Friedrich Fröbel Schule

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1 Friedrich Fröbel Schule Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache Freude am Lernen Frieden im Miteinander Stärken fürs Leben Konzept zur Sonderpädagogischen Grundversorgung Beschluss im Schulvorstand am und in der Gesamtkonferenz am

2 Vielfalt ist nicht nur normal, sie ist erwünscht. Sonderpädagogische Grundversorgung im Einzugsbereich der Friedrich-Fröbel-Schule Schulen der Stadt Nienburg, des Landkreises Nienburg, der Samtgemeinden Heemsen, Mittelweser und Steimbke 2

3 Gliederung: 1. Rechtlicher Rahmen S Regionale Voraussetzungen S Schulen im Einzugsbereich der Friedrich-Fröbel-Schule S Konzeptionelle Ziele S Pädagogische Herausforderungen S Organisationsrahmen S Ziele und Aufgaben S Bisherige und geplante Vorbereitungs-, S. 10 Informations- und Fortbildungsveranstaltungen 8. Nächste Schritte S Anträge zum Schuljahr 2012/13 S. 12 3

4 1. Rechtlicher Rahmen 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) RdErl. Des MK vom , Absatz Erlass des MK zur Sonderpädagogischen Grundversorgung vom , SVBL 2/2005, S. 49ff Gesetzentwurf des Niedersächsischen Landtags zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen vom Regionale Voraussetzungen Im Einzugsbereich der Friedrich-Fröbel-Schule befinden sich 13 Grundschulen, zwei Oberschulen, drei Hauptschulen und zwei Förderschulen. In diesem Konzept werden Organisation und Koordinierung der sonderpädagogischen Förderung in der Region dargestellt. Dieses sieht vor, dass sich die Grundschulen und die weiterführenden Schulen langfristig zu inklusiven Schulen entwickeln. Inklusion bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Menschen mit speziellen Unterstützungsbedarfen durch Diagnostik, Beratung und individuelle Förderung das für sie notwendige zusätzliche Angebot innerhalb einer Pädagogik für alle erhalten. In diesem Zusammenhang berücksichtigt das Regionale Konzept verschiedene Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung: Sonderpädagogische Grundversorgung an Grundschulen Regionales Konzept Zusammenarbeit aller Schulen Mobiler Dienst durch Überregionale Förderzentren (bei Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Sprache, der körperlichmotorischen Entwicklung und der emotional-sozialen Entwicklung ) Kooperationsklassen an GS Friedrich-Ebert-Schule, HS Leintor Integrationsklassen an HS Landesbergen, GS Leintor und GS Alpheide 4

5 Im November 2009 wurde in der Friedrich-Fröbel-Schule unter Beteiligung der Grund- und Hauptschulen eine Arbeitsgruppe (RIK-AG) ins Leben gerufen. Ihr Ziel bestand in der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung für die Schülerinnen und Schüler insbesondere im Primarbereich. Die Förderschule führt seit vielen Jahren mit den Grund-, Haupt- und Oberschulen verschiedene Formen der Zusammenarbeit durch. Alle Schulen im Einzugsbereich der Friedrich-Fröbel-Schule werden mit Kooperationsstunden (0,3 Std. pro Klasse) versorgt. Diese Arbeit ist durch folgende Schwerpunkte gekennzeichnet: Teamteaching, Beratung, Diagnostik, Lernstandserhebungen, Kontaktaufnahme zu außerschulischen Institutionen, Einzel- oder Kleingruppenförderung. Die sonderpädagogische Versorgung von Integrationsklassen an der GS Leintor, der GS Alpheide und der GHS Landesbergen wird gewährleistet. Die Friedrich-Fröbel-Schule ist mit mobilen Diensten im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung und der Sprache an den Regelschulen tätig. Es existieren zwei Kooperationsklassen der Astrid-Lindgren-Schule, Schule für geistige Entwicklung an der HS Leintor und der GS Friedrich-Ebert- Schule. Sowohl eine Kollegin der Astrid-Lindgren-Schule als auch zwei Kolleginnen der GS Alpheide versorgen mehrere Grundschulen mit dem Mobilen Dienst im Bereich körperlich-motorische Entwicklung. 2.1 Schulen im Einzugsbereich der Friedrich-Fröbel-Schule Förderschule für geistige Entwicklung: Astrid-Lindgren-Schule Förderschule für emotional-soziale Entwicklung in privater Trägerschaft: Christophorusschule Grundschule Alpheide mit Förderschulzweig körperlich-motorische Entwicklung 5

