Die einzelnen Landschaftsräume werden im Bericht inklusiv Wirkungs, Umsetzungsziele und Massnahmen beschrieben.

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1 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 1/44 Zusammenfassung Die Arbeitsgemeinschaft der beiden Büros Camenisch & Zahner (Chur) und LBBZ Plantahof (Landquart/Thusis) wurde 2010 mit der Ausarbeitung eines regionalen Vernetzungskonzeptes gemäss der Wegleitung des Kantons Graubünden beauftragt. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Gemeinde, Bauernschaft, landwirtschaftlicher Beratung, Forstwesen, Wildhut, ANU und den Projektbearbeitern begleitet. Das Untersuchungsgebiet wurde in fünf Landschaftsräume gegliedert. Die einzelnen Lebensräume haben ein einheitliches Potential und Ziele zugleich unterscheiden sie sich deutlich voneinander. Sie wurden unterteilt in: L1 Offene Wiesenlandschaft in ebener Lage um die Dörfer L2 Offene Wiesen- und Weidelandschaft der Hanglagen oberhalb der Dörfer, linke Talseite L3 Gut strukturierte Wiesen- und Weidelandschaft der Maiensässtufe L4 Wiesen- und Weidelandschaft der Schattenseite des Tujetsch L5 Gut strukturierte Wiesen- und Weidelandschaft der Tieflagen Die einzelnen Landschaftsräume werden im Bericht inklusiv Wirkungs, Umsetzungsziele und Massnahmen beschrieben. Im Rahmen der Feldarbeiten 2010 wurden innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche Flachmoore, Trockenstandorte, Blumenwiesen, sowie Wiesen und Weiden mit Qualität kartiert. Bestehenden Inventarobjekte wurden auf ihre Richtigkeit hin überprüft und allenfalls angepasst. Der Bericht zeigt auf, dass in allen Landschaftsräumen mehr ökologische Ausgleichsflächen angemeldet werden, als an NHG und Qualitätsflächen vorhanden sind. Dies bedeutet einerseits, dass einige der extensiv oder wenig intensiv bewirtschafteten Wiesen nicht die ÖQV Qualität erreichen. Andererseits kann davon ausgegangen werden, dass genügend Spielraum für Vernetzungsflächen vorhanden ist, die der Förderung einzelner spezieller Zielarten dienen. Anhand von Felderhebungen und Datenanalysen wurde eine ausgewählte Gruppe von Tierund Pflanzenarten als Ziel und Leitarten für das Vernetzungskonzept Tujetsch definiert. Die einzelnen Arten wurden den Landschaftsräumen zugeordnet. Mit gezielten Massnahmen bezüglich Bewirtschaftung der Landschaft, sollen die Ziel und Leitarten erhalten und gefördert werden. Die Massnahmen werden mit den Landwirten über gesamtbetriebliche Verträge vereinbart und entschädigt. Die Vereinbarung dieser Massnahmen ist im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes im Jahre 2011 geplant. Vertragsbeginn für die Landwirte ist der 01. Januar 2012.

2 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 2/44 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Einleitung Vorgeschichte Auftrag Organisation (Begleitgruppe) Projektgebiet Allgemeines Landschaft Geologie, Gesteine, Hydrogeologie Klima Ausgangslage Die Landschaftsräume im Tujetsch im Überblick Landwirtschaft Überblick über die angemeldeten ökologischen Ausgleichsflächen und die kartierten Flächen (NHG und Qualitätsflächen) Neat Baustelle Sedrun Landschaftsentwicklungskonzept Tujetsch Die Ziel und Leitarten Ziele und Massnahmen Allgemeine Ziele Bedeutung und Ziele in den einzelnen Biotopen Trockenwiesen und weiden Blumenwiesen Flachmoore Wiesen mit Qualität und Weiden mit Qualität Vernetzungswiesen Saumstreifen und Böschungen Kleine Bäche, Vernässungen, Gräben Einzelbäume, Einzelsträucher, Hecken, Feldgehölze, Waldränder Trockenmauern, Lesesteinhaufen, Kleinstrukturen Quantifizierbare Ziele Besonderheiten des Vernetzungskonzeptes Tujetsch Schnittzeitpunkt Mahdreste, Staffelung der Nutzung Erschwerte Bewirtschaftung Erntetechnik Auslichten / Rekultivieren potenzieller NHG Flächen Pflege von NHG Flächen ausserhalb der LN Beschreibung der einzelnen Landschaftsräume (inkl. Wirkungsziele, Umsetzungsziele und Massnahmen) L1 Offene Wiesenlandschaft in ebener Lage um die Dörfer L2 Offene Wiesen und Weidelandschaft der Hanglagen oberhalb der Dörfer, linke Talseite L3 Gut strukturierte Wiesen und Weidelandschaft der Maiensässtufe L4 Wiesen und Weidelandschaft der Schattenseite des Tujetsch... 29

3 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 3/44 L5 Gut strukturierte Wiesen und Weidelandschaft der Tieflagen Umsetzung Aufgabenverteilung Vorgehen bei der Umsetzung Begleitende Massnahmen Kurse und Beratung Öffentlichkeitsarbeit Einbindung von Interessengruppen ausserhalb der Landwirtschaft Waldrandpflege Finanzierungskonzept Bedingungen der ÖQV Beiträge Art der Beiträge ÖQV und NHG Finanzierung von Massnahmen ausserhalb LN Erfolgskontrolle Umsetzungskontrolle Ziel und Wirkungskontrolle Anhang Faunistischer und floristischer Anhang Vögel Reptilien Insekten (Tagfalter und Heuschrecken) Pflanzen Beilagen, Kartenmaterial Ausgangszustand Grundlagen aus Landwirtschaft, Gewässerschutzzonen und Baunzonen Bedeutende ökologische Lebensräume und faunistische Daten Landschaftsräume Beitragstabelle Bewirtschaftungsverträge ANU/ALG Entschädigung von Pflegeleistungen ANU... 44

