Sozialraumorientierung in der Stadt Graz im Bereich Jugendwohlfahrt Einführung eines Sozialraumbudgets

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1 Sozialraumorientierung in der Stadt Graz im Bereich Jugendwohlfahrt Einführung eines Sozialraumbudgets Fachlich konzeptionelle, organisatorisch-strukturelle und budgetäre Grundlagen (Grundlagenkonzept) Mai 2009

2 Inhaltsverzeichnis 0. Zusammenfassung Fachlich-konzeptionelle Grundlagen Organisatorisch-strukturelle Grundlagen Budgetäre Grundlagen Projektdaten...10 Beilage 1: Aufteilung der Sozialräume...13 Beilage 2: Organigramm...14 Beilage 3: Matrixorganisation...15 Beilage 4: Sozialraum-Trägertypen: Unterscheidungsmerkmale...16 Beilage 5: Begriffsdefinitionen...17 Beilage 6: Kooperationskriterien...20 Beilage 7: Sozialräumliche Trägeraufstellung...24 Beilage 8: Sozialraumbudget (ohne SR- Budget zentral)...26 Beilage 9: JWF Ausgaben, Prognose bis Beilage 10: Fallzahlentwicklung (= Zahl der Hilfen, die im jeweiligen Jahr abgerechnet wurden)...28 Beilage 11: Qualifizierungsmodule und Kurzkonzept...29 Beilage 12: Inhalte und Themen einer Qualifizierungsreihe im Rahmen der SRO in Graz

3 0. Zusammenfassung Im derzeitigen Hilfesystem der Jugendwohlfahrt bestimmt das vorhandene Angebot an Hilfen, welche Maßnahme ( Lösung ) der/die Hilfesuchende erhält. Dieser Grundsatz wird mit dem hier beschriebenen Projekt umgekehrt. Im Fachkonzept Sozialraumorientierung gilt, dass das Hilfesystem den Bedarfen der KlientInnen folgen muss und nicht umgekehrt die KlientInnen der Logik des Hilfesystems. Die im Hilfesystem vorhandenen Maßnahmen müssen flexibel auf die Bedarfe der Betroffenen angepasst werden, so dass die von den Betroffenen benötigten und ihnen gesetzlich zustehenden Hilfen passgenau speziell auf den Einzelfall zugeschnitten erbracht werden. Derzeitiges Verfahren: Entsprechend dem Jugendwohlfahrtsgesetz wird ein Leistungsbedarf festgestellt, der von den am Hilfeplanverfahren beteiligten ProfessionalistInnen eingeschätzt und diagnostiziert wird. Auf dieser Grundlage übernimmt die öffentliche Hand die Finanzierung des Falls. Dies bedeutet: 1. Die öffentliche Hand finanziert genau das, was verhindert werden soll nämlich die Entstehung und Bearbeitung von Fällen. 2. Es gibt keinerlei Steuerungsmöglichkeit bezüglich Fallmenge und Falldauer. Zudem fließt das Jugendwohlfahrtsbudget vornehmlich in die Bearbeitung bereits bestehender Fälle, ohne dass Prävention und frühzeitige Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen entsprechend berücksichtigt werden. Dies führt zu fachlich falschen Entscheidungen und nicht vertretbaren Mehrausgaben. Es kommt zu regelmäßigen Kostensteigerungen und einem wachsenden Markt an Leistungserbringern, die von Fällen leben. Die Alternative: Die Leistungserbringer (freie Träger, die derzeit pro anfallenden Fall finanziert werden) erhalten jährlich ein fixes Budget, mit dem sie möglichst alle in einem bestimmten Gebiet (Sozialraum) entstehenden Jugendwohlfahrtsaufgaben bearbeiten müssen. Daraus ergibt sich folgendes: 1. Da der Träger nicht verbrauchtes Fallgeld für Vorfeldmaßnahmen im Sozialraum einsetzen kann, besteht der Anreiz, das Budget nicht nur einzuhalten, sondern es nach Möglichkeit zu unterschreiten. Um das zu erreichen, wird 3

4 2. der Träger zum einen die Bearbeitungszeit der Fälle straffen und zum anderen möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Verhinderung von Fällen ergreifen wollen selbstverständlich unter Einhaltung der vorgegeben fachlichen Standards. 3. Dazu wird der Träger seine bisher starren vorgehaltenen Angebote flexibilisieren und sie passgenau (wie einen Maßanzug ) auf die jeweiligen Ziele der KlientInnen abstimmen. Die Steuerung vom bisherigen Verfahren hin zur oben beschriebenen alternativen Vorgehensweise erfolgt über eine Veränderung der Finanzierungsformen. Statt der bisherigen Fallfinanzierung gibt es künftig eine Budgetfinanzierung im Sinne von fixen Globalbudgets, die Trägern Planungssicherheit, Flexibilität und stärkere Autonomie bei der Fallbearbeitung ermöglichen. Das im Folgenden ausgeführte Konzept versteht sich als integraler Bestandteil zum Stadt-Land-Vertrag für das Pilotprojekt Sozialraumorientierung in der Stadt Graz im Bereich Jugendwohlfahrt Einführung eines Sozialraumbudgets. 1. Fachlich-konzeptionelle Grundlagen Sozialraumorientierung ist ein wissenschaftlich anerkanntes und in der Praxis vielfach erprobtes Fachkonzept für soziale Arbeit. Ziel ist es, Menschen in schwierigen Lebenssituationen unter Nutzung individueller und sozialräumlicher Ressourcen schnell und flexibel zu unterstützen und ihnen eine individuelle, genau auf ihre Lebenslage zugeschnittene Hilfestellung zu geben. Es geht um den sogenannten Maßanzug anstatt Hilfen von der Stange. Das Konzept Sozialraumorientierung besteht primär darin, dass sich Fachkräfte der sozialen Arbeit am Willen der Betroffenen orientieren (die KlientInnen werden als ExpertInnen für ihr Leben ernst genommen), die Selbsthilfekräfte der Menschen ( Hilfe zur Selbsthilfe ) aktivieren und sich verstärkt der Kooperation und Koordination mit anderen Institutionen und Vereinen im Sozialraum und somit dem nahen Lebensumfeld der Betroffenen widmen. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung setzt also in erster Linie am Willen (=eigene Motivation für Veränderung) der BürgerInnen an. Aus dem Willen entstehen von den Betroffenen formulierte Ziele, die möglichst kleinteilig und überprüfbar sind. Die Aufgabe der Fachkräfte besteht darin, gemeinsam mit den Betroffenen deren 4