6 Grundschule am Bach Grundschule Langendamm Grundschule Friedrich-Ebert Grund- und Hauptschule Nordertor Grund- und Hauptschule Leintor Grundschule Husum Grundschule Rodewald Grundschule Estorf Grundschule Haßbergen Grundschule Drakenburg Grundschule Steimbke Oberschule Steimbke Grund- und Oberschule Heemsen Grund- und Hauptschule Landesbergen Zum Einzugsbereich der Friedrich-Fröbel-Schule mit dem Schwerpunkt Lernen gehören Schulen aus drei Samtgemeinden (Heemsen, Mittelweser und Steimbke) und Schulen der Stadt Nienburg und des Landkreises Nienburg. Zu dem Einzugsbereich des Förderschwerpunkts Sprache gehört der gesamte Landkreis Nienburg. 3. Konzeptionelle Ziele 1) Das Regionale Konzept hat zum Ziel, Grundschulen und Sekundarschulen auf ihrem Weg zu inklusiven Schulen zu unterstützen und zu begleiten. 2) Alle Kinder im Einzugsbereich der Friedrich-Fröbel-Schule sollen möglichst in den bestehenden Regelschulen wohnortnah unterrichtet und gefördert werden. 3) Mit dem Regionalen Konzept Nienburg wird eine flächendeckende Umstrukturierung des Systems sonderpädagogischer Hilfen zu gemeinsamen Unterricht und einer frühzeitigen präventiven und stützenden Förderung der Kinder und Jugendlichen angestrebt. 4) Entsprechend des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll dieses Konzept einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom 6

7 allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und, dass Kinder mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden, sondern am gesellschaftlichen Leben uneingeschränkt teilhaben. (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, 2006, Art. 24 Abs.2) 4. Pädagogische Herausforderungen Handlungsleitend für die gemeinsame Arbeit aller am Regionalen Konzept beteiligten Schulen ist, dass sie durch gute Unterrichtsqualität dazu beitragen wollen, ihre Schulen weiter zu entwickeln. Eine besondere Herausforderung in den einzelnen Schulen ist die heterogene Zusammensetzung der Bevölkerung. Neben sprachlichen und religiösen Unterschiede stellen auch Armut und Migrationshintergrund besondere Herausforderungen dar. Die alltägliche Arbeit mit der Verschiedenheit schafft in den einzelnen Schulen eine pädagogische Ausgangslage, die Heterogenität als Normalität begreift. 1. Leitsatz Vielfalt ist nicht nur normal, sie ist erwünscht. Eine Schule ist in der Regel ein Spiegelbild der Normalität des Einzugsgebietes. Jede Lerngruppe ist immer heterogen im sozialen, kulturellen und kognitiven Bereich. Alle Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Unterschiedlichkeit wahrgenommen. Die sich daraus ergebende Vielfalt wird als eine Bereicherung für das menschliche Miteinander erlebt. 2. Leitsatz Gemeinsamer Unterricht soll in einem größtmöglichen Maß verwirklicht werden. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, alle Kinder in der Regelklasse zu unterrichten. 7

8 Gemeinsamer Unterrichtet bedeutet eine Öffnung des Unterrichts für eine Vielfalt an Methoden und Lernwegen (Öffnung der Schule nach innen). Zwischen Kooperation und Solidarität auf der einen Seite und der Individualisierung auf der anderen Seite stellen die Unterrichtsprinzipien wie Handlungsorientierung und Entdeckendes Lernen das Grundgerüst für die pädagogische Arbeit. 3. Leitsatz Jedes Kind ist anders und lernt anders. Differenziertes Lernen soll Prinzip sein, und auf dieser Grundlage werden die Möglichkeiten gemeinsamen Lernens genutzt. Entsprechend der Unterrichtsprinzipien werden Unterrichtsmethoden gewählt, die individuelle und kooperative Anteile berücksichtigen: Kooperative Gruppenarbeit, Wochen- und Tagesplanarbeit, Freiarbeit und Gesprächskreise, die Ergebnisse vorbereiten und zusammenführen. 4. Leitsatz Orientierung an den Stärken des Kindes, nicht an den Defiziten. Alle Kinder haben Fähigkeiten, die in der Schule benötigt werden. Ziel ist es, ein positives Lernverhalten aufzubauen, Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit zu entwickeln und dadurch ein gestärktes Selbstbild aufzubauen. Fehler dienen der Diagnose und bilden die Grundlage für die Erstellung eines individuellen Förderplanes. Lernangebote entsprechen den individuellen Lernvoraussetzungen. 5. Leitsatz Fördern ist integrativer Bestandteil des Regelunterrichts. Jedes Kind hat individuellen Förderbedarf. Jedes Kind hat Anspruch auf Förderung. Mit Hilfe der individuellen Lernvoraussetzungen (Förderpläne) sollen Unterrichtsmethodik und didaktik dem Klassenunterricht entsprechend angepasst werden. Dann bekommen die Lehrkräfte mehr individuelle Zeit für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin. 8

