eine gegenseitige Vertretung der beiden Kindertagespflegepersonen oder eine Arbeitsteilung im Schichtsystem aus. Aus Sicht der Tageskinder bleibt die Familienähnlichkeit gewahrt, wenn wenige Personen in einem überschaubaren Rahmen kontinuierlich anwesend sind. Die Abgrenzung zwischen einer Großtagespflege und einer Kleinsteinrichtung wird im Rahmen der Erlaubniserteilung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe reguliert. 27

28 Zuständigkeit nach SGB VIII Die Kindertagespflege gehört zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und ist im SGB VIII geregelt. Der Gesetzgeber benennt den örtlichen Träger der Jugendhilfe als Ansprechpartner für alle Fragen der Kindertagespflege. Er ist im Einzelnen für folgende Auf-gaben zuständig: - Qualitätssicherung und entwicklung sowie Zusammenarbeit der Beteiligten - 22a SGB VIII - Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege wie Förderung, Beratung, Begleitung, Qualifizierung, Vertretungsregelung bei Ausfallzeiten, Zusammenschlüsse - 23 SGB VIII - Überprüfung bzw. Gewährung des Rechts- bzw. Förderanspruchs - 24 SGB VIII - Erlaubnis zur Kindertagespflege - 43 SGB VIII i. V. m. 87a Abs. 1 SGB VIII - Gewährung der laufenden Geldleistung - 23, 86 SGB VIII - Festsetzung der Elternbeiträge - 90 SGB VIII - Gesamtverantwortung - 79 SGB VIII - Jugendhilfeplanung - 80 SGB VIII - Wahrung Kindeswohl - 8a SGB VIII Rechtliche Rahmenbedingungen Der Arbeitgeber, der die Kindertagespflegeperson einstellt, übernimmt neben der regel-mäßigen Zahlung des Gehaltes weitere Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer. Aufgaben wie Fachberatung der Kindertagespflegepersonen und Kindeseltern, die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen sowie die Begleitung der Betreuungsverhältnisse können im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe übertragen werden. Die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach 43 SGB VIII obliegt ausschließlich dem örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Zuständigkeit des örtlichen Trägers richtet sich hier nach dem Wohnort der Kindertagespflegeperson, während die Zuständigkeit bei der Gewährung der laufenden Geldleistung vom Wohnort der Familie des Tageskindes abhängt. Die Betreuung kann wie gehabt im Haushalt der Kindertagespflegeperson erfolgen, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen, die entweder von der Kindertagespflegeperson oder vom Arbeitgeber zur Verfügung 28

29 gestellt werden. Im Rahmen der Erlaubniserteilung ist in jedem Fall die Geeignetheit der Betreuungsräume zu prüfen. 2 Ein wesentlicher Schwerpunkt bei der Gestaltung der Kooperationen ist die Frage des Geldflusses. 23 SGB VIII benennt zur Förderung in der Kindertagespflege neben einer Vermittlung des Kindes auch die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. Bei öffentlicher Förderung der Kindertagespflege durch das Jugendamt kann dem Arbeitsvertrag eine so genannte Abtretungserklärung hinzugefügt werden. Damit überträgt die Kindertagespflegeperson die ihr nach 23 SGB VIII zustehenden Ansprüche an den Arbeitgeber, der die Personalkosten zu tragen hat. Der Arbeitgeber beantragt die Kostenübernahme beim Jugendamt und stellt einen Antrag auf die Erstattung der nachgewiesenen (anteiligen) Sozialversicherungsbeiträge. Hinsichtlich des Elternbeitrags ergeben sich keine Unterschiede zwischen einer angestellten und selbständigen Kindertagespflegeperson. Mindestens eines der folgenden Themengebiete sollte eine schriftliche Vereinbarung zur Kooperation zwischen den Akteuren beinhalten: - Beratung und Begleitung - Fachlicher Austausch - Einsatz von Mitteln - Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und Rechte - Erfüllung verbindlicher Leistungen - Finanzierung der Pflichten und Leistungen - Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise, Vernetzungsstelle. Beziehungen zwischen den Beteiligten in der Kindertagespflege Drei Parteien Bei selbständigen Kindertagespflegepersonen ergibt sich ein Beziehungsgeflecht zwischen drei Parteien: der Kindertagespflegeperson, dem Tageskind bzw. dessen Eltern sowie dem örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die laufende Geldleistung, die an die Kindertagespflegeperson auszuzahlen ist, leistet der örtliche Träger, der von den Eltern einen Beitrag erhebt. 2 Im Hinblick auf die Förderung gilt hier zu beachten, dass örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. auch Unternehmen) sowie Personengesellschaften antragsberechtigt sind, keine Privatpersonen. 29