5 Willen herauszufinden, festzulegen und die darauf aufbauenden Ziele zu formulieren, damit die Betroffenen diese Ziele möglichst selbst erreichen können bzw. im Bedarfsfall von Fachkräften darin unterstützt werden. Im Mittelpunkt steht daher immer die Frage: Was kann ich tun, um mein Ziel zu erreichen? Lebensweltnahe Ressourcen, wie z. B. Nachbarn, Verwandte, Freunde etc., können professionelle Hilfen verhindern bzw. ergänzen. Darüber hinaus hat jeder Sozialraum, also jede Lebenswelt, spezifische Ressourcen, die es zu erkennen und zu nutzen gilt. Die wesentlichen Prinzipien des sozialräumlichen Arbeitsansatzes sind: 1. Ausgangspunkt jeglicher Arbeit sind der Wille/ die Interessen der leistungsberechtigten Menschen. Sie sind ExpertInnen für ihr Leben und werden von professionellen ExpertInnen beim Definieren und Erreichen ihrer persönlichen Ziele im Hinblick auf ihre Lebensgestaltung unterstützt. 2. Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit. 3. Bei der Gestaltung einer Hilfe spielen personale und sozialräumliche Ressourcen eine wesentliche Rolle, wobei diesen der Vorrang gegenüber professionellen bzw. institutionellen Ressourcen gegeben wird. 4. Aktivitäten sind immer zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt, d. h. sie sind nicht ausschließlich und primär auf einen Einzelfall fokussiert, sie kommen aber immer unmittelbar bzw. mittelbar dem tatsächlichen bzw. potentiellen Zielgruppen der Jugendwohlfahrt zugute. 5. Vernetzung und Integration der verschiedenen sozialen Dienste, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Amtes für Jugend und Familie, sind Grundlage für funktionierende Einzelhilfen. Profis verfügen über Prozesskompetenz und operationalisieren gemeinsam mit den Betroffenen den Willen der leistungsberechtigten Personen. Diese Basis ermöglicht den Betroffenen in einer Win-Win-Situation ihre Willensumsetzung. Das Grazer Fachkonzept zur Sozialraumorientierung im Bereich der Jugendwohlfahrt: Das Grazer Fachkonzept Sozialraumorientierung im Bereich der Jugendwohlfahrt stellt eine Weiterentwicklung des Qualitätskataloges der Grazer Jugendwohlfahrt vom Jänner 2000 dar und verfolgt insbesondere nachstehende Ziele: 1. Entwicklung passgenauer, integrierter und wohnortnaher Hilfen (sowohl seitens des Jugendamtes wie von Seiten der freien Träger). 5

6 2. Stärkere Kooperation und Interaktion aller Jugendamts-Leistungen sowie weiterer institutioneller Ressourcen im Sozialraum. 3. Vereinfachung von administrativen Abläufen zu Gunsten stärkerer Lebensweltnähe der Fachkräfte und intensiverem kollegialen Dialog. 4. Erweiterung des Anteils aktivierender (statt betreuender) Arbeit. Segmente der sozialen Arbeit: Soziale Arbeit wird künftig in folgenden Segmenten geleistet: 1. Unter fallspezifischer Arbeit wird die Fallarbeit bezogen auf Einzelpersonen bzw. Familien verstanden. 2. Fallübergreifende Arbeit meint die Arbeit mit mehreren Personen, die sich in einer ähnlichen Problemlage befinden oder ähnliche Ziele haben (z. B. Organisieren und Bereitstellen von mobiler Frühförderung für mehrere in einem Asylantenheim wohnende Kinder durch eine Fachkraft oder Organisieren und Durchführen von Deutschkursen für Schülergruppen mit nicht deutscher Muttersprache anstatt Sozial- und Lernbetreuung als Einzelmaßnahme). 3. Fallunspezifische Arbeit hat zunächst keinen bestimmten Fall im Fokus, nimmt aber mittelbar Bezug zu potentiellen bzw. tatsächlichen Zielgruppen der Jugendwohlfahrt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht hier der soziale Raum bzw. seine Stärkung. Über fallunspezifische Arbeit werden die Ressourcen des Sozialraums unabhängig von konkreter Fallarbeit erschlossen, um in Folge bei Bedarf für die Fallarbeit abrufbar zu sein. Durch frühzeitig abgestimmte Hilfeplanung und Flexibilisierung der Hilfen werden die Unterstützungsformen passgenauer und entsprechend besser den Bedarf der Familien angepasst. Unter passgenauer Hilfe ist jegliche Form von Hilfe zu verstehen. Darunter fallen alle Hilfen im ambulanten und stationären Bereich (inklusive Pflegekinderwesen) wie auch Kombinationen verschiedener professioneller und nicht-professioneller sowie kommunikativer wie materieller Hilfen. Voraussetzung dafür ist eine flexible Handhabung der bisherigen Versäulung der Hilfen, und zwar im Rahmen der StJWG-DVO. Neben aufsuchenden und nachgehenden Angeboten werden verstärkt (präventive) Vorfeld-Maßnahmen (im Sinne von fallübergreifender und fallunspezifischer Arbeit) gesetzt. 6

7 2. Organisatorisch-strukturelle Grundlagen Die Stadt Graz hat sich österreichweit als bisher einzige Bezirksverwaltungsbehörde zu einer Umstrukturierung der sozialen Arbeit im Rahmen des Projekts Sozialraumorientierung in Graz entschlossen. In den Grazer Weg der Sozialraumorientierung flossen u. a. Erfahrungen von den Städten wie Stuttgart, Rosenheim, Zürich und Berlin ein, die ihrerseits das Fachkonzept in ihren Verwaltungen umgesetzt haben. Sozialraumorientierung in Graz im Bereich der Jugendwohlfahrt: Um den Prozess der Neuorientierung der sozialen Arbeit in der Jugendwohlfahrt auf Basis des Fachkonzepts Sozialraumorientierung im Amt für Jugend und Familie zu unterstützen, haben umfangreiche inhaltliche, strukturelle und organisatorische Veränderungen stattgefunden : Projektstart 2005: Ernennung von provisorischen SozialraumleiterInnen (2007 definitive Bestellung), Einteilung des Stadtgebietes von Graz in vier Sozialräume (siehe Beilage 1: Aufteilung der Sozialräume) und personelle Zuteilung der MitarbeiterInnen des Amtes für Jugend und Familie zu den Sozialräumen. Neu ist, dass die Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team, das sich aus DiplomsozialarbeiterInnen, mindestens einer Ärztin, mindestens einem/r Psychologen/in, einer Jugendhilfereferentin und sonstigen MitarbeiterInnen zusammensetzt, von Anfang an gemeinsam erfolgt statt wie zuvor häufig erst hintereinander. (Siehe Beilagen 2 und 3: Organigramm und Matrixorganisation) 2006: Bestellung von vier Sozialraumleitungen. Diese haben die Funktion der operativen Jugendamtsleitung für die Erbringung der Jugendwohlfahrtsarbeit im jeweiligen Sozialraum. Änderungen in der Aufbauorganisation in Richtung Matrixorganisation ( Wechsel von Fachabteilungsverantwortung zu Prozessverantwortung ). (Organigramm siehe Beilage 2) 2007: Eröffnung des ersten Sozialraumzentrums in der Grazbachgasse 39 (weitere Zentren befinden sich in Planung Vollausbau ist eines pro eines pro Sozialraum), weitgehende Zusammenführung der Fall- und Finanzverantwortung (d.h. in einem ersten Schritt erfolgte die formale Zusammenführung der Bewilligung und die Kostenübernahme einer Hilfe, beides wird durch ein und dieselbe Person, nämlich die 7