9 5. Organisationsrahmen Struktur des Konzepts Gesetzliche Vorgaben und Erlasse Niedersächsisches Kultusministerium Erlass zur sonderpädagogischen Förderung (2/2005) Organisation, Koordination und Vernetzung Weiterentwicklung und Fortschreibung Konzept Austausch, Beschlüsse und Information Schulleiter Dienstbesprechung - Schulformübergreifender Austausch - fachlicher Austausch - Inhalt./konzept. Weiterentwicklung - Vorschlag für die Verteilung der FöL- Stunden Einrichtung einer Steuergruppe Landesschulbehörde - Sicherung der personellen Ressourcen - Inhalt./fachliche Begleitung - Personalentscheidung - Verfügungen - Einladungen SL - DB Schulpsychologischer Dienst Fachberatungen Pädagogische Runden Dienstbesprechung Föl-GS - fachlicher Austausch - Arbeit an den Currcicula - Beratung - Fortbildung Organisation sonderpäd. Hilfen Friedrich-Fröbel-Schule Förderschule/Lernen - Kooperation - Mobile Dienste - Integrationsklassen - Organisation des RIK - Beratung für Schwerpunkt Lernen und Em.-soz. Friedrich-Fröbel-Schule Förderschule/Sprache - Mobile Dienste - Beratung für Schwerpunkt Sprache Beratungszentren (in Planung) Sonderpädagogische Förderung in den Grundschulen und weiterführenden Schulen (siehe Schulen des Einzugsbereichs ) 9

10 6. Aufgaben und Arbeitsplatzbeschreibung der Lehrkräfte Mit Einführung der inklusiven Schule verändert sich für alle beteiligten Lehrkräfte aus Regel- und Förderschulen das bisherige Arbeitsfeld. Teamarbeit und Teamfähigkeit sind wichtige Elemente in diesem Prozess. Mediation und Supervision sind als Begleitung empfehlenswert. Förderschullehrkräfte Grundsätze: Pädagogische Verantwortung für alle Kinder mit Schwierigkeiten insbesondere für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf Besondere Berücksichtigung Einsatz möglichst nur an einer (höchstens an zwei) Grundschulen. Wechsel nur zu Schuljahresbeginn Einsatz transparent und in Absprache Mindestens ein Förderraum Eigener Etat Eigene Gestaltung des Stundenplans Keine Vertretungsstunden Keine Pausenaufsicht Eigenes Klassenbuch/Arbeitsberichte Inhaltliche Bedingungen: Unterricht: Gemeinsamer Unterricht, in dem verschiedene Kooperationsformen durchgeführt werden Projekte zu bestimmten Themenbereichen, z.b. zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen, der Sprache, der Wahrnehmung, der Motorik Regelmäßiger Austausch: Förderung: Förderpläne Fördermaterialien und mappen Innere/äußere Differenzierung Diagnostik: Lernanfängerbeobachtungstage Diagnostische Eingangsphase Ständige Lernstandsdiagnose Sonderpädagogische Beratungsgutachten Beratung: Eltern/Lehrkräfte/Schüler(innen) Schulische Institutionen Außerschulische Institutionen Regelschullehrkräfte Grundsätze: Pädagogische Verantwortung für alle Kinder Bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsame Verantwortung. Arbeitet als Kooperationspartner/in im Team mit Förderschullehrkraft Inhaltliche Bedingungen: Unterricht: Differenzierter Unterricht Berücksichtigung individueller Förderplanung Dokumentation der zusätzlichen Maßnahmen Absprache/Einsatz spezieller Fördermaterialien Regelmäßiger Austausch: Individuelle Lernentwicklung: Kontaktaufnahme mit Fachlehrerinnen, Hort, Eltern, Tagesgruppen, Ärzten, Psychologen Dokumentation von Kontaktaufnahme, Ergebnissen, Gesprächen Diagnostik: Erhebung von Informationen im Unterricht (Lernstandsdiagnostik) Beratung: Einladen zu pädagogischen Runden 10