30 Stellt der örtliche Träger der Jugendhilfe die Kindertagespflegeperson ein und ist er zugleich für die Zahlung der laufenden Geldleistung zuständig, ändert sich der Geldfluss nicht. Er zahlt dann statt der laufenden Geldleistung regelmäßig ein Gehalt direkt an die Kindertagespflegeperson. Die Kindertagespflegeperson kann durch die Eltern des Tageskindes angestellt sein. Dann ergeben sich Änderungen bei der Zahlung der laufenden Geldleistung, da ausschließlich die Tagespflegeperson anspruchsberechtigt ist. Sie kann diesen Anspruch an die Eltern abtreten, die die laufende Geldleistung erhalten und die Kindertagespflegeperson das Gehalt auszahlen. 3 Vier Parteien Wie gestaltet sich die Kooperation, wenn die Anstellung durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft erfolgt? In dieser Konstellation kommt der Arbeitgeber als vierte Partei hinzu. Die Kindertagespflegeperson tritt ihren Anspruch auf die laufende Geldleistung des örtlichen Trägers an den Arbeitgeber ab, der ihr daraus das Gehalt zahlt. Die Erlaubniserteilung zur Kindertagespflegeperson obliegt dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, der sowohl die eingestellte Kindertagespflegeperson als auch die Räume, die ggf. der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, auf ihre Geeignetheit prüft. Die Eltern und die Kindertagespflegeperson haben ein Recht auf die Beratung in allen Fragen rund um die Kindertagespflege. 3 Im Hinblick auf die Förderung gilt hier zu beachten, dass örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. auch Unternehmen) sowie Personengesellschaften antragsberechtigt sind. Eltern sind als Privatpersonen nicht antragsberechtigt 30

31 Fünf Parteien Unternehmen, die Kindertagespflegepersonen einstellen, nehmen ggf. die Dienstleistung eines freien Trägers in Anspruch. Dieser berät sie unterstützend bei der Einrichtung und der Vorbereitung der Kindertagespflegestelle und/oder fungiert als Arbeitgeber und stellt die Kindertagespflegeperson ein. Dieser Dienstleistungsträger kann vom örtlichen Träger beauftragt werden, im Rahmen der Kindertagespflege Eltern und Kindertagespflegepersonen zu beraten und zu begleiten sowie die Qualifizierungen durchzuführen. Die Komplexität dieser Konstellation macht deutlich, wie vielschichtig die Schwerpunkte und damit die Inhalte der Kooperationsvereinbarung(en) gestaltet sein können. 31