4 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 4/44 1. Einleitung 1.1. Vorgeschichte Seit dem 1. Mai 2001 ist die Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Ökoqualitätsverordnung, ÖQV) in Kraft. Mit dieser Verordnung fördert der Bund die Qualität und die Vernetzung ökologischer Ausgleichsflächen auf regionaler Stufe. Gemäss ÖQV werden Zusatzbeiträge für Flächen mit besonderer ökologischer Qualität gewährt, wenn ein vom Kanton genehmigtes Vernetzungskonzept diese Flächen aufzeigt. Auf den 1. Januar 2008 wurde diese ÖQV Verordnung überarbeitet. Seit Januar 2011 ist das neue Gewässerschutzgesetz in Kraft. Darin wird vorgeschrieben, dass der Gewässerraum nur noch extensiv bewirtschaftet werden darf. Das Vernetzungskonzept setzt diese Vorgaben um sobald die entsprechende Verordnung in Kraft tritt Auftrag Nach dem Offertverfahren im Frühjahr 2010, wurden von der Gemeinde Tujetsch die Arbeiten an die Arbeitsgemeinschaft der beiden Partnerbüros Camenisch & Zahner (Chur) und LBBZ Plantahof (Landquart/Thusis) übergeben. Diese Arbeitsgemeinschaft soll für die landwirtschaftliche Nutzfläche der Gemeinde ein regionales Vernetzungskonzept gemäss der Wegleitung des Kantons Graubünden (Amt für Natur und Umwelt, ANU und Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, ALG) erarbeiten Organisation (Begleitgruppe) Das Vernetzungskonzept wird von einer Arbeitsgruppe begleitet, die sich aus Vertretern der Gemeinde, der Bauernschaft, der landwirtschaftlichen Beratung, dem Forstwesen, der Wildhut sowie den beteiligen kantonalen Amtsstellen zusammensetzt. Name Vertretung Funktion Baseli Berther Gemeinde Tujetsch Leiter Begleitgruppe Adrian Deragisch Forst Förster Gabriel Monn Wild Wildhüter Tadeus Giossi Bauernschaft Landwirt Baseli Huonder Bauernschaft Landwirt Gian Andrea Hartmann Landwirtschaft Landwirtschaftlicher Berater Josef Hartmann ANU Kanton / Naturschutz Diese Arbeitsgruppe wird von den externen Projektbearbeitern unterstützt: Büro MitarbeiterIn Funktion LBBZ Plantahof Batist Spinatsch Projektleiter, Sektor Landwirtschaft Annina Urech Sachbearbeiterin Landwirtschaft / Naturschutz Helene Brändli Sachbearbeiterin Landwirtschaft / Naturschutz Camenisch & Zahner Martin Camenisch Projektleiter, Sektor Naturschutz Jeanne Fernex Sachbearbeiterin Naturschutz

5 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 5/ Projektgebiet Allgemeines Das Projektgebiet umfasst die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN, ohne Alpgebiete und Allmenden) der Gemeinde Tujetsch im Ausmass von circa 490 ha. In das Konzept werden ökologisch wertvolle Randbereiche wie beispielsweise Waldränder oder Trockenmauern, die unmittelbar an die landwirtschaftliche Nutzfläche angrenzen, mit einbezogen Landschaft Das Tujetsch liegt im obersten Teil der Surselva. Das Haupttal mit dem Vorderrhein verläuft von Westen nach Osten, senkrecht dazu münden einige Seitentäler. Die begrenzenden Bergketten weisen Höhen von 2'500 m bis 3'000 m ü.m auf. Die Hänge sind relativ steil und nur die günstigeren Stellen können landwirtschafltich genutzt werden. Der Talboden von Sedrun bis Dieni wird von charakteristischen Flussterrassen geprägt. Die einzelnen Fraktionen von Tujetsch liegen zerstreut in den tieferen Lagen entlang des Vorderrheins Geologie, Gesteine, Hydrogeologie Das Tujetsch liegt im Aaremassiv. Oberflächlich treten v.a. saure Gesteine auf, die bei Verwitterung tiefgründige gut wasserspeichernde Böden begünstigen. Im Einflussbereich des Vorderrheins mit Flussterrassen und Gletscherablagerungen sind etwas stärker wasserdurchlässige Böden vorhanden Klima Die Lage randlich zum Gotthardmassiv und in der Verlängerung des Vorderrheintales lässt verschiedene klimatische Schlüsse zu. Einerseits ist das Vorderrheintal als inneralpines Tal relativ kontinental geprägt. Grosse Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht sowie zwischen Sommer und Winter sind typisch. Ebenso typisch sind relativ geringe Niederschläge in den inneralpinen Tälern. Die kontinentalen Charakteristika flachen im Vorderrheintal gegen dessen oberes Ende hin ab. Die Täler der Südalpen und der Nordalpen dringen hier weit ins Alpeninnere, schützende quer verlaufende Bergketten fehlen im Gotthardgebiet. Das Wetter ist meist etwas instabiler als in anderen inneralpinen Tälern, wobei sowohl Schön wie auch Schlechtwetterfasen davon betroffen sind. Die Niederschläge (Sedrun 1227 mm/jahr) liegen im Tujetsch ähnlich hoch wie in anderen Täleren Graubündens mit Ausnahme der Täler um Chur, Mittelbündens und des Engadins (z.b. Tschiertschen 1050 mm/jahr).

6 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 6/44 2. Ausgangslage 2.1. Die Landschaftsräume im Tujetsch im Überblick Das Untersuchungsgebiet im Tujetsch wurde im Rahmen des Vernetzungsprojektes in fünf Landschaftsräume gegliedert (vgl. Karte Landschaftsräume). Diese Landschaftsräume sind so abgegrenzt worden, dass die Ausgangslage, das Potential und die Ziele jedes Landschaftsraumes möglichst einheitlich sind und sich die einzelnen Landschaftsräume gleichzeitig deutlich voneinander unterscheiden. Infolge der relativ engen Verhältnisse im Tujetsch liegen die einzelnen Landschaftsräume sehr nah beieinander und sind teils topografisch schwierig abzugrenzen. Schwerpunkte wurden bei der gegenwärtigen Nutzung, Nutzungsstufen und dem Vorkommen von NHG Flächen gesetzt. Die Landschaftsräume lassen sich folgendermassen einteilen und betiteln: L1 Offene Wiesenlandschaft in ebener Lage um die Dörfer L2 Offene Wiesen und Weidelandschaft der Hanglagen um die Dörfer, linke Talseite L3 Gut strukturierte Wiesen und Weidelandschaft der Maiensässtufe L4 Wiesen und Weidelandschaft der Schattenseite des Tujetsch L5 Gut strukturierte Wiesen und Weidelandschaft der Tieflagen Die ausführlichen Beschreibungen zu den einzelnen Landschaftsräumen sind im Kapitel 3 zu finden Landwirtschaft Die Landwirtschaft existiert vom Futterbau und von der Viehwirtschaft. Die landwirtschaftliche Nutzfläche in der Gemeinde Tujetsch beträgt rund 490 ha (GIS 2010) und liegt in der Bergzone IV. In der Gemeinde gibt es 19 direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe (2010). Die Landwirte halten insgesamt 451 Grossvieheinheiten (2010). Die Rindviehhaltung macht mit 250 Grossvieheinheiten (GVE) den Hauptteil aus. Davon machen die Mutterkühe (ca. 95 GVE) den grösseren Teil aus als die Milchkühe (79 GVE). Die Schafhaltung ist mit 152 GVE ebenfalls eine wichtige Betriebsform. Weiter hat es Ziegen (44 GVE) und Pferdeartige (5 GVE). In tieferen, gut bewirtschaftbaren Lagen werden die Wiesen mittelintensiv bewirtschaftet und erlauben zwei Hauptnutzungen sowie Herbstweide. Die steileren Hanglagen werden entsprechend der Erschliessung und Neigung mittelintensiv bis extensiv bewirtschaftet. Die Erschliessung der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist. Die insgesamt angemeldeten ökologischen Ausgleichsflächen von 110 a stehen einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 490 a gegenüber (2010). Deren Lage ist in der Karte ökologische Ausgleichsflächen Ausgangszustand festgehalten.

