Brandenburg gestalten!
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- Adam Krämer
- vor 7 Jahren
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1 Brandenburg gestalten! - Verwaltungsstrukturreform Leitbildkonferenz Landkreis Potsdam-Mittelmark 3. September
2 Warum eine Kreisgebietsreform jetzt? Ziele: 1. Unsere Verwaltungen zukunftsfest machen Zukunftsfeste Verwaltung 2. Die kommunale Selbstverwaltung stärken 3. Eine Aufspaltung des Landes infolge der demographischen Entwicklung Keine Aufspaltung des Landes Strukturreform 2019 Aktuelle Situation nutzen verhindern 4. Aktuell gute Einnahmesituation nutzen, um jetzt langfristig finanzierbare Strukturen zu schaffen Kommunale Selbstverwaltung stärken 2
3 Der demografische Wandel Gewinne und Verluste Bevölkerungsdichte 2030 Quelle: AfS 3
4 Der demografische Wandel im Landkreis Kreisgebietsreform Entwicklung Bevölkerung insgesamt: +18 % 65 Jahre und älter: +220 % Einwohnerinnen und Einwohner Jahr Prognosen für 2030 Bertelsmann aus 2015: LBV aus 2012: Bevölkerung 15 Jahre und jünger Bevölkerung 15 Jahre bis unter 65 Jahre Bevölkerung 65 Jahre und älter Quellen: LBV; Berteslmann 4
5 Einwohnerentwicklung ausgewählter Ämter und amtsfreier Gemeinden Berliner Umland Potsdamer Umland Berlin- fernere Region Einwohnerinnen und Einwohner Einwohnerzahl 2014 Einwohnerzahl
6 Funktionalreform Was ist das? Land Kommunen Übertragung von 22 Aufgaben zum Landkreis Gemeinden Übertragung von bestimmten Aufgaben Kommunale Ebene Landkreise sowie teilweise Gemeinden/Ämter bzw. Amtsgemeinden wichtige Aufgabenblöcke sind: Forstverwaltung Schwerbehindertenangelegenheiten Immissionsschutz Naturschutz Gesundheit und Verbraucherschutz Gemeindliche Ebene soweit die Verwaltungen für Einwohner zuständig sind zum Beispiel: Prüfung und Feststellung Rechtsanspruch auf Kita-Platz Überwachung von Höchstgeschwindigkeiten und Lichtzeichenanlagen 6
7 Hauptkriterien für die Kreisgebietsreform Einwohnerinnen und Einwohner erreichen, aber nicht mehr als ca km² Fläche überschreiten und wenn möglich an Berlin angrenzen (Sektoralkreisprinzip), dabei raumordnerische Aspekte mit berücksichtigen und historische, kulturelle Bindungen beachten. Von den bisherigen Kreisgrenzen ausgehend 7
8 Weiterentwicklung der Gemeinden und Ämter Prinzip der Freiwilligkeit: In der laufenden Wahlperiode wird es keine Gemeindegebietsreform per Gesetz geben. Für hauptamtliche Verwaltungen soll ein Richtwert von EW im Gesetz festgelegt werden. Alle Ämter sollen zu Amtsgemeinden mit eigenen Selbstverwaltungsaufgaben weiterentwickelt werden. Ziel: Stärkung der hauptamtlichen Verwaltungen auf gemeindlicher Ebene Gemeinden sollen sich vorrangig als Einheitsgemeinden zusammenschließen. Es kann die Möglichkeit der Mitverwaltung gewählt werden. 8
9 Eine Einkreisung von Brandenburg an der Havel bedeutet: Das im Landkreis liegende Oberzentrum wird Teil des Landkreises Stärkung der ausstrahlenden Wirkung des Oberzentrums ins Umland Integrierte Entwicklung Sicherung und Förderung der Kultur in der Stadt und für die Region noch effizientere und effektivere Erledigung kreislicher Aufgaben bürgernah in allen Teilen des Landkreises Bad Belzig Brandenburg an der Havel Landkreis Potsdamer-Mittelmark Hauptverwaltungssitz Landkreis PM Weitere Standorte Landkreis PM 1. Bad Belzig 2. Brandenburg a. d. H. 3. Teltow 4. Werder (Havel) 9
10 Eine Einkreisung von Brandenburg an der Havel bedeutet nicht: eine Übernahme von Schulden eine Finanzierung städtischer Aufgaben, z.b. der Regatta-Strecke, der städtischen Musikschule oder des Theater für den Landkreis (eine Förderung schließt dies nicht aus) eine Enteignung der Stadt, z.b. des Städtischen Klinikums eine automatische Festlegung des Kreissitzes oder Verlegung von Verwaltungen Bad Belzig Brandenburg an der Havel Landkreis Potsdamer-Mittelmark Hauptverwaltungssitz Landkreis PM Weitere Standorte Landkreis PM 1. Bad Belzig 2. Brandenburg a. d. H. 3. Teltow 4. Werder (Havel) 10
11 Sinkende Solidarpakt II-Mittel für Brandenburg Mio. EUR Land Kommunen Gesamt - Mindereinnahmen gesamt ggü. 2014: ,5 Mio. -102,6-212,5-315,0-424,9-527,
12 Vergleichsweise viel Personal in brandenburgischen Kommunen Vergleich Anzahl Beschäftigte der Kommunen der neuen Länder je Einwohner VZÄ 20,0 18,0 16,7 16,4 16,4 16,0 14,0 1,3 3,3 2,9 14,7 1,4 13,2 12,0 1,2 10,0 8,0 15,4 6,0 13,1 13,5 13,3 12,0 Extrahaushalt Kernhaushalt 4,0 Insgesamt 2,0 0,0 Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Quelle: FM MV, nach Vierteljahresstatistik - Einnahmen und Ausgaben der Länder und Gemeinden (konsolidiert) 2013; eig. Berechnungen 12