32 Inhalte der Kooperationsvereinbarung Zwischen den Kooperationspartnern müssen die gesetzlich vorgesehenen Rechte und Pflichten unmissverständlich benannt und zugeordnet werden. Die ESF-Regiestelle spricht die Empfehlung aus, dass sich die beteiligten Parteien mindestens zu folgenden Punkten verständigen: - Partner, Dauer der Vereinbarung - Zuständigkeiten - Aufsichten (Dienstaufsicht, Fachaufsicht) - Öffentliche Förderung der Kindertagespflegestelle o Bewilligung eines öffentlich geförderten Betreuungsplatzes o Laufende Geldleistung (Abtretung durch KTPP) o Etwaige sonstige (Geld-)Leistungen (z. B. Räume) - Pflegeerlaubnis o Anzahl der zu betreuenden Kinder o Räume o Kooperationsbereitschaft der KTPP mit örtl. Träger - Elternbeiträge o Höhe der Elternbeiträge o Empfänger der Elternbeiträge o Zuzahlungen an Arbeitgeber, KTPP oder Dienstleistungsträger - Vertretungsregelung. Darüber hinaus können in einer Kooperationsvereinbarung folgende Aspekte festgelegt werden: - Ausgestaltung des Arbeitsvertrages (z. B. keine fachfremden Tätigkeiten) - Art, Umfang und Ausführung der Fachberatung - Art des Betreuungsangebotes (z. B. offen, geschlossen für Mitarbeitende) - Vermittlung der Betreuungsplätze - Betreuungsvertrag zwischen Kindertagespflegeperson und Familie des Tageskindes. Innerhalb der regionalen Strukturen der Kindertagespflege können sich der örtliche Träger der Jugendhilfe aber auch kommunale und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zu den folgenden Aspekten konzeptionell festlegen: 32

33 - Voraussetzungen der Kooperation o Anforderungen an Kooperationspartner o Voraussetzungen beim Arbeitgeber von Kindertagespflegepersonen o finanzielle Förderung. Der Arbeitgeber kann sich für die konzeptionelle Ausgestaltung des Betreuungsangebotes verantwortlich sehen und sollte sich dabei am Profil der Kindertagespflege orientieren. Stellt er die Räume sowie deren Einrichtung, hat er das Kindeswohl ebenso zu wahren wie die Kindertagespflegeperson, die für die eigentliche Betreuungsleistung verantwortlich ist. Auch sie kann die Räume mitgestalten. Ist die Kindertagespflegeperson bei einem Träger angestellt, schließen die Eltern auch einen Betreuungsvertrag mit diesem ab. Im Betreuungsvertrag sollen die Rechte und Pflichten der Kindertagespflegeperson zur gegenseitigen Unterstützung bei der Förderung, Erziehung und Bildung des Kindes festgehalten werden. Beispiele: Stadt Düsseldorf: Seit Anfang 2011 hat die Stadt Düsseldorf Festanstellungsverhältnisse für Kindertagespflegepersonen etabliert. Hauptinitiatoren hierfür waren freie Träger, die Kindertagespflegepersonen (vorrangig in Großtagespflege) einstellen wollten. Das Jugendamt prüft, ob alle (Arbeits-)Verträge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Rahmenbedingungen der Kooperationsvereinbarungen erfüllen (angemessene Entlohnung, Arbeitsbedingungen, etc.). Der Anstellungsträger steht in der wirtschaftlichen Verantwortung für das zustande gekommene Arbeitsverhältnis, d.h. er trägt insbesondere das damit verbundene Auslastungsrisiko. Dieses hat sich jedenfalls in der Stadt Düsseldorf bis-lang noch nicht realisiert. Die Festanstellung in der Kindertagespflege wird vor allem in betrieblich organisierten Strukturen eingesetzt. 33

34 Die Stadt zahlt das Geld an den die Kindertagespflegeperson beschäftigenden Träger, der zu diesem Zwecke von der Kindertagespflegeperson eine Abtretungserklärung erhalten hat. Das Geld fließt dann am Monatsende als Festgehalt vom Anstellungsträger an die Kindertagespflegeperson. Zwischen Stadt und Anstellungsträger besteht zusätzlich eine Kooperationsvereinbarung. Inhalte der Kooperationsvereinbarung der Stadt Düsseldorf mit den Arbeitgebern: Gegenstand der Kooperationsvereinbarung Aufgaben der Kooperationspartner Finanzierungsleistungen Auskunftspflicht Datenschutz Laufzeit und Kündigung Die Stadt Düsseldorf hat darüber hinaus Kriterien als Voraussetzung für eine Kooperation bestimmt. 34