7 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 7/44 Tab. 1: Landwirtschaftliche Nutzungsarten in den Landschaftsräumen der Gemeinde Tujetsch mit landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) und ökologischer Ausgleichsflächen (ÖAF). Quelle: Landwirtschaftliches Flächenverzeichnis 2010, ALG. Flächenangaben in Aren. Nutzungsart / Landschaftsraum Code L1 L2 L3 L4 L5 Summe ExWi spät gemäht 411* WiWi spät gemäht 412* ExWi/WiWi/IntWi früh gemäht ExWi beweidet 417* Roggen Kartoffeln Freilandgemüse Kunstwiese Extensiv genutzte Wiesen 611* Wenig intensiv genutzte Wiesen 612* Übrige Dauerwiesen Weide Extensiv genutzte Weiden 617* Streue nach Direktzahlungsverordnung Weitere nicht beitragsberechtigte Flächen Summe (Basis ALG: Agricola) 21'965 4'428 14'044 4'282 2'844 47'563 Übersicht Gesamte landwirtschaftl. Nutzfläche (1) 22'207 4'571 14'710 4'602 2'940 49'030 Ökologische Ausgleichsflächen ÖAF( *) 1'608 1'628 5'462 1' '059 Anteil öaf an LN im Landschaftsraum in % (1) Flächenangabe gemäss GIS (entspricht nicht den Angaben aus dem Agricola, da im Verlaufe des Jahres 2010 Anpassungen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche vorgenommen wurden) ( *) Total aller * ergibt die Summe aller ökologischen Ausgleichsflächen

8 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 8/ Überblick über die angemeldeten ökologischen Ausgleichsflächen und die kartierten Flächen (NHG und Qualitätsflächen) In allen fünf Landschaftsräumen sind im Jahr 2010 ökologische Ausgleichsflächen angemeldet worden. Die Karte ökologische Ausgleichsflächen Ausgangszustand zeigt deren Lage auf. In der Tabelle 1 sind diese blau dargestellt. Im Landschaftsraum 1 wird entsprechend der dorfnahen Tallage wenig ökologische Ausgleichsfläche angemeldet. In den anderen Landschaftsräumen wird dagegen recht viel ökologische Ausgleichsfläche angemeldet. Eine Situation, die für Berggemeinden Graubündens typisch ist. Im Rahmen der Feldarbeiten 2010 wurden die Trockenstandorte, Blumenwiesen und weiden und die Flachmoore innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche kartiert. Die bestehenden Inventarobjekte wurden auf ihre Richtigkeit hin überprüft und allenfalls angepasst. Die Wiesen und Weiden mit Qualität wurden ebenfalls innerhalb der LN erhoben. Alle kontrollierten und neu erfassten Flächen sind in der Karte Ausgangszustand dargestellt. Die untenstehende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Grössen der kartierten NHG und Qualitätsflächen in den einzelnen Landschaftsräumen. Betrachtet man die Kartierung der NHG und Qualitätsflächen stellt man fest, dass der Anteil an NHG und Qualitätsflächen im Landschaftsraum 1 sehr tief liegt, sogar tiefer als die Zahlen der angemeldeten ökologischen Ausgleichsfläche. In den restlichen Landschaftsräumen liegt sowohl die angemeldete öaf wie auch die kartierte NHG und Qualitätsfläche höher. Allen Landschaftsräumen ist gemeinsam, dass mehr öaf angemeldet wird, als an NHG und Qualitätsflächen vorhanden ist. Dies bedeutet einerseits, dass wahrscheinlich viele der wenig intensiv bewirtschafteten Wiesen nicht die ÖQV Qualität erreichen. Andererseits kann davon ausgegangen werden, dass genügend Spielraum vorhanden ist für Vernetzungsflächen, die der Förderung einzelner Zielarten dienen. Tab. 2: Kartierung der Trockenstandorte, Blumenwiesen und weiden, Flachmoore (NHG Flächen) und Qualitätsflächen innerhalb der LN des Projektgebietes Tujetsch; Flächenangaben in Aren, Quelle Feldkartierung Sommer 2010 NHG / Qualitätsflächen L1 L2 L3 L4 L5 Total Trockenstandorte (NHG) ' '483 Blumenwiesen (NHG) Flachmoore (NHG) ' '803 Wiesen mit Qualität '090 Weiden mit Qualität Total NHG Flächen ' '686 Anteil NHG Flächen an LN in % Total NHG und Qualitätsflächen ' '695 Anteil NHG und Qualitätsflächen an LN in %

9 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 9/ Neat Baustelle Sedrun Die Deponieräume und Installationsplätze der Baustelle der Neat in Sedrun beanspruchen im Zustand 2010 relativ viel Fläche. Diese Flächen werden nach Abschluss der Tunnelarbeiten nach Möglichkeiten renaturiert und teilweise auch wieder in die LN rückgeführt. Da gerade die steilen Flächen gewisser Schüttungen für eine extensive Nutzung geeignet wären, könnten dadurch die Ziele des Vernetzungskonzeptes unterstützt werden. Im Winter 2010/2011 sind die Grössen, die Qualität und die Lage der Renaturierungsflächen den Verfassern des Vernetzungskonzeptes noch nicht bekannt. Diese werden aber als Ergänzung bei der Zwischenbillanzierung (2014/2015) eingebaut! Im Zusammenhang mit der Neat werden im Tujetsch Ersatzmassnahmen geleistet. Dort wo diese Ersatzmassnahmen LN betreffen oder es sich um Mähnutzung handelt, ist das Vernetzungsprojekt bestrebt, diese Flächen zu integrieren, d.h. eine extensive Nutzung vertraglich zu sichern und bei Mähnutzung ausserhalb der LN, diese Flächen wieder der LN zuzuführen. Im Winter 2010/2011 sind die Grössen, die Qualität und die Lage dieser Ersatzmassnahmeflächen den Verfassern des Vernetzungskonzeptes noch nicht bekannt. Diese werden aber bei den Vertragsverhandlungen im Herbst 2011 berücksichtigt! 2.5. Landschaftsentwicklungskonzept Tujetsch Im Tujetsch wird über die Ausarbeitung eines Landschaftsentwicklungskonzeptes nachgedacht. Wir möchten darauf verweisen, dass das vorliegende Vernetzungskonzept eine wichtige und unerlässliche Grundlage für ein Landschaftsentwiclungskonzept darstellt.

10 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 10/ Die Ziel und Leitarten Ziel und Leitarten müssen innerhalb eines Vernetzungskonzeptes definiert werden. In der Öko Qualitätsverordnung ist folgende Definition festgehalten: Zielarten sind Arten, die gefährdet sind und für die das Projektgebiet eine besondere Verantwortung trägt. Leitarten sind Arten, die für das Projektgebiet charakteristisch sind oder waren. Wenn im Perimeter Zielarten vorkommen, müssen diese berücksichtigt werden. Die Auswahl und das effektive und potenzielle Vorkommen der Ziel und Leitarten muss durch Feldbegehungen überprüft werden. Das BAFU hat Listen erarbeitet auf denen für verschiedene Tiergruppen Ziel und Leitarten festgelegt wurden. Auf diese Listen für Vögel, Reptilien, Heuschrecken und Tagfalter stützt sich auch unsere Auswahl der Ziel und Leitarten. Abb. 1: Der Baumweissling, eine Zielart Die Felderhebungen und Datenanalysen ergeben eine breite Palette an potentiellen Ziel und Leitarten. Details dazu mit den Felddaten sind im Anhang unter Kapitel 8.1. aufgeführt. Daraus wurde eine Gruppe von Arten als Ziel und Leitarten für Abb. 2: Der Natternwurzperlmutterfalter, eine Zielart. das Vernetzungskonzept Tujetsch definiert und die einzelnen Arten bestimmten Landschaftsräumen zugeordnet. Eine Zusammenstellung der für die einzelnen Landschaftsräume ausgewählten Ziel und Leitarten der verschiedenen Tiergruppen ist in Tabelle 3 aufgeführt. Bei der Zuordnung der Ziel und Leitarten zu Landschaftsräumen wurde die bestehende Verbreitung, die geographische Nähe und ähnliche klimatische Bedingungen in den Landschaftsräumen berücksichtigt. Das Ziel ist, diese Arten zu erhalten beziehungsweise zu fördern. Abb. 3: Die Kurzflügelige Beissschrecke, eine Leitart