13 Steigende Belastung für Kommunen durch Personalkosten Kosten für Gemeinden und Gemeindeverbände in Brandenburg (in Mio. EUR und EUR je Einwohner) in Mio. EUR in EUR je Einwohner in Mill. EUR in EUR je Einwohner Quelle: Jahresrechnungsstatistik, 2014 Vierteljahresstatistik der Gemeindefinanzen, AfS Berlin-Brandenburg, Juni
14 Personalbestand je Einwohnerinnen/Einwohner Lt. Statistik 2013 ohne Produktgruppe 3* (Soziales/Jugendhilfe) der kreisfreien Stadt Brandenburg a. d. H. und der Landkreise Potsdam-Mittelmark sowie Havelland einschließlich der gemeindlichen Ebenen Beschäftigte je EW ,6-23 % LK PM EW Kreisebene 12,5 BRB EW gemeindliche Ebene 10,2 LK HVL EW Die Landkreise PM bzw. HVL haben im Vergleich zu Brandenburg a. d. H. weniger Personal und damit deutlich geringere Personalausgaben. Veranschlagt man ca Euro je Personalstelle stehen dem Landkreis PM gegenüber Brandenburg a. d. H. jährlich ca. 10,1 Mio. Euro mehr zur Verfügung; dem Landkreis HVL gegenüber Brandenburg a. d. H. ca. 8,2 Mio. Euro * wegen Nichtvergleichbarkeit Quellen: Personal der Kernhaushalte sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände am , Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus.2011 zum OT_A1.12 des AfS Berlin-Brandenburg; eigene Berechnungen, Rundungsdifferenzen 14
15 Personelle Konsolidierung in der Landesverwaltung Entwicklung der Stellenzahl in der unmittelbaren Landesverwaltung Planstellen / Stellen
16 Finanzielle Auswirkungen einer Einkreisung (I) Grundsätzlich: Aufgabenübernahmen bei Einkreisung führt zu zusätzlicher finanzieller Belastung für aufnehmenden Landkreis Zusätzliche Einnahmen aus Kreisumlage, die zukünftig eingekreiste Stadt zu leisten hat Aber! Diese Belastungen werden grundsätzlich kompensiert durch: Berücksichtigung struktureller Lastenverschiebungen zwischen kommunalen Ebenen bei Neujustierung Kommunaler Finanzausgleich. Aufgabenbezogene Zuweisungen und Einnahmen, die bisher kreisfreier Stadt zugeflossen sind und die zukünftig Kreis erhält Synergieeffekte infolge Anpassung unterschiedlicher Standards und Verfahren bei Aufgabenzusammenführungen 16
17 Finanzielle Auswirkungen einer Einkreisung (II) Zu vermeiden: Verschlechterung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen oder Erhöhung der Kreisumlage infolge der nötigen Anpassungsprozesse. Daher vorgesehen: temporäre Anpassungshilfe für neuen Landkreis, bis Anpassungen realisiert sind ( Standardanpassungszuschuss ). Mehrjährig gestaffelte Anpassungshilfe. Kosten trägt allein das Land. Solidarische Teilentschuldung als Beitrag zur Gesundung der eingekreisten Stadt. Im Gegenzug: Konsolidierungsverpflichtung für eingekreiste Stadt Keine Übernahme der nach Teilentschuldung verbleibenden Verbindlichkeiten der vormals kreisfreien Stadt durch aufnehmenden Landkreis 17
18 Reformbegleitende Finanzmaßnahmen Teilentschuldung Grundsätzlich maßgeblich Kassenkredite Stand Voraussetzung: begünstigte Kommunen sind 2019 leitbildgerecht ausgestaltet und zeigen eigenen Konsolidierungswillen. Bei der Festlegung der Höhe der Entschuldung sollen ein stärkerer Einwohnerrückgang und die Einnahmen der Kommunen berücksichtigt werden. Land und kommunale Gemeinschaft sollen Teilentschuldung solidarisch finanzieren. Transformationskosten Pauschale einmalige Erstattung an die (bisherigen) reformbetroffenen Landkreise und kreisfreien Städte u.a. für die Zusammenführung der Verwaltungen (z.b. Vereinheitlichung der IT) und Personalübergänge bei Aufgabenübertragungen. Finanzierung allein durch das Land. Standardanpassungszuschuss Abschmelzender Zuschuss über mehrere Jahre für die neu gebildeten Landkreise, da die unterschiedlichen Standards nach einer Aufgabenübernahme von eingekreisten Städten oder nach Kreisfusionen nur schrittweise angepasst werden können. Finanzierung allein durch Land. 18
19 Weiterentwicklung Kommunaler Finanzausgleich Neujustierung des Kommunalen Finanzausgleichs: Solide Grundfinanzierung, die eine adäquate Finanzausstattung der Kommunen sicherstellt, über Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) Stärkere Berücksichtigung sozialer Lasten und besserer Ausgleich zwischen Kommunen. Weiterentwicklung Soziallastenausgleich. Angesichts struktureller Veränderungen und Aufgabenverlagerungen auch weiterhin angemessene Finanzierung der kommunalen Ebene sicherstellen. Finanzwissenschaftliche Begutachtung erforderlich - auf Basis der geplanten neuen Strukturen Dabei notwendig: Überprüfung aller Instrumente des Kommunalen Finanzausgleichs 19
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