35 Stadt Siegen: Die Festanstellungsverhältnisse werden im Rahmen des KiTS-Projektes (Kinder in Tagespflege Siegen) eingesetzt. In diesem Projekt wurden verschiedene Kindertagespflege- Standorte aufgebaut, in denen z.b. zwei Kräfte in Vollzeit von einer Minijob-Kraft unterstützt werden. Die Kindertagespflegepersonen sind beim örtlichen Träger, beim freien Träger und bei Unternehmen angestellt. Siegen kooperiert mit 4 Trägern. Insgesamt befinden sich ca. 20 Kindertagespflegepersonen in Festanstellungen 4. Die Bezahlung erfolgt nach TVÖD dementsprechend sind auch Urlaubsregelungen und Sonderzahlungen ausgestaltet. Stadt Münster: Bereits 2008 entstand in der Stadt Münster ein erstes Beispiel für betriebliche Kinderbetreuung in Form von Kindertagespflege. Die städtische Beratungsstelle für Kindertagespflege berät bei der Entwicklung eines passgenauen Konzeptes entsprechend den Bedarfen des Unternehmens. 4 4 Stand

36 Für Münster gilt, dass Kindertagespflegepersonen in der betrieblichen Kinderbetreuung ausschließlich selbständig tätig sind. Das Modell der Kooperationsvereinbarungen enthält gute und übertragbare Ansatzpunkte, die hier exemplarisch vorgestellt werden. Ein Konzept bestimmt die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der betrieblichen Kindertagespflege. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege bildet die Grundlage, der Fachdienst begleitet die Bewerbung sowie die Qualifizierung der angestellten Kindertagespflegepersonen. Die Eltern, die Tagespflegeverhältnisse sowie die selbständige Tagespflegeperson werden über die Fachberatung beraten und begleitet. So ist z. B. festgelegt, dass in jeder betrieblichen Kindertagespflegestelle 3 Kindertagespflegepersonen für 9 Tageskinder eingestellt werden, die sich gegenseitig vertreten, ohne dass eine Kindertagespflegeperson mehr als 5 Tageskinder gleichzeitig betreut. Die Personenbindung bleibt gewahrt. Eine Arbeitsteilung nach einem Schichtsystem ist nicht erlaubt. Außerdem darf eine Kindertagespflegeperson pro Monat maximal 2 Tageskinder eingewöhnen. Daneben ist geregelt, dass die Betreuungszeiten entsprechend der Bedarfe geprüft werden, die laufende Geldleistung gemäß der nachgewiesenen Betreuungsleistung erbracht und ein Beitrag der Eltern durch das Jugendamt eingefordert wird. 36

37 Die Projekte Im Folgenden werden die teilnehmenden Projekte in Form von kurzen Steckbriefen vorgestellt. Diese Steckbriefe sind Zusammenfassungen aus Präsentationen und Interviewbefragungen der jeweiligen Projektvertreter. 37

38 1. Arbeiten und Leben im Saarland Servicestelle für Unternehmen Vertreterin: Ute Knerr Kontakt: Haus der Saarwirtschaft Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Telefon: Homepage: 38

39 Name des Projektes: Arbeiten und Leben im Saarland Servicestelle für Unternehmen Laufzeit des Projektes: (aktuelle Förderperiode) Die Servicestelle Arbeiten und Leben im Saarland geht auf eine gemeinsame Initiative der Landesregierung, der IHK und HWK sowie der Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände VSU zurück und ist bei der Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e. V. (ZPT) angesiedelt. Die Servicestelle wird auch über die aktuelle Förderperiode hinaus weitergeführt Finanzierung/Förderung des Projektes: Die Servicestelle wurde unter der Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie geschaffen und wird von diesem und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Leistungen/Angebote: Information, Erstberatung und Sensibilisierung von Unternehmen über das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Weitere Unterstützung bei der Auswahl von Experten zur individuellen Beratung und Begleitung des Beratungsprozesses Hilfestellungen bei der Beantragung von Fördermitteln Aufbau von Unternehmensnetzwerken Organisation von Veranstaltungen, Workshops, Impulsreferaten und Informationsständen zum Thema Beruf und Familie Kontaktstelle zu Experten unterschiedlicher Spezialgebiete 39