11 7. Bisherige und geplante Vorbereitungs-, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen 1. Veranstaltung am in der GS Leintor für alle beteiligten Schulen mit Prof. Dr. Werning, UNI Hannover, Thema: Inklusive Schulen im Landkreis Nienburg entwickeln 2. April/Mai 2010 Expertenteams (Grundschullehrkraft + Förderschullehrkraft aus bestehenden RIK s) besuchen Dienstbesprechungen der einzelnen Grundschulen und stellen ihre Arbeit vor. 3. September November 2010, Hospitationen von Förderschul- und Grundschullehrkräften in den bestehenden RIKs Hannover und Achim 4. Im September 2010 Informationsveranstaltung für die Schulelternräte 5. Tagung zum Thema Inklusion der GEW in Jeddingen 6. Schulinterne Lehrerfortbildungen der einzelnen Regelschulkollegien 7. Informationsveranstaltungen und Hospitationen zum Thema Beratungszentrum, Vorplanungen mit dem Landkreis und der Landesschulbehörde 8. Sonderpädagogischer Kongress der GEW in Dorum zum Thema Inklusion 9. Professor Wember (UNI Dortmund) Festvortrag am Entwicklung der Förderschulen in Deutschland 10. Grundschulen planen 2012 eine gemeinsame Veranstaltung mit einem Gastredner zum Stand der Inklusion. 11. Auf Elternabenden werden in den Grundschulen Informationen über die sonderpädagogische Grundversorgung gegeben (in Zusammenarbeit mit den Förderschullehrkräften). 11

12 12. Dienstbesprechungen der betroffenen Schulen arbeiten in Zusammenarbeit mit den Förderschullehrkräften an der Thematik. 13. Inklusion und deren Umsetzung in der Grundschule, Tagung am der GEW in Hannover 14. Fortbildung zum Thema Mutimus im Frühjahr 2012 als Angebot für Lehrkräfte aller Schulformen 15. Fortbildung Basiskompetenzen im Frühjahr 2012 für Förderschullehrkräfte 16. Berufsbegleitende Ausbildung Systemische Beratung für Lehrkräfte in Nienburg ab Juni Nächste Schritte Die Gesetzgebung für die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen bleibt abzuwarten. Zurzeit machen die Eckdaten deutlich, dass der Primarbereich der Förderschule Lernen auslaufen wird. Die Förderschule Sprache bleibt als Angebotsschule voraussichtlich bestehen. Die bestehenden Integrationsklassen im Sek.I-Bereich werden weitergeführt werden. Die bestehenden Integrationsklassen an den Grundschulen werden weitergeführt werden. Es gibt Vorüberlegungen zur Einrichtung eines Beratungszentrums emotional-soziale Entwicklung im Landkreis Nienburg. 12

13 8.1 Anträge zum Schuljahr 2012/13 Folgende Grundschulen des Einzugsgebietes der Friedrich-Fröbel-Schule stellen zum Schuljahr 2012/13 einen Antrag zur Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung: Klassenbildung Schuljahr 2012/13: Schule 1. Jahrgang 2. Jahrgang 3. Jahrgang 4. Jahrgang FöL-Std GS Rodewald GS Husum GS Alpheide 3 6 GS Landesbergen GS Heemsen Zusammen Wenn die oben aufgeführten Schulen ab dem Schuljahr 2012/2013 mit der sonderpädagogischen Grundversorgung starten, ergibt sich daraus insgesamt ein Bedarf von 50 sonderpädagogischen Lehrerstunden. Dieser Bedarf wird durch die Friedrich-Fröbel-Schule aus eigenen Ressourcen abgedeckt werden können, da sich durch sinkende Schülerzahlen die Anzahl der Klassen an der Förderschule verringern wird. Somit wird bei der Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung keine Neueinstellung zum Schuljahr 2012/2013 benötigt. Der vorliegende Antrag wird gemeinsam von den beteiligten Schulen gestellt: Salomo Lührig Hippenstiel Rasch GS Rodewald GS Husum GS Alpheide GS Landesbergen Badermann GS Heemsen Brase FÖS Friedrich- Fröbel-Schule 13

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