8 Jugendhilfereferentin, durchgeführt). 2008: Hilfeplanverfahren und Dokumentationssystem, sozialräumliches Sachbudget, Trägerbudget - Intensive Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendwohlfahrt und mit dem Steirischen Dachverband der offenen Jugendarbeit seit März Sozialräumliche Gestaltung der Trägerlandschaft (siehe Beilagen 4 bis 7: Sozialraum-Trägertypen:Unterscheidungsmerkmale, Begriffsdefinition, Kooperationskriterien, Sozialräumliche Trägeraufstellung) 3. Budgetäre Grundlagen Im Rahmen des beabsichtigten Pilotprojektes wird das Sozialraumbudget basierend auf den bisherigen Ausgaben/Sozialraum und anhand der Fallzahlen/Sozialraum den 4 Sozialräumen zugeordnet. Dies heißt im Einzelnen: Der öffentliche Jugendwohlfahrtsträger hat in jedem Sozialraum einen fixen Partner in Form eines oder mehrer freier Träger für alle Leistungen der Jugendwohlfahrt. Das Sozialraumbudget wird basierend auf den bisherigen Jugendwohlfahrtsausgaben (rechnerische Bezugsgröße stellt der Rechnungsabschluss 2008 dar) berechnet. Davon wird das Trägerbudget (=Personalkostenfinanzierung des Kernteams) dem Kernteam vierteljährlich aliquot im Vorhinein zur Verfügung gestellt. Die assoziierten Träger sollen nach Echtkosten bezahlt werden. Der Partner verpflichtet sich auf Basis einer Kooperationsvereinbarung 1, alle notwendigen ambulanten und stationären Hilfen der Jugendwohlfahrt, die (fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Hilfen) im jeweiligen Sozialraum anfallen, abzudecken bzw. für die Abdeckung Sorge zu tragen. Der Einsatz von budgetären Mitteln ist somit nicht mehr strikt an den Einzelfall gekoppelt. Jedoch haben auch alle fallübergreifenden und fallunspezifischen Hilfen letztlich das Ziel, den Einzelfall zu unterstützen. 1 Die Kooperationsvereinbarungen werden zwischen dem öffentlichen JWF-Träger und dem jeweiligen Schwerpunktträger pro Sozialraum abgeschlossen und beinhalten die Bedingungen und die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit im Rahmen des Pilotprojekts. 8

9 Über die Auswahl und Gestaltung der notwendigen Maßnahmen wird (nach eingehender Beratung mit den Betroffenen) in den Sozialraumteams unter Letztverantwortung des Jugendamtes entschieden. Die Teams setzen sich aus den im Sozialraum tätigen Fachkräften des Amtes für Jugend und Familie (=Jugendamtsteam) und der im Sozialraum die Leistungen erbringenden freien Träger bzw. Trägerkooperationen (=Kernteam) zusammen. Ziel der Zusammenarbeit zwischen MitarbeiterInnen der öffentlichen und freien Träger ist die Vermeidung der doppelten Fallrahmung. Bislang haben die SozialarbeiterInnen den potentiellen Fall diagnostiziert, ein Gutachten erstellt und intern im Team beraten, welche Maßnahme bewilligt werden soll. Danach wurde ein freier Träger als Leistungserbringer bestellt. Falls dieser die Diagnose des Amtes für Jugend und Familie nicht teilte, nahm er eine eigene Fallanamnese vor (d. h. er rahmte den Fall ein zweites Mal ein). Die Betroffenen waren dadurch oft unterschiedlichen fachlichen Sichtweisen ausgesetzt, was in Zukunft vermieden wird. Frühzeitige und effektive Zusammenarbeit trägt dazu bei, die Ressourcen zu schonen und gezielter einzusetzen. Die Sozialraumteams (MitarbeiterInnen des öffentlichen und der freien Träger) arbeiten auf der Grundlage einer Geschäftsordnung, welche die Basis für die künftige Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften der öffentlichen und freien Träger (bzw. Trägerkooperationen) darstellt. Finanzkonzept Sozialraumbudget: Die Einführung von Sozialraumbudget stellt eine alternative Form der Budgetsteuerung als einen Versuch einer Gegensteuerung zur reinen Marktorientierung dar. Diese Budgetierungsform dient der Unterstützung der fachlichen Ziele der Sozialraumorientierung. Sie wird für das gesamte Stadtgebiet von Graz eingeführt und für die Dauer von 3 Jahren ( = Dauer des Pilotprojekts) erprobt (siehe dazu Beilage 8: Sozialraumbudget). Nach der Budgetlogik werden nicht unmittelbar Einzelfälle finanziert, sondern den am Pilotprojekt beteiligten Trägern bzw. Trägerkooperationen wird wie bereits erwähnt ein fixer Betrag als Trägerbudget zur passgenauen Erbringung aller notwendigen Hilfen zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zum bisherigen Jugendwohlfahrtsbudget können durch das Sozialraumbudget die finanziellen Mittel flexibel eingesetzt werden. Auch die Verwendung der Mittel für präventive Vorfeld-Arbeit (im Sinne von fallübergreifender und fallunspezifischer Arbeit) ist zulässig. Nicht verbrauchte Budgetmittel führen nicht automatisch zu einer Kürzung im nachfolgenden Budget, 9

10 sondern werden in die Folgejahre fortgeschrieben. Über die Verwendung potentieller nicht verbrauchter Gelder eines Sozialraumbudgets entscheidet das Amt für Jugend und Familie nach Absprache mit dem jeweiligen Sozialraumteam. Nach der bisherigen Budgetlogik wurden jene Träger belohnt, die einen Fall zugewiesen bekamen und diesen möglichst lange hielten. Dies ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern steht auch im Widerspruch zur sozialarbeiterischen Intention, dass die Menschen so rasch wie möglich unabhängig von öffentlichen Leistungen werden sollen. Nach der neuen Budgetlogik ist die Fallvermeidung bzw. ihre rasche und kompetente Beendigung, sofern diese fachlich vertretbar ist, ein wesentliches Ziel. Gelingt es einem Träger, Fälle zu vermeiden oder sie möglichst schnell und gut zu bearbeiten, steht ihm mehr Geld für andere Projekte zur Unterstützung der Fallarbeit zur Verfügung. Die Zuweisung eines fixen Budgets bringt den Trägern zusätzliche Planungs- und Budgetsicherheit. Die Stadt Graz erwartet sich durch die Einführung des Sozialraumbudgets sowohl eine Abfederung der kontinuierlichen Kostensteigerung im Bereich der Jugendwohlfahrt als auch eine Erhöhung der Kostenverantwortung und Kostentransparenz und eine höhere Wirksamkeit des öffentlichen Mitteleinsatzes, bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der fachlichen Standards (siehe dazu Beilagen 9 und 10: Jugendwohlfahrtsausgaben, Prognose bis 2012, Fallzahlenentwicklung). 4. Projektdaten Das Pilotprojekt ist ein gemeinsames Projekt des Landes Steiermark und der Stadt Graz, wobei beide Gebietskörperschaften Auftraggeber für das Projekt sind. Weiters sind die im Projekt beteiligten freien Träger der Jugendwohlfahrt Projektpartner, mit denen das Projekt gemeinsam durchgeführt wird. Das Projekt umfasst neben den im Konzeptpapier ausgeführten Inhalten weiters folgende Arbeitspakete: Wissenschaftliche Begleitung (Prof. Dr. Hinte), Fortbildung (SB-Praxisberatung Training Forschung Stefan Bestmann), Evaluierung (FH Joanneum Graz). Die Projektauftraggeber übernehmen die Finanzierung dieser 3 Arbeitspakete von rund ,-- Euro während der Projektdauer und in der Vorbereitungsphase 2009 zu je 50 Prozent. 10

