ElektroG II - Neue Pflichten für Händler und Online- Händler. Informationsveranstaltung zur Novelle des ElektroG
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- Hartmut Franke
- vor 7 Jahren
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1 ElektrG II - Neue Pflichten für Händler und Online- Händler Infrmatinsveranstaltung zur Nvelle des ElektrG 1
2 Übersicht I. Der HDE im Prfil I. Status qu Mitgliederbefragung 2013 a. Rücknahme als Kundenservice b. Alternative Vrschläge zur flächendeckenden Sammlung II. Bewertung ElektrG II wesentliche Änderungen a. Bewertung der Ziele aus Sicht des Handels b. Die Rücknahmepflicht nach 17 c. Wrauf Händler nch achten müssen 2
3 Der HDE im Prfil Mitgliedsunternehmen repräsentieren etwa 3 Mi. Beschäftigte und 250 Mrd. Eur Umsatz Traditin & Erfahrung: seit über 90 Jahren Spitzenrganisatin des Einzelhandels Gesamte Bandbreite des Einzelhandels: Mitglieder aller Branchen, Betriebsfrmen, Größen und Standrte Anwalt und Sprachrhr: legitimierte Interessenvertretung der Einzelhandels mit Bürs und Berlin und Brüssel Stark in der Fläche: gestützt auf Landes- und Reginal- und Fachverbände Gut vernetzt: Mitwirkung in über 60 natinalen und internatinalen Organisatinen 3
4 Der HDE im Prfil Struktur der Einzelhandelsrganisatin EU-EBENE BUNDESEBENE Berlin/BXL Bundesfachverbände & HDE-Fachbereiche REGIONEN/LÄNDER Landesverbände Reginalverbände MITGLIEDER 4
5 Der HDE im Prfil Stark in der Fläche Acht Landesverbände und über 50 Reginalverbände repräsentieren die Handelsrganisatin in der Fläche Landesverbände sind Tarifträgerverbände und Interessenvertreter gegenüber den Landesregierungen und krdinieren die Arbeit der Reginalverbände Reginalverbände sind nah am Mitglied: Ansprechpartner in allen fachlichen Fragen des Einzelhandels 5
6 Status Qu HDE-Mitgliederbefragung 2013 (Teilnehmer) An der Studie haben sich insgesamt 580 Einzelhändler beteiligt. 80,9 % unterstützen eine branchenübergreifende Initiative zur Beibehaltung der bestehenden freiwilligen Rücknahme. 6
7 Status qu HDE-Mitgliederumfrage 2013 Rücknahme als Kundenservice: Elektraltgeräte werden bereits bundesweit im Einzelhandel zurückgenmmen. Etwa 50% der Geschäfte (kl. 400m²) nehmen EAG zurück, die Hälfte davn auch 0:1! Ca. 80% der Geschäfte (gr. 400m²) nehmen EAG, überwiegend auch 0:1, zurück! Die flächendeckende Möglichkeit zur Rückgabe ist Realität. Alleine weit mehr als 6000 Handelsstandrte (gr. 400m²) und etwa 1700 kmmunale Sammelhöfe bieten diesen Service an! 85% der über den Einzelhandel gesammelten Altgeräte werden im grßen Fachhandel zurückgegeben. Händler, die rganisatrisch und persnell in der Lage sind zu sammeln, bieten diesen Service selbstverständlich freiwillig zur Kundenbindung an. Die Sammelpflicht nach ElektrG II wird insb. kleine innerstädtische Einzelhändler vr grße Schwierigkeiten stellen. 7
8 Status Qu HDE-Mitgliederumfrage 2013 Gründe gegen eine Rücknahmepflicht des Handels: Platzmangel vr allem im innerstädtischen Handel. Ntwendigkeit der Gestellung vn geschultem Persnal für den Umgang mit Gefahrgut. Arbeitsschutzrechtliche Bedenken der Berufsgenssenschaften im Umgang mit gefährlichen Abfällen (vr allem Gasentladungslampen). Hygienische Bedenken im Lebensmitteleinzelhandel beim Handling vn verschmutzten Altgeräten. Aufwand der Entsrgungslgistik insb. bei Sammelstellen mit wenig Rücknahme. Fehlendes Bewusstsein der Verbraucher zur rdnungsgemäßen Entsrgung vn Elektraltgeräten (z.b. Umgang mit Batterien, etc.). 8
9 Was ist neu am ElektrG II? Bewertung der Ziele aus Sicht des Handels Ambitiniertere Sammel- und Verwertungsziele. Frtsetzung des Knzepts der geteilten Prduktverantwrtung. Eindämmung der illegalen Ausfuhr. Erleichterte Rückgabe durch die Verbraucher. Infrmatinsffensive ggü. privaten Haushalten. 9
10 Was ist neu am ElektrG II? Die Rücknahmepflicht nach 17 Die Rücknahmepflicht im Einzelhandel 1. Wer ist verpflichtet? Statinäre Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektr- und Elektrnikgeräte vn mehr als 400m². Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektr- und Elektrnikgeräte vn mehr als 400m². 2. Wraus besteht die Pflicht? 0:1-Rücknahme: Elektrkleingeräte (Kantenlänge kleiner als 25cm) müssen immer auch hne Pflicht zum Neukauf vr Ort der in unmittelbarer Nähe kstenls zurückgenmmen werden. 1:1-Rücknahme: Größere Altgeräte müssen bei Kauf eines gleichwertigen Geräts mit denselben Funktinen kstenls zurückgenmmen werden. 10