40 Verbindungen zu entsprechenden Beratungsstellen Austragung des Wettbewerbs Unternehmen Familie 2010 und 2012, um familienfreundliche Arbeitgeber zu prämieren Initiierung des Saarländischen Siegels für familienfreundliche Unternehmen Zielgruppen des Projektes: Die Servicestelle richtet sich an saarländische Unternehmen, die sich zum Thema Familienfreundlichkeit beraten lassen wollen. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter/-innen: Ute Knerr Elisabeth Hessedenz Beide Mitarbeiterinnen verfügen über langjährige Berufserfahrungen aus Unternehmen Vereinbarkeit heißt für das Projekt eine Investition in die Mitarbeiter, die sich wirtschaftlich rechnet und für die Zukunft absolut notwendig ist. Bisherige Erfolge/Bilanzierung (was haben sie in dem Projekt bzw. seit der letzten Bundesnetzwerkkonferenz 2012 realisieren können?) Im Bereich Kinderbetreuung: Aufbau der ersten Großtagespflegestelle und weiterer Im Bereich Pflegende: Organisation eines Netzwerktreffens bei einem Unternehmen, das sich als Vorreiter mit dem Thema Pflege beschäftigt hat. Im Bereich Dual Career: Aufbau eines Netzwerkes in enger Zusammenarbeit mit der Universität Saarbrücken 40

41 Ergaben sich in der letzten Zeit bzw. seit der letzten Bundesnetzwerkkonferenz 2012 neue Herausforderungen oder eine Neuausrichtung des Projektes? Stärkere Ausrichtung auf Frauen, die nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind 41

42 2. familynet Familienbewusste Unternehmen stärken Vertreterin: Katherine Enke Kontakt: Katherine Enke Europaplatz Tübingen Telefon: / Homepage: 42

43 Name des Projektes: familynet Familienbewusste Unternehmen stärken Laufzeit des Projektes: (aktuelle Förderperiode) Das Projekt wurde 2005 ins Leben gerufen und befindet sich heute in der dritten Förderphase. Finanzierung/Förderung des Projektes: familynet wird unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, durch den Verband der Metall- und Elektroindustire Baden-Württemberg e.v., Südwestmetall und den Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg e.v. Leistungen/Angebote: Beratung und Coaching für ein familienbewusstes Personalmanagement Information und Beratung über Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen Organisation von Veranstaltungen und Seminaren für Personalverantwortliche Bildung regionaler Unternehmensnetzwerke Mitarbeiter-Bedarfserhebungen Erstellen von Infomappen Kinderbetreuung und Pflege Erstellung eines Leitfadens zur betrieblichen Ferienbetreuung Ausrichtung des Unternehmens-Wettbewerbs familynet-award für besonders familienfreundliche Projekte Vergabe eines Prädikats für familienbewusste Unternehmen in Kooperation mit dem Landesfamilienrat Baden-Württemberg Zielgruppen des Projektes: Das Projekt richtet sich speziell an Personalverantwortliche von klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) aller Branchen. 43

44 Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter/-innen: Innerhalb des Projektes familynet sind 12 Mitarbeiter halbtägig angestellt. Ergänzt werden sie durch eine halbe Fachberatungs- und eine halbe Verwaltungsstelle Vereinbarkeit heißt für das Projekt Maßnahmen zur Vereinbarkeit in Unternehmen: vieles ist machbar, auch mit wenig Geld, aber Fantasie und gutem Willen. familynet unterstützt klein- und mittelständige Unternehmen bei diesem Prozess. Bisherige Erfolge/Bilanzierung (was haben sie in dem Projekt bzw. seit der letzten Bundesnetzwerkkonferenz 2012 realisieren können?) Im Bereich Kinderbetreuung: Aufbau von Verbünden aus Unternehmen Aufbau eines Ferienbetreuungsbereichs Im Bereich Pflegende: Angebot von Seminaren Unterstützung der Netzwerkbildung verschiedener Unternehmen Herausrücken des Themas Pflege aus der Tabuzone Bewusstseinsweckung für den Bereich Pflege Suche nach individuellen Lösungen Allgemein: Erfolgreiche erste Vergabe des familynet-awards an 3 Unternehmen und eine Unternehmensgruppe im Februar Ergaben sich in der letzten Zeit bzw. seit der letzten Bundesnetzwerkkonferenz 2012 neue Herausforderungen oder eine Neuausrichtung des Projektes? Eine neue Herausforderung bilden der familynet-award und das Prädikat für familienbewusste Unternehmen in Kooperation mit dem Landesfamilienrat Baden- Württemberg. 44