11 Wissenschaftliche Begleitung: Die wissenschaftliche Begleitung umfasst folgende Aufgaben: Kontinuierliche wissenschaftsgestützte Konzeptentwicklung und Anpassung Fachliche Begleitung beim Aufbau der relevanten Verfahren und des Formularwesens Aufbau eines Controllings unter Einbezug von Erfahrungen aus deutschen und Schweizer Gebietskörperschaften Fachberatung und Coaching sowohl von Führungskräften und von MitarbeiterInnen des Amtes für Jugend und Familie sowie der freien Träger. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Prof. Dr. Wolfgang Hinte vom Institut für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung (ISSAB) an der Universität Duisburg-Essen. Fortbildung: Inhalte und Themen der Qualifizierungsreihe im Rahmen der Sozialraumorientierung in Graz sind: Themenblock 1: Lösungsfokussierung Themenblock 2: Falleingabe-Falldarstellung-Fallbesprechung entsprechend dem Grazer Modell Themenblock 3: Partizipation von jungen Menschen und Familien in der Hilfeplanung Themenblock 4: Aushandlungsprozesse und Zielerarbeitung in Kontraktgesprächen Themenblock 5: Ressourcen- und Sozialraumorientiertes Arbeiten/ fallunspezifische Arbeit (siehe Beilagen 11 und 12: Qualifizierungsmodule und Kurzkonzept, Inhalte und Themen einer Qualifizierungsreihe im Rahmen der Sozialraumorientierung in Graz) Evaluierung und Controlling: Im neuen System sind die zentralen Steuerungsdimensionen Ziele, die auf der Grundlage des Willens (persönliche Motivation zur Veränderung) der Betroffenen aktenmäßig festgehalten und mit den Betroffenen kontraktiert wurden. Insofern muss sich jedes Controlling an dieser Dimension ausrichten und darauf bezogen weitere flankierende Dimensionen benennen, die es zu erheben gilt. Im Einzelnen 11

12 wird es sich insbesondere um folgende Merkmale handeln: Dokumentation des Willens der beteiligten Personen bzw. Personengruppen Häufigkeit der im Hilfeplan festgelegten, am Ende der Hilfe erreichten Ziele Umfang und Tiefe der Beteiligung der Betroffenen sowohl an der Zielformulierung als auch an der Hilfedurchführung Zahl und Qualität der in den Akten benannten Ressourcen, sowohl individuell als auch sozialräumlich Passgenauigkeit der Hilfesettings im Hinblick auf die kontraktierten Ziele Anzahl der betreuten Minderjährigen Anzahl der im Sozialraum bearbeiteten Fälle (im Vergleich zu den nach außen vergebenen Fällen) Dauer der Betreuungszeit Zahl der abgeschlossenen Fälle zeitlicher und finanzieller Aufwand pro Fall Umfang der Umsteuerung von fallspezifischen hin zu fallübergreifenden und fallunspezifischen Hilfen. Auf der Grundlage dieser durch das Controlling regelmäßig erhobenen Daten wird in Kooperation mit der FH Joanneum eine Evaluation durchgeführt, die zeitgerecht Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage über eine etwaige Weiterführung bzw. Ausdehnung des Pilotprojektes liefern wird. Die Vorgabe des Landes ist es, bei der Evaluierung besonders die Bereiche Steuerung und Wirkung der Finanz- und Leistungsströme zu berücksichtigen. 12

13 Beilage 1: Aufteilung der Sozialräume Sozialraum 1 Bezirke: Innere Stadt, St. Leonhard, Geidorf, Waltendorf, Ries, Mariatrost, Andritz Sozialraum 2 Bezirke: Jakomini, Liebenau, St. Peter Sozialraum 3 Bezirke: Gries, Wetzelsdorf, Straßgang, Puntigam Sozialraum 4 Bezirke: Lend, Gösting, Eggenberg 13

14 Beilage 2: Organigramm Magistratsdirektor Stadtrat Organigramm Personalmanagement Abteilungsvorständin Informations- Controlling Finanzen Innere Organisation Amt für Jugend und Familie management Reporting KundInnen-Information Leitung Leitung Offene Kinder Leitung Leitung Jugendamt Leitung Leitung Jugendamt Leitung Kinderbildung und und Jugendarbeit Jugendwohlfahrt/ Graz-Nordost Jugendamt Graz-Südwest Jugendamt Kinderbildung und YAP Adoption, Sozialraumteam 1 Sozialraumteam 2 Sozialraumteam 3 Sozialraumteam 4 -betreuung Rechtsvertretung und Graz-Nordost Graz Südost Graz-Südwest Graz-Nordwest Heilpädagogischer Kontoführung, SozialarbeiterInnen, SozialarbeiterInnen, SozialarbeiterInnen, SozialarbeiterInnen, Bereich Leitung Pflegekinderwesen, Referentin, Ärztin, Referentin, Ärztin, Referentin, Ärztin Referentin, Ärztin, Tageseltern Ärztlicher Dienst Jugendschutz, PsychologIn, PsychologIn, PsychologIn, PsychologIn, MitarbeiterInnen MitarbeiterInnen MitarbeiterInnen MitarbeiterInnen Heilpäd. Kindergarten Sozialpädiatrie JWG 1 Kinderkrippen KIWOKI Psychologischer Dienst Kindergärten Selbstst. Referat* für WeGeLEBEN allgemeine Frauen- Horte ABS Legende:*Das Frauenreferet ist ein selbständiges Referat, das inhaltlich direkt von der zuständigen Stadträtin gesteuert wird, jedoch organisatorisch dem Amt für Jugend und Familie zugeordnet ist. FBL = Fachbereichsleitung, JWF = Jugendwohlfahrt, JWG = Jugendwohngemeinschaft, Ref. = Referat;. Farbgebung: blau = Jugendwohlfahrt und Familienförderung, grün = offene Kinder- und Jugendarbeit, gelb = Amtsleitung und Stäbe, pink = Kinderbildung u. -betreuung, violett = Ärztlicher Dienst. In Kraft gesetzt am von Mag. Ingrid Krammer. 14

15 Beilage 3: Matrixorganisation 15

16 Beilage 4: Sozialraum-Trägertypen: Unterscheidungsmerkmale Schwerpunktträger Kernteamträger assoziierteträger Träger mit zentralem Leistungsangebot Personal Personal arbeitet nur in einem SR Personal arbeitet nur in einem SR Finanzierung Dienstpostenfinanzierung Dienstpostenfinanzierung Personal arbeitet in einem SR und außerhalb von Graz Bezahlung nach Aufträgen auf Basis von Echtkosten wie bisher wie bisher (nach StJWG-DVO) sozialräuml. Fortbildung Pflicht Pflicht freiwillig freiwillig Teilnahme an Teamsitzungen ja ja nein nein rechtl. Vereinbarung mit dem Jugendamt mit dem Schwerpunktträger zuständig für adminstrative - Abwicklung keine gesonderte Vereinbarung keine gesonderte Vereinbarung Sozialraum: sozialräumlich arbeitende Teams: erweitertes Sozialraumteam: Sozialraumteam + assoziierte Träger Sozialraumteam: Jugendamtsteam + Kernteam Kernteam: Schwerpunktträger + Kernteamträger Schwerpunktträger Jugendamtsteam Kernteamträger Kernteamträger assoziierte Träger assoz. Träger assoz. Träger assoz. Träger 16