11 Was ist neu am ElektrG II? Die Rücknahmepflicht nach Bewertung des HDE Ausnahme vn der Rücknahmepflicht für KMU (erst ab 400m² EVF). Gleichwertige Verpflichtung aller Vertriebsschienen (statinär & nline). Handel kann mit Dritten bei Rücknahme kperieren. Transparenz durch Anzeige- und Meldepflichten für alle Sammler Aber: ist wirklich mit einer spürbaren Erhöhung der Sammelmengen zu rechnen? Kurzfristig ja, 1. weil zukünftig auch die Sammelmenge im Handel berechnet wird, 2. weil mit dem Inkrafttreten die Verbraucher nchmals intensiv infrmiert werden. Langfristig nein, 1. weil Möglichkeit zur Rückgabe vielfach und flächendeckend heute bereits besteht, 2. weil Kunden weiterhin die einfachste Lösung vrziehen werden. 11
12 Was ist neu am ElektrG II? Die Rücknahmepflicht nach Was bleibt ffen der ungelöst? Definitrische Fragen, wie z. B. in unmittelbarer Nähe, in zumutbarer Entfernung, werden Gerichte entscheiden müssen. Annahme darf nur verweigert werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit vn Menschen besteht. (Kein Ablehnungsgrund: Beschädigung!) 5. Der Intentin des ElektrG widersprechende Regelungen Pstdienstleister müssen i. d. R. gemäß 55 KrWG beim Transprt vn Elektraltgeräten als Abfallfahrzeuge (A-Schilder) gekennzeichnet sein. Weiterhin bleibt die Frage nach ADR-knfrmer Sammlung und Transprt ungelöst. Mit der Rücknahme bereits eines einzigen Elektraltgeräts muss der Händler einen Abfallbeauftragten stellen. 12
13 Was ist neu am ElektrG II? Wrauf Händler nch achten müssen 1. Registrierung ( 6) Elektrgeräte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie rdnungsgemäß registriert sind. Das heißt, der Hersteller (. sein Bevllmächtigter) swie die Prdukte müssen bei der Stiftung ear registriert sein. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld vn bis zu Eur geahndet werden. 2. Kundeninfrmatinen ( 18) Das ElektrG sieht Infrmatinen vr, die verpflichtete Händler ihren Kunden in geeigneter Weise zur Verfügung stellen müssen. Dazu zählen: die vn ihnen eingerichteten und zur Verfügung gestellten Sammelstellen bzw. die Möglichkeit zur Abgabe vn Altgeräten, die Pflicht zur vm Restmüll getrennten Erfassung swie die Pflicht zur Trennung vn nicht vm Gerät umschlssenen Batterien/Akkumulatren vr der Abgabe, die Bedeutung des Symbls nach Anlage 3, Eigenverantwrtung der Verbraucherinnen und Verbraucher für die Löschung persnenbezgener Daten. 13
14 Was ist neu am ElektrG II? Wrauf Händler nch achten müssen 3. Im Falle einer Eigenverwertung der Altgeräte Sfern Händler Altgeräte gemäß 17 Abs. 5 keinem (vrgesehenem) Dritten übergeben, sind sie vr weiteren Verwertungs- der Beseitigungsmaßnahmen verpflichtet zu prüfen, b das Gerät der einzelne Bauteile wiederverwendet werden können. Sweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar. 4. Anzeigepflichten der Händler ( 25) Sammelstellen sind der zuständigen Behörde (Stiftung ear) vr Aufnahme der Rücknahmetätigkeit anzuzeigen. Die Anzeige muss: 1. die Anschrift swie die Kntaktinfrmatinen des Einzelhändlers enthalten, 2. ein Verzeichnis über die Hersteller bzw. deren Bevllmächtigte swie deren Registrierungsnummern enthalten, wenn die Altgeräte nicht den öre übergeben der selbst verwertet werden, 3. ein Verzeichnis über die Rücknahmesysteme enthalten, mit denen der Händler ggf. kperiert. Änderungen zu diesen Infrmatinen müssen der ear binnen eines Mnats mitgeteilt werden. 14
15 Was ist neu am ElektrG II? Wrauf Händler nch achten müssen 3. Mitteilungspflichten der Händler ( 29) Jeder Händler, der nach 17 verpflichtend der freiwillig Altgeräte zurücknimmt, muss der ear bis spätestens zum 30. April des Flgejahres mitteilen, wie viel Altgeräte er (je Kategrie und Kalenderjahr) an die Hersteller der öre übergeben. Sfern Händler Altgeräte nach 17 Abs. 5 nicht an Dritte weitergeben und selbst verwerten bzw. entsrgen, gelten hierfür die weitergehenden Mitteilungspflichten nach 29 Abs. 1 bis 3. 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Stephan Rabl Referat Umweltplitik Handelsverband Deutschland Am Weidendamm 1A Berlin Fn: Fax: Mail: 16
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