11 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 11/44 Tab. 3: Übersicht über die ausgewählten Ziel und Leitarten, die in bestimmten Lebensräumen erhalten bzw. gefördert werden sollen. Art / Landschaftsraum L1 L2 L3 L4 L5 Vögel Baumpieper (Anthus trivialis) L x Bergpieper (Anthus spinoletta) L x Braunkehlchen (Saxicola rubetra) L x Goldammer (Emberiza citrinella) L x x Hänfling (Carduelis cannabina) L x Grünspecht (Picus viridis) L x Neuntöter (Lanius collurio) L x Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) L x Wachtel (Coturnix coturnix) L x Reptilien Schlingnatter (Coronella austriaca) Z x Bergeidechse (Zootaca vivipara) L x x x x x Tagfalter Baumweissling (Aporia crataegi) Z x Grosser Sonnenröschenbläuling (Aricia artaxerxes) L x x Violetter Silberfalter (Brenthis ino) Z x x Natternwurzperlmutterfalter (Clossiana titania) Z x Zwergbläuling (Cupido minimus) Z x Waldteufel (Erebia aethiops) L x x Stiefmütterchenperlmutterfalter (Fabriciana niobe) Z x x Dukatenfalter (Lycaena virgaureae) Z x Kleiner Ampferfeuerfalter (Lycaena hippothoe) L x x x Wachtelweizenscheckenfalter (Mellicta athalia) Z x Silberscheckenfalter (Melitaea diamina) Z x Apollo (Parnassius apollo) Z x x x Heuschrecken Warzenbeisser (Decticus verrucivorus) L x x x Feldgrille (Gryllus campestris) L x x x Zweifarbige Beissschrecke (Metrioptera bicolor) Z x x x x Kurzflüglige Beissschrecke (Metrioptera brachyptera) L x x Alpine Gebirgsschrecke (Miramella alpina) L x Heidegrashüpfer (Stenobothrus lineatus) L x x Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) Z x Pflanzen Holunderknabenkraut (Dactylorhiza sambucina) L Paradieslilie (Paradisea liliastrum) L x x

12 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 12/44 3. Ziele und Massnahmen 3.1. Allgemeine Ziele Das prioritäre Ziel des Bundes, das gleichzeitig als Bemessungsgrundlage für die Qualität des Konzeptes dient, ist die Förderung der botanischen und der faunistischen Vielfalt. Von Seiten des Kantons werden weitere Ziele ergänzt, für das Vernetzungskonzept der Gemeinde Tujetsch stehen dabei folgende Ziele im Vordergrund: Die aufgrund der Ökoqualitätsverordnung verfügbaren Direktzahlungen nutzen Natur und Landschaft im Landwirtschaftsgebiet umfassend fördern bzw. erhalten Die Akzeptanz der naturschützerischen Massnahmen durch den Einbezug der Gemeinde und lokaler Interessengruppen erhöhen Bauern und Bäuerinnen für die Pflege der Kulturlandschaft sensibilisieren und motivieren Die gesellschaftliche Wertschätzung für eine natur und landschaftsschonende Landwirtschaft erhöhen Für die Umsetzung des Vernetzungskonzeptes hat die Arbeitsgruppe weitere, detailliertere Ziele formuliert. Diese basieren einerseits auf der Kartierung im Sommer 2010 (Biotope und Arten), Inventarangaben, ergänzende Informationen über einzelne Arten und den angemeldeten ökologischen Ausgleichsflächen und auch auf der Beurteilung der landwirtschaftlichen Situation. Im ganzen Projektgebiet steht der Erhalt der Naturwerte im Vordergrund. Die angepasste Nutzung der NHG Flächen wird beigehalten. Qualitätswiesen mit einer wenig intensiven oder extensiven Nutzung und Qualitätsweiden mit einer extensiven Beweidung sollen erhalten und gefördert werden. In Landschaftsräumen mit eher wenigen NHG Flächen sollen insbesondere lineare Strukturen erhalten und im Rahmen der Möglichkeiten gefördert werden (Terrassenhänge, Böschungen, Trockenmauern, Waldränder). Entlang dieser Strukturen sollen extensiv genutzte Saumstreifen oder extensiv oder wenig intensiv bewirtschaftete Vernetzungswiesen oder weiden eingerichtet werden. Ebenfalls in Landschaftsräumen mit eher wenigen NHG Flächen und Flächen mit Qualität sollen wo möglich Vernetzungswiesen unterstützt werden. Diese Vernetzungswiesen werden wenig intensiv oder extensiv bewirtschaftet, erfüllen im Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse jedoch die Kriterien der ÖQV oder NHG Flächen nicht. In Landschaftsräumen mit vielen NHG Flächen und Qualitätsflächen soll ein flächiges Netz von NHG Flächen und ÖQV Flächen erhalten und gefördert werden. Wenn grössere Gebiete ohne dieses flächige Netz an NHG und Qualitätswiesen vorhanden sind, sollen auch hier Vernetzungswiesen ausgeschieden werden mit einem späten bis sehr späten Schnitttermin. Durch pflegerische Massnahmen soll die Qualität ökologisch wertvoller Lebensräume aufgewertet bzw. wiederhergestellt werden. Die Qualität der Gebüsche und Waldränder soll durch pflegerische Massnahmen erhöht werden (v.a. tiefere Gunstlagen), Trockenmauern und Lesesteinhaufen sollen freigeschnitten und erhalten bleiben. Bestehende Kleinstrukturen werden im Vernetzungskonzept über die Beiträge der Strukturvielfalt gefördert. Diese Strukturen sollen nach Möglichkeit erhalten und gefördert werden (Einzelbäume, Böschungen, Felsen).