17 Beilage 5: Begriffsdefinitionen I. Begriffsdefinitionen 1) freie Träger: Für das Personal im Kernteam (= Schwerpunktträger und Kernteamträger) gilt das in den Kooperationskriterien festgelegte Anforderungsprofil, d.h. etwa 2/3 des Stammpersonals müssen die Akademie für Sozialarbeit oder die FH Sozialarbeit absolviert haben oder eine andere psychosoziale Ausbildung im akademischen Status von mindestens 6 Semestern aufweisen. a) Schwerpunktträger: Pro Sozialraum gibt es einen Schwerpunktträger zur Erbringung der notwendigen Hilfen. Die Schwerpunktträgerschaft in mehr als einem Sozialraum ist ausgeschlossen. Der Schwerpunktträger ist neben der Erbringung der notwendigen Hilfen auch noch für Koordinationsaufgaben und für administrative Belange auf Trägerseite zuständig. Das im Sozialraum eingesetzte Personal des Schwerpunktträgers darf nur in diesem Sozialraum arbeiten (keine Arbeit in einem zweiten Sozialraum möglich), es darf auch nicht außerhalb von Graz arbeiten. Es besteht die Verpflichtung zum sozialräumlichen Arbeiten und die Verpflichtung zur sozialräumlichen Fortbildung. Die Fachkräfte des Schwerpunktträgers nehmen an den Sitzungen des Sozialraumteams teil. Es besteht Dienstpostenfinanzierung. Der Schwerpunktträger schließt mit dem Amt für Jugend und Familie eine Kooperationsvereinbarung ab. 17

18 b) Kernteamträger: Kernteamträger kann es zusätzlich, muss es aber nicht unbedingt in den einzelnen Sozialräumen geben. Geplant ist, dass es neben dem Schwerpunktträger möglichst wenige Kernteamträger gibt. Der Kernteamträger erbringt gemeinsam mit dem Schwerpunktträger die notwendigen Hilfen im Sozialraum. Das im Sozialraum eingesetzte Personal des Kernteamträgers darf nur in diesem Sozialraum (keine Arbeit in einem zweiten Sozialraum möglich) arbeiten, es darf auch nicht außerhalb von Graz arbeiten. Es besteht die Verpflichtung zum sozialräumlichen Arbeiten und die Verpflichtung zur sozialräumlichen Fortbildung. Die Fachkräfte der Kernteamträger nehmen an den Sitzungen des Sozialraumteams teil. Es besteht Dienstpostenfinanzierung. Der Kernteamträger schließt mit dem Schwerpunktträger eine zivilrechtliche Vereinbarung ab. c) Assoziierte Träger: Sie dürfen lediglich in einem Sozialraum tätig werden. Es besteht die Verpflichtung zum sozialräumlichen Arbeiten, die Teilnahme an der sozialräumlichen Fortbildung ist erwünscht, aber freiwillig. Für diese Träger pro Sozialraum ist insgesamt ein Auftragsvolumen von in etwa 20 % in Bezug auf alle im jeweiligen Sozialraum erbrachten ambulanten Hilfen im Jahr 2008 angestrebt unter Bezugnahme auf den eigenen Umsatz pro Sozialraum. Die Bezahlung erfolgt nach Aufträgen auf Basis von Echtkosten. Das im Sozialraum eingesetzte Personal darf auch außerhalb von Graz nicht aber in einem anderen Sozialraum arbeiten. Die Fachkräfte dieser Träger nehmen nicht an den Sitzungen des Sozialraumteams teil. Mit diesen Trägern wird keine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen, sodass das Procedere wie bisher bleibt (Fall wird an Träger übergeben Vertrag und Abrechnung über Einzelfall. 18

19 d) Träger mit zentralem Leistungsangebot: Diese bieten für das gesamte Stadtgebiet und darüber hinaus eine StJWG- DVO-Leistung an. Sie arbeiten nicht sozialräumlich. Die Bezahlung erfolgt aus dem Sozialraumbudget des jeweiligen Sozialraumes (nach StJWG-DVO). Die Fachkräfte dieser Träger nehmen nicht an den Sitzungen des Sozialraumteams teil. Die Teilnahme an der sozialräumlichen Fortbildung ist erwünscht, aber freiwillig. Mit diesen Trägern wird keine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen. 2) Teams: Pro Sozialraum gibt es: a) Jugendamtsteam = Fachkräfte des öffentlichen Trägers. b) Kernteam = Fachkräfte des Schwerpunktträgers und falls im Sozialraum vorhanden der Kernteamträger. c) Sozialraumteam = Jugendamtsteam + Kernteam. d) Erweitertes Sozialraumteam = Sozialraumteam + Fachkräfte der assoziierten Träger. 19

20 Beilage 6: Kooperationskriterien E N T W U R F Stand Kriterien für die Kooperation zwischen freien und öffentlichen Trägern 2 (kurz: Kooperationskriterien) Stadt: 1. Jeder Träger, der bereits mit dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz kooperiert hat (also bereits Umsatz mit der Stadt erzielt hat), kann sich grundsätzlich am Pilotprojekt beteiligen. Irrelevant ist dabei die bisherige Umsatzhöhe. Für jene Träger, die sich am Pilotprojekt beteiligen, wird ab 2010 ein Budgetvolumen angestrebt, das sich auf folgender Basis errechnet: Honorarnoten für im Jahr 2008 erbrachte ambulante Leistungen, die bis spätestens beim öffentlichen Träger eingelangt sind. Um wirtschaftliche Härten weitgehend zu vermeiden, gilt dieses angestrebte Budgetvolumen auch für Zusammenschlüsse von Einzelpersonen zu Trägern bzw. Anerkennungen von Einzelpersonen als Träger wie sie 2008 hauptsächlich im Bereich der Erziehungshilfe und der Sozialbetreuung stattgefunden haben. Mit diesem angestrebten Budgetvolumen ist untrennbar die Bereitschaft des jeweiligen Trägers bzw. der jeweiligen Trägerkooperation verbunden, sozialräumlich zu arbeiten und das Fachkonzept Sozialraumorientierung umzusetzen. Das angestrebte jährliche Budgetvolumen gilt vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit für die gesamte Dauer des Pilotprojekts ( ). 2. Ein grundsätzlicher finanzieller Anreiz besteht für den Träger bei fachlich indizierter Übernahme von Fällen von Minderjährigen, die im Sozialraum ihren Wohnsitz haben, jedoch außerhalb des Sozialraumes stationär untergebracht sind. 3. Das Sozialraumbudget des jeweiligen Sozialraums bietet die Möglichkeit, auch fallunspezifische Arbeit finanzieren zu können. 2 Zur passgenauen Erbringung der notwendigen Hilfen gibt es pro Sozialraum einen fixen Vertragspartner (Schwerpunktträger). 20