45 3. famplus Gmbh Vertreterin: Julia Gänzler Kontakt famplus GmbH Lindwurmstr München Telefon: 089 / Homepage: 45

46 Name des Unternehmens: famplus GmbH Unternehmensgründung: famplus wurde im Sommer 2010 von Julia Gänzler und Dr. Markus Solf gegründet. Finanzierung/Förderung des Unternehmens: Das Familien-Service-Unternehmen wurde aus eigenen Mitteln gegründet und wird seit 2011 durch Mittel des High-Tech Gründerfonds (HTGF), die Bayern Kapital sowie durch ein Business Angel-Konsortium finanziell unterstützt. Leistungen/Angebote: famplus bietet Unternehmen einen transparenten und effizienten Baustein für eine familienbewusste Personalpolitik Vermittlung von qualifizierten Kinderbetreuern Beratung im Bereich Pflege Auf der Onlineplattform famplus.de können sich Kinderbetreuer bewerben, können Eltern entsprechende Kinderbetreuer finden und Unternehmen ihre Mitarbeiter durch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie entlasten. Zielgruppen des Unternehmens: Das Unternehmen richtet sich vor allem an familienfreundliche Unternehmen. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter/-innen: Das Unternehmen beschäftigt 15 Mitarbeiter. Dabei handelt es sich zum Großteil um Sozialpädagogen. Vereinbarkeit heißt für das Unternehmen Lösungsorientierte Angebote bereit halten! 46

47 Bisherige Erfolge/Bilanzierung (was haben sie in dem Unternehmen bzw. seit der letzten Bundesnetzwerkkonferenz 2012 realisieren können?) Im Bereich Kinderbetreuung: Bisherige Erfolge lassen sich vor allem an der Vielzahl an beteiligten bzw. unterstützten Unternehmen messen. Zu diesen Referenzen gehören u.a. namenhafte Unternehmen, wie die Daimler AG, IBM Deutschland oder die Robert Bosch GmbH. Im Bereich Pflegende: In diesem Bereich wurde im Jahr 2012 ein Modellprojekt durchgeführt. Ergaben sich in der letzten Zeit bzw. seit der letzten Bundesnetzwerkkonferenz 2012 neue Herausforderungen oder eine Neuausrichtung des Unternehmens? Vor allem der Bereich Pflege wurde als neue Herausforderung für das Aufgabenfeld des Unternehmens erkannt. 47

48 4. Forum Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH Vertreterin: Kathrin Engelhard Kontakt: Metropolregion Rhein-Neckar GmbH Vitaler Arbeitsmarkt Postfach Mannheim Telefon: 0621 / oder -48 Homepage: 48

49 Name des Projektes: Forum Vereinbarkeit Beruf und Familie der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH Laufzeit des Projektes: Das Forum besteht seit dem Jahr 1999 und wurde im Jahr 2006 in die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH integriert. Finanzierung/Förderung des Projektes: Hauptfinanzier des Forums ist die IHK Rhein-Neckar. Zusätzlich unterstützen Unternehmen der Metropolregion Rhein-Neckar einzelne Projekte. Leistungen/Angebote: Ziel des Forums ist es, familiengerechte Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt zu schaffen und die Metropolregion noch attraktiver für Familien zu machen. Sensibilisierung von Fach- und Führungskräften innerhalb der Unternehmen Familienfreundlichkeitslabel "Still- und Wickelpunkt" Kinderbetreuungsdatenbank Metropolregion Rhein-Neckar Babysitter-Diplom der Metropolregion Rhein-Neckar Qualifizierung für Tageseltern Der Qualitätspass Lehrbaustein Vereinbarkeit von Beruf und Familie Praxisleitfaden zur Ferienbetreuung Broschüre Die familienfreundlichen Hochschulen der MRN" Aktive Zusammenarbeit in Arbeitskreisen Infoblitz (E-Newsletter) Organisation von Netzwerkveranstaltungen und Fachtagungen Kompetenztraining Pflege und Praxisleitfaden Pflegefall Was nun? Vereinbarkeitsstudie 2007 und 2012 Zielgruppen des Projektes: Das Forum zielt darauf ab, Fach- und Führungskräfte für Unternehmen in der Metropolregion zu sichern und die Region für Familien attraktiv zu positionieren. 49