13 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 13/ Bedeutung und Ziele in den einzelnen Biotopen Trockenwiesen und weiden Unter dem Begriff Trockenwiesen und weiden sind einige recht unterschiedliche Vegetationstypen zusammengefasst. Darunter sind einerseits alle mageren und artenreichen Bergwiesen und weiden zusammengefasst, andererseits auch die eigentlichen trockenen Wiesen und Weiden der tieferen Lagen sowie die artenreichen Übergänge zu den Fettwiesen der tieferen Lagen. Die Trockenwiesen im Tujetsch sind artenreich und beherbergen eine reiche Garnitur von Arten, die den Fettwiesen fehlen. Typische Gräser sind die Fieder Zwenke (Brachypodium pinnatum) oder die Frühlings Segge (Carex caryophyllea). Die Kräuter sind meist niederwüchsig oder haben die Blattrosetten in Bodennähe. In der Region sind Arten wie Wundklee (Anthyllis vulneraria s.l.), Bergklee (Trifolium montanum), Skabiose (Scabiosa columbaria), Hufeisenklee (Hippocrepis comosa), Mittlerer Wegerich (Plantago media) und Arnika (Arnica montana) in diesen verschiedenen Typen von Trockenwiesen recht häufig vertreten. Trockenwiesen weisen eine sehr lange Blühperiode auf, was insbesondere für Insekten sehr förderlich ist. In der Schweiz gibt es keine anderen derart artenreiche Biotope wie die Trockenwiesen. Hier leben sehr viele spezialisierte Pflanzen und Tierarten. Auch Im Tujetsch sind für Graubünden seltene Arten in diesen Trockenwiesen anzutreffen, wie zum Beispiel das Holunder Knabenkraut (Dactylorhiza sambucina) oder die Astlose Graslilie (Anthericum liliago). Für Reptilien sind die Flächen an Südhängen mit Trockenwiesen und und angrenzenden Strukturen besonders wertvoll. Die Trockenwiesen und weiden im Tujetsch liegen mit Schwerpunkt auf der linken Talseite ausserhalb der intensiv genutzten ebenen Lagen in Siedlungsnähe. In den tieferen Lagen weist der Landschaftsraum 1 in den höheren Lagen der Landschaftsraum 4 relativ wenig Trockenwiesen und weiden auf. Die Landschaftsräume 2, 3 und 5 sind demgegenüber mit Trockenwiesen und weiden gut ausgestattet. Der häufigste Vegetationstyp innerhalb der Trockenwiesen und weide ist ein Halbtrockenrasen (Mesobrometum) mit einem Anteil von 5 bis 25% Arten der Fettwiesen. Nur selten sind ganz magere Halbtrockenrasen anzutreffen. Auch noch weit verbreitet sind die artenreichen Fettwiesen bei denen der Anteil der Fettwiesenarten unter 50% liegt. Saure Borstgrasrasen (Nardetum) mit viel Borstgras (Nardus stricta) sind in den hohen Lagen lokal vorhanden aber nicht dominant. Im Landschaftsraum 1 sind nur wenige Trockenwiesen kartiert worden, davon ist zudem nur ein kleiner Teil für die extensive Bewirtschaftung angemeldet. Die kartierten Flächen liegen in Randbereichen und sind für diesen intensiv bewirtschafteten Landschaftsraum besonders wertvoll.

14 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 14/44 Im Landschaftsraum 2 sind relativ grosse Flächen an Trockenwiesen vorhanden. Diese liegen in steilen Hängen und sind meist mosaikartig mit Fettwiesen und Strukturen gemischt. Der Landschaftsraum 3 weist sowohl flächenmässig, wie auch anteilsmässig sehr viele Trockenwiesen auf. Hier finden sich auch einige grosse zusammenhängende Flächen mit Trockenwiesen. Die Trockenwiesen wachsen meist an den etwas steileren Hängen. Im Landschaftsraum 4 sind Trockenwiesen eher seltener. An den meist gegen Norden exponierten Hanglagen sind die Voraussetzungen für diese spezielle Vegetation nicht optimal. Der Landschaftsraum 5 ist stark mit Trockenwiesen durchsetzt. Die Flächen werden meist im Frühling beweidet und spät gemäht oder als reine Weiden genutzt. Die Erhaltung und Förderung der Trockenwiesen ist in allen Landschaftsräumen ein prioritäres Ziel. Als Massnahme sind für Trockenwiesen Verträge über eine extensive, in Ausnahmefällen wenig intensive Nutzung vorgesehen. Auch Trockenweiden können vertraglich gesichert werden. Hier gilt der Grundsatz, dass Standweiden mit hohem Tierbestand die Erhaltung der Vegetation gefährden. Deshalb werden kurze Umtriebsweiden mit Ruhephasen von mindestens 8 Wochen empfohlen oder/und die Höhe des Tierbestandes ist auf die Ansprüche der Vegetation abzustimmen. Ausserdem muss besonders in Steillagen der Erosionsgefahr besondere Achtung geschenkt werden. Frühlingsweiden werden vom Amt für Natur und Umwelt auch bei einer Mahd im Sommer als Weiden abgegolten. Eine kurze Überweidung ab dem 1. September ist in gemähten Trockenwiesen in der Regel zulässig (Ausnahme Orchideenstandorte) Blumenwiesen Blumenwiesen zeichnen sich aus durch das Vorkommen bestimmter meist auffällig blühender Pflanzenarten. Die Vegetation ist sehr unterschiedlich und kann irgendwo zwischen Flachmooren und Trockenwiesen liegen, wobei die Artenzahl meist deutlich über derjenigen von Fettwiesen liegt. Es wurden im Tujetsch nur wenige Blumenwiesen kartiert, Im Tujetsch wurden nur aufgrund des Vorkommens des Holunder Knabenkrautes (Dactylorhiza sambucina) Blumenwiesen kartiert. Andere Arten der Liste der seltenen Blumen wie die Astlose Graslilie (Anthericum liliago) oder die Paradieslilie (Paradisea liliastrum).sind zwar auch vorhanden, da diese Vorkommen seltener Blumenarten jedoch meist in Trockenwiesen liegen, wurden in diesen Fällen die Flächen als Trockenwiesen kartiert. Die Blumenwiesen sind häufig auffällig reichblütig und werden wenig intensiv bis extensiv bewirtschaftet. Blumenwiesen sind aber nicht ausgesprochen trocken oder mager und wachsen im Tujetsch in der Umgebung von Trockenwiesen. Mit den unterschiedlichen Ausprägungen der Pflanzendecke bilden Blumenwiesen einen artenreichen Gegenpol zu den intensiver genutzten Fettwiesen und sind auch für die Fauna ein wichtiger Lebensraum mit Rückzugsmöglichkeiten aus den angrenzenden Fettwiesen. Blumenwiesen wurden nur im Landschaftsraum 3 kartiert. Die Flächen sind aber teils relativ gross und zusammenhängend. Als Massnahme sind für Blumenwiesen Verträge über eine extensive oder wenig intensive Nutzung vorgesehen. Auch Weiden mit seltenen Blumen können vertraglich gesichert werden, hier gilt wiederum der Grundsatz, dass Standweiden mit hohem Tierbestand die