21 4. Ein potentieller Überschuss, der aufgrund des sozialräumlichen Arbeitens entsteht, wird für die Folgejahre weiter fortgeschrieben und verbleibt daher im Entscheidungsbereich des Amtes für Jugend und Familie in Absprache mit dem jeweiligen Sozialraumteam. 5. Möglichst viele Fälle eines Sozialraumes werden bereits 2009 an die freien Träger/-kooperationen des erweiterten Sozialraumteams zugewiesen bzw. von diesen bearbeitet. 6. Das Sozialraumbudget des jeweiligen Sozialraums ist mehrjährig und bietet den Vorteil einer Planungs- und Budgetsicherheit. 7. Die Letztentscheidung hinsichtlich der Auswahl und Aufstellung der am Pilotprojekt beteiligten Träger/Trägerkooperationen obliegt dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz. Es wird bei der Auswahl ein breiter Konsens mit den anerkannten freien Trägern der Jugendwohlfahrt, die sich am Pilotprojekt beteiligen wollen, angestrebt. Das Amt für Jugend und Familie behält sich das Recht vor, während der Projektdauer bei allfälligen nicht auszuräumenden Problemen und Schwierigkeiten zwischen den freien Trägern untereinander bzw. zwischen dem Amt für Jugend und Familie und einem freien Träger, die Zusammenarbeit mit einzelnen freien Trägern oder auch mehreren vorzeitig zu beenden. Träger: 1. Die Anerkennung des Trägers durch das Land Steiermark muss vor dem erfolgt sein. 2. Der Träger darf grundsätzlich nur in einem Sozialraum arbeiten, im Ausnahmefall ist die Arbeit in einem anderen Sozialraum auf Wunsch des Amtes für Jugend und Familie denkbar ist eine Übergangsphase: Der Träger sollte 2009 den Fokus seiner Arbeit bereits auf den Sozialraum legen, für den er aufgestellt ist. Für stationäre Einrichtungen soll es zur Vermeidung von Beziehungsabbrüchen eine Übergangsphase geben. 4. Die Anzahl der MitarbeiterInnen ist veränderbar im Rahmen des sozialräumlichen Arbeitens. Bei Anstieg der Fälle ist eine Verteilung auf das eigene nicht sozialräumlich arbeitende Personal jedoch nicht möglich, sondern es ist eine Arbeitszuweisung an jene Personen vorzunehmen, die bereits im Sozialraum arbeiten. Vorrangig ist das nicht vollzeitbeschäftigte Personal, das sozialräumlich arbeitet, aufzustocken. 5. Die sozialräumliche Fortbildung des Sozialraumteams 3 ist verpflichtend. Sie 3 Das Sozialraumteam besteht aus: Jugendamtsteam- und Kernteam. 21

22 beginnt 2009 (Ausmaß: insgesamt 4 Tage im ersten Durchgang pro Sozialraum und zwischen 4 6 Tagen in weiteren Durchgängen). Binnen 3 Jahren müssen alle im Rahmen des Pilotprojekts eingesetzten und einzusetzenden MitarbeiterInnen sozialräumlich geschult sein. Für die Basisschulung übernehmen die Stadt Graz und das Land Steiermark den Großteil der Kosten. Die Träger/-kooperationen erklären sich jedoch bereit, anteilig dazu beizutragen. In weiterer Folge sind die Schulungen durch die Träger/-kooperationen selbst zu organisieren und zu bezahlen. 6. Jene MitarbeiterInnen des Trägers/der Trägerkooperation, die im Rahmen des Pilotprojektes im Kernteam (Schwerpunktträger und Kernteamträger) eingesetzt sind, müssen prioritär sozialraumorientiert arbeiten (d.h. es sollen von diesen keine Fälle anderer Bezirksverwaltungsbehörden nach der alten Logik betreut werden). Andere Geschäftsbereiche des Trägers (z.b. BHG) bleiben davon selbstverständlich unberührt. 7. Bereitschaft der im Kernteam vertretenen Träger zur Akzeptanz folgender Anstellungserfordernisse für das Personal: Etwa 2/3 des Stammpersonals müssen die Akademie für Sozialarbeit oder die FH Sozialarbeit absolviert haben oder eine andere psychosoziale Ausbildung im akademischen Status von mindestens 6 Semestern aufweisen. MitarbeiterInnen, die eine psychosoziale Ausbildung von weniger als Stunden aufweisen oder Personen, die Laiendienst versehen, dürfen nur unter der Anleitung einer ausgebildeten Fachkraft arbeiten. 8. Verpflichtende Teilnahme der Fachkräfte des Kernteams an den Teamsitzungen des Sozialraumteams. 9. Bereitschaft zur Mitwirkung beim Fach- bzw. Finanzcontrolling. 10. Das Kernteam soll möglichst viele Fälle übernehmen und Krisenfälle sofort bearbeiten können. 11. Breites, möglichst flexibles ambulantes und stationäres Angebot zur passgenauen Erbringung von Hilfen durch den Träger/die Trägerkooperation. 12. Flexibilität im Bereich der vollen Erziehung (im Sinne von nachgehender Betreuung, d.h. die Säule folgt dem/den KlientInnen): Das Personal der stationären Einrichtungen des Trägers/der Trägerkooperation hat die notwendigen passgenauen Hilfen nicht nur in den Einrichtungen selbst sondern falls erforderlich auch ambulant zu erbringen. Dies bedarf in Kooperation mit den öffentlichen Trägern einer Umstellung bzw. Anpassung der rechtlichen, personellen und organisatorischen Strukturen. 22

23 Die Punkte Stadt 1., 2., 3. 4., 5. und die Punkte Träger 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 10., 11., 12. gelten nicht für Träger mit zentralem Leistungsangebot. Die Punkte Träger 4., 5., 6., 7., 8., 10. gelten nicht für assoziierte Träger. Die Punkte Stadt 2., 3., 4. und der Punkt Träger 11. können in Randbereichen für die assoziierten Träger schlagend werden, müssen es aber nicht. 23

24 Beilage 7: Sozialräumliche Trägeraufstellung SR Schwerpunktträger Kernteamträger assoziierte Träger Stand: Sozialraum 1 Sozialraum 2 Institut für Familienförderung Czerwinka&Czerwinka OEG "Comon" Institut Dr. Grohs New Line Erziehungs-und Lebenshilfe OG Verein VIDEF Institut für Kind, Jugend, Familie Verein INPUT alpha nova Betriebsgesellschaft mbh DIALOG - Jugend, Familie und Soziales OG Eltern-Kind-Zentrum JOTA OG SIM-SALAMANDER OG Sozialmanagement Steiermark Verein FFFGraz Frauen für Frauen Verein IKEMBA Verein für Erziehungshilfe und sozialraumorientierte Jugendarbeit Verein SOLIDEIA 4You e.u. Sozialraum 3 Jugend am Werk Steiermark GmbH Caritas - Diözese Graz-Seckau Amica OG Institut für Kind, Jugend, Familie BAUmannSTEINer OG Die Kinderfreunde Steiermark EH&SOB e.u. InstEBB - Institut für erlebnisorientierte Beratung IPG - Psychotherapie und psychosoziale Gesundheit e.u Scheidl- Magerl OG Steigel, Geyer Golds OG Ges. für Erziehungsarbeit und Beratung Stützrad - Verein für Jugend- und Familienarbeit 24

25 Verein Omega Verein zur Förderung der sozialen Kompetenz Vision4You Sozialraum 4 Pflegeelternverein Pronegg-Schleich Soziale Dienste KG AIS - Jugendservice gem. GmbH Die Lili Popp e.u. gemma OG I.M.V. OG inspeog SOS-Kinderdorf Verein Tandem Verein zur Entwicklungsförderung für Kinder, Jugendliche und Familien Zagoda & Partner KG Die rechnerisch finanziellen Bezugsgrößen des Rechnungsabschlusses 2008 sind bzw. werden mit den jeweiligen Trägern besprochen. 25