50 Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter/-innen: Innerhalb des Forums sind mit Alice Güntert und Kathrin Engelhard zwei Mitarbeiterinnen angestellt, die ein betriebswirtschaftliches bzw. sozialwissenschaftliches Studium absolviert haben. Vereinbarkeit heißt für das Forum, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und das Privatleben mit dem Beruf unter einen Hut zu bringen, um so eine gesunde Beschäftigungsfähigkeit über alle Lebensphasen zu gewährleisten. Bisherige Erfolge/Bilanzierung (was haben sie in dem Projekt bzw. seit der letzten Bundesnetzwerkkonferenz 2012 realisieren können?) Im Bereich Kinderbetreuung: Sensibilisierungen und Vernetzungen Im Bereich Pflege: Auch hier konnten Unternehmen sensibilisiert werden, sodass sich immer mehr für das Thema öffnen. Im Frühjahr 2012 wurde zum ersten Mal das Kompetenztraining Pflege in der Region erfolgreich durchgeführt. Im Februar 2013 wurde das Pflegepaket mit dem Praxisleitfaden Pflegefall Was nun?, ein Ratgeber für pflegende Beschäftigte, ergänzt. Im Bereich Dual Career: Im Bereich Willkommenskultur der Metropolregion Rhein-Neckar konnten einige Projekte (z. B. ein Willkommenspaket) angestoßen werden. Ergaben sich in der letzten Zeit bzw. seit der letzten Bundesnetzwerkkonferenz 2012 neue Herausforderungen oder eine Neuausrichtung des Projektes? Themenschwerpunkt 2013 ist das Thema Nachschulische Betreuungsangebote (für Kinder ab der 1.Klasse) das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bleibt auch in diesem Jahr ein wichtiges Thema Lehrbaustein auch für Führungskräfte in Unternehmen 50

51 5. KinderBetreuung 24. Information und Servicestelle für Familie und Beruf in Thüringen Vertreterin: Dr. Sigrun Fuchs Kontakt Team KinderBetreuung24 Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbh (LEG Thüringen) Mainzerhofstraße Erfurt Telefon: Homepage: 51

52 Netzwerk für Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Thüringen / KinderBetreuung24. Informations- und Servicestelle für Familie und Beruf in Thüringen Laufzeit des Projektes: bis Finanzierung/Förderung des Projektes: Das Netzwerk für Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Thüringen / KinderBetreuung24 ist ein Projekt der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Thüringen wird durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Leistungen/Angebote: Informations-, Sensibilisierungs- und Unterstützungsangebote zu den Themenfeldern Kinderbetreuung und Pflege sowie zur familienbewussten Gestaltung von Arbeitsbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber Aufbau eines Netzwerkes für Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Thüringen Organisation von Veranstaltungen, Vorträge, Aufbereitung von Informationen, Unterstützung von regionalen Netzwerken für alle, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Thüringen leben, unterstützen bzw. ermöglichen möchten. Zielgruppen des Projektes: Das Projekt richtet sich an Arbeitnehmer (Beschäftigte) mit Kindern und/oder mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie an Arbeitgeber (Unternehmen) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter/-innen: In dem Projekt arbeiten vier Personen, die sich auf 3,75 Personalstellen verteilen: Dr. Sigrun Fuchs, Dipl. Philosophin (Projektleitung) Dr. Maxi Stapelfeld, Dipl.-Soziologin (Ansprechpartnerin für Unternehmen und Arbeitgeber) 52

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