15 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 15/44 Erhaltung der Vegetation gefährden. Deshalb werden kurze Umtriebsweiden mit Ruhephasen von mindestens 8 Wochen empfohlen oder/und die Höhe des Tierbestandes ist auf die Ansprüche der Vegetation abzustimmen. Zudem dürfen die Populationen der Blumenwiesenarten durch die Beweidung nicht gefährdet werden. Frühlingsweiden werden vom Amt für Natur und Umwelt auch bei einer Mahd im Sommer als Weiden abgegolten. Eine kurze Überweidung ab dem 1. September ist in gemähten Blumenwiesen mit speziellen Orchideen in der Regel nicht zulässig, da die Holunder Knabenkraut die Blattrosette jedoch erst im Frühjahr bildet kann diese Ausnahme gestattet werden. Einige der kartierten Blumenwiesenflächen sind brach. Diese Flächen sollen nach Möglichkeiten wieder nachhaltig bewirtschaftet werden Flachmoore Auch unter Flachmooren sind verschiedene Vegetationstypen zusammengefasst, alle sind ökologisch jedoch im feuchten Bereich angesiedelt. Die Vegetation kann von nassen wiesenähnlichen oder hochstaudenähnlichen Typen zu nassen bis feuchten sehr kurzrasigen Typen variieren. Flachmoore werden häufig von Seggen oder seggenähnlichen Pflanzen dominiert wie der Braunen Segge (Carex nigra) oder der Rasigen Haarbinse (Trichophorum caespitosum). Typische krautige Pflanzenarten sind die Sumpfdotterblume (Caltha palustris), die Kohldistel (Cirsium oleraceum), die Mehlprimel (Primula farinosa) oder das Sumpf Veilchen (Viola palustris). Flachmoore beherbergen viele ökologisch stark spezialisierte Pflanzen und Tierarten. Die Flächen sind in den letzten 100 Jahren sehr stark zurückgegangen, ein Erhalt und Schutz dieser Biotope ist äusserst dringend. Im Tujetsch sind Flachmoore vor allem in den Landschaftsräumen 3 und 4 verbreitet. In den steilen Hanglagen des Landschaftsraumes 2 und 5 und im intensiv genutzten Landschaftsraum 1 sind nur sehr wenige und meist kleinflächige Flachmoore vorhanden. Die Flachmoore im Untersuchungsgebiet werden nur ausnahmsweise gemäss einer vertraglichen Regelung genutzt. Viele kleinere Flächen werden wie das angrenzende Wiesland bewirtschaftet, teilweise werden auch grössere Flachmoore beweidet. Bei vielen im Inventar des ANU aufgeführten Flachmooren mussten die Umrisse neu kartiert werden. Die Gefahr besteht, dass Flachmoore durch Nutzungsaufgabe ganz einwachsen oder durch Beweidung ihre ökologische Funktion verlieren. Das Vernetzungskonzept möchte die angepasste Nutzung dieser wertvollen Flächen fördern. Wo nötig sollen auch Pufferzonen um die Flachmoore ausgeschieden werden. Der Erhalt und die Förderung der Flachmoore wird für alle Landschaftsräume als wichtiges Ziel definiert. Als Massnahme sind für Flachmoore Verträge über eine extensive Mähnutzung vorgesehen. Ausserhalb der Dorfzonen kann bei einer nur alle 2 bis 4 Jahren genutzten

16 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 16/44 Fläche der Schnitttermin auf den Termin der extensiven Wiesen vorverschoben werden. Beweidete Flachmoore sind häufig von Tritt geschädigt und werden vom ANU nicht zusätzlich unterstützt Wiesen mit Qualität und Weiden mit Qualität Qualitätswiesen und Qualitätsweiden bilden das Bindeglied zwischen dem fetten, intensiv genutzten Grünland und den NHG Flächen (Flachmoore, Trockenstandorte). Sie sind artenreich und werden oft wenig intensiv bewirtschaftet. Insbesondere die grössere Anzahl Krautarten mit einem oft farbigen Aspekt unterscheiden sie vom artenarmen Grünland. Qualitätswiesen müssen nach den Kriterien des Bundes eine bestimmte Artenkombination aufweisen. In der Region kommen oft die Margerite (Leucanthemum vulgare), die Feld Witwenblume (Knautia arvensis), blaue oder violette Enziane (Gentiana sp.) oder Glockenblumen (Campanula sp.) in diesen Qualitätswiesen nach ÖQV vor. Qualitätsweiden müssen ebenfalls eine bestimmte aber zu den Qualitätswiesen unterschiedliche Artenkombination aufweisen. Qualitätswiesen können Lebensräume seltener Arten wie bodenbrütende Vögel und Schmetterlinge sein, da die Flächen meist später als die angrenzenden Fettwiesen genutzt werden. Als Qualitätswiesen und Qualitätsweiden eignen sich extensiv genutzte Wiesen und Weiden oder in Gunstlagen (sonnig, geneigt) auch wenig intensiv bis intensiv genutzte Wiesen. Das Vernetzungskonzept möchte mit einer angepassten Nutzung diese v.a. für die Vernetzung in den tieferen Lagen wertvollen Flächen fördern. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich langfristig eine qualitative Aufwertung von einer Qualitätsfläche hin zu einer NHG Flächen einstellt, ist gross Vernetzungswiesen Vernetzungswiesen sind Flächen, die der Vernetzung oder Arrondierung von NHG Flächen oder Strukturen dienen. Sie brauchen deshalb keine spezielle Floraqualität aufzuweisen. Langfristig wird erwartet, dass sich je nach Nutzung Vernetzungswiesen zu Qualitätswiesen oder allenfalls zu NHG Flächen entwickeln. Vernetzungswiesen sollen als Lebensraum für Ziel und Leitarten dienen. Die mit Verträgen fixierten Bewirtschaftungsformen bestimmen die Möglichkeiten der Nutzung durch die Zielund Leitarten. Vernetzungswiesen wurden während der Konzeptphase nicht kartiert und werden bei den Vertragsverhandlungen in Absprache mit den Bewirtschaftern festgelegt. Als Massnahme sind für Vernetzungswiesen Verträge über eine extensive oder wenig intensive Nutzung vorgesehen mit definiertem Schnittzeitpunkt. Vernetzungswiesen sollen in allen fünf Landschaftsräumen gefördert werden, da diese auch in höheren Lagen für Bodenbrüter wertvoll sind. Hier sollen die angemeldeten wenig intensiven Wiesen als Grundlage für Vernetzungswiesen dienen. Um den Bruterfolg der Bodenbrüter zu fördern soll bei allen Vernetzungswiesen des LR 3 ein speziell später Schnittzeitpunkt vereinbart werden. Speziell späte Schnittzeitpunkte liegen ein bis zwei Wochen nach dem Schnitttermin nach DZV.