26 Beilage 8: Sozialraumbudget (ohne SR- Budget zentral) Trägerbudget Budget für assoziierte Budget für fallunspezifische Budget für Sonderkosten Budget für langfrist. Volle Erziehung, Pflegeelterngeld Träger Arbeit & zentrale Leistungen Dienstposten vereinbartes Projektarbeit mit tatsächlich wie bisher, DVO- Leistung Budgetgegenstand Overhead Leistungskontingent (Echtkosten) mittelbarem Fallbezug anfallende Sonderkosten Auszahlungsmodus vierteljährlich im laufend nach nach nach Genehmigung wie bisher; laufend Voraus erbrachter Leistung Projektbewilligung nach erbrachter DVO-Leistung Dokumentation nach Abrechnungsmodus der erbrachten Rechnungslegung tatsächliche Kosten Rechnungslegung wie bisher, Rechnungslegung Leistung nach Abschluss nach erbrachter DVO-Leistung Sozialraumbudget = SR - Budget SR - Budget zentral SR - Budget 1 (bzw. SR - Budget 2, SR - Budget 3, SR - Budget 4) = Trägerbudget + Budget für assozziierte Träger + Budget für fallunspezifische Arbeit +Budget für Sonderkosten + Budget für langfristige Volle Erziehung, Pflegeelterngeld & zentrale Leistungen + Budget für Sonstiges Kostenübernahme Dritter Budget für soziale Dienste Ausgleichsfonds Budget für Sonstiges Budget für langfristige volle Erziehung, Pflegeelterngeld & zentrale Leistungen Trägerbudget Budget für Sonderkosten Budget für assoziierte Träger Budget für fallunspezifische Arbeit SR - Budget zentral = Budget für soziale Dienste + Ausgleichsfonds + Kostenübernahme Dritter + Budget für Sonstiges Budget für Sonstiges 26

27 Beilage 9: JWF Ausgaben, Prognose bis 2012 Sonstige Einnahmen von Rückersätzen von Verpflichteten und Krankenkassen sind dabei nicht berücksichtigt. geschätzte Ausgabenentwicklung beim Arbeiten in der bisherigen Logik: angenommenen Steigerung von 25 % ab dem Jahr (lt. RA 2007) 2008 (lt. RA 2008) 2009 (VA 2009) 2010 (+25 % Schätzung) 2011 (+25 % Schätzung) 2012 (+25 % Schätzung) JWF Ausgaben dv. 40 % Stadt Graz dv. 60 % Land Stmk geschätzte Ausgabenentwicklung bei sozialräumlichem Arbeiten ab dem Jahr 2010: angenommene Valorisierung von 3,4 % ab dem Jahr JWF Ausgaben dv. 40 % Stadt Graz dv. 60 % Land Stmk Legende: Auf Basis der Fallzahlsteigerungen, Valorisierungen und Tagsatzerhöhungen ließ sich über die vergangenen Jahre eine kontinuierliche budgetäre Steigerung feststellen. Die 25 %ige Steigerung bezieht sich auf die gesamten Kosten des JWF-Budgets. Bei einem Arbeiten in der alten Logik ist mit einem entsprechenden Anstieg auch weiterhin zu rechnen, was zu einem geschätzten Anstieg auf ,-- des 60 %igen Anteils des Landes Stmk. im Jahr 2012 führt. Mit Einführung des Sozialraumbudgets ab dem Jahr 2010 würde der 60 %ige Anteil des Landes Stmk. am JWF-Budget im Jahr ,- betragen, wobei für die Jahre des Pilotprojektes von einer gleichbleibenden Valorisierung von 3,4 % (ausgehend von 2008) ausgegangen wird. D. h. durch die Einführung des Trägerbudgets würde es auf Basis der zugrunde gelegten Berechnungen nahezu zu einer Halbierung des JWF-Budgets kommen, wobei vorauszusetzen ist, dass diese Budgetlogik nur in untrennbarer Kombination mit den fachlichen Standards als zielführend erscheint = Summe ohne Gegenrechnung der Einnahmen aus Rückersätzen (von Verpflichteten, Krankenkassen, u.a.). 60 %-iger Landesanteil netto nach Berücksichtigung von geschätzten Einnahmen aus Rückersätzen = ,72. 27

28 Beilage 10: Fallzahlentwicklung (= Zahl der Hilfen, die im jeweiligen Jahr abgerechnet wurden) Fallzahlentwicklung über die Jahre Jahr Sozialer Dienst Unterstützung d. Erziehung Volle Erziehung gesamt Steigerung gegenüber Vorjahr/Fälle Steigerung gegenüber Vorjahr/Prozent ,0% ,6% ,1% ,7% ,9% Cognosdaten Diese Hilfen verteilen sich im Jahr 2003 auf Minderjährige, im Jahr 2004 auf Minderjährige, im Jahr 2005 auf Minderjährige, im Jahr 2006 auf Minderjährige, im Jahr 2007 auf Minderjährige, im Jahr 2008 auf Minderjährige. 28

29 Beilage 11: Qualifizierungsmodule und Kurzkonzept Qualifizierungsmodule: Pro erweitertem Sozialraumteam (öffentlicher und freier Träger) finden in einem ersten Durchgang 2 Module (zweitägig) statt. Insgesamt gibt es 7 Teams, eines im Sozialraum 1, jeweils zwei in den Sozialräumen 2, 3 und 4. Pro Team werden maximal 25 TeilnehmerInnen fortgebildet, wobei die Zusammensetzung je zur Hälfte aus MitarbeiterInnen des öffentlichen bzw. des freien Trägers sind. Die Inhalte der Basisschulung sind die Prinzipien des sozialräumlichen Arbeitsansatzes - Wille (= Eigensinn) - Ziele - Ressourcen und nach Möglichkeit die Methode der kollegialen Beratung. 29

30 Beilage 12: Inhalte und Themen einer Qualifizierungsreihe im Rahmen der SRO in Graz Inhalte und Themen einer Qualifizierungsreihe im Rahmen der Sozialraumorientierung in Graz Kurzkonzept für die SRO - Qualifizierung in der Landeshauptstadt Graz durch die SB Praxisberatung & Training Berlin Anbieter: SB Praxisberatung Training Forschung Stefan Bestmann Am Weihenhorst 4 D Berlin mobil info@stefan-bestmann.de Berlin, den 24. November

31 Inhalte und Themen einer Qualifizierungsreihe im Rahmen der Sozialraumorientierung in Graz Themenblock 1: Lösungsfokussierung Den Willen der Adressatinnen und Adressaten als Ausgangspunkt für Veränderungen erkennen und nutzen Den Prozess der Zielerarbeitung und Lösungsfindung auf Grundlage des Willens der Adressatinnen und Adressaten ressourcenorientiert gestalten Klare Auftrags- und Kontraktgestaltung Lösungen, Ziele und ableitbare Handlungsschritte präzise, konkret und kleinschrittig formulieren entsprechend sog. wohlformulierter Ziele Lösungsfokussierung als professionelle Haltung Ausnahmen als Ressourcenschatz Setting und Ablauf einer lösungsorientierten Beratung mit Familien Adressat/innen als Lösungsexpert/innen Die Fertigkeit des Nicht-Wissens lösungsfokussierte Kommunikations- und Beratungstechniken ausweiten, vertiefen und trainieren (Skalierungen, zirkuläre Fragen, Coping Fragen, Wunderfrage) Einsatz von lösungsorientierter Beratung in besonderen Settings entsprechend den Interessen der Teilnehmenden z.b. Lösungsorientierung und Kinderschutz, unfreiwillige Adressat/innen, Krisen, konfligierende Ziele etc. Themenblock 2: Falleingabe~Falldarstellung~Fallbesprechung entsprechend dem Grazer Modell zur Hilfeplanung Kriterien für eine gute schriftliche Falleingabe nach dem Grazer Hilfeplanverfahren erarbeiten Effektiv und klar Fälle in der Fallbörse präsentieren Ausarbeitung einer eindeutigen Aufmerksamkeitsrichtung Visualisierungstechniken sinnvoll einsetzen Methoden einer konstruktiven und effektiven Fallbesprechung kennen lernen und üben Ressourcen fördern in der Fallbesprechung kreative Ideen für potenzielle Lösungen entwickeln konkrete Handlungsschritte und Vorgehensweisen herausarbeiten Fallunspezifische Aspekte in der Fallbesprechung/ Zusammenhang zwischen 31

32 Einzelfall und Stadtteil klären Hilfreiche und unterstützende Dokumentation einer Fallbesprechung nach dem Grazer Hilfeplanverfahren Themenblock 3: Partizipation von jungen Menschen und Familien in der Hilfeplanung der konsequente Ansatz am Willen und den Interessen der Adressat/innen die aktivierende Arbeit und Förderung von Selbsthilfe Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten ernst nehmen Entwicklungs- und altersgemäße, kreative Möglichkeiten ihrer Beteiligung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung erarbeiten. Formen aktiver Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Kontraktgespräche erweitern und üben Methoden zur direkten und kontinuierlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Prozess der Hilfegestaltung kennen lernen Themenblock 4: Aushandlungsprozesse und Zielerarbeitung in Kontraktgesprächen Vorbereitung und Rahmenbedingungen für gelingende Kontraktgespräche Kriterien für gelingende Kontraktgespräche erarbeiten Fertigkeiten im Umgang mit Aushandlungsprozessen, mit dem Erarbeiten von Zielen, Handlungsschritten und Vereinbarungen trainieren Für jeden Einzelfall neu zu entwickelnde Unterstützungsrahmen gemeinsam erarbeiten Der Kontrakt bzw. der ausgehandelte Hilfeplan als zentrale und orientierende Lösungswegekarte für die von den Adressat/innen erarbeitete Veränderung Das Generieren sogenannter wohlformulierter Ziele, die realisierbar sind sowohl aufgrund der selbstinitiierbaren Ressourcen, des lebensweltlichen Kontextes sowie der nachvollziehbar und überschaubaren Handlungsschritte Durch klare und spezifische, realistische und damit realisierbare sowie primär eigeninitiierbare Handlungsschritte die gewollten Veränderungen hin zu einem Stattdessen planbar machen. 32

33 Themenblock 5: Ressourcen- und Sozialraumorientiertes Arbeiten / fallunspezifische Arbeit Konsequente Ressourcenorientierung als roter Faden Unterschiedliche Ressourcenpotenziale mobilisieren und nutzen Elemente und Techniken ressourcenorientierten Arbeitens gezielt und situationsgerecht einsetzen Professionelle Haltung zu sozialräumlichem Arbeiten und fallunspezifischer Arbeit klären Klärung der Handlungsdimensionen und des Zusammenspiels einzelfallspezifischer, einzelfallübergreifender, Ressourcen mobilisierender sowie fallunspezifischer Arbeit Entwickeln von Kompetenzen fallunspezifischer Arbeit Kompetenzen im Umgang mit Stadtteilakteuren trainieren Themenblock 6: (Bei Bedarf) Moderation für Fallbesprechungen/ Gesprächsführung Fertigkeiten der Moderation in Fallbörsen, Kontraktgesprächen, Arbeitsgruppen etc. trainieren Rollenklarheit in der Moderation von Fallbörsen gewinnen Lösungs- und ressourcenorientiert moderieren Moderationsmethoden passgenau und effizient einsetzen Themenblock 7: (Bei Bedarf) Berufliches Selbstverständnis, neue Rollen und Aufgaben sowie Teamfindung. Kennenlernen, Kontakt und Kommunikation in der Lerngruppe des Teams der Fallbörse ermöglichen Sich mit den neuen Rollen und Aufgaben im Kontext des Fallbörse und des Projekts auseinandersetzen Das eigene berufliche Selbstverständnis in der neuen Arbeitsform klären Eigene Ressourcen erkunden 33

34 Methodische Umsetzung Im Rahmen einer teilnehmer/innenbezogenen Qualifizierungsplanung werden die unterschiedlichen Ausgangslagen der Mitarbeitenden (z.b. Erfahrungen, Kenntnisse, Arbeitsbereiche) berücksichtigt. Die Gestaltung der Trainingsinhalte zeichnet sich durch teilnehmer/innenorientierte und praxisrelevante Methoden aus. Neben theoretischen Impulsen stehen insbesondere praxisnahe, aktivierende Methoden für konkrete Fälle im Mittelpunkt. Es besteht insbesondere die Möglichkeit, in Trainingssituationen bestehende und ggf. neue Handlungsansätze und - kompetenzen zu erproben und weiterzuentwickeln. Die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme in Übungssituationen wird daher vorausgesetzt. Für jeden Themenkomplex werden einerseits die notwendigen Impulse und Unterlagen als Handouts durch die Trainer zur Verfügung gestellt. Andererseits werden im Prozess erarbeitete Erkenntnisse entsprechend zeitnah dokumentiert und den jeweiligen Teams zur Verfügung gestellt. Das Jugendamt stellt im Gegenzug sämtliche notwendigen Schriftstücke, Formulare des Berichtswesens, Verfahrensabläufe etc. den Trainern zur Verfügung. und Ablauf Qualifizierungsmodule Pro SozialraumTeam (öffentlicher + freier Träger) > finden mehrere Module (in der Regel zweitägig) in einer noch zu klärenden Anzahl statt. Die genaue Reihenfolge der inhaltlichen Themenblöcke wird mit den Teams jeweils geklärt. Training on the Job-Einheiten Pro SozialraumTeam (öffentlicher + freier Träger) > werden mehrere Tage als Training on the Job-Einheiten durchgeführt, wobei ganz Tage halbierbar sind, wenn an einem Arbeitstag zwei halbe Tage aus zwei Teams organisiert werden können. Die Inhalte dieser Einheiten beziehen sich auf die komplette Arbeitsalltagspraxis der Mitarbeitenden und beziehen sich daher auf sämtliche o.g. Themenkomplexe (nicht nur auf Themenblock 2). Sofern einzelne Mitarbeitende in ihrer Praxis begleitet werden, werden die relevanten Erkenntnisse in den entsprechenden Teams in der Folge gemeinsam reflektiert und diskutiert. Leitungskräftemodule Zudem können für die Leitungskräfte (öffentlicher + freier Träger) 34

35 sozialraumübergreifend entsprechende Leitungskräftemodule stattfinden. Inhalte sind u.a. Leitungsverständnis und Leitungshandeln im Kontext SRO-Umbau sowie im Prozess entstehende, notwendige Abstimmungsthemen. Reflexionsschleifen Nach jedem Trainingsmodul finden Reflexionsschleifen statt, idealer Weise direkt im Anschluss unter Beteiligung der Sozialraumleitung, Amtsleitung, Personalvertretung sowie Mitarbeitenden sowohl seitens des A 6 als auch der freien Träger, wobei hier darauf zu achten ist, ob die Mitarbeitenden entsprechend der Berufsgruppen vertreten sein sollen. Die Trainer sind nicht Teilnehmende der Reflexionsgruppe, bekommen aber die für sie relevanten Rückmeldungen, sowohl bezogen auf die Inhalte als auch atmosphärisch. Zudem gibt es nach jedem Trainingsblock die anonymisierte Rückmeldemöglichkeit über einen Kurzfragebogen. Sozialraumübergreifende Tagesveranstaltungen Bei Bedarf kann eine stadtweite Auftaktveranstaltung für die Qualifizierungsreihe durchgeführt werden. Ebenso können bei Bedarf weitere, stadtweite Tage realisiert werden. 35

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