17 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 17/ Saumstreifen und Böschungen Als lineare Vernetzungselemente in der intensiv genutzten Kulturlandschaft sind ungedüngte, nur einmal genutzte Saumstreifen entlang Böschungen, Gehölzen, Bächen oder Waldrändern vorgesehen. Diese Saumstreifen bieten für viele Tiere Lebensräume und Rückzugsmöglichkeiten. Im Untersuchungsgebiet besitzen die Randbereiche der Bäche, Trockenmauern, Lesesteinhaufen, Feldgehölze, Ufergehölze und Waldränder ein hohes Aufwertungspotenzial. Entlang dieser Elemente ein Pufferstreifen von drei Metern Breite heute Pflicht (ökologischer Leistungsnachweis, Stoffverordnung, Gewässerschutzgesetz). Saumstreifen und Böschungen können im Normalfall nur auf Wiesen mit mehr als einer jährlichen Nutzung eingerichtet werden. Sie dürfen auf unterschiedliche Weise bewirtschaftet werden: Spät gemäht jedoch frühestens zum Zeitpunkt gemäss DZV nur mit dem ersten Wiesenschnitt gemäht. Keine Herbstweide Bei jedem Wiesenschnitt nur zur Hälfte gemäht. Keine Herbstweide Alle 2 bis 4 Jahre einmal gemäht. Saumstreifen und Böschungen wurden während der Konzeptphase nicht kartiert und werden bei den Vertragsverhandlungen in Absprache mit den Bewirtschaftern festgelegt. Für die Förderung der Bergeidechse in allen Landschaftsräumen ist es wichtig, dass zu den Hauptschnittzeitpunkten Saumstreifen stehen gelassen werden, die der Art Deckung verschaffen und eine gewisse Kontinuität im Nahrungsangebot sichern. Deshalb wird angestrebt die Schnitttermine von Saumstreifen und Böschungen nicht alle als spät gemäht, sondern teilweise auf den Heuerntezeitpunkt und teilweise auf den Emderntezeitpunkt zu vereinbaren. Nur so können zu diesen beiden Hauptschnittzeitpunkten jeweils Streifen mit Strukturen und kontinuierlichem Nahrungsangebot erhalten werden Kleine Bäche, Vernässungen, Gräben Gewässer haben lineare Vernetzungsfunktion und sind Bestandteil des Vernetzungskonzepts. Innerhalb des Untersuchungsgebietes gibt es einige kleinere Bäche sowie vereinzelte Quellaufstösse. Durch eine extensive Bewirtschaftung von Saumstreifen entlang der Bäche kann deren Vernetzungsfunktion aufgewertet werden und Lebensräume für spezialisierte Arten erhalten bzw. gefördert werden (Bergeidechse). Auch bestehende oberflächennahe Gräben können eine zusätzliche Struktur in Feuchtwiesen und Flachmooren bilden. Mit dem Abführen von Oberflächenwasser machen sie teilweise eine Bewirtschaftung von Feuchtwiesen und Flachmooren überhaupt erst möglich. Sie dürfen jedoch nicht zu einer Entwässerung des Flachmoores und zu einer Zerstörung der vorhandenen Vegetation führen, sondern sollen nur das Oberflächenwasser ableiten. Ein Unterhalt von bestehenden Gräben nach den traditionellen Massstäben (Grabentiefe höchstens 40cm) ist nur möglich, wenn dieser für die traditionelle Bewirtschaftung notwendig ist und nicht weitere Schutz und Aufwertungszeile dem Unterhalt widersprechen. Die Erstellung neuer Gräben ist nicht zulässig.

18 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 18/ Einzelbäume, Einzelsträucher, Hecken, Feldgehölze, Waldränder Einzelbäume und sträucher sind praktisch im ganzen Untersuchungsgebiet anzutreffen. Lediglich im Landschaftrsraum 1 sind solche Strukturen selten und fast nur noch in Randflächen vorhanden. Eigentliche Hecken und Feldgehölze findet man vorwiegend im Landschaftsraum2 und 5. Im Vernetzungskonzept verfolgen wir das Ziel, vorhandene Strukturen zu erhalten und durch gezielte Pflegeeingriffe speziell für die Zielarten attraktiver zu gestalten (Nahrungs und Nistangebot für Vögel). Der Erhalt von Einzelbäumen und sträuchern, die sich als Nistbäume oder Rückzugsgebiete für die Leitarten (Vögel) eignen, sollen über Verträge gesichert werden. Hecken und Feldgehölze sollen mit periodischen Schnitten gepflegt und die Strauchschicht gefördert und aufgewertet werden. Sträucher mit Dornen sind wichtig für die Lebensraumqualität bestimmter Zielarten (Vögel). Die Heckenpflege wird während der Vegetationsruhe (Herbst bis Austrieb im Frühjahr) in Absprache mit dem Förster durchgeführt. Gestufte Waldränder erfüllen eine wichtige ökologische Brückenfunktion. Waldränder, die auf der Parzelle des Bewirtschafters liegen und an ein Vertragsobjekt grenzen, können innerhalb des Vernetzungskonzeptes über abgegoltene Pflegearbeiten aufgewertet werden Trockenmauern, Lesesteinhaufen, Kleinstrukturen Trockenmauern, Lesestein und Asthaufen an Gehölzrändern, auch sonnige, extensiv genutzte Böschungen und Säume bieten verschiedenen Tiergruppen insbesondere den Zielund Leitarten der Reptilien Lebensraum. Grössere Trockenmauern sind als ehemalige Abgrenzung zwischen Wiesen und Weidegebieten im Landschaftsraum 1 zu finden. Der Unterhalt (Entbuschung, kleinere Reparaturen) und die Wiederherstellung der Trockenmauern soll in Kombination mit Saumstreifen eine Aufwertung dieses Landschaftsraumes bewirken. Die Arbeitsgruppe bestimmt einen Verantwortlichen für den Unterhalt der Trockenmauern innerhalb des Vernetzungskonzeptes. Dieser hat die Arbeiten (kleinere Unterhaltsarbeiten, Wiederherstellung) zu koordinieren. Lesesteinhaufen sollen auf den südexponierten Flächen entbuscht und nach Möglichkeit mit einem Saum umgeben werden. Kleinstrukturen wie Asthaufen sollen in Zusammenhang mit Hecken und Waldrandpflege auch neu geschaffen werden.

19 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 19/ Quantifizierbare Ziele Die im Vernetzungskonzept angestrebten Ziele, die im Kapitel 3.2. ausformuliert wurden, sind in der Tabelle 4 quantifiziert. Neben dem Erhalt der NHG Flächen und der Förderung der Vernetzung zwischen diesen, muss auch das Erfüllen der Vorgaben des BLW zur Verlängerung des Vernetzungsprojektes nach 6 Jahren im Auge behalten werden (vgl. Kap Tab. 8). Bei Erreichung dieser Ziele erhöht sich die Fläche ökologischen Ausgleichsflächen und somit steigt auch der zur Verfügung stehende Vernetzungsbeitrag. Tab. 4: Umsetzungsziele (Massnahmen, Arbeitsleistungen) im Vernetzungskonzept Tujetsch (Flächen in Aren) Umsetzungsziele: Massnahmen L1 L2 L3 L4 L5 Total Trockenwiesen (NHG): 411, 412, 413, 417, (478) ' '471 Blumenwiesen (NHG): 411, 412, 413, 417, (478) Flachmoore (NHG): 411, 412, 413, 417, 451, (478) ' '803 Pufferzonen: 411, 413, 416, Wiesen und Weiden mit Qualität: 411, 412, 413, '016 Venetzungswiesen und weiden: 411, 412, 413, '200 1' '723 Saumstreifen: 411, Hecken: 452, weitere ökolog. Ausgleichsflächen (Flächenbeiträge ohne Vertrag) ' '325 Total Massnahmen und weitere öaf 1'839 1'906 7'326 2'321 1'054 14'446 Landwirtschaftliche Nutzfläche 22'207 4'571 14'710 4'602 2'940 49'030 Anteil Massnahmen und weitere öaf an LN in % Umsetzungsziele: Arbeitsleistungen L1 L2 L3 L4 L5 Total Vernetzungszuschlag (Aren pro Jahr) '135 Heckenpflege (Aren/Jahr) Gebüschmantel / Waldrandpflege (Aren/Jahr) Entbuschen NHG Flächen (Aren/Jahr) Entbuschen Trockenmauern / Lesesteinhaufen (Laufmeter/Jahr) Unterhalt Trockenmauern (Laufmeter/Jahr) Diese Ziele enthalten auch Massnahmen, die ohne Vernetzungskonzept nicht angemeldet werden können, wie zum Beispiel die früh gemähten Flächen (code 413), und die somit in normalen Rahmenverträgen nicht entschädigt werden. Um die heutige Situation mit dem angestrebten Ziel zu vergleichen sind in Tabelle 6 die Umsetzungsziele auf die Kategorien der

20 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 20/44 ökologischen Ausgleichsflächen umgemünzt. Diese Tabelle 5 (Umsetzungsziele für ökologische Ausgleichsflächen) kann direkt mit der Tabelle 1, die die heute angemeldeten ökologischen Ausgleichflächen ausweist, verglichen werden. Tab. 5: Umsetzungsziele für ökologische Ausgleichsflächen im Vernetzungskonzept Tujetsch (Flächen in Aren): Typ öaf, code / Landschaftsraum L1 L2 L3 L4 L5 Total NHG: Extensive Wiese, ' '367 NHG: Wenig intensive Wiese, '310 1' '048 NHG: Extensive Weide, ' '444 NHG: Streufläche, NHG: Hecke, 452, Wenig intensive Wiese, ' '699 Extensive Weide, Total ökologische Ausgleichsfläche 1'718 1'695 6'377 2' '614 Landwirtschaftliche Nutzfläche (a) 22'207 4'571 14'710 4'602 2'940 49'030 Anteil öaf an LN in % Besonderheiten des Vernetzungskonzeptes Tujetsch Schnittzeitpunkt Das ganze Projektgebiet liegt in der Bergzone IV. Hinsichtlich des frühesten Schnittzeitpunktes gelten die Regelungen der Direktzahlungsverordnung (DZV): Wiesen (Trockenwiesen, Blumenwiesen, Qualitäts und Vernetzungswiesen): Wenig intenisv oder extensiv genutzte Wiesen dürfen frühestens ab dem 15. Juli gemäht werden. Moore: Für traditionell als Streuflächen genutzte Flachmoore gilt der 1. September als frühester Schnittzeitpunkt. Nicht überall werden Flachmoore als Streueflächen genutzt und entsprechend spät gemäht. In vielen Gegenden (v.a. im Maiensässgebiet) ist traditionellerweise ein Heuschnitt, meist alle zwei Jahre üblich. Für Flächen im Bereich der Maiensässe gilt bei halbschüriger Nutzung der 15. Juli als frühester Schnittzeitpunkt (Nutzungstyp spät gemäht). Empfehlenswert für grössere Flachmoorgebiete ist eine alternierende Nutzung: pro Jahr jeweils die Hälfte mähen. Ein späterer Schnitt wird mit einem Zuschlag abgegolten. Halbschürige Nutzung: In hohen Lagen können magere Wiesen, in der Maiensässstufe Flachmoore auch nur alle 2 bis 4 Jahre genutzt werden. In den Jahren, in welchen nicht genutzt wird, werden für solche Wiesen die Flächenbeiträge zu 2 / 3 ausbezahlt Mahdreste, Staffelung der Nutzung Mahdreste Bei jedem Schnitt lässt der Landwirt 5 10% der Fläche in mehreren, mit jedem Schnitt wandernden Teilbereichen, auch über den Winter stehen. Diese kleinflächige Massnahme fördert v.a. Insekten indem Unterschlupf geboten, die Eiablage ermöglicht und die Überwinterung von Larvenstadien erleichtert wird. Diese Menge von 5 10% der Fläche

21 Camenisch & Zahner Regionales Vernetzungskonzept Tujetsch 21/44 erlaubt, dass auf dem Flächenformular die ganze Fläche als genutzt gemeldet werden darf und somit die landwirtschaftlichen Direktzahlungen nicht reduziert werden. Für diese ökologische Aufwertungsmassnahme gibt es auf der ganzen Fläche des Vertragsobjektes einen Zuschlag. Diese Massnahme ist für bodenbrütende Vögel in grossflächig genutzten Landschaften mit wenig Strukturen äussert wichtig. Deshalb möchten wir speziell im Landschaftsraum 3 diese Massnahme umsetzen. Gestaffelte Nutzung Generell wird ein späterer Schnitt als der offizielle DZV Termin (15. Juli) mit einem Bonus pro Woche nach dem offiziellen Schnittzeitpunkt abgegolten (Ausnahmen Flachmoore oder nicht jährlich gemähte Flächen). Ein früherer Schnittzeitpunkt hat eine geringere Abgeltung zur Folge, wobei die Fläche bei einem früheren Schnitt nicht als ökologische Ausgleichsfläche angerechnet werden kann. Angestrebt wird ein Mosaik von gestaffelt genutzten Wiesen. Dadurch haben vor allem Insekten beim Mähen die Möglichkeit auf angrenzende Flächen auszuweichen. Davon profitieren wiederum andere Arten wie Vögel und Reptilien, denen ein Nahrungsangebot zur Verfügung steht oder Versteckmöglichkeiten geboten werden Erschwerte Bewirtschaftung Oftmals führt eine erschwerte Bewirtschaftung zur Aufgabe von Grenzertragsflächen. Hier bietet das Vernetzungsprojekt finanzielle Anreize, um den hohen Arbeitsaufwand zumindest teilweise zu honorieren. Bei den Vertragsobjekten gibt es Zuschläge: bei Hangneigungen von > 60 % bei mehr als 50 Hindernissen / ha (nur bei Mahd), bzw. bei stark unebenen Wiesen, die eine Handmahd erfordern bei ausserordentlich umständlichem Abtransport (z.b. Heraustragen des Mähgutes) bei stark vernässten Flachmooren, die eine Handmahd erfordern. Maximal drei Zuschläge für erschwerte Bewirtschaftung können auf derselben Fläche angerechnet werden Erntetechnik Moderne, rationelle Bewirtschaftung mit schweren Maschinen aber auch die Herstellung von Siloballen haben v.a. für die Tierwelt negative Auswirkungen. Bei der Silobereitung wird das Absamen der Pflanzen verhindert und ein ansehnlicher Anteil der Kleinlebewesen wird direkt mit eingepackt. Dadurch wird bspw. auch die Aufzucht von Jungvögeln erschwert. Das Silieren auf Vertragsflächen führt zu einem Abzug der Beiträge pro Fläche. Auf Vertragsflächen ist die Verwendung von Mähaufbereitern verboten Auslichten / Rekultivieren potenzieller NHG Flächen Im Perimeter des Vernetzungskonzeptes sind uns im Sommer 2010 einige NHG Flächen aufgefallen, die am einwachsen sind (nördlich von Spinatsch, Pardé Pign, Caspausa). Teilweise sind die Flächen beweidet, aber der Weidedruck ist zu klein, um sie offenzuhalten. Grundsätzlich können eingewachsene Flächen, die potentiell mähbare NHG Flächen sind, mithilfe einer Unterstützung aus dem Vernetzungskonzept gerodet bzw. ausgelichtet

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